Forum: Offtopic DHL Kapitalbereitstellungsprovision


von Andreas B. (loopy83)


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Hallo zusammen,

ich muss meinem Ärger mal Luft machen.

Ich habe aus Russland eine CPU bestellt.
Neupreis in Dtl. 130€, ich habe sie gebraucht für 60$ gekauft.

Nun kommt mein Paket via DHL Express und ich soll zusätzlich noch 34,91€ 
zahlen.
Auf ein paar Euro Einfuhrumsatzsteuer und evtl. auch Zoll habe ich mich 
ja eingestellt, aber soviel O_o

Da man nun aber dem Kurier nichts anlasten will, oder gar die Sendung 
verweigern, habe ich es bezahlt und mir die Rechnung angeschaut.

Da sind aufgeführt:
Einfuhrumsatzsteuer: 23,01€
Kapitalbereitstellungsprovision: 10€
MwSt auf Kapitalbereitstellungsprovision: 1,90€

Wie kommen die auf 23,01€ bei 60$ auf der Proforma Rechnung? Dürfen die 
einfach den Neupreis annehmen? Oder haben die mit 75€ Versandkosten 
gerechnet :D

Die 11,90€ Kapitalbereitstellungsprovision haben mich aber echt 
geschockt. DHL erhebt nun also Kosten, weil sie Zoll und Steuern 
vorstrecken. 2% vom Wert, aber mindestens 10€. Dieser Betrag wird dann 
nochmal durch die MwSt auf diesen Betrag erhöht.

Ich finde das eine ziemliche Frechheit!
Da legen die mir 23,01€ für einen Tag aus und kassieren 11,90€ Zinsen 
dafür?
Eine Rendite von 50% in einem Tag... wo findet man das heutzutage schon 
noch... prima gemacht DHL!

Bisher war die Verzollung kostenlos und brachte keine weiteren Kosten 
mit sich. Das hat sich nun geändert...

Gibt es noch Logistikunternehmen, wo die Zollabwicklung in den 
Versandkosten schon enthalten ist bzw. diese nichts extra umgelegt 
werden?
Wer von Euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank!
Andi :)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Andreas B. schrieb:
> Ich habe aus Russland eine CPU bestellt.

Rein interessehalber: Was für eine?

von Andreas B. (loopy83)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Rein interessehalber: Was für eine?

Icjh glaube viele hier denken an ein Relikt vergangener Tage, oder etwas 
Nostalgie, oder etwas ganz spezielles.
Leider handelt es sich um eine schnöde AMD FX-8320 CPU - allerdings sehr 
gut übertaktbar :)

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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Vorher AGB lesen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/DHL-Express-Kapitalauslegungsprovision---f262789.html

Zitat:
"Zum anderen ist DHL aber auch Dienstleister bei der Verzollung tätig. 
Diese Tätigkeit beruht auf zwischen DHL und dem jeweiligen Empfänger 
abgeschlossenen Vereinbarungen, wie z.B. dem "Zollauftrag Import 
Anweisung". In diesen Verträgen wird esplizit auf die für die 
Kapitalbereitstellung anfallenden Kosten lt. aktueller Preisliste 
verwiesen. Damit besteht zwischen dem Empfänger und DHL ein die AGB 
einbeziehendes Vertragsverhältnis. "

von Gerrit B. (reschef)


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Die Einfuhrumsatzsteuer scheint mir da wirklich ein bisschen hoch zu 
sein. Vielleicht einfach mal DHL auf die Füße treten, was das soll und 
was die da machen können. Dann sollen die halt was für ihr Geld tun ;-)

Und für die nächste Sendung mit DHL-Express:
http://www.chinahandys.net/kapitalbereitstellungsprovision-umgehen/

von Icke ®. (49636b65)


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Gerrit B. schrieb:
> Die Einfuhrumsatzsteuer scheint mir da wirklich ein bisschen hoch zu
> sein.

Die erhebt der Zoll und nicht DHL. Falls keine ordentliche Rechnung 
dabei war, gehen die halt vom aktuellen Marktpreis aus.

von John D. (Gast)


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Die entsprechenden Informationen müssen aber beiliegen. Welcher 
Gesamtwert wurde denn ausgewiesen?

von Michael B. (laberkopp)


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Andreas B. schrieb:
> Gibt es noch Logistikunternehmen, wo die Zollabwicklung in den
> Versandkosten schon enthalten ist

Natürlich, die Post, also DHL, also die staatliche Leistung im Rahmen 
des internationalen Postabkommens. Ganz einfach ganz normal zuschicken 
lassen.

Du hast aber idiotischerweise eine private Zusatzleistung von diesem 
Rechtsnachfolger des staatlichen Unternehmens genommen, nämlich 
"Express", also so was wie FedEx oder TNT, und die versuchen Alles, um 
maximalen Profit aus einer simplen logistischen Arbeit zu machen, sie 
wollen schliesslich ihre Aktionäre glücklich machen.

Klarer Fall von selber schuld, du hättest 2 Wochen länger warten können 
und deutlich weniger bezahlt. Oder rechnest du damit, in 2 Wochen eine 
Blockade von Russlandimporten im neuen kalten Krieg zu erleben ? Dann 
solltest du vielleicht gegen Putsch und Besetzung in der Ukraine 
demonstrieren gehen.

von Andreas B. (loopy83)


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Icke ®. schrieb:
> Vorher AGB lesen:

Erstmal den Logistik-Partner des Versenders raussuchen und dann dessen 
AGB auswendig lernen, bevor man bestellt. Wer kennt es nicht...

Icke ®. schrieb:
> "Zum anderen ist DHL aber auch Dienstleister bei der Verzollung tätig.
> Diese Tätigkeit beruht auf zwischen DHL und dem jeweiligen Empfänger
> abgeschlossenen Vereinbarungen, wie z.B. dem "Zollauftrag Import
> Anweisung". In diesen Verträgen wird esplizit auf die für die
> Kapitalbereitstellung anfallenden Kosten lt. aktueller Preisliste
> verwiesen. Damit besteht zwischen dem Empfänger und DHL ein die AGB
> einbeziehendes Vertragsverhältnis. "

So einfach kann es ja auch nicht sein.
Ich kann ja an irgendwen ein Paket via DHL Express schicken und der 
erfährt erst an der Haustür, dass er ein Paket bekommt.
Zu dem Zeitpunkt hat er aber schon einen Vertrag mit DHL Express? Glaube 
ich nicht!
Oder besteht laut AGBs eine Pflicht vom Versender, den Empfänger zu 
benachrichtigen und er muss dann aktiv dem Vertrag, der ohne seine 
Einwilligung geschlossen wurde, widersprechen?

Denn explizit beauftragt mit der Zollabwicklung habe ich DHL Express 
nicht. Der Versender darf ja für mich auch keinen Vertrag abschließen. 
Das machen die wohl automatisch, weil es schnell gehen soll.

Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall aus Taiwan. Dort hat mich aber 
Fedex am Flughafen Köln angerufen und eine Erklärung zur Verzollung 
eingefordert, die Fedex mit der Abwicklung des Zoll beauftragt. Da waren 
auch Gebühren dabei, aber das sehe ich ja dann auch ein.

Ein anderer Versender aus Taiwan gibt bei DHL Express immer an, dass 
alle anfallenden Kosten bei der Verzollung etc. von DHL Express dem 
Versender in Rechnung gestellt werde. Auch sehr komfortabel... es geht 
für mich schnell und kostet nix.

Aber der Fall hier aus Russland hat mich einfach nur genervt!


Gibt es denn eine Möglichkeit, diese ganzen Kosten zumindest in Teilen 
zu umgehen, wenn man häufig Post aus dem nicht EU-Ausland bekommt?
Ich bin Dipl. Ing. (FH)... kann ich ein Ingenieurbüro aufmachen, Gewerbe 
anmelden und kann dann eine EORI Nummer beantragen? Hilft das etwas?

Vielen Dank!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael Bertrandt schrieb:
> Du hast aber idiotischerweise eine private Zusatzleistung von diesem
> Rechtsnachfolger des staatlichen Unternehmens genommen, nämlich
> "Express", also so was wie FedEx oder TNT, und die versuchen Alles, um
> maximalen Profit aus einer simplen logistischen Arbeit zu machen, sie
> wollen schliesslich ihre Aktionäre glücklich machen.

