Forum: Ausbildung, Studium & Beruf EAR Gesetz in Kraft - was bedeutet das in der Praxis ?


von J-Jay (Gast)


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Nochmal zum "Gerätebegriff" und B2B:

Wir produzieren hochspezialisierte MessGERÄTE (Spektrumanalyse,
Logikanalyse, Speicheroszilloskope). Fallen diese Geräte unter die
nicht registrierungspflichtigen B2B Geräte?

Otto-Normal-Atze hat ja nicht unbedingt ein Spektrumanalyzer im
Wohnzimmer stehen... Wie sieht es mit Messgeräten aus?

Gruß Jonas

von Marillion (Gast)


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> Nochmal zum "Gerätebegriff" und B2B:

Wir produzieren USB-Messgeräte. Nach unserer Recherche sind das
B2B-Geräte.
Laut Anhang I fallen diese unter der Gruppe 10, da diese Geräte aber
von Fachkräften und Spezialisten bedient werden müssen, ist noch die
Frage zu klären, ob sie überhaupt registrierungspflichtig sind.

von The Daz (Gast)


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"Laut Anhang I fallen diese unter der Gruppe 10, da diese Geräte aber
von Fachkräften und Spezialisten bedient werden müssen"

In diesem Zusammenhang ist doch die Defintion von "Fachmann" bzw.
"Spezialist" mal interessant. Koennten Gerds Profi-Kunden nicht in
diese Kategorie fallen ?

von dennis (Gast)


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Hi,
ich hab mir auch mal überlegt mit mit Elektronik ein wenig Geld zu
verdienen und jetzt les ist das hier. Ich hab zwar noch nicht alle
Beiträge gelesen, aber mir ist auch so schon schlecht genug. Nur
durchblicken tu ich nicht (wie die meisten anscheinend). Gilt das
Gesetzt denn auch für solche kleinen Mengen? Wie macht das der Shop
hier zb? Still halten und das beste hoffen oder in den sauren Apfel
beißen und zahlen?

von TravelRec. (Gast)


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Noch ´ne dumme Frage: Wie sieht das mit Modulen für Modellsteuerungen
aus, die ohne PC nicht funktionieren? Also wo ein PC als steuerndes
Element unabdingbar ist, damit das Modul funktioniert oder überhaupt
etwas tut? Demzufolge wäre das Modul an sich ja dann wohl kein Gerät
sondern eine ressourcenauslagernde Einheit?!

von dennis (Gast)


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das dürfte keine Rolle spielen. Aber wo ist die Grenze? Ab wann zählt
etwas als Gerät? Ist ein Controller schon ein Gerät? Oder ist eine
Platine mit einem Controller ein Gerät? Oder erste eine Platine mit
Controller, Stiftleisten und Spannungsregler? Oder erst wenn das ganze
in einem Gehäuse ist?

Wie ist das zb mit der Platine?
http://shop.mikrocontroller.net/images/avrplat28.jpg
Gilt das als Bausatz weil der Controller nicht bestückt ist?

Oder das Modul hier?
http://shop.mikrocontroller.net/images/avr-h128b.jpg
Ist das schon ein Gerät? Eigentlich kann man stand alone damit nichts
anfangen.

Fragen über Fragen, aber anscheinend hat nichtmal die zuständige
Behörde ne Ahnung davon

von dennis (Gast)


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von crazy horse (Gast)


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wie auch immer, ob es nun um EAR oder was anderes geht - wir müssen
wirklich wieder lernen, uns auch mal zu wehren. Die allgemeine
vorhandene Opferlamm-Verhaltensweise oder Vogel-Strauss-Weise bringt
uns alle an den Rand des Abgrunds oder sogar noch weiter. Und keiner in
Berlin oder Brüssel merkt überhaupt, was alles schief läuft - bis alles
zusammen bricht.

von diday (Gast)


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Hallo alle zusammen,

ich haben mich in den letzten Wochen durch den ganzen Wust dieses neuen
Gesetzes durchgekämpft und muss sagen dass ich nun auch nicht wirklich
schlauer bin als vorher. Das ich als Hersteller von kleinen Geräten
erstmal voll unter das Gesetz falle ist ja geklärt aber wie sieht es
denn aus wenn ich ausschließlich außerhalb des Geltungsbereichs der EU
verkaufe??? Wozu muss ich mich da überhaupt registrieren? Bis dato
konnte mir keine Stelle ob Umweltamt oder EAR eine klare Antwort darauf
geben. Wenn einem von euch schon was dazu bekann sein sollte würde es
mich freuen wenn ihr das Wissen teilt.

von Berater (Gast)


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Solch ein ähnliches Problem habe ich auch.
Ich liefere Elektroniken an eine Hamburger Firma. Ich habe also meine
Produkte "in Verkehr" gebracht.

Die Hamburger Firma vesendet diese Geräte alle in die USA.

Ich werde einen Teufel tun und mich hierfür registrieren zu lassen.

Ich muss nicht jeden Bürokratenwahn mitmachen.

Der USA-Kunde hat mir schon den Vorschlag gemacht,
dem 'alten Europa' den Rücken zu kehren und in die USA zu kommen.

Naja, vielleicht geh ich, vielleicht aber auch nicht.

von Gerd (Gast)


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Vierter Beitrag über diesen, erster Link, Interview mit Anette van
Dillen

Man achte mal auf die Arroganz und Überheblichkeit dieser Person, mit
der speziell die  (tatsächlichen!) Probleme für Kleinunternehmern
übergangen werden.

Die Registrierung allein ist ja nicht das einzige Problem!
Schon bei der Beschaffung und Vorhaltung der geforderten Sicherheit
wird noch einmal kräftig in die Tasche gegriffen – und zwar von zwei
Seiten!
Und wie soll’s auch anders sein: Die Melde und Statistikpflicht, die
selbstverständlich Zeit und Geld kosten.
Am Ende ist man dann auch irgendwann noch glücklicher Gewinner eine
Containers mit unbekannten Standort, Inhalt und Größe den man innerhalb
24 Stunden entsorgen soll.
Spätestens dann dürften die meisten Klein- und Kleinstunternehmer dem
Untergang geweiht sein!

„…Da die Registrierung Voraussetzung für den Marktzugang in Deutschland
ist, gibt der aus den registrierungspflichtigen Produkten erzielte
Umsatz/Gewinn den Wert der Registrierung für das Unternehmen wieder…“

Macht sich hier denn wirklich niemand Gedanken zum Datenschutz?
Die EAR besteht aus Konzernen an die WIR ALLE Daten liefern soll – in
schöner Regelmäßigkeit und möglichst exakt bitte!

Und guckt doch mal die Stifterliste an:
USA, JAPAN… dahin könnten unsere Daten in Zukunft fliesen und
verarbeitet werden.

von volker (Gast)


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Wer war eigentlich für die Auswahl der Unternehmen verantwortlich,
die die EAR gegründet haben?
Da sind doch bestimmt viele Klein- und Kleinstunternehmen nicht gefragt
worden.
Ist das eigentlich rechtens, wenn nur einige große Firmen sich
zusammenschließen und ein Regelwerk ausarbeiten, welches dann für alle
gelten soll?

Volker

von dennis (Gast)


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man sollte mit der Geschichte mal richtig an die Medien gehen, zb Stern
TV o.ä.

von Markus Burrer (Gast)


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So Leute, ich hab mich im eigenen Interesse mal zu dem Thema schlau
gemacht und hab jetzt nen absoluten Schenkelklopfer für euch:

*Ein Mikrocontroller gilt im b2c Bereich als eigenständiges
elektronisches Gerät und ist damit anmeldepflichtig!!!!*

Wäre fast vom Stuhl gefallen als ich das gehört habe. Ich hab danach
nicht mehr weitergebohrt, aber ich nehme mal an das dann alle IC's wie
zb MAX232, FT232, L298 usw anmeldepflichtig sind. Aber wie gesagt, nur
b2c.

An Kosten kann man im ersten Jahr mit 900-1000EUR rechnen, in den
Folgejahren mit ca 500EUR

Viel Spaß beim Schmunzeln
Gruß
Markus
www.embedit.de

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Markus,

Wie bitte, es ist doch nocht denn 1. april.

Woher hast Du die info?

Wenn das wirklich so ist, dann mussen wahrscheinlich alle kleinere
Firmen sich registrieren oder zumachen.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein. Ich wollte es auch
nicht glauben, aber er war sich ziemlich sicher

von Freak5 (Gast)


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Ich habe eine Frage an euch: Wenn ihr eine Firma habt, das Gesetz
kennt(ich kenne es als Schüler schon seit den Sommerferien, nur hatte
ich keine Infos dazu. Erfahren kann man soetwas alleine schon durch das
anschauen der 8 Uhrnachrichten), warum hat scheinbar keiner(ich habe
erst 20% dieses Beitrages gelesen) einen direkten Brief an die jetzige
Regierung geschrieben? Es lässt sich an einer bestehenden
Ungerechtigkeit sicher etwas ändern.

Dann habe ich in diesem Artikel einige Wiedersprüche gesehen. Oben hat
jemand geschrieben, dass man nicht zahlen muss, wenn eine
Unverhältnissmäßigkeit besteht.
Dann hat jemand gesagt, dass das aber nur der Fall ist, wenn dadurch
das Unternehmen pleite geht.

Dann kamen wieder Beiträge über Unternehmensschließungen, wegen dem
Gesetz. Das wäre doch eine klare Unverhältnissmäßigkeit.

Das mit den Hobbybastlern wurde vielleicht übersehen. Wenn es sich noch
nicht einmal um ein Gewerbe handelt, stellt es vielleicht auch kein
Problem da.

von René K. (king)


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> Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein.

Um Marks Frage auf den Punkt zu bringen: Was ist die Quelle? Wer ist
"er"?

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Markus,

Also kommt die aussage nicht von der EAR (oder von einen Anwalt), oder
?

Ich kann es einfach nicht glauben, dann werde Ich auch woll zumachen
mußen, die 900-100 EURO im erste jahr, und dann noch jedes jahr 500
EURO, mussen erst mals wieder rein kommen.

Ich kann nicht einfach alle Preise erhöhnen, meine Kunden werden das
nicht mitmachen.

Grüße Mark,

von vornüber (Gast)


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"Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein. Ich wollte es
auch nicht glauben, aber er war sich ziemlich sicher"

Respekt, das war eine stichhaltige Aussage!

von Markus Burrer (Gast)


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Hat schonmal IRGENDJEMAND Infos von der EAR bekommen? Ich zitiere aus
http://www.heise.de/ct/05/24/003/default.shtml

"Wir möchten Sie zunächst um Ihr Verständnis dafür bitten, dass EAR
kein Beratungsunternehmen ist, sondern als "Gemeinsame Stelle der
Hersteller" im Sinne des ElektroG anders gelagerte Aufgaben
wahrzunehmen hat. Wir unterliegen den Beschränkungen des
Rechtsberatungsgesetzes und weisen Sie demzufolge darauf hin, dass die
Rechtsberatung in Deutschland den rechtsberatenden Berufen
(Rechtsanwälten etc.) vorbehalten ist."

Ich habe heute mehrere Stunden im Internet gelesen und hab am Telefon
gehangen um Informationen zu dem Thema zu bekommen. In den meisten
Fällen konnte man regelrecht das große Fragezeichen über den Köpfen
spüren. Ich hab dann mal bei take e way angerufen. Die Auskunft scheint
mir ausreichend gesichert

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Alle,

Aber es kann doch nicht siein oder?

IC = Gerät

ein IC ist doch niemals ein gerät, oder sehe ich da was falsch.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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Das Gesetz definiert erstmal alles was mit elektrischem Strom betrieben
wird und eine eigenständige Funktion hat als "Gerät". Danach kommen
die berühmten Ausnahmen und Fallentscheidungen. Das ganze trifft wie
gesagt auch nur dann zu wenn man an Privatkunden verkauft. Werden die
Teile ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft wird davon
ausgegangen das die Einzelteile in "ein größeres Ganzes", sprich in
ein größeres elektrisches Gerät, das selbst wieder
registrierungspflichtig ist, eingebaut wird. Ein Privatkunde wird kaum
ein registrierungspflichtiges Gerät bauen und verkaufen ohne sich
selbst zu registrieren, da er sich damit strafbar machen würde. Denn
das in Umlauf bringen derartiger elektronischer Geräte ist ohne
Registrierung nicht mehr gestattet.

Ich hab das Gesetz nicht gemacht und bin als betroffener auch nicht
wirklich glücklich darüber. Aber was soll man machen? Es ist erstmal
gesetzlich so geregelt und damit man in Deutschland verkaufen darf muß
man darauf eingehen (Das man ohne Registrierung in anderen EU Ländern
auch nichts mehr verkaufen darf steht auf einem anderen Blatt).

Das einzige was man jetzt noch machen kann ist ein Zusammenschluß
möglichst vieler betroffener, um Druck auf die Regierung ausüben zu
können damit das Gesetz geändert wird, damit Kleinunternehmer nicht so
stark belastet werden wie es jetzt der Fall ist. Die
Registrierungsgebühr von 700EUR ist aber trotzdem futsch

Gruß
Markus
www.embedit.de

von Beobachter (Gast)


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Bitte nicht die Leute durch Schnellschüsse noch mehr verwirren. Diese
Information entspricht nicht den von der EAR herausgegebenen Hinweisen.
Im PDF "elektrog_hinweise" des BMU vom 24. Juni 2005 ist unter Punkt 3
"Spezielle Abgrenzungsfälle" in Unterpunkt 3.1 aufgeführt, was als
Gerät im Sinne der EAR anzusehen ist und was nicht. Demnach wird ein
Mikrocontroller/Mikroprozessor erst dann zum eigenständigen Gerät, wenn
er in einer Mikroprozessorkarte eingebaut ist und für den Anwender dann
eine erwartete eigenständige Funktion erfüllt. Gerade Grafikkarten
erfüllen z.B. diese Bedingung. Der Mikroprozessor/Mikrocontroller einer
Grafikkarte hat für sich allein zwar auch schon eine Funktion, aber erst
auf der Karte mit äußerer Beschaltung entfaltet er für den Anwender
seine (spezielle) Eigenschaft, nämlich die Ausgabe von Grafik an einen
Bildschirm). Im Gegensatz dazu ist nach meiner persönlichen Auffassung
eine nicht spezialisierte Mikrocontrollerkarte a'la Elektor, die vom
Anwender programmiert und erweitert werden kann, kein eigenständiges
Gerät im Sinne der EAR. Solch einer Karte fehlt der geforderte
spezielle Zweck. Sie ist zunächst einmal unbestimmt und dient in erster
Linie dem Erlernen der Mikrocontrollertechnik. Übrigens ebenso wie
Flüssigkristallanzeigen, welche die EAR auch NICHT als Geraät
betrachtet und die ja ebenfalls bereits einen Mikrocontroller mit sich
bringen. Wenn allerdings eine fertige Mikrocontrollerkarte einem
speziellen Zweck dient, wie z.B. der Temperaturmessung und Überwachung,
dann kann ich mir vorstellen, dass die Stiftung hier auf ein Gerät im
Sinne der EAR entscheidet.

Man muss das Problem der Einstuferei auch mal von einer anderen Seite
betrachten. Die EAR hat mit Sicherheit ein großes Interesse möglichst
die Masse des (künftigen) Elektroschrotts zu erfassen. Da sind z.B.
Grafikkarten und Motherbords bei deren Kurzlebigkeit mit Sicherheit
mengenmäßig von Relevanz.

Info von take e way? Da wäre ich sehr vorsichtig, denn die profitieren
ja von der neuen Regelung und verdienen ihr Geld damit.

Die derzeit einzig wirklich verlässliche Quelle ist nach wie vor die
EAR, denn die muss im Zweifel auch die Einstufung (natürlich gegen
Gebühr) vornehmen, und Zweifel gibt es nach dem letzten c't Interview
noch in Hülle und Fülle. Und selbst auf Mündliches würde ich mich nicht
verlassen, nur was gedruckt wurde oder offiziell bekanntgegeben wird ist
auch belastbar.

Ob etwa AMD seine Prozessoren hat registrieren lassen?!

Ich hab testweise bei ebay mal in den Foren nach dem Stichwort
"elektrog" gesucht. Ergebnis: 0! Scheint dort bis jetzt kein Thema zu
sein oder soll ich annehmen alle wüßten schon bescheid und hätten schon
alle Registrierungen unter Dach und Fach?

@Freak5
Privat darfst du nach wie vor alles, aber darum geht es hier nicht.

Alle Angaben in diesem Text sind natürlich nicht rechtsverbindlich und
nur meine Meinung nach Lage und Studium der vorhandenen Texte.

Ein Beobachter

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Markus,

Ich weis auch das Du das Gesetz nicht bemacht hast, und das Du
betroffen bist.

Es soll ja auch eine kennzeichnung auf jedes gerät, "die
durchgestrichene mülltonne", Firma name, etc.

Aber wie soll ich das auf ein Modul von 10mmx10mm mit Bauteile auf
beide seiten noch drauf machen?

Oder auf ein SOIC-8 mikrocontroller?

Grüße Mark,

von Mark D. (mark_de_jong)


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@Beobachter:

Was würdest Du machen?

Du entwickelst elektronische Module (zB. LCD Controller auf Platine),
womit bastler ein "gerät" bauen.

Würdest Du dich registieren?

Mich interresiert nur deine Meinung.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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@ Beobachter: ich hab mir den Abschnitt schon mehrfach durchgelesen. Mit
den Displays liegst du falsch. Damit sind keine kompletten Displays mit
Steuerelektronik gemeint sondern effektiv nur die Glasplatte mit den
Flüssigkristallen

http://www.reichelt.de/bilder/web/A500/LCD13.jpg

Ein Display wie du es meinst (mit Displaycontroller) ist im b2b auch
nicht registrierungspflichtig, eben weil davon ausgegangen wird das es
in ein größeres Gerät eingebaut wird. Im b2c wird es
registrierungspflichtig.

Das mit dem einzelnen Controller kann ich auch noch nicht ganz glauben
und ich bin da auch noch skeptisch was das angeht, aber spätestens
sobald ein Controller auf einer Platine steckt ist es zu spät.

Zitat:
----------------------
Ähnliche Beispiele für Geräte mit eigenständiger Funktion sind
Mikroprozessorkarten, Karten für die Zentraleinheit (Motherboards),
Modem-Karten, Festplatten- oder Diskettenlaufwerke für Computer.
----------------------

Das bezieht sich zwar auf PCs, läßt sich aber genauso auf
Mikrocontrollerboards anwenden solange es nicht explizit ausgeschlossen
ist.

Fakt für mich ist: es ist egal ob ein einzelner Controller
registrierungspflichtig ist oder nicht. Das geringe Gewicht ändert
nichts an den Gebühren, die ich für die Entsorgung zahlen muß.

Mag sein das hinter take e way ein kommerzieller Gedanke steckt. Aber
ich sehe keine Chance auf "normalem" Weg weiterzumachen weil der
neben dem Geld noch eine Menge Arbeit bedeutet. Da wird mir wenigstens
der ganze bürokratische Scheiß abgenommen.

