Hallo, ich bin Angestellter bei einer Firma und habe nach Erlaubnis meiner Firma ein Nebengewerbe angemeldet, weil meine Firma keine Maschinen zur Bearbeitung der Gehäuse mehr besitzt sollen diese extern gefertigt werden. Ich bin in dem Besitz einer CNC Fräse und würde gerne für meine Firma den Auftrag übernehmen, aber mir wurde gesagt das ich den Auftrag nicht übernehmen darf, weil ich Angestellter der Firma bin. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen für diesen Fall? Dürfte ich den Auftrag übernehmen oder nicht? Gruß, Michael
So ein Auftrag reicht nicht um als selbstaendig Erwerbender zu operieren, da bei nur einem Kunden ein Abhaengigkeitsverhaeltnis besteht. Der Auftrag ist zu goss um rasch am Wochenende ... Cash auf die Hand ? Hamp
Rein rechtlich gesehen darfst du den Auftrag übernehmen. Allerdings machen das firmen nur wenn nicht das Risiko besteht das deine reguläre Arbeit(szeit) darunter leidet und du bereits bezahlte arbeitszeit in dein Nebengewerbe investierst. Ich dürfte bei mir in der Firma als "Fremdarbeiter(sfirma)" arbeiten wenn ich nie in meinen Arbeitsbereich komme!
Unsinn! Wenn deine Firma dein einziger Arbeitgeber ist, ist es vollkommen unerheblich, ob es in deinem orginären Arbeitsbereich ist oder nicht. Solange du nur einen einzigen Auftraggeber hast, wird dir eine Scheinselbstständigkeit unterstellt (auch ohne dass du bei demjenigen schon angestellt bist). In dieser Konstellation darfst du also nicht agieren. Entweder arbeitest du auch noch für jemanden anderen, oder du stellst zum Beispiel deine Frau als Bürokraft ein. Hast du selbst Angestellte, wird nicht mehr von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen, auch wenn du nur einen einzigen Auftraggeber hast. Gruß Timo
Danke für die Antworten, natürlich hab ich schon einige andere Kundenaufträge in dem letzten Geschäftsjahr gehabt. Einige andere Kunden bediene ich auch mit meiner Dienstleistung. Dürfte ich den Auftrag annehmen ?
Das musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären. Wenn der nichts dagegen hat, wüsste ich nicht was dagegen spricht.
Danke, ich werde dann mit meiner Geschäftsleitung kontakt aufnehmen.
Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, sollte es gehen. Das Steueramt kann erst einschreiten wenn du ueber den Tisch gezogen wirst, zB unbezahlt Risiken eingehst und dergl. rene
>Unsinn! Wenn deine Firma dein einziger Arbeitgeber ist, ist es >vollkommen unerheblich, ob es in deinem orginären Arbeitsbereich >ist oder nicht. Solange du nur einen einzigen Auftraggeber hast, >wird dir eine Scheinselbstständigkeit unterstellt (auch ohne dass >du bei demjenigen schon angestellt bist). In dieser Konstellation >darfst du also nicht agieren. Kein Unsinn! Wenn er sein Einkommen überwiegend als Angestellter bezieht, ist er ganz normaler Sozialpflichtversicheerter! Wenn er noch ein Nebengewerbe hat ist das Wurscht, Gewinne daraus werden ganz normal versteuert und sozialbeitragsbelastet. Wohlgemerkt die Gewinne - nicht die Umsätze. Selbstredend müssen die Gewinne als Einkommen z.B. der Krankenkasse gemeldet werden, wodruch die Beiträge dann gfs höher ausfallen.
Du darfst nicht! Meinst du etwa, du kannst mich übers Ohr hauen? Die Arbeit machst du schön unbezahlt am Wochenende. Überstunden sind nämlich mit dem Gehalt abgegolten, damit du es weißt!!
"Wenn er noch ein Nebengewerbe hat ist das Wurscht, Gewinne daraus werden ganz normal versteuert und sozialbeitragsbelastet." Das ist falsch. Die Gewinne müssen zwar versteuert werden, aber Sozialversicherungsbeiträge fallen da nicht drauf an. Gruss Axel
Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten. @Chef :D das moechte wohl jeder Chef gerne haben.
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