Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Firma will Nachweise über "eigenes Kapital" und (priv.) Rentenversicherung


von Linker (Gast)


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Um bestehenden Projektvertrag (Freiberufler) zu verlängern, möchte die 
Firma obige Nachweise haben. D.h. es reicht keine 
Bestätigung/eidesstattlich Erklärung, dass man die Sachen hat, sondern 
die Papiere müssen auf den Tisch gelegt werden.
Für mich ist das ein grober Verstoss gegen Datenschutz.
Liefere ich die Sachen nicht, wird der Einkauf die Verlängerung 
vermutlich kippen.

Was tun?

von Mark 99 (Gast)


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Bevor Panik ausbricht: Mach dich schlau wie die aktuellen ges. 
Regelungen sind, z.B. ob eine Firma diese Daten nicht sogar fordern 
muss.

Sogar wenn dabei heraus kommt, dass eine Firma diese Informationen nicht 
erfragen muss oder nicht erfragen darf, mach eine geschäftliche 
Entscheidung:

Ist dir der Auftrag oder das Schützen der Informationen wichtiger?


PS: Altes Sprichwort: Wer zahlt bestimmt die Musik.

von Peter J. (peterji)


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privates oder geschäftliches Kapital?

Nachweise bekommst du doch über Finantzamt!

von Micki µ (Gast)


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Linker schrieb:
> Um bestehenden Projektvertrag (Freiberufler) zu verlängern, möchte die
> Firma obige Nachweise haben. D.h. es reicht keine
> Bestätigung/eidesstattlich Erklärung, dass man die Sachen hat, sondern
> die Papiere müssen auf den Tisch gelegt werden.
> Für mich ist das ein grober Verstoss gegen Datenschutz.
> Liefere ich die Sachen nicht, wird der Einkauf die Verlängerung
> vermutlich kippen.

Klingt für mich nach dem üblichen verfahren um Schererein wegen 
Scheinselbstständigkeit aus dem Weg zu gehen. GmbH gründen ist ein 
üblicher Weg dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit zu entgehen.

Diesen ganzen Schlamassel um Scheinselbstständigkeit und Freiberufler 
haben wir übrigens den Linken um Gerhard Schröder zu verdanken.

von Klaro (Gast)


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Nennt sich das nicht Bonitätsprüfung? Was würde denn mit solchen Angaben
bewiesen? Solange das Vermögen nicht gebunden oder verpfändet ist,
kann es doch nach Belieben verschoben werden, was die Großen ja auch
machen. Einzig Immobilien haben da ihre Grenzen. Ob das bei einem
Freiberufler überhaupt Sinn macht stelle ich mal infrage.
Gemeinhin sollte eine Haftpflichtversicherung genügen aber manche
Firmen spinnen einfach komplett und finde so ein Ansinnen verdächtig.
Kann man nicht gegen steuern und dafür mehr Geld verlangen?

Mark 99 schrieb:
> PS: Altes Sprichwort: Wer zahlt bestimmt die Musik.

Ja, Binsenweisheit, nur das immer die AGB des Anbieters gilt.
Kann der Kunde akzeptieren oder es sein lassen.

von T.U.Darmstadt (Gast)


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Micki µ schrieb:
> Diesen ganzen Schlamassel um Scheinselbstständigkeit und Freiberufler
> haben wir übrigens den Linken um Gerhard Schröder zu verdanken.
So ist es, und der Clement - für den ich keine Titulierung habe, die die 
MODs stehen lassen könnten, weil sie strafrechtliche Konsequenzen haben 
können - ist der Haupttäter. Nicht nur in Sachen Freiberufler, sondern 
auch was Zeitarbeit und Agenda angeht. Betrug an den Leistungsträgern im 
Staat,

Es gab in der gesamten Geschichte der SPD keine deratigen XXXX, die die 
ehrlichen Arbeitnehmer, die Gutverdiener wie die kleinen Angestellten, 
so gebeutelt und verarscht haben, wie die Schrödertruppe.


Zur Sache:

Mir hat noch nie einer auf das Bankkonto geschaut. Da ist was faul!

