Hallo, ich habe ein kleines Problem. Meinem Nachbarn wurde heute Morgen der Strom abgestellt, weil er seine Stromrechnung nicht bezahlen kann. Nun hat er mich gefragt, ob ich ihm für 2-3 Tage ein Verlängerungskabel rüber legen könnte, damit er wenigstens über das Wochenende Strom hat. Unsere Balkone liegen direkt nebeneinender, wäre somit kein Problem. Frage: ist das legal bzw. darf ich das? Ich möchte mich auf keinen Fall in eine Grauzone begeben. Danke für eure Meinung. Jens
bist du mensch oder ungeheuer? wenn du ihn leiden kannst, dann tu es ohne über irgendwelche moralischen oder rechtlichen bedenken zu grübeln!
Wir ist so, als ob das (warum auch immer) verboten ist. Aber bei 2-3 Tagen würde ichs darauf ankommen lassen. Falls einer blöd fragt, einfach ne Geschichte erzählen ("Elektriker mach gerade die Verteilung neu. Teile fehlen....bla").
Warum soll´s verboten sein ??? Schließlich gibst Du ihm den Strom freiwillig, er nimmt ihn sich nicht heimlich. Und der "Mehrverbrauch" läuft über deinen Zähler und wird somit ordnungsgemäß abgerechnet (kein Diebstahl!) Da es sich um eine kurzzeitige Aktion handelt, kann der Stromanbieter auch keine Umgehung von div. Gebühren anklagen. Daher besteht kein Grund zur Sorge.
sag mal, wenn du hier schon gewissinsbisse bekommst, wie soll dein leben noch enden kurz oder lang? hast du sonst ein problemfreies leben?
Ich stimme Gast zu, das ist in Ordnung so. Ihr solltet nur achten, der Verlängerung nicht zu viel Strom zuzumuten, aber das ist eh klar. Diese Nettigkeit erbringt dir sicher ein paar kühle Blonde.....
natürlich ist das erstmal grundsätzlich verboten. man muss den wohungsvermieter von der stromlosen wohnung fragen, mehr nicht.
Irgendwo habe ich auch mal gehört, dass dies verboten sei (warum auch immer, vermutlich wegen dem Gefahrenpotenzial wenn man das Kabel anklemmt und den Strom so irgendwo einspeist). Wenn der Nachbar aber nur über ein Verlängerungskabel seinen Kühlschrank + TV usw. betreibt, und nicht die gesamte Wohnung, dann dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen.
Also egal ob verboten oder nicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass man es als Mensch verantworten kann in dem Augenblick nicht zu helfen. Vielleicht reicht es aber bereits wenn Du anbietest seine Sachen aus dem Kühlschrank bei Dir reinzustellen? Ansonsten pass nur auf, dass er die Kabel nirgendwo anklemmt sondern nur Deine Dose benutzt. Da Du Dir ein Verlängerungskabel auf den Balkon legen darfst, warum also nicht zum Nachbarn?
Ihr habt Recht, ich hab das jetzt einfach mal gemacht. Ist echt scheiße, wenn man keinen Strom hat. Ich hoffe, er bekommt das finanziell in den Griff. Die Stellen erst dann ab, wenn mindestens 150 Euro offen sind. Und für das Freischalten verlangen die dann nochmal 42 Euro. Klasse, dann muß er jetzt mal 200 Euro latzen :(
Dein Betreff passt aber anscheinend nicht zur vorgesehenen Vorgehensweise. Vermutlich wird es doch eine Schenkung sein. Oder wie und wann bekommst du die Leihgabe zurück ? Welche Leistungsmessung für den entnommenen Nachbarstrom hast du denn im Einsatz? Und wie verzinst sich Strom - in (Milli) Volt oder in (Milli) Ampere?
und jetzt auch mal die andere Seite: es dauert eine ganze Weile, bis der Saft wirklich abgedreht wird. Da muss neben Geldknappheit ne ganze Menge Dreistigkeit und Verdrängung mit im Spiel sein. Und wenn man wenigstens 10€ im Monat zahlt, damit die Stadtwerke immerhin den guten Willen sehen. Es gibt unpfändbare Grenzen, keiner kann sagen, kein Geld für Strom zu haben, egal wieviele Schulden drücken. Und wenn er nichts verdient, sondern HartzIV bekommt, ist das auch möglich. Ich kenne auch solche Typen, lügen, borgen usw. Zurück kommt nie was. Aber meist nebenbei rauchen oder saufen, dafür reichts dann meist. Ich kann mir keine Lebensumstände vorstellen, unter denen sowas zwangsweise und unverschuldet vorkommen könnte. Falls das alles nicht zutreffen sollte, dann hilf. Ansonsten wäre für mich sofort Sense.