Ach ja, man darf privat natürlich im Norma/Aldi/Lidl irgendwelche
billige Elektronik kaufen und bei Ebay verteigern o.ä.
In dem Fall bist du nicht der Hersteller sondern Wiederverkäufer. Die
Registrierung hat dann schon ein anderer gemacht.
Was man nicht darf ist eigene Platinen zu entwickeln und die dann
verkaufen. In dem Moment bist du Hersteller im Sinne des Gesetzes

von Beobachter (Gast)


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@Mark de Jong

Jeder muss das für sich selbst entscheiden, da jeder auch selbst für
sein Handeln einstehen muss. Im Moment gibt es keine Rechtssicherheit.
Wer also absolute Rechstsicherheit möchte (gibt es die eigentlich
wirklich?), der muss seinen Verkauf im Zweifel einstellen oder sich
Registrieren und die EAR mit der Prüfung beauftragen. Kann man sich
letzteres finanziell leisten und stellen die (künftigen) EAR-Kosten
grundsätzlich kein Hindernis dar (d.h. der Umsatz gibt das her), dann
würde ich mich registrieren und wäre damit auf der sicheren Seite. Aber
was macht man bei nur geringen Umsätzen und Zweifel an der
Registrierungsnotwendigkeit? Anwalt kann man sich auch nicht leisten.
Dann hilft nur ganz aufhören oder eine Zeitlang aussetzen (in der
berechtigten Hoffnung auf Klärung bis zum März) oder den Mut haben,
selbst einschätzen zu können, dass man wahrscheinlich nicht betroffen
ist. Konkret: Bausätze würde ich weiter ohne Registrierung vertreiben
(die Elektor hatte ja schon mal was inoffiziell in Erfahrung gebracht).
Bauelemente würde ich ebenfalls weitervertreiben (auch Mikrocontroller,
jedenfalls bis die EAR solche Bauteile in ihren Texte als
registriepflichtig benennen). Eine Kontrollerplatine ohne spezielle
Bestimmung halte ich (wie schon gesagt) ebenfalls für nicht
registrierungspflichtig (solange Controller selbst nicht
registrierpflichtig sind). Sonst hätte die EAR ja LCD-Anzeigen
ebenfalls als Gerät eingestuft. LCD-Anzeigen enthalten immer einen
Mikrocontroller.

Anders verhält es sich z.B. bei einen USB zu Seriell Konverter für den
PC. Sowas hat einen speziellen Anwendungszweck und ist ein
Peripheriegerät, was wahrscheinlich (siehe Beispiel Modemkarte) zu
registrieren ist.

@Mark
Die Unterscheidung zwischen Flüssigkristallanzeigen mit und ohne
Controller will ich mal einen netten Herrn (oder Dame) von der EAR
treffen lassen. Nie und nimmer glaube ich, dass die das dort
auseinanderhalten können. Zumal die meisten Flüssigkristallanzeigen
heutzutage doch nicht mehr so strohdumm daherkommen wie die betagten
Teilchen (der Trend geht zu intelligenteren Teilchen und nicht
rückwärts). Auch finde ich bei der Einstufung als Gerät nicht die
Unterscheidung zwischen B2B und B2C. Der Gerätebegriff hat mit dem
späteren Adressaten erst mal nichts zu tun. Ansonsten ist die
Inanspruchnahme eines Dienstleisters ja nichst schlechtes, sondern ganz
im Gegenteil. Kommt halt auf die Gebühren an (das "Paket"). Vielleicht
kann man bei Gelegenheit noch mal auf deine Webseite eingehen und wie
und für was du dich genau registriert hast. Ist sicher interessant für
viele hier. Es gibt viel zu wenig Beispiele, an denen sich andere
orientieren können.

Und noch mal was anderes. Sicher hat jeder Angst vor Abmahnungen.
Schaut man sich die Seiten bei ebay an, fallen einem täglich hunderte
Seiten auf, die potentiell "gute Kandidaten" für diese Praktik wären.
Abgemahnt wird auch, jedoch in weit geringerem Umfang als es möglich
wäre. Warum sollte eine Kanzlei sich sofort auf einen Grenzfall
stürzen, wenn es genügend eindeutige Kandidaten gibt? In den Foren ist
dazu interessantes zu lesen. Zur EAR: Warum sollte sich eine untere
Abfallbehörde sofort mit all seiner Gesetzeskraft auf einen Grenzfall
(ein paar Gerätchen die erst der Klärung bedürfen) einschiessen, wenn
es so viele "schöne Kandidaten" gibt, die jetzt und künftig ganz
eindeutig massig Hardware, Leuchten, Hifi-Zeugs usw. verticken ohne
registriert zu sein? Die Staatsanwaltschaften kommen doch (laut
Heise-Meldung) z.B. mit den vielen abgemahnten Tauschbörsenteilnehmern
nicht mehr zurande und stellen die Bagatellfälle (< 100 UhRG Vergehen)
ein, um die wirklichen Vergehen noch ahnden zu können (Justiz ist
überlastet).

Aber wie gesagt, dies ist meine persönlich Meinung. Andere mögen es
anders sehen. Es kann sich auch schnell was ändern, aber ich glaube
(auch im Hinblick auf das letzte c't Interview), dass die EAR sich
erstmal auf die eindeutigen Fälle konzentriert und im März dann ihren
Erfolgt medial bekanntgibt. War und ist es denn bei der LKW-Maut
anders? Irdendwo stand was von 2 Millionen EUR Bußgeld bei 200.000
erwischten Vergehen (natürlich verschieden gestaffelt). Und noch immer
gibt es Mautpreller.

Ein Beobachter

von Beobachter (Gast)


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verdammich! der Text @Mark war für Markus bestimmt.

Grüße

von Bernd (Gast)


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Ich habe eine Firma mit 44 Mitarbeitern. Die Schließung wurde bereits
eingeleitet, auf Grund des unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risikos
die sich aus dieser Verordnung ergibt. Mir gut bekannte Kunden die
ebenfalls Firmen haben, sagten mir, das auch diese schließen werden.

Es ist ein gelungener Trick der übermächtigen Großindustrie, alle
kleinen Newcomer zu unterdrücken. Wie oben jemand sagte stellen die 120
größten von EAR betroffenen Firmen hierzulande nur ca. 10% des
Elektroschrotts. Diese 120 größten waren an der Gesetzesgebung aktiv
beteiligt. Mit dem Ziel, das die kleinen (jeder darf sich die
"Gewinnchance" auf einen Container der für tausende EUR entsorgt
werden muss selbst ausrechnen) den Elektroschrott der großen
entsorgen.

Ansonsten hätte es völlig genügt, die Elektronik-Produkte nach Gewicht
und Verkaufszahlen zu versteuern. Wie die Tabaksteuer, die Ökosteuer
etc.

Das sollte jeder sofort sehen was da los ist. Ein par Politiker (ich
möchte keine Namen nennen) sind um eine sieben bis achtstellige Summe
reicher geworden. Denn auch mit der EAR werden sehr teure Posten
geschaffen, und einige weniger bereichern sich daran gewaltig.

Bis ich von EAR erfahren habe, dachte ich mit Merkel wird alles besser.
Aber das Gegenteil scheint ja deutlich der Fall zu sein. Das die gute
Frau dieses Problem nicht sieht ist einfach unfassbar. Ich denke es
liegt einfach daran, weil unsere Politiker derart unverschämt viel
verdienen, das sie kein Auge mehr für die Probleme des Volkes haben.
Und deren Probleme sind nun mal überwiegend finanzieller Natur. Wer
aber selber keine finanziellen Probleme hat, KANN sich nicht in die
Lage anderer hinein versetzen. Denn für jemanden mit 6 - 8 stelligen
Summen auf dem Konto was wohl auf die meisten Politiker zutreffen
dürfte, bleibt die Welt immer in Ordnung, fast egal was passiert.

Nicht das Merkel im Monat 15.000 EUR quasi steuerfrei zukommen. Sie
muss theoretisch nicht einmal mehr als 500 EUR für ihren
Lebensunterhalt ausgeben. Kanzlerbunker für 500 Kröten lehnt sie aber
ab - wie großzügig. Da wären noch die vielen anderen tausend dinge die
ihr gratis zur Verfügung gestellt werden. Von dem Airbus den sie nach
Lust und Laune nehmen darf mal ganz zu schweigen.

Aber so ist das nicht nur bei ihr, das gilt für fast alle abgeordneten.
Egal was man anstellt, einmal Abgeordneter und sein Leben lang
ausgesorgt. Da verliert jeder den Blick für die Realität, daher bitte
ich für diese Herrschaften um Verständnis. Vielen Dank!

von Bernd (Gast)


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NACHTRAG: "Wie oben jemand sagte stellen die 120
größten von EAR betroffenen Firmen hierzulande nur ca. 10% des
Elektroschrotts."

ANDERS RUM: 120 stellen 90% des Elektro-Schrotts !!!!

von Markus Burrer (Gast)


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@ Beobachter: Was die Unterscheidung zwischen b2b und b2c angeht bin ich
mir sicher. Ebenfalls was die Displays angeht. Bei den Controllern bin
ich wie gesagt noch skeptisch. Abmahnungen von Behördenseite befürchte
ich im Moment auch noch nicht. Die haben genug damit zu tun das System
in den Griff zu kriegen, ebenfalls die abmahnwütigen Anwälte.

@ Bernd: die Reaktion finde ich jetzt etwas übertrieben. Wenn ich als
One-Man-Show glaube mich der Herausforderung stellen zu können sollte
das ein fast schon mittelständisches Unternehmen eigentlich problemlos
schaffen können. Zugegeben, das Gesetz ist der größte Müll und ich
hoffe auch auf Nachbesserung. Aber ich kämfe nicht seit 3 Jahren um mir
meine Brötchen zu verdienen um sie mir von so einem blöden Gesetz
wegnehmen zu lassen. Auf Hartz IV hab ich nämlich keinen Bock. Da kommt
mein Trotzkopf und mein Stolz durch. Ich werde weitermachen

von Mark D. (mark_de_jong)


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@Beobachter:
Danke für deine Antwort, klar muss jeder fur sich entscheiden, es geht
mir auch nicht darum das die entscheidung von jemand anderem gemacht
wird, nur interresiert mich die meinung von anderen.

Klar ist auch das Risikos da sind, aber das hat jedes gewerbe vorallem
im anfang.

Ich bin noch am anfang von mein gewerbe, und deswegen sind solche
zusätzliche Kosten noch nicht aufzubringen.

Das ist eine gute idee, um anhand von konkrete beispiele zu sagen ob es
ein "gerät" ist oder nicht.

Ich habe auch schon überlegt meine Module nur noch als Bausatz
anzubieten, aber viele Bauteil gibt es nur noch in kleine SMD formen
(144 pins, 0,5mm pitch), die sind für viele Bastler nicht oder sehr
schwer lötbar.

Grüße Mark,
www.mdejong.de
P.S. Ich hoffe das ich es richtig rüber bringe, Deutsch ist nicht meine
Muttersprache (ich komme aus Holland :-) )

von MartinK (Gast)


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@Mark de Jong

Als Holländer könntest du in deinem Heimatland die Sachen
registrieren lassen. (ist billiger und einfacher)
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, kann man vom eigenen
Land aus die Waren direkt an Endverbraucher ins EU-Ausland schicken,
ohne sich dort nochmals registrieren zu müssen. Man muss im eigenen
Land nur Angaben über die Exporte machen.

von Mark D. (mark_de_jong)


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@MartinK:
Nein, geht nicht, ich wohne in Deutschland und nicht in Holland.

Und auch wenn, die Admin kram würde um einiges größer werden.

Grüße Mark,

von Beobachter (Gast)


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@Mark de Jong
Es ist nicht klar definiert, was ein Bausatz ist. Klar scheint nur zu
sein, dass es nicht genügt, den Anwender eine Sicherung, einen Jumper,
einen Stecker o.ä. zur Komplettierung des Ganzen anbringen zu lassen.
Ein Lötvorgang sollte schon notwendig sein. Ein TQFP mit feiner Pitch
könnte nach meiner Ansicht aber schon aufgelötet sein. Das Tütchen vom
R8C aus der Dezember-Elektor könnte den Charakter eines Bausatzes
aufweisen. Die Stiftleisten waren einzulöten (dazu braucht es einen
Lötkolben mit feiner Spitze und Übung). Damit man nicht zu sehr in der
Grauzone ist, hätte ich dort noch den Quartz beigelegt und je nach dem
noch die SMDs - den Kontroller jedoch aufgelötet). Aber das ist
natürlich nur meine persönliche Meinung.

@Markus Burrer
Wir müssen das mal so stehen lassen. Es wäre jedenfalls schlimm, wenn
Mikrocontroller nicht als Bauteile sondern als Geräte gelten würden. Wo
wäre dann die Abgrenzung? Wäre dann ein ADC auch ein Gerät? Ein 7107
ebenfalls? Vielleicht auch schon ein NE555? Und, falls letzterer nicht,
wo ist dann die Liste in der jedes einzelne IC als Gerät oder auch nicht
eingeordnet würde. Da müsste es ja bereits eine Anweisung an die
Hersteller geben, ihre Bauteile zu klassifizieren (die EAR hätte dazu
sicher nicht die Kenntnisse). Damit wäre Absurdistan dann komplett.
Nee, nee, das kann nicht sein!
Deinem Kommentar zu Bernd kann ich nur zustimmen. Bei soviel Leuten
sollten die Kosten nicht zur Schliessung führen. Da kann was nicht
stimmen.

Ein Beobachter

von Beobachter (Gast)


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Hab gerade noch was im CodeMercs Forum gefunden. Die EU hat eine Seite
wo man sein Lob oder seinen Tadel loswerden kann:

http://www.europa.eu.int/yourvoice/forms/dispatch?form=418&lang=DE

Aber bitte dran denken: unsachliche Kritik oder erfundenes Zeugs
angeben ist kontraproduktiv und hilft niemandem!

Der Link mitsamt entsprechendem Thread stammt von hier:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=243

von Gerd (Gast)


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"Damit wäre Absurdistan dann komplett."

Ist es das nicht schon längst?
Deutschland ist schon lange zu einer Bananenrepublik verkommen.

"Bei soviel Leuten sollten die Kosten nicht zur Schliessung führen. Da
kann was nicht stimmen."

Hackt bitte nicht auf andere rum. Das ist die Entscheidung von Bernd,
keiner von uns kennt die genauen Gründe. ElektroG war vielleicht der
Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hat.

Ich muss dazu sagen, dass ich (als ich von EAR erfahren habe) auch erst
einmal überreagiert habe. Es hat mich wirklich für ein paar Tage total
aus der Bahn geworfen, weil ich diesen Schwachsinn einfach nicht
glauben konnte.
Ich bin vom Typ Mensch, der sehr gerecht denkt und handelt und
vielleicht auch ein bisschen zu sozial und solidarisch ist. Aber so bin
ich nun mal.

Der Gedanke, dass mich ElektroG womöglich um meine gesamte Existenz
bringt (ich habe Familie und Haus) hat mich zunächst erst mal in blinde
Wut ausbrechen lassen
(zum Glück bin ich selten in Berlin und ich besitze auch keine
Waffen).

Nun hatte ich ein paar Tage zum Abkühlen und Nachdenken. Habe die Sache
analysiert und nach Lösungen gesucht.
Resultat: Ich mache erst einmal weiter mit einem reduzierten Angebot.
D.h., ich nehme meine E-Drum Pads (mein Hauptprodukt) vorerst aus dem
Handel und versuche die anderen Artikel verstärkt in den Markt zu
bringen.
Ich denke jetzt entscheiden zu können, dass meine restlichen Artikel
nicht als eigenständige Elektrogeräte anzusehen sind und deshalb nicht
unter die Registrierungspflicht fallen.
Ich habe ja praktisch auch gar keine andere Wahl, denn als alternative
zu WENIG bleibt NICHTS. Und: Auf Harz IV ist sicherlich keiner scharf…
Außerdem sehe ich nicht ein das ich all die Jahre der Mühe auf den
Müllhaufen kippe soll, nur weil unser Gesetzgeber unfähig ist zu
erkennen, wer in diesem Land eigentlich die Träger sind (die Industrie
ist es jedenfalls nicht!)…

Da liegt mir der Gedanke schon näher das ich (unabhängig von EAR) in
ein Nachbarland gehen werde. Die ersten Kontakte nach Österreich habe
ich bereits geknüpft.
Es ist zugegen auch nicht unproblematisch, zumal ich dann pendeln
müsste. Aber andererseits sind die Bedingungen dort noch etwas besser
und man ist (noch?) um die Kleinen bemüht.
Jedenfalls habe ich keine Lust mehr noch irgendetwas für dieses Land zu
tun. Ich sehe hier einfach keine Perspektiven mehr und werde mich
deshalb früher oder später (lieber früher) von hier verabschieden. Ich
bin froh darüber, dass meine Frau und mein Sohn das genau so sehen…

Ich schreibe das alles deshalb, weil ich damit vielleicht den
„verzweifelten“ etwas Mut machen kann. Ich habe vor zwei Wochen auch
noch voller Verzweiflung hier gesessen und nicht gewusst wie es (dank
ElektroG) weiter gehen soll. Jetzt sehe ich zwar immer noch kein Licht,
aber einen kleinen funken und an dem werde ich mich zunächst einmal
orientieren.

Grüße
Gerd

von Chris (Gast)


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Ich habe den Thread bisher nur zum Teil gelesen und eine Frage blieb
nachdem, was ich gesehen habe, offen:

Sehe ich das richtig, dass es sowohl für den Endkunden als auch für das
Unternehmen unkritisch ist, wenn sich der Sitz des Unternehmens
ausserhalb der EU befindet und der Endkunde sich das Produkt nach
Deutschland bestellt ?

von Markus Burrer (Gast)


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Mir ist (wie vermutlich schon vielen) die Rechnung durch den Kopf
gegangen WIE ungerecht verteilt das Gesetz eigentlich ist.

Ich produziere im Jahr deutlich unter 200kg Elektronikteile bzw bringe
sie in den Umlauf. Wenn ich von den 195EUR pro Tonne Entsorgungskosten
ausgehe die ich bei take e way zahlen würde komme ich auf
Entsorgungskosten für meinen eigenen Elektronikschrott von deutlich
unter 50EUR.

Wieso muß ich also im ersten Jahr 900 und danach 500EUR (immer noch bei
take e way) zahlen? Wobei die Entsorgungskosten selbst für die
pauschalisierte eine Tonne noch annehmbar wären. Was im Verhältnis dazu
die Big 120 zahlen müssen will ich gar nicht wissen sonst kommen mir die
Tränen.

In meinem Fall werden also 50EUR pro Jahr für die Entsorgung von
Elektronikschrott verwendet und der Rest für die Entsorgung von
Arbeitsplätzen?

von Markus Burrer (Gast)


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Ich habe gerade erfahren das der Versand von Deutschland in andere EU
Länder relativ problemlos ist solange es an Privathaushalte geht.
Dann ist in dem jeweiligen Land keine Anmeldung erforderlich. Die Menge
muß jedoch hier in Deutschland angegeben werden.

Im b2b muß jedoch entweder der Empfänger registriert sein oder man muß
in dem jeweiligen Land entsprechende Abgaben zahlen

von Chris (Gast)


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Was ist unter den "jeweiligen Abgaben" zu verstehen ? Wäre das in dem
Moment ein prozentualer Anteil oder verhält sich das genauso als wenn
man seinen Firmensitz in diesem Land hätte ?

von Markus Burrer (Gast)


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Das kann ich noch nicht genau sagen. Jedes Land hat da seine eigenen
Releungen (wo ist da die EU?). Deutschland hat natürlich das
komplizierteste System, zumindest soweit mir bisher bekannt

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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wie sieht es aber aus, wenn privat zu privat ein Gerät oder Maschine
verkauft wird, per Vertrag verpflichte, das Teil zur Entsorgung
kostenlos aber vollständig an mich zurückzugeben.
und ich zerlege das und schaff es zum Schrotthänder.

Geht das?

