Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Patentverletzung, Gebrauchsmusterschutz,.


von Arthur (Gast)


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Hallo Leute,

ich plane die Entwicklung einer verbesserten Version eines, schon am 
Markt befindlichen, Produkt (elekt. Steuerung).

WO/WIE kann ich prüfen ob es patentiert ist oder irgendein 
Gebrauchsmusterschutz Anmeldung hat?

von tobii (Gast)


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www.depatisnet.de
www.espacenet.com

von Vorname N. (felixx)


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Genau, erster Link ist bei der Stichwortsuche (zur Patentidee bzw. dem 
-Inhaber) hilfreich. Der genannte 2. Link ist als "Nummernsuche" sehr 
hilfreich, also für den Fall, daß man die Patentschrift als pdf 
benötigt.
Allerdings findet man sicher nur veröffentlichte Patentschriften und 
zwischen Patenteinreichung (Stichwort "Priorität") und Veröffentlichung 
können bis zu 18 Monate (an "Unwissenheit der Anderen") vergehen.

von tobii (Gast)


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Prinzipiell ist auch zu beachten, dass Patentansprüche immer recht eng 
gefasst sind, so dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein 
eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt.

von MaWin (Gast)


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> WO/WIE kann ich prüfen ob es patentiert ist oder irgendein
> Gebrauchsmusterschutz Anmeldung hat?

Man könnte natürlich einfach den Hersteller anrufen,
ob er so was hält oder beantragt hat.

Irgendwie mit geschickter Wortwahl, damit der nicht weiss,
ob du nun ihm an den Karren fahren willst oder er im Vorteil
ist weil er dir was verhindert.

Mit einem eugen, der mithört und das Datum bestätigen kann,
damit eine nachträgliche Anmeldung auf die man den Hersteller
mit diesem Anruf bringt, auch nichts nützt.

von tobii (Gast)


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Unnötig. Wenn diese Schaltung bereits vertrieben wird und kein Patent 
darauf angemeldet ist, dann kann dieses auch nicht nachträglich 
angemeldet werden. Ist ja nicht mehr neu, sondern Stand der Technik.

von Loonix (Gast)


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tobii schrieb:
> Prinzipiell ist auch zu beachten, dass Patentansprüche immer recht eng
> gefasst sind, so dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein
> eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt.

Hat nicht viel mit der Realität zu tun, deine Annahme. Bei der 
Patentierung bezieht man sich immer auch auf die Anwendung, nicht nur 
die Realisierung einer Technologie. Wenn du die Anwendung "nachmachst", 
verletzt du ein Patent - egal ob du eine identische oder eine variierte 
technische Ausführung auf den Markt bringen willst.

Für Haarspaltereien ist natürlich immer Platz, aber man muss bedenken 
dass eine eventuell folgende juristische Auseinandersetzung in 99,9% der 
Fälle zugunsten der finanziell stärkeren Partei endet. Also vorsicht bei 
Pauschalaussagen der Kategorie "dass man mit schaltungstechnischen 
Variationen ein eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht 
verletzt"

von tobii (Gast)


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@ Loonix

Beispiel: Könnte man eine Hochpass patentieren lassen und es ist das 
Patent A mit einem expliziten Bereich, in dem die Bauteilwerte angegeben 
sind vorhanden, so kann man ohne Probleme ein Patent einreichen, dessen 
Bauteilwerte außerhalb dieses Bereiches liegen. Auch wenn ich in beiden 
Fällen Frequenzen f<5 kHz unterdrücke, bevor ich diese auf über einen 
Lautsprecher ausgeben würde (Beispiel von Bediensteten des EPA).

Es kommt auf die Definition der Ansprüche an und diese sind in der Regel 
relativ eng, da eine weitere Auslegung andere Patente verletzen würde. 
Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander 
kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben, 
dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der 
anderen Patente etwas dagegen machen könnten.

von Erich (Gast)


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Das alles wurde erst kürzlich lang und breit diskutiert und erläutert, 
leider im Forum "Offtopic":

Beitrag "Patent anmelden"

von MaWin (Gast)


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> Wenn du die Anwendung "nachmachst", verletzt du ein Patent -
> egal ob du eine identische oder eine variierte
> technische Ausführung auf den Markt bringen willst

Nö.