ES IST NICHT ZULÄSSIG! GRUND: DIE ART DER INSTALLATION UND DIE UFALLGEFAHR. DAMIT MACHST DU DICH STRAFBAR, WENN WAS PASSIERT. Habe das mal bei einer Kabel1-Reprotage gesehen, die die Stromdiebe verfolgt haben. Dort gabe es genau so einen Fall einer fliegenden Installation. Ansonsten kannst Du Deinen Nachbarn helfen, wie Du willst. Den Strom bezahlst Du ja selber. Lass sie von mir aus bei Dir Kochen.
> Habe das mal bei einer Kabel1-Reprotage gesehen, die die Stromdiebe > verfolgt haben. Dort gabe es genau so einen Fall einer fliegenden > Installation. Kabel 1 ist natürlich eine zuverlässige Quelle für solche Aussagen. Was aber hat "Stromdieb" mit dem oben geschilderten Fall zu Tun?
Illegal ist das nicht, solange am anderen Ende nur die Glotze oder 'ne Kochplatte eingesteckt wird und die Verlängerung/Steckdosen für die Leistung ausgelegt sind. Einspeisen in sein Wohnungsnetz ist selbstverständlich höchst illegal und darüber hinaus saugefährlich! Was dich aber vermutlich billiger kommen würde: bezahl' 10€-Raten an seinen Energieversorger damit der Strom wieder angeklemmt wird und lass' dir das Geld wiedergeben (wie auch immer).
Schönen guten Morgen,
das mit der Ratenzahlung ist so eine Sache. Normalerweise sind die
Stadtwerke da sehr kulant nur wenn es zum wiederholten Male zu nicht
unerheblichen Rückständen kommt, fordern die nun mal einen bestimmten
Betrag als Einmalzahlung an. Erfolgt das nicht, wird halt abgeschaltet.
"crazy horse" hat aber nicht Unrecht, zumal drei Abschlagszahlungen
offen sind und der Nachbar sich offenbar einen Dreck um eine gütliche
Einigung gekümmert hat.
>Aber meist nebenbei rauchen oder saufen, dafür reichts dann meist.
Das lasse ich mal ohne weiteren Kommentar im Raum stehen :)
Er hat gestern eine Kabeltrommel rübergelegt, angeschlossen ist seine
Gefriertruhe (weil viel Fleisch drin ist) und halt Kleingeräte, alles
nicht die Welt.
>Gefriertruhe (weil viel Fleisch drin ist) und halt Kleingeräte, alles >nicht die Welt. Dann würde ich mal so mit 3..5 kWh pro Tag rechnen. ;)
>ngeschlossen ist seine Gefriertruhe (weil viel Fleisch drin ist) und halt
Dann lass dich mal gut begrillen ;-)
bin auch der Meinung das es nicht zulässig ist. Obwohl sicher n Kavaliersdelikt (solang nichts passiert, und genau das wäre meine begründete Sorge). Bei Fernmeldeanschlüssen ist es so: Es ist nicht zulässig Fernmeldenetze/-einrichtungen über die eigene Grundstücksgrenze hinweg zu errichten (wie Funktelefon und WLAN dem gerecht werden soll weiss ich nicht). Also ISDN-Anschluß mit Nachbarn teilen - verboten. Beim "Strom" isses ähnlich. Uns wo ist die Grundstücksgrenze deiner Wohnung? :) greetz Danny
> Funktelefon und WLAN dem gerecht
Aber das machen doch viele:
Ich kenn einige, die räumlich nahe beisammen wohnen (Nachbarn oder so)
und gemeinsam einen Inetanschluss (über WLAN) nutzen..
Soll das alles strafbar sein...???
