Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zum Arbeitgeberwechsel


von Roberto (Gast)


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Hallo,

habe da mal ein paar Fragen:

1. Muss ich meinem bisherigen Arbeitgeber beim kündigen meinen neuen 
Arbeitgeber mitteilen, vorausgesetzt es sind natürlich keine 
Sperrvermerke im Arbeitsvertrag?

2. Wie ist das mit Mails
Darf mein bisheriger Arbeitgeber nach meinem Austritt auf meine alten 
Mails zugreifen?
Darf ich mein EMAIL Archiv mitnehmen?

Danke für eure Hilfe
Roberto

von STK500-Besitzer (Gast)


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>1. Muss ich meinem bisherigen Arbeitgeber beim kündigen meinen neuen
>Arbeitgeber mitteilen, vorausgesetzt es sind natürlich keine
>Sperrvermerke im Arbeitsvertrag?

Nö.

>2. Wie ist das mit Mails
>Darf mein bisheriger Arbeitgeber nach meinem Austritt auf meine alten
>Mails zugreifen?
>Darf ich mein EMAIL Archiv mitnehmen?

Nö.  Emails sind immer dienstlich. Dein alter Arbeitgeber wird dir einen 
husten...
Wozu auch?

von David (Gast)


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zur zweiten frage... wer merkt das du deine mailkontakte und dein mail 
archiv mitnimmst?
manchmal sollte man nicht zuviel fragen...

von Axel (Gast)


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"Nö.  Emails sind immer dienstlich."

Wo steht das ?

Wenn es keine dienstliche Anweisung dazu gibt, hat der AG ein ernstes 
Problem. Denn dann unterliegen ALLE Mails dem Postgeheimnis (er kann ja 
ohne reinzusehen nicht entscheiden, ob eine Mail privat oder 
geschäftlich ist) und er darf da nicht ohne Deine Zustimmung reinsehen.

Aber mitnehmen darfst Du natürlich nur alle die Mails, die privat sind.

Gruss
Axel

von Der Dude (Gast)


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>Darf ich mein EMAIL Archiv mitnehmen?

Was für eine Frage.

Ich gehe ohne USB-Stick grundsätzlich nicht mehr aus dem Haus.

von Paulo M. (paulo)


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Hallo,
ich bin Netzwerkadministrator und ich kann nur sagen das in unserer 
Firma alles über einen Server läuft.
Somit ist egal ob Privat oder nicht, es gibt immer eine Kopie, außerdem 
gibt es bei uns in der Firma eine Order wo jeder unterschreiben muss, 
dass er E-Mail´s nur Geschäftlich nutzt, somit ist es verboten private 
E-Mail´s zu versenden, natürlich tun es die meisten auch und solange es 
sich in Grenzen hält wird es auch toleriert.
Der Arbeitgeber zahlt für die Domaine und die wird dem Arbeitnehmer zur 
Verfügung gestellt, solange er bei uns in der Firma tätig ist, scheidet 
dieser Mitarbeiter aus, dann erfolgt eine automatische Weiterleitung an 
dessen Nachfolger und Chef, den viele AG wissen noch nicht von dessen 
Ausscheiden und man will die Kunden ja auch behalten.
So läuft es bei uns in der Firma ab.

@Der Dude, sei bitte vorsichtig mit dem USB Stick, den wenn du erwischt 
wirst ist das ein fristloser Kündigungsgrund, den dein E-Mail-Verkehr 
wird als Dienstgeheimnis eingestuft und diese haben in der Firma zu 
bleiben.
Es wurden schon Leute entlassen weil sie nur unerlaubt ein paar Briefe 
mit nach Hause genommen haben, lieber dem Chef keinen Grund geben.

Achtung, bin kein Rechtsgelehrter, schreibe nur aus Erfahrung und so 
läuft es nun mal bei uns ab.

Gruß

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