Es muss schon beides enthalten sein.

von Loonix (Gast)


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tobii schrieb:
> Beispiel von Bediensteten des EPA

Schade, dass kein praktischeres Beispiel genannt wurde. In der Theorie 
stimmt das alles, aber man kann aus diesem sehr einfachen Beispiel keine 
Schlüsse auf eine reale Anwendung ziehen.

tobii schrieb:
> Es kommt auf die Definition der Ansprüche an und diese sind in der Regel
> relativ eng, da eine weitere Auslegung andere Patente verletzen würde.

Stimme ich 100% zu.

tobii schrieb:
> Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander
> kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben,
> dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der
> anderen Patente etwas dagegen machen könnten.

Das ist wieder die reine Theorie. Selbst wenn dir 100 
Patentamtmitarbeiter versprechen, dass du nicht verlieren kannst - 
würdest du es auf einen Rechtsstreit, sagen wir mal mit Siemens oder 
Festo (Marktriesen) ankommen lassen? Die können allerdings etwas dagegen 
unternehmen, auch wenn ein Gericht eventuell dieses Vorgehen im 
Nachhinein als Unrecht erkennt. Bis dahin musst du dann erstmal 
durchhalten, vor allem finanziell - sowas kann Jahre dauern.

von Loonix (Gast)


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MaWin schrieb:
> Nö.

Jetzt wirds aber einsilbig. Wenn du etwas widerlegen möchtest mach dir 
bitte die Mühe und schreib (wenigstens) einen ganzen Satz.

von MaWin (Gast)


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Loonix,

wenn du jammern willst dann LIES wenigstens vorher meinen ganzen 
Beitrag.

von tobii (Gast)


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Loonix schrieb:
> tobii schrieb:
>> Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander
>> kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben,
>> dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der
>> anderen Patente etwas dagegen machen könnten.
>
> Das ist wieder die reine Theorie. Selbst wenn dir 100
> Patentamtmitarbeiter versprechen, dass du nicht verlieren kannst -
> würdest du es auf einen Rechtsstreit, sagen wir mal mit Siemens oder
> Festo (Marktriesen) ankommen lassen? Die können allerdings etwas dagegen
> unternehmen, auch wenn ein Gericht eventuell dieses Vorgehen im
> Nachhinein als Unrecht erkennt. Bis dahin musst du dann erstmal
> durchhalten, vor allem finanziell - sowas kann Jahre dauern.

Na ja, was heißt schon Rechtsstreit? Das Patent ist so lange gültig, wie 
das EPA sagt, dass es gültig ist, da Einspruch- und Beschwerdeverfahren 
vor der EPA vorrang vor nationalen Instanzen haben. Und die Verfahren 
dort sind noch relativ günstig. Darüber hinaus hat man als Patentinhaber 
auch noch immer die Möglichkeit das Patent zu widerrufen.

Aber mal ganz davon ab: Eine Privatperson hat nicht das Geld um eine 
Erfindung wirksam schützen zu lassen. Dazu sind Patente einfach zu 
teuer. Und wer ein Patent anmeldet, der wird sich ohnehin einen 
Patentanwalt nehmen, da man nur so sicher sein kann, dass die Ansprüche 
auch wasserdicht formuliert sind.

Aber wir entfernen uns immer weiter von dem, was der Themenersteller 
eigentlich wissen wollte, also komme ich nochmal auf ihn zurück: Im 
Zweifel kannst du ja auch ganz direkt bei der entsprechenden Firma 
nachfragen, ob entsprechendes patentiert ist. Sie werden es dir schon 
sagen, schließlich besteht ja die Chance, dass du eine Lizenz von denen 
willst. ;)

von Loonix (Gast)


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MaWin schrieb:
> wenn du jammern willst dann LIES wenigstens vorher meinen ganzen
> Beitrag.

Ich habe deinen Beitrag gelesen, er ist eigentlich nicht der Rede wert. 
Warum also erneut darauf hinweisen, brauchst du mehr Aufmerksamkeit?

tobii schrieb:
> Aber wir entfernen uns immer weiter von dem, was der Themenersteller
> eigentlich wissen wollte,

Ja, sorry. War nicht meine Absicht.

von Arthur (Gast)


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Was ist wenn das Geschmacksmuster des Produkts schon mal angemeldet ist 
und mittlerweile gelöscht ist? ( im Patentamt HP steht als:
Geschmacksmuster gelöscht, Papierakte vernichtet)

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