Forum: Ausbildung, Studium & Beruf EAR Gesetz in Kraft - was bedeutet das in der Praxis ?


von Wolfgang Weinmann (Gast)


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Hallo,

ich habe eine Unklarheit mit der Abholanordnung eines Containers. Laut
EAR muß folgende Menge zurückgenommen werden:
-------------------------------------
Grundlage der Rücknahmeverpflichtung ist

a) ...
b) für "neue" Altgeräte nach Wahl des Herstellers der Absatzanteil
wie a) oder der von ihm nachgewiesene Anteil seiner eindeutig
identifizierbaren Altgeräte an der gesamten Altgerätemenge je
Geräterart.
-------------------------------------

Für mich heißt b), daß wenn ich 1 kg Schrott pro Jahr produziere, ich
auch nur dieses eine Kilo zurücknehmen muß. Unter dieser Bedingung kann
man mir doch nie einen Container im Tonnenbereich zuweisen. Heißt das,
daß ich nie eine Abholanordnung bekomme?

Gruß

Wolfgang

von Peter (Gast)


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Hallo,

kann mir jemand sagen, ob noch Seminare bezüglich EAR angeboten
werden?

Danke vorab

Peter

von Unbek die mit betroffen ist! (Gast)


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Hallo Peter,

ich kann dir nur sagen, für dieses sog. EAR würde ein Seminar nicht
ausreichen, eher ein Studium!

Hier ein Link zur EAR, Fragen und Antworten, vielleicht ist es
Hilfreich für dich.
http://www.ear-projekt.de/index.html


Hier ein anderer Link "Code Mercenaries Forum":
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11&sid=804aed1efde99c2b65118771b0cca0b0

Ansonsten sind hier auch viele Fallbeispiele die sehr nützlich sein
können!!!

Gruß
:)

von Veit Schumacher (Gast)


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Hallo werte klein und mittelstaendische Unternehmer,

ich suche Meinungen und Erfahrungsberichte zum Thema ElektroG Gesetz,
da ich einne Artikel schreiben moechte zum Thema " neue Belastungen
durch das ElektroG Gesetz fuer den Mittelstand".

Dabei soll es um die Darstellung der neuen Regelungen gehen und im
gleichen Atemzug um die Auswirkungen auf den Mittelstand. Dafuer wollte
ich gerne auf die Meinungen und Erfahrungen von betroffenen Unternehmern
zurueckgreifen.

Ich bin fuer die Presse und Oeffentlchkeitsarbeit des Bundesverbandes
Deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM) zustaendig und habe ein
Angebot vorliegen fuer einen Leitartikel zur Thematik. Ich wuerde mich
freuen von einigen von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten. Die Chance
zu Wort zu kommen, sollten Sie meiner Meinung nach nutzen.

Besuchen Sie hierfuer auch unser Forum unter
www.du-bist-deutscher-mittelstand.de , in dem wir unsere Initiative
vorstellen ud auf dem Sie Ihre Meinungen und Erfahrungen, unter anderem
zum ElektroG Gesetz kundtun koennen.

Euch freue mich auf Ihren Eintrag.

Veit Schumacher
PR&Oeffentlichkeitsarbeit des BVDM

von Aufreger (Gast)


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Wer sich für Kleinunternehmer einsetzt, der sollte es nicht nötig haben
auf Webseiten zu verweisen, die nur durch Download eines ActiveX-Plugin
ersichtlich werden. Informierte sicherheitsbewußte Anwender haben diese
gefährliche Schnittstelle abgeschaltet und machen einen weiten Bogen
darum.

Schönen Gruß nach Redmont

von Aufreger (Gast)


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Kleine Berichtigung, meinte natürlich Redmond ;)

von zuschauer (Gast)


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hallo peter,
das umweltinstitut offenbach macht tolle seminare zum Thema elektroG
und rohs.
Ich war schon da.
War echt gut

von BVDM (Gast)


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Sehr geehrte Unternehmer und Unternehmerinnen,

ich suche Unternehmer aus der Elektrobranche, die mir zum Thema
ElektroG Gesetz Erfahrungsberichte zukommen lassen würden.

