Forum: Offtopic Einfach nur krank.


von Galle (Gast)


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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,519423,00.html

So bescheuert kann es wirklich nur bei und in D zugehen...

von Paul Baumann (Gast)


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Wer keine Freude hat, der macht sich welche! ;-)

MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


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Wenns nach diesen Ministerialjuristen ginge, würden Waldbrände mit 
Verordnungen bekämpft...

von yalu (Gast)


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Bei unserem Gesetzgeber hat man manchmal tatsächlich das Gefühl, dass
er in einer anderen Welt oder zumindest in einer anderen Zeit lebt :-)

Aber dem Spiegel scheinen gerade mal wieder die Themen ausgegangen zu
sein.

Dieser Artikel ist wieder einmal typisch für dieses Magazin und
ähnlich niveaulos wie Stern und Bild und wie diese Revolverblätter
alle heißen:

Was ist überhaupt der Anlass für diesen Artikel?

Der Autor schreibt selbst, dass der Entwurf schon 5 Jahre alt ist. Man
liest zwar zwischen den Zeilen, das es wohl einen neuen Entwurf
gegeben haben muss, aber weder wann, noch mit welchem Inhalt.

Auf welche Quellen stützen sich die Aussagen?

Gleich die erste Quelle ist ein Internet-Blog. Hat der Spiegel etwa
alle Korrespondenten aus dem Berliner Regierungsviertel zurückgezogen,
dass er sich auf solche Quellen stützen muss. Immerhin ist aber der
Blog-Artikel um ein Vielfaches informativer als der Spiegel-Artikel.
Warum hat man nicht einfach nur diesen Link veröffentlicht und das
restliche Gesülze weggelassen?

Wie aktuell ist der Artikel?

Von wann der neue Entwurf stammt, erfährt man weder im Spiegel- noch
im Blog-Artikel, letzterer ist aber 8(!) Tage älter und ist sicher
auch nicht gleich am Tag der Freigabe des Entwurfs ins Netz gestellt
worden. Folglich ist der Spiegel-Artikel nicht aufgewärmter Kaffee,
sondern sogar eingetrockneter, der vom Boden der Kanne abgekratzt und
mit Wasser wieder aufgelöst wurde.

Worum geht es überhaupt?

Um was es in dem Entwurf genau geht, erfährt man erst nach über 40
Zeilen belanglosem Geschwafel an einer Stelle, wo man vor Langeweile
das Weiterlesen schon fast aufgegeben hat. Da ist ja endlich der
vermisste Inhalt des Entwurfs, und sogar ein Link direkt ins
Ministerium. Warum steht dieser Link nicht gleich am Anfang des
Artikels, vor der ganzen Polemik?

Und sonst?

Anschließend liest man noch seitenweise Kommentare, deren Umfang schon
fast an denjenigen des kritisierten Entwurfs heranreicht, aber wohl
niemanden so richtig vom Hocker reißen ...

Was die Art und Weise betrifft, wie Informationen recherchiert werden,
liegt der Spiegel inzischen auf einer Ebene mit der Bildzeitung, wenn
nicht sogar darunter. Die Bild könnte es sich aber nicht erlauben,
eine so langatmigen, inhaltsleeren Artikel zu veröffentlichen. Der
Spiegel schon, der ist ja etwas für Gebildete, die in jedem Rumgeseier
gleich etwas Niveauvolles vermuten.

So, das musste jetzt einfach mal geschrieben werden! Ist jetzt auch
etwas lang geworden, aber den Spiegel-Redakteuren wär's sicher noch
viel zu knapp.

Um dummen Kommentaren vorzubeugen: Ich gehöre durchaus zur Zielgruppe
des Spiegel, und Bildzeitung lese ich fast so oft wie den Spiegel,
nämlich so gut wie überhaupt nicht.

Und den Entwurf finde auch ich sehr dumm. Aber es ist erst einmal ein
Entwurf. Ob er so verabschiedet wir oder nicht, darauf werden Medien
wie Spiegel, Stern oder Bild sowieso nicht viel Einfluss haben. Schon
gar nicht mit solchen Artikeln.

von Galle (Gast)


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LOL, bist wohl FAZ-Leser, wie?

von Uhu U. (uhu)


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yalu wrote:
> Der Autor schreibt selbst, dass der Entwurf schon 5 Jahre alt ist.

Sorry, yalu, aber du bist in der Sache nicht sonderlich gut informiert.

Das Bundesjustizministerium hat vor 5 Jahren eine 
Muster-Widerrufsbelehrung für Onlinehändler veröffentlicht, um den 
Leuten eine Hilfe zu geben, sich vor dem Abmahnungswahn zu schützen.