Warum sollte die Firma das wissen wollen? Eine bestehende RV schütz in 
keinster Weise vor dem Status der Scheinselbständigkeit, denn selbst 
viele Angestellte haben eine solche RV, um Steuern zu sparen, wie ich 
hier ausgeführt habe:

Wichtiger wäre, dass der Vertrag so gestaltet ist, dass es wirklich eine 
Selbständigkeit ist und nicht nur so dargestellt ist.

Das mit dem Kapital verstehe ich so, dass der "Unternehmer voll haftet". 
Dies ist bei Freiberuflern aber üblicherweise nicht über das Kapital 
sondern eine Versicherung gelöst. DIE musst Du vorzeigen!

von Micki µ (Gast)


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Klaro schrieb:
> Nennt sich das nicht Bonitätsprüfung? Was würde denn mit solchen Angaben
> bewiesen?

Ne nix Bonitätsprüfung - sondern der Auftraggeber muss (dem Finanzamt?) 
nachweisen das der Freiberufler nicht Scheinselbstständig ist - denn in 
diesem Fall muss der Auftraggeber für die vergangenen 4 Jahre 
Sozialleistungen zahlen und macht sich nach § 266 a StGB strafbar, was 
mit Geldbuße oder gar Freiheitsstrafe belegt ist.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html

Setzt der Auftragnehmer dagegen eigene Kapital ein ist also selbst 
unterhmerisch tätig zählt er nicht mehr zu den Scheinselbstständigen und 
der Auftraggeber muss sich nicht um Ärger mit der Rentenversicherung 
etc. sorgen.

von T.U.Darmstadt (Gast)


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Du setzt als Freiberufler kein Kapital ein! Woher hast Du das denn?

Selbständige, die keine Freiberufler sind, die z.B. eine 
Warendienstleistung erbringen, tun dies gfs und brauchen Kapital, weils 
sie Haftung übernehmen, aber nicht der Freiberufler, der sein Wissen 
verkauft und um einen solchen handelt es sich ja meistens bei den 
Einzelunternehmern.

Wenn der Einkauf jetzt merkt, dass er an den falschen beauftragt hat, 
hilft auch kein Kapital. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass hier 
was im Busch ist und man einen braucht, der das schief laufende Projekt 
absichert. Das gibt es nämlich auch.

Haftungsausschluss heisst hier das Zauberwort.


Vielleicht hat die Firma aber auch nur irgendeine Panik bekommen. 
Momentan regt sich ja wieder einiges bei dem Thema "Einstufung der 
Selbständigen in die Rentenversicherung" und "Werkvertrag" weil die 
Gewerkschaften wieder Stress machen.


---------------------

>Private RV
Ich hatte im vorherigen Post den link vergessen, konnte ihn aber nicht 
mehr einfügen:
Beitrag "Re: Start als Freiberufler mit GKV/RV und sonstigem Kram"

von Micki µ (Gast)


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Thomas Ulrich schrieb:
> Du setzt als Freiberufler kein Kapital ein! Woher hast Du das denn?

Hm, zählt die Einlage einer Freiberufler GmbH nicht als eingesetztes 
Kapital?

Ich bin bezieh mich hier auf folgendes Kriterium das 
Scheinselbstständigkeit ausschließt:

" Für die Selbstständigkeit spricht, wenn das Unternehmen Einkaufs- und 
Verkaufskonditionen und den Einsatz von Kapital und Maschinen 
selbstständig bestimmt"

http://www.foerderland.de/itoffice/personal/scheinselbststaendigkeit/scheinselbststaendige/

Also Freiberufler mit eigenem Büro und Budget für eigesetztes Equipment 
wie Laptop, Scope, Messmittel, Werkzeug, Labor, Lizenzen...

MfG,

von Klaro (Gast)


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Micki µ schrieb:
> Also Freiberufler mit eigenem Büro und Budget für eigesetztes Equipment
> wie Laptop, Scope, Messmittel, Werkzeug, Labor, Lizenzen...