Ich schreibe einen Bericht für das Magazin "E-commerce" und würde
gerne über die Erfahrungen von Unternehmern mit dem neuen Gesetz
berichten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich einige von Ihnen bereit erklären
würden, einen kleinen Beitrag zu verfassen. Entweder per mail an
veit.schumacher@marktposition.de oder in unserem Forum unter
http://www.du-bist-deutscher-mittelstand.de

Vielen Dank im Voraus.

Veit Schumacher
(Beauftragter des Bundesverbandes Deutscher Mittelstandsberater e.V.
für dessen PR & Öffentlichkeitsarbeit)

von G. Schlomka (Gast)


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Hallo Herr Schumacher,

ich fände es interessant, wenn Sie ein wenig erläutern würden, was
genau die Zwecke und Aktivitäten Ihres Verbandes sind. In etlichen
Foren sind schon mehr oder minder kommerzielle Akteure aufgetreten -
das möchte man schon vorher wissen, denke ich.

MfG

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von BVDM (Gast)


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Sehr geehrter Herr Schlomka,

wir sind ein nicht gewinnorientierter Verband, der sich für die
Interessen klein- und mittelständischer Unternehmen einsetzt. Dabei
geht es in erster Linie darum den Begriff Mittelstand in der
Gesellschaft zu verankern und deutlich zu machen, was für Leistungen er
erbringt, wie wichtig er für die deutscher Gesamtwirtschaft ist und
welchen Stellenwert er in der NAchhaltigkeitsdiskussion erfüllt. Wir
als Verband haben es uns daher zur AUfgabe gemacht branchenübergreifend
ein Sprachrohr für die Interessen der KMU zu institutionalisieren.

Als noch junger Verband möchten wir ein Netzwerk an mittelständischen
Unternehmen aufbauen, die sich nach dem Motto "der Mittelstand hilft
sich selbst" untereinander beraten und unterstützen. Darüber hinaus
wollen wir uns für deren wirtschaftspolitischen Belange, wie bspw. im
ElektroG Gesetz, auf bundesweiter Ebene einsetzen. Eine Einreichung
einer Pedition wird angestrebt und die Durchführung von Seminaren in
Planung. Wir wurden (zugegebenermaßen) von der Tragweite des Gesetzes
überrascht und wollen entsprechend über Multiplikatoren aus Medien und
Wirtschaft den Mittelstand zu Wort kommen lassen.

Gerade durch den Artikel in der E-Commerce können so Unternehmen auf
Misstände hinweisen, die so vielleicht nie an die Öffentlichkeit
geraten wären. Durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gerät die
Politik so unter Druck und überdenkt neue Möglichkeiten hinsichtlich der
Gesetzgebung.

Ich hoffe ich konnte hinsichtlich Ihrer Fragen weiterhelfen, ansonsten
schauen Sie doch bitte auf den Seiten des Verbandes unter
http://www.bvd-mittelstandsberater.de nach oder kontaktieren Sie uns
persönlich. Auch in unserem Forum können Sie mit einer Stellungnahme
einen Beitrag leisten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen.

Veit Schumacher

von Thomas O. (Gast)


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mich würde es mal interessieren ob es schon erste Urteile zum Thema
gibt.

von Ommel (Gast)


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Jetzt haben wir die Einladung zur Abstimmung erhalten.

Und nun aber ZACK, ZACK!

Potentielle Kandidaten (in unserem Fall zum PB3) müssen bis zum
22.05.2006 ihre Einverständniserklärung bei der EAR eingereicht haben.
Die Wahl selbst erfolgt online vom 15.05. bis 22.05. (jeweils
einschließlich).

So, und wenn wir jetzt nicht aufpassen, dann werden dieselben Nasen der
Großindustrie wie bisher weitermachen, weil sie rechtzeitig Bescheid
wussten und ihre Einverständniserklärung sicherlich schon abgegeben
haben - während der kleine Krauter die Mail vosichtshalber nicht erst
gar nicht geöffnet hat (sieht nämlich aus wie Spam) oder es innerhalb
einer guten Woche nicht gebacken bekommt, seine Stmme abzugeben oder
sich gar zur Wahl zu stellen.

Und - ich war noch gar nicht auf der Abstimmungsseite - vermutlich
können stets nur diejenigen gewählt werden, die ihre Erklärung im
jeweiligen Moment bereits abgegeben haben.
Also: wählen am besten erst am 22. Mai, wenn alle Kandididaten
feststehen - ggf. Kandidatur (d.h. Einverständniserklärung) aber
baldmöglichst?

