Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Mein erster Arbeitsvertrag / Arbeitszeit


von Youngheart (Gast)


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Hallo Leute,

ich habe heute mein ersten Arbeitsvertrag als Firmwareentwickler mit der 
Post bekommen und da fielen mir gleich 2 Sachen auf:

1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und 
dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?

2. Unter Arbeitszeit steht folgendes:

-Zwischen den Parteien wird eine Arbeitszeit des Arbeitsnehmers von 40 
STunden pro Woche vereinbart. (Soweit so gut)

-Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch 
den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu 
leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?

- Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit 
pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST 
arbeiten könnte???

von 555 (Gast)


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Das bedeutet: du arbeitest min. 45h pro woche
Falls es dem chef passt auch am wochenende oder um sonntag um 3 uhr in 
der früh
Und bekommst dafür keinen cent mehr

von Solz (Gast)


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Haha, tja Entfrickler braucht das Land ...

Hiesige Entfrickler haben halt die Kinesen und Inder als Konkurrenten, 
da muss man zusehen wo man bleibt ..

von Wilhelm F. (Gast)


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Youngheart schrieb:

> Hallo Leute,
>
> ich habe heute mein ersten Arbeitsvertrag als Firmwareentwickler mit der
> Post bekommen und da fielen mir gleich 2 Sachen auf:
>
> 1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und
> dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?
>
> 2. Unter Arbeitszeit steht folgendes:
>
> -Zwischen den Parteien wird eine Arbeitszeit des Arbeitsnehmers von 40
> STunden pro Woche vereinbart. (Soweit so gut)

OK.

> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?

Das ist auch OK. Die Zeiten werden dann anscheinend auch vergütet.

Schlimmer ist es, wie ich selbst mal in einem Vertrag hatte, daß 
Mehrarbeit nur auf Anordnung der Geschäftsführung vergütet wird. Da 
leisten alle immer 20% unbezahlte Arbeitszeit, weil wichtige Dinge eben 
nicht angeordnet werden, aber getan werden müssen. Gruppenzwang 
sozusagen, wenn es über alle Teams so läuft, und immer schon so lief.

> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST
> arbeiten könnte???

Richtig. Es widerspricht aber etwas dem vorletzten Punkt, mit der 
Anordnung von Überzeit. Und es wird sicherlich auch vom Unternehmen voll 
ausgekostet werden, sonst wären die ja schön blöd.

Du wirst da also einer, der täglich mindestens 10 Stunden klotzt, und 
nur 8 Stunden bezahlt bekommt.

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Youngheart schrieb:
> 1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und
> dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?

Würde ich als Einladung auffassen, den Vertragstext nach meinen 
Vorstellungen anzupassen (Natürlich nach Marktüblichen Bedingungen und 
nicht nach Phantasiebedingungen).

Youngheart schrieb:
> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen.

-Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
leisten.

- Die Arbeitszeiten ab xx:xx Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind mit 
einem erhöhtem Satz von 1.xx zu vergüten.

Youngheart schrieb:
> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST
> arbeiten könnte???

Die Überstunden sind entsprechend zu vergüten oder abzugleiten. (btw. 
solange du nicht einen Vertrag um 70-80k€ oder mehr hast, ist die 
abgeltungsklausel rechtswidrig.

von Youngheart (Gast)


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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bei der Firmenseite steht:

"Die Arbeitszeit kann im Einklang mit den betrieblichen und persönlichen 
Bedürfnissen flexibel gestaltet werden. Arbeitsbeginn und -ende kann 
innerhalb eines vorgegebenen Rahmens vom Mitarbeiter selbst bestimmt 
werden (Gleitzeit)"


Kann man davon ausgehen, dass die Gleitzeit für alle gilt oder hängt das 
vom Arbeitsvertrag ab?

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Youngheart schrieb:
> Kann man davon ausgehen, dass die Gleitzeit für alle gilt oder hängt das
> vom Arbeitsvertrag ab?

Kannst von garnichts ausgehen. Arbeitsverträge unterliegen der 
Vertragsfreiheit, solange das Arbeitsschutzgesetz beachtet wird.

