Forum: Offtopic Verwendung von GPL / LGPL Code


von PP (Gast)


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Hallo,

hab da mal eine Frage zur GPL, genauer LGPL. Hab versucht mich da mal 
durchzuwühlen, aber irgendwie hab ich es nicht richtig gefunden.
Es heißt ja immer wenn man an GPL Code benutzt/verändert steht dieser 
auch unter GPL.
Meine Frage ist jetzt, muss ich meinen Code veröffentlichen wenn ich GPL 
Code verwende, den Code aber nicht in einem Produkt verwende sondern 
"nur so privat zu hause".
Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?

Danke und Gruß
PP

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Wenn der Code verändert wird und nur innerbetrieblich oder privat 
eingesetzt wird muss das Derivat nicht veröffentlicht werden.
Nur wenn ein Produkt verkauft wird ist dies der Fall.

> Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?

Die Veröffentlichung muss zum Selbstkostenpreis erfolgen und darf 
niemanden ausschließen. Selbstkosten setzten sich zusammen aus 
Datenträger, Porto und Handling. Diese dürfen nicht übermäßig sein.

Mögliche Wege:
-Gegen Einsendung eines Schecks/Bargeld wird dir ein Datenträger mit dem 
Code zugesandt.
-Veröffentlichung im Internet über Webseiten

von Morin (Gast)


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Jetzt sag erstmal konkret, ob es um GPL oder LGPL geht. Das sind nämlich 
zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.

Davon abgesehen kannst du, solange du den unter der GPL/LGPL stehenden 
Code nicht weitergibst (original oder verändert) damit machen was du 
willst. Beide Lizenzen stützen sich nämlich auf das Copyright, welches 
überhaupt erst beim Weiterverteilen von Code an dem du kein Copyright 
besitzt zum Tragen kommt.

von R. M. (rmax)


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Alexander Schmidt wrote:

> Nur wenn ein Produkt verkauft wird ist dies der Fall.

Das entscheidende Kriterium ist nicht der Verkauf, sondern die 
Weitergabe von Objektcode außerhalb des eigenen Betriebs bzw. Haushalts, 
egal ob kostenlos oder gegen Geld. Sobald man das macht, muß man den 
zugehörigen Quellcode verfügbar machen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alexander Schmidt wrote:

>> Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?
>
> Die Veröffentlichung muss zum Selbstkostenpreis erfolgen

Wo hast du denn das gelesen?

“You may charge any price or no price for each copy that you convey...”
(GPLv3)

“You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, ...“
(GPLv2 -- nur “a fee”, kein Wort über die Höhe, und das ist laut RMS
Absicht)

Der Punkt ist nur: du kannst zwar einen Tausender für die Kopierarbeit
verlangen, aber wenn dir jemand den Tausender bezahlt hat, dann ist
es sein gutes Recht, den Code hinterher auch komplett kostenlos an
jeden weiterzugeben, wenn ihm danach ist.

von Stefan Salewski (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:

“You may charge any price or no price for each copy that you convey...”
(GPLv3)

Hallo Jörg,

ich habe die GPLv3 Lizenz noch nicht sorgfältig gelesen, daher 
überrascht mich obiges Zitat doch etwas. (GPLv2 habe ich gelesen -- 
mehrmals.)

Zunächst "any price or no price":
"Any price" umfasst doch "no price" -- was haben sich die Juristen bei 
der Formulierung gedacht?

Aber das wesentliche: "any price" hieße ja, es kann beliebig viel Geld 
verlangt werden. Wird mehr als 1000 Milliarden Euro verlangt, wird sich 
das kaum jemand leisten können, die Quelltextweitergabe ist dann 
praktisch vollständig unterdrückt.

Was mögen die Autoren sich dabei gedacht haben?