Bei der gem. Nutzung einer Internetverbindung hängt es vom Provider ab. Einige erlauben explizit die Mehrplatznutzung, andere allerdings auch nicht. Wohlgemerkt es geht hier nicht um die gleichzeitige Einwahl von verschiedenen Rechner aus, dies ist nämlich wohl grundsätzlich nicht gestattet.
>Soll das alles strafbar sein...???
Haste dir mal die AGB der GEZ durchgelesen?
Nach denen muss alles Gebühren zahlen was nicht Taub und Blind ist! Ist
genauso überzogen dass es gar nicht mehr zu kontrollieren ist. ;)
>al die AGB der GEZ durch Die gehört sowieso abgeschafft! WO gibts denn sowas, dass sich ein Laden seinen Geldbedarf selbst bestimmt! >gleichzeitige Einwahl von verschiedenen Rechner aus Also ich meine: ein Inetanschluss und Aufteilung auf mehrere Rechner mittels NAT-Router..
Solange man nicht den "allgemeinen" Strom (Steckdosen im gemeinsam genutzen Flur vor der Wohnung) abgreift, fällt das wohl unter "Nachbarschaftshilfe". Er hat dich ja gefragt. Bei uns im Haus lag komischerweise gelegentlich ein Stromkabel zu einer Allgemeinheitssteckdose... Länger als eine Woche würde ich sowas nicht mitmachen. Zu WLAN etc: Der Provider sieht ja nur den Router,ergo ist auch nur ein "Rechner" an seinem Breitbandanschluß angeschlossen... Die GEZ hat damit doch überhaupt nichts zu tun.
>Die GEZ hat damit doch überhaupt nichts zu tun.
War auch nicht auf diesen Fall bezogen, nur auf den
Vorschriftenschwachsinn den solche Institutionen veranstalten.
Hallo Das ist definitiv illegal und du machst dich mit der Abgabe von Strom an Dritte serwohl strafbar. Solltest du von deinem EVU dabei erwischt werden gibt es Ärger. Hintergrund: Du betrügst dein EVU, denn dein Nachbar zahlt nicht die Grundgebühr. Zudem nimmst du dadurch womöglich mehr Strom ab und rutschst in ein besseres Tarifmodell. Somit ist das ein Betrug, denn ihr zahlt weniger als wenn ihr einzeln den Strom kaufen würdet. Klar, es ist bei dir nur eine Übergangslösung aber erkläre das mal deinem EVU, wenn sie das Kabel entdecken. Die machen da richtig Stress, glaub mir. Zudem: Was denkst du wer haftet, wenn das Ganze anfängt zu brennen? Hoffentlich springt die Sicherung raus wenn der Herr Nachbar doch gieriger ist als du dachtest... Wenn es ein netter Mensch ist würde ich ihm auch kruzzeitig helfen, aber denkst du der bekommt Montag gleich wieder strom? Das kann schnell längerfristiger werden als du denkst und wenn das Kabel erst mal gelegt ist, ist es noch schwerer irgendwann nein zu sagen. Also mach vorher mit ihm ab wie lange das maximal laufen wird...
Ich denke irgendwie auch, dass du Recht hast. Zumal sich der Vertrag mit dem EVU ja auf die Versorgung MEINER Wohnung bezieht und nicht noch auf weitere Räumlichkeiten. Allerdings schweigen sich die AGB diesbezüglich komplett aus. >aber denkst du der bekommt Montag gleich wieder strom? Wenn er Montag bezahlt, wird recht fix wieder freigeschaltet. >Also mach vorher mit ihm ab wie lange das maximal laufen wird... Ist bereits geschehen, danke für die Hinweise.
Xaver wrote: > Wohlgemerkt es geht hier nicht um die gleichzeitige Einwahl von > verschiedenen Rechner aus, dies ist nämlich wohl grundsätzlich nicht > gestattet. Das stimmt nicht. 1&1 gestattet das ausdrücklich.
Und selbst wenn nicht, warum liefern die denn einen Router dazu? Das ich meinen PC in der Küche, im Schlafzimmer und im Bad nutzen kann? Das ist doch ein ganz klarer Fall von wo kein Kläger da kein Richter. Was denkst Du was passiert wenn Arcor eine WG abmahnt weil die den Inetanschluss geteilt haben... Dan haben die ganz fix sehr wenige Kunden.
>Das stimmt nicht. 1&1 gestattet das ausdrücklich.
