Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bastler-Ausstattung von der Steuer absetzen?


von Honk von und zu Sparfuchs (Gast)


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Hallo,

weiß jemand ob man als Ingenieur in einer Festanstellung (der nicht 
nebenher noch als Selbstständiger arbeitet) auch Equipment welches der 
Weiterbildung dient von der Steuer absetzen kann?

Konkret denke ich da an ein Oszi, ARM-Debugger, PIC-Debugger und 
ARM-Development-Board.

Zumindest mit einem Oszi dürfte ja jeder Steuerbeamte was anfangen 
können oder?

Sorry, falls die Frage vielleicht etwas dumm oder naiv klingt aber ich 
habe echt keine Ahnung was in der Richtung so legitim ist.

von Andreas A. (elw-2)


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Geht das auch bei Elektrotechnische Gesellen, die sich im Fachbereich 
Elektrotechnik "weiterbilden"??

von ... (Gast)


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Natürlich !

von Steuerzahler (Gast)


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Allerdings braucht man dann auch ein, von der übrigen Wohnung 
abgetrenntes, ausschließlich dafür benutztes Arbeitszimmer, damit man 
mit den Geräten auch ungestört arbeiten und Einkommen erwirtschaften 
kann. Das müßte man dann mit den anteiligen Kosten angeben.

von Heinz (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2591166:
> Natürlich !

Ein großer deutscher Steuerberater hat wieder zugeschlagen. Resultat: 
der übliche Unsinn. Oder hast ausgerechent du so etwas wie Quellen & 
Links, die das detailiert belegen?

von Klaus (Gast)


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Honk von und zu Sparfuchs schrieb:
> weiß jemand ob man als Ingenieur in einer Festanstellung (der nicht
> nebenher noch als Selbstständiger arbeitet) auch Equipment welches der
> Weiterbildung dient von der Steuer absetzen kann?

Das erledigt der Steuerberater, kostet zwar mehr als das Equipment, aber 
man hat der Steuer ein Schnippchen geschlagen.

MfG Klaus

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,
Honk von und zu Sparfuchs schrieb:
> Sorry, falls die Frage vielleicht etwas dumm oder naiv klingt aber ich
> habe echt keine Ahnung was in der Richtung so legitim ist.

Naja, auch wenn einige das scheinbar so hier sehen, ganz so dumm ist die 
Frage nicht.

Ausgaben für die Weiterbildung in dem jeweils ausgeübten (oder 
angestrebten) Berufsfeld sind in deiner Situation sind grundsätzlich als 
WERBUNGSKOSTEN absetzbar. Das können AUCH Ausgaben für Materialien 
unabhängig von einer konkreten Veranstaltung sein. (Fachbücher sind 
erfahrungsgemäß fast immer Problemlos...)

ABER: Es wird ein eher strenger Maßstab angelegt. Damit es als 
WEiterbildung gilt muss ein echter WISSENSZUWACHS erfolgen und eine 
Eventuelle Private Nutzung (Gerätereparatur oder einfache Bastelarbeiten 
-auf oder unterhalb deines Wissensniveaus- schließt das absetzen als 
Werbungskosten wieder aus oder wirkt bei sehr teuren Dingen zumindest 
mindernd da genau zwischen der Nutzung zur Weiterbildung und der 
privaten Nutzung wie Basteln unterschieden wird).

NAtürlich ist die Grenze zwischen normaler Bastelertätigkeit (die 
natürlich auch bildet, aber nicht den Ansprüchen für eine Weiterbildung 
genügt) und der Tätigkeit zur Wissensmehrung auf höheren Niveau fast 
immer mehr oder weniger fließend.
Trotzdem denke ich das man in den Allermeisten Fällen echte Probleme 
bekommen wird unabhängig von einer konkreten Veranstaltung gemachte 
Ausgaben für Werkzeug, Bauteile oder Skope anerkannt zu bekommen.