Auf jeden Fall Gefahr im Verzug!

Gruß, Ommel

P.S. Der ganze Terminplan ist eine unglaubliche Frechheit, nachdem die
EAR monatelang ihre Pflichten nicht erfüllt hat. Aber so müssen sie es
wohl machen, um "die Kleinen" von der Entscheidungsebene
fernzuhalten.

von hans (Gast)


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wo kann ich denn abstimmen

von Georg Schlomka (Gast)


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Äußerst dringend - laufendes Wahlverfahren bei der EAR

FRIST: bis zum 22. Mai 2006


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 15. Mai läuft die erste Abstimmung der registrierten
Hersteller bei der EAR. Wichtigster Abstimmungspunkt ist, ob die von
der EAR ausgearbeitete Interims-Geschäftsordnung und
Interims-Wahlordnung angenommen werden sollen.


Wir sind der Auffassung, daß sowohl der Ablauf dieser ersten
Abstimmung, als auch die Ausgestaltung der Wahlordnung, sowie die
vorgeschlagenen Stimmgewichtungen in den Produktbereichen 3 und 5 mit
der demokratischen Grundordnung Deutschlands, die sich auch in den
Anforderungen des ElektroG an die Gemeinsame Stelle wiederspiegelt,
nicht vereinbar sind.

Daher empfehlen wir allen registrierten KMU, insbesondere die
Interims-Wahlordnung abzulehnen.

Begründung:

1) Ablauf

Nach unseren Informationen wurden die Wahleinladungen am 11.5. von der
EAR verschickt. Die zugrundeliegenden Dokumente (Interims-Wahlordnung
und Interims-Geschäftsordnung) datieren vom 8. Mai; der Wahlzeitraum
ist vom 15.5. bis 22.5.2006 angesetzt.

Mit einer derart kurzen Vorlaufzeit, kombiniert mit der kurzen
Abstimmperiode, kann überhaupt nicht gewährleistet werden, daß alle
Hersteller an der Abstimmung mitwirken können. Da auch die Benennung
der Kandidaten für die nachfolgenden Wahlen der Vorsitzenden der PBV in
diesem Zeitraum erfolgen soll, kann von einer fairen, demokratischen
Mitwirkung der Hersteller keine Rede sein; vielmehr scheint man hier
Fakten schaffen zu wollen.

2) Inhalt der Interims-Wahlordnung

§ 6(2) der Interims-Wahlordnung sieht vor, daß der Wahlvorstand, der
bei der ersten Wahl deckungsgleich mit dem Vorstand der EAR selbst ist,
festlegt, wer von den benannten Kandidaten überhaupt auf die zur
Abstimmung zu stellenden Kandidatenlisten kommt.

Damit wird das gesamte Wahlverfahren vollständig zur Farce; im Klartext
heißt das, daß der Vorstand der EAR bestimmen könnte, wer kandidieren
darf. Das ist völlig inakzeptabel.

3) Stimmgewichtung nach dem sog. "Quadratwurzelverfahren"

Betroffen sind die Produktbereiche 3 und 5. Dieses
Stimmgewichtungsverfahren ist geeignet, sicherzustellen, daß die
übergroße Mehrheit der registrierten Hersteller in Zukunft keinerlei
Einfluß mehr haben wird, denn es kommt eine (abgemilderte) Gewichtung
nach Marktanteilen zur Anwendung. Gerade im Produktbereich 3 würde die
Annahme dieser Wahlordnung zur Folge haben, daß die Regelsetzung, und
(indirekt) die Wahl des Kuratoriums und des Vorstandes vollständig in
den Händen der Grossindustrie liegt; die KMU würden vollends zum
Spielball der Grossen.

Die Chance, diese grobe Benachteiligung der KMU zu verhindern, besteht
ausschließlich bis zum 22. Mai 2006, und zwar indem die
Interims-Wahlordnung abgelehnt wird, denn dafür reicht die einfache
Mehrheit nach Köpfen!

Gleichzeitig würde dadurch die EAR gezwungen, eine neue Abstimmung, und
diesmal hoffentlich mit angemessenen Fristen, durchzuführen.