Naja - 10€ für die Verzollung (nachgucken, was das überhaupt ist, 
irgendwie aktuellen Marktpreis herausfinden, dann die TARIC-Nummer usw.) 
sind wirklich nicht zu viel.

Da nehmen andere FedEx, TNT usw. noch ganz andere Preise.

Die Post nimmt bei Chinasendungen übrigens gar nichts, aber dieser 
Bereich dürfte auch stark defizitär sein, wenn ich sehe, was die hier 
mit den Sendungen für eine Arbeit haben, nur um dann doch zoll- und 
USt.-frei durchzuwinken.

Andreas B. schrieb:
> Gibt es denn eine Möglichkeit, diese ganzen Kosten zumindest in Teilen
> zu umgehen, wenn man häufig Post aus dem nicht EU-Ausland bekommt?
> Ich bin Dipl. Ing. (FH)... kann ich ein Ingenieurbüro aufmachen, Gewerbe
> anmelden und kann dann eine EORI Nummer beantragen? Hilft das etwas?

Nein, warum auch sollte das etwas bringen? Im Gegenteil erwartet der 
Zoll bei Gewerbetreibenden, dass sie sich deutlich besser in der Materie 
auskennen (TARIC usw.) als ein Verbraucher.

Die Sendungen werden auch mit EORI-Nummer zurückgehalten, wenn (wie 
immer) keine vernünftige Deklaration erfolgt ist.

Zwei Vorteile gibt es:

1.) Bis 10€ wird bei Vorsteuerabzugsberechtigten keine USt. erhoben
2.) Mit etwas Verhandlungsgeschick bekommt man Geräte ohne CE-Zeichen 
durch.

von Daniel C. (dan1el)


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Wenn Du Privatkunde bist, ist das vermutlich ein Fall für den 
Verbraucherschutz.
https://www.verbraucherzentrale.de/home

AGBs gelten nach meinem Wissen nicht zwangsläufig auch für 
Endverbraucher.

Das Logistikunternehmen hätte dir die einzelnen Punkte vermutlich 
explizit zum einzelnen Abzeichnen vorlegen müssen.
Einfach nur irgendwo in den AGBs verstecken akzeptieren deutsche 
Gerichte in der Regel nicht.

Wenn du gewerblicher Kunde bist, sieht die Sache wohl anders aus, dann 
bist du an deren AGBs gebunden.

(ich bin kein Jurist, deshalb die etwas vorsichtige Formulierung)


Am besten, du holst dir z.B. bei der Verbraucherzentrale zur weiteren 
Klärung einen Rechtsbeistand (kostet aber, so weit ich weiß, einmalig 10 
oder 20 Euro).

: Bearbeitet durch User
von Andreas B. (loopy83)


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Chris D. schrieb:
> Naja - 10€ für die Verzollung (nachgucken, was das überhaupt ist,
> irgendwie aktuellen Marktpreis herausfinden, dann die TARIC-Nummer usw.)
> sind wirklich nicht zu viel.

Das ist doch der Job der Zoll Beamten und nicht von DHL?
DHL legt nur die Kosten für die Verzollung aus. Das ist, soweit ich das 
jetzt erkennen konnte, die einzige "Dienstleistung", die da läuft.

Chris D. schrieb:
> Im Gegenteil erwartet der
> Zoll bei Gewerbetreibenden, dass sie sich deutlich besser in der Materie
> auskennen (TARIC usw.) als ein Verbraucher.

Wahrscheinlich hast Du Recht... war nur so eine fixe Idee, wie man 
solche Vorgänge demnächst günstiger und schneller machen kann. Denn auf 
die Deklaration der Pakete hat man in der Regel kaum einen Einfluss. Von 
daher kann man wahrscheinlich auf Empfängerseite nichts weiter tun als 
bezahlen...

von Icke ®. (49636b65)


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Andreas B. schrieb:
> Ich kann ja an irgendwen ein Paket via DHL Express schicken und der
> erfährt erst an der Haustür, dass er ein Paket bekommt.

Er muß es ja nicht annehmen. Und wenn er bei dir was bestellt hat, dann 
wird es ihn nicht überraschen.

> Oder besteht laut AGBs eine Pflicht vom Versender, den Empfänger zu
> benachrichtigen und er muss dann aktiv dem Vertrag, der ohne seine
> Einwilligung geschlossen wurde, widersprechen?

Wenn du eine Bestellung tätigst, erklärst du dich mit den AGB des 
Versenders einverstanden. Die Art des Transportes sollte dabei ebenfalls 
klar sein. Wenn du dich nicht vorher informierst oder die AGB nicht 
liest oder fehlerhafte/unvollständige AGB akzeptierst, ist das deine 
eigene Schuld. Bei Käufen von Privatpersonen gibt es zwar keine AGB, 
aber dann mußt du erst recht vorher alles abklären.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Falls man eine Zollnummer, mit entprechendem Depot beim Zoll, hat, muss 
der Importeur, in diesem Fall keine Gebuehren vorstrecken. Und somit 
auch keine MWST drauf verlangen. Die Zollbearbeitungskosten bleiben 
natuerlich, denn die will der Zoll.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel C. schrieb:
> Wenn Du Privatkunde bist, ist das vermutlich ein Fall für den
> Verbraucherschutz.
> https://www.verbraucherzentrale.de/home
>
> AGBs gelten nach meinem Wissen nicht zwangsläufig auch für
> Endverbraucher.

Wieso sollten sie nicht? Selbstverständlich gelten AGB für alle, die sie 
eingesehen haben.

> Das Logistikunternehmen hätte dir die einzelnen Punkte vermutlich
> explizit zum einzelnen Abzeichnen vorlegen müssen.
> Einfach nur irgendwo in den AGBs verstecken akzeptieren deutsche
> Gerichte in der Regel nicht.

Richtig - niemand zwingt Dich dazu, das Paket anzunehmen. Dann geht das 
wieder zurück oder wird vernichtet.

Du bist ja (in der Regel) auch nicht der Auftraggeber der Lieferung 
sondern Dein Partner im Ausland. Man kann natürlich versuchen, ihm die 
Kosten aufzudrücken - dürfte aber selten von Erfolg gekrönt sein ;-)

> Wenn du gewerblicher Kunde bist, sieht die Sache wohl anders aus, dann
> bist du an deren AGBs gebunden.

Auch nur dann, wenn sie Dir vorgelegt wurden.

> Am besten, du holst dir z.B. bei der Verbraucherzentrale zur weiteren
> Klärung einen Rechtsbeistand (kostet aber, so weit ich weiß, einmalig 10
> oder 20 Euro).

Dann werden die Dir erklären, dass Du mit der Zahlung/Unterschrift die 
DHL-Bedingungen akzeptiert hast.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Andreas B. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Im Gegenteil erwartet der
>> Zoll bei Gewerbetreibenden, dass sie sich deutlich besser in der Materie
>> auskennen (TARIC usw.) als ein Verbraucher.
>
> Wahrscheinlich hast Du Recht... war nur so eine fixe Idee, wie man
> solche Vorgänge demnächst günstiger und schneller machen kann. Denn auf
> die Deklaration der Pakete hat man in der Regel kaum einen Einfluss. Von
> daher kann man wahrscheinlich auf Empfängerseite nichts weiter tun als
> bezahlen...

Ja, der Aufwand lohnt nur dafür auf jeden Fall nicht. Bei Lieferungen 
aus China liegt nur in den Fällen eine korrekte Rechnung bei, in denen 
es sich wirklich um ein größeres Unternehmen handelt.

Alles, was sich so bei aliexpress tummelt, fällt offenbar nicht darunter 
;-)

Erst heute habe ich wieder einen Ausdruck für eine 6-Euro-Lieferung über 
fünf Zahnriemenräder zum Zollamt geschickt.
Drei 600mm-Profilschienen mit Schlitten für 80€ gingen gestern dagegen 
so durch (?)

Das ist reines Glücksspiel.

von Andreas B. (loopy83)


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Icke ®. schrieb:
> Wenn du eine Bestellung tätigst, erklärst du dich mit den AGB des
> Versenders einverstanden. Die Art des Transportes sollte dabei ebenfalls
> klar sein.