Wenn ich das richtig gelesen habe, reicht ja schon eine Visitenkarte
um nicht als Scheinselbständiger aufzufallen. Das der Merkmalkatalog
nicht mehr greift, macht das ganze dann wieder zu einem Lotteriespiel.

von Rolf (audiorolf)


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Visitenkarte, Laptop, Oszilloskop und eigene Lizenzen hat aber jeder 
Bastler zuhause. Das kann es wohl nicht sein.

Mit Kapitaleinsatz ist hier schon auch das Risiko gemeint. Es scheint 
aber in Deutschland ein grosses Chaos mit den Freiberuflern zu haben, da 
ist es in der Schweiz einfacher: Ein jeder Projektvertrag wird geprüft 
und genehmigt und wenn ein ausländischer Dienstanbieter einreisen 
möchte, muss er soch anmelden, mit Firmennamen, Aufenthaltsdauer etc.

von Arc N. (arc)


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Linker schrieb:
> Um bestehenden Projektvertrag (Freiberufler) zu verlängern, möchte die
> Firma obige Nachweise haben. D.h. es reicht keine
> Bestätigung/eidesstattlich Erklärung, dass man die Sachen hat, sondern
> die Papiere müssen auf den Tisch gelegt werden.
> Für mich ist das ein grober Verstoss gegen Datenschutz.
> Liefere ich die Sachen nicht, wird der Einkauf die Verlängerung
> vermutlich kippen.
>
> Was tun?

Kommt drauf an...

Rentenversicherung: Die ist, abgesehen von afaik bestimmten Berufen 
(Ärzte etc.), nicht bei Freiberuflern vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist 
sie gerade nur dann, wenn es sich um eine abhängige Beschäftigung 
handelt.

Eigenes Kapital: Den Nachweis würde ich, je nach Vertragsvolumen, vom 
Auftraggeber fordern... Dem wird es eher darum gehen was im Haftungsfall 
zu holen ist.

Da im SGB IV die Paragraphen gestrichen wurden nach denen eine 
Scheinselbständigkeit vermutet werden konnte, gibt es sein einiger Zeit 
das Statusfeststellungsverfahren
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217144/publicationFile/43067/V0027.pdf


Micki µ schrieb:
> Ne nix Bonitätsprüfung - sondern der Auftraggeber muss (dem Finanzamt?)
> nachweisen das der Freiberufler nicht Scheinselbstständig ist - denn in
> diesem Fall muss der Auftraggeber für die vergangenen 4 Jahre
> Sozialleistungen zahlen und macht sich nach § 266 a StGB strafbar, was
> mit Geldbuße oder gar Freiheitsstrafe belegt ist.

Kann passieren, aber hier dürfte wohl
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217146/publicationFile/30261/V0028.pdf
"Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme einer 
abhängigen Beschäftigung. Abweichend davon beginnt eine im 
Statusfeststellungsverfahren festgestellte Versicherungspflicht erst mit 
der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, 
sofern
- der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung 
gestellt wird,
- der Arbeitnehmer dem späteren Eintritt der Versicherungspflicht 
zustimmt und
- der Arbeitnehmer nachweist, dass er für den Zeitraum zwischen Aufnahme 
der Beschäftigung und der Entscheidung der Clearingstelle eine 
Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur 
Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der 
gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung entspricht."
der Grund sein, warum zumindest die Rentenversicherung abgefragt wird.
Vielleicht hilft es dem TO, wenn er das Statusfeststellungsverfahren 
selbst startet und nicht dem Auftraggeber überlässt. Mitwirken müssen 
beide...

von Tom W. (Gast)


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T.U. schrieb:
> Vielleicht hat die Firma aber auch nur irgendeine Panik bekommen.
> Momentan regt sich ja wieder einiges bei dem Thema "Einstufung der
> Selbständigen in die Rentenversicherung" und "Werkvertrag" weil die
> Gewerkschaften wieder Stress machen.

