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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freiberufler sucht Projekt(e)

Autor: Daniel Freiberufler (freiberufler-daniel)
Datum:

Hallo

Ich habe mich vor Kurzem freiberuflich selbstständig gemacht. Wie das
halt am Anfang immer ist, bin ich noch nicht voll ausgelastet und noch
auf der Suche nach einem weiteren Projekt bzw. weiteren Projekten

Zu mir: Ich habe Nachrichtentechnik/Elektronik studiert. Ich habe einen
Ingenieursabschluss und den Master of Science darauf aufbauend gemacht.
Meine Fachgebiete erstrecken sich über die hardwarenahe Programmierung
verschiedenster Prozessoren (Assembler und C/C++) sowie verschiedenste
Hardwareentwicklungen.

Falls jemand Interesse an einer Zusammenarbeit hat, kann er sich gerne
mit mir in Verbindung setzten.

Freiberufler_Daniel(at)gmx.de
Autor: Rob (Gast)
Datum:

Wo ist die Anbieterkennzeichnung ?
Im Verlauf der öffentlichen Geschäftsanbahung sind Sie verpflichtet, mit
vollem Namen aufzutreten, um sich von Firmen abzugrenzen. Lesen Sie mal
die Gewerbeordnung!
Autor: 6637 (Gast)
Datum:

Ich empfehle mal eine Webseite aufzuschalten und dort ein Portrait mit
den ueblichen Angaben zu haben. Vielleicht ein paar Projektbeschriebe...
Autor: Marius S. (lupin) Benutzerseite
Datum:

Rob immer feste druf mit der Bürokratiekeule. Könnt ja jeder kommen und
versuchen in Deutschland Geld zu verdienen!
Autor: Wasser (Gast)
Datum:

Oh je,

muss das eigentlich immer sein. Das läufts einem doch den Rücken runter.
Autor: Hund (Gast)
Datum:

Was hat eigentlich die Gewerbeordnung mit dem Status eines Freiberuflers
zu tun?
Autor: olaf (Gast)
Datum:

Hi Freiberufler,

versuchs über Vermittler. Du findest eine ziemlich gute Liste bei
gulp.de.

Viel Glück.

Olaf
Autor: Arc Net (arc)
Datum:

Rob wrote:
> Wo ist die Anbieterkennzeichnung ?
> Im Verlauf der öffentlichen Geschäftsanbahung sind Sie verpflichtet, mit
> vollem Namen aufzutreten, um sich von Firmen abzugrenzen. Lesen Sie mal
> die Gewerbeordnung!

Selbst wenn die GewO hier gelten würde (obwohl es Werbung ist), trifft
§15b
nicht zu ("müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten
Empfänger gerichtet werden").

p.s. das ist keine Rechtsberatung
Autor: Daniel Freiberufler (freiberufler-daniel)
Datum:

Hi

Also ich bin ja froh das es noch einige normale Menschen hier gibt. Man
merkt auch immer wieder warum wir in Deutschland einen so hohen
Bürokratieaufwand haben...

Vielen Dank für die nützlichen Tips. Die gewählte Art mag zwar etwas
naiv sein, aber versuchen kann mans ja mal. Natürlich habe ich auch noch
andere Werbungsarten genutzt.
Autor: 6638 (Gast)
Datum:

