Das ElektroG regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten. Verantwortlich für die Ausführung des Gesetzes ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register. Das Ziel ist es, die Hersteller für die Entsorgungskosten ihrer Geräte aufkommen zu lassen – klingt ja gar nicht schlecht.
Was die Gemüter dabei so erregt ist folgendes: jeder Hersteller, egal ob Kleinunternehmer oder Großkonzern, muss sich kostenpflichtig registrieren lassen, eine insolvenzsichere Garantie nachweisen, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen, und sich nicht zuletzt durch einen Riesenhaufen an Vorschriften und Formularen wühlen. Darüberhinaus bekommt man die Chance einen Container nach dem Zufallsprinzip zugewiesen zu bekommen, für dessen Entsorgung man dann aufkommen darf. Dagegen kann man sich versichern – für mehrere hundert Euro im Jahr.
Konkret bedeutet das: Ein Kleinunternehmer, der ein paar Geräte im Monat herstellt und verkauft, z.B. Modellflugzubehör, muss zusätzlich zu den realen Entsorgungskosten von wenigen Euro mit ein paar tausend Euro Verwaltungskosten im Jahr rechnen – der eigene Zeitaufwand für den Papierkram noch gar nicht mit mit eingerechnet.
Für viele Betriebe ist das ElektroG der (gewaltige) Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Zwei Betroffene haben sich auch hier im Forum zu Wort gemeldet.
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