Übrigens kaufen die alles auf , sogar für Computerplatinen gibts noch
knete.Also mache ich noch gewinn bei der Entsorgung. Genauso ist
ein doppelter Gewinn für die 120 größten Schrottproduzenten abzusehen:
a) die Entsorgungskosten bezahlen die Kleinen
b) das zu entsorgte Material wird weiterverkauft (Recycling) Gewinn für
die Ear oder den 120 Firmen.

von Iltis (Gast)


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Meine Idee sich in Tschechien für 0 Euro zu registrieren ist ja
bekannt.
Von dort aus könnte ich dann in die restliche EU versenden.
Aber leider konnte ich bis jetzt nicht herausfinden, wo ich mich
registrieren muß.


mfg
Flo

von Mike (Gast)


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@iltis mußt du dazu nicht auch den sitz in tschechien haben und auch
wirklich von DA versenden?

von Verdatterter (Gast)


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Hallo,
also ich hab' mir den Schwachsinn mal durchgesehen und bin bei
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads/application/pdf/elektrog_hinweise.pdf
auf den Punkt 2.2 Prüfschritt 2 gestoßen ...
Also das steht, das KEIN Gerät was eine Wechslespannung über 1000V zum
Betrieb benötigt respektive ausgibt unter die Regelung fällt !!!!
Ergo, für das Gerät wird ein externer Trafo (eigenes Gerät) vorgesehen,
der aus 230 Volt 1000 Volt macht und im Gerät wird das ganze dann wieder
auf die üblichen 12V heruntergebracht ...
Und schon ist es aus dem Gesetz rausgefallen !
Oder man verlegt sich auf die Entwicklung/Vertrieb von Weidezaungeräten
und Elektroschockern, die haben auch über 1000 Volt ...
Herr laß Hirn vom Himmel regnen !!!!!!!!!!!
Blöd nur das man vorher die Köpfe einschlagen muß damits auch wirkt
...
Das ist wieder mal eine typische Lobbyisten Geschichte, ich wette da
haben sich soviele ZweitausendTeuroAnzugIchBinVollSeriösVertriebis die
Klinken in den entsprechenden EU Büros in die Hand gegeben, das die da
einfach weg sind :(
Es macht schon Sinn, den ganzen Schrott und vor allem die
Umweltgefährdung in den Griff zu bekommen, doch so eine gequirlte
Scheiße mit "Stiftung" für's Geldeinsammeln gibt's nur in D :( :(
Der gleiche Mist wie beim DSD (Duales System, die gelben Säcke halt),
die "Industrie" kümmert sich um die "Wiederverwendung"
"wertvoller" Rohstoffe ...
Klar entweder ins Ausland gekarrt und verbuddelt, oder doch verheizt,
ist damit ja "wiederverwertet" ...
Nee, nee, nee da muß man sich einfach irgend ein Ländchen aus den 150
paargequetschten aussuchen und dort einfach seine Firma einrichten,
Briefkasten&Telefonumleitung reichen.
Dann haben die Importeure den schwarzen Peter, warum das wohl so ist ?
Nein bestimmt nicht weil die Großindustrie voll in China einfällt und
dort wieder mal die Umwelt geschädigt wurde ...
Ganz bestimmt nicht ...
So und nu hör' ich auf bevor ich noch gegen das KrWaffKontrG §1 Anl.
Abschn. 19a) und § 211 StGB verstoße !

von Tom (Gast)


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Hat jemand eine Ahnung, Wieviel der betroffenen Hersteller/Firmen sich
schon registriert haben, bzw. wieviele noch nicht?
Würde mich interessieren, was mit ein paar 1000 nicht registrierten
Firmen passiert. (So nach dem Motto: Ihr müsst da hin, aber keiner
kommt).

Tom

von Mathias H. (mathias)


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@Bernd
Zitat:
Ich habe eine Firma mit 44 Mitarbeitern. Die Schließung wurde bereits
eingeleitet, auf Grund des unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risikos
die sich aus dieser Verordnung ergibt. Mir gut bekannte Kunden die
ebenfalls Firmen haben, sagten mir, das auch diese schließen werden.

Hallo Bernd mich würden Deine und die anderen Firmen die zumachen
möchten mal interessieren.

Bin selbst Einzelkämpfer und bin gerade dabei für einen Kleinbetrieb
(Vertrieb) ein serienreifes Gerät zu entwickeln.

Mathias

MH-Elektron@web.de

von Markus Burrer (Gast)


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Solange du nur entwickelst und nicht der Hersteller bist haste keine
Probleme

von Mathias H. (mathias)


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@Markus Burrer
Danke, das weiß ich. Aber mir geht es um meine gutbefreundete kleine
Vertriebsfirma.

von Winfried (Gast)


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Man wird ja kreativ bei solchen Aussichten: Wie wäre es denn, wenn man
Geräte nun nicht mehr verkauft sondern auf Lebenszeit vermietet. Das
Gerät bleibt also im Besitz des Herstellers, der Kunde kann es aber
beliebig lange nutzen. Bei Software ist das doch glaube ich schon lange
so (uneingeschränktes Nutzungsrecht).

von Gerd (Gast)


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"Man wird ja kreativ bei solchen Aussichten: Wie wäre es denn, wenn man
Geräte nun nicht mehr verkauft sondern auf Lebenszeit vermietet. Das
Gerät bleibt also im Besitz des Herstellers, der Kunde kann es aber
beliebig lange nutzen. Bei Software ist das doch glaube ich schon lange
so (uneingeschränktes Nutzungsrecht)."

Diese Thema wurde hier schon behandelt (bitte Lesen!).

Geht nicht, weil von der Stiftung auch dieses "Schlupfloch" bereits
abgedichtet wurde.
Aber ich will hier nix falsches sagen... einfach mal bei EAR
nachlesen!

Wir sind wohl das einzige Land mit einer derart umfangreichen Stiftung
für Müll und Dreck!

Wie wäre es mal mit einer Stiftung für die ca. 500.000 obdachlosen
Kinder hier in Deutschland leben (müssen!)…
Die Industrie bringt es ja noch nicht mal fertig Kindergrippen oder
"Horte" für die arbeitenden Mütter bereitzustellen...

Aber Hauptsache wir haben eine Stiftung für Schrott die im Übrigen ca.
9 Millionen Euro an Kosten verschlingt (steht irgendwo bei der BMU).

Und noch mal werfe ich das Thema in die Runde:
*Hat sich schon jemand über den Datenschutz Gedanken gemacht!?*

Ich sehe in der Stifterliste, dass ausländische Konzerne aus USA und
Japan die Mehrheit stellen. Ist das noch normal?

von Unbekannter (Gast)


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Ein nettes Land zum Auswandern wäre z.B. Brasilien.

Ist natürlich eine andere Wirtschaftssituation, aber es ist extrem
günstig dort etwas aufzubauen, wenn man ein paar Euro übrig hat. Dort
ist man schon mit 5stelligen Euro Beträgen dabei, sich eine Villa
hinstellen zu lassen bzw. zu kaufen und etwas aufzumotzen.

Als Elektriker ist man in Brasilien übrigens ein Gott, allerdings
braucht man ziemliche Nerven. Brasilianische Elektro-Technik ist vom
anderem Stern. Aber dennoch haben die Brasilianer eine heiden Angst vor
Strom. Als Elektriker ist man sozusagen Magiker.

Und wenn man dann noch etwas von Elektronik versteht, und z.B.
Garantorfernbedienungen reparieren kann, oder andere Alltagselektronik,
wird man gehuldigt.

Allerdings sollte man sein Werkzeug aus Europa importieren und sehr gut
darauf aufpassen.

Werde mir in ein paar Wochen einige Orte in Brasilien anschauen, und
wenn uns der Mut packt, werden wir nach Brasilien auswandern.

Tschüss Deutschland, Deine Ausbildung, Schulen und Hochschulen habe ich
genossen, vielen Dank für die Investition, darüber freut sich nun ein
anderes Land, wenn ich daraus etwas machen möchte!

von Scheuklappe (Gast)


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@Gerd

Zitat:
"Ich sehe in der Stifterliste, dass ausländische Konzerne aus USA und
Japan die Mehrheit stellen. Ist das noch normal?"

Die außereuropäische Wirtschaft hat natürlich nichts dagegen,
wenn Europa die Fundamente seiner Hi-Tech-Kompetenz unterhöhlt.
Und damit die einzige Chance überhaupt, um neben Billiglohn-Ländern
wie China (demnächst neben Billiglohn auch immer mehr Hi-Tec,
nicht nur die Fertigung, nein auch die Forschung wird ja immer mehr
verlagert, siehe z.B. Siemens und Airbus) bestehen zu können
(Kreativität, Patente und wirtschaftliche Umsetzung natürlich
immer vorausgesetzt).

Die Chance, daß der kreative, begeisterte E-Technik-Student
oder fähige Seiteneinsteiger mit seinem Wissen ein paar Euro verdient,
erste Schritte in die Selbstständigkeit erprobt, was evtl.
Ausgangspunkt der Entstehung einer größeren Firma sein kann,
die Arbeitsplätze schafft, wird durch unsere inkompetententen
Landes- und Europapolitiker zunichte gemacht.

Daneben werden viele kleine Firmen an dem unsäglich aufwendigen
und teuren Verwaltungsoverhead sterben, weil sie die hierfür
aufgewendete Zeit und das hierfür verschwendete Geld nicht in
ihr Kerngeschäft, Entwicklung neuer Produkte und Marketing
investieren können. Dadurch steigt die Arbeitslosigkeit und
die Politikverdrossenheit.

Gleichzeitig beklagen unsere Politiker den Rückgang der E-Technik
Studierendenzahlen, und daß der Bürger die Europapolitik
"nicht genügend wahrnimmt und deshalb nicht schätzt"
(siehe Spiegel-Forum Koch-Mehrin).

Wie war das noch gleich mit den Softwarepatenten ?
Wird nicht mehr gebraucht, es gibt andere Wege für
diese Brandstifter, die für ihr Tun nicht zur Rechenschaft
gezogen werden können, unsere Gesellschaft zu ruinieren.
Endstation ist ein verarmter Polizeistaat, bedeutungslos
für die Weltwirtschaft. Die Wertschöpfung und Besteuerung
"deutscher Konzerne" findet in Asien statt.

von Stephan (Gast)


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Habe Antwort vom Büro Trittin bekommen! LOL

Die schreiben, er ist nicht mehr dafür zuständig, und ich soll mich an
seine Nachfolgerin wenden.

Dabei hatte ich mich ausdrücklich mit seiner "Vergangenheit"
beschäftigt und auch zitiert. Echt ein Witz.

Die sog. Nachfolgerin wird mich sicherlich wieder an Trittin verweisen,
weil sie hat ja damit nichts zu tun gehabt bisher.

Warum hab ich da jetzt eigentlich hingeschrieben...? Total sinnlos
gewesen.

Stephan.

von crazy horse (Gast)


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Was hast du denn von Trittin erwartet? Hast du allen Ernstes geglaubt,
du bekommst eine sinnvolle Antwort? Übrigens wird dir das bei allen
anderen genauso ergehen. Der einzige, der mitfühlend ein paar tröstende
Worte finden wird, wird der Abgeordnete deines Wahlkreises sein. Machen
kann er aber leider auch nichts, aber er wird es bei Gelegenheit zur
Sprache bringen (will ja deine Stimme nicht verlieren), haha.
Manchmal denke ich wirklich, ich bin in einem ganz schlechten Traum,
nur das Aufwachen dauert schon so verdammt lange...

von crazy horse (Gast)


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by the way - warum wird eigentlich nicht von Politikern und Ministern
eine "insolvenz(abwahl)sichere" Rückstellung gefordert, damit
wenigstens ein kleiner Teil der von ihnen verursachten Schaäden
beglichen werden kann? Die können sich den aberwitzigsten Mist erlauben
und verlassen in jedem Fall das sinkende Schiff mit dem goldenen
Handschlag.

von Gerd (Gast)


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@Scheuklappe,

stimme in allen punkten zu!

Ich werde auf jeden Fall noch weiter kämpfen um das Fundament zu
erhalten, auf das ich meinen Weggang aus "good old germany" bauen
werde. Ich brauch nur noch etwas Zeit (und Mittel) um den Irrsinn hier
ein Ende zu machen...
Meine Produkte kann ich (wie bisher auch) sehr gut über den
Direktvertrieb organisieren. Der Standort Deutschland ist mir nicht
mehr besonders wichtig - es geht auch von woanders.

Nur traurig das jetzt bereits die kleinen zu solchen "Mitteln"
greifen müssen um überhaupt noch Gewinne zu erwirtschaften. Unglaublich
was hier in Deutschland passiert...

von Guido Körber (Gast)


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Also ich möchte mal versuchen ein paar Leute etwas zu beruhigen. Das
ElektroG ist wirklich ein Schrottgesetz und die gesamte Umsetzung ist
(leider k)ein Schildbürgerstreich. Aber zumindest für Kleinanbieter,
die hauptsächlich den deutschen Markt bedienen, gibt es anscheinend
Optionen die Kosten zumindest überschaubar zu halten:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=317

Katastrophal wird es jedoch sobald man in andere EU Länder verkaufen
will. Das ElektroG regelt den Fernabsatz an Privatkunden in anderen EU
Staaten ja nur für Deutschland, also welche Verpflichtungen der hier
ansäössige Versender in Deutschland hat, wie die Regelungen im
Empfängerland aussehen ist dann im Einzelfall zu klären. Eine Anfrage
von mir bei der AIHK ist bisher ergebnislos verlaufen.

Betreffs Einstellung oder Reduzierung der Geschäftstätigkeit möchte ich
alle davon betroffenen Leute darum bitten dazu etwas in unserem Forum an
folgenden Thread anzuhängen:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=306
Dort gibt es bereits einige Beispiele und je mehr wir übersichtlich an
einem Ort gesammelt haben, desto einfacher kann man das Problem
kommunizieren.

von Guido Körber (Gast)


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Betr.: Microcontroller sind Geräte

Also diese hier getroffene Aussage kann ich nach meinem Kenntnissstand
des ElektroG verneinen. Das ElektroG geht zwar in der Definition des
Gerätes über die WEEE hinaus, aber nicht so weit.

Prinzipiell als Geräte gerechnet werden Komponenten die im allgemeinen
Handel dem Endkunden zugänglich sind und ohne spezielle Werkzeuge und
Spezialkenntnisse vom Endanwender in Betrieb genommen werden können.
Lötarbeiten zählen da definitiv nicht mit dazu, dieser Passus ist
gezielt auf die allgegenwärtigen Computercomponenten die auch im
Elektrogrossmarkt erhältlich sind und von jedem ehemaligen
Autoschrauber zu PCs verarbeitet werden.

Wir werden jedenfalls für unsere Chips und die Starterkitbausätze keine
Registrierung vornehmen und es im Zweifelsfalle gerichtlich klären.

von Markus Burrer (Gast)


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Nun gut, aber als konkretes Beispiel:
http://shop.embedit.de/product_002100_120.php
Das ist ein Gerät, nicht wahr?

von Unbekannter (Gast)


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Das dürfte ein Gerät sein...

Genau daran sieht man, wie absolut oberhirnrissig das alles ist!

von Markus Burrer (Gast)


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Eben. Ich würde es auch als Gerät einstufen. Aber beim dem wird es schon
 schwieriger (sorry für die Eigenwerbung, aber ich denke ihr habt
Verständnis)

http://shop.embedit.de/product_002006002_341.php

Ich würde das auch als Gerät im Sinne des ElektroG bezeichnen, einfach
aus dem Grund weil nicht mehr erforderlich ist als eine Spannung
anzuschließen. Und dafür ist nur ein Schraubenzieher nötig den man wohl
kaum als "spezielles Werkzeug" klassifizieren kann.

Dann gibt es noch die Module (Link spar ich mir, findet man auch dort).
Die alleine würde ich nicht als Gerät bezeichnen, zumindest solange
niemand ein Board anbietet wo man die einfach reinstecken kann. Sobald
es aber ein Board gibt könnte man so ein Modul zb wie eine Grafikkarte
betrachten. Ich weiß nicht ob die da bei der EAR so stark
differenzieren und nicht einfach alles in einen Topf schmeißen was nach
Plug&Play Elektronik aussieht.

Die bei take e way schmeißen erstmal alles was an Privatkunden bzw
Endverbraucher geht und den "zu registrieren Topf". Damit müssen sie
nicht immer unbedingt richtig liegen, aber sind (für sich) auf der
sicheren Seite

Wie dem auch sei: man kann definitiv sagen das ich
registrierungspflichtige Geräte vertreibe. Da ich mir den Aufwand mich
direkt bei der Stiftung zu registrieren nicht geben will und vor allem
zeitlich auch gar nicht leisten kann werde ich mich über take e way
registrieren. Die berechnen aber als Mindestentsorgungsmenge eine ganze
Tonne. Es ist also egal ob ich 20kg oder 800kg pro Jahr in Umlauf
bringe, ich zahle immer das gleiche.

Die Härtefallgeschichte will ich mir ehrlich gesagt auch nicht geben
weil der Zeitaufwand bei der Menge der Produkte, die ich angeben
müsste, einfach zu groß ist. Wenn man nur 4-5 Teile hat geht das noch.
Ich kann eigentlich nur auf eine baldige Änderung hoffen

von Guido Körber (Gast)


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Die Härtefallregelung ist in der Gebührenverordnung eigentlich ganz
einfach geregelt. Nur hat die EAR anfangs versucht die so umzumünzen,
dass man nur dann Härtefall ist, wenn man wirtschafltich bedroht wird
durch die Gebühren.

Richtig ist aber, dass der Gegenstand des Verwaltungsaktes nun mal die
Entsorgung der Elektronik ist. Und wenn die realen Kosten dafür nur 20
Euro sind kann keine Gebühr von 700 oder mehr erhoben werden, weil das
unverhältnismässig ist.

Also Antrag stellen mit der Begründung, dass die Tonnage pro jahr so
klein ist, dass die Gebühren die echten Kosten bei Weitem übersteigen.
Das ist doch wohl nicht zu viel Aufwand um etwa 700 Euro zu spraren?

von Markus Burrer (Gast)


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Laut meinen Informationen will die EAR eine möglichst detailierte
Auflistung aller Produkte und eine Übersicht über die Finanzen der
letzen x Jahre. Man kann es zwar versuchen, aber wenn der Aufwand den
Nutzen übersteigt...

von Guido Körber (Gast)


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Ja, das war bisher so. Laut Informationen von einem erfolgreichen
Antragssteller muss die EAR aber vom BMU was auf die Finger bekommen
haben nicht mehr so gierig den Gebühren hinterherzulaufen.

Nach der Gebührenverordnung und dem Grundgesetz ist es garnicht
zulässig, dass die EAR die Befreiung von den Gebühren von der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig macht. Es geht darum
eine Verhältnismässigkeit zum Gegenstand des Verwaltungsaktes zu
bewahren und Gegenstand des ElektroG ist nun mal die Entsorgung der
Altgeräte.

von Markus Burrer (Gast)


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Ah, gut zu hören. Ich den Weg jetzt auf jeden Fall versuchen. Und sollte
es doch nicht klappen mache ich aus der Not ne Tugend

von Mark D. (mark_de_jong)


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Wie währe es mit folgende lösung:

-Mann verkauft nur noch Bausätze. Oder teil Bausätzte (z.b. nur SMD
teile bestückt).

-Mann biete die dienstleistung an die Bausätze zusammen zu löten.

Der nachteile wäre die mehrfache versandtkosten für denn Kunden, aber
keinen verkauf von geräte, oder sehe ich das falsch.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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Ich bin mir immer noch nicht 100% im klaren darüber ob Bausätze wirklich
so einfach ausgenommen sind. Aber ich kann vielen meiner Kunden keinen
Sack Bauteile schicken. Und wenn ich als Dienstleistung das Bestücken
anbiete bin ich ja eigentlich auch schon wieder Hersteller eines
Gerätes

von Mark D. (mark_de_jong)


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Da bin ich nicht der meinung, ein Bausatz kann doch nie ein gerät sein,
wenn noch gelötet werden muss zum inbetrieb nehmen.