Etwas besser dürfte es wohl aussehen wenn die Ausgabe in Verbindung mit 
einer -aus Laiensicht- Themenrelevanten und ANERKANNTEN 
Fortbildungsveranstaltung im Zusammenhang steht.

Beispielsweise:
Du besuchst eine Lötschulung: Zeitgleich wird die neue Lötstation 
gekauft.
(Die Brauchst du ja für die Schulung ;-) )

Du besuchst einen Fortbildungskurs für µControllerprogrammierung: 
Zeitgleich wird der JLINK JTAG Edu gekauft.

usw.
Aber eine Garantie ist auch das nicht! Es ist da leider eine MENGE 
Auslegungs- und Ermessenssache deines jeweiligen Sachbearbeiters. Es 
kann durchaus sein das dein Kollege sein ganzes Luxus Bastelstübchen 
samt Fräse anerkannt bekommt und du nur einen kleinen Teil der 
tatsächlich gekauften Bücher. (Wobei die -ganze Bastelstube- natürlich 
EXTREMST Unwahrscheinlich ist und in der häufigkeit wohl mit einem 
sechser im Lotto vergleichbar sein dürfte)

Daher:
NICHT Übertreiben und ein wenig Geschickt argumentieren.
Im UNTERSTEN dreistelligen Bereich kann man sicher so einiges noch 
plausibel machen, insbesondere wenn mehrere Bücher darunter sind. Aber 
auf die Anerkennung von Skopes oder LuxusLötstationen würde ich keine 
10ct. wetten, denn wenn es hart auf hart geht musst DU nachweisen das 
diese ALLEINE der FORTBILDUNG dienen und TATSÄCHLICH eine FORTBILDUNG 
damit erfolgt ist.
WENN ÜBERHAUPT dann entweder nur durch viel VitaminB oder mit viel Glück 
in VErbindung mit einer Zeitgleich stattgefundenen Fortbildung deren 
Thema irgendwie irgendetwas damit zu tun hatte.

ABER:
Das sind die Bereich wo ein GUTER STEUERBERATER der zumeist auch noch 
"seine Pappenheimer" auf dem Amt aus Erfahrung kennt, echt sein GEld 
wert sein kann, weil er neben dem was dir unbestreitbar zusteht auch 
noch das letzte herausholt was dein Sachbearbeiter in seinem 
Ermessensspielraum noch gerade durchgehen lässt

Gruß
Carsten

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Mein Rat:

Probiere es einfach!

Ich bin ein "einfacher Servicetechniker" und setze seit Jahren 
regelmäßig meine Arbeitsmittel incl. PC/Notebook von der Steuer ab. Ich 
nutze kein separates Arbeitszimmer und versuche auch nicht eines 
(widerrechtlich) geltend zu machen. Bis jetzt hat es immer funktioniert.

Good Luck!

von Honk von und zu Sparfuchs (Gast)


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Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat 
was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Wird es nur aus der Berechnung 
heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische 
Konsequenzen nach sich? Die Gesammtsumme würde bei mir ja, selbst wenn 
ich alles oben genannte versuchen würde abzusetzen, ein ganzes Stück 
unter 1000€ liegen.

von marx W. (Gast)


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Honk von und zu Sparfuchs schrieb:
> Hallo,
>
>
>
> weiß jemand...
> ..dürfte ja jeder Steuerbeamte was anfangen
>
> können oder?
Ja, kann aber sein, dass du an einen pingeligen St.-Beamten gerätst!
Lass dir vom AG eine Bescheinigung deiner Notwendigkeit der 
ausserdienstlichen Weiterbildung geben.

> Sorry, falls die Frage vielleicht etwas dumm oder naiv klingt aber ich
>
> habe echt keine Ahnung was in der Richtung so legitim ist.

Der Rest der steurlichen Behandlung ist wieder 08/15 Steuerrecht.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Honk von und zu Sparfuchs schrieb:
> Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat
> was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Wird es nur aus der Berechnung
> heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische
> Konsequenzen nach sich?

