Forum: Offtopic Geschätzte Heizkosten


von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Folgender Fall:
Eigentümer A einer leer stehenden und deshalb ungeheizten 
Eigentumswohnung verpaßt es, dem Ableser Zugang zur Wohnung zu 
verschaffen. Im September verkauft er die Wohnung an B.

B setzt sich umgehend mit der Abrechnungsfirma in Verbindung und die 
Firma baut neue Verdampferröhrchen ein. B hat getan, was er konnte und 
rechnet damit, daß er im Folgejahr eine korrekte Abrechnung bekommt.

Das böse Erwachen kommt mit der Abrechnung: statt einer ordentlichen 
Ablesung werden Heizkosten "nach vergleichbaren Räumen" geschätzt. Für 
ein Viertel Jahr nicht-heizen während der Renovierung bis zum Jahresende 
sollen gut 200 € Heizung verbraucht worden sein.

Begründung: Die Heizkostenverteiler stehen noch im 
Kaltverdampfungsbereich und können deshalb nicht ausgewertet werden.

Ergo: B zahlt für die Schlamperei von A und das Abrechnungsunternehmen 
verlangt für den ganzen Scheiß auch noch 25 € extra für Nutzerwechsel 
und "gesonderte Verteilung".

Was tun?

von Lothar S. (loeti)


Lesenswert?

Zahlen.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Uhu frug:
>Was tun?

Erbrechen.

Danach das Beethoven-Stück: "Die Wut über den verlorenen Groschen" 
anhören:
https://www.youtube.com/watch?v=AKjzEG1eItY

MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Paul, du verstehst, daß statt zwei Eigentümern auch zwei Mieter in 
dieselbe Falle laufen können? Die Wahrscheinlichkeit dafür ist deutlich 
höher, als für den vorliegenden Fall.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Uhu frug:
>Paul, du verstehst, daß statt zwei Eigentümern auch zwei Mieter in
>dieselbe Falle laufen können?

Das verstehe ich nur zu gut. Es ist mir nämlich fast auf gleiche Weise
passiert. Nur wollten dort die Stadtwerke, die direkt mit den Mietern
abrechnen, mir die Heizkosten vom 1.1. bis zum 30.4. aufbrummen. Ich zog
aber erst am 1.5. ein....
Der freundliche Heizkostenverteiler macht aber am 31.12. einen
"Schnappschuß" des Zählerstandes und setzt sich dann auf 0 zurück.

Ich konnte nun die aufgelaufenen Einheiten vom 1.1. bis 30.4 ohne Mühe
ablesen und der Rechnungsstelle mitteilen, daß ich nicht bereit bin,
für Andere die Rechnungen zu begleichen.


MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Diese Abrechnung mit den Verdampferröhrchen kann man eigentlich nur als 
legalisierten Betrug bezeichnen.

von U. B. (Gast)


Lesenswert?

Jeder Praktiker würde es wohl so sehen:

Die Schätzmethode mittels Verdunsterröhrchen liefert die 
Abrechnungsgrösse für ohnehin nur einen Teil der Gesamtkosten für die 
Heizung.

Wenn das Röhrchen "weniger als Null" anzeigt, muss also auf den nächsten 
physikalisch sinnvollen Wert gerundet werden, also Null.

Wenn die Ablesungsfirma mit den vom Kunden bezahlten rechtlich gültigen 
Messgerät nicht zurechtkommt, bleibt nur die Aussage des Nutzers übrig.

Wird diese Aussage als Lüge dargestellt (als käme sie von einem 
Berufspolitiker), muss die Firma eben einen anderweitigen Beweis 
erbringen.

von Claus M. (energy)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Diese Abrechnung mit den Verdampferröhrchen kann man eigentlich nur als
> legalisierten Betrug bezeichnen.

Richtig, und wenn die Röhrchen rechtzeitig getauscht worden wären, dann 
wäre die Verdunstung auch nicht bei 0 gewesen und du hättest auch was 
zahlen müssen. Ich habe auch schonmal in einer Mietwohnung für die 
Monate Juni-September in denen ich keine Heizung je an hatte 400,- 
Heizkosten gezahlt.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Meine neuen elektronischen Wärmezähler sind besser als die 
Verdampferröhrchen. Ich habe seit sechs Monaten wirklich noch zwei 
Wärmezähler in wenig genutzten Räumen, die auf Null stehen blieben. 
Diese Geräte sind immerhin so intelligent, und bemerken, wenn ein 
Heizkörper wirklich benutzt wird. Wechselnde Raumtemperaturen und Zeit 
spielen überhaupt gar keine Rolle.

Ablesen ist aber auch so eine Sache. Die Zahl steht keineswegs in 
Verbindung mit der Heizkörpergröße. Den Umrechnungsfaktor hat nur das 
Ableseunternehmen.

Verdampferröhrchen nahmen auch unbenutzt immer zwei Skalenteile im Jahr 
ab.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

U. B. schrieb:
> Die Schätzmethode mittels Verdunsterröhrchen liefert die
> Abrechnungsgrösse für ohnehin nur einen Teil der Gesamtkosten für die
> Heizung.

Der Anteil beträgt "nur" 70%.

> Wenn das Röhrchen "weniger als Null" anzeigt, muss also auf den nächsten
> physikalisch sinnvollen Wert gerundet werden, also Null.

Sagst du. Das Abrechnungsunternehmen sagt, daß in diesem Fall keine 
Messung möglich ist und nach § 9b (3) Heizkostenverordnung geschätzt 
werden muß.


Claus M. schrieb:
> Richtig, und wenn die Röhrchen rechtzeitig getauscht worden wären, dann
> wäre die Verdunstung auch nicht bei 0 gewesen und du hättest auch was
> zahlen müssen.

