Ich habe eine sog. Kugelsitzauflage geschenkt bekommen. Das ist ein "Gerät", bie dem schwarz lackierte Holzkugeln mittels Angelsehne zu einer Auf´lage für Autositze verwoben sind. Auf Grund der hohen Temperaturen vor einigen Wochen hat sich die Farbe gelöst und auf den Rücken meines Hemdes übertragen. :-( Ich habe die Herstellerfirma ausfindig gemacht und diese hat mir ein Formular zur Schadensanzeige bei ihrer Versicherung zugesandt. Jetzt schreibt mir dei Versicherung, daß das Hemd keinen Wert über 500 Euro hätte und ich darauf hin keine Entschädigung bekommen würde. Frage: Ist es so, daß ich ein Produkt ungestraft in Verkehr bringen kann, was offensichtlich Schäden verursacht und kann mich beruhigt zurücklehnen, wenn von mir aus auch hundert Fälle mit Schäden von 499 Euro auftreten? elektrisches Beispiel: Ich baue z.B. Steckernetzteile, in denen ich den Ladekondensator in seiner Spannungsfestigkeit zu klein auslege und es macht "Bumm". Dann stelle ich mich hin und sage: Deine Tapete hat an dieser Stelle zwar einen schwarzen Fleck, sonst ist ja nicht passiert! Außerdem kostet die Bahn Tapete keine 500 Euro...trallalla! Entnervt Paul
Lass dir das mal schriftlich geben. Die können sich die 500 ja nicht einfach aus den Fingern gezogen haben sondern das muß schriftlich fixiert sein. Dann kannst du weitersehen...
Kann es sein, dass die Versicherung für Schäden unter 500€ nicht haftet? Dann muss ja der Hersteller wieder haften, oder?
http://bundesrecht.juris.de/prodhaftg/ ProdHaftG § 11 Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung Im Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen.
Das ist ja krass. Welche Personen der Versicherungslobby sich da wohl für stark gemacht haben?
Angenommen ich hab einen Schaden von 600 Euro, muß ich dann auch 500 Euro davon selbst tragen?
@Uhu Uhuhu Ja, das habe ich auch gefunden. Jetzt ist nur noch meine Hoffnung, daß der Versicherer der Firma gegenüber zwar nicht haftet, aber die Firma gegenüber mir. Dieses Hemd war nicht billig; es stammt von einem großen deutschen Sportartikelhersteller und es ärgert mich eben, daß ich so "abgebügelt" werden soll. :-( Paul
Da bist Du aber auf den guten Willen des Herstellers angewiesen - verpflichtet ist er nur zum Ersatz von Sachschäden über 500 €. Tipp: Man kann Produkte z.B. bei Amazon rezensieren... Aber drohe nicht damit, das könnte man Dir übel nehmen.
@Uhu Uhuhu Das ist eine gute Idee, falls alle "Stricke reißen" ;-) Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich nicht der einzige Betroffene sein kann. In der Not mache ich eben ein wenig kostenlose "Reklame" für den Hersteller. Danke erstmal Paul
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