Hallo Leute, ich habe mir von einer Firma ein Display bestellt. Diese haben eine 50pol Leitung mit einem Abstand von 0,5mm. Die passenden Stecker habe ich nun unter nem Mikroskop aufgelötet. Jetzt wollte ich mein Display in Betrieb nehmen und stellte nach langem heraus, dass in dem Datenblatt des Herstellers ein Fehler ist (Ein Pin wurde als GND deklariert, obwohl er normalerweise auf 3,3V liegen sollte) So hab ich nun einen Kurzschluss generiert, da ich diesen Pin nach beschreibung auf GND gelegt. Im Display intern ist dieser dann aber mit VCC verbunden. Ich habe nun auf meinen Platinen die 50pol Steckerchen angelötet und kriege die Leitung nicht mehr getrennt um den Pin des Steckers anders zu verbinden. Also kann ich meine Platinen nun eigentlich alle in die Tonne kloppen (500€). Muss ich diese kosten nun selber tragen, oder kann ich da irgendwelche Ansprüche an die Firma des Display stellen, da das Datenblatt ja falsch war. MfG Muecke
Du kannst es versuchen, aber in den meisten Datenblättern (bzw. auf der Downloadseite der Hersteller) steht dass der Hersteller keine Garantie für die Fehlerfreiheit übernimmt. Mit anderen Worten: Pech gehabt.
Den Fehler hast Du erst herausgefunden, nachdem Du 500 Platinen hergestellt hast? Du hast also noch nicht mal einen Prototypen konstruiert ... Mutig.
Wo steht, daß er 500 Platinen produziert hat? Er hat 500 Euro eingebüßt, weil das Datenblatt Unfug enthielt. M.E. muß man sich auf Datenblätter, was die Anschlußbelegung betrifft, verlassen können. Worauf sonst? MfG Paul
Ist der Fehler im Datenblatt DEFINITIV, hat also die Firma schon bestätigt, dass da Mist drin steht, oder ist das alles noch sehr vage? Aber trotzdem würde ich jetzt spontan auch sagen, dass man sich auf ein Datenblatt verlassen können sollte/müsste. Vor Allem, was die Pinbelegung angeht! Was wäre denn, wenn ich mir nen Schaltkreis kaufe, der was weiß ich was kostet, den dann testen will, und der mir dabei hopps geht, weil die Pins im Datenblatt vertauscht wurden. Dann muss doch die Firma den Schaden ersetzen, weil woher soll ich denn wissen, wie die Pinbelegung ist?
*edit: auf den letzen Seiten von Datenblättern steht immer nen längerer Text. Da steht mit Sicherheits drin, dass die Firmen für irrtümer nicht haften... Also kannst du nur auf Kulanz hoffen
Kann sich ein Herstelle wirklich so einfach mit ein paar Bemerkungen aus der Pflicht stehlen? Bist du Privatkäufer? Denn dann gehört die Produktbeschreibung irgendwie zum Produkt dazu und muss die Mindestanforderungen erfüllen. Der Fehler scheint ja bei der Firma zu liegen. Zumindest das Display könnte ersetzt werden - für den Kram drum herum können die sich vielleicht wirklich aus der Verantwortung stehlen (hast du entsprechend geschützte Netzteile o.ä. verwendet?). Steffen.
Das Display ist ja noch heile... Ich habe doch Prototypen erstellt... Sind 7 Platinen 170x230mm, deshalb der hohe Preis. Mit Bestückungsdruck usw... Ach ja... Der Hersteller hat zugegeben dass im Datenblatt was falsches steht. Dann will ich mal auf Kulanz hoffen. MfG Muecke
Die ganze Frage ist eigentlich sinnlos. Selbst wenn Du einen Anspruch an den Hersteller hättest (was Du nichth hst) udn selbst wenn Du den Hersteller auch für die Beschädigung Deiner anderen Teile haftbar machen könntest (was Du nicht kannst), bleibt die Frage: Wie willst Du denn die Ansprüche geltend machen? Einen Prozess in den USA anstrengen? Oder gar in Singapur? So hart es klingt: sei nett zum Hersteller. Vielleicht schickt er Dir als Trostpflaster ein paar Displays kostenlos...
