Hi, in hatte die Frage vorhin schon in einem anderen Thread, aber weil es dort etwas OT war und sowieso im falschen Unterforum, möchte ich hier nochmal nachfragen! in meiner alten Firma (~3000 Mitarbeiter verteilt auf 3 Werke), gab es damals extra 2 Mitarbeiter die ständig Betriebsmittelprüfung nach VDE701 / 702 gemacht haben. Hierbei wurde JEDES elekt. Gerät erfasst, auch privat mitgebrachte Radios, Kaffemaschinen, und natürlich die normalen firmeneigene Geräte wie Bohrmaschine, Schreibtischlampe, Staubsauger.... . Die Geräte wurden immer im jährlichen Rythmus geprüft. Seit geraumer Zeit arbeite ich bei einer anderen Firma (~200 Mitarbeiter) und hier gibt es soetwas überhaupt nicht, nicht einmal die stark beanspruchten Werkzeuge wie Bohrmachine, Flex oder sonstiges. In wieweit ist die Betriebsmittelprüfung vorgeschrieben, weis das jemand!?
Das ist in der BGV A3 der Berufsgenossenschaft gereglt, siehe hier: http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf
hmm, wenn ich überlege was da für ein Aufwand getrieben wurde! 2 Leute dauerbetrieb für die Prüfungen, die haben damals alle Abteilungen abgegrasst, als sie nach einem jahr fertig waren gings wieder bei der ersten Abteilung von vorne los. Es gab dann extra kleine Aufkleber die auf jedes Gerät mit bestandener Prüfung kammen - mit Datum (so ähnlich wie ein TÜV-Stempel)
belehre deine arbeiter wenn sie an spannung hinlangen sind die dann selber schuld und bekommen die fristlose kündigung pasta
Zum einen muss ich dir Zustimmen: Der Arbeiter der eine geschoben bekommt ist immer Schuld aber trotzdem finde ich es nicht Ok dass man eine Abmahnung bekommt wenn man sich scheiße fühlt und zum Arzt geht! Beispiel von mir: Ich habe den Hauptschalter einer Anlage getrennt und dann den CEKON Stecker gezogen. Dann bin ich mit der Handfläche auf die Kontakte vom Steckergekommen und habe kräftig eine geschoben bekommen. Ich habe leider nicht bedacht ,dass zwischen Stecker und Hauptschalter noch ein Netzfilter mit Kondensatoren ist. Hätte ich für sowas wirklich eine abmahnung verdient? Also ich finde nicht!?
bei einem abgezogenen stecker darf normalerweise keine spannung anliegen
richtig aber irgendein Kondensator war noch voll. Aber damit habe ich nicht gerechnet. Aber die Frage ist jetzt bin ich schuldig oder unschuldig? Eigentlich hätte ich ja noch die Spannungsfreiheit feststellen müssen und erden und kurzschließen ?
Eine vermeintliche Senke erden und kurzschließen? Auf die Idee kommen die wenigsten. Ich meine: fehlerhaft konstruiertes Gerät.
Die Abmahnung würde ich nicht hinnehmen. Frag mal einen Arbeitsrechtler.
timi wrote: > belehre deine arbeiter > wenn sie an spannung hinlangen > sind die dann selber schuld > und bekommen die fristlose kündigung > pasta sonst noch alles frisch ja ? wohl selber zuoft hingelangt...
muss nicht bei geräten eine restspannung nach ziehen des netzsteckers binnen ca. 1sekunde in einen bereich von wenigen volt gefallen sein?
Ich kenne die Vorschriften nicht im Detail, die sagen aber bestimmt aus, dass bei aus der Steckdose gezogenem Stecker keine ( zumindest keine gefährliche ) Spannung an den Stecker-Kontakten anliegen darf ? --- Ich habe eine moderne Halogen-Stehlampe zu Hause, zieht man den betreffenden Schuko-Stecker und berührt unmittelbar danach dessen Stifte, weiss man in etwa, wie ein Weidezaungerät funktioniert ... Noch etwas: Der Arbeitgeber ist ( wg. Fürsorgepflicht ) für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich, er hat dafür persönlich zu sorgen. Er kann diese Verantwortung nicht abwälzen, selbst wenn z.B. in einem grösseren Betrieb Sicherheitsbeauftragte bestimmt sind, bleibt immer noch der Geschäftsführer verantwortlich. Abmahnungen sind nur bei schuldhaften Verhalten der betreffenden Personen "rechtswirksam" ( ob das wohl Juristen-Deutsch ist, oder muss das im Einzelfall näher bestimmt werden, zwecks Arbeitsplatzerhaltung der betreffenden Rechts-Ausleger ? ). Ausdrücklich muss ich hier betonen, dass ich für meine vorstehenden Aussagen keine, wie auch immer ausgestaltete Gewähr übernehme ! Insbesondere schliesse ich hiermit den Rechtsweg zur Untermauerung oder Widerlegung meiner Ausführungen endgültig und un-uminterpretierbar eindeutig unzweideutig auch für den Fall aus, dass das Grundgesetz zur expliziten Ungültigkeitserklärung aller vorstehenden Aussagen geändert werden sollte ! => Leider bestimmen auch im technischen Bereich fast ausschliesslich Juristen, was Recht ist ( richtiger: was als "Recht" zu definieren ist )! MfG.