Wir arbeiten zeitgleich ein Protestschreiben aus, welches wir unter
http://elektrog.blog.de veröffentlichen werden. Bitte schicken sie es
an das BMU - das ist die einzige Instanz, die der EAR gegenüber
weisungsberechtigt ist.


Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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So funktioniert das (vielleicht??) mit dem Abstimmen:

http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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Wir haben wegen der unsäglichen, laufenden 'Wahl' bei der EAR
Protestschreiben vorbereitet, an das Bundesumweltministerium, und an
die IHKs.

Bitte machen Sie mit, es ist nur noch Zeit bis zum 22. Mai, 24:00 Uhr!


Die Protestschreiben finden Sie hier:

http://elektrog.blog.de/2006/05/19/protestieren_sie_beim_bundesumweltminist~811945
_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo,

wir hatten einen Fehler in unserer Anleitung zum E-Voting bei der EAR.

Wir haben die Anleitung aktualisiert.

Jetzt ist alles mit Screenshots ganz genau gezeigt. Sorry für den
Fehler.

http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von helge (Gast)


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Wer ist eigentlich von "uns" zur Wahl aufgestellt!
Wen kann ich wählen ich bin echt überfragt.
Ich wollte bei der EAR wählen, aber bei der 2, Maske wusste ich leider
nicht weiter.
Wo finde ich die Namen

Bitte helft mir dasmit ich noch heute abstimmen kann.

Ciao Leute
Euer Helge

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo allerseits,

ein kleines, nicht so optimistisches Update betreffend die Proteste und
den Ablauf der Wahl:

http://elektrog.blog.de/2006/05/22/wahlen_ear_stand_der_dinge~820287

An alle, die noch nicht abgestimmt haben:

Ran!!! Bis 24:00 kann man vielleicht noch was verhindern!

@Helge: Hier gibt es eine detaillierte Anleitung zur EAR-Wahl:

http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238

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Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Ommel (Gast)


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Also...
Hmm....

Laut Stiftung EAR soll ja das Interims-Wahlverfahren auf breite
Zustimmung gestoßen sein, über 90 Prozent in den meisten
Produktbereichen.
Und angeblich soll doch auch nach Köpfen abgestimmt worden sein.

Allerdings...
ich zerbreche mir nun schon eine ganze Weile den Kopf:
Wie kann bei 110 Abstimmenden eine Zustimmung von genau 96,28 Prozent
erreicht werden?

Oder, noch auffälliger, wie können bei 50 Abstimmenden 93,45 Prozent
Ja-Stimmen entstehen? Nach meinen bescheidenen Rechenkünsten hat hier
jede Stimme 2% Gewicht, hier können sich doch überhaupt nur ganzzahlige
Prozente in 2er-Schritten ergeben?

Doch keine reine Abstimmung nach Köpfen?
Oder kann ich nicht rechnen?
Oder jemand anderes nicht?

Ommel, immer noch grübelnd...

von T.Stütz (Gast)


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@Ommel

Ich hab mich auch gewundert, dann aber die Abstimmungsmodalitäten
angesehen (auf der ear Seite zuerst in die Ergebnisse und dann zum Bsp
auf PB6)

Da steht nix anderes als das jede Stimme (pro Firma) Gewichtet wird je
nach Volumen der Altgeräte => wer viel Müll produziert hat größeres
"Gewicht" bei der Wahl.

Gruss

von Ommel (Gast)


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$7 Schlussbestimmungen
(1) Diese Interims–Wahlordnung tritt mit Annahme durch die
registrierten Hersteller der jeweiligen PBV in Kraft. Für die Annahme
ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der regist-rierten
Hersteller erforderlich.

Die in $6(4) genannte Gewichtung bezieht sich m.E. eindeutig nur auf
die einzelnen Abstimmungsgegenstände, aber nicht auf die Annahme der
Wahlordnung an sich.
Vielleicht war es anders beabsichtigt, aber eine automatische
Übertragung der Stimmgewichtsregelung von $6 auf $7 sehe ich nicht.

Gruß, Ommel

von Ommel (Gast)


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Ach ja, und außerdem:
Eine Wahlordnung, über die erst noch abgestimmt werden muss, bei
derselben Wahl bereits zugrundezulegen (d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem
sie nicht angenommen ist) dürfte wohl nicht zulässig sein.