Der kunde schickt doch die teile, platine, etc, und ich würde die
zusammen löten, das ist nur eine dienstleistung, und keinen verkauf von
ein gerät, die teile gehören dem Kunden.

von Markus Burrer (Gast)


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Trotzdem kein praktikabler Weg. Die Kunden würden nur kopfschüttelnd
nach anderen Herstellern suchen

von Guido Körber (Gast)


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Das ist mal wieder ein Beispiel für ein grundlegendes Problem mit dem
ElektroG: Man wird verantwortlich gemacht, wenn man sich nicht
gesetzeskonform verhält, andererseits gibt es aber keine Instanz die
verbindliche Auskünfte erteilt was denn nun gesetzeskonform ist.

von Markus Burrer (Gast)


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Hirnloser Bürokratiewahn halt. Ist doch in good old Germany nix neues

von MaxMueller (Gast)


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Ich verstehe sowieso nicht, warum fuer ein verkauftes Produkt
hinsichtlich Entsorgung verantwortlich sein soll. Ist er noch
Eigentuemer? Nein! Was steht im GG? Richtig! Eigentum verpflichtet...

Wieso muss ich mich eigentlich um fremdes Eigentum kuemmern, auch wenn
ich mal der Hersteller war? Nur weil irgendwelche Pophanze irgendwelche
Paragraphenwerke ersonnen haben? Da koennte ja jeder kommen...

von Mike (Gast)


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endlich mal ein guter ansatz!
was machen die verpackungshersteller, die ihre verpackungen an die
betriebe verkaufen, die dann wurst, dvd-player, klopapier und sonstiges
reinpacken?
wäre mir neu, daß ein wurstherrsteller seine verbrauchte wurstpelle
wieder zurücknimmt....

von Stephan (Gast)


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Stimmt.

Aber wie wäre es denn so:

Ihr bietet Eure Sachen als Bausatz an, über Eure Firma X. Gleichzeitig
die Möglichkeit, es bei der Firma Y zusammenbauen zu lassen. Beide
Firmen sind Eure :-) . Müssen natürlich rechtlich unabhängig sein.
Firma Y ist somit nur noch ein Dienstleister, der im Auftrag des Kunden
ein Produkt zusammenbaut.

Klar, der Kunde sieht das Produkt erst im zusammengebauten Zustand in
seinem Briefkasten.

Dann wäre doch das ganze Problem in trockenen Tüchern, oder?

Stephan.

von Stephan (Gast)


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Das liegt sicherlich daran, dass die EAR auch keine neuen Vorschläge
macht :-) .

Ich für meinen Teil habe sehr viel Zeit damit verbracht, über das
ElektroG zu recherchieren.

Die FDP und tatsächlich auch die CDU haben in einer öffentlichen(!)
Anhörung tatsächlich die Frage gestellt gehabt, was mit den Kleinst-
und Kleinunternehmern passiert, und ob die Gebühren eine unbillige
Härte darstellen würden.

Diese Frage konnte verneint werden, weil es die Möglichkeit gibt, eine
Gebührenbefreiung zu beantragen.

Stephan.

von Markus Findel (Gast)


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Sacht mal bitte einer wie das denn nun gerichtlich aussieht. Wie kann es
denn sein dass die Unternehmen so ungleich belastet werden? Ist sowas GG
konform? Und Containerlotterie? Was geht denn? Wie bitte?
Lotterieverfahren? Wo sind wir denn? So ein Lötzinn kann doch unmöglich
vor einem Gericht Bestand haben. Da ist keine Planungssicherheit etc...
Klagt irgendjemand? Solltet ihr vielleicht bevor ihr euren Laden
dichtmacht, wenn dann Hartz 4 isses doch auch egal. Wie sieht es denn
mit einer Sammelklage über die Vereinigung mb aus? Ich muss sagen ich
bin geschockt. Zwar denke ich nicht dass 1000 Euro pro Jahr einen
umbringen, aber es macht Geschäftsgründungen vollkommen risikobehaftet
scheinend und schon aus psychologischen Gründen machen es viel weniger
Leute. Echt schade wenn man bedenkt dass es bei Ebay so schöne Sachen
von Hobbyisten gab... LCR Meter, AVR Board...

von G. Schlomka (Gast)


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@Markus Findel

Betr. Klagen / Sammelklagen etc

Das sagt sich leichter als es sich tut. Es gibt in D keine direkte
Möglichkeit, einfach gegen ein Gesetz, oder seine Implementierung zu
klagen. I.d.R. sieht der Weg so aus:

Man braucht ersteinmal einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde,
gegen den Widerspruch erhoben werden kann. Das könnten
Gebührenbescheide sein, oder Verweigerung der Registrierung,
Bussgeldbescheide, etc.

Durch den Widerspruch kann es zum Verfahren kommen. Je nach Begründung
des Widerspruchs kann das sich sehr weit weg vom eigentlichen
Verwaltungsakt entfernen - und bedingt dann den sog. Instanzenzug.
Dabei werden die verschiedenen Gerichtsinstanzen durchlaufen, ggfs. bis
zu Verfassungsgericht. Die Dauer eines solchen Prozederes liegt so bei
rund 8 Jahren....

Trotzdem sind wir von der VMB dabei, juristische Vorgehensmöglichkeiten
zu prüfen, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Das
heißt nicht, daß wir planen, irgendwelche Klagen zu führen, aber wir
suchen nach interessanten Ansatzpunkten. Ein paar haben wir schon
gefunden, aber das können und wollen wir zu diesem Zeitpunkt nicht
öffentlich machen. Juristisch ausgebildete Mitglieder der VMB sind
natürlich grundsätzlich  eingeladen, sich einzubringen!

Zum Thema Bausätze: Man sollte bedenken, daß, auch wenn bestimmte
Konstruktionen vielleicht den Gesetzeswortlaut ausmanöverieren,
Gerichte regelmäßig Umgehungstatbestände als solche erkennen und man
dann doch relativ schlechte Karten hat. Zummindest könnte das dann ganz
schnell Änderungen des Gesetzes  Erlasse  Verordnungen oder auch nur
Auslegungen durch das Gericht nach sich ziehen, die das 'Schlupfloch'
schnell stopfen. Also Vorsicht, bevor man sich auf solche Konstrukte
stützt.

Wie immer ohne Gewähr und nur meine persönliche Auffassung.

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Peter (Gast)


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Der beschriebene Weg durch die Instanzen mag zwar lange dauern, aber das
Problem ist, die Zahlung des Verwaltungsaktes um den man sich streitet
ist trotzdem zu leisten. Es sei denn die Vollziehung wird ausgesetzt.
Wenn die Existenz nicht bedroht ist, wird die Vollziehung nicht
ausgesetzt. Und selbst dann wird man mit Standard Antworten abgewiesen.
Auch der Gang durch die Instanzen kostet richtig Geld.
Wenn der ganze Spass mehrere Jahre dauert, kommt jedes Jahr wieder was
dazu. Ausserdem löst es das Problem kurzfristig nicht, was aber nötig
wäre damit Kleinstbetriebe nicht einen hohen Prozentsatz ihres Gewinnes
für ein Gesetz verbraten was die Welt in dieser Form nicht braucht.

von Guido Körber (Gast)


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Nochmal: Die Verhältnismässigkeit des Verwaltungsaktes bezieht sich
nicht auf die Frage ob das betroffene Unternehmen wirtschaftlich
bedroht wird, sondern auf das Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und
Gegenstand des Verwaltungsaktes.

Also im Klartext: Wer 100kg Geräte vertreibt hat mit ca. 20 Euro
Entsorgungskosten zu rechnen. Dagegen sind Euro 700 an
Verwaltungsgebühren wohl nicht mehr verhältnismässig und müssen laut
Gebührenordnung der EAR ermässigt oder ganz erlassen werden.

von G. Schlomka (Gast)


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@Guido Körber:

Hallo! Ja, Sie haben Recht. Wir halten die Auslegungskriterien der EAR
von wegen 'Existenzbedrohung' etc. auch für nicht haltbar. Ein
abgelehnter Antrag auf Ermäßigung / Erlass der Gebühren wäre z.B. ein
Klageeinstiegspunkt. Im Übrigen kann man in dringenden Fällen bei
Gericht erfahrungsgemäß sehr leicht die Aussetzung des Vollzugs
erreichen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Wie immer ohne Gewähr und nur meine persönliche Auffassung.

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von holgerz (Gast)


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Mal so zwei, drei Fragen.

Ich melde mich bei der EAR an.
Angemeldete Schrottmenge: 1 bis 5 kg --> Ist schwierig abzuschätzen.

Von welchen kann Gebühren kann ich befeit werden?
Alle?
Oder muss ich die "Firmenanmeldung" trotzdem bezahlen?

Gruß
Holger

von Guido Körber (Gast)


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Was Sie bezahlen müssen hängt von der Entscheidung der EAR ab.
Prinzipiell sieht die Gebührenordnung eine Ermässigung oder einen
Erlass fast aller Gebühren vor, ausser solchen Dingen wie den
Zuschlägen für selbstverschuldete Handarbeit bei Meldungen etc.

von Guido Körber (Gast)


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Keine schlechte Idee, der gleiche Spammer ist bei unserem Forum an der
Aktivierung gescheitert...

von G. Schlomka (Gast)


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Frontal 21 hat einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Elektroschrott
gebracht. Wir haben Details auf unserem Blog veröffentlicht:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/01/19/noch_mehr_giftmull_in_die_3_welt_dank_el~485312

Selbst Mitarbeiter des Bundesumweltamtes kritisieren das ElektroG -
vielleicht bildet sich ja langsam ein wenig Einsicht?

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Hannes L. (hannes)


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> vielleicht bildet sich ja langsam ein wenig Einsicht?

Dann müsste man ja zugeben, dass man Mist gebaut hat oder dem
Lobbyismus verfallen ist. Aber welcher Politiker tut den sowas???

...

von G. Schlomka (Gast)


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> Dann müsste man ja zugeben, dass man Mist gebaut hat oder dem
Lobbyismus verfallen ist. Aber welcher Politiker tut den sowas??? <

Immerhin haben die Politiker, die für das ElektroG verantwortlich
zeichnen, aktuell nichts mehr zu sagen. Insoweit sollte es für Ihre
Nachfolger wenig Grund geben, keine Einsicht zu zeigen...:)


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Markus Burrer (Gast)


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Das Problem ist: solange die aktuellen Politiker aus der gleichen Partei
stammen werden die nen Teufel tun und da was dran ändern, egal wie
hirnrissig Gesetze oder Beschlüsse sind.

Außerdem wäre ich dafür das Politiker, auch Politiker a.D., für den
Bockmist zur Verantwortung gezogen werden den sie verzapft haben. Z.B.
Kürzung/Streichung ihrer so heißgeliebten Rente oder Haftstrafen.

von G. Schlomka (Gast)


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> Außerdem wäre ich dafür das Politiker, auch Politiker a.D., für den
Bockmist zur Verantwortung gezogen werden den sie verzapft haben. Z.B.
Kürzung/Streichung ihrer so heißgeliebten Rente oder Haftstrafen. <

Naja, das sind langsam grundsatzpolitische Diskussionen, die unter
einem ElektroG-Thread eigentlich nicht hingehören. Aber ich gebe Ihnen
grundsätzlich Recht. Das ist ja das Grundwesen von Bürokratien (zu
denen man die gesamte Politik durchaus hinzuzählen kann):

Die Trennung von Macht und Verantwortung. Nicht umsonst war das auch
die Hauptverteidigungslinie der NS-Verbrecher. Nur wer ggfs. auch die
Verantwortung für seine Handlungen übernehmen muss (und damit ist
nicht der Rücktritt gemeint), handelt sorgfältig. So sind die
Menschen nunmal.

Insoweit wäre eine Erweiterung des Strafgesetzbuches durchaus sinnvoll.
Beispielsweise wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze, oder deren
Handhabung mittels Erlassen, für verfassungswidrig befunden hat, die
Politik / Behörden das aber einfach ignorieren. Hatten wir fast ein
Jahrzehnt bei der Besteuerung von Einkommen, die unter dem
Existenzminimum liegen. Soetwas müsst meiner Meinung nach dem
Tatbestand des Landesverrates gleichgestellt werden, bei Feststellung
der besonderen Schwere der Schuld.


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Marillion (Gast)


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> Insoweit sollte es für Ihre Nachfolger wenig Grund geben, keine
Einsicht zu zeigen...:)


Das ist wohl Wunschdenken.

Wie ist es anders zuerklären, daß der Wirtschaftsminister Glos noch
nicht die Notbremse gezogen hat?

Als CSU-Mann vertritt dieser auch die sehr große Schar bayrischer
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen.

Da die CSU eh angeschlagen ist, währe ein Aufstand obiger Unternehmer
wohl am effektivsten.

von katha (Gast)


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Wir haben uns anfang November bei der EAR angemeldet und sind immer noch
nicht entgültig registriert.
Es ist schon soweit das uns viele Kunden deswegen abspringen(
Computerhersteller)!!!
Wie kann ich Druck machen.
Es meldet sich niemand am Telefon und auf meine Mails antwortet
Keiner??!!!!!!!!!!!!!!!!!
Helft mir Katha

von G. Schlomka (Gast)


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@Marillion:

Warum hat Herr Glos nicht die Notbremse gezogen??? Ich musste echt
lachen. Erstens ist das nicht seine direkte Zuständigkeit, und
zweitens...nunja, will ja niemanden beleidigen, aber um einen
Gesetzestext zu lesen, zu verstehen oder ihn gar zu verfassen braucht
es Wissen (spezifisch) und Intelligenz (allgemein). Man sollte doch von
Politikern nicht mehr verlangen, als sie zu leisten
vermögen...<grins>...insoweit würde ich speziell Herrn Glos da
niemals Böswilligkeit unterstellen.

Einen "Aufstand" wollen wir nicht anzetteln, aber wir Unternehmer
müssen uns zusammentun um etwas zu bewegen. Dafür haben wir ja die VMB
gegründet, und wir suchen noch aktive Mitglieder, die was
(konstruktives!) tun wollen! Also!

@Katha:

Mailen Sie mir doch mal etwas mehr Details zu Ihrem Problem. Allgemein
können Sie die EAR nicht zu einer schnellen Reaktion oder Registrierung
zwingen. Unserer Erfahrung nach werden aber Registrierungen durchaus
relativ schnell (so 2-3 Wochen) bearbeitet. Wenn nicht, liegt es
meistens an einem speziellen Problem, z.B. keine Garantiestellung, oder
Härtefallantrag, oder andere "Formfehler".


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Tobias S. (tobias)


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Hi,

kennt eigendlich jeman die Konditionen, zu denen take-e-way Garantieen
vergibt? Auf ihrer "Hompage" lassen sich ja schlicht keine relevanten
Informationen finden.

Gruss Tobias

von Susi (Gast)


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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ab wann die Kennzeichnungspflicht mit der
durchgestrichenen Mülltonne in den Niederlanden in Kraft tritt?

Vielen Dank ... Grüße Susi

von Guido Körber (Gast)


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In den Niederlanden ist das nationale WEEE Gesetz seit letzem August(?)
in Kraft. Also es besteht bereits seit einiger Zeit die Pflicht dafür.

von Susi (Gast)


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Danke für die schnelle Antwort...Susi

von Ommel (Gast)


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"Unserer Erfahrung nach werden aber Registrierungen durchaus
relativ schnell (so 2-3 Wochen) bearbeitet. Wenn nicht, liegt es
meistens an einem speziellen Problem, z.B. keine Garantiestellung,
oder
Härtefallantrag, oder andere "Formfehler"."

Nicht unbedingt.
B2B-Registrierungen dauern erheblich länger.
Wir haben uns auch schon im November für B2B angemeldet und warten
immer noch.
Und auf der Stiftung-EAR-Seite findet sich unter "Registrierung" der
Hinweis, dass "eine Vielzahl von b2b-Herstellern nicht vor Ende Januar
mit einer Bescheidung rechnen kann".

Wahrscheinlich ist an denen einfach nicht so viel zu verdienen.
Da dies aber offensichtlich bedeutet, dass die Registrierungsanträge
nicht in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet werden, könnte
eventuell über eine Schadenersatzklage nachgedacht werden, wenn die
Stiftung den Antrag so lange verschleppt, bis die Kunden abspringen.
Iich bin aber kein Anwalt, das ist nur eine Vermutung.

Gruß
Ommel

von G. Schlomka (Gast)


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@tobias:

Bei take-e-way kann man auch anrufen, wir wurden freundlich, schnell
und kompetent behandelt.

@ommel:

Ja, b2b ist nochmal was anderes. Das liegt letztendlich an der
Überprüfung, die die EAR machen muss (will!), daß die Geräte wirklich
den EAR-Standards für b2b Meldungen entsprechen. Dort herrscht ja die
eindeutige Tendenz, möglichst alles als b2c einzustufen.

Im Übrigen ist die b2b-Registrierung auch nicht der Weisheit letzter
Schluß, denn dort kommt das dicke Ende sprichwörtlich zum Schluss,
nämlich bei der Rücknahmepflicht der 'Hersteller'. Mehr dazu unter
unserem BlogArtikel

http://elektrog.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/06/unkalkulierbare_kosten_rollen_auf_kleinb~365095


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Beobachter (Gast)


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Den Frontal 21-Bericht habe ich ebenfalls gesehen. Dass Elektroschrott
ins Ausland verkarrt wird ist eigentlich nichts neues. Manch gelbem
Müllsack des dualen Systems ist in der Vergangenheit ähnliches
wiederfahren, so wurde jedenfalls einst berichtet. Nicht gerade
angenehm anzusehen im Bericht war die Frau, die über offenem Feuer
Platine für Platine gegrillt hat, um damit wohl Bauteile bzw.
Metallverbindungen zur Rückgewinnung zu trennen (oder gings um das
Kupfer der Platine?). Ist eigentlich auch nebensächlich, jedenfalls für
uns. Für die Frau bedeutet dieser Ein-Euro-oder-noch-weniger-Job
vielleicht ihr überleben oder ein Zubrot, die Gesundheit bleibt ihr
dabei zumindest langfristig betrachtet auf der Strecke.

Doch zurück zum Thema. Eine Folge des ElektroG ist anscheinend das
massenhafte Verschippern von Altgeräten, deklariert oder besser gesagt
getarnt als Gebrauchtware, um den Entsorgungskosten zu entgehen.
Gebrauchte Elektrogeräte in ein Nicht-EU-Land zu verkloppen ist zwar
nicht verboten, aber so wie es im Bericht gezeigt mit ganzen Containern
voll geschieht, deren Inhalt auf den ersten Blick schon lange jegliches
Funktionsleben ausgehaucht hat, war das wohl nicht vom Gesetzgeber
angedacht. Besonders interessant fand ich dabei, dass die Zollbehörden
das Problem hinlänglich kennen und trotzdem praktisch nicht dagegen
vorgehen, mit der Begründung, sie müßten dann ja die Funktion oder
besser die Nichtfunktion eines jeden einzelnen Gerätes nachweisen und
dies sei wegen der großen Anzahl an Containern täglich einfach nicht zu
bewältigen (und man könne schließlich nicht den ganzen Betrieb im
Containerhafen deswegen aufhalten, so der Tenor). Ob es den
Abfallbehörden im Ländle mit der Überwachung des ElektroG ab März
ähnlich ergeht?

Wenigstens wurde mal über das Thema berichtet, auch wenn dabei der
Umweltaspekt im Vordergrund stand und über die Belastung für
Kleinunternehmen kein Wort fiel.

