Hi, ich bastele derzeit an einer intelligenten drahtlosen Bühneneffektsteuerung (bin Zauberkünstler). Nun würde ich gerne auch meine Scheinwerfer (500-1000W, 230V) von meinem µC gerne ansteuern sprich dimmen. Wie mach ich das, sodass ich meine steuerung einfach zwischen steckdose und Scheinwerfer hängen kann. Die Steuerung selbst würde von einer Batterie gespeißt. Lieben Gruß Thomas
Da fällt mir spontan, die althergebrachte Methode der Phasen-Anschnitt-Dimmer ein!.
Vielleicht hilft der der folgende Link weiter: http://www.hoelscher-hi.de/hendrik/light/dmxdimmer.htm mfg Alex
Und mit Phasenanschnitt arbeiten heutzutage alle Dimmer. Aber 230V sind gefährlich! Aus diesem Grunde würde ich dir dazu raten, einen Handelsüblichen DMX-Dimmer zu kaufen und den dann über DMX mit dem µC anzusteuern. Ist denke ich das einfachste...
Hallo Alex, war ein spitzentipp. Ich denke ich versteh schon mehr. Sehe ich das richtig, ein Scheinwerfer muss mit Phasenanschnitt gesteuert werden und geht micht mit PWM weip es Wechsekstrom ist. D.h. das Vorgehen ist, Nulldurchgang bestimmen und dem µC signalisieren, der wartet dann entsprechen der gewünschten Helligkeit mit dem Abfeuern der Triacs, rightig? Aber gibt's für so was nicht schon komplett integrierte Bauelemente die man didgital einfach ansteuern kann, entweder SPI, i2C oder paralell digital? Gruß Thomas
z.B. per DMX halt... das is ja auch ein serieller Bus (RS485-basiert). Und fast alle PA-tauglichen Dimmerpacken verstehen das.
@ Thomas Burkhart (escamoteur) >Sehe ich das richtig, ein Scheinwerfer muss mit Phasenanschnitt >gesteuert werden und geht micht mit PWM weip es Wechsekstrom ist. Ja, das ist quasi PWM für Wechselstrom. >D.h. das Vorgehen ist, Nulldurchgang bestimmen und dem µC signalisieren, >der wartet dann entsprechen der gewünschten Helligkeit mit dem Abfeuern >der Triacs, rightig? Ja. >Aber gibt's für so was nicht schon komplett integrierte Bauelemente die >man didgital einfach ansteuern kann, entweder SPI, i2C oder paralell >digital? Wahrscheinlich. MfG Falk
Sven Pauli wrote: > z.B. per DMX halt... das is ja auch ein serieller Bus (RS485-basiert). > Und fast alle PA-tauglichen Dimmerpacken verstehen das. Ich dachte als IC und nicht als externe Komponente. Gruß Thomas
Naja, das ist dann Leistungselektronik (1kW) und auch nicht ganz so einfach Handzuhaben, immerhin wird das ganze Zeug auch warm, muss entsprechend gefiltert werden und und und... Kauf dir lieber so nen Dimmer und steuer den an, einfacher, billiger, sicherer! Vor allem, wirst du solche selbstgebauten Dimmpacks nichtmal einsetzten dürfen!!
Moin, Zum Betreiben analoger Packs an DMX benötigt man einen Demux. DigitalEnlightenment und ich (siehe Link oben) haben entsprechende Schaltungen veröffentlicht. Wenn Thomas schon etwas Erfahrung im Umgang mit Netzspannung hat und vorsichtig ist, kann er bauen ruhig was er will... Auch wenn es Dich schockieren mag, Mathias: Der Bau von Dimmerpacks, Switchpacks, Radios und sogar Teslaspulen steht nicht unter Strafe. Der Krempel sollte nur möglichst (schon aus Eigeninteresse) möglichst EMV-konform sein. Was das Dimmen selbst angeht, habe ich da mal eine kleine Erklärung mit Beispielcode zu geschrieben: http://www.hoelscher-hi.de/hendrik/light/ressources.htm Der Titel ist vielleicht noch etwas überzogen - aber vielleicht hilfts ja weiter. Viele Grüße, Hendrik
Hallo Hendrik, ich wollte Dich schon anmailen, aber leider tut die Email auf deiner Homepage nicht. Schick mir doch mal ne mail an mail_at_burkharts.net Gruß Thomas
> Auch wenn es Dich schockieren mag, Mathias: Der Bau von Dimmerpacks, > Switchpacks, Radios und sogar Teslaspulen steht nicht unter Strafe. Der > Krempel sollte nur möglichst (schon aus Eigeninteresse) möglichst > EMV-konform sein. Nein, unter Strafe tatsächlich nicht. Allerdings setzt er das ganze Zeug nicht privat ein, da müsste dann doch zumindest mal n Meister ein Blick drauf geworfen haben, nicht?
Eben, wenn der TÜV die Safety Prüfung macht und dem Gerät bescheinigt dass es sicher ist, gibt's keine Probleme mehr. Im Prinzip ist es aber vor allem ein Haftungsproblem. Geräteentwicklung unterliegt keiner Handwerksordnung. Gruß Thomas
>Geräteentwicklung unterliegt keiner Handwerksordnung.
Zum Glück! Die Berufsgenossenschaft, Innung und andere Wegelagerer
brauche ich dafür nicht.
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