Gängig sind Gleitzeitregelungen mit Kernzeit, aber komplett freie 
Arbeitszeit hat Vor und Nachteile.

Würde als Berufseinsteiger eher Richtung Gleitzeit mit Kernzeit schauen, 
sonst kannst du gleich freiberuflich tätig werden. ;)

von Youngheart (Gast)


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Ulrich S. schrieb:
> Youngheart schrieb:
>> Kann man davon ausgehen, dass die Gleitzeit für alle gilt oder hängt das
>> vom Arbeitsvertrag ab?
>
> Kannst von garnichts ausgehen. Arbeitsverträge unterliegen der
> Vertragsfreiheit, solange das Arbeitsschutzgesetz beachtet wird.
>
> Gängig sind Gleitzeitregelungen mit Kernzeit, aber komplett freie
> Arbeitszeit hat Vor und Nachteile.
>
> Würde als Berufseinsteiger eher Richtung Gleitzeit mit Kernzeit schauen,
> sonst kannst du gleich freiberuflich tätig werden. ;)

Es gibt schon eine Kernzeit von 09:30-15:30 und eine Rahmenzeit 
07:00-19:00, die Frage war nur auf die Gleitzeit bezogen.

von Wilhelm F. (Gast)


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Youngheart schrieb:

> Kann man davon ausgehen, dass die Gleitzeit für alle gilt oder hängt das
> vom Arbeitsvertrag ab?

Wenn das da so steht, wird es wohl so sein. Paß lieber auf, daß du nicht 
ein Viertel deiner Arbeitszeit gratis arbeitest (arbeiten mußt). Dagegen 
hilft auch keine Gleitzeit, die verschlimmbessert bestenfalls nur. 
Später anfangen, viiiieeeel später Feierabend.

Wenn es die Option gibt: Vertrag nachbessern lassen. Ich würde sowas, 
was mir selbst schon mal passierte, wie ich oben schon schrieb, heute 
nicht mehr so ohne weiteres hin nehmen, denn man lernt in diesen Dingen 
dazu. Leider oft durch schmerzhafte Erfahrung.

Ein ehemaliger Betrieb hatte eine voll installierte Stechuhr. Die war 
nur zum Vorzeigen, für ahnungslose Fremde, um zu sagen, es ist hier bei 
uns alles OK, wurde tatsächlich nie auch nur von einem einzigen 
Mitarbeiter jemals benutzt, und konnte auch gar nicht. Eine Attrappe.

von Oliver (Gast)


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Willys Geschichten sind immer so rührend .. ;)

von B. S. (bestucki)


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Youngheart schrieb:
> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?

Sowas ähnliches steht bei mir auch drin, aber es steht auch ausdrücklich 
drin, dass zu viel geleistete Arbeit durch Freizeit, oder nach Absprache 
gegen Bezahlung, kompensiert wird. Ich muss laut Vertrag stempeln oder 
meine Zeit sonst irgendwie erfassen. Falls das bei dir nicht drin steht, 
wäre ich auch skeptisch. Umsonst würde ich niemals arbeiten.

Diese "Klausel" ist bei mir aber auch nötig, da bei einer Dienstreise 
inkl. Nacht- und Sonntagszuschlag locker mal 80h zusammenkommen können. 
Das macht mir nichts aus, da ich nur ca. alle 1.5 raus muss und 
anschliessend gleich eine Woche Überzeit habe, die ich kompensieren 
kann. Also hab ich dann mit meinen regulären Ferien ca. 13 Wochen frei 
pro Jahr. Da sag ich nicht nein :)

Offiziell dürfte ich zwar nicht länger als 11h am Tag arbeiten, aber 
mein Chef ist da ziemlich kulant. Die überschüssige Zeit wird einfach 
erst dann ins System gebucht, wenn ich diese gleich wieder kompensiere. 
Er weiss auch ganz genau, dass wenn ich meine Stunden nicht alle melden 
könnte, ich nach exakt 11h das Feld räumen und die Reise dann 
entsprechen länger dauern würde.

von B. S. (bestucki)


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Youngheart schrieb:
> 1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und
> dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?