Ein Beobachter

von Marillion (Gast)


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@ H.Schlomka

> Erstens ist das nicht seine direkte Zuständigkeit...

Hm, da hab' ich wohl verpasst, wie in den letzten Wochen die
Palamentarischen Spielregeln für die Verabschiedung von Gesetzen
geändert wurden.

Der Vorgänger vom Wirtschaftsminister M.Glos war W.Clement. Dieser hat
mit dem anderen Fachminister Trittin(Umwelt) das EAR-Gesetz
unterschrieben.

Für mich heißt das, daß der Wirtschaftminister zu 50% involviert ist.
Und daraus leite ich, im Gegensatz zu Ihnen, mal eine direkt
Zuständigkeit ab.

Ob M.Glos dem EAR-Gesetz inhaltlich folgen kann ist uninteressant.
Aber M.Glos, als Politiker, versteht was von Begriffen wie:
Investitionshemmnis, Arbeitsplatzgefährdung, Blockade im
EU-Warenverkehr, Existenzgründungsgefährdung, usw.
Und deshalb möchte ich einen Vorschlag wiederholen, der desöfteren von
div.Fachzeitschriften gemachr wurde: Schreibt an Eure
Bundestagsabgeodneten oder geht in deren Sprechstunde, schreibt an Eure
Landräte und den Wirtschaftsminister Glos.

Die Empfehlung an den Umweltminister Gabriel zu schreiben spare ich
mir.
Als ehemaliger Pop-Beauftragter der SPD ist der weniger kompetent als
M.Glos.


Marillion

von G. Schlomka (Gast)


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@Marillion:

Sie haben natürlich Recht, daß man durchaus seine Abgeordneten und
Regierungsmitglieder direkt angehen kann und soll. Warum der
Wirtschaftsminister das ElektroG unterschrieben hat, weiß ich ehrlich
gesagt nicht. Die inhaltliche Zuständigkeit sehe ich aber doch eher
beim Umweltminister.

So oder so habe ich längst die Illusion verloren, unsere Politiker
wären Willens und in der Lage, sinnvolle und nützliche Gesetze zu
machen. Daher meine 'Belustigung' über die Vorstellung, Herr Glos
(oder sonstwer in der Regierung) würde die 'Notbremse' ziehen. Gerade
das ElektroG selbst offenbart doch, daß die Gesetzesmacher, also die
Politiker und Bürokraten tief unten in den Ausschüssen, eine völlig
naive, geradezu kindliche Vorstellung von der (Wirtschafts)welt haben.
Um unseren Protest zu hören, braucht es nur Ohren. Um ihn zu verstehen,
um zu erkennen, daß er berechtigt ist, braucht es ein Verständnis eben
dieser komplexen Wirtschaftswelt.

Damit komme ich zu Ihnen, Beobachter:

>Wenigstens wurde mal über das Thema berichtet, auch wenn dabei der
Umweltaspekt im Vordergrund stand und über die Belastung für
Kleinunternehmen kein Wort fiel.<

Diese Umweltaspekte sind auch für den naiven, von Sachkenntnis
unbelasteten Politiker sofort zu verstehen (zumindest bei entsprechend
einfacher Aufbereitung wie in Frontal 21). Insoweit ein guter Ansatz,
um gegen das ElektroG zu protestieren. Uns kann es doch völlig schnuppe
sein, was die Gründe für eine Änderung / Abschaffung des Schrottgesetzes
sind. Hauptsache ist, daß etwas geschieht, und hoffentlich das
Richtige.


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Steven (Gast)


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Hallo,

ist es möglich, dass ein Vorschlag veröffentlich wird, mit dem man
Antrag auf die Härtefallreglung stellen kann? Dies könnte dann als
Standard für Klein-/Kleinstunternehmer herhalten und somit schon einmal
eine deutliche Entlastung darstellen.

Besonders interessant ist ja das Gesetz für Anbieter von
kundenspezifischen Lösungen, d.h. Produkten, die nicht in großen
Stückzahlen vertrieben werden. Man kann ja nur geräte, jedoch nicht
Baugruppen registrieren. (Wie sieht es mit Variantenbestückung aus?)
Angenommen, jemand vetreibt kundenspezifische Einzellösungen für 2000
EUR und das 100x im Jahr, so hat er ein bescheidedenes Einkommen.
Demgegenüber stehen jedoch 100 Registrierungen, wobei hier die Gebühren
die Hälfte der Einnahmen ausmachen. Wäre das ein Härtefall oder liegt
dies im Ermessen der EAR?

Steven

von Guido Körber (Gast)


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Es wird nicht das einzelne Gerät, sondern eine Geräteklasse registriert.

von Flo (Gast)


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Kann evtl. jemand ein Beispiel für einen Härtefallantrag
veröffentlichen?

Danke!

von G. Schlomka (Gast)


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@Flo, Steven

Leider haben wir selbst keine Erfahrung mit den Härtefallanträgen. Es
wäre aber für die VMB ein interessantes Thema; insbesondere
Unternehmen, die erfolgreich einen solchen Antrag gestellt haben,
können sich gerne bei uns melden, damit wir eine Art Vorgehensmuster,
Checklisten, etc. ausarbeiten können.
Eventuell könnten wir auch ein VMB-Mitglied bei einem Härtefallantrag
unterstützend begleiten, um Erfahrungen aus 1. Hand zu gewinnen.

Geeignete Personen/Unternehmen bitte direkt bei mir melden!

mailto:schlomka@vereinigung-mb.de

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Beobachter (Gast)


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@G. Schlomka und alle

Hab gerade noch mal auf kurz auf die Elektor-Webseite geschaut. Dort
wurde ein Link eines Artikels der Aachener Zeitung gepostet ("Bescheid
zurückgenommen nach Klage"). Der ganze Artikel steht zwar leider nur
nach kostenpflichtigem Abo zur Verfügung, aber der kurze Auszug dürfte
auch schon recht interessant sein:

http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=642920&template=detail_standard

Ein Beobachter

von TravelRec. (Gast)


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Yep, interessant - es gibt also die ersten (?) Zeichen im Blätterwald...
Gut zu wissen für die kleinen Leute in der Provinz. Was mich ernsthaft
wundert: In Rundfunk und Fernsehen (auch in Wirtschaftssendungen)
schweigt man sich bislang zum ElektroG aus.

von Ludwig W. (lordludwig)


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so viel zu "schaffung von arbeitsplätzen"

von Steven (Gast)


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Es wurden doch Arbeitsplätze geschaffen.
Irgendwie erinnert mich das an den einen Ruderer und den 7
Steuermännern.
http://www.my-japan.de/temp/Management.jpg

von katha (Gast)


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@G.Schlomker
Wir sind durch Take-e-way mit der Ear im Kontakt also kann ich
Formfelhler auf jeden Fall ausschließen.
Die EAR arbeitet einfach zu langsam. Und dann noch das vernichtende
Statement der Ear auf der Internet seite zum Thema Registrierung auf
der Frontpage der Seite!!Echt heftig zu langsam und dann den
Herstellern alles in die Schuhe schieben. Echt krass.


http://www.stiftung-ear.de/content/e43/e120/e773/e1079/051221TerminlagebeiEARundRegistrierungsnachweis_ger.pdf?preview=preview

von Marillion (Gast)


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@katha

Was soll daran "heftig und krass"(Stöhn) sein?

Die Unternehmer sind selbst schuld. Ich hab' mich auch erst vor
einigen Tagen angemeldet, bin auch selbst schuld.

Bis zur Erteilung einer WEEE-Nr. wird selbstverständlich nichts
"in Verkehr" gebracht - wirklich nicht? Muß ich gleich mal
nachschaun....

von vornüber (Gast)


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der Unternehmer ist immer schuld! Diese abartige Spezies von
Beamtendränglern. Wirklich widerlich diese Unternehmer. Da sind solche
Statements doch absolut angemessen.
Wird Zeit, dass man die Anmelde-Gebühren erhöht und die mageren
EAR-Stundensätze (160,00 Euro) auch nochmal kräftig anhebt.
Dann kann man die EAR-Ersatzbehörde endlich auf über 1000 Leute
aufstocken, einen stolzen Neubau im Frankfurter Bankenviertel schultern
und somit der Wirtschaft wirklich helfen. Das bringt Deutschland dann
endlich wieder auf die Überholspur...

von Beobachter (Gast)


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ZDF Blickpunkt hat einen guten Beitrag "Entsorgung zum Nulltarif"
unter dem Stichwort "Aufreger" über die neue
Elektroschrott-Verordnung gesendet.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,3716920,00.html

Hier kam die Belastung für kleine und mittlere Betriebe zur Sprache,
die das neue Gesetz mit sich bringt. Als Betroffene kam die Firma
Fibotec in Mainingen (stellen Messgeräte her, 6 Mitarbeiter) zu Wort.
Ebenfalls beklagte sich die IHK Südringen über diesen bürokratischen
Irrsinn. Lediglich der Herr vom Zentralverband der Elektrotechnik und
Elektroindustrie verteitigte deren "Machwerk".

Wer den Beitrag nur kurz überfliegen möchte, sollte ab "Hersteller
belastet" lesen und vor allem den Abschnitt
"Bürokratieabbau heute?".

Ein Beobachter

PS: Ein positives Voting (unten auf der Webseite) schadet der Sache
sicherlicherlich nicht ;)

von vorbeigeschlendert (Gast)


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sind eigentlich vom vereinigung-mb (und/oder anderen) Aktionen geplant,
Messepräsenz o.ä.? In 3 Wochen wäre ja z.B. die embedded in
Nürnberg...

Grüße

von G. Schlomka (Gast)


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@vorbeigeschlendert:

'Aktionen' im Sinne von Demos, Messeauftritten o.ä. sind derzeit
nicht geplant, insbesondere da uns dafür die nötige Manpower fehlt.
Sollten sich genug aktive Mitglieder dafür finden, wäre das aber auch
ein interessanter Aspekt.

Im Moment konzentriert sich unsere Arbeit auf Öffentlichkeitsarbeit
einerseits (Internet, Journalistenkontakte, etc) und auf die
juristische Recherche andereseits. Vielleicht allgemein interessant:
Herr Körber vom Codemercs-Forum und die VMB haben beschlossen, unsere
Arbeit zusammen fortzuführen. Insoweit werden wohl auch bald die
Internetauftritte gemeinsam erfolgen.

Ein aktuelles, gemeinsames Thema ist die Ausarbeitung von einer
Zusammenfassung für die wichtigsten anderen EU-Länder, als kleiner
Leitfaden für Unternehmen, die im Binnemarkt im- und exportieren.

@Beobachter:

Vielen Dank für Ihre häufigen Hinweise auf interessante
Presseveröffentlichungen. Hätten Sie nicht Lust, bei der VMB im
Presserat mitzuwirken?

@alle:

Heute sind wir aus dem Lachen nicht mehr herausgekommen - ohne daß wir
das wollten hat mein Unternehmen (Noisemagic GmbH) heute den heiligen
Gral erreicht: Wir haben (schon seit einiger Zeit) eine gültige WEEE
Nummer von der EAR, haben aber heute von der EAR die Mitteilung
bekommen, daß der Kostenbescheid von letztem Jahr (bummelige 900 €)
rechtswidrig und damit ungültig sei. Wir haben also (im Moment) eine
gültige Registrierung mit NULL Kosten!!!

Entsprechende Faxkopie von take-e-way mit handschriftlichem Vermerk:
Herzlichen Glückwunsch!!!

Natürlich hat das keinen Bestand, und wir werden das schon richten.
Aber es ist eine echte Bürokratie-Posse, die wir in Auszügen noch diese
Woche in unserem Blog (http://elektrog.blog.de) veröffentlichen werden.


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Guido Körber (Gast)


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Also ich bin am 14.2. auf der Embedded und werde mit Sicherheit einige
Firmen ansprechen wegen gemeinsamen Vorgehens.

von Beobachter (Gast)


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also alles schön und Gut, aber jetzt kommts richtig:

Unsere Liebe Meinungsfreiheit hat ab diesem Jahr auch einen Maulkorb
bekommen. Per Gesetz  natürlich!! Ct 1/06

Seit Anfang des Jahres sollten Forumbetreiber aufpassen was alles in
ihren Foren so steht, denn dafür kann ja Vater Staat ja auch Strafen
verhängen!

Wenn jemand Öfen anzünden will, ist das ja schon fast terroristisch,
der arme Forumbetreiber, wenn er es nicht rauslöscht, fast oder
ganzsicher bankrott.


Demonstrieren, auch nicht schlecht. Wenn Vater Staat dahinter einen
terroistischen Gedanken sieht, darf das ganze sogar von der Armee als
Blutbat im Kampf gegen den Terrror beendet werden.( Ideale Ausrede
gegen alles was demonstrieren will, Rentner eingeschlossen!)

So wie jeder Internetbetreiber jetzt Voratsdatenspeicherung betreiben
soll( Fankfurt 639000 CD'S) und bezahlen soll er das alleine laut
Schäuble, so sollen alle für einen bankrotten Staat zahlen. Im übrigen
wie sieht es mit der MwSt bei der EAR aus? da kommen ja ab 2007 auch
noch mal 3 Pünktchen dazu.

Im übrigen waren die Elektrofuzies die letzteren in der Runde.
Als erstes haben die Stromfuzies ordentlich fusioniert, gibt ja nur
noch einen oder zwei, Dan die Wasser und Abwasserverbände mit ihren
Anschlußpflichten und richtig satten Beiträgen. Im Osten viel höher als
im Westen. Weil im Osten ja richtig dick verdient wird.. :-((
Dann kamen die Müllfuzies mit ihren Verbrennungsanlagen und der
genjalen Idee Endlagerung zu verbieten mit Gesetzesbeschluß.
Die ROHS kam eigentlich nur dazwischen, die hatten die anderen in ihrem
Wahn alles zu besteuern außen vor gelassen, weil es sie nicht betrifft.
Gott sei Dank, haben die sich wohl gedacht.

Ich weiß nicht ob ich mich jetzt an alle Forschriften gehalten habe
oder wie viele ich überschritten habe, eines ist gewiss, im Osten gabs
viel Scheiß! aber so was hat selbst die Partei nicht hinbekommen!!!!

Im übrigen wer glaubt, das die Stasi eine Sammelwut hatte, sollte sich
mal jetzt über die neuen Gesetze informieren.
Lustig wirds auch wenn RFID zum Einsatz kommt, und unser Staat dan
richtig Datensammeln kann.

Ich werde vielleicht umschulen so als Bäcker, Fleischer.. ist
vielleicht kriesensicherer als die E-branche.

Ich weiß nicht ob es vielleicht doch schon Wahlfäschungsorgane gibt.
Wenn man so sieht, wieviele Plakate von den Rechten umherhingen, und
die hatten zum Schluß noch nicht mal 1%?! Rechts oder links?
mit den Linken kann man ja auch nichts anfangen, welche Linken denn
eigentlich?.....

So könnte es noch ein bisschen weitergehen..
Auswandern wäre noch ne Alternative, aber wer nimmt uns schon?

Ein guter Freund sagte zu letzten Wahl: Du hast nur die Möglichkeit das
Tempo zu bestimmen, mit dem der Wagen vor die Wand fährt.

Geht doch noch schneller?

von castle (Gast)


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"Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen privat
verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze
einzuhalten sind !"

ihr könnt ja nicht leben wenn ihr keine 500% gewinn habt.
der ebayer kommt mit weniger aus.

castle

von vornüber (Gast)


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castle = frustrierter Hellseher ohne Begabung

von Beobachter (Gast)


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Achtung: Der Text von 16:28 ist NICHT von mir!

LIEBER POSTER VON 16:28:  IDENTITÄTSKLAU GEHÖRT SICH NICHT!

Wenn man was zu sagen hat, dann bedient man sich nicht eines
Pseudonyms, das bereits ein anderer verwendet, noch dazu im gleichen
Tread. Ich bitte das im Sinne der Sache zu unterlassen oder wenigstens
eine Ziffer wie Beobachter2 o.ä. dranzuhängen.

@Forenbetreiber Andreas Schwarz
Leider schützt auch eine Registrierung nicht, wie ich gerade
feststellen konnte (das Pseudonym kann trotzdem weiter verwendet
werden) und das nach einer Registrierung immer der volle Name im
Posting erscheint (was die Verwendung von Phantasienamen herausfordert)
ist auch nicht gerade hilfreich.

@Schlomka
Den Bericht im ZDF hab ich nur zufällig mitbekommen. Momentan bleibe
ich mal lieber bei vereinzelten Beiträgen hier im Forum, sonst wächst
mir das Ganze noch über den Kopf. Ich freue mich aber, wenn meine Texte
brauchbare Hinweise zum Themenkomplex liefern und z.B. in Ihrem Blog
oder im Codemercs-Forum von Guido Körber Verwendung finden.

Ein Beobachter

von Hannes L. (hannes)


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> Achtung: Der Text von 16:28 ist NICHT von mir!

Das ist wohl wahr...
Das sieht man schon alleine an der Rechtschreibung, die untypisch für
den Beobachter ist.

...

von vornüber (Gast)


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Ja, Niveau des Textes und die Rechtschreibung waren 10 Stufen niedriger.

von Steven (Gast)


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@castle

<zitat>
"Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen
privat
verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze
einzuhalten sind !"

ihr könnt ja nicht leben wenn ihr keine 500% gewinn habt.
der ebayer kommt mit weniger aus.
</zitat>

Ich würde eher sagen, es ist Unwissenheit. So sehr wurde das Gesetz
auch nicht an die Öffentlichkeit getragen. Fast jeder
Bastler/Hersteller hat von RoHS-Konformität und vieleicht auch in
diesem Zusammenhang von WEEE gehört aber nur wenige habe das mit dem
ElektroG in Verbindung gebracht.

Desweiteren gibt es bei Ebay immer noch zahlreiche Anbieter, die zwar
gewerblich handeln (und auch ihre Steuern abführen), sich jedoch nicht
als gewerblich angemeldet haben.

@alle
Von einer Registrierung befreit sind ja die b2b. Reicht hier eine
Erklärung des Käufers aus, dass er "Businesskunde" ist oder muss er
das auch belegen?

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es vor allem im
Kleingerätebereich (z.B. Programmer) sehr viele Private gibt, die so
ein Teil dringend benötigen, wegen des ElektroG aber gezwungen werden,
 nicht mehr auf das günstigste Angebot zurückgreifen zu können.
"Hiermit erkläre ich mich bereit, dass ich das verkaufte Teil
gewerblich nutze" o.s.ä. So gesehen, sitzen die Privaten mit im Boot.

Ich werde vermutlich auch auf der Embedded sein und mal meien Lauscher
ausstrecken. Ich schätze aber mal, dass da viel zu viel einfach
geschluckt wird.

Es bleibt spannend.

Steven

von Guido Körber (Gast)


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Von der Registrierung befreit ist kein Hersteller, egal was für eine Art
Geräte er macht. B2B hat halt nur den Vorteil sich nicht an der
Containerlotterie beteiligen zu müssen.

Der Vertriebsweg ist auch nicht ausschlaggebend für die Frage B2B oder
B2C, sondern die Geräteart. Low-Cost Programmer sind da wohl auf der
Kippe zwischen den Kategorien, Auslegungssache wo sie hingehören.

von katha (Gast)


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@marillion
wir haben uns anfang November registriern lassen. Über einen monat vor
Ende der Anmeldefrist.
Also was können wir dann dafür.
Wir sind uns keiner Schuld bewusst.

von Guido Körber (Gast)


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Der Unternehmer hat heutzutage über einen Wahrsager und eine
Zeitmaschine zu verfügen, damit er sich notfalls rückwirkend
gesetzeskonform verhalten kann...

von G. Schlomka (Gast)


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@Guido Körber:

LOL! Aber Sie haben Recht - man lese nur das Statement der EAR zur
Terminlage der EAR und zum Registrierungsnachweis. Da wird allen
Ernstes verkündet, der dusselige Unternehmer sei doch selber schuld,
wenn die Registrierung nicht schnell genug erfolgt, denn seit 12/04 sei
ja der Inhalt des ElektroG bekannt.

