www.mikrocontroller.net

Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständigkeit

Autor: Thomas Pototschnig (pototschnig)
Datum:

Hallo,

ich hab mir mal Gedanken gemacht ein paar meiner Projekte
nebenerwerblich zu verkaufen. Die Hürden die es mittlerweile dafür gibt
sind ja so hoch, dass man legal überhaupt nichts mehr sinnvolles machen
darf.

1. Baugruppen und Bausätze unterliegen dem ElektroG
2. Ich darf keine Baugruppen herstellen, da ich kein Meister und kein
fertig studierter Elektrotechniker bin (ich studiere Informatik, bin
aber auch noch nicht damit fertig), bin aber gelernter Elektroniker.

Das was man anscheinend darf ist, dass man Platine und Bauteilsatz
getrennt zum Kauf anbietet, weil beides im Sinne des ElektroGs keine
Geräte darstellen. Die Diskussion hab ich damals schonmal verfolgt.

Dummerweise beschränken sich meine Projekte nicht auf ICs im DIL-Gehäuse
und ich hab die erschreckende Erfahrung gemacht, dass es selbst mit
solchen Bauformen noch erhebliche Probleme geben kann.

Ich kann es mir zeitlich und nervlich nicht leisten jemandem zu
erklären, wie man DIL-ICs einlötet ... d.h. der Support, der bei
Bausätzen gefordert wird, kann erschreckend hoch sein. Und so gut wie
alles was ich neu entwickel hat QFPs mit 0,5mm Pitch. Mir kam es sogar
mal so vor, als würde ich für 15EUR gleich meine Seele dazuverkaufen ...

Wir würdet ihr das handhaben?
Was darf man, was darf man nicht?
Kann man sich von Support, bezüglich des Zusammenbaus, distanzieren?
Noch irgendwelche andere Ideen?

Mfg
Thomas Pototschnig
Autor: 1336 (Gast)
Datum:

Als selbstaendig Erwerber ist man voll haftbar. Die Geraete unterliegen
den EMV-, den Sicherheits-, den RoHS- Vorschriften, plus allenfalls
sonstnochwas. Ich denke nicht, dass man Meister sein muss. Und fertig
studiert auch nicht. Meister koennen das alles eh nicht, alte Manner mit
grauen Baerten.
Autor: Andreas (Gast)
Datum:

Meister können weningstens löten, was Ings nicht immer drauf haben!!
ich kann das beurteilen, bin beides.
Autor: Alter nativer (Gast)
Datum:

> 2. Ich darf keine Baugruppen herstellen, da ich kein Meister ...

Wer hat dir diesen Unsinn erzählt? Klar darfst du Baugruppen herstellen!
Autor: Thomas Pototschnig (pototschnig)
Datum:

Alter nativer wrote:
>> 2. Ich darf keine Baugruppen herstellen, da ich kein Meister ...
>
> Wer hat dir diesen Unsinn erzählt? Klar darfst du Baugruppen herstellen!

Zum Beispiel hier:
http://www.wer-weiss-was.de/theme128/article2894358.html

Mfg
Thomas Pototschnig

edit
Oder hier unter Stichwort Meisterzwang + Elektrotechnik:
http://www.tagesschau-online.de/wirtschaft/meldung...
Autor: BöserIng (Gast)
Datum:

>Meister können weningstens löten, was Ings nicht immer drauf haben!!

Dafür haben Ings weniger auf den Hüften als so mancher Meister...
Autor: Meister Kleister (Gast)
Datum:

Um elektronische Baugruppen zu entwickeln/fertigen brauchst Du weder
Meisterbrief noch ein Studium. Ahnung solltest Du aber schon haben und
eine Portion Ausdauer ;-) Auf jeden Fall solltest Du Deine Einnahmen
ordentlich abrechnen (Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung).
Autor: Thomas Pototschnig (pototschnig)
Datum:

Meister Kleister wrote:
> Um elektronische Baugruppen zu entwickeln/fertigen brauchst Du weder
> Meisterbrief noch ein Studium. Ahnung solltest Du aber schon haben und
> eine Portion Ausdauer ;-) Auf jeden Fall solltest Du Deine Einnahmen
> ordentlich abrechnen (Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung).

Dann versteh ich aber das mit dem Meisterzwang nicht ...