Nicht_neuer_Hase wrote: > Ausdrücklich muss ich hier betonen, dass ich für meine vorstehenden > Aussagen keine, wie auch immer ausgestaltete Gewähr übernehme ! > Insbesondere schliesse ich hiermit den Rechtsweg zur Untermauerung oder > Widerlegung meiner Ausführungen endgültig und un-uminterpretierbar > eindeutig unzweideutig auch für den Fall aus, dass das Grundgesetz zur > expliziten Ungültigkeitserklärung aller vorstehenden Aussagen geändert > werden sollte ! Du 'kennst die Vorschriften nicht im Detail' und glaubst im Ernst, daß irgendjemand auf die Idee kommt, aus deiner anonym geäußerten Meinung Rechtsansprüche abzuleiten?
Nicht_neuer_Hase wrote: > => Sicher ist sicher ! > > Viele Grüsse Wenn jemand Rechtsansprüche geltend machen will, muß er erst mal wissen, gegen wen. Und wenn der Anonymus zu Beginn seiner Aussage offen sagt, über keine Fachkompetenz in der Sache zu verfügen, und man versucht es trotzdem, dann wird man beim ersten derartigen Versuch den Ruf des Querulanten weg haben und wenn es sich wiederholt, wird womöglich der Richter die Zurechnungsfähigkeit des Klägers in Frage stellen. Also was solls?
>> => Sicher ist sicher !
Wenn etwas sicher ist, dann das NICHTS sicher ist !!!
Darum: Vor dem Prüfen prüfen UND nach dem Prüfen prüfen.
btt
Die seit 2002 gültige EN 2000 regelt dies und ist mit der
Betriebssicherheitsverordnung in nationales Recht übertragen worden.
Sinngemäss dort zu finden ist Folgendes:
Der Betreiber haftet unabwälzbar für Alles.
Kommt es zum Schadensfall und ihm wird auch nur das geringste
Versäumnis(auch durch Unterlassen)glaubhaft nachgewiesen, so ist er
strafrechtlich zu belangen.
Zum Beispiel erfüllt ein Unfall infolge einer unterlassenen bzw. nicht
fristgerecht durchgeführten Sicherheitsüberprüfung ebenso wie infolge
einer unterlassene bzw. nicht fristgerecht durchgeführten Belehrung den
Tatbestand der "vorsätzlichen" und nicht wie früher der "fahrlässigen"
Körperverletzung. Hier greifen dann Mindiststrafen von derzeit 2 Jahren
Haft ohne Bewährung.
Dies war der Grund für die umfassendsten Modernisierungen im
Aufzugsgewerbe seit knapp 150 Jahren. Die Betreiber welche zuvor Ihre
eigene Versäumnisse (Reparaturen und Nachrüstungen) mit Vorliebe auf die
Wartungsfirmen abschoben konnten sich ihrer Verantwortung, auch mit
Geld, nicht mehr entziehen.
In Sachen E-technik sollte die "Betriebssicherheitsverordnung" auf die
"VDE" verweisen, wodurch diese Rechtskräftigen Charakter erhält.
Was zu überprüfen wäre.
ata
Und was die Abmahnugmahnung angeht dieser sollte man fristgerecht
wiedersprechen. Hier Scheint sich um seine Verantwortung für die
betriebssicherheit des fraglichen Gerätes drücken zu wollen und dem
geschädigten in schuld zu setzen um diesen, bzw die Berufsgenossenschaft
von allfäligen Schadensersatzforderungen abzuhalten. das ist ein klarer
Fall fürs Arbeitsgericht, mindestens aber den Betrriebsrat. (Ha ha)
Da ein Arbeitsrechtsstreit aber heutzutage dem AN mehr schadet als dem
AG
würde ich es bei dem dokumentierten fristgerechtem Widerspruch belassen.
edit Hier Scheint sich jemand um seine Verantwortung für die Betriebssicherheit des fraglichen Gerätes drücken zu wollen und dem Geschädigten in Schuld setzen zu wollen um diesen, bzw die Berufsgenossenschaft von allfälliger Schadensersatzforderungen abzuhalten.
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