Nicht nur die Gewerkschaften! Auch einige beratende Ingenieure haben 
wieder den Finger in die Wunde gelegt und fordern in ihrem "Karlsruher 
Papier" vom Gesetzgeber einheitliche Richtlinien zur Klärung, was ein 
Selbständiger ist und wann einer scheinselbständig ist. Bei unserem 
Betriebsrat ist ein Schreiben von denen eingegangen, in welchem 
Kriterien vorgeschlagen wurden und Druck auf den Betriebsrat gemacht 
wird, genauer auf die Beschäftigungsverhältnisse zu achten. Wie das 
jetzt zu deuten ist, ist nicht ganz 100% klar, aber es scheint wohl so, 
dass immer mehr Firmen dazu übergehen, sich irgendwelche Leute aus dem 
Ausland zu holen und auf die Schnelle zu Fake-Freiberuflern zu machen, 
indem sie sie einfach über ausländische Agenturen beschäftigen, was ein 
deutsches Finanzamt oder eine deutsche Renteninstitution erst garnicht 
nachprüfen kann.

Wie auch immmer, so oder so ist das allerhöchste Zeit, dass man sich da 
mal einig wird, was Sache ist. Aber bei der Arbeitsgeschwindigkeit 
unserer Regierung und dem massenhaften Lobbyismus wird das wohl noch 
ewig eine Grauzone sein und die Gerichte entscheiden dann mal so und mal 
so.

von oszi40 (Gast)


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Linker schrieb:
> Für mich ist das ein grober Verstoss gegen Datenschutz.
> Liefere ich die Sachen nicht, wird der Einkauf die Verlängerung

Dann schwärze doch alle Daten, die Du nicht weitergeben möchtest auf der 
Kopie. Wahrscheinlich haben diese Auftraggeber keine Lust auf spätere 
Nachzahlungen für die Rentenkasse.

von that's life (Gast)


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Linker schrieb:
> Für mich ist das ein grober Verstoss gegen Datenschutz.

Blödsinn. Mit Datenschutz hat das überhaupt nichts zu tun.

Der Kunde hat halt schlicht kein Vertrauen in dich und
möchte seinen Auftrag abgesichert sehen.

Üblicherweise macht man das aber eher über 'ne Bankbürgschaft.
Mit der - gerade wenn sie im 6-7-stelligen Bereich liegt -
schläft es sich aber auch nicht gerade ruhig ;-)

Die Frage nach der (priv.) Rentenversicherung wäre für mich
als Einkäufer aber eher von moralischem Interesse. Soll heißen,
ich möchte dem Lieferanten durch die Blume zu verstehen geben,
dass ich mir seiner Abhängigkeit von mir absolut sicher bin, ich
ihm aber netterweise noch den Hinweis gebe, dass ich ihm in Kürze
das Genick brechen werde.

von OldMan (Gast)


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Linker schrieb:
> bestehenden Projektvertrag (Freiberufler)

Kann allen Freiberuflern nur empfehlen einen Ltd. in England zu gründen.
Dann eine offizielle Niederlassung in DE beim HR / FA anmelden. Und 
alles ist
gut. Die Gründung kostet wirklich nicht viel und man hat den Schlamassel
vom Hals.
Hatte mit meiner Ltd. nie Probleme bei den Kunden in DE.
Ausserdem hat man die IHK und sonstige Konsortem 100% vom Hals!!!

von Klaro (Gast)


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Arc Net schrieb:
> Dem wird es eher darum gehen was im Haftungsfall
> zu holen ist.

...oder abzuschätzen ob der Freiberufler einen langen Rechtsstreit
durchhalten kann, würde ich mal vermuten. Manche legen es nämlich
drauf an.

von Peter X. (peter_x)


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Wie hoch ist DEIN Gewinnanteil?

von Linker (Gast)


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Ja, es geht um Scheinselbständigkeit.
Wir haben auch ein Schreiben bekommen, wo es um die Möglichkeit einer 
ANÜ-Umwandlung geht (d.h. Anstellung beim Dienstleister).

von Linker (Gast)


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> Vielleicht hilft es dem TO, wenn er das Statusfeststellungsverfahren
> selbst startet

da raten alle Experten davon ab. Selbst starten = sich schuldig bekennen 
→ Scheinselbständig-Einstufung

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Linker schrieb:
> Ja, es geht um Scheinselbständigkeit.
> Wir haben auch ein Schreiben bekommen, wo es um die Möglichkeit einer
> ANÜ-Umwandlung geht (d.h. Anstellung beim Dienstleister).