Als umsichtiger und verantwortungsvoller technischer Entwickler hast Du mit Sicherheit die technischen Eigenschaften des Displays mit dem Datenblatt verglichen, so z.B. die Pins ausgemessen... Als umsichtiger und verantwortungsvoller wirtschaftlich Handelnder hast Du mit Sicherheit erst mal nur einen Prototypen erstellt, übrigens einen möglichst trivialen und möglichst kostengünstigsten um die Grundfunktionen des Displays zu überprüfen und das wirtschaftliche Risiko zu minimieren... Als Gewerbetreibender hast Du beim Einkauf des Displays bestimmt beim Kauf-Vertrag darauf bestanden, dass das Datenblatt ein Teil des Kauf-Vertrags wird. Ausserdem habt ihr im Kauf-Vertrag alle Haftungsausschlüsse der üblichen AGB ausgeschlossen... Wenn Du das alles mit "Ja" beantworten kannst, dann kannst Du wegen dem Wert einer Platine auch vor Gericht ziehen... Hüstel...
> Da steht mit Sicherheits drin, dass die Firmen für irrtümer nicht haften... Da kann stehen was will, das mag auch ausserhalb der EU gelten, aber innerhalb der EU gehören Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften zu den Mängeln und der Hersteller ist dafür verantwortlich. Das Dumme an der Sache ist nur, dass Mängelhaftung dem Poster nicht viel hilft, da das das (zerstörte?) Display vmtl. nebensächlich ist, das eigentliche Problem ist die falsche Platine. Wenn die Platine deshalb aber zerstört wurde, liegt ein Mangelfolgeschaden vor. In dem Fall kommt Schadenersatz wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht in Frage: solche Schäden "muss der Schuldner im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistungsrecht) ersetzen". Vorsicht: zwischen Kaufleuten gelten u.U. andere Regeln. http://www.rechtslexikon-online.de/Mangelfolgeschaden.html
(PS: ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Datenblatt tatsächlich einen so gravierenden Fehler enthält)
Sowas kommt oft vor, siehe z.B. hier: Beitrag "den Attiny muß ich haben !" Bleibt nur die Frage, was für ein Datenblatt das ist. Wenn es z.B. ein Preliminary ist, dann sieht die Lage wohl ganz anderst aus.
> Kann sich ein Herstelle wirklich so einfach mit ein paar Bemerkungen > aus der Pflicht stehlen? In den USA geht das bestimmt. Hier in Europa gibt's immer noch Produkthaftung, die man nicht einfach so durch einen Satz in der Anleitung außer Kraft setzen kann.
Rolf Magnus wrote: >> Kann sich ein Herstelle wirklich so einfach mit ein paar Bemerkungen >> aus der Pflicht stehlen? > > In den USA geht das bestimmt. Mit einem guten Anwalt verklagst du die Firma auf $3 Millionen Schmerzensgeld für den erlittenen seelischen Schaden. :-)
Wäre das so einfach bräuchte man keine Anwälte, oder? In der Regel sind die Hersteller in solchen Fällen kulant. Den Schaden ordentlich anmelden und eine Vergleichsbasis finden. Die wird in der Regel auf die Lieferung kostenloser Displays hinauslaufen, so dass Du primär auf den Kosten für Deine Platinen sitzen bleibst, dafür Dich mit Displays tot schmeißen kannst. Tip am Rande: Der Vergleich wird in der Regel 50/50 ausfallen. Wenn Du also den Schaden von vorn herein auf 1000 Euro deklarierst ...