Fragt sich dann aber, was denn bis dato galt.

Gruß, Ommel

von Rudolf Dölling (Gast)


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Nachtrag zurr Wahl: Da ich in der Wahlwoche auf einer Messe war, konnte
ich mich erst am 22. drum kümmern ... ab 8 Uhr abends habe ich mich
durch die Menüs gehievt, Dann stand ich plötzlich vor der Maske zur
Abstimmung über Personen - und fand keinen Vorschlag, den man hätte
anhaken können. Vermutlich habe ich mich zu blöd angestellt, irgendwer
hätte ja auf der Liste auftauchen müssen, dem man ein Häkchen geben
kann.

Da ich eigenlich sonst einigermaßen mit Programmen wie auch mit
Internetseiten umgehen kann, behaupte ich mal, daß diese Wahlmaschine
schlicht bescheiden programmiert war. Nun waren wir aber zur Abstimmung
aufgerufen und ich schätze, ich bin nicht der einzige, der wie der Ochs
vorm Berg stand.

Frage: Rechtfertigt das bereits eine Wahlanfechtung? Eigentlich ist der
Wahlleiter verpflichtet, eine Wahl so zu gestalten, daß man auch
abstimmen kann ....

Rudolf Dölling

von Guido Körber (Gast)


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Eine neue Wahlordnung bereits für die Abstimmung zur Annahme derselben
zu verwenden widerspricht so ziemlich jeglichen Rechtsgrundsätzen. Es
kann nur die vorher gültige Wahlordnung für diese Abstimmung gelten und
da die EAR vorher keine Wahlordnung hatte gilt nun mal eine Stimme pro
Stimmberechtigten.

Wir prüfen momentan die Option dagegen zu klagen.

von Georg Schlomka (Gast)


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Ja, die Zahlen lassen eigentlich keinen anderen Schluss zu, als daß
bereits die Stimmen der Abstimmung gewichtet wurden. Um darüber mehr zu
erfahren haben wir ein entsprechendes Schreiben an EAR, UBA und BMU
geschickt:

http://elektrog.blog.de/2006/05/29/abstimmungsergebnisse~838171

Sollte sich die Annahme einer Gewichtung bestätigen, und Herr Theusner
keine Auskunft darüber geben können, mit welcher gesetzlichen oder
satzungsgemäßen Regelung eine solche Gewichtung zu begründen wäre,
werden wir die Wahl gerichtlich anfechten.

Freundlichkeit und gute Argumente scheinen ja bei EAR nichts zu
fruchten.

_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Thomas (Gast)


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Die Rücknahmepflicht gilt doch nur für Hersteller ,Richtig?
Wenn der Händler davon ausgeschloßen ist, dann kann man da
doch tricksen. Als Einzelperson gibt man sich lediglich NUR als Händler
aus. Auch wenn man die Produkte selber herstellt. Das man die selber
herstellt, kann einem nicht nachgewiesen werden.

Wenn jemand nachfragt ,wo man die Teile eingekauft hat (Finanzamt), so
gibt man einfach einen fliegenden Händler auf irgend einem Trödelmarkt
an.
Dieser läßt sich nämlich nicht mehr Eindeutig feststellen.

Man könnte auch einen Freund benennen der einfach behauptet, die
Produkte wären Abfall gewesen und er mußte Sie verschenken. Nachher hat
sich für den Händler aber herausgestellt ,das der "Abfall" doch noch
zu gebrauchen war. In diesem Falle tritt der Händler in die
Rolle des Entsorgers. Und es gibt kein Gesetz ,das verbietet, "Müll"
an andere weiterzuverkaufen. Da der "Hersteller" die Ware ja schon
"Entsorgt" hat, nämlich indem er Sie an den Händler verschenkt hat
muß er für eine Entsorgung nicht mehr aufkommen.

Man muß als Händler lediglich nachweisen, das die Ware keine Hehlerware
ist. Das währe so auf jedenfall gelungen.