Ja soll man denn als Bürger und Martteilnehmer auf bloße
Gesetzesentwürfe hin aktiv werden?

Die Realitätswahrnehnumg dieser EAR ist wohl völlig verzerrt. Gerade
die heutige Legislative zeichnet sich doch durch pausenlose Änderungen
und fehlgeleitete Schnellschüsse aus. Unser Steuerberater meinte erst
vor kurzem, daß die 'Halbwertszeit' deutscher (Steuer)Gesetze unter
1/2 Jahr gefallen sei und es sich langsam kaum noch lohne, neue Gesetze
überhaupt zu lesen....geschweige denn Gesetzesentwürfe!

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Beobachter (Gast)


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Nur kurz zum Thema "Legistalive". Angela Merkel hat heute in ihrer
Antrittsrede im schönen schweizerischen Ski-Ort Davos vor dem
Weltwirtschaftsforum den sog. Bürokratieabbau nach eigenen Worten zur
"Chefsache" erklärt. Gut, der Begriff hat etwas gelitten (wir
erinnern uns: schon unser Altbundeskanzler verwendete selbigen - nein,
nicht der Dicke, gemeint ist der mit dem Victoryzeichen, mit der
"Nachhaltigkeit"), trotzdem nicht unwichtig sowas auszusprechen.
Vielleicht folgen ja bald Taten, wer weiß?!

Ein Beobachter

von Guido Körber (Gast)


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Zu diesen schönen "Chefsachen" sollten wir vielleicht mal einen
ordentlich fundierten Brief zum Thema schreiben und ihn jedem möglichen
Politiker zukommen lassen. Möglichst jeder von uns. Wenn ein Waschkorb
voller Briefe zu einem Thema ankommt sollte zumindest eine gewisse Spur
von Aufmerksamkeit ausgelöst werden.

von Steffen (Gast)


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"Wenn ein Waschkorb
voller Briefe zu einem Thema ankommt sollte zumindest eine gewisse
Spur
von Aufmerksamkeit ausgelöst werden."

Jo, ich glaube auch noch an den Weihnachtsmann.

OK, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

von D. H. (slyd)


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Grad in den Anzeigen hier links an der Seite gesehen:
http://www.ear-buchhaltung.de/index.php
Ist aber 'n sehr ungünstiger Name für ne Software geworden, die sich
an Mittelständler richtet ;)



BtT:

Kann man nicht irgendwie jemandem mit viel Einfluss vom BMU o.ä.
kontaktieren und versuchen demjenigen klarzumachen das das EAR
dringenst geändert werden muss? Mindestens sowas wie eine
"Volumenregel" mit geringeren Kosten für kleine Unternehmen fehlt ja
eindeutig.

Irgendwas muss man doch tun können!
Wen könnte man da denn ansprechen? (nicht alleine natürlich, sonst jukt
das da ja keinen, aber wenn sich viele kleine Unternehmer da melden...)


Also das Motto der Bundesregierung mit von wegen "Weniger Bürokratie"
wäre ja sonst jetzt schon gescheitert...

von Jussarian (Gast)


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Sehr lesenswert, bringt uns aber auch nicht weiter.


http://www.elektroniknet.de/ek/aktuell/leserbriefe.htm

von Susi (Gast)


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Hallo zusammen,

kann mir jemand schnellstmöglich ein paar Adressen nennen, wo ich diese
Aufkleber mit der durchgestrichenen Mülltonne herbekomme?
Ich war einmal auf solch einer Seite, habe aber leider den Namen
vergessen.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße Susi

von Girly (Gast)


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Hallo erstmal an alle die verzweifelt..... sind:

Da viele Klein-Unternehmer mehr darunter leider und fast jeder seinen
Laden lieber dicht macht bzw. machen möchte....


Jeder von uns (Hersteller/Inverkehrbringer) hat massive probleme.
Warum setzt Ihr Euch Klein-Unternhemer nicht zusammen und reicht eine
SAMMELKLAGE ein?!
Ich meine damit, Registriert Euch schon mal auf deren Seite, Stammdaten
usw...., und gibt eine/Eure Marke ein, eine Geräteart an. Somit ist man
nach dem ElektroG Registriert. Was danach kommt, (das ist der Punkt an
der Sache: NICHT ZAHLEN

Das ElektroG sagt auch, das es Grenzfälle gibts, wenn die Mengen ....
Verhältnismßig zu dem was die EAR an Gebühren und dem Container-Los
nicht stimmen usw.....

genau hier eine Sammelklage einreichten!!!! (Alle Klein-Unternehmer
sollen sich zusammen tuen und KLAGEN!!!


Für diese Stammregistrieung mit der Eingabe einer Marke, Kategorie z.B.
8 (Medizin.Geräte)+ B2B Gerät, kommt ein Kostenbescheid ih Höhe 179,80
Euro (hier sind bereits die 16& MwSt. enthalten)
Das ist noch nicht zu Ende, bei jedem B2B Gerät muss man eine
"Glaubhaftmachung"  noch ausführlich niederlegen, dies muss wiederum
von dem Hr. Dr. Winghofer (EAR) freigegeben werden.
Nach der Freigabe muss man die Registrierung fortsezten bzw.
abschließen.

Ich könnte jetzt einen Roman bezüglich EAR schreiben, habe seit Monaten
deren Seite und andere Seiten von oben bis unten runtergerattert,
Verbände usw. gesprochen....

Da hilft wirklich nur die Sammelklage und nichts anderes!!!!
Wenn EAR aktiv sein kann, warum können Wir/Ihr, das nicht sein!?!

ALSO: Kopf hoch und was uns nicht umbringt, macht uns nur HÄRTER!!!

von T. Stütz (Gast)


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@Girly

Soweit ich micht erinnern kann gibt es in Deutschland keine Möglichkeit
eine Sammelklage zu machen (die USA kennen sowas).

Da das ein gültiges Gesetz ist kann nur durch das Verfassungsgericht
geklagt werden was einige JAHRE dauern dürfte, bis dahin heißt es
zahlen,zahlen,zahlen... oder Betrieb dichtmachen und ins Ausland
gehen.

Gruss

von Guido Körber (Gast)


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Noch viel schlimmer.

Erst mal muss man betroffen sein, also Nachteile durch das Gesetz
erleiden. Dann muss man sich durch die unteren Instanzen klagen und
jede Instanz verlieren. Erst dann besteht die Möglichkeit gegen das
Gesetz als solches vorzugehen.

Hier ist aber eine positive Entwicklung, vielleicht tut sich da ja
wirklich was:
http://www.karl-heinz-florenz.de/de/presse/pm_anzeige.php?id=263

von Girly (Gast)


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T.Stüzt

Da ich "leider" kein Rechtsanwalt bin (in diesem Falle wünschte ich
mir, das ich ein Anwalt wäre) dann.... :)

Soweit ich mich erkundigt habe, gibt es Deutschland schon Sammelklagen,
sind halt nicht zulässig und wären verfassungswidrig.

Deswegen meine Frage: Was würde denn erstmal dagegen sprechen, wenn
alle Kleinunternehmer sich zusammen schließen und einen Anwalt zu
diesem Thema einschalten?

Wir wollten Deutschland aufrecht halten und dafür sollte man kämpfen
und nicht die Flinte ins Korn werfen.

von Peter (Gast)


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Warum kommen die alle jetzt wo es zu spät ist? Diese überbezahlten
Sozialtheoretiker haben einfach ihre Aufgaben im Vorfeld nicht gemacht.

von G. Schlomka (Gast)


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Betreff: Sammelklagen etc.

Es gibt in Deutschland (jenseits der Verfassungsbeschwerde, die aber
auch nicht jedem und auch nicht mit beliebigen Themen offensteht) keine
Möglichkeit, direkt gegen ein Gesetz zu klagen, und schon gar nicht in
Form einer Sammelklage.

Gleichwohl gibt es Ansatzpunkte. Wir sind nach wie vor damit
beschäftigt, zu analysieren, auf welcher inhaltlichen Ebene am
erfolgversprechendsten juristisch agiert werden könnte. Das führt oft
zu merkwürdigen Winkelzügen, aber so ist nunmal der deutsche
Rechtsraum. Typischerweise sind die Dinge, die dem "Normalmenschen"
als erstes ins Auge stechen, beim ElektroG beispielsweise die grobe
Benachteiligung kleiner Unternehmen, weniger gut geeignet. Am Besten
schlägt man die Paragraphenreiter mit ihren eigenen Waffen:
Formaljuristisch. Und das ElektroG und seine Implementierung sind voll
von Fehlern, die man auch gegen das Gesetz selbst ausnutzen könnte. Als
Beispiel sei der §3.12 ElektroG genannt, mit dem reine Zwischenhändler
auch in die Herstellerpflicht genommen werden sollen.
Details in diesem Blog-Eintrag:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/23/atempause_fur_zwischenhandler~410018

Leider können und wollen wir Details zu unseren aktuellen Erwägungen
nicht öffentlich machen - man muss den Gegner ja nicht warnen. Sollten
wir uns für einen Klageweg entschließen, hört Ihr von uns.

Natürlich sind juristisch vorgebildete Mitstreiter in der VMB hoch
erwünscht, auch für die Mitarbeit im juristischen Rat.

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von R. D. (Gast)


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Hallo an alle,

ich habe als Ing. bei meiner alten Fa. aufgehört und als
Existenzgründer über sechs Jahre ein Produkt entwickelt. Nun ist es
geschafft es geht auf die Fertigung und Vermarktung zu. Was es Nerven
und Kraft gekostet hat, ohne Einnahmen eine Vision in ein technisch und
wirtschaftlich praktikables Produkt zu verwandeln, kann ich kaum
beschreiben.

Die Geräte enthalten einen ordentlichen Gehalt an eingen Milligramm
Aresen in einem riesigen Stück Halbleiter aus GaAs. Das ist aber
scheinbar RoHS mäßig voll OK, dagegen machen mir die wenigen
Millionstel Gramm Blei, die sich in den vor Jahren extra angefertigeten
nicht RoHS konformen Bauteile riesige Sorgen.

Ich habe nun die Wahl, die alten Teile weg zu werfen und neue Teile
RoHS konform fertigen zu lassen oder ich verwende die alten und werde
zum Verbrecher. In meinem Leben habe ich beim Kauen vom Essen mehr Blei
von meinen Amalganblomben abgemahlt und selber geschluckt, als sich hier
an Blei befindet.

Nun k...tzt mich die ganze mich die ganze Sache mit der EAR
fürchterlich an:
Die Geräte sind so groß wie ein 1-Cent - Stück, recht teuer und wiegen
nur einige Gramm. Eine Jahresproduktion passt in die Hosentasche. Ein
Marmeladenglas dient mir bei der Entwicklung und dem Löten von
Prototypen als Mülleimer und mußte ca. alle zwei Jahre entsorgt werden.
In einer kleinen Keksdose habe ich die Bauteile für die Fertigung der
nächsten Jahre gebunkert. Die Geräte sollten eine Lebensdauer von
größer 30 Jahren haben. So, das sind die Größenordnungen (an
Gebrauchtgeräte - Abfall!), in denen ich denke.

Nach dieser Zeit, sind die finanziellen Reserven ordentlich ausgelaugt
- und ich muß erst mal mühsam einen Kundestamm aufbauen. Trotzdem muß
ich mich wohl bei der EAR anmelden und muß an der Rücknahme und
Entsorgung von Abfall teilnehmen - es darf doch nicht war sein, daß man
nun hunderte oder tausende von EUR zahlen muß für die Anmeldung und die
Entsorgung von einigen Gramm Abfall, der erst in vielen Jahrzehnten
anfällt!!!!!

Praktisch kann nur ich die Geräte entsorgen, da nur ich weis, wie man
hinter der ultraharten Saphirplatte an das Bauteil mit dem giftigen
GaAs kommt. So war das ab Anfang an geplant - alles andere macht keinen
Sinn. Die automatischen Sortieranlagen scheitern GARANTIERT an dem
Gerät.


Außerdem frage ich mich, ob es eine unparteische Instanz gibt, die EAR
kontrolliert. Es beschleicht mich da schon der Verdacht, daß der
Mittelstand nicht nur unverhältnis hoch belastet wird, sondern am Ende
auch eine unverhältnismäßig große Change hat, einen Kontainer voll
Abfall zu gewinnen. Wie sieht wohl die Berechnungsmethode aus, um so
ein Ding zu gewinnen? Geht die Change wirklich proportional zu der
erzeugten Menge Abfall oder werden z.B. 20 gr Abfall auf eine
Mindestmenge von 1 Tonne aufgerundet....? Das "Stiftung" beileibe
nicht vor gewinnorientierten und unsauberen Geschäftsgebaren schützt,
sieht man ja an der Stiftung Warentest.

Als ich mit der Existenzgründung begann, zwang mich die Handwerkskammer
mit unsaubersten Methode und schriftlich falschen Gesetzeszitaten zu
einer Mitgliedschaft. Nach langem Kampf konnte ich kündigen und bekam
auch das Geld zurück. Mit CE und EMV konnte ich mich anfreunden. Nun
aber die Sache mit RoHS und dann noch EAR machen mich rasend wütend.

Ich finde es O.K., wenn eine Handyproduzent mit voller Härte RoHS und
EAR zu spüren bekommt - da geht es um richtig große Mengen. Aber in
meinem Fall wird doch alles langsam zum Witz.

Hat jemand eine Idee, wie ich das System umgehen kann? Wenn es ein
Beispiel für Unverhältnismäßigkeit gibt, dann doch meins. Ich bin
aktiver Umweltschützer, aber hier will ich nicht mitmachen - das hat in
meinem Fall nichts mehr mit Umwelt sondern nur noch mit Geld abzocken zu
tun.

Ich habe genug mit der technischen Seite zu tun, ich habe einfach nicht
die Zeit mich Stunden lang durch das Internet zu kämpfen. Kann mir nicht
irgend jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll?

Gruß,

R.D.

von aerodactyl (Gast)


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Hallo R.D.,

willkommen im Club. Zuerst das Positive: "You are not alone".
Nun ja, das wird dir sicher nicht weiterhelfen. Auch ich bin betroffen,
weiß aber nicht 100% sicher, ob ich registrierpflichtig bin oder
nicht(wahrscheinlich schon).Bei meinen Produkten entstehen auch max. 5
kg potentieller Schrott im Jahr und ich bin seit 2 Jahren im Geschäft.
Bei der Registrierung kannst du einen Härtefallantrag stellen. Wonach
das EAR den aber beurteilt ist ober-undurchsichtig. Und das ist das,
was mich so auf die Palme bringt. Wir Kleinen, auch KMU's genannt,
werden genau so bestraft, wie die Großen (Siemens, AEG, Sony, usw.) Die
lachen sich über eine Registrierungsgebühr von 155 EUR tot und das
Prüfen des Treuhandkonto für 455 EUR vertreibt vorgenanntes Grinsen
sicher auch nicht. Bei meinem Geschäft im (noch) Nebenerwerb macht das
glatt 10-20% des Gewinns aus. Von der zusätzlichen Arbeit ganz zu
schweigen.
Wichtig ist, nicht zu verzweifeln, sondern die Augen und Ohren in alle
Richtungen ausrichten und hoffen, dass bereits registrierte Leute über
Ihre Erfahrungen berichten und auch Härtefälle berichten, wie sie das
argumentativ eingereicht haben.

Was sagte Heinz Erhard bereits: "Zähne hoch und Kopf zusammenbeißen"

Saluti
Uwe

von Jussarian (Gast)


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@ R.D.

Du sprichts immer von einem Gerät. Ist es das wirklich?
Fürt Dein Gerät eine eigenständige Funktion aus, wenn Du die
Versorgungsspannung anlegst?

Oder ist Dein Gerät nur ein Zulieferteil für eine andere Maschine, die
von einer anderen Firma gebaut wird? Wenn ja, dann biste fein raus.

Du schreibst auch nicht ob Dein Gerät b2b oder b2c ist.

Was RoHS angeht, prüfe bitte, ob die millionstel Gramm Blei, den
gesetzlichen Grenzwert in der 'homogenen Masse' Deines Gerätes
überschreitet.

von R. D. (Gast)


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Das Gerät führt eine eigenständige Funktiom aus und ist offensichtlich
für private wie auch für geschäftliche Kunden. Leider sind die
millionstel Gramm Blei in einer (unendlich kleinen) homogenen Masse und
damit über dem Grenzwert.

Meine aktuelle Idee ist:
Statt mit einem Einführungpreis werden die Geräte erst mal als Vorführ-
oder Testgeräte verkauft. Dann kann man die Geräte auch noch nach dem
1.7.06 verkaufen, da sie ja zu dem Zeitpunkt ja schon Gebrauchtgeräte
sind. Im großen und ganzen kann man ja dafür sorgen, daß dies auch der
Wahrheit entspricht.

Nun ja, irgendwie bekommt man das schon gebacken.... Außerdem, wird man
ja auch nicht ins Gefängnis gesteckt, wenn man mit 50,5 km/h in der
Ortschaft erwischt wird - auch wenn dies definitiv illegal ist. Eine
Strafe richtet sich ja auch nach dem Ausmaß des Vergehens.

von Jussarian (Gast)


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R.D.

noch ne' Idee:

Hast du nicht eine befreundete Firma, der du vor dem 01.07.06 eine
2-Jahresproduktion 'verkaufen' kannst?

Somit wären deine Geräte vor dem Stichtag 'in Verkehr' gebracht.

von Guido Körber (Gast)


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Eine einfache Option ist die Geräte ausserhalb der EU zu verkaufen.

So werden wir es mit Restbeständen handhaben, die wir nicht vor dem
1.7. wegbekommen.

von Mike (Gast)


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ist nur doof, wenn 99,999% der kunden innerhalb der eu wohnen.
und das dürfte, angesichts der menge eu-länder, für viele zutreffen.
bei mir sind es 100% kunden ausschließlich eu-länder/95% davon sogar
aus deutschland....wer kann seine produkte schon auf usbekisch in
georgischen Zeitungen bewerben?

von Guido Körber (Gast)


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Ich denke da eher an USA, Kanada und Australien wo etliche unserer
Kunden sitzen...

von G. Schlomka (Gast)


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RoHS - Stoffverbote


Wir haben uns etwas intensiver mit den ab Juli gültigen Stoffverboten
des ElektroG beschäftigt, und mussten zu unserem Entsetzen feststellen,
daß dies möglicherweise die schlimmste Splitterbombe des Gesetzes
darstellt. U.E. wird dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit fast der
gesamte Handel illegalisiert. Details hier:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/02/17/rohs_die_unterschatzte_gefahr~569330

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von G. Schlomka (Gast)


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Sorry, der link oben ist falsch. Hier die richtige Version:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/02/17/rohs_die_unterschatzte_gefahr~569330

von Thomas O. (Gast)


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Hallo,

hier mal meine Vorschläge zur Vorgehensweise um daran was zu ändern.

1. Übers Fernsehen Publik machen was das für Auswirkungen auf die
Kleinunternehmer hat. Nur so erreicht man die breite Öffentlichkeit
(Nutznieser des Gesetztes, Datenschutz, Fallbeispiele, persönliche
Schicksale...) Termin ausmachen wann die Leute ihre Mail an einen
TV-Sender schicken sollen. Wenn da mal am Tag 1000 Mails eingehen dann
wird sich da bestimmt Interesse des Senders regen.

