Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfristen


von Jörn B. (Gast)


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Hallo, werde demnächst einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. In 
diesem steht geschrieben, dass ich eine Kündigung ein viertel Jahr vor 
Qutalsende einreichen muß. Man will ja beim Neuanfang nicht schon gleich 
wieder an das Ende denken, aber vorrausschauend muß ja auch sein. Für 
mich ist diese Frist aber sehr lange gesetzt? Es geht um eine 
Ing.-Stelle bei einem sehr großen Unternehmen. Wie sehen Eure 
Kündigungsfristen den so aus?

Danke für Eure Auskünfte

mfg

Jörn

von Henrik J. (henrikj)


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Da gibts nen Gesetzestext im BGB, soweit ich mich erinnere, über den man 
sich doch gar nicht hinweg setzen darf?!

Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist danach, wie lange das 
Arbeitsverhältnis schon besteht. Musst mal nachschauen...

von komisch (Gast)


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wie bist du denn drauf? Andere sind froh wenn sie überhaupt eine 
Kündigungsfrist haben...
Ich würde mir da keine Sorgen machen, sollte sich wirklich ein super Job 
entwickeln, gibt es da sicher eine Möglichkeit auch früher rauszukommen, 
evtl. zahlt Dein neuer Chef ja "Ablöse"...

von sepp (Gast)


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@Jörn: Hab genau die gleiche Kündigungsfrist. Hat natürlich Vor- und 
Nachteile. Einige meiner Kollegen haben anscheinend 6 Monate. Am Anfang 
gibt es ja meist eine 6 monatige Probezeit! Falls du genau wissen willst 
was Sache ist, bring den Vertrag zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Wie können sie dir kündigen?

von Tobi (Gast)


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Mir scheint, als ob die Kündigsfristen wieder wachsen! Zu meiner Zeit 
waren es noch 4 Wochen oder bestenfalls mal 6 Wo zum Q-Ende. Verfolgen 
die Firmen hier eine neue Politik ?

Ich würde mir um lange Firsten kein Sorge machen. Ist eigentlich ein 
Qualitätsmerkmal.

von tuppes (Gast)


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Diese Fristen gelten immer für beide Seiten; wenn dein Vertrag das 
einseitig festlegt, ist das rechtswidrig. Das heißt, auch der AG kann 
dich nur mit 3 Monaten Frist zum Quartal kündigen.

Wenn du gekündigt wirst, ist eine lange Frist in der Regel gut (*), denn 
es gibt dir mehr Zeit für die Jobsuche.

Wenn du selber den Job wechseln willst, kannst du das nur mit langem 
Vorlauf - es ist also schwerer, sich von dem AG zu lösen.

Dass man dir eine lange Frist "anbietet", ist ein gutes Zeichen, würde 
ich sagen. Sie rechnen nicht damit, dass sie dich bald wieder loswerden 
wollen.

(*) schlecht ist es nur dann, wenn du schnell einen neuen Job zu 
findest, aber leider bist du noch für den Rest des Quartals an den alten 
gebunden. Aber dann lässt der alte AG hoffentlich mit sich reden und du 
kannst vor Fristende gehen.

Oder gibt es da eine klare Rechtslage? Jemand wird vom alten AG 
gekündigt, mit 3 Monaten Frist. Er hat Glück, findet nach kurzer Zeit 
eine neue Stelle und könnte sofort anfangen. Kann der alte AG - der die 
Kündigung ausgesprochen hat - nun auf Einhaltung der Frist pochen, oder 
muss er den AN auch vor der Zeit gehen lassen?

Gruß,
der Tuppes

von 3$d%#632 (Gast)


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Also,

ist nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Frist.

Ist weniger vereinbart, ist dies nichtig, es gilt die gesetzliche Frist.

3 Monate zum Qartal ist durchaus normal.

Einem Arbeitnehmer Kündigen ist ungemein schwieriger: Das geht 
eigentlich nur, wenn dieser nachweislich Mist gebaut hat oder wenn es 
einem "wirschaftlich nachzuvollziehenden" Grund gibt. Sonst eigentlich 
nicht !

von Axel (Gast)


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Ich habe auch die drei Monate zum Quartal. Das war schon ganz angenehm, 
als die Gewinne schlecht waren und Entlassungen anstanden. Wenn der 
31.3/6/9/12 vorbei war, hatte man erstmal wieder für 6 Monate 
Sicherheit.

Bei früheren Jobs hatte ich das auch schon. Letzlich wird ein 
potentieller neuer AG, der auf Deine Arbeit Wert legt, das akzeptieren. 
Wenn es so dringend ist, dass man sofort anfangen muss, frage ich mich, 
was passiert, wenn das dringende Projekt abgeschlossen ist.

Übrigends habe ich es nur selten erlebt, dass Leute früher gehen 
durften.

Gruss
Axel

von Knuddel P. (knopf)


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Also halb mal lang!!1

Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit sind 4 Wochen . Das ist aber 
immer die untere Grenze.
Wenn Du ein viertel Jahr hast zum quartalsende ist das recht gut. 
Austeigenkannst Du immer. Kein Arbeitgeber werid dich halten wenn Du 
gehen willst. Es sei denn du bist schon lange im Geschäft und es wäre 
ein großer Schaden dich früher gehen zu lassen.

Als unterschreib ruhig. Es ist gut so.

Im Prinzip kannst Du immer alles unterschreiben. Wenn das Gesetz 
dagageben spricht und somit für dich!! Klappe halten!!! Unterschreiben

von Blaubär (Gast)


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Erst mal alles unterschreiben und sich dumm stellen kommt immer gut... 
höhöhöhöhöh

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