Ware zurücksenden - wer trägt Kosten?

OP #2137704
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Hallo

Hab neulich bei einem Versand 2 Sachen bestellt, jeweils etwa 30Euro. 
Die Qualität eines Artikels ist wirklich unter aller Sau, in jeder 
Hinsicht sowas von schlecht... dies hab ich dem Händler auch mitgeteilt.

Dieser schrieb nun in einer etwas zynischen Email, dass ich genau das 
erhalten habe, was ich bestellt  habe usw. SIe würden den Kaufpreis zwar 
erstatten, aber ich müsse für den Rücktransport aufkommen, da laut AGBs 
(Zitat):

"Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der 
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt..."


Kam mir etwas vera***t vor, deshalb dacht ich mir, ich schick denen 
gleich alles zurück. Beide Artikel mitsammen übersteigen ja die 40Euro. 
Nun ist die Frage, was man als "zurückzusendenden Sache" definiert, die 
ganze Bestellung oder den einzelnen Artikel. Wie seht ihr das?
#2137819
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Bei Online-Geschäften kann man doch innerhalb von 14 Tagen, sofern
ordnungsgemäß drauf hingewiesen wurde, bei Nichtgefallen die Ware
zurückschicken. Fehlt der Hinweis, kann man auch nach 14 Tagen
alles zurückschicken. Es zählt der Warenwert der zurückgeschickten Ware.
Das mit den 40 Euro ist auch glaube ich gesetzlich so geregelt, aber
Gewerbetreibenden obliegt die Aufklärungs- und Hinweispflicht wenn
nur die 14 Tage gelten sollen.

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