Kollegen machen aus diesen Gründen ihre Projekte vertraglich über GUL. 
Ob das zu ANÜ zählt kann ich nicht sagen.

Es ist inzwischen  bei vielen Unternehmen üblich, die ehemals 
Freiberufler über Ingenieur Dienstleister (als ANÜ) zu beschäftigen. 
Eben weil Scheinselbstständigkeit auch für die Firmen ein juristisches 
Risiko ist.

von Rolf (audiorolf)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Es ist inzwischen  bei vielen Unternehmen üblich, die ehemals
> Freiberufler über Ingenieur Dienstleister (als ANÜ) zu beschäftigen.

Nur bei denen Firmen, welche die Freiberufler zuvor ohnehin schon in 
angestelltenähnlichen Verhältnissen beschäftigt hatten und den 
Freiberuflerstatus nur zur Tarnung nutzten. Die zittern jetzt natürlich, 
was ich verstehen kann.

Im Normalfall ist das aber gar nicht von Nöten und auch nicht möglich, 
weil richtige Freiberufler sich auf so eine Umstellung überhaupt nicht 
einlassen würden.

Wenn ein Freiberufler so etwas unterschreibt, dann zustimmt er fast 
schon dem Umstand, dass seine Anstellung keine Freiberuflertätigkeit 
war.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Rolf Sassinger schrieb:
> Fpga Kuechle schrieb:
>> Es ist inzwischen  bei vielen Unternehmen üblich, die ehemals
>> Freiberufler über Ingenieur Dienstleister (als ANÜ) zu beschäftigen.
>
> Nur bei denen Firmen, welche die Freiberufler zuvor ohnehin schon in
> angestelltenähnlichen Verhältnissen beschäftigt hatten und den
> Freiberuflerstatus nur zur Tarnung nutzten. Die zittern jetzt natürlich,
> was ich verstehen kann.

Von "Tarnung" würde ich da nicht reden. Beispielsweise im IT oder 
HiTec-Bereich. Da wirden Experten (oft Autodidakten) in Sachen Linux 
oder FPGA-Entwicklung ins Projekt genommen, die dann auch gleich 
Debugging und Entwicklung der Nachfolgeversionen durchziehen oder in die 
Nachbarabteilung "wechseln". Typisch in Unternehmen mit mehrenen 
Produktlinien und starker "Projekt-Orientierung" wie Rohde&Schwarz.

Was auch kein Problem war bis Nicht-Hitech Firmen selbstständige 
"Regaleinräumer" etc. "erfanden" um Sozialabgaben zu sparen.

MfG,

von Selbständiger (Gast)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Von "Tarnung" würde ich da nicht reden. Beispielsweise im IT oder
> HiTec-Bereich.
Die Frage ist, was "hitec Bereich" heisst. Grundsätzlich ist die 
absolute Anforderung im Sektor ->engineering in der Tat unzweifelhaft 
höher. Aber nicht jeder, der in der Entwicklung arbeitet, erfindet oder 
erdenkt auch Neues und bereibt damit Ingenieurskunst. Vieles ist 
einfachs abarbeiten und besonders das Testem gehört dazu. Und im 
Weiteren gibt es ja die Angestellten, die das ebenfalls können und da 
stellt sich einem schon die Frage, ob dieser Externe denn wirklich in 
Relation zu den bereits vorort Tätigen etwas Aussergewöhnliches 
darstellt. Wo ist da die externe Position oder das Besondere?

> Da wirden Experten (oft Autodidakten) in Sachen Linux
> oder FPGA-Entwicklung ins Projekt genommen,
Autodidakten sind z.B. sehr kritisch. Die haben keine besondere 
Ausbildung und müssen das durch Lernen wettmachen und das ist auch 
durchaus der Fall, wenn einer 10 Jahre spezielle Erfahrung hat, keine 
Frage. Aber hat das jeder, der sich "Selbständig" nennt?