Dieses Muster ist aber leider nicht gerichtsfest und es wurden schon 
etliche Abmahnungen gegen Händler bestätigt, die es in ihre Angebote 
eingebunden hatten - u.a. die Staatsanwaltschaft Magdeburg 
(http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,507693,00.html ).

M.a.W.: Das Justizministerium - das damit dem Abmahnwahn einen Riegel 
vorschieben wollte, ohne die rechtlichen Grundlagen anrühren zu müssen - 
hat diejenigen Bürger, die es schützen wollte, selbst ans Messer 
geliefert.

Daß man sich für den ersten Korrekturversuch geschlagene 5 Jahre Zeit 
gelassen hat, ist ein Skandal und das, was bei dem Korrekturentwurf 
heraus kam, ebenso.

Statt das verkorkste Gesetz durch verkorkste Mustervorschläge 
gradezubiegen, sollten die Herrschaften sich endlich dazu durchringen, 
Nägel mit Köpfen zu machen:

Die erste Abmahnung muß grundsätzlich kostenfrei sein.

Dann ist den Winkeladvokaten, die davon leben, Hausfrauen abzumahnen, 
die bei eBay die Reste der Aussteuer ihrer Oma verticken, die 
Existenzgrundlage entzogen.

von yalu (Gast)


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Galle schrieb:
> LOL, bist wohl FAZ-Leser, wie?

Nee, das ist doch auch so ne Kasperzeitung: Nach der Rechtschreib-
reform erst den Halbstarken mimen (zusammen bit Bild und Welt), und
nachdem Möchtegernrebell Axel Springer umgekippt ist, purzelte die
FAZ gleich hinterher :)

Uhu schrieb:
>> Der Autor schreibt selbst, dass der Entwurf schon 5 Jahre alt ist.
>
> Sorry, yalu, aber du bist in der Sache nicht sonderlich gut informiert.

Woher auch, wenn's keine vernünftigen, halbwegs sachlich berichtenden
Medien mehr gibt ;-)

Aber der usprüngliche Text ist doch tatsächlich schon 5 Jahre alt, den
habe ich damit gemeint. Und zu wissen, dass es einen neuen Entwurf
gibt, scheint der Artikel einfach vorauszusetzen, wenn er mit den
Worten beginnt

  Textmonster für den Online-Handel: Der Ministeriumsentwurf für eine
  Muster-Widerrufsbelehrung verlangt, dass Web-Händler endlos
  Paragrafen zitieren.

Ich hätte mir den Anfang eher so vorgestellt:

  Das Bundesministerium der Justiz hat gestern (oder wann auch immer)
  einen Neuentwurf der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung
  veröffentlicht ...

also ganz ähnlich deinem Text, in dem du mir erklärst, was sich von 5
Jahren zugetragen hat.

Aber nein, solche objektiven (und wichtigen) Informationen sind dem
Spiegel zu spröde, deswegen wird der Punkt einfach übersprungen und
gleich mit "Textmonstern" und "endlosen Paragrafen" Laune gemacht,
bevor der Leser überhaupt mitgekriegt hat, worum es geht. Und diese
Art der Imformationsvermittlung erinnert eben schon leicht an
Boulevardblätter.

Ich habe auch überhaupt nichts gegen die Verwendung von solchen
malerischen Begriffen. Nur sollten eben erst die Fakten objektiv und
mit Quellenangabe dargestellt werden, der (subjektive) Kommentar kommt
danach. Wenn ich Zeit und Lust habe, lese ich ihn, wenn nicht, bin ich
durch die objektive Einleitung trotzdem voll informiert.

> Statt das verkorkste Gesetz durch verkorkste Mustervorschläge
> gradezubiegen, sollten die Herrschaften sich endlich dazu
> durchringen, Nägel mit Köpfen zu machen:
>
> Die erste Abmahnung muß grundsätzlich kostenfrei sein.

Dem kann ich nur zustimmen. Am besten nicht nur die erste, sondern
jede. Wenn ein Wettbewerber, Verbraucher (oder wer auch immer) sich
durch die fehlende oder falsch formulierte Widerrufsbelehrung
geschädigt fühlt und auf die Abmahnungen keine Reaktion erfolgt, soll
er klagen und dabei aber den ihm entstandenen Schaden nachweisen
müssen. Damit wäre der Untugend ein Ende bereitet, dass Rechtsanwälte
als nicht Geschädigte selbst aktiv werden.

von Uhu U. (uhu)


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Deine Kritik an der westdeutschen Prawda teile ich...

> Am besten nicht nur die erste, sondern jede.