Hab bis jetzt immer den Vertrag zugeschickt bekommen, hab ihn dann aber 
auf meinen Wunsch immer vor Ort mit den entsprechenden Personen nochmals 
besprochen und anschliessend unterschrieben. Mir persönlich ist es so 
wohler und ich kann noch gleich die letzten Fragen klären.

von Ich (Gast)


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be stucki schrieb:
> Offiziell dürfte ich zwar nicht länger als 11h am Tag arbeiten, aber
> mein Chef ist da ziemlich kulant.

11 Stunden = 10 Stunden + 1h Pause?

Man darf nicht mehr als 10h offiziell pro Tag arbeiten - 60h die Woche 
oder nicht mehr als 48h/Woche über einen Zeitraum von 24 Wochen - 
offiziell.
Mind. 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Anfang.

Da Reisezeit idR nicht als Arbeitszeit gilt, kann man da was drehen was 
gerne mal gemacht wird, falls man eh häufiger mal unterwegs ist.

Wenn der Chef das auf ein Freizeitkonto bucht und man sich aus dem 
relativ frei bedienen kann ist das prima.
Es ist nur wichtig das vertraglich zu regeln, sonst könnte es vorkommen, 
das du deine 150 Überstunden bitte die nächsten 2 Wochen abzufeiern hast 
oder diese verfallen.

Das du, wenn gefordert auch nachts und am Wochenende arbeiten sollst, 
steht häufiger drin, sonst müsstest Du zuhause bleiben, selbst wenn am 
Wochenende oder nachts was wichtiges ansteht.
Es sollte eine Regelung geben, wann Wochenendarbeit angekündigt wird.
Sonst ruft der Chef bei einem gemütlichen Abend mit Frau an, doch bitte 
mal eben zur Nachtschicht im Betrieb zu erscheinen.
Du kannst natürlich auch mit einer Regelung zusagen.


be stucki schrieb:
> Ich muss laut Vertrag stempeln oder
> meine Zeit sonst irgendwie erfassen. Falls das bei dir nicht drin steht,
> wäre ich auch skeptisch. Umsonst würde ich niemals arbeiten.

Sehe ich auch so.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Eine Attrappe.

Hatte auch mal einen Kollegen, der hieß Willi der Märchenonkel, Kurz der 
DAU - Kennzeichen für Daun (Eifel).

von B. S. (bestucki)


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Ich schrieb:
> Es ist nur wichtig das vertraglich zu regeln, sonst könnte es vorkommen,
> das du deine 150 Überstunden bitte die nächsten 2 Wochen abzufeiern hast
> oder diese verfallen.

Ist geregelt. Darf Ende Monat einfach nicht mehr als 50h Überzeit haben. 
Wird zwar nicht abgeschnitten, die Firma siehts aber nicht so gerne, 
wenn man Stunden sammelt. Ist auch verständlich, da ansonsten plötzlich 
jemand ein, zwei Monate nicht da ist.

von Wilhelm F. (Gast)


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Oliver schrieb:

> Willys Geschichten sind immer so rührend .. ;)

Und auch noch wahr! ;-)

von Ich (Gast)


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be stucki schrieb:
> Darf Ende Monat einfach nicht mehr als 50h Überzeit haben.
> Wird zwar nicht abgeschnitten,

Hauptsache es ist geregelt, das mit den 50h ist eine gute Hausnummer.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Und auch noch wahr! ;-)

Mal ganz ehrlich Willi, ich bin nun auch schon Ü40, habe einen Haufen 
Schxxx Jobs gemacht, viele Leihbuden kennengelernt, aber Du schießt mit 
deinen Stories den Vogel ab.
Selbst wenn die alle wahr sind, irgendwie wundert mich das überhaupt 
nicht.
So wie du hier auftrittst, alles Leihbuden, alles Abzocker, ... du 
ziehst diese Firmen an wie Schxxx die Fliegen.

von Ein Personaler (Gast)


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Arbeitsvertrag ohne Unterschrift des Arbeitgebers ist normal.
Aber die Arbeitszeitregelung ist faul.

