Hat jemand schon mal mit Saleae und deren Service zu tun gehabt?
Vor etwas über 3 Jahren habe ich mir einen Logic 8 (alte Version)
gekauft und bewusst nicht den China Clon den es damals auch schon gab.
Vor kurzem ist er in die ewigen Jagdgründe eingegangen. Gekauft hatte
ich ihn damals bei einem Händler der Elektronik-Laden Kette. Jedenfalls
Anfragen nach eventuellem Ersatz blieben ohne Ergebnis. Saleae selbst
wirbt mit 3 Jahren Garantie. Gut, die ist ja nun schon um aber vor 2
Jahren gab es da ja auch noch Neue. Eine Anfrage an die Firma selbst ist
bis jetzt auch unbeantwortet. Mal sehen wie das jetzt weiter geht.
Eigentlich ist der Verlust ja verschmerzbar. Ich trage mich bis jetzt
mit dem Gedanken einen LA aus deren aktuellen Pro Serie zu kaufen. Da
man da aber mit > 500€ rechnen muss, ist es völlig inakzeptabel nach 3
Jahren bei einem Defekt nur noch die Tonne als Alternative zu haben.
Der eigentlich springende Punkt dabei ist aber, bei den Diskussionen
hier im Forum um den Clon wird immer argumentiert, dass man ja nicht für
die Hardware sondern hauptsächlich für die Software bezahlt. Das ist ja
auch ok. Allerdings wenn dann diese 20€ Hardware ausfällt und man soll
die Software nochmal bezahlen hört das Verständnis dafür auf. Sollte
sich von Saleae keiner mehr melden ist mein Vorgehen klar. Nochmal was
kaufen werde ich dann von denen nicht, egal wie gut die neuen Dinger
sind. Und in China freut man sich über 10€. Da kann man dann auch
getrost 3 ordern falls mal wieder einer kaputt geht.
temp schrieb:> Allerdings wenn dann diese 20€ Hardware ausfällt und man soll> die Software nochmal bezahlen hört das Verständnis dafür auf.
Du arbeitest nicht in der Softwareentwicklung oder?
Operator S. schrieb:> temp schrieb:>> Allerdings wenn dann diese 20€ Hardware ausfällt und man soll>> die Software nochmal bezahlen hört das Verständnis dafür auf.>> Du arbeitest nicht in der Softwareentwicklung oder?
Naja, wenn die Software das ist was Geld kostet, ich die Software im
Bundle mit Hardware kaufe, diese Hardware kaputt geht, darf ich die
Software trotzdem benutzen?
Auch mit einem Ersatz für die Hardware?
Natürlich nicht, schliesslich kauft man das Bundle.
Bei Apple reklamiert auch niemand, wenn er ein neues MacBook kaufen
möchte, dass er ja die Software schon bezahlt habe und deshalb nur die
Hardwarekosten von 500€ bezahlen möchte.
Das ist eine Entscheidung der Firma, ob sie Hard- und Software zusammen
oder getrennt vertreiben möchte.
Ich kann nachvollziehen, dass der Service mangelhaft ist, habe aber
keine Ahnung in welcher Art und Weise der TO Saleae angesprochen hat und
eigentlich interessiert es mich auch nicht.
Aber als Kostenvergleich die Hardwarekosten zu nehmen ist nunmal
kurzsichtig.
Du kannst aber problemlos bei sagen wir Dell nen laptop mit windows
kaufen und wenn der Laptop nach 2 Jahren kaputt geht dir einen ohne
windows drauf kaufen und deine Lizenz mitnehmen.
Nen Macbook bekommste eben nur als bundle, da geht es aber um andere
hardware mit der Software die im bundle gekauft wurde...
Dirk D. schrieb:> ich die Software im> Bundle mit Hardware kaufe,Dirk D. schrieb:> da geht es aber um andere> hardware mit der Software die im bundle gekauft wurde...
Ja was denn nun?
Wenn du es als Bundle kaufst, dann hast du das Macbook problem und
kannst es halt nur im Bundle erwerben.