Um schnell aufzuzeigen wie's lauft. Du bekommst eine Anfrage von einer
Firma, die wollen Irgendwas. Die Leute sind keine Spezialisten, sonst
haetten sie's selbst gemacht. Sie haben grad genug Ahnung zu formulieren
was sie wollen. Falls ueberhaupt. Moeglicherweise ist die Anforderung
bereits im Schilf draussen. Daher lohnt es sich mit den Leuten zu reden,
ob jede Anforderung auch genau so sein muss wie spezifiziert, oder nicht
ganz. Geh davon aus, sie haben das Angebot bei zwei Anderen auch schon
eingeholt und nehmen den Guenstigsten. Du musst die Leute nicht
unbedingt auf Kostensparmoeglichkeiten aufmerksam machen, die koennten
auch der Konkurrenz zufliessen. Einer der anderen Anbieter ist
vielleicht der Sohn des Sachbearbeiters. Auch nicht zuviel Zeit in dei
Ausarbeitung eines Angebotes fuer den Auftrag verpuffen. Es gibt auch
Pro-Forma Anfragen. Dh sie wissen der Sohn des Sachbearbeiters bekommt
den Auftrag sowieso, sie brauchen nur noch einen Vergleich, um ihn zu
Druecken. Der braucht die Kohle und macht's zu jedem Preis, Hauptsache
guenstiger als alle Anderen.

Viel Glueck
Autor: Topentwickler (Gast)
Datum:

> Wo ist die Anbieterkennzeichnung ?
> Im Verlauf der öffentlichen Geschäftsanbahung sind Sie verpflichtet, mit
> vollem Namen aufzutreten, um sich von Firmen abzugrenzen. Lesen Sie mal
> die Gewerbeordnung!

Schon wieder ein Grund um aus Deutschland abzuhauen...
Autor: gibt's doch gar nicht (Gast)
Datum:

>Wo ist die Anbieterkennzeichnung ?
>Im Verlauf der öffentlichen Geschäftsanbahung sind Sie verpflichtet, mit
>vollem Namen aufzutreten, um sich von Firmen abzugrenzen. Lesen Sie mal
>die Gewerbeordnung!

Ich glaube es hackt, was? Schon mal den Geisteszustand untersuchen
lassen?

Glauben der "werte Herr" eigentlich, dass Bill Gates einst so seine
Business gestartet hat?

>Schon wieder ein Grund um aus Deutschland abzuhauen...

Nein! Das ist Grund falsch! Wir müssen einfach solche Betonköpfe der
wuchernden Bürokratie ZUM TEUFEL JAGEN!

Wieder zurück zu den Wurzeln muss unsere Maxime sein und weg von der
Denke "da hat wieder einer die Vorschriften nicht eingehalten".

Das hat übrigens nichts damit zu tun sich gegen Lohndumping zu stellen.
Faires Geld für faire Arbeit, aber auch bitte andere erst mal arbeiten
lassen!
Autor: Dirk (Gast)
Datum:

In der Tat!

Schaffen wir alle Gesetze ab. Im wilden Westen ging es doch auch ohne!
Wer mir nicht passt, wird weggepustet. Punktum.
Autor: gibt's doch gar nicht (Gast)
Datum:

>In der Tat!

>Schaffen wir alle Gesetze ab. Im wilden Westen ging es doch auch ohne!
>Wer mir nicht passt, wird weggepustet. Punktum.

Dummes Zeug! Immer diese 'alles oder nichts' Denke. Es braucht halt die
richtigen Gesetze. Dafür müssen wir uns stark machen und zwar permanent
und ohne Unterlass!
Autor: Urs (Gast)
Datum:

>Was hat eigentlich die Gewerbeordnung mit dem Status eines Freiberuflers
zu tun?

Das kann schon ein Problem sein! Die Gewerbeordnung greift immer, sobald
man geschäftlich aktiv wird. Wenn man den Status eines Freiberufler
wahren möchte, muss man sich auch entsprechend verhalten. Wenn man z.b.
durch Weglassen des Namens den Eindruck erweckt, man sei eine Firma, ist
das so ein Verstoß.

Das ist dasselbe, wie wenn man eine Vehikel baut und damit herum fährt.
Du kannst 10mal der Meinung sein, daß es ein 4-Rad-Fahrrad mit
Hilfsmotor ist. Sobald Du etwas baust, was unter die KFZ fällt, gilt für
Dich die Zulassungspgflicht und Du bist schlagartig KFZ-Hersteller.

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