Erfrage Regelungen für Mehrarbeitsentschädigung,Freizeitausgleich, 
Arbeitszeiterfassung, Wochenendarbeit, Feiertagsarbeit, Weihnachten, 
Ostern, Auslandsaufenthalt auch mit Unterkunft und Verpflegung und PKW, 
Wochenendvergütung im Ausland, steuerliche Regelung bei Auslandseinsatz, 
Gleitzeitregeln, Heimarbeitsregeln.

Suche mit dem Personaler (oder Chef) ein "beratendes Gespräch".

Mache dir während dem Gespräch Notizen von den genannten Regelungen.

Oder bitte um eine Stellungnahme schriftliche zu den genannten Punkten.

Suche dir andere Arbeitsverträge als Vergleich.

Kontaktiere eine Zeitarbeitsfirma und frage nach Arbeitsbedingungen.

P.

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich schrieb:

> So wie du hier auftrittst, alles Leihbuden, alles Abzocker, ... du
> ziehst diese Firmen an wie Schxxx die Fliegen.

Du hast wohl andere Randbedingungen als ich. Da spielen einige Parameter 
mit, die man für sich bewerten muß. So einfach oder kompliziert ist es.

von Backflow (Gast)


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>Erfrage Regelungen...

Hast du eigentlich schon einmal einen richtigen Arbeitsvertrag in deinem 
Leben gesehen?

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Ich schrieb:
> Mal ganz ehrlich Willi, ich bin nun auch schon Ü40, habe einen Haufen
> Schxxx Jobs gemacht, viele Leihbuden kennengelernt, aber Du schießt mit
> deinen Stories den Vogel ab.

Willi hat sich halt übers Ohr hauen lassen. Von allen, auch von denen, 
die ihn nicht übers Ohr hauen wollten! ;)

von Wilhelm F. (Gast)


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Ulrich S. schrieb:

> Willi hat sich halt übers Ohr hauen lassen.

Ja, das gibt es.

> Von allen, auch von denen,
> die ihn nicht übers Ohr hauen wollten! ;)

Möglicherweise ist man irgendwann nicht mehr in der Lage, gut und 
schlecht auseinander zu halten. ;-)

von Thomas L. (ics1702)


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Hallo,
wir hatten auch solch eine Klausel in unserem Vertrag. Bei uns sollten 
16 Stunden pro Monat unetgeltlich geleistet werden können. Aber da wir 
auch Gleitzeit haben, spielt das eigentlich keine Rolle. Die Stunden 
konnten durch Freizeit ausgeglichen werden, nur halt nicht ausgezahlt 
werden.
Irgendwann wurde diese Klausel dann abgeschafft.
Ich würde den Vertrag unterschreiben und erst mal schauen, wie denn die 
Sitation mit den Überstunden wirklich ist. Vielleicht sind das ja auch 
nur Ausnahmesituationen . Frag doch mal dann Deine Arbeitskollegen, wie 
oft Überstunden oder Wochenendarbeit überhaupt vorkommen. Bei uns steht 
auch so alles mögliche in dieser Art im Vertrag, aber ich kann an einer 
Hand abzählen , wie oft ich on den letzten 18 Jahren am Wochenden oder 
Nachts arbeiten musste.

Du kannst ja innerhalb der Probezeit schnell kündigen.

Gruß Thomas

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Von allen, auch von denen,
>> die ihn nicht übers Ohr hauen wollten! ;)
>
> Möglicherweise ist man irgendwann nicht mehr in der Lage, gut und
> schlecht auseinander zu halten. ;-)

Wenn alle "schlecht" sind, sollte man mal über sich selbst nachdenken.

von Wilhelm F. (Gast)


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Ulrich S. schrieb:

> Wenn alle "schlecht" sind, sollte man mal über sich selbst nachdenken.

Das ist Spekulation, stammt nicht aus meinem Munde. ;-)

von Professor Brinkmann (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Möglicherweise ist man irgendwann nicht mehr in der Lage, gut und
> schlecht auseinander zu halten. ;-)

Dieses Phänomen kennt man unter dem Begriff "Demenz". Traurig wenn diese 
bereits mit Mitte 50 auftritt.

von Marx W. (Gast)


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Youngheart schrieb:
> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST
> arbeiten könnte???

