Hallo, wir arbeiten grade an unserem neuen Produkt. Worum es hier genau geht, ist erst mal nebensächlich. Eins kann ich sagen,es handelt sich hier und kein Hobby-Gebastel. Das Gerät wird die sogenannte Sicherheitsrelevanten Teile des Fahrzeuges betreffen. Das ist ein rein ELEKTRONISCHES Gerät mit P&P Kabelbaum. Dafür wollen wir selbstverständlich den Kunden auch ein Teilegutachten mitgeben. Der Kunde muss das Teil beim TÜV eintragen lassen. ABE werden wir dafür wohl nicht bekommen, wollen es auch nicht. Die Frage an die Experten, die in der Branche tätig sind: EMV Test ist klar. Was braucht man noch alles an Qualifizierungsprüfungen, um das Teilegutachten zu bekommen? Wo und wie wird das Teilegutachten beantragt? Beim KBA? Alle, die nur rumtrollen wollen, sollen den Thead bitte nicht zumüllen. Vielen Dank! Grüße Alexander
Wenn du mal einfach nach "zulassung kfz elektronik" googelst bekommst du einen Haufen Links, unter anderem auch solche hier ins Forum. z.B.: Beitrag "Wie E Zulassung bekommen?" Alex S. schrieb: > Alle, die nur rumtrollen wollen, sollen den Thead bitte nicht zumüllen. Damit forderst du Trolle erst recht heraus.
Mit einer EMV-Prüfung alleine ist es nicht getan! Relevante Normen die bei der Entwicklung zu beachten sind : IEC61508 Funtional Safety ISO 26262 Road Vehicles - Funtional Safety IEC 61511 SIL - Assesment SIL A-D Gruesse Hans
Vielen Dank! Soweit ist alles klar, bis auf den Punkt "Fertigung" Welche Standarte sind dabei gemeint? Das Gerät besteht aus einer Elektronikplatine, einem Gehäuse und Anschlußkabel. Die Platine inkl. Bestückung wird ja eh schon Bleifrei hergestellt. Das Kabelbaum wird hier bei und gefertigt. Somit wird nur das Gehäuse mit der Elektronik verbunden. Das war´s. Die Dauer-Endprüfung folgt zum Schluß auch hier in der Firma. Welche Normen muss man hier einhalten? Grüße Alexander @Hans Du wars etwas schneller, ich schaue mir die Punkte mal an. Danke
Auch wenn es "nur" um die Fertigung geht ist 26262 trotzdem relevant : Alle die für Sicherheit des Systems relevanten Dokumente müssen bis - End of Life bzw. - > 15 Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich ist eine Prozess-FMEA notwendig die sich mit Schwachstellen im Produktionsprozess beschäftigt. Hans
Aber betrifft die 26262 nicht eher die OEM Zulieferer? bei Wikipedia steht, dass es eine "freiwillige" Zertifizierung ist, aber die OEMs verlagen das. Wir wollen die Automobilhersteller aber nicht beliefern, das Gerät kommt auf den Zubehörmarkt.
FSM ist freiwillig und nicht homologations-relevant. Im Reklamationsfall wird aber gerne auf den "Stand der Technik" Bezug genommen. Um dem zu entsprechen, sollte zumindest eine Gefahrenanalyse erfolgen. Bei einem Gerät, dass nur über Kommunikationsschnittstellen mit dem Fahrzeug verbunden ist, dürfte das größte Risiko darin bestehen, dass Botschaften auf falschen Identifiern gesendet werden (der Motor sagt "180km/h und 90Nm", Dein Kasten sagt "30km/h und 200Nm" --> das ESP steigt aus). Den CAN oder Flexray komplett totmachen ist relativ unkritisch, dann gehen alle Steuergeräte gleichzeitig ins Failsafe.
Wir sind Zulieferer für die Automobilindustrie (Nutzfahrzeuge) und müssen uns an diese Normen halten obwohl wir nicht im sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen dass jemand der in den sicherheitsrelevanten Bereich eingreift diese Norm nicht einhalten muss. Ich würde so einen Eingriff nur in Absprache mit dem Fahrzeughersteller durchführen. Es gibt dann nur zwei Möglichkeiten : Entweder der Fahrzeughersteller erlaubt das (was ich nicht glaube) und alles ist OK oder er erlaubt es nicht und die Betriebserlaubnis geht durch den Einbau verloren. Vielleicht habe ich aber die Problemstellung nicht verstanden und ihr habt alle Zulassungen der Fahrzeughersteller. Wenn es wirklich nur um die Fertigung geht - wir haben Vorgaben der Fahrzeughersteller die über die "übliche" EMV-Norm hinausgehen. Leider kann(darf) ich dir diese Vorgaben nicht mittteilen. Hans
Hallo, der Fahrzeughersteller hat hier erstaunlich wenig Mitspracherecht, wenn es um die Betriebserlaubnis geht. Man darf alles anbauen, was ABE / E-Nummer hat. Interessant wird es für den Automobilhersteller im Bereich Garantie / Gewährleistung. Bei auftretenden Schäden durch das Produkt haftet idR der Hersteller (oder wenn die Haftung ausgenommen wurde der Kunde). Um hier auf der sicheren Seite zu sein müssen die Produkte (wie oben beschrieben) auf dem "Stand der Technik" überprüft werden. Praktisch kann dieses aber nur der Automobilhersteller durchführen, da die Freigabeprüfungen von diesem festgelegt und nicht veröffentlicht werden. Als nächstes empfehle ich eine Zertifizierung eures Unternahmens nach den gültigen Normen (europäischer Markt ? weltweit ?) durch ein unabhängiges Institut. Ich weiß nicht, ob ohne Zertifizierung die Erteilung einer E-Nummer möglich ist. Ohne diese Zertifizierung wird es aber schwer im Schadensfall ein funktionierendes QM-System nachzuweisen, was für die Haftung vor Gericht ein wichtiger Punkt ist.
Als Zulieferer muss man das machen, denn wer nicht mitspielt, ist sofort raus und der Nächste wird gesucht. Sich mit dem Automobilhersteller in Verbindung zu setzen ist nach einigen Punkten sinnlos. 1. Habe die kein Interesse daran, dass deren Autos "verbessert" werden (nur als Beispiel Chiptuning). 2. Findet man als kleiner Fisch eh nie den richtigen Ansprechpartner. Mit viel Glück wird man mit der weiterleitung der Email vertröstet und wenn man SEEEEHR viel Glück hat, antwortet die Putzfrau auf die email, wo dann als Antwort eh nichts brauchbares drin steht. Die Erfahrung habe ich schon gemacht. Deswegen muss man sich sehr vorsichtig ins System rantasten, sehr gut überlegen, was man macht, alle möglichen Szenarien durchspielen und nachstellen. Dass das Gerät gut und fehlerfrei läuft, ist an erster Stelle eh in unserem Interesse, denn wenn der Kunde nicht zufrieden ist, spricht sich das rum, und man verkauft erstens nichts mehr, ruhiniert dazu noch den ganzen Ruf der Firma. Also wir gehen da eh immer mit vollster Vorsicht ran. Die Firma hat ja etwas Kapital um die Prüfungen zu machen. Werde beim KBA nachfragen, was man genau alles erfüllen muss, um einen Teilegutachten zu bekommen. Möglich ist das, das weiß ich ganz genau. Grüße Alexander
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