2. Über die (baldige) Schließung der eigenen Firma wegen diesem Gesetz
möglichst viel Wind machen. Zeitungen....

3. Die Stellen anschreiben die an der Firma Beiträge abschöpfen z.B.
IHK, Gemeinden/Bürgermeister(Gewerbesteuer)

4. Möglichst an den Höchsten das ganze schreiben, die Unteren stehen ja
nur gut da, wenn keine Kritik nach oben weitergeleitet wird.

5. Am besten wäre es natürlich wenn man so eine Aktion möglichst
zeitnah startet bringt ja nicht wenn in einem Amt das Zeug nur 1 Brief
wöchentlich eintrudelt, das muss alles möglichst nah beieinanderliegen.
Vielleicht kann das ja jemand wie die www.vereinigung-mb.de
organisieren, das da von den Mietgliedern Massenschreiben an die
entsprechenden Stellen rausgehen.

6. Mal den Politikern zeigen was Sie da erzählen und im Prinzip doch
keine Ahnung haben "Bürokratieabbau für den Mittelstand....)
vielleicht auch Zitate sammeln.

Ich wollte mir in nächster Zeit auch einen Nebenerwerb zulegen, zum
Glück bin ich mit meiner Schaltungsart wegen des Einbauortes nicht
betroffen, aber ich finde man sollte möglichst bald gegen diese
Dängelung der Kleinen was unternehmen.

von kathi (Gast)


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Hi
Ich wollte nur einmal fragen , ob sich von euch auch schon jemand in
Holland registriert hat. Und mir vielleicht sagen kann was man bei der
Registrierung beacheten muss Vielen Dank .
Ciao Kathi

von Manu (Gast)


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Könnt ihr in Deutschland auch ein Referendum gegen ein Gesetz ergreifen
bzw. eine Volksinitiative starten? Das heisst z.B. 50'000
Unterschriften benötigt werden und die Gesetzesvorlage dann vor das
Volk kommt?

Also ich bin mit der Schweizer Regelung sehr zufrieden. Man bezahlt wie
manche schon geschrieben haben, je nach Gerätekategorie unterschiedliche
Beträge für die Entsorgung und kann dann die Geräte gratis abgeben und
jede Verkaufsstelle MUSS Geräte, auch wenn sie nicht von ihnen sind,
zurücknehmen.

Eure Regelung erinnert mich irgendwie an das, was ich über den
Dosenpfand gehört habe. Etwas so einfaches das so grosse Problem
verursacht

von Thomas (Gast)


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Das ganze nennt sich "Effizienz"....Was 1968 nicht geklappt hat, wird
jetzt auf den Weg gebracht.....:o))))))

Aber vielleicht entpuppt sich das ganze ja noch als zeitnaher
Fastnachtsbeitrag...oder warten wir einfach bis zum 1.April ....

von kathi (Gast)


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Könnte mir bitte Jemand helfen.
Ich weiß leider gar nicht an wen ich mich wenden kann und die EAR hilft
mir auch nicht niemand antwortet auf meine E-mails.
Gibt es denn keine Übersicht über alle EU Länder und deren Umsetzung
des Gesetzes.
Bitte Bitte helft mir
Wie ist das Gesetz den In den Niederlanden umgesetzt worden??


Vielen Dank Ciao

von Stefan (Gast)


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von Mike (Gast)


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okay, fassen wir mal zusammen:

240 Registrierungsgebühr (jedes Jahr, auch wenn sich da nichts änder)
455 für jedes B2C-Produktsortiment.

Wie sieht es mit den Kosten für diese insolvenssichere Treuhanddings
aus? Hat der einer genaue Kosten an einem Beispiel?
Ist es richtig, daß mindestmenge 1 Tonne ist?

Somit wären es jährlich 240+455+Treuhandkosten, richtig?

von peter (Gast)


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Hallo,
ist es eigentlich auch möglich den Aufkleber ( durchgestrichene
Mülltonne) auch unter dem Gerät anzubringen, da wir hinten an unseren
Geräten schon einige Aufkleber anbringen müssen??
Bitte helft mir
Danke Peter

von mike (Gast)


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Gibt es eigentlich auch gute Workshops zu diesem Thema ??
Hat da jemand infos??

von G. Schlomka (Gast)


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@peter:

Ich wüsste nicht, warum der Aufkleber auch nicht unter dem Gerät
angebracht werden dürfte.

@mike

>Somit wären es jährlich 240+455+Treuhandkosten, richtig?<

So billig kommt man nicht davon:

Wenn man w/ Entsorgervertrag und Insolvenzgarantie eines der
Kollektivsysteme nutzt, z.B. take-e-way, sieht das so aus:

EAR:

Stammregistrierung 155,--
Garantieprüfung    545,--

take-e-way (1 t)   240,--

Summe              940,--
MwSt               150,40

Total             1090,40

Wohlgemerkt, bei Registrierung nur einer Marke und Geräteart, nur für
Deutschland.

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Mike (Gast)


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1090,40 jährlich? Auch wenn ich mit meinen Sachen nichtmal 40kg
(eigentlich 20kg, aber vielleicht kommt ja noch der große Aufschwung
bei mit *hust) an Schrott einsätze?

Angenommen ich verkaufe Musik-Elektronik. Vom E-Drummer bis zum
Verstärker (4 Transistsoren und 3 Widerstände, so als "Beispiel" für
die Art). Gilt dann Musik-Elektronik als eine Geräteart? Oder ist
Instrument eine Art, Verstärker noch eine Art

von G. Schlomka (Gast)


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@Mike:

Zu den Gerätearten findet man ganz gute Aufschlüsselungen bei der EAR.
Die Kosten sind nicht jährlich; in den Folgejahren wird es deutlich
weniger. Allerdings sind Anpassungen bei Mengenüberschreitungen teuer,
denn dann muss auch die Garantiesumme angepasst werden, was eine
erneute Garantieprüfung der EAR auslöst.

Interessant übrigens, daß die 'Prüfung der Garantie' teurer ist, wenn
man sich einem Kollektivsystem anschließt - logischerweise sollte man
doch das Gegenteil erwarten.

Im Übrigen kommen auf Sie nicht nur die Registrierung/Meldung/Garantie
zu, sondern auch die Pflicht zur Entsorgungsdokumentation sowie die
Verantwortung zur Einhaltung der Stoffverbote. Weiterhin hat die in
Verkehr gebrachte Menge nur einen begrenzten Einfluß auch die
Wahrscheinlichkeit, einen 30 t Container zugeteilt zu bekommen.
Theoretisch könnte das auch gleich zu Anfang sein....

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Susi (Gast)


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Hallo zusammen,

ich brauche mal wieder Hilfe. Wir haben nun unsere Firma und Produkte
registriert und unsere Reg.-Nr. auch erhalten. Nun habe ich auf der
ear-Homepage etwas über örE, Behälter... usw. gelesen und weiß nicht
genau was ich diesbezüglich zu tun habe. Kann mir dies kurz und knapp
erklärt werden? Vielen Dank im Voraus.
Grüße Susi

von Thomas O. (Gast)


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abo

von anton (Gast)


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Das ElektroG ist aus der RoHs und WEEE Richtlinie entstanden und gelten
EU-weit. Der Inverkehrbringer muss diese Richtlinien einhalten, wenn er
innerhalb der EU verkaufen will. Wer diese Richtlinien nicht einhält,
darf innerhalb der EU entsprechende Prodrukte
nicht verkaufen, egal aus welcher Region der Weltkugel diese stammen
oder reimportiert sind.

Rohs heisst u.a. bleifrei löten, das geht nur mit höheren
Löttemperaturen, d.h. mehr Energieverbrauch,
noch mehr Treibhauseffekt usw.
Ich kenne jemand, bei dem ist das Stromnetz zusammengekracht, als er
die Bleifrei-Lötanlagen in Betrieb genommen hat, d.h. ein größerer
Umspanntrafo wurde erforderlich. teuer,teuer,teuer.

Die Kunststoffe zahlloser Bauteile halten höhere Temperaturen nicht aus
und geben mehr giftge Gase an die Umwelt ab. Das nennt sich dann
Umweltpolitik!!

Ich habe habe gehört, wenn das EU-Parlament einem
EU-Richtlinienvorschlag der EU-Kommision nicht widerspricht, wird
entsteht eine gültige EU-Richtlinie, die die EU-Länder in nationales
Recht umsetzen müssen. Ich habe keine Ahnung, ob das stimmt,
Wenn ja, darf man sich über so mnachen EU-Mist nicht wundern.

von Paul (Gast)


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Hi

Ich hab mich nun fast durch dieses Ellenlange Thread gewühlt und kann
gar nicht glauben was hier läuft... Die ganze Sache scheint komplett an
mir vorbeigegangen zu sein... Bleibt nur darauf zu hoffen, dass dieser
Missstand bald (und das ist ja bekanntlich ein dehnbarer Begriff) aus
der Welt geschafft wir. Eine Diskussion was in diesem Land so alles
läuft ist ja bereits aufgekommen und die möchte ich an dieser Stelle
garnicht mehr fortsetzen :(

Bei mir ergibt sich folgende Sachlage: Ich entwickle und vertreibe
nebenerwerblich elektronische Systeme für Karts. Mir stellt sich die
Frage, ob es sich bei einem Kart nun eindeutig um ein Transportmittel
handelt. Wo finde ich die Definition von Transportmittel? Wäre es so,
wäre ich aus dem Schneider wenn ich das richtig verstehe. Heißt aber
nicht dass ich die ganze Sache trotzdem für eine riesengroße Sauerei
halte :(

Grüße Paul

von Beobachter (Gast)


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Der Bundesverband für Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) fordert in
einem offenen Brief v. 13.2.2006 an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
eine "Kleinbetriebsregelung" für PC-Assemblierer und den Abbau von
Bürokratie (siehe PDF).

http://www.bvt-ev.de/bvt_cm/aktuelles/news/PM_BVT_Offener_Brief_BMU_10022006.php

Nach eigenen Angaben vertritt der BVT weit über 10.000 Unternehmen mit
einer 6-stelligen Zahl an Beschäftigten.

Ein Beobachter

von Thomas O. (Gast)


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@Paul: Bei Fahrzeugen ist es ja so gereglt das die Hersteller die
Fahrzeuge kostenlos zurücknehmen müssen und fachgerecht entsorgen. Es
geht also bestimmt um die Frage ob so ein Kart auch zur Verwertung vom
Hersteller zurückgenommen wird. Wenn ja dann ist dieser auch für die
Entsorgung für Teile verpflichtet die sich am Kart befinden (deine
elektr. Schaltng)

von Feadi (Gast)


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Hallo,

ich denke es gibt bestimmt schon Gesetze die verbieten, anderen
Menschen solche Schikanen in den Weg zu legen.

Kann man im Fall ElektroG nicht was mit den Menschenrechten anfangen?
Siehe Artikel 22 u. 23:
http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

Oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Siehe §1, §3 u. §4:
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#K1

Was ist mit der Geschäftsgrundlage?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsgrundlage

Bei den Firmen die zur ElektroG gehören, könnte man ja das hier
vermuten: "... Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion
in Verwaltung, ..."
von http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption

<zitat
src=http://www.interkultureller-rat.de/Themen/Stellungnahmen/Anti_Diskriminierung.pdf>;
... Dazu gehört ganz zentral der
Grundsatz, dass der Staat niemanden
wegen seines Geschlechts, seiner Behinderung,
seines Alters, seiner sexuellen
Identität oder seiner ethnischen
Herkunft diskriminieren darf. Im Grundgesetz
wird dies in Artikel 3 (3) ausdrücklich
festgeschrieben. ...
</zitat>

Aber warum darf der Staat mich diskriminieren, indem er es mir
unmöglich macht, einen Einstieg in die Selbständigkeit zu finden indem
ich selbstentwickelte Geräte verkaufe?


Am besten gefällt mir das hier:
Siehe §23, http://www.welt.de/data/2005/01/22/391800.html

Gruß, Feadi (der ohne Registrierung nicht einmal mehr ausprobieren
darf ob sich Selbstentwickeltes verkauft)

von André B. (Gast)


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Hallo zusammen.

Ich bin nur ein einfacher Endnutzer, der zufällig auf diese Seite
gestolpert ist.

Ich bin schier entsetzt, was die Bürokratie in Deutschland wieder für
"Blüten" treibt.

Was ich allerdings auch schlimm finde ist, dass ich bisher nichts von
dem Drama mitbekommen habe. Klar, man hört davon, dass es eine neue
Regelung gibt für die Rücknahme von Elektronikschrott und denkt sich:
"hm das hauen sie uns wieder auf den Preis drauf, aber wenigstens wird
das Gerät später ordentlich entsorgt."

Welche Auswirkungen dieses Gestz und seine Durchführung hat wurde mir
aber noch nie bewußt gemacht. Und ich denke so geht es wohl allen, die
nichts mit Herstellung und Vertrieb von Elektrogeräten und teilen zu
tun haben.
Also ich würde sagen, Ihr solltet wirklich mal die breite
Öffentlichkeit wecken.
OK, das deutsche Schaf mäht dann mal kurz und lässt sich dann trotzdem
scheren.
Aber einen Versuch wäre es wert, mal mit den Sensationsmedien wie Akte
deckt auf, Bild, Stern und Co. kontakt aufzunehmen.
Vielleicht werden ja dann doch mal Politiker wach und merken, dass da
mal wieder was aus dem Ruder läuft.

Viele Grüße,
André

von Martin (Gast)


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Hi Leute,
ich habe mal eine Frage an euch und zwa, sind wir schon bei der EAR
angemeldet haben auch eine Reg. nr. erhalten.
Ich war vor ein paar Tagen auf einem ElektroG-Seminar, wo mir gesagt
wurde, dass ich die Reg. daten von einem Wirtschaftsprüfer prüfen bzw.
beglaubigen lassen muss!!
Meine Frage ist nun, hat das schon jemand von euch gemacht.
Habt ihr eure Registrierungsformulare nur unterschreiben lassen oder
wie habt ihr das gemacht!
Und noch eine Frage:
Wie beurkundet Ihr eure RoHS-Konformitätserklärung??
Bzw. wie weißt Ihr sicher nach, dass in euren Produkten ( Bauteile für
PCs von anderen Firmen oder so)
keine ROHS unkonformen Stoffe enthalten sind::
Bitte schreibt mir bald eine Anstwort!
Vielen Dank
Ciao Martin

von Heinz (Gast)


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Hallo Martin

RoHS bestätigt der Hersteller durch eine schriftliche
Konformitätserklärung (so wie beim CE) und mit einer "RoHS-Konform"
Etikette am Gerät. Hersteller ist derjenige, der Geräte (die unter das
ElektroG fallen) herstellt und in Verkehr bringt.

Wirtschaftsprüfer haben mit dieser Erklärung nichts zu tun.
Wirtschaftsprüfer können lediglich die Einzahlungen zur Rücklage auf
Dein Treuhandkonto für B2C belegen.


Hinweis
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft oder Beratung.

von Rudolf Dölling (Gast)


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Habe vor kurzem den Gebührenbescheid zur Anmeldung bekommen. Er enthielt
den Satz: "Die Voraussetzung einer Kostenbefreiung oder
Kostenermäßigung liegen nicht vor"

Ich habe dann bei der IHK sowie bei der LFU in Bayern nachgefragt (LFU
war die erste Adresse, die ich aus dem Web fischen konnte) und bekam
von meiner IHK wie auch von der LFU übereinstimmende ANtworten:

1) Es sei nicht bekannt, welche Kriterien für die Kostenbefreiung
gelten.
2. Es sei bisher in keinem einzigen Fall einem Antrag auf
Kostenbefreiung stattgegeben worden.

Zusätzlich bekam ich vom zuständigen Mitarbeiter meiner IHK die
Einschätzung, das Ganze sei ein wunderbares Instrument zur
Marktbereinigung, das sich einige Große unter den Nagel gerissen hätten
....(guckt mal die Zusammensetzung des Kuratoriums der EAR an)

Tut was! Schreibt an eure Bundestagsabgeordneten! Das Gesetz ist so
gemacht worden, damit sich die Politik die Hände in Unschuld waschen
kann.Der Bundestag hat sich mit der Beleihung der Stiftung aus der
Verantwortung gestohlen und argumentiert nun erst mal: "was wollt ihr
denn - ihr wolltet doch Entbürokratisierung - jetzt habt ihr eure
Selbstverwaltung."

Nach dem die Dinge so liegen und nachdem der Gebührenbescheid noch
nicht mal einen Widerspruch zulässt (was ein Formfehler sein dürfte)
klage ich also gegen den Gebührenbescheid. Wer mitmachen will, ist gern
eingeladen, mein Anwalt würde sich freuen, mehr als 1x 178 Euro als
Streitwert zusammenzukriegen ....

Und ich stelle mir vor, daß es am Verwaltungsgericht Ansbach sehr viel
Post gibt, wenn jeder von uns eine Widerspruchsklage einreicht.

Rudolf

von Guido Körber (Gast)


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Sehr gut, das ist genau so ein Beispielfall wie wir ihn brauchen.

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Geräte auch nicht gerade in ganzen
Schiffsladungen verkaufen? Wenn die Kosten für die Entsorgung der
Geräte deutlich unter den Kosten für die Registrierung liegen sollte
keine Verhältnissmässigkeit gegeben sein, damit dürften die Gebühren
nicht oder nur in vermindetrem Umfang anfallen.

von Martin (Gast)


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Und was ist mit der Kennzeichnung, muss ich für das RoHs auch noch einen
Sticker auf unser Produkt kleben ( wie die durchgestrichene Mülltonne
beim ElektroG) UND WAS für ein zeichen ist dafür vorgesehnen?? Vielen
Dank
Martin

von Rudolf Dölling (Gast)


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ich bin dafür nicht der wahre Fachmann, aber es wird z.B. von
Platinenherstellern angeboten, ein durchgestrichenes Pb auf bleifreie
Platinen zu drucken. Ich weiß aber nicht, ob das ein amtlich gültiges
Zeichen ist oder werden wird wie das hilfreiche CE oder die gekreuzigte
Mülltonne

Rudolf

von Guido Körber (Gast)


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Es gibt so weit mir bekannt ist keine Kennzeichunungspflicht für die
Einhaltung der RoHS. Ab dem 1.7.2006 wird das schlicht vorausgesetzt.
Daher ist davon auszugehen, dass es bei einer Kennzeichnung der
Produkte nach dem 1.7. als Anlass für Abmahnungen dienen wird.
Schliesslich muss dann ja jeder die RoHS einhalten und darauf gesondert
hinzuweisen verschafft einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil.

Natürlich ist eine Kennzeichnung zu reinen Logistikzwecken etwas
anderes, wir kennzeichnen alle bei uns im Lager befindlichen Teile auch
eindeutig.

Wie im Einzelnen überprüfbar sein soll ob ein Gerät vor oder nach dem
Stichtag in Verkehr gebracht wurde ist unklar. Und wie ein Hersteller
von Geräten sicherstellen soll, dass alle verwendeten Einzelteile RoHS
konform sind ist dem Gesetzgeber schlicht egal.

von Yussarian (Gast)


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Die CE-Konformität ist auch gesetzlich vorgeschrieben, und denoch muss
überall das CE-Zeichen drauf.

Oder ist es etwa so, daß RoHS Bestandteil von CE ist, und deshalb nicht
gesondert aufgeführt wird?

von G. Schlomka (Gast)


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Kennzeichnungspflicht ab 24.3. - Vorsicht bei Bauteilen

Durch die demnächst in Kraft tretende Kennzeichnungspflicht nach § 7
ElektroG kann es bei den Bauteilen von Elektrogeräten,  insbesondere
bei den typischen Computerkomponenten, zu grossen Abmahnrisiken im
Handel kommen.