Gruß

Stefan Salewski

von R. M. (rmax)


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Man muß zwischen der Weitergabe von Binaries und der Weitergabe der 
Sourcen unterscheiden. Für die Binaries darf man beliebig viel 
verlangen, ist dann aber verpflichtet, die Sourcen entweder gleich 
mitzuliefern oder jedem der sie haben will zum Selbstkostenpreis 
abzugeben (GPLv2):"[...] to give any third party, for a charge no more 
than your cost of physically performing source distribution, [...]". Ich 
habe gerade nicht die Zeit, das bei v3 nachzulesen, kann mir aber nicht 
vorstellen, daß sich das dort grundlegend geändert hat.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Du kannst ja die Kopie immer noch vom Geschäftsführer mit einer
Million Jahresgehalt eigenhändig erledigen lassen. ;-)

von Unbekannter (Gast)


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> Meine Frage ist jetzt, muss ich meinen Code veröffentlichen wenn ich
> GPL Code verwende, den Code aber nicht in einem Produkt verwende
> sondern "nur so privat zu hause".

Eigentlich ist es ganz einfach, bei der GPL:

Jeder, der das Binary bekommt, (auch "inhouse"), hat den rechtlichen 
Ansoruch auf den Source-Code.

von PP (Gast)


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Ah, danke, das hat erst mal weitergeholfen :)
Muss bei der Weitergabe dann eigentlich der gesamte Code mitgeliefert 
werden, oder nur von dem Modul das der LGPL unterliegt? (nur mal so aus 
Intresse).

In diesem Fall handelt es sich um die LGPL. Wollte das aber mal im 
allgemeinen wissen...

Gruß
PP

von Stefan Salewski (Gast)


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Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb am 12.02.2008 um 12:44 Uhr:

>Du kannst ja die Kopie immer noch vom Geschäftsführer mit einer
>Million Jahresgehalt eigenhändig erledigen lassen. ;-)

Verstehe ich nicht!
Angenommen eine kleine drei-Mann-Firma (oder auch Einzelperson) hat 
GPLv3 Code weiterentwickelt. Sie vertreiben das Binary, und wer will 
kann den Quelltext für 1000 Milliarden bekommen. Das ergibt doch keinen 
Sinn.

Aber das ist hier wohl nicht der richtige Ort, um die GPL zu 
diskutieren.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Im Wikiartikel http://www.mikrocontroller.net/articles/Linux sind unter 
den Links zwei Chaosradio Express Podcasts verlinkt, in denen es um Frei 
Software und die GPL/LGPL geht. Vielleicht interessant, um beim beim 
Joggen oder Busfahren mehr zum Thema zu erfahren.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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@Jörg: Das hab ich aus der c't, deren Rechtsabteilung ich in solchen 
Fragen durchaus etwas Kompetenz zutraue. In Wikipedia stehts übrigens 
genauso: 
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License#Freiheiten

von Morin (Gast)


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> "Any price" umfasst doch "no price" -- was haben sich die Juristen bei
> der Formulierung gedacht?

Das fragst du am besten einen Anwalt :) Diese Frage hier zu stellen ist 
so, als würdest du einen Anwalt fragen was sich ein Programmierer wohl 
bei einer bestimmten Zeile Code gedacht hat, die du nicht verstehst. 
Soweit ich weiß sind die Anwälte der FSF recht fähig, also wird diese 
Formulierung wohl ihren Sinn haben.

(und bevor die üblichen Stimmen schreien wie blöd die Juristen sind dass 
sie es so umständlich Formulieren: wenn es nötig ist, dann ist es eben 
nötig, genau wie bei Programmiersprachen)

> Angenommen eine kleine drei-Mann-Firma (oder auch Einzelperson) hat
> GPLv3 Code weiterentwickelt. Sie vertreiben das Binary, und wer will
> kann den Quelltext für 1000 Milliarden bekommen. Das ergibt doch keinen
> Sinn.

Die Details stehen in Abschnitt 6 der GPL v3. In Kurzform: Entweder du 
schickst den Code gleich mit, oder du sendest ihn auf Anfrage nach, "for 
a price no more than your reasonable cost of physically performing this 
conveying of source". Du müsstest also dem Gericht erklären, dass 1000 
Milliarden == "reasonable" :)

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