Morgen. Zur Person, bin gerade mit dem Studium fertig geworden und habe einen Job 500km vom Heimatort bekommen. Ich wohne im Haus meiner Eltern auf einer kompletten Etage , allerdings ohne Küche. Ich möchte diese Wohnung natürlich behalten und am neuen Arbeitsort eine zweite Wohnung mieten. Meine Freundin wohnt am meinem Heimatort. Was muß erfüllt seim um die Wohnung und wöchentliche Heimfahrten bei der Steuer geltent zum machen? Bzw. möglichst gut bei der Steuerberechnung davon zu kommen.
Hi Gerade beim Berufsstart oder Jobwechsel kann man einiges an Steuern sparen. Ich kann/will nicht alles aufzählen aber denke auch an den Umzug, Bewerbungen, Wohnungssuche, doppelte Miete (falls vorhanden) etc. Was du vorhast ist die doppelte Haushaltsführung... ich bin kein Steuerexperte aber das soll mittlerweile recht schwierig sein. Auf den Seiten des Finanzamts München habe ich dann mal folgenden Hinweis gelesen... Fährt jemand mit doppelter Haushaltsführung mehrmals wöchentlich nach Hause, kann es günstiger sein, auf die steuerliche Berücksichtigung von Zweitunterkunft und Verpflegungsmehraufwand zu verzichten und nur die (häufigeren) Fahrten nach Hause als Wege zwischen der weiter entfernt liegenden Wohnung und Arbeitsstätte (Lebensmittelpunktfahrten) mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) geltend zu machen. ...das ging zumindest bei mir und ein paar Kollegen problemlos. Ist leider aber sehr vom Finanzbeamten abhängig. Übrigends lassen sich auch so Sachen wie USB-Sticks, Fachbücher, Computer und sogar das Internet (als normaler Angestellter)! abschreiben! Viele Spass beim Steuern sparen!
Fachbücher kann man mit Pauschal 100,- ansetzen oder mit dem realen Wert. Also viel oder garnichts kaufen. Doppelte Haushaltsführung geht in den ersten 3 Monaten, danach ist finito! Wenn man druch diese Wohnung deutlich näher an den Arbeitsplatz herankommt, darf man den Umzug basetzen. Fahrtkosten können einmal die Woche als Fmailienheimfaht abgesetzt werden. Du darfst dem Fa aber nicht erzählen, daß Du beim Mammi keine Küche hast, denn dann ist das KEIN eigener Haushalt. Du musst dort die offizielle Erstwohnung haben und eine Dientswohung für die Woche bei der Arbeit. Musst Dir aber selber ausrechnen, ob sich das lohnt. Ich bin selbständig und wohne wochenweise in einer Persion: Damit ist alles absetztbar und ich habe noch 24,- am Tag Verpflegungemehraufwand.
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