Und bezüglich Dell <-> Windows, einer verkauft Hardware, der andere
Software?!
Entweder hab ich den Vergleich nicht verstanden, oder du schreibst im
nächsten Posting, dass man ja Photoshop von Adobe auch auf dem nächsten
PC einsetzen könnte ohne dafür zu bezahlen und nur die Hardware
bezahlt...
ich kaufe bei dell ein bundle, da ist hardware von mehreren firmen drin
in einem case auf dem dell steht, und software von microsoft, das spielt
aber keine rolle, ich kaufe ein bundle.
das mac Beispiel hinkt genauso, weil's eben beim china-Liferanten des
Vertrauens kein clone für 100€ gibt.
Aber wenn's dir drauf ankommt das das bundle von einem Hersteller kommt,
kauf halt im microsoft-store irgend ein Gerät im Bundle, verschrotte das
Gerät und benutze die Lizenz auf einem anderen Gerät. Da findest du
sogar von Microsoft Anleitungen wie du das richtig machst...
Dirk D. schrieb:> das mac Beispiel hinkt genauso, weil's eben beim china-Liferanten des> Vertrauens kein clone für 100€ gibt.
Und selbst wenn es einen gäbe, rechtfertigt das nicht dein Argument,
dass du darauf die Mac Software laufen lassen kannst, da Apple das nicht
möchte. Windows dagegen erlaubt es explizit, dass deren Software auf
möglichst vielen verschiedenen Hardwaregrundlagen läuft.
Oder ein anderes Beispiel, wo es nicht so auffällig ist: Wenn du eine
Grafikkarte kaufst, bezahlst du immer auch die Treiberentwicklung dieser
Karte. Solltest du nach 3 Jahren genau die gleiche Karte kaufen,
verlangst du auch nicht eine Reduktion aufgrund bereits bezahlter
Softwareentwicklung.
Wenn ich mir aber das ansehe:
Beitrag "saleae LA defekt. Service? nach Offtopic verschoben"
dann weiss ich in etwa wie unflexibel der TO ist und erwarte hier keine
sinnvolle Diskussion mehr.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe musste das gerichtlich
entschieden werden das eine Windows-lizens nach ableben der
Bundle-Hardware weiterbenutzt werden darf.
Aber mir geht es gar nicht um den Neukauf der Hardware zum günstigeren
Preis sondern ausschliesslich um die Verwendung der Software nach
sterben der zugehörigen Hardware.
Dirk D. schrieb:> Du kannst aber problemlos bei sagen wir Dell nen laptop mit windows> kaufen und wenn der Laptop nach 2 Jahren kaputt geht dir einen ohne> windows drauf kaufen und deine Lizenz mitnehmen.
Du konnstest mal. Früher war ein Aufkleber auf dem Gerät, den konnte man
abziehen und weiterverwenden. Heutzutage steht der Aktivierungscode
irgendwo im BIOS, und den auslesen gilt als Straftat ("Umgehung von
Kopierschutzmaßnahmen").
Hat überhaupt mal jemand das Ursprungsposting richtig gelesen? Ich habe
eigentlich hauptsächlich gefragt ob schon mal jemand mit dem Service von
Saleae zu tun hatte.
Weiterhin habe ich geschrieben, dass ich den Kauf eines Logic Pro
überlege. In diese Überlegung geht natürlich ein wie sich der Service
bei meinem aktuellen Problem verhält. An den Gerätchen ist nichts weiter
als die USB-Buchse kaputt. Mir jedenfalls tut es in der Seele weh immer
alles gleich weg zu schmeißen. Allerdings hat diese dort verbaute Buchse
eine Form die es mir unmöglich macht sie selbst zu wechseln. Und das man
auf eine Anfrage überhaupt keine Antwort erhält ist nicht akzeptabel. Ob
das nun 3 1/2 oder 1 Jahr ist. Das Wechseln der gesamten Leiterplatte
ist in 20s erledigt. Wo wäre es ein Problem so was für z.B. 30€
anzubieten? In dieser Hinsicht ist das nicht mit einer Grafikkarte
vergleichbar. Wenn bei einem Notebook nach 3 Jahren das Motherboard hin
ist, hat man noch Verständnis. Wenn das Teil aber weggeschmissen werden
muss weil eine Taste in der Tastatur klemmt und der Hersteller oder
Händler hat überhaupt keine Antwort, dann fragt man sich auch ob das der
richtige Hersteller war. Für den Preis eines Logic Pro 16 kriegt man 2
Notebooks. Das ist alles andere als eine leichtfertige Ausgabe.