Der Transport der Ware via DHL Express ist doch gar nicht das Problem.
Es ist der Vertrag zur Dienstleistung, nämlich die Abwicklung der 
Verzollung durch DHL. Und genau auf diesen Vertrag hat der Versender 
keinen Einfluss.

Es muss doch auch als Privatperson möglich sein, die Verzollung selber 
abzuwickeln. Habe ich selber schon gemacht. War auf dem Zollamt meiner 
Stadt, habe vor deren Augen das Paket aufgemacht und eine Nummer aus dem 
Katalog rausgesucht und danach dann Zoll/Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. 
Dann war alles geklärt und ich konnte mein Paket mitnehmen.
Das Problem bei den DHL Express Dingern ist eher, dass sie in Leipzig am 
Flughafen ankommen und dann das Zollamt dort zuständig ist (bei Fedex 
war es das Zollamt Köln). Dort hinfahren kostet mehr als 12€.
Aber auch hier gibt es sicher einen Weg, wie man die Zollerklärung via 
Mail abgibt, dann per Rechnung bezahlt und das Paket dann zugestellt 
wird.
Das ist zwar dann alles andere als "Express", aber das wäre hoffentlich 
die Alternative, wenn man das Paket mit den 12€ Extrakosten nicht 
annimmt und damit den Vertrag zwischen Empfänger und DHL nicht für 
gültig erklärt. Eine Mail und eine Überweisung wären mir schon 12€ wert, 
vor allem wenn die 12€ 25% des Warenwertes betragen!

Nun ja... mein Ärger hat sich inzwischen verzogen. Gerechtfertigt ist es 
in meinen Augen immer noch nicht bzw. Wucher. Aber was soll man machen. 
Das Paket nicht annehmen und in kauf nehmen, dass es wieder auf direktem 
Wege nach Russland geht? Schlechte Alternative...

Danke für alle Antworten! :)

von Icke ®. (49636b65)


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Andreas B. schrieb:
> Der Transport der Ware via DHL Express ist doch gar nicht das Problem.

Ich denke schon. "Express" bedeutet Zustellung innerhalb eines 
bestimmten Zeitrahmens. Wenn DHL die Zollabwicklung nicht selbst 
vormimmt, können sie u.U. den Zustellungstermin nicht einhalten und das 
gibt dann auch wieder Ärger.

> Es muss doch auch als Privatperson möglich sein, die Verzollung selber
> abzuwickeln. Habe ich selber schon gemacht. War auf dem Zollamt meiner
> Stadt, habe vor deren Augen das Paket aufgemacht und eine Nummer aus dem
> Katalog rausgesucht und danach dann Zoll/Einfuhrumsatzsteuer gezahlt.
> Dann war alles geklärt und ich konnte mein Paket mitnehmen.

Bei normalen DHL-Sendungen (nicht "Express") ist das auch so. Kann halt 
länger dauern, aber irgendwas is ja immer.

von Daniel C. (dan1el)


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Chris D. schrieb:
>> AGBs gelten nach meinem Wissen nicht zwangsläufig auch für
>> Endverbraucher.
>
> Wieso sollten sie nicht? Selbstverständlich gelten AGB für alle, die sie
> eingesehen haben.

Weil deutsche Gerichte anscheinend der Meinung sind, dass Verträge auf 
augenhöhe abgeschlossen werden müssen und dass man es Endverbrauchern 
nicht zumuten kann, seitenlange und zum Teil kompliziert formulierte 
AGBs durchzulesen.
Will man als Gewerblicher bei Geschäften mit Endverbrauchern 
Rechtssicherheit haben, empfiehlt es sich, wichtige Punkte aus den AGBs 
einzeln vom Endverbrauchr abzeichnen zu lassen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Andreas B. schrieb:
> Der Transport der Ware via DHL Express ist doch gar nicht das Problem.

Doch, DHL Express ist das Problem. Erfahrene mikrocontroller.net-Leser 
wissen seit einiger Zeit von der idiotischen Provision: 
http://www.mikrocontroller.net/articles/Zoll_und_Abgaben#Post.2C_DHL

> Es muss doch auch als Privatperson möglich sein, die Verzollung selber
> abzuwickeln.

Auch hier hält DHL Express zuerst die Hand auf. Für die 
Nichtdurchführung der Verzollung und Bereitstellung der Ware zur 
Verzollung verlangen die laut Preisliste 12,00 Euro. Du hast bei den 
Drecksäcken also die Wahl zwischen Pest und Cholera.

> Habe ich selber schon gemacht. War auf dem Zollamt meiner
> Stadt,

Nicht bei DHL Express.

> Aber auch hier gibt es sicher einen Weg, wie man die Zollerklärung via
> Mail abgibt, dann per Rechnung bezahlt und das Paket dann zugestellt
> wird.

Viel Spaß damit: 
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do Und hoffe 
mal, dass der Zoll keine Zollbeschau durchführen möchte.

: Bearbeitet durch User
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Ich würde sagen, dass du erstens mal ziemliches Glück hast, HiTech-Kram 
aus Russland im Moment überhaupt zu bekommen.
Wegen der Sanktionen sollte da eigentlich nix gehen.

Wegen der Einfuhrumsatzsteuer würde ich beim Zollamt nachhaken.
Die Rechnung, den Zahlungsbeleg über die Rechnungssumme und die 23,01€ 
hinschicken und den Differenzbetrag zurückfordern.
60$ / 1,12$/€ machen 53,60€ ergibt 10,18€ Einfuhrumsatzsteuer, Differenz 
von 12,83€ zurückfordern mit Verweis auf den reinen Kaufpreis.

von Stefan R. (srand)


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Daniel C. schrieb:
> Weil deutsche Gerichte anscheinend der Meinung sind, dass Verträge auf
> augenhöhe abgeschlossen werden müssen und dass man es Endverbrauchern
> nicht zumuten kann, seitenlange und zum Teil kompliziert formulierte
> AGBs durchzulesen.

Bestimmt. Das hat dein Kumpel Kalle neulich am Stammtisch aus seinem 
breiten Erfahrungsschatz zu berichten gewußt, ja?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel C. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>>> AGBs gelten nach meinem Wissen nicht zwangsläufig auch für
>>> Endverbraucher.
>>
>> Wieso sollten sie nicht? Selbstverständlich gelten AGB für alle, die sie
>> eingesehen haben.
>
> Weil deutsche Gerichte anscheinend der Meinung sind, dass Verträge auf
> augenhöhe abgeschlossen werden müssen und dass man es Endverbrauchern
> nicht zumuten kann, seitenlange und zum Teil kompliziert formulierte
> AGBs durchzulesen.

Gibt es dazu Urteile?

Mir selbst sind nur Urteile bekannt, wo bestimmte Passi unwirksam (z.B. 
da überraschend) sind.

Und selbst Obiges hiesse nur: "Es kommt darauf an."

Daraus zu schließen, dass AGB generell bei Verbauchern unwirksam sind, 
ist äußerst mutig und auch falsch. Wie gesagt: bei jedem Einkaufen in 
einem Geschäft erkennst Du die AGB an, wenn sie sichtbar im 
Eingangsbereich aushängen.

> Will man als Gewerblicher bei Geschäften mit Endverbrauchern
> Rechtssicherheit haben, empfiehlt es sich, wichtige Punkte aus den AGBs
> einzeln vom Endverbrauchr abzeichnen zu lassen.

Oder man macht es wie wir: man hat erst gar keine :-)

Wozu auch? AGB sind vollkommen überflüssig und schützen auch nicht vor 
Leuten, die einen über den Tisch ziehen wollen. Eher schadet man sich 
damit selbst.