Ja!

von sehr gut (Gast)


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Youngheart schrieb:
> Hallo Leute,
>
> ich habe heute mein ersten Arbeitsvertrag als Firmwareentwickler mit der
> Post bekommen und da fielen mir gleich 2 Sachen auf:
>
> 1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und
> dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?


Durchaus Unüblich

Bisher wurden mir immer nur unterschriebe Verträge übergeben / 
zugeschickt.

> 2. Unter Arbeitszeit steht folgendes:
>
> -Zwischen den Parteien wird eine Arbeitszeit des Arbeitsnehmers von 40
> STunden pro Woche vereinbart. (Soweit so gut)

ok

>
> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?

Ich meine auch ok. Wenn dringend was fertig werden muss und der AN 
besteht drauf heute keine 5 min länger machen zu können und die wichtige 
Email muss bis nach dem Urlaub warten...

> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST
> arbeiten könnte???

Jein .

Laut dem Artikel 10. Aber am Ende werden  das die Gerichte dann klären 
müssen.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-08/arbeitsrecht-uberstunden-gehalt

von Ulrich S. (voodoofrei)


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sehr gut schrieb:
>> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
>> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
>> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?
>
> Ich meine auch ok. Wenn dringend was fertig werden muss und der AN
> besteht drauf heute keine 5 min länger machen zu können und die wichtige
> Email muss bis nach dem Urlaub warten...

Hat aber im Vertrag nichts verloren, außer es ist gesondert vergütet.

AN heißt AN und nicht Leibeigener.

Wenn die Hütte brennt, macht man halt mal Nachtschicht, aber wenn es 
Vertraglich zugesichert ist und nichts kostet, hat der Wahnsinn Methode. 
Und das ist als Bedingung indiskutabel.

von Michael .. (thing)


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Thomas L. schrieb:
> Du kannst ja innerhalb der Probezeit schnell kündigen.

Ne, schnell ist nicht, aber unter Einhaltung der gültigen
Kündigungsfrist kann er und die dauert eben, egal ob Probezeit
oder nicht.
Die Probezeit ist nur ein Fenster für den AG wo er problemlos
ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Der AN braucht keine
Gründe angeben. Wenn er die Schnauze voll hat, geht er und
fertig.

von Ich (Gast)


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Youngheart schrieb:
> 1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und
> dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?

Ich habe mehrere Arbeitsverträge zugeschickt bekommen, 2-fache 
Ausfertigung, beide vom Arbeitgeber unterschrieben, incl frankiertem 
Rückumschlag.

Youngheart schrieb:
> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?

Ja, aber wie gesagt, es sollte geklärt werden, wann du über die 
Mehrarbeit informiert werden musst.
24 Stunden Rufbereitschaft?

Youngheart schrieb:
> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST
> arbeiten könnte???

Ja!
Mehrarbeit muss aber nicht ausgezahlt werden.
25 Stunden/Monat wären etwas über 1h/Tag - also eine rund 45h/Woche, 
somit Lohnkürzung von über 10%.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael ... schrieb:

> Die Probezeit ist nur ein Fenster für den AG wo er problemlos
> ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Der AN braucht keine
> Gründe angeben. Wenn er die Schnauze voll hat, geht er und
> fertig.

Eben. Alles ohne voreilige Spekulationen. Mal schauen gehen, was so 
Sache ist.

von Ingenieur N. (ing)


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Ich würde den Vertrag mit einem Schreiben zurückschicken, mit der bitte, 
diesen 25h Absatz zu löschen und den Vertrag von der Firma zu 
unterschreiben.

Glaub mir, das wird dich immer extrem stören. In der Probezeit kündigen 
ist schade um die investierte Energie.

So ein Vertrag ist sogar rechtswidrig. Ganz schön dreist von der Firmen.

Kannst ja sagen, dass du einen weiteren Vertrag hast und du aber hier 
anfangen willst, jedoch diese Änderungen Pflicht sind.