An einer Diskussion über die China Clones werde ich mich nicht mehr
beteiligen. Hier legt sich eh jeder die Argumente so hin wie er es am
besten für einen Angriff in irgendeiner Art braucht.
Tmp T. schrieb:> An den Gerätchen ist nichts weiter als die USB-Buchse kaputt.
Dann reparier' die doch. Eine andere USB-Buchse einzulöten ist ja nun
wirklich keine Raketenwissenschaft.
Du schreibst:
> Eine Anfrage an die Firma selbst ist bis jetzt auch unbeantwortet.
Hast Du Dich denn da an eine definierte Supportadresse gewandt, oder
wohin hast Du Deine Mail geschickt?
Rufus Τ. F. schrieb:> Hast Du Dich denn da an eine definierte Supportadresse gewandt, oder> wohin hast Du Deine Mail geschickt?
Vor allem wann?
Rufus Τ. F. schrieb:> Dann reparier' die doch. Eine andere USB-Buchse einzulöten ist ja nun> wirklich keine Raketenwissenschaft.
Er schreibt ja, dass er sich das selbst nicht zutraut. Aber für 30€
lässt sich da bestimmt jemand finden, eine Kunst ist das wirklich nicht.
Rufus Τ. F. schrieb:> Dann reparier' die doch. Eine andere USB-Buchse einzulöten ist ja nun> wirklich keine Raketenwissenschaft.
Du scheinst heute wirklich nur noch auf Kravall gebürstet zu sein. Ich
habe oben auch für dich verständlich geschrieben, dass ich diese Bauform
und so wie die da eingebaut ist nicht selbst reparieren kann. Wenn du
das kannst und hast die nötig Ausrüstung ist das schön für dich.
Rufus Τ. F. schrieb:> Hast Du Dich denn da an eine definierte Supportadresse gewandt, oder> wohin hast Du Deine Mail geschickt?
Auch hier versuchst du wieder mich blöd zu machen. Wenn du nichts weiter
beizutragen hast, dann lass es doch.
David P. schrieb:> Ich habe gute Erfahrungen mit dem Saleae Support und kann dir auch gerne> die persönliche E-Mail eines Mitarbeiters geben.
Danke für das Angebot, würde ich gern annehmen.
Allerdings werde ich trotzdem keine 600€ für etwas ausgeben wo der
Support nur über persönliche Kontakte funktioniert.
Dirk D. schrieb:> Naja, wenn die Software das ist was Geld kostet, ich die Software im> Bundle mit Hardware kaufe, diese Hardware kaputt geht, darf ich die> Software trotzdem benutzen?
Kommt immer ein wenig drauf an...
NAch dem deutschen STRAFRECHT: JA, natürlich. Du besitzt die Software
legal, damit ist ein Urheberrechtsverstoss ausgeschlossen...
Zivilrechtlich ist es nicht ganz so eindeutig.
Wenn du aber explizit eine Lizenz kaufst ist die REchtssprechung der
letzten Jahre aber recht eindeutig. Auch JA!
Mal abgesehen davon das selbst wenn es anders wäre die Durchsetzung von
rein Zivilrechtlichen Ansprüchen aus Softwareverstössen gegen
Privatpersonen in DL so gut wie unmöglich ist wenn nicht gleichzeitig
eine Straftat vorliegt. Einach weil es nicht gelingen kann gültige
Beweise zu erbringen.