: Bearbeitet durch Moderator
von Pandur S. (jetztnicht)


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Russland ist sowieso schlechter als Europa was Elektronik anbetrifft. 
Die muessen importieren, mit Oel bezahlen und haben deshalb einen 
relativ hohen Zoll drauf. Den bekommt man, dh der Versender nicht 
zurueck. Dh ein Re-export ist erst mal ueberteuert. Kann unter 
Umstaenden trotzdem guenstiger wie hier sein, weil sie's guenstiger 
bekommen als wir im Westen. Allerdings bekommen sie nicht die selbe 
Qualitaet. Die Russen sind sich gewoehnt, dass ein Geraet, zB aus China 
kaputt sein kann wenn man's auspackt. Dh, es ist in China im Werk bei 
der Qualitaetssicherung vom Band gefallen. Weshalb sie das so hinnehmen? 
Weil sie's gewohnt sind. Ein nagelneues Auto muss vor Zuhause erst mal 
in die Werkstatt, alle Schrauben anziehen... Zuhause wuerden schon ein 
paar fehlen.

von Soul E. (Gast)


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Mike B. schrieb:

> Wegen der Einfuhrumsatzsteuer würde ich beim Zollamt nachhaken.
> Die Rechnung, den Zahlungsbeleg über die Rechnungssumme und die 23,01€
> hinschicken und den Differenzbetrag zurückfordern.
> 60$ / 1,12$/€ machen 53,60€ ergibt 10,18€ Einfuhrumsatzsteuer, Differenz
> von 12,83€ zurückfordern mit Verweis auf den reinen Kaufpreis.

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt nicht nur auf den Netto-Warenwert, sondern 
auch auf die Speditionskosten (Porto, Verzollungsgebühr, 
Bereitstellungsprovision, etc) an.

von Yannic B. (yannic_b) Benutzerseite


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Sollte jemand wie ich aus gegebenem Anlass auf dieses Thema stoßen:

Die Kapitalbereitstellungspauschale von DHL kann man relativ einfach 
umgehen. Alles lässt sich hier im Infoblatt nachlesen:
https://www.dhl.de/content/dam/images/Express/pdf/dhl-express-infoblatt-kapitalbereitstellungsprovision-052017.pdf

von Florian H. (beuteltier)


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Yannic B. schrieb:
> Die Kapitalbereitstellungspauschale von DHL kann man relativ einfach
> umgehen. Alles lässt sich hier im Infoblatt nachlesen:
> 
https://www.dhl.de/content/dam/images/Express/pdf/dhl-express-infoblatt-kapitalbereitstellungsprovision-052017.pdf

Leider nein. Ich habe es erst vor 5 Tagen probiert. Hier die Antwort von 
der Stelle, die das für DHL bearbeitet:


>Sehr geehrte Damen und Herren,
>vielen Dank für Ihre Anfrage zur Befreiung der >Kapitalbereitstellungsprovision.
>
>Eine DHL-Kunden-Nummer bzw. ein SEPA-Mandat kann, aus prozessualen Gründen
>in dieser Sache, ab sofort, nur noch an Einzelunternehmen,
>Personengesellschaften oder an juristische Personen vergeben werden.
>Deshalb müssen wir Ihren Antrag zur Einrichtung einer DHL-Kunden-Nummer
>bzw. eines SEPA-Mandats ablehnen
>
>Zur Information, allein  die Einrichtung einer DHL-Kunden-Nummer bzw. die
>Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats führt nicht automatisch zu einer
>Befreiung von der Kapitalbereitstellungsprovision. Zusätzlich müssen
>hierzu auch noch andere Voraussetzungen vorliegen. Der Kunde muss für die
>DHL Express GmbH eine Verzollungsvollmacht/ Importanweisung  erteilen.
>Dabei muss dann auch eine EORI-Nr. von den Zollbehörden vorhanden sein.
>
>FAQ zu Zollthemen finden Sie auch unter:
>http://www.dhl.de/de/express/versenden/hilfe-zollabwicklung/import.html
>
>Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, senden wir Ihnen gerne die
>notwendigen Unterlagen zur Befreiung der Kapitalbereitstellungsprovision
>zu.
>
>Wir hier vom Stammdatenteam pflegen nur die Kundenstammdaten der
>verschiedensten Gesellschaften im Konzern der Deutschen Post AG, so auch
>für die DHL Express GmbH. Zu Verträgen / Regelungen, die die einzelnen
>Gesellschaften betreffen können wir ansonsten keine näheren Aussagen
>treffen.


Ein Gewerbe anmelden und eine EORI-Nr. beim Zoll beantragen ist aber 
auch nicht so einfach. Soeine Numer bekommt man laut Zoll nur, wenn man 
mindestens 2 Sendungen pro Monat bzw. >=25 pro Jahr bei denen verzollt.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen S. (juergenc)


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Hallo Leute !

Ich habe gerade das gleiche Problem.

Es gibt zwischen DHL Express und dem Empfänger in der Regel
keinen Vertrag und infolgedessen gelten auch keine AGB.

Nach Auskunft der OFD Koblenz ist DHL Express nicht berechtigt
ohne Verzollungsvollmacht vom Empfänger eine Zollanmeldung
durchzuführen. Machen Sie es trotzdem, ist DHL Express selbst
Kostenschulder beim Zoll.

DHL Express kann daher weder irgendwelche Gebühren und auch
jedenfalls keine überhöhte Einfuhrumsatzsteuer geltend machen.

Möglicherweise könnte DHL Express die tatsächlich geschuldete
Umsatzsteuer als "ungerechtfertigte Bereicherung" geltend machen.
Dazu müssten Sie aber wohl nachweisen, dass der Zoll die Umsatzsteuer
erhoben hätte. Dies ist bei Kleinbeträgen (in meinem Fall 1,80 €)
eher unwahrscheinlich.

Ich werde nicht 22,72 € zahlen, weil DHL Express von mir 7,84 €
Einfuhrumsatzsteuer zuzüglich Gebühren fordert, obwohl die tatsächlich
fällige Einfuhrumsatzsteuer nur 1,80 € beträgt.

Gruss Jürgen

von Robert L. (lrlr)


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>nd dem Empfänger in der Regel
>keinen Vertrag

der Vertrag kommt eben dann zustande, wenn du das Paket annimmst..

von Mac G. (macgyver0815)


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Wenn einen diese Gebühren stören, muss man eben selbst zum Zoll 
(passiert wenn man günstigere Versandoptionen nutzt - dauert dann auch 
länger).
Ich hab mich damals als Student auch mal über sowas aufgeregt - 
mittlerweile wäre es mir allerdings viel zu lästig selbst zum Zoll zu 
fahren, da bin ich über eine Stunde unterwegs und muss den Zöllnern 
erklären was das nun wieder alles ist.

Das macht keinen Spaß und kostet Zeit+Sprit, da geb ich lieber DHL ein 
paar Euro dafür und kann stattdessen µC.net lesen ;-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
>>nd dem Empfänger in der Regel
>>keinen Vertrag
>
> der Vertrag kommt eben dann zustande, wenn du das Paket annimmst..

Das wäre mir neu. Wie kommst Du darauf?

Wir hatten hier mal einen Fall einer Expresslieferung aus China via TNT 
(mit Kostenübernahme durch den Versender). Da wurde uns später auch eine 
Rechnung geschickt mit den Versandkosten.

Telefonisch widersprochen und mit Hinweis auf keinen existierenden 
Vertrag natürlich nicht gezahlt (war auch kein Problem).

Ich bin nicht deren Vertragspartner, nur weil ich eine Annahme 
quittiere.

von Jürgen S. (juergenc)


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Chris D. schrieb:
> Ich bin nicht deren Vertragspartner, nur weil ich eine Annahme
> quittiere.

Genau so ist es.

Das ganze ist ein Geschäftsmodell von DHL Express. Die behaupten
einfach wahrheitswidrig eine Verzollungsvollmacht zu haben und
melden die Ware an. Dem Zoll kommt das entgegen, weil er weniger
Arbeit hat.

Es gibt im Netz eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
Hessen, allerdings von 2003, in der es genau um dieses Problem
geht.

http://web.archive.org/web/20060107025559/http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf

von Robert L. (lrlr)


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Chris D. schrieb:
>> der Vertrag kommt eben dann zustande, wenn du das Paket annimmst..
>
> Das wäre mir neu. Wie kommst Du darauf?
auch ohne Unterschrift, durch
durch Schlüssiges Handeln / Konkludentes Handeln...

10€ sind ja gerechtfertigter Aufwand..

(unberechtigte Forderung von Versandkonten, hat jetzt mit dem Thema 
wenig zu tun, ..)

: Bearbeitet durch User
von Robert L. (lrlr)


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Jürgen S. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Ich bin nicht deren Vertragspartner, nur weil ich eine Annahme
>> quittiere.
>
> Genau so ist es.

komisch, in deinem Link steht was anders.. (Vertrag kommt zu Stande, und 
man soll ihn widerrufen ..

auch steht im text immer zuviel bezahlte Zollgebühren..
was sicher nicht generell so ist.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>>> der Vertrag kommt eben dann zustande, wenn du das Paket annimmst..
>>
>> Das wäre mir neu. Wie kommst Du darauf?
>
> durch Schlüssiges Handeln / Konkludentes Handeln...