(Bei 60K könnte man noch ein Auge zudrücken, ich glaub aber eher nicht 
mal 40K)

von Rick M. (rick-nrw)


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Ingenieur Number one schrieb:
> Kannst ja sagen, dass du einen weiteren Vertrag hast

Welche Alternativen hast du?

Etwas pokern hilft oft, zumindest weißt du, wo du dran bist.

In einen Anwalt investieren, der über den Vertrag schaut könnte helfen.
Keine Ahnung, was der Spaß kostet, könnte aber eine hilfreiche 
Investition sein.

von Ein Personaler (Gast)


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Siehe:

http://www.flexible-arbeitszeiten.de/Kompakt/Recht/Arbeitszeitregelung1.htm

Diesen Text anpassen, zurückschicken und um Stellungnahme bzw. Übernahme 
in den Vertrag bitten.

P.

von Ein Personaler (Gast)


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Oder bekommst du einen AT-Vertrag?

von sehr gut (Gast)


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Ulrich S. schrieb:
> sehr gut schrieb:
>>> -Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei ausdrücklicher Anordnung durch
>>> den Arbeitgeber Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu
>>> leisten, auch nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist es so üblich?
>>
>> Ich meine auch ok. Wenn dringend was fertig werden muss und der AN
>> besteht drauf heute keine 5 min länger machen zu können und die wichtige
>> Email muss bis nach dem Urlaub warten...
>
> Hat aber im Vertrag nichts verloren, außer es ist gesondert vergütet.
>
> AN heißt AN und nicht Leibeigener.
>
> Wenn die Hütte brennt, macht man halt mal Nachtschicht, aber wenn es
> Vertraglich zugesichert ist und nichts kostet, hat der Wahnsinn Methode.
> Und das ist als Bedingung indiskutabel.

Da steht ja nix davon das er es umsonst machen soll....

Und ob  die andere Klausel ( 25std) gültig ist sollen anderen 
entscheiden.

von Elo (Gast)


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steht denn im Vertrag schon der Lohn als fester Bestandteil drin? denn
> Da steht ja nix davon das er es umsonst machen soll....
davon ist ja die Klausel u.a. abhängig, kann mir zwar nicht vorstellen, 
dass der AG jeden Monat den Lohn für 25 Std. verschenkt, aber ein wenig 
Nachrechnen könnte schon helfen?

von Mr. X (Gast)


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Youngheart schrieb:
> Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST arbeiten könnte???
Genaugenommen bedeutet das, dass du gegenüber einem üblichen 35h-Vertrag 
bei der IGM sogar fast 47h/Monat ohne Zusatzbezahlung arbeiten darfst.

von Youngheart (Gast)


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Danke für die hilfreiche Antworten. Über kununu habe ich erfaahren, dass 
man dort schon mehr arbeitet, aber das hält sich in Grenzen und es gibt 
eine Gleitzeit. Ich wollte mich nur so zusagen darauf vorbereiten, was 
auf mich zukommt. Annehmen würde ich es so oder so, da ich keine andere 
Wahl habe.

von Elo (Gast)


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> Annehmen würde ich es so oder so, da ich keine andere Wahl habe.
das hat wohl dein zukünftiger AG auch schon mitbekommen!
oder was meinst du warum die so eine Tour mit dir machen?

eine zweite Stelle sollte doch wohl nicht so das Problem sein? da hast 
du praktisch nicht mal was zur Auswahl oder zum Vergleich?
na hoffentlich wird das keine Bauchlandung, aber du bist wohl noch sehr 
anpassungsfähig?

von Simbon (Gast)


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Überleg es dir gut, da zuzusagen. Ich weiss, es klingt toll, die erste 
Stelle zu haben.
Die genannten Bedingungen wären zumindest für mich inakzeptabel.

Wenn du mal krank warst und froh bist, weiter leben zu dürfen, wird dir 
etwas klar.
Nämlich, dass das Leben nicht endlos ist. Jede Stunde ist kostbar.
Entweder du verbringst sie in deinem Interesse, oder bist für die 
Interessen deines Chefs zuständig.

