Hallo an alle. Ich hab ein kleines Problem. Nachdem ich meine Diplomarbeit erfolgreich beendet habe, hänge ich noch ca. 3 Semsester hinterher (Master) und kann nebenbei als WHK in der Uni arbeiten (etwa 450 EUR / Monat). Das Unternehmen, in dem ich meine Diplomarbeit erstellt hab, will gerne, dass ich einige Arbeiten nebenbei übernehme (16 EUR/ Std.). Für mich wäre es ne gute Ergänzung zur WHK stelle. Leider kann mir keiner sagen, wie es mit der ganzen Lohnsteuer, Versicherungen usw. ausschaut. Hat jemand damit irgendwelche Erfahrungen gemacht, oder ist das (finanziell) eher abzuraten (WHK und nebenbei extern Arbeiten)? Grüße
Wichtig ist, dass du nicht über 20h je WOche arbeitest. SOnst wird nämlich angenommen, dass du nicht mehr hauptsächlich dem Zustand "Student" entsprichst. Es gab mal ne Seite, wo das stand. Die hab ich allerdings vergessen. Schnelle Suche bei Google ergab das: http://www.studis-online.de/ Vielleicht gibts da entsprechende Infos.
Du darfst auch nicht unbegrenzt viel verdiene wenn du noch Studiker bist.
Da du ja schon ein Dipl. hast wirst du wohl kein Kindergeld mehr bekommen. Damit ist das größte Arbeitshindernis schon weg. Jetzt kommt die 20Std/Woche Regelung: Die 20Std gelten aber nur wärend der Vorlesungszeit (in der Vorlesungsfreien Zeit gibts keine Beschränkung) und nur wenn du diese Stunden in der normalerweise für's Studieren vorgesehene Zeit leistest. Arbeitest du (hypotetisch) z.B. als Nachtwache kannst du auch deutlich mehr als 20Std/Woche arbeiten. Ansonsten würd ich nur aufpassen, daß du unter dem Mindeststeuersatz bleibst (erspart Arbeit mit der Lohnsteuer) und falls du die Arbeiten bei deiner Dipl.-Stelle auf Rechnung machst, die Summe der Rechnung jeweils klein genug bleibt um als "geringfügig" zu gelten. Damit sparst du dir das ausweisen der Umsatzsteuer. Den entsprechenden Paragraphen such ich heut abend mal raus, wenn ich dran denke. Krankenversichern musste dich auch eh selbst, wobei du als Student noch den Studententarif (knapp 60€/Monat) bekommen müsstest. Diese 60€/Monat kannst du übrigens für die Steuer von deinem Gehalt abziehen... sind auch fast 600€/Jahr die man mehr einnehmen kann ;-) Ich Verdien im moment auch gut nebenher und mach noch Auftragsarbeiten auf Rechnung. Also im Prinzip das was du vor hast. Nur bin ich noch regulärer Student im Erststudium, also noch ohne Dipl. Gruß Fabian
@Christian: das wäre mir neu! Die einzigen Grenzen, die mir bekannt sind, sind - die knapp 7500€ + Zusätze wegen Kindergeld - die (ich glaube) knapp 11000€ wegen Steuer (jeweils pro jahr) Aber ich hatte auch schon Monate mit gut über 2K und keine Probs (ja, alles ordentlich versteuert) Gruß Fabian
Danke für die Info's, aber wieso bekomm ich denn kein Kindergeld mehr? Ich studier ja weiter...
Aber du hast einen berufsbefähigenden Abschluss. Du bist also nicht mehr in der ersten Ausbildung. Sollte das keine Besonderheit des "Master-Anhängen" sein, müsste es mit dem Kindergeld vorbei sein. Solltest du es aber noch bekommen denk an die Kindergeld-Einkommensgrenze, da ja z.Z. noch (Klagen sind anhängig) die Fallbeilregel bei Überschreiten einsetzt. Man sollte also nicht über 700€/Monat verdienen (ausser man trickst mit Freibeträgen usw.) Gruß Fabian
Hm.. Aber nach erfolgreicher Ausbildung hat man ebenfalls einen berufbefähigenden Abschluss. Studiert man weiter, gibts doch ebenfalls weiter Kindergeld.. Warum sollte ein Diplom anders behandelt werden? mfg
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