Wohl kaum.

Inwiefern ist die Quittierung einer Paketannahme schlüssiges Handeln 
bzgl. eines Vertragsschlusses mit DHL?

Über einen Betrag unbekannter Höhe?
Leistungen unbekannter Art?
Nicht bekanntem Vetragstext?
Nicht bekannten AGB?

Sorry, aber das halte ich für Unsinn, selbst bei B2B.

Bei Verbrauchern wird sowieso jedes Gericht das DHL (zu Recht) um die 
Ohren hauen.

Es ist wohl eher so, wie es Jürgen darstellt: man versucht es halt und 
natürlich finden sich genug Dumme, die bezahlen.

> 10€ sind ja gerechtfertigter Aufwand..

Wenn ich das beauftragt habe, mag das sein.

Habe ich aber nicht.

> (unberechtigte Forderung von Versandkonten, hat jetzt mit dem Thema
> wenig zu tun, ..)

Führt aber auf dasselbe: nämlich, dass ich mit Unternehmen nicht einfach 
einen Vertrag abschließe, nur weil ich ein Paket quittiere.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> Jürgen S. schrieb:
>> Chris D. schrieb:
>>> Ich bin nicht deren Vertragspartner, nur weil ich eine Annahme
>>> quittiere.
>>
>> Genau so ist es.
>
> komisch, in deinem Link steht was anders.. (Vertrag kommt zu Stande, und
> man soll ihn widerrufen ..

Warum liest Du nicht, was dort steht?

"Verbraucher, die vor Aushändigung des Paketes an der Haustür etwas
unterschreiben sollen, können ihre Erklärung widerrufen und gezahltes 
Bearbeitungsentgelt von der Spedition zurückverlangen."

D.h., der Verbraucher unterschreibt vorher einen zusätzlichen Vertrag - 
als Haustürgeschäft kann man das als Verbraucher natürlich direkt 
widerrufen.

> auch steht im text immer zuviel bezahlte Zollgebühren..
> was sicher nicht generell so ist.

Das bezieht sich auf tatsächlich zu viel bezahlte Gebühren und wird 
direkt mit dem Zoll abgerechnet.

Aber das Papier sagt genau das aus, was Jürgen und ich vertreten:

"Hintergrund ist ... eine zollrechtliche
Bestimmung, wonach die Verzollungsvollmacht genau dann vorliegen muss, 
wenn die Zollanmeldung vorgenommen wird.Fehlt die Vollmacht, wird die 
Spedition
Abgabenschuldner und muss anstelle des Empfängers den Zoll bezahlen. 
Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn die Spedition sich von den 
Empfängern nachträglich mit der Verzollung beauftragen läßt."

D.h., es muss vor der Verzollung ein solcher Vertrag vorliegen.

Erscheint der Bote mit dem Paket an meiner Tür, ist die Verzollung 
bereits abgeschlossen - und zwar ohne meine Einwilligung.

Ein "konkludes Handeln" ist schon damit schlicht unmöglich, weil die 
Verzollung in der Vergangenheit liegt.

von Robert L. (lrlr)


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>D.h., der Verbraucher unterschreibt vorher einen zusätzlichen Vertrag -

eigentlich sind wir uns ziemlich einig:

Vertrag kommt zustande..
man kann ihn akzeptieren (und zahlt 10€+ Zoll)
oder man widerruft, und hat den ganzen Aufwand selber.. (Zahlt also 
trotzdem Zoll und hat sicher mehr als 10€ Aufwand)

von Jürgen S. (juergenc)


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Ob ein Vertrag mit DHL Express zustande kommt oder nicht
hängt genau davon ab, was man bei der Annahme unterschreibt.

Wenn man nur zahlt und den Empfang quittiert, kommt kein
Vertrag zustande.

Ich habe die Sendung gar nicht angenommen (ein Fachbuch),
weil es aus Indien kam und ich in den USA bestellt hatte.
Vermutlich handelt es sich um eine Scheinfirma in den USA,
die aus Indien versendet. Das gefällt mir ohnehin nicht, da
ich befürchten muss, eine mit Hilfe von Kinderarbeit in Indien
gefertigte Raubkopie zu erhalten. Das entspricht nicht meinem
Willen als Käufer.

Entweder liefert DHL Express nun kostenfrei
(1,80 € Einfuhrumsatzsteuer zahle ich gerne) oder ich mache denen
richtig Ärger. Es geht hier um gewerbsmäßigen Betrug und um
gewerbsmäßige Erpressung.

von S. B. (piezokristall)


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> ich muss meinem Ärger mal Luft machen.
heftige Story, aber war nicht anders zu erwarten.

> Ein Gewerbe anmelden und eine EORI-Nr. beim Zoll beantragen ist aber
> auch nicht so einfach. Soeine Numer bekommt man laut Zoll nur, wenn man
> mindestens 2 Sendungen pro Monat bzw. >=25 pro Jahr bei denen verzollt.
tja, als Privatperson bist Du der Dumme - der Zwischenhändler soll 
profitieren und letztendlich bist Du eine Minderheit mit der man das 
machen kann - der Rest hat sich an die Abzocke schon gewöhnt bzw. ist 
nicht weiter betroffen.

> Die Post nimmt bei Chinasendungen übrigens gar nichts, aber dieser
> Bereich dürfte auch stark defizitär sein, wenn ich sehe, was die hier
> mit den Sendungen für eine Arbeit haben, nur um dann doch zoll- und
> USt.-frei durchzuwinken.
ach Gott, die arme Post und die armen Zollbeamten!
Kannst ja eine Petition ins Leben rufen, damit es gar keine zollfreie 
Einfuhr mehr gibt ... und das wird ja irgendwann kommen oder DHL läßt 
sich was neues einfallen.
Wenn das Zollfrei-Verbot kommt, dann haben wir es geschafft endlich eine 
vituelle Handelsbarriere aufzubauen ... und irgendwann ist es soweit, 
indirekt natürlich.

von S. B. (piezokristall)


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> Entweder liefert DHL Express nun kostenfrei
> (1,80 € Einfuhrumsatzsteuer zahle ich gerne) oder ich mache denen
> richtig Ärger. Es geht hier um gewerbsmäßigen Betrug und um
> gewerbsmäßige Erpressung.
LOL, willst Du es mit DHL aufnehmen?
Da kannst Du auch gleich die GEZ einstellen - Du mußt zahlen, finde Dich 
damit ab, sonst wird es am Ende noch teurer.
Mußt eben Konsumverzicht üben und mehr Sport treiben anstatt Bücher zu 
lesen :->

von Jürgen S. (juergenc)


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Was die GEZ macht, hat wenigstens irgendeine gesetzliche
Grundlage, ob das einem nun gefällt oder nicht. Was DHL
Express da macht, sieht eher nach Lug, Betrug, Erpressung
und Unterschlagung aus.

von S. B. (piezokristall)


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> Was die GEZ macht, hat wenigstens irgendeine gesetzliche
> Grundlage, ob das einem nun gefällt oder nicht.
Wieso, die gesetzliche Grundlage besteht doch auch im Fall von DHL?
Andere Paketdienstleister, die die Zollerklärung für Dich machen, sind 
sogar noch teurer. Also ist DHL Express sogar gut!
Gesetzlich ist alles klar geregelt wie bei der GEZ.
Da mußt Du Dich schon beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei DHL, der 
GEZ, etc., die tun nur Ihre Arbeit.

> Was DHL Express da macht, sieht eher nach Lug, Betrug, Erpressung
> und Unterschlagung aus.
Wieso, die machen nur eine Dienstleistung für Dich ?!
Du hättest das Buch auch beim Buchhändler um die Ecke kaufen können - 
aber nein, sparen war angesagt und das ist jetzt eben die Quittung.
Sehe es als Erfahrungswert an und noch ein Tip:
Kauf doch die Aktien von DHL :-)

von Jürgen S. (juergenc)


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S. B. schrieb:
> Wieso, die gesetzliche Grundlage besteht doch auch im Fall von DHL?