Was betrifft das dann?

Mfg
Thomas Pototschnig
Autor: Alter nativer (Gast)
Datum:

Hallo Thomas,

bei mir lief das so ab:

Auf der Gewerbeanmeldung fürs Ordnungsamt lautete meine Firmentätigkeit:
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektronischen Steuerungen.

Zuerst bekam ich die Mitgliedschaft von der IHK aufgezwungen, dann
wollte die HWK das ich bei ihr Mitglied werde. Die hab ich aber drei mal
Mahnen lassen um denen dann mitzuteilen, dass ich längst 'erfolgreich'
Mitglied bei der IHK bin.

Meisterzwang wollte nie jemand von mir. Mir ist eben nur eingefallen,
dass ich von der Ausbildung her Elektronik-Techniker bin.
Autor: Meiner Einer (Gast)
Datum:

Man kann doch nicht einfach so elektronische Baugruppen herstellen
lassen. Die müssen doch von irgendeinem Verein IHK oder weiß der Teufel
abgenommen werden. Zumindet die Konzeption des ganzen.

Die Frage ist nur, welches Zertifikat braucht man, um diese Hürde zu
umgehen?
Autor: 1353 (Gast)
Datum:

Abnehmen ? Ja. ein CE kommt hinten drauf. Gibt's ab Rolle bei Schuricht
oder so.
Autor: .... (Gast)
Datum:

Nein es wird NIX abgenommen! CE auch nicht! Wenn mann der Meinung ist,
oder es gemessen hat macht man selber ein Aufkleber drauf und gut.

Erstmal kann JEDER was herstellen.

Aber: Es sind halt Gesetzte und Vorschriften einzuhalten. Egal ob
Pizzabäcker oder Baugruppenhersteller. Für uns gilt halten die oben
genannten plus spezielle (wie Medizinproduktegesetz oder Maschinen..
oder richtige Dokumentation...) Es gibt halt viele Fallstricke. Einfach
mal schauen wie die grossen Mitbewerber das machen.
Autor: Jochen (Gast)
Datum:

Hallo zusammen,

es ist schon richtig, dass es keine Abnahme einer externen Stelle für
die CE-Kennzeichnung gibt, trotzdem wird die Thematik meiner Ansicht
nach von einigen zu sehr auf die leichte Schulter genommen.

Mir ist sehr wohl klar, dass bei den meisten von uns der finanzielle und
zeitliche Aufwand für eine richtige CE-Zertifizierung in keinem
Verhältnis zum finanziellen Erlös steht, dann würde ich aber den
CE-Kleber komplett weglassen.

Denn derjenige der auf CE-Konformitätserklärung unterschreibt, ist
persönlich (!) haftbar für Schäden, die durch eine vorgetäuschte
CE-Konformität entstehen.

Nach welchen Richtlinien ein Produkt zu zertifizieren ist, muss jedesmal
neu überlegt werden, also z.B. Niederspannungsrichtlinie,
Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie usw.

Und mich würde doch mal interessieren, wie die CE-Konformitätserklärung
aussieht, die diejenigen Ausstellen, die "nur den Kleber draufmachen".
Man muss sich doch darin auf die oben genannten Richtlinien berufen. Und
ohne Konformitätserklärung ist der Kleber nutzlos.

Gruss, Jochen
Autor: 1376 (Gast)
Datum:

>Und mich würde doch mal interessieren, wie die CE-Konformitätserklärung
>aussieht, die diejenigen Ausstellen, die "nur den Kleber draufmachen".
>Man muss sich doch darin auf die oben genannten Richtlinien berufen. Und
>ohne Konformitätserklärung ist der Kleber nutzlos.

