Hallo, folgende Situation: Ich beauftrage eine Firma x die mir eine Heizlüfter für eine Gewisse Anforderung installieren soll.Der Heizlüfter soll einen kleinen Raum auf 36°C Regeln. Die interne Regelung des Heizlüfters gib das aber nicht her, weil diese nicht so hoch regelt. Deshalb hat man wie im Bild zu sehen ist die Regelung ausgebaut und den Lüfter auf Dauerstrom geschalten. Der Heizlüfter hängt jetzt an einer Externen Steuerung. Vieleicht weiss einer was das Rote Kabel auf dem Foto zu bedeutend hat. Das wurde auch getrennt und am Ende eine Hülse aufgequetscht. Ich hatte den Übertemperaturschutz mal grün umrahmt weil ich den nicht mehr sehen kann im Gerät, denke aber das der so verbaut ist, dass man den nicht sehen kann. Was denkt ihr darüber ist das ok?
Theoretisch ist das in Ordnung. Der Elektriker hat immerhin nicht den Übertemperaturschutz überbrückt, der auf den Glimmerplatinen sitzen wird. Das rote Kabel wird nach dem Umbau einfach ungenutzt sein und er hat mit der Presshülse das Ende isoliert. Praktisch ist der Heizlüfter bedenklich: In einem Wärmegerät nur PVC Leitung die bis 85 GradC spezifiziert ist, ist etwas wenig, selbst mit 80 GradC Übertemperaturschutz ist nicht gewährleistet, daß es nicht zu Stauwärme kommt. Besser würde mir das Gerät mit Silikonleitung (oder zumindest Silikonschlauchummantelung) oder Glasgewebeisolation gefallen, aber da kann der Elektriker nichts für. Er glaubt halt der Konformitätserklärung des Herstellers.
Ich dachte wenn in Geräten allgemein Veränderungen vorgenommen werden das da die Garantie oder Gewährleistung flöten geht. Was ist den mit dem Schlimmsten fall,wenn es aus irgendeinen Grund zu einen Unfall kommt. Sei es Brand oder anderes und es kommt einer zu schaden. Wenn sich das dann ein Sachverständiger ansieht und bemerkt die bauliche veränderung wird er dann nicht ein paar Fragen haben? Der Hersteller wird doch bestimmt sagen Du hast an meinem Gerät rumgebastelt dafür nehme ich keine Haftung. Oder sehe ich das falsch?
> Oder sehe ich das falsch?
Nein das ist absolut korrekt.
Das ganze ist Murks.
Mario K. schrieb: > Ich dachte wenn in Geräten allgemein Veränderungen vorgenommen werden > das da die Garantie oder Gewährleistung flöten geht. Die Garantie vielleicht, die Gewährlesitung nicht, vorausgesetzt, es wurde FACHGERECHT dran rumgebastelt. > Was ist den mit dem Schlimmsten fall,wenn es aus irgendeinen Grund zu > einen Unfall kommt. Sei es Brand oder anderes und es kommt einer zu > schaden. Du hast einen Fachmann beauftragt und bist aus der Haftung raus. Der Fachmann hat fachgerecht geändert, eben die Übertemperatursicherung nicht entfernt. Sollte es seine Schuld sein, zahlt seine Versicherung. Liegt der Fehler am Heizlüfter, dessen unverändertem Rest, bleibt der Hersteller haftbar, allerdings ist Produkthaftung doch recht selten. > Wenn sich das dann ein Sachverständiger ansieht und bemerkt die bauliche > veränderung wird er dann nicht ein paar Fragen haben? Der Hersteller > wird doch bestimmt sagen Du hast an meinem Gerät rumgebastelt dafür > nehme ich keine Haftung. > Oder sehe ich das falsch? Zu kritisch. Wenn es nach dir geht, darfst du gar nichts und der Fachmann ebenfalls nicht, denn es könnte ja jemand kommen. Klar kommt jemand, wenn der Kaffee bei McDonalds zu heiss ist. Aber deswegen muss man sich nicht in die Hosen machen. Ist dein Kaffee zu heiss, misst du jedesmal mit einem Thermometer nach und protokollierst nach ISO9001 ?
Kaffee, McDonalds alles quatsch das ist doch kein Vergleich Hallo wassen das für ein Murks! Selbst der Fachmann sollte die finger von Geräten, die auf dem Markt sind und eine Zulassung haben, nehmen und nicht daran rumbasteln was anderes ist das nicht! Gerade der Fachmann sollte das Wissen. Die Eignung des Gerätes ist nun nicht mehr gegeben.
War da nicht mal was mit einem Heizlüfter in einer Bergbahn? Kaprun, 155 Tote?
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