Nein und das weiß DHL Express auch ganz genau. Sie
versuchen Gebühren einzutreiben ohne gesetzliche Grundlage.
Auch wenn Du nachträglich einen Vertrag unterschreibst
und zahlst, kannst Du das anfechten. Ich habe nichts
unterschrieben.

S. B. schrieb:
> Wieso, die machen nur eine Dienstleistung für Dich ?!

Du musst keine Dienstleistung bezahlen, die jemand für
Dich macht ohne von Dir beauftragt zu sein. Es gibt nur
ganz wenige Ausnahmen im Rahmen der "Geschäftsführung
ohne Auftrag" und der "ungerechtfertigten Bereicherung".
Diese Ausnahmen sind hier nicht einschlägig.

Wenn DHL Express Kunden dahingehend belügt, dass sie einen
Rechtsanspruch auf die Gebühren haben, wäre das Betrug.
Wenn sie mit der Rücksendung drohen, falls man nicht zahlt,
wäre das Erpressung. Und wenn sie die Ware wegschmeissen
oder ev. auch bei einer Zurücksendung wäre das Unterschlagung.

: Bearbeitet durch User
von S. B. (piezokristall)


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> Nein und das weiß DHL Express auch ganz genau. Sie
> versuchen Gebühren einzutreiben ohne gesetzliche Grundlage.
die Grundlage haben sie, da es sich um eine Auslandsbestellung handelt 
und Du bist der Besteller bzw. Verursacher in dem Moment wo Du eine 
Bestellung auslöst ... da kannst Du Dich nicht rausreden.

> Auch wenn Du nachträglich einen Vertrag unterschreibst
> und zahlst, kannst Du das anfechten. Ich habe nichts
> unterschrieben.
Ach, na ja, heute kannst Du auch über Telefon einen Vertrag abschließen 
- da wird auch erst einmal nichts unterschrieben.
Deine Willenserklärung war dann aber wohl doch eindeutig?
Das ist aber Juristerei.
Spätestens, wenn Du die Annahme des Paketes mit Unterschrift quittierst 
war es das.
Irgendwo wirst Du wohl was unbewußt? unterschrieben haben?

> Wenn DHL Express Kunden dahingehend belügt, dass sie einen
> Rechtsanspruch auf die Gebühren haben, wäre das Betrug.
> Wenn sie mit der Rücksendung drohen, falls man nicht zahlt,
> wäre das Erpressung.
Ich denke mal DHL wird juristisch am längeren Hebel sitzen ... aber Du 
kannst es ja mal gerne versuchen und einen Präzendenzfall schaffen :-)
Hoffentlich gibt's dann nicht das böse Erwachen, weil auf Seite 108? der 
AGB von DHL was eindeutiges zu dem Thema stand :-)

von Jürgen S. (juergenc)


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S. B. schrieb:
> die Grundlage haben sie, da es sich um eine Auslandsbestellung handelt

Entschuldige bitte, aber Dir fehlt es einfach an den nötigen Grundlagen
und an der nötigen Gerichtspraxis im Umgang mit solchen Fragen.

S. B. schrieb:
> Das ist aber Juristerei.

und offensichtlich nicht Dein Beruf.

von S. B. (piezokristall)


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> Entschuldige bitte, aber Dir fehlt es einfach an den nötigen Grundlagen
> und an der nötigen Gerichtspraxis im Umgang mit solchen Fragen
dann geh doch vor Gericht, mach doch - wer hindert Dich daran?
Stattdessen Gemecker gegen Konzerne, die lediglich staatliche Lücken zu 
Ihren Gunsten nutzen ... und das Ganze dann auch noch als Betrug 
titulieren? Das mag moralisch verwerflich sein, aber mehr auch nicht.
Bitte, führe den Nachweis für Deine Anschuldigung und teile uns das 
Ergebnis mit!
Letztendlich billigt der Staat das ... aber da hast Du Angst?!
Schwach.

> und offensichtlich nicht Dein Beruf.
wenn Du Jurist bist umso besser, dann sparst Du ja auch Anwaltskosten 
... wo ist Dein Problem?
Dann kann ja nichts mehr schiefgehen, wenn das alles so eindeutig ist 
wie Du sagst!

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Mac G. schrieb:
> Wenn einen diese Gebühren stören, muss man eben selbst zum Zoll

Zuerst mal, bei der ganzen Diskussion ist das "Express" im Namen 
wichtig. DHL Express und normale Post (die sich auch DHL nennt) arbeiten 
unterschiedlich.

Bei DHL Express kann man selten selber zum Zollamt. Das zuständige 
Zollamt ist, anders als bei der Post, in der Regel ein Flughafen wie 
Frankfurt/M oder Leipzig.

Problem 1: Damit ist das zuständige Zollamt, im Gegensatz zu Lieferungen 
durch die Post, für einen Großteil der Bevölkerung nicht annähernd um 
die Ecke.

Problem 2: Um die Zollanmeldung selber durchzuführen brauchst du die 
Daten des Paketes. DHL Express nennt das "Übergabe an den Spediteur:
Bereitstellung der Daten an Selbstverzoller/Spediteur zwecks 
Zollabfertigung" und verlangt dafür aktuell gepflegte 40 Euro + Mwst. = 
*47,60* Euro.

Herzlichen Glückwunsch, bei DHL Express haben Sie die Wahl gefickt 
(Kapitalbereitstellungsprovision) oder hart gefickt ("Übergabe an 
Spediteur") zu werden.

Lösung: Kein DHL Express.

> (passiert wenn man günstigere Versandoptionen nutzt - dauert dann auch
> länger).

Nein, passiert, wenn das Paket dem Zoll vorgelegt wurde und der Zoll das 
Paket aufgrund der vorliegenden Unterlagen Unterlagen nicht verzollen 
kann.

> Ich hab mich damals als Student auch mal über sowas aufgeregt -

War garantiert nicht für DHL Express, sondern die Post bzw. normales 
DHL. DHL Express legt das Paket dem Zoll nur vor, wenn du sie vorher 
gegen  Gebühr (Anerkennung der Kapitalbereitstellungsprovision, etc.) 
damit beauftragt hast. DHL, bzw. die Post macht es wenn sie es für nötig 
halten automatisch. Weiterer Unterschied:

DHL Express: Zollamt am Einfuhrort (also Flughafen)

Post: Nächstes für deinen Wohnort zuständige Binnenzollamt

Die Post hat, statt der Kapitalbereitstellungsprovision von DHL Express, 
mittlerweile auch eine Methode Leute bei der Einfuhr zu ficken, 
Stichwort "nachträgliche Postverzollung". Das passiert aber nur recht 
selten und hier kannst du noch nein sagen und die Dinge selber in die 
Hand nehmen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Jürgen S. schrieb:
> Ich habe die Sendung gar nicht angenommen (ein Fachbuch),
> weil es aus Indien kam und ich in den USA bestellt hatte.
> Vermutlich handelt es sich um eine Scheinfirma in den USA,
> die aus Indien versendet. Das gefällt mir ohnehin nicht, da
> ich befürchten muss, eine mit Hilfe von Kinderarbeit in Indien
> gefertigte Raubkopie zu erhalten. Das entspricht nicht meinem
> Willen als Käufer.

Hahhaha. Nix mit Kinderarbeit oder Raubkopie. Dich erst mal Schlau 
machen ist nicht so dein Ding?

Es handelt sich dabei um legale Grauimporte. Verlage verlangen für das 
gleiche Buch auf internationalen Märkten unterschiedliche Preise. Hohe 
in den USA oder Deutschland, niedrige z.B. in Indien oder Thailand. 
Damit das nicht so auffällt heißen die in manchen Märkten angebotenen 
billigen Bücher "International Editions", haben eine andere 
Umschlaggestaltung usw. Gedruckt werden alle Ausgaben, ob für die USA 
oder "international" sowieso in Asien, und zwar meist, Achtung, jetzt 
kommt es, in Indien.

Vor ein paar Jahren haben findige Amerikaner begonnen daraus ein 
Geschäft zu machen. Weiterverkauf von "International Editions". Den 
Verlagen gefiel es nicht, sie haben geklagt und vor dem Obersten 
Gerichtshof der USA verloren 
http://www.nytimes.com/2013/03/20/business/supreme-court-eases-sale-of-certain-products-abroad.html 
Seither boomt das Geschäft in den USA.