Die Konformitaetserklaerung ist immer dieselbe. Ob die Tests nun
durchgefuehrt wurden oder nicht. Ja, da muss man informieren was fuer
Tests denn erfuellt werden muessen. Abhaengig vom Absatzmarkt und der
Anwendung. Die Tests muessen eh erfuellt werden, ob CE drauf steht oder
auch nicht. Und haften tut man auch, ob CE draufsteht oder nicht. Meine
Aussage ist nun, man kann nicht der Haftung entfliehen durch nicht
draufkleben. Und wissen dass das Produkt die Tests erfuellt ist
zwingend. Dh man sollte mindestens eine Testserie mal bestanden haben um
zu Wissen was Sache ist. Dann sollte man die Produktgruppe nicht
wechseln. Dh mit einfach so Medizinprodukte oder was anderes Neues
herstellen ist nichts.
Autor: Kai Lüssel (Gast)
Datum:

Seit wann unterliegen denn Bausätze dem ElektroG? Bausätze sind doch
keine Geräte, oder habe ich etwas verpasst?
Autor: 1295 (Gast)
Datum:

Du hast verpasst, dass auch wenn es legal ist nicht-gesetzteskonformen
Schrott ueber eine Gesetzzesluecke zu verhacken, es immer noch Schrott
ist und die Kunden das schneller oder weniger schnell merken. Wenn der
Kunde das Geraet als Baussatz selbst zusammenbaut, muss es funktionieren
und gesetzeskonform sein, dh die ueblichen Normen erfuellen. Es sollte
also nicht als Stoersender den Flugverkehr lahmlegen.
Autor: Kai Lüssel (Gast)
Datum:

@ 1295 habe ich nun verpasst,daß Bausätze jetzt auch in die ElektroG
aufgenommen wurden, oder nicht?
Autor: 1296 (Gast)
Datum:

Ich weiss es nicht, da unsere Gesetze hier etwas anders heissen... ich
denke es gibt auch eine Grauszone. Was geschieht wenn ein Bausatz im
schlechtesten Fall die Flugkommunikation stoert. Der Bastler weiss von
nichts - klar. Der wird die Kosten auf den Bausatzhersteller abwaelzen
wollen. Das heisst zunaechst mal Aerger. Moeglicherweise wurde in der
Bauanleitung nicht genuegend klar kommuniziert, dass die Kabel sehr kurz
sein muessen. Eine ordentliche Entstoerung waere in dem Fall einfacher
gewesen. Darum geht's den Normen ja. Sollte nicht stoeren, sollte nicht
gestoert werden, sollte keine Leute umbringen. Mehr ist nicht.
Ja, der Bastler kann mit Blei loeten, wenn's was bringt.
Autor: Deutschlandflüchter (Gast)
Datum:

>Ja, der Bastler kann mit Blei loeten, wenn's was bringt.

Interessante Alternative: Man gibt das Produkt zu einem kleinen
Gewerbetreibenden, der das Bauteil, dass sich nich pb-free löten läasst,
dann einsetzt und das Gerät gegen Geld vertreibt. Inverkehrbringer ist
dann er und nicht der Hersteller, der ihm das Geld verkauft hat.

Ich gehe davon aus, daß die Firmen jetzt immer mehr
Vertriebsgesllschaften gründen, die die Haftung abfangen und maximal
-25000 GmbH-Einsatz in die Bilanz reindrücken, wenn sie Pleite gehen.
Autor: asdf (Gast)
Datum:

> der ihm das Geld verkauft hat

lol
Autor: Chrisitan (Gast)
Datum:

>Ich gehe davon aus, daß die Firmen jetzt immer mehr
>Vertriebsgesllschaften gründen, die die Haftung abfangen

"Seifenblasenfirmen" sage ich da nur! Das machen ja jetzt shon viele, um
Leute rausschmeissen zu können, wenn der Absatz einbricht, oder andere
Firmen zu verklagen.

Antwort schreiben

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Wenn Sie automatisch per E-Mail über Antworten auf Ihren Beitrag informiert werden möchten, melden Sie sich bitte an.

Wichtige Regeln - erst lesen, dann posten!

  • Groß- und Kleinschreibung verwenden
  • Längeren Sourcecode nicht im Text einfügen, sondern als Dateianhang

Formatierung (mehr Informationen...)

  • [c]C-Code[/c]
  • [avrasm]AVR-Assembler-Code[/avrasm]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] - Link zu Artikel




Bitte das JPG-Format nur für Fotos und Scans verwenden!
Zeichnungen und Screenshots im PNG- oder GIF-Format hochladen.
Siehe Bildformate
Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt.
Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten,
für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Mit dem Abschicken erkennst du die Nutzungsbedingungen an.

webmaster@mikrocontroller.netImpressumNutzungsbedingungenWerbung auf Mikrocontroller.net