Wenn gleichzeitig eine Straftat vorliegt übernimmt die
Staatsanwaltschaft das ja für einen. Aber im Zivilrecht muss jede Seite
für sich alleine die Beweise auf rein legalen Weg beschaffen.
Und so lange man nicht geneigt ist einen Gutachter der Gegnseite
einzuladen seinen PC zu filzen haben die keine Chance.
HD oder ähnliches gibt es im Zivilrecht nicht. Die gegenseite kann einem
zu gar nichts zwingen.
> Auch mit einem Ersatz für die Hardware?
Jo,
siehe oben.
Um beim Mac Book zu bleiben.
Es gibt zwar (angeblich? bin kein Aple Fan) kein MacBook ohne Software.
Aber natürlich darfst du die Software die du mit einem neuen Macbook
kaufst auch auf anderen Geräten nutzen sofern du diese auf dem Macbook
unbrauchbar machst. (Diese Löscht, aber auch bei Defekt des Macbook).
Du darfst sie halt nur nicht auf mehr Computer als in den
Lizenzbedingungen gleichzeitig zulässig installiert haben.
Aber wenn du die Platte im Macbook formatierst ist es absolut legal die
Software z.B. in einer Virtuellen MAschine auf dem PC zu installieren.
Weder Straf- noch Zivilrechtlich zu beanstanden...
Ob es natürlich technisch möglich ist steht auf einem anderen Blatt.
Aber Legal ist es auf jeden Fall!
Aber hier geht es ja um die Saleae SW und wei es mit der Verwendung
aussieht wenn man einen Original LA besitzt, aber einen anderen LA
verwenden möchte.
In einem der Threads zu den China-Clonen hat jemand Explizit bei Saleae
angefragt wie die dazu stehen wenn deren SW mit einem NAchbau verwendet
wird.
Und da kam dann wohl zurück das die damit Einverstanden sind wenn man
einen Original LA besitzt und diesen im WEchsel mit einem Clone
betreibt. (Denkbar z.B. wenn man bei gewissen MEssungen nicht riskieren
will sein teures Original zu beschädigen)
Was denen allerdings (verständlicherweise) nicht gefällt ist wenn jemand
NUR einen Clone verwendet. Evtl. findet man dazu noch etwas...
Damit wäre die Sache eindeutig klar. Egal welcher Staat:
Nachbau kaufen, Original in die Schublade legen und ruhig schlafen.
Wobei ich selbst ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers bei
der Konstellation -> Original gekauft -> Original defekt -> Clone
gekauft und mit der mit dem Original mitgelieferten Software benutzt
keinerlei moralische Probleme sehen würde...
Von der Einschätzung des REchteinahbers unabhängig ist die Verwendung
dieser Software ohne Besitz des Originals rechtlich gesehen hier in DL
wohl maximal eine Zivilrechtliche Angelegnheit.
Saleae stellt die SW frei im Netz zum Download zur Verfügung und wirbt
sogar mit dem Demomodus. Installiert man diese bei sich auf dem Rechner
ist es somit eine absolut legale Kopie...
Damit fällt die Möglichkeit der Verfolgung als Urheberrechtsverstoss und
damit der Straftatbestand weg. Selbst wenn es Zivilrechtlich nicht
zulässig ist gibt es keine Chance mehr vor Gericht zulässige Beweise
gegen den Willen des PC Besitzers zu sammeln.
Faktisch also kein Möglichkeit das zu sanktionieren.
Wobei vorher aber sowieso geprüft werden müsste ob der Nutzer überhaupt
wirksam in die Nutzungsbedingungen eingewilligt hat. ISt das nicht der
Fall beteht nicht einmal mehr die theoretische Möglichkeit auf
Sanktionierung. Aber das müssten dann Anwälte klären.
Gruß
Carsten
Ich nehme an, daß die Buchse selbst kein Exot ist, sondern lediglich
Heißluftlötung o.ä. erfordert. Wenn der TE bereit ist, ein Bild zu
schicken, könnte ich wahrscheinlich eine Reparatur durchführen - für den
Fall, daß Saleae nicht helfen kann.