Hallo Leute,
ich plane die Entwicklung einer verbesserten Version eines, schon am
Markt befindlichen, Produkt (elekt. Steuerung).
WO/WIE kann ich prüfen ob es patentiert ist oder irgendein
Gebrauchsmusterschutz Anmeldung hat?
Genau, erster Link ist bei der Stichwortsuche (zur Patentidee bzw. dem
-Inhaber) hilfreich. Der genannte 2. Link ist als "Nummernsuche" sehr
hilfreich, also für den Fall, daß man die Patentschrift als pdf
benötigt.
Allerdings findet man sicher nur veröffentlichte Patentschriften und
zwischen Patenteinreichung (Stichwort "Priorität") und Veröffentlichung
können bis zu 18 Monate (an "Unwissenheit der Anderen") vergehen.
Prinzipiell ist auch zu beachten, dass Patentansprüche immer recht eng
gefasst sind, so dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein
eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt.
> WO/WIE kann ich prüfen ob es patentiert ist oder irgendein> Gebrauchsmusterschutz Anmeldung hat?
Man könnte natürlich einfach den Hersteller anrufen,
ob er so was hält oder beantragt hat.
Irgendwie mit geschickter Wortwahl, damit der nicht weiss,
ob du nun ihm an den Karren fahren willst oder er im Vorteil
ist weil er dir was verhindert.
Mit einem eugen, der mithört und das Datum bestätigen kann,
damit eine nachträgliche Anmeldung auf die man den Hersteller
mit diesem Anruf bringt, auch nichts nützt.
Unnötig. Wenn diese Schaltung bereits vertrieben wird und kein Patent
darauf angemeldet ist, dann kann dieses auch nicht nachträglich
angemeldet werden. Ist ja nicht mehr neu, sondern Stand der Technik.
tobii schrieb:> Prinzipiell ist auch zu beachten, dass Patentansprüche immer recht eng> gefasst sind, so dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein> eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt.
Hat nicht viel mit der Realität zu tun, deine Annahme. Bei der
Patentierung bezieht man sich immer auch auf die Anwendung, nicht nur
die Realisierung einer Technologie. Wenn du die Anwendung "nachmachst",
verletzt du ein Patent - egal ob du eine identische oder eine variierte
technische Ausführung auf den Markt bringen willst.
Für Haarspaltereien ist natürlich immer Platz, aber man muss bedenken
dass eine eventuell folgende juristische Auseinandersetzung in 99,9% der
Fälle zugunsten der finanziell stärkeren Partei endet. Also vorsicht bei
Pauschalaussagen der Kategorie "dass man mit schaltungstechnischen
Variationen ein eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht
verletzt"
@ Loonix
Beispiel: Könnte man eine Hochpass patentieren lassen und es ist das
Patent A mit einem expliziten Bereich, in dem die Bauteilwerte angegeben
sind vorhanden, so kann man ohne Probleme ein Patent einreichen, dessen
Bauteilwerte außerhalb dieses Bereiches liegen. Auch wenn ich in beiden
Fällen Frequenzen f<5 kHz unterdrücke, bevor ich diese auf über einen
Lautsprecher ausgeben würde (Beispiel von Bediensteten des EPA).
Es kommt auf die Definition der Ansprüche an und diese sind in der Regel
relativ eng, da eine weitere Auslegung andere Patente verletzen würde.
Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander
kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben,
dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der
anderen Patente etwas dagegen machen könnten.
> Wenn du die Anwendung "nachmachst", verletzt du ein Patent -> egal ob du eine identische oder eine variierte> technische Ausführung auf den Markt bringen willst
Nö.
Es muss schon beides enthalten sein.
tobii schrieb:> Beispiel von Bediensteten des EPA
Schade, dass kein praktischeres Beispiel genannt wurde. In der Theorie
stimmt das alles, aber man kann aus diesem sehr einfachen Beispiel keine
Schlüsse auf eine reale Anwendung ziehen.
tobii schrieb:> Es kommt auf die Definition der Ansprüche an und diese sind in der Regel> relativ eng, da eine weitere Auslegung andere Patente verletzen würde.
Stimme ich 100% zu.
tobii schrieb:> Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander> kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben,> dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der> anderen Patente etwas dagegen machen könnten.
Das ist wieder die reine Theorie. Selbst wenn dir 100
Patentamtmitarbeiter versprechen, dass du nicht verlieren kannst -
würdest du es auf einen Rechtsstreit, sagen wir mal mit Siemens oder
Festo (Marktriesen) ankommen lassen? Die können allerdings etwas dagegen
unternehmen, auch wenn ein Gericht eventuell dieses Vorgehen im
Nachhinein als Unrecht erkennt. Bis dahin musst du dann erstmal
durchhalten, vor allem finanziell - sowas kann Jahre dauern.
Loonix schrieb:> tobii schrieb:>> Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander>> kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben,>> dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der>> anderen Patente etwas dagegen machen könnten.>> Das ist wieder die reine Theorie. Selbst wenn dir 100> Patentamtmitarbeiter versprechen, dass du nicht verlieren kannst -> würdest du es auf einen Rechtsstreit, sagen wir mal mit Siemens oder> Festo (Marktriesen) ankommen lassen? Die können allerdings etwas dagegen> unternehmen, auch wenn ein Gericht eventuell dieses Vorgehen im> Nachhinein als Unrecht erkennt. Bis dahin musst du dann erstmal> durchhalten, vor allem finanziell - sowas kann Jahre dauern.
Na ja, was heißt schon Rechtsstreit? Das Patent ist so lange gültig, wie
das EPA sagt, dass es gültig ist, da Einspruch- und Beschwerdeverfahren
vor der EPA vorrang vor nationalen Instanzen haben. Und die Verfahren
dort sind noch relativ günstig. Darüber hinaus hat man als Patentinhaber
auch noch immer die Möglichkeit das Patent zu widerrufen.
Aber mal ganz davon ab: Eine Privatperson hat nicht das Geld um eine
Erfindung wirksam schützen zu lassen. Dazu sind Patente einfach zu
teuer. Und wer ein Patent anmeldet, der wird sich ohnehin einen
Patentanwalt nehmen, da man nur so sicher sein kann, dass die Ansprüche
auch wasserdicht formuliert sind.
Aber wir entfernen uns immer weiter von dem, was der Themenersteller
eigentlich wissen wollte, also komme ich nochmal auf ihn zurück: Im
Zweifel kannst du ja auch ganz direkt bei der entsprechenden Firma
nachfragen, ob entsprechendes patentiert ist. Sie werden es dir schon
sagen, schließlich besteht ja die Chance, dass du eine Lizenz von denen
willst. ;)
MaWin schrieb:> wenn du jammern willst dann LIES wenigstens vorher meinen ganzen> Beitrag.
Ich habe deinen Beitrag gelesen, er ist eigentlich nicht der Rede wert.
Warum also erneut darauf hinweisen, brauchst du mehr Aufmerksamkeit?
tobii schrieb:> Aber wir entfernen uns immer weiter von dem, was der Themenersteller> eigentlich wissen wollte,
Ja, sorry. War nicht meine Absicht.
Was ist wenn das Geschmacksmuster des Produkts schon mal angemeldet ist
und mittlerweile gelöscht ist? ( im Patentamt HP steht als:
Geschmacksmuster gelöscht, Papierakte vernichtet)