In 35 Stunden kann viel in einer Woche passieren, und das ist mehr als 
genug.
Aber nur zu, vielleicht täusche ich mich auch, und es ist alles prima 
dort.

von Zocker_09 (Gast)


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> Autor: Youngheart (Gast)
> Datum: 06.07.2013 13:05

> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten.

Da sollst du wohl für dumm verkauft werden !

Ich habe zwar auch solche Klauseln im Vertrag, aber mein Grundgehalt
dürfte locker das dreifache wie bei dir sein. Das Ganze ist natürlich 
außertariflich ermittelt.

Na ja, Konditionen wie ein AT-Vertrag und Gehalt auf der Basis vom
Perschau und Frunel Haustarif.

Lass dich nicht über den Tisch ziehen!

von T.T. (Gast)


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Ich hatte auch schon eine solche Klausel im Vertrag, auch mit 25 Stunden 
und es wurde mir schön geredet. Ich war leider auch oft genug über den 
25 Stunden, was dann mit dem normalen Stundensatz vergütet wurde, 
allerdings auch nur wenn man 3 Monate hinter her gerannt ist. Wobei ich 
da nur ~30k im Jahr verdient habe.

Jetzt hab ich alle Ü-Stunden mit dem Gehalt abgegolten und komme auf 
30-40 Ü-Stunden im Monat. Dafür gibt es jetzt 32k im Jahr, allerdings 
habe ich keinen Hochschulabschluss und bin nur einfacher 
Softwareentwickler.

von Cyblord -. (cyblord)


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Youngheart schrieb:
> Hallo Leute,
>
> ich habe heute mein ersten Arbeitsvertrag als Firmwareentwickler mit der
> Post bekommen und da fielen mir gleich 2 Sachen auf:
>
> 1. Er war noch nicht unterschrieben! Ich soll zuerst unterschreiben und
> dann beide Exemplare schicken. Ist es so üblich?

Meiner war unterschrieben. Eher unüblich würde ich sagen.

> - Mit dem vereinarten Entgelt nach §4 sind bis zu  25 Stunden Mehrarbeit
> pro Monat abgegolten. Bedeutet dass ich bis 25 Stunden im Monat UMSONST
> arbeiten könnte???

Umsonst würd ich nicht arbeiten.

von Mr.T (Gast)


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Schwärze die Stellen, die Dir nicht passen. Unterschreibe, wenn Dir die 
Firma sonst zusagt. Gehen Sie darauf ein, wollen sie Dich unbedingt. 
Ansonsten suchen sie nur den billigen Jakob und das willst Du sicher 
nicht sein, oder?

von Purzel H. (hacky)


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Was in einem Vertrag, auch einem nachtraeglich geaenderten, steht, und 
was dann effektiv draus gemacht wird muss nicht unbedingt 
uebereinstimmen.

Da war mal die Firma, die wollte die Arbeitnehmer nachtraeglich zu 
unbezahlten/unterbeahlen Feuerloeschuebungen aufbieten koennen. Auch 
Abends, Samstags und Sonntags.

Dann hatten die Leute eben grad eine Grillparty am Laufen und/oder 
hatten schon zuviel Alkohol getrunken um noch fahren zu duerfen. Oder 
der Mann war grad ausser Haus, das Handy grad nicht funktionsfaehig, 
Batterien flach usw.

von Youngheart (Gast)


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Die Stelle an sich ist sher interessant und ich kann dort sehr viel 
lernen. Da ist für mich sehr wichtig! und der Gehalt ist auch nicht 
gerade der schlechteste für einen Anfänger (ca. 40k)

Wenn ich sowas z.B. lesen, da bin ich sehr gut raus gekommen.
Beitrag "Angebot annehmen trotz schlechter Bezahlung?"

Mein Studium lief nicht optimal (13 Semester für einen 7-Semester 
Bachelor und eine Abschlussnote von 3.1). In 2 bis 3 Jahren habe ich 
mehr Erfahrungen in dem Bereich und kann zu einer besseren Firma 
wechseln.

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