Dietmar E wrote: > (PS: ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Datenblatt tatsächlich > einen so gravierenden Fehler enthält) Ja... Das konnte ich mir wohl auch nicht vorstellen. Der Vertreter hat mir vor zwei Wochen das aktuellste Datenblatt geschickt und da ist der Fehler drin... Und nicht nur der!!! Die anderen sind aber nicht so gravierend. Vielleicht wird das hier falsch verstanden: Das Display ist nicht kaputt gegangen. Es geht rein darum, das der 50pol Stecker zwei VCC-Pins hat, die intern verbunden sind. Im Datenblatt ist aber einer von den als GND gekennzeichnet. Wenn ich nun dann von außen Auf den einen 3,3V anlege und am anderen GND, dann hab ich logischerweise einen Kurzschluss. Ich kann nur die Beschaltung des Steckers auf meiner Platine nicht ändern. Schuldigung wenns vielleicht falsch rüber gekommen ist. MfG Muecke
@mueke Ist das ein fertiges Datenblatt oder ein Preliminary ? Ich mache auch viel im Bereich LCD und drumherum. Ich bin meistens schon froh, wenn man aus dem Datenblatt erraten kann, wie es gehen könnte. Mit Datenblattversionen 0.0 oder ähnlich zu arbeiten, macht teilweise keinen Spaß. Vertauschte Pins hatte ich auch schon, allerdings waren das dann Prototypen, die noch nicht für Serienproduktion freigegeben waren. In letzer Zeit ist aber ein deutlicher Trend zu copy&paste bei Datenblättern zu erkennen, da wird schnell mal vergessen was anzupassen (wie z.B. auch bei den AVRs.)
Hallo. Es ist schon ein fertiges Datenblatt: Revision 2 sogar. Aber die von der Firma, wissen auch nicht so ganz was sie da selber fabriziert haben :-( Danke für eure vielen Antworten
Nochmal, warum lässt du für 500 Euro Platinen fertigen, bevor du einen Prototypen gebaut und zum Laufen bekommen hast? Was sagt dir eigentlich, dass das der einzige Layoutfehler auf der Platine ist? Und was hindert dich daran, den einen Pin des Steckers von GND zu trennen? Wenn du den Stecker von Hand angelötet hast, dann kommst du auch noch an die Lötfahne des Steckers für den Pin ran. Kannst du die nicht abtrennen? Oder die Leiterbahn durchtrennen oder durchbohren? Zur Not den Kontakt im Stecker rausbohren? Bei 0,5 mm Pinabstand müsste das mit einem 0,7 mm Bohrer (Radius 0,35 mm) auf einer Standbohrmaschine gehen. Wenn 0,7 nicht passt, es gibt noch kleinere Bohrer, die machen allerdings kaum noch etwas mit. Geht nicht? Dann die Ader in der 50poligen Zuleitung durchtrennen. Zum Schluss, wenn du einen rechtlichen Rat willst, frag einen Anwalt. Mit den rechtlichen Spekulationen die du in einem Forum wie diesem als Antworten bekommst kann man nichts anfangen.
Hans (noch einer) wrote: > Nochmal, warum lässt du für 500 Euro Platinen fertigen, bevor du > einen Prototypen gebaut und zum Laufen bekommen hast? Was sagt dir > eigentlich, dass das der einzige Layoutfehler auf der Platine ist? Lern lesen: > Ich habe doch Prototypen erstellt... Sind 7 Platinen 170x230mm, deshalb > der hohe Preis. Mit Bestückungsdruck usw... Die Prototypen kosten 500€! PS: Auf den 7 Platinen kannst du doch die Leiterbahn zum irrtümlichen GND durchtrennen (wenn die intern eh im Stecker verbunden ist). Das sollte auf den Prototypplatinen doch nicht so schlimm sein. Fürs endgültige Layout packst du dann die richtige Belegung aus. Trotzdem natürlich schade um 500€ ;) Aber was machst du auch so teure Prototypplatinen.
Ja, sieben Prototypen Platinen bestellt statt EINER. Soviel zu dem "wer lesen kann ...". Dann schreibe ich es noch deutlicher. Es ist dumm für 500 Euro sieben Platinen fertigen zu lassen (egal ob man die Prototypen nennt oder nicht), bevor nicht einmal eine Platine läuft und dann noch drüber zu jammern, wenn es schief ging, man alle Prototypen wegwerfen muss (soll vorkommen ...), man den Verlust von 500 Euro nicht tragen kann (dann sollte man nicht für 500 Euro Prototypen fertigen lassen) und auf das "böse" Datenblatt schimpft. Es ist dumm auf offensichtlich allen sieben die Stecker anzulöten, bevor eine läuft. Wer so ein Risiko eingeht soll auch damit leben. Lehrgeld. Kapiert?