Wenn du etwas einsetzt was du auch tatsächlich bezahlt hast, dann 
passiert dir bei Nichtanerkennung nichts! Es fällt lediglich aus der 
Berechnung heraus.
Anders sieht es aus wenn du Ausgaben erfindest, du also Ausgaben 
vortäuscht die du gar nicht hattest oder die in einem völlig anderem 
Zusammenhang stehen (Das Elektronikmodul diente nicht der Privaten 
Wissensmehrung durch Basteln sondern war nachweisbar das benötigte 
Ersatzteil für den PlasmaTV). Das ist dann Steuerbetrug und kann 
durchaus in einem Strafverfahren enden.

Ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht, das spielt in diesem Fall 
im übrigen nicht die geringste Rolle.
Gruß
Carsten

von marx W. (Gast)


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Honk von und zu Sparfuchs schrieb:
> Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat
>
> was der Sachbearbeiter nicht anerkennt?
Dann legste Widerspruch ein!
> Wird es nur aus der Berechnung
Ja!
> heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische
>
> Konsequenzen nach sich?
Nein!
> Die Gesammtsumme würde bei mir ja, selbst wenn
>
> ich alles oben genannte versuchen würde abzusetzen, ein ganzes Stück
>
> unter 1000€ liegen.

Machs wie ich es beschrieben habe.
Und Tip von mir:
Kauf dir den Konz!
Lies dich ein bißchen ein, wg Werbungskosten aufgrund beruflicher 
Weiterbildung!

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Noch ein Tipp:

Hol dir die nächstbeste Steuersoftware (z.B. von WiSo). Zur not auch das 
Steuersparbuch, welches immer wieder mal bei Rewe gibt. Hier läuft das 
Ganze interaktiv ab und du kannst dir zu allen möglichen Themen auch 
Tipps geben lassen.

Es gibt in verschiedenen Bereichen auch gewisse (inoffizielle?) 
Freibeträge, welche i.d.R. von den Finanzämtern ohne die Vorlage von 
Belegen anerkannt werden. Auf diese Weise habe ich auch schon z.B. meine 
Lötstation und einen Multifunktionsallespisser absetzen können. Hätte 
das Finanzamt Belege angefordert, hätte ich diese natürlich nachliefern 
können. Es wurde allerdings nie nachgefragt.

von Gerhard (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> Honk von und zu Sparfuchs schrieb:
>> Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat
>> was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Wird es nur aus der Berechnung
>> heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische
>> Konsequenzen nach sich?
>
> Wenn du etwas einsetzt was du auch tatsächlich bezahlt hast, dann
> passiert dir bei Nichtanerkennung nichts! Es fällt lediglich aus der
> Berechnung heraus.

Der Sachbearbeiter wird dir einen Brief schicken in der du dich erklären 
musst oder er wird es aus der Berechnung entfernen und du kannst nach 
Erhalt der Unterlagen Einspruch einlegen oder auch nicht.

Wenn du grundsätzlich der Meinung bist, dass die eine oder andere Sache 
absetzbar ist, dann schreib sie mit rein.
Die große Hürde ist aber immer die erste Anmeldung. Ich kenne bisher 
keinen der sich nicht erklären musste. Du solltest dann möglichst nur 
Sachen aufschreiben, die leicht und verständlich zu erklären sind, die 
Sachbearbeiter sind nicht vom Fach und können sich nicht tiefgründiger 
mit jeder Einzelheit beschäftigen, dann kommt eher der Rotstift als die 
Einsicht.

Ansonsten immer alles absetzen was geht, Arbeitssachen (Latschen etc.), 
Telefonrechnungen (pauschal) von allen Telefonen + Zubehör, Taschen 
etc., Reinigung der Hemden/Arbeitsklamotten etc. pp..


---

von Chinese (Gast)


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>Was ist " Links " ? Kenne nur " Rechts ".

Also selbst für die Bundeswehr zu blöd. Nicht mal in der Lage "Links um" 
zu machen oder mit "Links, rechts" einzuzählen.

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