Die Heizkosten bestehen aus Grundkosten (30%) - die sind von der 
Nutzfläche abhängig und einem verbrauchsabhängigen Teil (70%). Wenn 
man nicht heizt, sollten allein die Grundkosten anfallen - dagegen ist 
auch nichts einzuwenden.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Wilhelm F. schrieb:
> Ablesen ist aber auch so eine Sache. Die Zahl steht keineswegs in
> Verbindung mit der Heizkörpergröße. Den Umrechnungsfaktor hat nur das
> Ableseunternehmen.

Wie das gemacht wird, habe ich hier: 
Beitrag "Bewertungsfaktoren für Heizkörper" skizziert

> Verdampferröhrchen nahmen auch unbenutzt immer zwei Skalenteile im Jahr
> ab.

Das wird über eine sog. Kaltverdampfungszugabe kompensiert. Die 
entspricht der Menge Flüssigkeit, die übers Jahr verdampft, ohne daß 
geheizt wird. Diese Zugabe wird einfach vergessen - der 
Flüssigkeitsspiegel steht bei einem neuen Röhrchen deutlich über der 
Nullmarke.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:

> Wilhelm F. schrieb:
>> Ablesen ist aber auch so eine Sache. Die Zahl steht keineswegs in
>> Verbindung mit der Heizkörpergröße. Den Umrechnungsfaktor hat nur das
>> Ableseunternehmen.
>
> Wie das gemacht wird, habe ich hier:
> Beitrag "Bewertungsfaktoren für Heizkörper" skizziert
>
>> Verdampferröhrchen nahmen auch unbenutzt immer zwei Skalenteile im Jahr
>> ab.
>
> Das wird über eine sog. Kaltverdampfungszugabe kompensiert. Die
> entspricht der Menge Flüssigkeit, die übers Jahr verdampft, ohne daß
> geheizt wird. Diese Zugabe wird einfach vergessen - der
> Flüssigkeitsspiegel steht bei einem neuen Röhrchen deutlich über der
> Nullmarke.

Das stimmt. Die Röhrchen lagen beim Einbau im Plus-Bereich etwas über 
Null. In unbenutzten Räumen kamen sie trotzdem das Jahr über unter Null 
in den aktiven Verbrauchsbereich. Mit den neuen elektronischen Zählern 
gibt es das nicht mehr.

Das einzige, was man tun kann: Als Nutzer beim Ein- oder Auszug 
wenigstens die Zahl notieren.

Leider bin ich nur das kleinste Glied, der Mieter. In meiner 
Nebenkostenrechnung Heizung tauche nur ich alleine auf, sonst nichts. 
Keine Ahnung, was mein Vermieter noch für Daten bekommt, und wie er 
diese über den ganzen Gebäudekomplex auch auf Plausibilität prüft. Ich 
werde den beim nächsten Besuch mal darauf ansprechen. Hier gilt auch 30% 
Grundkosten und 70% Heizkosten. Ein paar Schlaue wollten schon mal 50% 
zu 50% umstellen, wurden aber abgeschmettert. Die Schlauen, das sind 
Rentner, die den ganzen Tag zu Hause sitzen, und es gerne den ganzen Tag 
wohlig warm hätten, am besten sehr auf Allgemeinkosten.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Wilhelm F. schrieb:
> In meiner Nebenkostenrechnung Heizung tauche nur ich alleine auf, sonst
> nichts.

Das ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf eine ausführliche 
Heizkostenabrechnung, die die Brennstoff-, Wasser-, Wartungs-, 
Stromkosten enthält. Außerdem muß daraus hervor gehen, wie die 
Umrechnung von Einheiten auf dem Heizkostenverteiler in EUR 
zustandekommt.

Wenn ein Abrechnungsunternehmen im Spiel ist, erhält der 
Wohnungseigentümer soe eine Abrechnung und muß sie an dich weitergeben. 
Wenn die Daten sonstwie zustande kommen, muß er dir die o.g. Daten eben 
aus dieser Quelle zugänglich machen.

> Das einzige, was man tun kann: Als Nutzer beim Ein- oder Auszug
> wenigstens die Zahl notieren.

Die Dinger zu fotografieren, ist besser. Allerdings ist das wegen der 
Spiegelung des Blitzes nicht ganz einfach - man muß so fotografieren, 
daß das reflektierte Blitzlich nicht ins Objektiv gespiegelt wird. 
Zusätzlich kann man noch das Titelblatt einer aktuellen Tageszeitung mit 
fotografieren - dann kann niemand behaupten, das Foto sei früher gemacht 
worden.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:

> Wilhelm F. schrieb:
>> In meiner Nebenkostenrechnung Heizung tauche nur ich alleine auf, sonst
>> nichts.
>
> Das ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf eine ausführliche
> Heizkostenabrechnung, die die Brennstoff-, Wasser-, Wartungs-,
> Stromkosten enthält. Außerdem muß daraus hervor gehen, wie die
> Umrechnung von Einheiten auf dem Heizkostenverteiler in EUR
> zustandekommt.
>
> Wenn ein Abrechnungsunternehmen im Spiel ist, erhält der
> Wohnungseigentümer soe eine Abrechnung und muß sie an dich weitergeben.
> Wenn die Daten sonstwie zustande kommen, muß er dir die o.g. Daten eben
> aus dieser Quelle zugänglich machen.

Danke, Uhu, jetzt weiß ich wieder was mehr. Werde meinen Vermieter 
fragen.

Er hat sowieso nichts davon, weil er gar nicht hier im Objekt wohnt.

So Gesamtkosten und meinen Anteil, das hätte mich aber schon 
interessiert.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.