Hallo Hab neulich bei einem Versand 2 Sachen bestellt, jeweils etwa 30Euro. Die Qualität eines Artikels ist wirklich unter aller Sau, in jeder Hinsicht sowas von schlecht... dies hab ich dem Händler auch mitgeteilt. Dieser schrieb nun in einer etwas zynischen Email, dass ich genau das erhalten habe, was ich bestellt habe usw. SIe würden den Kaufpreis zwar erstatten, aber ich müsse für den Rücktransport aufkommen, da laut AGBs (Zitat): "Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt..." Kam mir etwas vera***t vor, deshalb dacht ich mir, ich schick denen gleich alles zurück. Beide Artikel mitsammen übersteigen ja die 40Euro. Nun ist die Frage, was man als "zurückzusendenden Sache" definiert, die ganze Bestellung oder den einzelnen Artikel. Wie seht ihr das?
die zurückgesendete Sache, ist das, was du zurückgeschickt hast. schickst du beides, zahlt der Verkäufer Electronic R. schrieb: > "Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der > zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt..." Ist aber nicht unüblich
Electronic R. schrieb: > Kam mir etwas vera***t vor Hatten wir erst vor kurzem hier: Beitrag "Gerät für unter 40 Euro zurücksenden"
Bei Online-Geschäften kann man doch innerhalb von 14 Tagen, sofern ordnungsgemäß drauf hingewiesen wurde, bei Nichtgefallen die Ware zurückschicken. Fehlt der Hinweis, kann man auch nach 14 Tagen alles zurückschicken. Es zählt der Warenwert der zurückgeschickten Ware. Das mit den 40 Euro ist auch glaube ich gesetzlich so geregelt, aber Gewerbetreibenden obliegt die Aufklärungs- und Hinweispflicht wenn nur die 14 Tage gelten sollen.
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