Wer selber solche Bücher kaufen möchte und keine Kontakte in die USA 
hat, auf Amazons AbeBooks tummeln sich viele dieser Anbieter.

> Entweder liefert DHL Express nun kostenfrei
> (1,80 € Einfuhrumsatzsteuer zahle ich gerne) oder ich mache denen
> richtig Ärger. Es geht hier um gewerbsmäßigen Betrug und um
> gewerbsmäßige Erpressung.

Is klar. Sag mal, diese Kombination aus Unerfahrenheit und großer 
Schnauze, bist du Berliner und SJW?

von Jürgen S. (juergenc)


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Hannes J. schrieb:
> Hahhaha. Nix mit Kinderarbeit oder Raubkopie.

Wenn es bei der Bestellung heißt "Versand aus den USA"
erwarte ich das auch. Ob es sich in meinem speziellen
Fall um Kinderarbeit oder eine Raubkopie handelt, kannst
Du doch gar nicht beurteilen. Die Tatsache, dass der
Weiterverkauf aus Indien nach einer Entscheidung des
Supreme Court nicht verboten werden darf, sagt doch
überhaupt nichts darüber aus, ob mein Exemplar legal
ist oder nicht und ob es mit Kinderarbeit erstellt
wurde oder nicht.

Hannes J. schrieb:
> Is klar. Sag mal, diese Kombination aus Unerfahrenheit und großer
> Schnauze,

Ich denke, das Problem ist eher, dass Du keine Ahnung hast,
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Betrug,
Erpressung oder Unterschlagung vorliegt. Lies Dir mal ein
Anfängerlehrbuch über besonderes Strafrecht oder einen
Kommentar zum StGB durch.

von Jürgen S. (juergenc)


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Hannes J. schrieb:
> Lösung: Kein DHL Express.

Da hatte ich keinen Einfluß drauf. Es gab bei Abebooks
nur Standardversand oder Luftpost ohne Spezifizierung
des Logistikunternehmens.

@Hannes Jaeger, S. B., etc.: ihr könnt soviele Negativpunkte
geben wie ihr wollt, dadurch werden eure Plattitüden
auch nicht wahr.

Schaut in die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale,
da steht das Wesentliche drin.

Und: Wenn DHL Express Kunden belügt, es gäbe eine Anspruchsgrundlage
für Ihre Gebühren, dann ist das versuchter Betrug, wenn sie mit
der Rücksendung drohen, dann ist das versuchte Erpressung und wenn
sie die Sendung wegschmeißen, dann ist das Unterschlagung.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen S. (juergenc)


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Nachtrag: DHL Express hat heute während meiner Abwesenheit
kostenfrei geliefert und die Sendung meiner Nachbarin übergeben.

Die wussten ganz genau, dass es keine Anspruchsgrundlage für
Ihre Provision gibt. Alles weitere zu der Sache werde ich am
Sonntag Abend schreiben, da ich bis dahin keine Zeit habe.

von Einhart P. (einhart)


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Jürgen S. schrieb:
> Nachtrag: DHL Express hat heute während meiner Abwesenheit
> kostenfrei geliefert und die Sendung meiner Nachbarin übergeben.

Warum dann die ganze Aufregung?

von Jürgen S. (juergenc)


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Einhart P. schrieb:
> Jürgen S. schrieb:
>> Nachtrag: DHL Express hat heute während meiner Abwesenheit
>> kostenfrei geliefert und die Sendung meiner Nachbarin übergeben.
>
> Warum dann die ganze Aufregung?

Naja, die versuchen flächendeckend Geld einzutreiben,
das ihnen nicht zusteht, mit Methoden, die nicht gerade
sauber sind.

Denen muss man doch das Handwerk legen. Wenn Du sowas als
Bürger tolerierst, dann macht sich das überall breit, auch
bei Behörden.

von Daniel C. (dan1el)


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Aus den genannten Gründen bestelle ich überhaupt nichts mehr mit DHL 
express.

Entweder, die Ware kann anders verschickt werden oder ich bestelle 
den/die Artikel woanders, wo sie DHL-express-frei verschickt werden 
können oder ich verzichte gar komplett auf die Bestellung, wenn das 
nicht geht.

Einen Laden wie DHL express unterstütze ich AUF GAR KEINEN FALL mehr!


Ich wollte mal was in China bestellen und hatte bei DHLx konkret 
angefragt, welche Kosten genau anlaufen würden.
Das könne man im Vorfeld nicht sagen, war die Antwort nach x Telefonaten 
und y Emails.
Wo ist da die Professionalität? Oder wollte man die Preise lieber nicht 
im Vorfeld nennen, um den Kunden nicht zu vergraulen?

Für mich sind die für alle Zeiten tabu.

von Marvin R. (rantir)


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Jürgen S. schrieb:
> Einhart P. schrieb:
>> Jürgen S. schrieb:
>>> Nachtrag: DHL Express hat heute während meiner Abwesenheit
>>> kostenfrei geliefert und die Sendung meiner Nachbarin übergeben.
>>
>> Warum dann die ganze Aufregung?
>
> Naja, die versuchen flächendeckend Geld einzutreiben,
> das ihnen nicht zusteht, mit Methoden, die nicht gerade
> sauber sind.
>
> Denen muss man doch das Handwerk legen. Wenn Du sowas als
> Bürger tolerierst, dann macht sich das überall breit, auch
> bei Behörden.

Magst du uns erörtern wie du das erreicht hast?
Ich denke da wird der eine oder andere noch in Zukunft mit Verein  zu 
schaffen haben

von Florian H. (beuteltier)


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Marvin R. schrieb:
> Magst du uns erörtern wie du das erreicht hast?
> Ich denke da wird der eine oder andere noch in Zukunft mit Verein  zu
> schaffen haben

Ich bin zwar nicht Jürgen, aber zum allgemeinen Verstädnis hier nochmal 
die Info: Einfuhrumsatzsteuer fällt zwar eigentlich immer an, nach § 
15 EUStBV wird aber davon abgesehen, diese auch zu erheben, wenn die 
Einfurhrumsatzsteuer <10€ ist [2,3]. (Sprich bei Warenwert+Versandkosten 
<=52,57€.)
Wo nichts erhoben wird kann DHL Express auch nichts bereitstellen und 
daher auch keine Bereitstellungspauschale verlangen.
[Jürgen S. sprach in einem Beitrag von 1,80€ erwarteter 
Einfuhrumsatzsteuer in seinem konkreten Fall.]

Lästig wirds halt wenn man nur knapp über die 52,57€ Gesamtwert kommt 
und somit verhältnismäßig hohe Zusatzgebühren an DHL Express abdrücken 
muss, für eine Dienstleistung, die man gar nicht wollte. Besonders 
lästig ists, wenn man sich die Versandart nicht aussuchen kann (*4) und 
zumindest die Verbraucherzentrale Hessen 2003 noch der Meinung war, dass 
die das ohne vorherige Vollmacht garnicht dürfen [1]. Aber was will man 
machen... klagen lohnt sich ja auch nicht. Jedenfalls nicht für den 
Einzelbürger... :/

[1] Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung 58/2003 
http://web.archive.org/web/20060107025559/http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf
[2] 
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Steuerbefreiungen/steuerbefreiungen_node.html
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/__15.html
(*4) Z.B. Versendet Arrow nur mit Kurieren, die genauso wie DHL Express 
vorgehen. Und wenn man die Bauteile nirgendwo anders bekommen kann, weil 
Digikey sich in DE weigert Privatkunden zu beliefern aufgrund der für 
sie lästigen Gesetzeslage... Dann muss man wohl grummelnd in sich 
hineinfluchen und den sauren Apfel am Stück herunterschlucken. -.-

: Bearbeitet durch User
von Jürgen S. (juergenc)


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Marvin R. schrieb:
>
> Magst du uns erörtern wie du das erreicht hast?
> Ich denke da wird der eine oder andere noch in Zukunft mit Verein  zu
> schaffen haben

1. Ich habe zunächst bei der Hotline 0180 6 345 300-3 angerufen und
   den Vorgang dargestellt. Dort hat man versucht mir einzureden,
   dass die Gebühren mit meiner Versandart zusammenhängen, was
   vollkommener Unsinn ist.