Damit schießt du über das Ziel hinaus: Mit der Abmahnung soll dem 
Mitbewerber eine Möglichkeit gegeben werden, sich gegen 
wettbewerbswidriges Verhalten zu wehren. Wenn jede Abmahnung in 
derselben Sache kostenfrei für den Abgemahnten wäre, könnte man sich 
die Abmahnerei ganz sparen. Dann müßte in jedem Fall die Justiz 
entscheiden, oder wir hätten drei Tage später den Übergang vom 
Hemmungslosen- zum Raubtierkapitalismus geschafft.

von winne (Gast)


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mh
Das mit der "russischen" "Prawda" war schon immer so eine Sache. jetzt 
auch noch "west" und "deutsche"


Ich alte es mit Pispers Volker "Ich habe genug damit zu tun Mensch zu 
sein."(und  zu bleiben Anmerkung Winne)" Da komme ich nur ganz selten 
dazu auch noch deutsch zu sein"

Ich fürchte der Wahrheit geht es in unseren Zeiten ähnlich wie mir. Ich 
kann mir nur schwer vorstellen wie sie wahr und nationalsein will.

Das ist wie gerecht und Justiz;
oder ehrlich und Politiker.

Oder anders gesagt:

"Ist es wahr oder stand es inder Zeitung?"

von Unbekannter (Gast)


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Kostenpflichtige Abmahnung gibt es AFAIK nur in Deutschland, sonst 
niergens auf dieser Welt.

Die einfachste Lösung wäre also, diese hirnrissige Abmahnwesen 
abzuschaffen. Das wäre einfach und effizient.

Nun das große ABER:

Da nun im Justizministerium und dessen Beratern etc. natürlich zu nahezu 
100% Juristen sitzen, und die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge 
aussticht, wird das natürlich niemals passieren. Denn die Juristen 
verdienen bei diesem Abmahnwahn immer, egal ob sie ein Verfahren 
gewinnen oder der Klient verliert.

So einfach ist das.

Wieder ein typisches Beispiel einer Bananenrepublik. Das entsprechende 
Ministerium ist so mit Lobbyisten durchwuchert, dass nur noch Müll 
rauskommt.

von Galle (Gast)


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>Die einfachste Lösung wäre also, diese hirnrissige Abmahnwesen
>abzuschaffen. Das wäre einfach und effizient.

Ist die Mehrheit unserer Politiker nicht juristisch vorbelastet bzw. 
üben nebenher einen Beruf im juristischen Bereich aus?

von Unbekannter (Gast)


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> Ist die Mehrheit unserer Politiker nicht juristisch vorbelastet
> bzw. üben nebenher einen Beruf im juristischen Bereich aus?

Sag ich doch:

Die eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus.

von Gast (Gast)


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Es sollte die ERSTE Abmahnung kostenfrei sein, bei Verstoß in derselben 
Sache  dürfte man erst zur Kasse beten. Hier geht es schon lange nicht 
mehr um Kunden- bzw. Käuferschutz, sondern ur noch darum, mittels eines 
geeigneten Papieres die Verkäufer vor den parasitären Abmahnanwälten zu 
schützen. In keinem anderen Land ist das so problematisch, wie im 
überaus korrrrekten Deutschland.

Die Geschichte der Widerrufsbelehrung klingt wie ein Witz, eine 
unendliche Geschichte. Nur wird hier versucht, das Problem von der 
falschen Seite zu lösen. Zum Käuferschutz vor falschen Angaben muss auch 
ein Verkäuferschutz vor Abmahnanwälten her.

von Galle (Gast)


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>Zum Käuferschutz vor falschen Angaben

Der Witz ist ja, dass durch falsche Angaben vielleicht mal 1% der Kunden 
wirklich Nachteile hat.

Die Sache mit den 4 Wochen vs. 1 Monat...der Skandal ist doch, dass es 
in D tatsächlich Richter gibt, die womöglich noch "Im Namen des Volkes" 
hier tatsächlich eine Abmahnung bzw. einen Unterlassungsanspruch als 
begründet sehen.

von Mahnuel (Gast)


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Unsinn! Selbst wenn man sich noch so korrekt verhält, findet eine 
krankes Hirn einen Weg, einem einen Strick daraus zu drehen. Meinst Du, 
die Leute
begeben sich absichtlich auf das Eis?

Mahnuel

von Peter (Gast)


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>Man könnte ja auch jedwede Handlung unterlassen, die eine Abmahnung nach
>sich zieht.

Na, dann bist du wohl de3r einzige, der die perfekt wasserdichte 
Widerrufsbelehrung schreiben kann, etwas, was kein Rechtsanwalt und 
nicht einmal das Justizministerium schafft.

Um nicht als dummer Schwätzer da zustehen, könntest du diese ja mal 
veröffentlichen.

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