Die Analyse des VMB zeigt, daß in bestimmten, durchaus typischen
Situationen ein gesetzeskonformes Verhalten unmöglich scheint. Einen
Ausflug nach Absurdistan können Sie hier unternehmen:

http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kennzeichnungspflicht_ab_dem_24_marz_abm~648888


Kopfschüttelnd, Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Manfred B. (manfred)


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hat schon einer das Editorial der 'Elektronik' vom 06.03.2006
gesehen?
Die 'Elektronik' hat eine öffentliche Petition an den Bundestag
gerichtet diverse Paragraphen des ElektroG auszusetzen. Bitte schaut
die kommenden Tage mal unter
http://itc.napier.ac.uk/e%2DPetition/bundestag/list_petitions.asp dort
ist eine Liste der eingereichten Petitionen die man dann online
unterschreiben und unterstützen kann

vielleicht hilft's

von G. Schlomka (Gast)


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@Yussarian:

Für RoHS ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben. RoHS und WEEE haben
absolut nichts mit CE zu tun. Soweit ein E-Gerät mit einer (beliebigen)
RoHS-Kennzeichnung versehen ist, ist das eine Herstellerspezifische
Sache. Ab Gültigkeit der Stoffverbote dürfte eine RoHS-Kennzeichnung
bei Produkten, für die die Stoffverbote gelten, sogar einen Verstoß
gegen das UWG darstellen.

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung u. o. Gewähr.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Manfred B. (manfred)


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habe erst gerade die elektronische Form des Editorial gefunden:
http://www.elektroniknet.de/ek/aktuell/weee_aussetzen.htm

Grüße

von Rudolf Dölling (Gast)


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Wen es interessiert:
eben (19.3.2006 18:40) lief im DLF die Sendung Hintergrund Wirtschaft
zum Thema Elektroschrott.

Wer es nachlesen möchte (man kann es auch im Internet nachhören):
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hiwi/480533/

von G. Schlomka (Gast)


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@Rudolf Dölling:

Der DLF-Beitrag ist ja wohl das Letzte. Ich hätte nicht damit
gerechnet, daß ausgerechnet der Deutschlandfunk ohne jede Recherche
oder Sachverstand unreflektiert die Verbreitungen eines Müll-Profiteurs
wiedergeben würde. Allein solche Äußerungen wie '25 Kg Elektroschrott
würde jeder Bundesbürger pro Jahr hinterlassen' braucht ja wohl nicht
mehr als 2 Sekunden kritisches Nachdenken...

Tja, der Öffentlichkeitspunkt geht wohl an den Gegner.

Allerdings ist der Abschlusssatz schon kennzeichnend:

"Als Demontagestandort hat Deutschland deshalb nur dann eine Chance,
wenn das Zerlegen, Sortieren und Wiederverwerten als Hightech-Industrie
organisiert wird - so wie es bei der Herstellung in Fernost schon heute
der Fall ist."

So stellt man sich also die Zukunft Deutschlands vor - als
Müllverwerter Asiens. Aber vielleicht nur gerecht, wenn man bedenkt,
daß seit Jahrzehnten Menschen auf und von Müllkippen in Asien leben,
die u.a. mit unsern Abfällen befüllt werden.

Meine ganz persönliche Meinung.

Georg Schlomka

von dennis (Gast)


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von Rudolf Dölling (Gast)


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In der SZ gab es heute einen Artikel aus der Sicht der Kommunen

ich zitiere hier mal einen Absatz:

Auch der Deutsche Städt
e- und Gemeindebund (DSTG) kritisierte das System als zu kompliziert
und undurchsichtig. ¸¸Das EAR wählt im Lotterieverfahren Entsorger aus,
weigert sich aber, diese gegenüber den Städten und Kommunen zu
benennen", sagte der DSTG-Wirtschaftsbeigeordnete Jens Lattmann. Nach
seinen Erfahrungen liefern die in der Pflicht stehenden Entsorger -
wenn überhaupt - häufig Container, die den Anforderungen nicht genügen,
weil etwa eine Abdeckung fehlt. Diese müssten dann zurückgeschickt
werden. Hinzu kommt, dass wohl ein Teil der Geräteproduzenten noch
nicht beim EAR registriert ist, wie die Herstellerverbände ZVEI und
Bitkom mitteilen.

Die dem Bundesumweltministerium untergeordnete EAR meldete unterdessen
am Mittwoch, dass die Ablaufkoordination ¸¸erfolgreich getestet"
worden sei. Etwa 450 kommunale Übergabestellen hätten daran
teilgenommen. Für weitere Auskünfte war das EAR nicht erreichbar. Ein
Sprecher des Bundesumweltministeriums räumte jedoch ein, es könne hier
und da zu Schwierigkeiten in der Anfangsphase kommen. ¸¸Von einem Chaos
kann man aber sicher nicht sprechen."

Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.69, Donnerstag, den 23. März 2006 , Seite 17

Was lehrt uns das?

EAR ist also nicht ein Kleinfürstentum, sondern bleibt dem BUM
unterstellt. Briefe also auch ab und zu an Sigmar Gabriel schreiben.

Rudolf

von Malte _. (malte) Benutzerseite


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Auch in unserer Tageszeitung (Ruhrnachrichten) war heute ein Bericht
über das EAR Gesetz.
Darin hieß es dass zum einen ein Drittel der Sammelstellen noch nicht
ausreichend mit Containern ausgestattet wären. Als nächstes wurde von
10000 Herstellern und Importeuren gesprochen von denen sich erst die
Hälfte registriert hätten. Dann wurde noch erwähnt dass das EAR Gesetz
den Kommunen erlaubt einzelnen Gerätegruppen in Eigenregie zu entsorgen
statt sie den Herstellern zu überlassen. Diese Möglicheit würde von
einigen Kommunen genutzt damit in diesem Berich arbeitende soziale
Betiebe weiterhin tätig sein können. Als Beispiel wurde Dortmund
genannt.
Die Probleme die sich für klein und kleinst Betriebe ergeben wurden
nicht angesprochen.

von G. Schlomka (Gast)


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Zu dem Heise-Ticker haben wir einen Kommentar veröffentlicht.

http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kennzeichnungspflicht_ab_dem_24_marz_abm~648888

Die Zuständigkeit des BMU für die Rechts- und Fachaufsicht ist sowohl
im ElektroG selbst, als auch in der Beleihungsurkunde der EAR
festgeschrieben. Tatsächlich ist das einer unsrerer Kritikpunkte - wenn
schon EAR, dann richtig. Bei der aktuellen Gestaltung ist die EAR nichts
weiter als ein Erfüllungsgehilfe für das BMU, der über die
Registrierung, Gebührenerhebung und Containerzuteilung praktisch
keinerlei Kompetenzen hat. Insbesondere kann das EAR keine Verordnungen
oder Erlasse zum ElektroG tätigen, oder auch nur rechtsverbindliche
Auskünfte z.B. zur Frage, ob ein bestimmtes Produkt überhaupt ein
Elektrogerät i.S.d.G. ist, geben.

Insoweit ist das EAR mit viel zu geringen Befugnissen ausgestattet.
Leider fühlt sich das EAR aber dennoch dazu berufen, jede Menge
Gesetzesauslegung in seinen FAQs zu betreiben. Jeder Leser dieser FAQs
sei nochmals eindringlich darauf hingewiesen, daß das alles
nicht-rechtsverbindliche Meinungen des EAR  sind (schreibt das EAR
sogar selbst auf seinen Internet-Seiten, immerhin!), und man sich z.B.
bei Abmahnungen darauf nicht berufen kann, genausowenig wie auf
Gesetzesinterpretationen hier im Forum oder in unserm Blog.

Siehe auch diesen etwas ältern Artikel in unserem Blog:

http://elektrog.blog.de/2005/12/12/kann_man_sich_auf_die_auserungen_der_ear~380513

von G. Schlomka (Gast)


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Leider hat sich ein sinnentstellender Fehler im obigen Post
eingeschlichen - es muss heißen:

der über die Registrierung, Gebührenerhebung und Containerzuteilung
hinaus praktisch keinerlei Kompetenzen hat.

von Beobachter (Gast)


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Sinngemäßer Originalton CDU Angela Merkel heute beim Wahlkampfabschluss
in Dessau: "Wir lösen immer ein Problem so dicht wie möglich am
Menschen, dies ist Christlich Demokratische Politik". Weitere Sätze im
Originalton ".. nicht ständig den Menschen Knüppel zwischen die Beine
werfen .." ebenso wie ".. Bürokratie abbauen .." und ".. unsinnige
Richtlinien verhindern ..".

Diese und ähnliche Sätze, die den Menschen derzeit von der CDU bei
öffentlichen Kundgebungen auf unseren Marktplätzen um die Ohren gehauen
werden, klingen angesichts des ElektroG wie blanker Hohn. Ebenso in
Mainz und anderen Städten wurde den Bürgern Bürokratieabbau gepredigt,
vom Abbau unsinniger Richtlinien erzählt und der Mittelstand und
Kleinunternehmen beschworen. Damit werden die Menschen systematisch
verspottet und für dumm verkauft, zumindest in dieser Thematik.

Die großen Lobbyisten haben die Bundesregierung voll im Griff. Genau
wie dem  ElektroG mindestens eine Bagatellklausel fehlt, wurde
kurzerhand auf drängen der Musikindustrie die geplante Bagatellklausel
bei der Neufassung des Urheberrechts gestrichen, aus blanker Profitgier
mächtiger Unternehmen. Den Bürger einschränken, entrechten und vor den
Kadi ziehen wo es nur geht. Arbeitsbeschaffung für Anwälte.

Mehr Bildung und Kinder braucht das Land? Das Recht auf Privatkopie
OHNE Einschränkung gerade bei Printmedien in zunehmend elektronischer
Form ist Voraussetzung für Bildung für Jedermann. Wir lernen durch
abkucken und neu interpretieren des Inhalts. Unsere Eltern haben nie
Lizenzgebühren dafür verlangt, als wir Vati beim Heimwerken und Mutti
beim Kuchenbacken über die Schulter schauten. Und auch sehr viel gute
Software ist durch Abkupfern und anschliessendes Weiterentwickeln
entstanden.

Und der Verbraucherschutz? Gestern ein Bericht von Report in der ARD.
Kein Auskunftsrecht auf Gammelfleich, kein Recht die Inhaltsstoffe
unserer Lebensmittel zu erfahren. Im Zweifel Betriebsgeheimnis (darf
jeder Hersteller jetzt für sich neuerdings in Anpruch nehmen). So
steht's jetzt im Gesetz. Das Volk dumm halten per Verordnung.

Der Spitzenkandidat der CDU Böhr spricht sich in Mainz offen für grüne
Gentechnik aus. Originalworte sinngemäß, ".. das würden schließlich
jetzt alle machen, .. das bräuchten wir in Deutschland jetzt auch".
Irrtum, lieber Herr Böhr! Kein Winzer aus Rheinland Pfalz brauch grüne
Gentechnik, genauso wenig wie das deutsche Reinheitsgebot für Bier es
braucht. Nein, Nein und nochmals Nein!

Auch hier haben die Lobbyisten die Union voll im Griff, übrigens ebenso
wie beim Atomstrom.

Da reimt sich ein Sachverhalt zum anderen und es braucht einen
eigentlich nicht mehr wundern, warum das ElektroG ist wie es ist. Laut
Panorama (oder war es Report?!) greifen Lobbyisten sogar während der
Gesetzgebung aktiv in Gesetze ein und diktieren unseren Volksvertretern
ganze Textpassagen, die wir dann später per Wahl mal eben absegnen
sollen. Hier wird der Demokratie ernsthaft Schaden zugefügt. Und was
bleibt einem als Wähler an der Wahlurne eigentlich noch für
Möglichkeiten außer eine Protestpartei zu wählen?

Ein Beobachter

von G. Schlomka (Gast)


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Hallo Beobachter,

long time no see, eh?

Leider muss ich Ihnen ganz überwiegend Recht geben. Die tollen Bilder
von Demokratie, Marktwirtschaft, etc. sind in meinem Augen schon seit
langem nichts als Propaganda. In Wirklichkeit haben wir schon längst
die Diktatur der Bürokratie, und damit der Lobbys.

Ich habe mir schon längst geschworen, daß, falls ich eines Tages die
Diagnose einer kurzfristig zum Tode führenden Krankheit bekomme, ich
mich (erstmalig) patriotisch-gemeinnützig verhalten werde, indem ich
mich ganz persönlich mit ein paar Leitfiguren dieser Schmierenkomödie
beschäftigen werden...dann, wenn Sanktionen des Staates aufgrund der
Krankheit völlig irrelevant werden...

Tja, leider hilft das aktuell nicht weiter. Nach wie vor suchen wir
nach Möglichkeiten, den Tsunami ElektroG möglichst unbeschadet zu
überstehen.

Gott steh uns bei.

von Rudolf Dölling (Gast)


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@ Beobachter

Warum sind Lobbyisten so einflußssreich?

Ca. 90% aller Gesetze werden ohne große Debatte mit großen Mehrheiten
durchgewunken. Sonst hätten wir nicht so viele Gesetze pro Jahr. Die
schiere Masse der Vorlagen macht es dem einzelnen Abgeordneten
unmöglich, sich ernsthaft mit allen Themen auseinanderzusetzen. Deshalb
wurden die Ausschüsse eingerichtet, um die Vorarbeit in kleinen effektiv
arbeitenden Gruppen zu leisten.

Aber auch für diese Arbeitsteilung wird der Arbeitsdruck seit geraumer
Zeit übermächtig. Damit schlug die Stunde der Lobbyisten.

Ein guter arbeitender Lobbyist quasselt nicht möglichst viele
Abgeordnete in der Lobby an.
Ein guter Lobbyist wendet sich an einige wenige Abgeordnete, die als
Cheerleaders für bestimmte Themen auftreten. Die bekommen keine dicken
Geschenke etc., wie üblicherweise unterstellt wird. Irrtum: Sie
bekommen vom Lobbyisten fertig ausformulierte Gesetzesvorlagen in die
Hand gedrückt, die sie nur noch auf ihrem Briefpapier ausdrucken
müssen. Das erspart ihnen eine ungeheure Menge Arbeit. Die Texte sind
so professionell formuliert, daß sie ohne große Widersprüche die
Ausschüsse passieren. Ist diese Hürde genommen, empfehlen die
Fraktionsführer in der Regel die Annahme des Vorschlags. Der
einbringende Abgeordnete hat sich damit Verdienste erworben .. und er
möchte ja wieder als Kandidat aufgestlt und vom Volk gewählt
werden....

Das sprach ein "freier" Lobbyist auf einem Seminar für
Führungskräfte. Das Seminar wurde übrigens zu einem fürstlichen Preis
angeboten und der Lobbyist warb damit für sich, dass er die
Gesetzesvorlagen nach den Wünschen der Anwesenden "parlamentskonform"
 ausarbeiten wolle.

von Frederik (Gast)


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Hallo,

Ich habe gerade den ganze Thread gelesen. Bei mir ist folgende
Situation :

Ich habe ein paar Schaltungen entworfen und den Quellcode für AVRs
geschrieben.

Ich wollte mich als Kleinunternehmer anmelden um diese Schaltungen zu
verkaufen. Das ganze soll als Bausatz angeboten werden, also Platine +
Tüte mit Teilen.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich mich dann nicht registrieren
muss ?

Wie sieht es aus mit ROHS ? Die Platinen meines Herstellers sind
Bleifrei. Aber bei den Bauteilen verkaufen zb. CSD oder Segor
nachwievor welche ohne ROHS Symbol.

Darf man diese in Mengen dort einkaufen um sie später weiter zu
verkaufen ?

Wir reden hier von 5-10 bausätze pro monat.

Ich will ja nicht ärger bekommen.

Vielen Dank !!

Frederik

von Rudolf Dölling (Gast)


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@ Frederik

Keine übergroße Sorge!

Bauteile dürfen nach wie vor ohne RoHS Kennzeichen verkauft werden,
denn es gibt zugelassene Ausnahmen für bestimmte Gerätegruppen (va.
Medizintechnik) ...der Gesetzgeber hatte wohl Sorge, ihm würde
demnächst beim Onkel Doktor das Hirn im Tomographen verbrutzelt :-)

Wenn mich nicht alles täuscht, wird die Luftfahrtindustrie auch alle
Ausnahmen auf sich beziehen. Und welcher Abgeordnete möchte schon gern
vom Himmel fallen, bloß weil ein paar RoHS-konforme SMDs von der
Platine hopsen?

Wir werden weiterhin an bestimmten Stellen Relais mit Hg-wetted
Kontakten verbauen. Solang es nix Besseres oder Gleichwertiges gibt
....z.B. Null-Ohm-Amperemeter, die von paar A bis unterhalb pA messen,
kriegt man nur mit giftigen Bauteilen sauber hin. Deshalb: in
Nischenmärkten passiert da nix. Die Abmahnwelle läuft dort, wo
Großumsätze durchgezogen werden :-)

Rudolf

von Stephan (Gast)


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Die öffentliche Petition scheint (immer noch) nicht veröffentlicht zu
sein. Zufall oder Absicht?

Hätte mich da gerne eingetragen. Für eine Aussetzung des ElektroG
dürfte es aber eh' zu spät sein.

Stephan.

von G. Schlomka (Gast)


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Kleinunternehmen werden von der EAR verständnisvoll beraten...

Wir haben eine wunderbare Fundstelle in einem namhaften Kommentar zum
ElektroG gefunden, in der der Sinn und Zweck für die Bildung einer
"Gemeinsamen Stelle" erläutert wird. Dem geneigten Leser unseres
Artikels sei versichert, daß es sich NICHT um einen Aprilscherz
handelt, was dort zu lesen ist. Man könnte drüber lachen, wenn es nicht
zum Heulen wäre.

Hier gehts zum Artikel:
http://elektrog.blog.de/2006/04/02/wussten_sie_das_die_ear_der_schutzpatron~695979

Euer

Georg Schlomka

Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
www.vereinigung-mb.de

von J. Randahhn (Gast)


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Wie ich auf der Seite des Deutschen Bundestages sehe, ist die Petition
noch immer nicht veröffentlicht. Kennt jemand die Zusammenhänge?

Falls nicht, interessiert mich trotzdem von wem die Petition wann
eingereicht wurde. Ausserdem der genaue Name der Petition. Es muss
möglich sein nachzufragen, nur benötige ich genau diese Angaben.

Vielen Dank!

-Jean-

von H.-J. Becker (Gast)


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Ist ja wirklich alles hochinteressant, doch leider wahr - hätten wir
alle aber früher ändern müssen, Brüssel und die Großindustrie zwingt
den Kleinunternehmer in die Knie, und das ist gewollte (Lobba) Politik
- das Elektrogerätegesetz wurde von SONY und Philips forciert in die
Gesetzesbildung gebracht !! Meine Meinung ist auf
www.europa-nein-danke.de zu sehen

von Veit Schumacher (Gast)


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Werte Unternehmer und Eigentümer klein- und mittelständischer Betriebe,

zum aktuellen ElektroG Gesetz möchte der Bundesverband Deutscher
Mittelstandsberater e.V. (BVDM) gerne Stellung nehmen und lädt Sie
hierfür herzlich ein, seine Initiative "Du bist deutscher
Mittelstand" zu unterstützen.

Besuchen Sie doch diesbezüglich unser Mittelstandsforum unter
http://www.du-bist-deutscher-mittelstand.de und eröffnen eine neue
Diskussion oder Schildern dort Ihre Erfahrungen mit dem neuen ElektroG
Gesetz. Wir würden uns freuen im Interesse der KMU handeln und deren
Interessen vertreten zu können.

Mit freundlichen Grüßen.

Veit Schumacher

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