   TIPP: Es erscheint ein Hinweis, dass vereinzelt Gespräche
         aufgezeichnet werden. Ich würde daher den Hotline-Mitarbeiter
         fragen, ob er etwas dagegen hat, dass ihr das Gespräch
         aufzeichnet und es dann auch aufzeichnen. Das Einverständnis
         des Hotline-Mitarbeiters sollte auch aufgezeichnet werden.
         Schreibt Euch den Namen des Mitarbeiters auf.

2. Dann habe ich einen Anruf von der lokalen DHL Express Filiale
   erhalten, die mir gedroht haben, die Sendung zurückzusenden.

   TIPP: Richtet eure Telefonanlage so ein, dass Anrufe ohne Nummer
         mit einer Ansage abgelehnt werden. Dann müssen die ohne
         Unterdrückung der Rufnummer anrufen und ihr könnt
         dokumentieren, von wo der Anruf kam. Schreibt Euch den
         Namen des Mitarbeiters auf.

3. Dann habe ich ein Schreiben folgenden Inhalts an folgende
   Emailadressen

   - reklamationssczoll@dpdhl.com
   - lejhubcdb@dhl.com
   - kapBP@DHL.com

   und an folgende Faxnummern gesendet:

   - 01803 456 1111
   - 0201-4371-197
   - 06965301504207

   Außerdem noch dasselbe Fax an die lokale DHL Express Filiale.
   Die Faxnummer habe ich dort telefonisch erfragt.

   Nun der anonymisierte Inhalt des Schreibens:

---- ZITAT ANFANG ---

Einschreiben
DHL Express Germany GmbH
Waybill 1234567890
Heinrich-Brüning-Str. 5
53113 Bonn

Ihre Zeichen
Waybill 1234567890

Betreff
Unberechtigte Forderung von Gebühren für unbeauftragte Zollabwicklung

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat einer Ihrer Mitarbeiter versucht, eine Sendung mit dem Waybill
1234567890 an mich zuzustellen und dabei Gebühren in Höhe von 22,72 € zu
kassieren.

Bei einem ersten Telefonat mit Ihrer Hotline 0180 6 345 300-3 hat man
mir falsche Angaben über die Rechtsgrundlage dieser Gebühren gemacht.
Nach Auskunft der Verbraucher-Zentrale und der Oberfinanzdirektion
Koblenz sind Sie nicht berechtigt für mich ohne Verzollungsvollmacht
eine Zollanmeldung vorzunehmen.

Infolgedessen haben Sie auch keinen Anspruch auf irgendwelche Gebühren.
Auch nicht auf die völlig überhöhte Einfuhrumsatzsteuer. Vielmehr sind
Sie Kostenschuldner gegenüber dem Zoll, wenn Sie ohne Vollmacht eine
Zollanmeldung durchführen.

Heute um 19:08 Uhr erhielt ich einen Anruf von der Telefonnummer
076xx / 1234567 von der DHL Express Filiale XYZ-Stadt und man drohte
mir, die Sendung zurückzusenden, falls ich die geforderten 22,72 €
nicht bezahlen werde.

Ich teile Ihnen nun folgendes mit: Aufgrund der Bestimmungen des
Internationalen Privatrechts bin ich Eigentümer des Buches, dessen
Herausgabe Sie verweigern. Ich werde meinen Anspruch auf Herausgabe
in Kürze gerichtlich geltend machen, wenn Sie das Buch nicht
unverzüglich ausliefern.

Sollten Sie das Buch zurücksenden oder die Auslieferung weiter
verzögern, könnte mir ein Schaden von mehreren xyz € entstehen,
da ich das Buch dringend beruflich benötige.

Diesen Schaden werde ich bei Ihnen ggf. geltend machen.

Desweiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einen Dienstleister mit
einer Ersatzbeschaffung beauftragen werde, wenn Sie das Buch nicht
unverzüglich herausgeben. Die Kosten dafür einschließlich meiner
Rechtsanwaltskosten werde ich ebenfalls geltend machen.

Für die Zustellung der Sendung setze ich eine Frist bis zum

         07.12.2017 um 18 Uhr.

Nach erfolglosem Ablauf der Frist behalte ich mir vor, meine Anspüche
gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

---- ZITAT ENDE ---

   Eineinhalb Tage später wurde das Buch kostenlos geliefert
   und ich bekam mehrere Schreiben per Email, dass man auf die
   Gebühren "verzichte".

: Bearbeitet durch User
von S. B. (piezokristall)


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> Schreibt Euch den Namen des Mitarbeiters auf.
und was hast Du von dem Namen? - willst Du den armen Hotline-Mitarbeiter 
haftbar machen?

> Eineinhalb Tage später wurde das Buch kostenlos geliefert
> und ich bekam mehrere Schreiben per Email, dass man auf die
> Gebühren "verzichte".
d.h. die sind in Deinem Fall eingeknickt, machen aber ansonsten so 
weiter wie bisher.
Gratulation, dann hat sich der Aufwand ja wenigstens gelohnt.

Beitrag #5364983 wurde vom Autor gelöscht.
von Steffen D. (stdue)


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Nur mal so den aktuellen Stand mit den Preisen und das ganze Theater, 
was ich mit einen Paket aus Serbien und DHL-Express hatte als Beispiel:

Ich kaufte bei MIKROE.COM ein MIKROE-766 + Gehäuse für 29+15$ + 12$ 
Versand, macht zusammen 56$ = 48,41EUR über paypal. Also nur 23EUR die 
µC-Platine, bei Conrad 40EUR und kein passendes Gehäuse möglich!

Die ca. 9 EUR Zoll (19%) waren mir schon klar, aber der nicht deutsch 
sprechen könnende DHL-Express Austräger verlangte dann 23,52EUR extra 
und konnte absolut nichts dazu erklären! Das stand vorher aber schon auf 
der Paketkarte. Über dhl-delivernow.de und der Eingabe der 
Referenznummer (2Tage 2x mehrfach versucht) war DHL nicht erreichbar, 
konnte also nicht einmal die Lieferadr. auf Firma ändern. DAzu war die 
Referenznummer von den Paketkarten immer nach Eingabe unbekannt, 2mal, 
Super. Was macht man da, wenn man wie ich nicht zufällig 1T zu Hause ist 
wegen Resturlaub. Man muss dann hier wohl 30km durch Staus nach 
Stuttgart, das dort abholen, nur weil der Online-Auftritt nicht 
funktioniert!? Dann hatte ich es telefonisch versucht, 2x eine Nette, 1x 
eine total unfreundliche Dame, wusste auch niemand etwas und konnten das 
nicht einsehen! Die Erste hat mir was von Rückruf versprochen, die 
Zweite sagte, das gäbe es nur bei Geschäftskunden. Dann habe ich also da 
zum Glück zu Hause gleich mal die 23EUR Aufschlag bezahlt, was von 
Annahmeverweigerung usw. verstand der Bote einfach nicht.
Auf der Rechnung stand nun s. Anhang 8.64 Zoll (zu wenig?) und aber 
12.50 + 2.38EUR Kapitalbereitstellungsprovision s.oben !

Der Mindestzuschlag ist also mittlerweile also von 10 auf 12.50EUR + 
MWst. angestiegen. Klar wir bekommen ja mittlerweile alle auch 25% mehr 
Gehalt oder ? S.a. dhl-express-einfach-durch-den-zoll-201611.pdf, leider 
erst später gefunden.
Also hat mich das Paket statt 48+9 wie gedacht dann zusammen also 71,93 
gekostet! Fazit: Nie wieder DHL-Express, war bei Mikroelektronik leider 
als Standard nach D. voreingestellt, irgendwas mit xPost dauert dann 
wohl 7-14T länger, sollte man aber wohl doch wählen. Zuschläge sind mir 
da natürlich auch unbekannt.

von (prx) A. K. (prx)


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Steffen D. schrieb:
> Klar wir bekommen ja mittlerweile alle auch 25% mehr
> Gehalt oder ?

Du nicht, aber möglicherweise die Mindestlöhner von DHL. Die Einführung 
von Mindestlohn bedeutet bei bisher schlechter bezahlten Leuten, dass 
manche mehr Geld kriegen und andere mehr Geld zahlen.

: Bearbeitet durch User
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