Forum: Offtopic Änderung an Geräten


von Mario K. (mario_k88)


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Hallo,

folgende Situation:
Ich beauftrage eine Firma x die mir eine Heizlüfter für eine Gewisse 
Anforderung installieren soll.Der Heizlüfter soll einen kleinen Raum auf
36°C Regeln. Die interne Regelung des Heizlüfters gib das aber nicht 
her, weil diese nicht so hoch regelt. Deshalb hat man wie im Bild zu 
sehen ist die Regelung ausgebaut und den Lüfter auf Dauerstrom 
geschalten.
Der Heizlüfter hängt jetzt an einer Externen Steuerung.
Vieleicht weiss einer was das Rote Kabel auf dem Foto zu bedeutend hat.
Das wurde auch getrennt und am Ende eine Hülse aufgequetscht.
Ich hatte den Übertemperaturschutz mal grün umrahmt weil ich den nicht 
mehr sehen kann im Gerät, denke aber das der so verbaut ist, dass man 
den nicht sehen kann.

Was denkt ihr darüber ist das ok?

von Michael B. (laberkopp)


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Theoretisch ist das in Ordnung.
Der Elektriker hat immerhin nicht den Übertemperaturschutz überbrückt, 
der auf den Glimmerplatinen sitzen wird.

Das rote Kabel wird nach dem Umbau einfach ungenutzt sein und er hat mit 
der Presshülse das Ende isoliert.

Praktisch ist der Heizlüfter bedenklich: In einem Wärmegerät nur PVC 
Leitung die bis 85 GradC spezifiziert ist, ist etwas wenig, selbst mit 
80 GradC Übertemperaturschutz ist nicht gewährleistet, daß es nicht zu 
Stauwärme kommt. Besser würde mir das Gerät mit Silikonleitung (oder 
zumindest Silikonschlauchummantelung) oder Glasgewebeisolation gefallen, 
aber da kann der Elektriker nichts für. Er glaubt halt der 
Konformitätserklärung des Herstellers.

von Mario K. (mario_k88)


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Ich dachte wenn in Geräten allgemein Veränderungen vorgenommen werden 
das da die Garantie oder Gewährleistung flöten geht.
Was ist den mit dem Schlimmsten fall,wenn es aus irgendeinen Grund zu 
einen Unfall kommt. Sei es Brand oder anderes und es kommt einer zu 
schaden.
Wenn sich das dann ein Sachverständiger ansieht und bemerkt die bauliche 
veränderung wird er dann nicht ein paar Fragen haben? Der Hersteller 
wird doch bestimmt sagen Du hast an meinem Gerät rumgebastelt dafür 
nehme ich keine Haftung.
Oder sehe ich das falsch?

von Bernd G. (Gast)


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> Oder sehe ich das falsch?

Nein das ist absolut korrekt.
Das ganze ist Murks.

von Michael B. (laberkopp)


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Mario K. schrieb:
> Ich dachte wenn in Geräten allgemein Veränderungen vorgenommen werden
> das da die Garantie oder Gewährleistung flöten geht.

Die Garantie vielleicht, die Gewährlesitung nicht, vorausgesetzt, es 
wurde FACHGERECHT dran rumgebastelt.

> Was ist den mit dem Schlimmsten fall,wenn es aus irgendeinen Grund zu
> einen Unfall kommt. Sei es Brand oder anderes und es kommt einer zu
> schaden.

Du hast einen Fachmann beauftragt und bist aus der Haftung raus.
Der Fachmann hat fachgerecht geändert, eben die Übertemperatursicherung 
nicht entfernt. Sollte es seine Schuld sein, zahlt seine Versicherung.
Liegt der Fehler am Heizlüfter, dessen unverändertem Rest, bleibt der 
Hersteller haftbar, allerdings ist Produkthaftung doch recht selten.

> Wenn sich das dann ein Sachverständiger ansieht und bemerkt die bauliche
> veränderung wird er dann nicht ein paar Fragen haben? Der Hersteller
> wird doch bestimmt sagen Du hast an meinem Gerät rumgebastelt dafür
> nehme ich keine Haftung.
> Oder sehe ich das falsch?

Zu kritisch. Wenn es nach dir geht, darfst du gar nichts und der 
Fachmann ebenfalls nicht, denn es könnte ja jemand kommen. Klar kommt 
jemand, wenn der Kaffee bei McDonalds zu heiss ist. Aber deswegen muss 
man sich nicht in die Hosen machen. Ist dein Kaffee zu heiss, misst du 
jedesmal mit einem Thermometer nach und protokollierst nach ISO9001 ?

von Mario K. (mario_k88)


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Kaffee, McDonalds alles quatsch das ist doch kein Vergleich Hallo wassen 
das für ein Murks!
Selbst der Fachmann sollte die finger von Geräten, die auf dem Markt 
sind und eine Zulassung haben, nehmen und nicht daran rumbasteln was 
anderes ist das nicht! Gerade der Fachmann sollte das Wissen. Die 
Eignung des Gerätes ist nun nicht mehr gegeben.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mario K. schrieb:
> eine Zulassung

Seit wann haben einfache Haushaltsgeräte „eine Zulassung“?

von Bernd G. (Gast)


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War da nicht mal was mit einem Heizlüfter in einer Bergbahn?
Kaprun, 155 Tote?

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