Folgender Fall: Eigentümer A einer leer stehenden und deshalb ungeheizten Eigentumswohnung verpaßt es, dem Ableser Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Im September verkauft er die Wohnung an B. B setzt sich umgehend mit der Abrechnungsfirma in Verbindung und die Firma baut neue Verdampferröhrchen ein. B hat getan, was er konnte und rechnet damit, daß er im Folgejahr eine korrekte Abrechnung bekommt. Das böse Erwachen kommt mit der Abrechnung: statt einer ordentlichen Ablesung werden Heizkosten "nach vergleichbaren Räumen" geschätzt. Für ein Viertel Jahr nicht-heizen während der Renovierung bis zum Jahresende sollen gut 200 € Heizung verbraucht worden sein. Begründung: Die Heizkostenverteiler stehen noch im Kaltverdampfungsbereich und können deshalb nicht ausgewertet werden. Ergo: B zahlt für die Schlamperei von A und das Abrechnungsunternehmen verlangt für den ganzen Scheiß auch noch 25 € extra für Nutzerwechsel und "gesonderte Verteilung". Was tun?
Uhu frug: >Was tun? Erbrechen. Danach das Beethoven-Stück: "Die Wut über den verlorenen Groschen" anhören: https://www.youtube.com/watch?v=AKjzEG1eItY MfG Paul
Paul, du verstehst, daß statt zwei Eigentümern auch zwei Mieter in dieselbe Falle laufen können? Die Wahrscheinlichkeit dafür ist deutlich höher, als für den vorliegenden Fall.
Uhu frug: >Paul, du verstehst, daß statt zwei Eigentümern auch zwei Mieter in >dieselbe Falle laufen können? Das verstehe ich nur zu gut. Es ist mir nämlich fast auf gleiche Weise passiert. Nur wollten dort die Stadtwerke, die direkt mit den Mietern abrechnen, mir die Heizkosten vom 1.1. bis zum 30.4. aufbrummen. Ich zog aber erst am 1.5. ein.... Der freundliche Heizkostenverteiler macht aber am 31.12. einen "Schnappschuß" des Zählerstandes und setzt sich dann auf 0 zurück. Ich konnte nun die aufgelaufenen Einheiten vom 1.1. bis 30.4 ohne Mühe ablesen und der Rechnungsstelle mitteilen, daß ich nicht bereit bin, für Andere die Rechnungen zu begleichen. MfG Paul
Diese Abrechnung mit den Verdampferröhrchen kann man eigentlich nur als legalisierten Betrug bezeichnen.
Jeder Praktiker würde es wohl so sehen: Die Schätzmethode mittels Verdunsterröhrchen liefert die Abrechnungsgrösse für ohnehin nur einen Teil der Gesamtkosten für die Heizung. Wenn das Röhrchen "weniger als Null" anzeigt, muss also auf den nächsten physikalisch sinnvollen Wert gerundet werden, also Null. Wenn die Ablesungsfirma mit den vom Kunden bezahlten rechtlich gültigen Messgerät nicht zurechtkommt, bleibt nur die Aussage des Nutzers übrig. Wird diese Aussage als Lüge dargestellt (als käme sie von einem Berufspolitiker), muss die Firma eben einen anderweitigen Beweis erbringen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Diese Abrechnung mit den Verdampferröhrchen kann man eigentlich nur als > legalisierten Betrug bezeichnen. Richtig, und wenn die Röhrchen rechtzeitig getauscht worden wären, dann wäre die Verdunstung auch nicht bei 0 gewesen und du hättest auch was zahlen müssen. Ich habe auch schonmal in einer Mietwohnung für die Monate Juni-September in denen ich keine Heizung je an hatte 400,- Heizkosten gezahlt.
Meine neuen elektronischen Wärmezähler sind besser als die Verdampferröhrchen. Ich habe seit sechs Monaten wirklich noch zwei Wärmezähler in wenig genutzten Räumen, die auf Null stehen blieben. Diese Geräte sind immerhin so intelligent, und bemerken, wenn ein Heizkörper wirklich benutzt wird. Wechselnde Raumtemperaturen und Zeit spielen überhaupt gar keine Rolle. Ablesen ist aber auch so eine Sache. Die Zahl steht keineswegs in Verbindung mit der Heizkörpergröße. Den Umrechnungsfaktor hat nur das Ableseunternehmen. Verdampferröhrchen nahmen auch unbenutzt immer zwei Skalenteile im Jahr ab.
U. B. schrieb: > Die Schätzmethode mittels Verdunsterröhrchen liefert die > Abrechnungsgrösse für ohnehin nur einen Teil der Gesamtkosten für die > Heizung. Der Anteil beträgt "nur" 70%. > Wenn das Röhrchen "weniger als Null" anzeigt, muss also auf den nächsten > physikalisch sinnvollen Wert gerundet werden, also Null. Sagst du. Das Abrechnungsunternehmen sagt, daß in diesem Fall keine Messung möglich ist und nach § 9b (3) Heizkostenverordnung geschätzt werden muß. Claus M. schrieb: > Richtig, und wenn die Röhrchen rechtzeitig getauscht worden wären, dann > wäre die Verdunstung auch nicht bei 0 gewesen und du hättest auch was > zahlen müssen. Die Heizkosten bestehen aus Grundkosten (30%) - die sind von der Nutzfläche abhängig und einem verbrauchsabhängigen Teil (70%). Wenn man nicht heizt, sollten allein die Grundkosten anfallen - dagegen ist auch nichts einzuwenden.