Meistens ist es doch so, dass einfach der Billigste genommen wird und da 
dann Leute reinkommen, die nicht mehr können, als normale, für jeden 
Entwickler durchschnittliche Dinge, die aber einfach billiger anbieten. 
Und gerade die Autodidakten schwimmen da gut mit. Wenn ich mich so 
umsehe, sind 2/3 aller Projekte, die so regelmässig mit Freiberuflern 
besetzt werden, locker von Leuten mit 3 Jahren BE zu machen.

Viele Firmen machen sich das einfach zunutze, um Geld zu sparen. Da 
würde ich absolut von "Tarnung" sprechen.

> die dann auch gleich
> Debugging und Entwicklung der Nachfolgeversionen durchziehen oder in die
> Nachbarabteilung "wechseln".

So ist es. Man hat einen als Person drin und verteilt dann Aufgaben, was 
so anfällt und der "Experte" wechselt von einem Projekt ins nächste, 
wofür er definitiv kein Experte ist. Genau das ist es, was die RV im 
Fokus hat und das zurecht. Da gibt es nämlich keinen Unterschied mehr zu 
einem Leiharbeiter oder einem Angestellten, wo der Teamleiter hingeht 
und im was aufträgt und dann, was das eine Projekt zu ende ist, eine 
neue Aufgabe gesucht wird.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Selbständiger schrieb:
> Fpga Kuechle schrieb:

>> Da wirden Experten (oft Autodidakten) in Sachen Linux
>> oder FPGA-Entwicklung ins Projekt genommen,
> Autodidakten sind z.B. sehr kritisch. Die haben keine besondere
> Ausbildung und müssen das durch Lernen wettmachen und das ist auch
> durchaus der Fall, wenn einer 10 Jahre spezielle Erfahrung hat, keine
> Frage. Aber hat das jeder, der sich "Selbständig" nennt?

Da hast du den Autodidakten aber anders verstanden als er gemeint ist.
Mit Linux und FPGA sind Themengebiete gemeint die von der universitären 
Ausbildung nicht abgedeckt sind. Zumindest nicht vor 10/15 jahren. Da 
gilt es nicht irgendetwas wettzumachen. Im Gegenteil, das sind meist 
Ingenieure mit guten Abschlüßen, die neben dem Studium nach Nischen 
gesucht haben und ihr Profil in Eigenverantwortung in dem Bereich 
"geschärft" haben, in dem der Grossteil der Absolventen schwächelt.

MfG,

von Selbständiger (Gast)


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Ups!

Also Linux war bei uns sehr gut verbreitet. Wir haben schon Mitte der 
90er damit an der Uni gearbeitet. Das gesamte Lehrprogramm der 
Betriebssysteme, der Programmiersprachen und Teile der mathematischen 
Verfahren in der Elektrotechnik waren auf Unix abgestimmt. Wir haben die 
Aufgaben und die Hausaufgaben an LINUX / SLACKWARE gemacht. Daheim hatte 
ich schon 1996 einen PC mit Linux drauf. Ich errinnere mich noch sehr 
gut an den KDE mit Win95 Emulation.

Das Thema FPGA sieht etwas anders aus, ok, aber "FPGA" besteht zu 30% 
aus Elektronik, zu 30% aus Digitaltechnik und zu 20% aus Software. Der 
Rest sind Tool-Kenntnisse. Elektronik und Digitaltechnik hatten wir im 
Studium bis zum Abwinken. Die Laboraufgaben liefen auf PLDs von Xilinx 
und Lattice. Das ist 20 Jahre her. Und die FPGAs in heutigem Format und 
der Xilinx Toolchain gibt es auch schon 10 Jahre.

Was dann noch hinzu kommt ist die Signalverarbeitung. Die erfordert 
schon auch theoretische Kenntnisse und die gewinnt man üblicherweise im 
Studium.

Für solche Dinge werden dann aber auch Experten eingesetzt. Die 
Autodidakten die ich so in den Abteilungen sehe, dürfen den Krimskrams 
dann testen und ein paar Pattern draufloslassen.

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