Seit wann? Ich habe nämlich mal regelmäßig auf dslteam.de/forum
mitgelesen, und da war Vertragskündigung seitens 6&9 wegen
gleichzeitiger Einwahl auf mehreren Rechnern eigentlich an der
Tagesordnung.
Jens wrote: >>Das stimmt nicht. 1&1 gestattet das ausdrücklich. > > Seit wann? Ich habe nämlich mal regelmäßig auf dslteam.de/forum > mitgelesen, und da war Vertragskündigung seitens 6&9 wegen > gleichzeitiger Einwahl auf mehreren Rechnern eigentlich an der > Tagesordnung. Unter Einwahl verstehen die, daß man sich über dieselbe Leitung bei einem anderen Provider/Account einwählt; das ist nicht gestattet - insofern war meine Aussage nicht ganz korrekt. Bei einer Flatrate macht das aber eh wenig Sinn. Sie gestatten ausdrücklich, daß mehrere Rechner gleichzeitig online sind und gegen teilen mit Nachbarn haben sie auch nichts - danach hatte ich mich vor gut 1,5 Jahren extra erkundigt.
>Sie gestatten ausdrücklich, daß mehrere Rechner gleichzeitig online >sind und gegen teilen mit Nachbarn haben sie auch nichts - danach >hatte ich mich vor gut 1,5 Jahren extra erkundigt. Da hast du Recht. Zwar erlauben die AGB eine Mehrplatznutzung nur bei den Tarifen, die dies explizit beinhalten. Allerdings steht in den FAQs, dass eine Mehrplatznutzung generell mit allen Tarifen zulässig ist. Eine Mehrfacheinwahl ist übrigens nicht verboten, sondern sie kostet einfach nur 1,23 Cent pro Minute. Alle Informationen stammen von folgenden Seiten: http://dsl.1und1.de/xml/order/Fragen;jsessionid=59C87BC378F5BA499C19614F0962C653.TC172b?__frame=_top&__lf=Static&$linkId=ln.scnd.Fragen&linkOrigin=DslEinstieg&linkType=txt#q703 http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang;jsessionid=88D270A1ACEB1A6CFA5CE4ED75751156.TC173b?__frame=_top&__lf=Static&linkId=ct.agb.internetzugang&linkType=txt&linkOrigin=AgbUebersicht
> Eine Mehrfacheinwahl ist übrigens nicht verboten, sondern sie kostet > einfach nur 1,23 Cent pro Minute. Ist ein bischen cleverer, als das dumpfe Verbieten...
Was in den AGBs steht und was wirklich verboten/erlaubt ist, sind sehr oft zwei verschiedene Paar Schuhe. In sehr vielen AGBs gibt es ein oder zwei Paragraphen, die rein Rechtlich so garnicht drinn stehen dürften und nichtig sind. Der Fall ist wirklich weitaus verbreiteter als man annehmen mag. Auf die AGBs eines Stromanbieters würde ich mich also in dem Fall nicht verlassen, sondern gucken, ob es dazu spezielle Gesetze gibt. Wenn es zum Stromnetz keine speziellen Gesetze gibt, die das verbieten was du machst, darfst du ihm 100% Strom schenken oder auch "ausleihen". Da können die in den AGB noch so komisches Zeugs zu schreiben. Einziges Problem ist dann in nem Brandfall die Versicherung, da würdest du dann evtl Probleme kriegen. Aber heutzutage sind die Sicherungen eigentlich so zuverlässig, dass sie auch wirklich rausspringen wenn was ist. Bestes Beispiel für eigentlich nicht erlaubte AGBs sind die AGBs von MMORPGs. Es steht oft in den AGBs der MMORPGs, dass es nicht erlaubt wäre den Traffic mitzusniffen oder Serveremulatoren zu programmieren. Das exakte Gegenteil ist der Fall. Es ist immer erlaubt Traffic mitzusniffen, ansonsten könnte man dir beim Fernseherkauf ja auch durch die AGB verbieten, deine Haustür zu überwachen. Serveremulatoren darf man prinzipiell auch programmieren. Problematisch kann es nur werden, wenn man dafür mehr als nötig von der Ziel Clientsoftware disassembled. Allerdings ist das schwer nachweisbar. Solange man für den Serveremulator nur wirklich das an Informationen aus der Clientsoftware benutzt, was wirklich zum Betrieb des Programmes notwendig ist, dann ist das rechtlich gesehen eindeutig erlaubt. Also, AGBs immer kritisch lesen. Da wird heute sehr viel getan um Kunden einzuschüchtern. Die meisten Unternehmen wissen genau, dass sie das eigentlich nicht dürfen, aber wo kein Kläger, da kein Richter, wie hier schonmal erwähnt wurde. Prinzipiell würd ich ihm "unter Auflagen" Strom geben. Am besten das Ganze halt auf ne gewisse Zeit begrenzen und sagen das er das halt mit den Stadtwerken klären soll.