>In den USA geht das bestimmt. Hier in Europa gibt's immer noch >Produkthaftung, die man nicht einfach so durch einen Satz in der >Anleitung außer Kraft setzen kann. Right: Produkthaftungsgesetz, § 14 Unabdingbarkeit aber dazu Produkthaftungsgesetz, §11 Zitat: " Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung Im Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen. " -Hans PS: Und wer den Schaden beweisen muss, hat den Prozess halb verloren :-)
Christian Schmalor wrote: > Hallo Leute, > ich habe mir von einer Firma ein Display bestellt. Diese haben eine > 50pol Leitung mit einem Abstand von 0,5mm. Die passenden Stecker habe > ich nun unter nem Mikroskop aufgelötet. Du hast da jeden Pin einzeln geloetet? Na gute Nacht ;) Und solange das Display nicht defekt ist wirst Du ja wohl ne Moeglichkeit haben, das zu aendern, wenn's auch nicht so 100% super aussehen mag. Nur nicht so anstellen ;) Nachtrag: Schadensersatzansprueche kannste vergessen, selbst wenn Du rechtlich einen Anspruch haettest (was Du kaum haben duerftest). Der Streitwert waere so gering dass sich ein Gerichtsverfahren sicherlich nicht lohnen wuerde. Michael
> Es ist dumm für 500 Euro sieben Platinen fertigen zu lassen
Zimelich unverschämter Kommentar, zumindest wenn man die Situation nicht
kennt. Oft kostet ein Prototyp kaum weniger als fünf Platinen, weil die
einmaligen Kosten (Tooling usw.) sehr hoch sind. Ich habe von meinen
letzten beiden Prototypen auch fünf Stück herstellen lasse. Das waren
nur 30% Aufpreis gegenüber einem Prototypen - und wenn sie
funktionieren, hat man gleich fünf mal so viele Platinen für den
Kleinvertrieb bzw. Tester.
Es dürfte für den Hersteller ein leichtes sein, in einem evtl. Gerichtsverfahren zu argumentieren, dass bei der Entwicklung von Produkten aus Einzelteilen immer etwas schief gehen kann und irgendein Schaden entsteht. Das ist ein immanenter Teil einer Entwicklung, Geld für Fehlschläge auszugeben. Im übrigen zieht Sachmangelhaftung hier überhaupt nicht, da nicht an ein Verbraucher verkauft wurde. Jemand der ein neues Produkt aus Einzelteilen entwickelt, ist niemals Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Damit kann der Verkäufer in seine AGB schreiben, was er will, denn AGB-Gesetz gilt nur für Verträge mit Verbrauchern. Und sieben ungetestete Platinen für Summe 500,- Euro zu machen ist einfach nur dumm, selbst wenn eine einzelne Platine 100,- Euro gekostet hätte. Aber das versteht Christian nicht, das haben wir ja schon gesehen, dass er diesen Punkt wirklich nicht kapiert.
> zieht Sachmangelhaftung hier überhaupt nicht, da nicht an ein
Verbraucher verkauft wurde
Meine Meinung zu Deiner Meiunung und keine Rechtsbereatung: Quatsch mit
Sosse. Es gibt im b2b-Bereich (zwischen Kaufleuten) anscheinend ein paar
unangenehme Sonderregelungsmöglichkeiten. Z.B. kann einzelvertraglich
die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Verkäufer kann einen
Gerichtsstand festlegen. Und es gibt u.U. für den Empfänger eine
Untersuchungs/Rügepflicht für offensichtliche Mängel: abgenommen ist
abgenommen, eine Frist kann in den AGB vereinbart werden. Aber
Mängelhaftung gibt es natürlich auch zwischen Kaufleuten: Die Ware muss
der Beschreibung im wesentlichen entsprechen. Da man Halbleiter nicht
in Betrieb nehmen kann bzw. zerstört, wenn die Dokumentation gravierend
falsch ist, ist in wesentlichen Punkten fehlerhafte Dokumentation ein
Mangel. Und dafür haftet der Verkäufer. Da gibt es nichts zu
diskutieren. Deine tolle Idee, dass der sich vor Gericht mit "es kann
immer was schiefgehen" verteidigen sollte, wenn er GND und VCC
verwechselt, grenzt an Idiotie. So eine Verteidigung in einem Fall von
Produkhaftung und Verletzung der Sorgfaltspflicht würde nicht mal ein
Fünfjähriger riskieren.
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