Wilhelm F. schrieb: > Ablesen ist aber auch so eine Sache. Die Zahl steht keineswegs in > Verbindung mit der Heizkörpergröße. Den Umrechnungsfaktor hat nur das > Ableseunternehmen. Wie das gemacht wird, habe ich hier: Beitrag "Bewertungsfaktoren für Heizkörper" skizziert > Verdampferröhrchen nahmen auch unbenutzt immer zwei Skalenteile im Jahr > ab. Das wird über eine sog. Kaltverdampfungszugabe kompensiert. Die entspricht der Menge Flüssigkeit, die übers Jahr verdampft, ohne daß geheizt wird. Diese Zugabe wird einfach vergessen - der Flüssigkeitsspiegel steht bei einem neuen Röhrchen deutlich über der Nullmarke.
Uhu Uhuhu schrieb: > Wilhelm F. schrieb: >> Ablesen ist aber auch so eine Sache. Die Zahl steht keineswegs in >> Verbindung mit der Heizkörpergröße. Den Umrechnungsfaktor hat nur das >> Ableseunternehmen. > > Wie das gemacht wird, habe ich hier: > Beitrag "Bewertungsfaktoren für Heizkörper" skizziert > >> Verdampferröhrchen nahmen auch unbenutzt immer zwei Skalenteile im Jahr >> ab. > > Das wird über eine sog. Kaltverdampfungszugabe kompensiert. Die > entspricht der Menge Flüssigkeit, die übers Jahr verdampft, ohne daß > geheizt wird. Diese Zugabe wird einfach vergessen - der > Flüssigkeitsspiegel steht bei einem neuen Röhrchen deutlich über der > Nullmarke. Das stimmt. Die Röhrchen lagen beim Einbau im Plus-Bereich etwas über Null. In unbenutzten Räumen kamen sie trotzdem das Jahr über unter Null in den aktiven Verbrauchsbereich. Mit den neuen elektronischen Zählern gibt es das nicht mehr. Das einzige, was man tun kann: Als Nutzer beim Ein- oder Auszug wenigstens die Zahl notieren. Leider bin ich nur das kleinste Glied, der Mieter. In meiner Nebenkostenrechnung Heizung tauche nur ich alleine auf, sonst nichts. Keine Ahnung, was mein Vermieter noch für Daten bekommt, und wie er diese über den ganzen Gebäudekomplex auch auf Plausibilität prüft. Ich werde den beim nächsten Besuch mal darauf ansprechen. Hier gilt auch 30% Grundkosten und 70% Heizkosten. Ein paar Schlaue wollten schon mal 50% zu 50% umstellen, wurden aber abgeschmettert. Die Schlauen, das sind Rentner, die den ganzen Tag zu Hause sitzen, und es gerne den ganzen Tag wohlig warm hätten, am besten sehr auf Allgemeinkosten.
Wilhelm F. schrieb: > In meiner Nebenkostenrechnung Heizung tauche nur ich alleine auf, sonst > nichts. Das ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf eine ausführliche Heizkostenabrechnung, die die Brennstoff-, Wasser-, Wartungs-, Stromkosten enthält. Außerdem muß daraus hervor gehen, wie die Umrechnung von Einheiten auf dem Heizkostenverteiler in EUR zustandekommt. Wenn ein Abrechnungsunternehmen im Spiel ist, erhält der Wohnungseigentümer soe eine Abrechnung und muß sie an dich weitergeben. Wenn die Daten sonstwie zustande kommen, muß er dir die o.g. Daten eben aus dieser Quelle zugänglich machen. > Das einzige, was man tun kann: Als Nutzer beim Ein- oder Auszug > wenigstens die Zahl notieren. Die Dinger zu fotografieren, ist besser. Allerdings ist das wegen der Spiegelung des Blitzes nicht ganz einfach - man muß so fotografieren, daß das reflektierte Blitzlich nicht ins Objektiv gespiegelt wird. Zusätzlich kann man noch das Titelblatt einer aktuellen Tageszeitung mit fotografieren - dann kann niemand behaupten, das Foto sei früher gemacht worden.
Uhu Uhuhu schrieb: > Wilhelm F. schrieb: >> In meiner Nebenkostenrechnung Heizung tauche nur ich alleine auf, sonst >> nichts. > > Das ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf eine ausführliche > Heizkostenabrechnung, die die Brennstoff-, Wasser-, Wartungs-, > Stromkosten enthält. Außerdem muß daraus hervor gehen, wie die > Umrechnung von Einheiten auf dem Heizkostenverteiler in EUR > zustandekommt. > > Wenn ein Abrechnungsunternehmen im Spiel ist, erhält der > Wohnungseigentümer soe eine Abrechnung und muß sie an dich weitergeben. > Wenn die Daten sonstwie zustande kommen, muß er dir die o.g. Daten eben > aus dieser Quelle zugänglich machen. Danke, Uhu, jetzt weiß ich wieder was mehr. Werde meinen Vermieter fragen. Er hat sowieso nichts davon, weil er gar nicht hier im Objekt wohnt. So Gesamtkosten und meinen Anteil, das hätte mich aber schon interessiert.
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