Meinem Nachbarn hatte ich auch für 3 Tage Strom gegeben dann hat er mich zum essen eingeladen und gut war. Das Kabel mußte aus dem 12. Stock in den 11. und keiner hat was gesagt. Ich würds so machen: Schukostecker --> Schukostecker Adapter basteln und in die nächtgelegende Steckdose Stecken und schon hat die bude wieder Saft ;) Bei meiner guten 1 Phasen komplettverdratung hier in dem Altbau würds klappen ^^ g0nz00
"Schukostecker --> Schukostecker Adapter basteln " Na, DAS würde ich mir aber gut überlegen!
>Schukostecker --> Schukostecker
Fast so gut wie ein Messer mit zwei Klingen! :)
Immer dran denken: Stromopfer sichd schlecht als Organspender zu
verwenden! ;)
Rückspannung im Keller, macht die Sache heller... Zumindest wenn vom Nachbarn ne andere Phase kommt und wieder freigeschaltet wird. Oder wie werden die Phasen in Hochhäusern aufgeteil?!
Im Prinzip kannst Du meit dem Strom machen, was Du willst, Du hast ihn ja bezahlt oder bezahlst ihn mit der nächsten Rechnung. Klar, der Lieferant könnte annehmen, dass Du den erhöhten Mehrverbracuh nachher auch nicht mehr bezahlen kannst aber vorerst wird sich nur dann einer dafür interessieren, wenn der "Eintreiber" sieht, dass der Schuldner keine Kohle rüberwachsen lässt aber trotzdem in seiner Bude Licht brennt. Ich hatte mal nen "Ersthinterherfrager", er zog nen Kabel quer durch den Keller in seine Bude. Ich habe es erst nach 2 Tagen bemerkt. Als ich in dann fragte, kamen Ausreden .... Ich gab ihm dann noch 1 Tag Strom, weill er versprochen hatte, schnellstmöglich auszuziehen (war eh ein seltsamer Geselle). Nach 2 Wochen (ohne Strom) war er dann weg ....
Mit so nem Stecker Stecker adapter ist eine oma in unseren laden gekommen hat ihr schwiegerson für sie gebaut aber "Das andere ende past nicht" hat sie mir gesagt. Ich habe nicht schlecht gestaunt muß wohl viel zu holen sein bei der alten dame habe ich gedacht oder warum baut man sowas? g0nz00
>Jens sei hochherzig und borge ihm doch das Geld!
150,00 offene Zahlungen
42,00 Sperrgebühr
42,00 Freischaltgebühr
52,00 neue Abschlagszahlung
Macht 286,00 Euro, die "borge" ich ihm mit Sicherheit nicht, zumal er
nicht mein Freund oder ein guter Bekannter ist. Erstens bekäme ich das
Geld vermutlich irgendwann weit in der Zukunft und zweitens wüsste er
dann, dass ich kein Problem damit habe, jemandem knapp 300 Euro zu
leihen.
Aber die Sache scheint jetzt eh erledigt zu sein. Seit heute Morgen
hängt kein Namensschild mehr an der Tür/Klingel, er scheint wohl
auszuziehen oder ist es schon.
>Aber die Sache scheint jetzt eh erledigt zu sein. Seit heute Morgen >hängt kein Namensschild mehr an der Tür/Klingel, er scheint wohl >auszuziehen oder ist es schon. Er hatte wohl nicht nur Stromschulden...
Ich denke nicht, dass es ein Mietnomade ist, zumal er seit 16 Jahren in dem Haus wohnt.
OK, dann ist das was anderes. Die Frage war ja auch eher auf die Beschreibung von crazy horse bezogen.
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