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo Thomas,

Ihr Vortrag ist sicher sehr kreativ. Ich würde aber dringend empfehlen,
sich ersteinmal ordentlich mit dem ElektroG und der weiteren Rechtslage
in Deutschland zu beschäftigen. Hinzu kommt, daß - auch in Unkenntnis!
- ein Aufruf zu Straftaten selbst eine Straftat darstellen kann. Daher
empfehle ich allen Lesern, wenn Sie denn nach Umgehungskonstruktionen
suchen, diese mit einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe
abzustimmen, bevor man sie anwendet oder gar veröffentlicht.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Stromspannung (Gast)


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Das ElektroG ist ja wohl kein Strafgesetzbuch, mithin kann eine Umgehung
des selbigen auch kein Straftatbestand sein? Den kreativen Beitrag als
Aufruf zu Straftaten mißzuverstehen, dürfte ohnehin keinem gelingen,
wenn man auch nur halbwegs etwas auf die Werte unserer freiheitlich
demokratischen Grundordnung gibt.


PS: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Aufruf zu
Straftaten, sondern nur persönliches Gelaber.

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo Stromspannung,

ob irgendwelche Teile des Posts von Thomas einen Aufruf zur Straftat
darstellen, kann und will und darf ich nicht beurteilen. Allerdings bin
ich mir ziemlich sicher, daß manche der vorgeschlagenen Konstruktionen
und Handlungen eine Vielzahl anderer Gesetzgebungen berühren, und nicht
nur das ElektroG selbst.

Insoweit war der Hinweis einfach nur eine Warnung. Wir sollten uns alle
im Klaren darüber sein, daß dieses Forum (und andere Plattformen)
bestimmten Personenkreisen ein Dorn im Auge sein dürften, und von
diesen Personenkreisen auch sicher aufmerksam beobachtet werden.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Thomas (Gast)


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OK soetwas gehört hier nicht rein. Einen Aufruf zu einer Straftat wollte
ich wirklich nicht machen. Ich bin halt nur etwas verärgert
 über diese Regelung. Dann ist es wohl doch besser Harz VI
zu beantragen und dem Staat auf der Tasche zu liegen ,als sich mit
Kleinserien den Lebensunterhalt zu verdienen.

Naja , Harz VI zu beantragen um diese "Straftat" nicht begehen zu
müßen kostet den Staat weitaus mehr. Der entstandene "Schaden" durch
diese "Schummelei" ist für den Staat weitaus niederiger als wenn
jemand sich dann dauerarbeitslos meldet. OK davon rate ich Euch ab, da
diese Schummelei eine Straftat ist!!!!!!!

Zudem würden bei
Kleinserien im Jahr Entsorgungskosten von etwa 200 Euro anfallen wenn
man die möglichkeit zum selberentsorgen den hätte. Ich bin da eher für
eine Gesetzesänderung die es Kleingewerblichen mit einfachen Aufwand
erlaubt ,die Entsorgungskosten zu zahlen.
Aber ich würde einfach nicht einsehen, für etwas was 200 Euro kostet
gleich 3000 Euro oder mehr zu bezahlen. Wenn jemand 3000 Euro für etwa
50 Kilo Elektronikschrott zahlen müßte, dann
stimmt für mich einfach die Relation zwichen erbrachter Leistung und
Geldwert nicht überein. Hier sind dann 98% der Kosten reine
Verwaltungskosten. Oder wir werden alle Beamte um wenigstends von den
hohen Verwaltungskosten zu profetieren*g*.

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo Thomas,

natürlich sind wir alle, die als kleine Unternehmen vom ElektroG
betroffen sind, sehr unzufrieden, und es steht für uns ausser Frage,
daß das ElektroG sehr schädliche Folgen hat und haben wird.

Mit Sicherheit wird es auch viele kleine Unternehmen geben, die, sei es
aus Unwissenheit, oder aus anderen Gründen, das ElektroG nicht
beachten.

Manche werden durchkommen, andere werden den Haien der Abmahnvereine
zum Opfer fallen.

Wirklich ändern kann man aber nur etwas, wenn man innerhalb der
rechtsstaatlichen Grenzen gegen diese Regelungen / Behörden angeht. Das
versuchen wir nach besten Kräften; z.Zt. bereiten wir eine gerichtliche
Anfechtung der abgelaufenen Wahl vor.

Wenn Sie etwas tun wollen, spenden Sie ein wenig für Gerichtskosten und
Anwälte. Um die Schmutzarbeit kümmern wir uns...:)


In diesem Sinne

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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Das scheint mir die Essenz zu sein! Anwälte, der Schmarotzende
Berufsstand Nummer 1 in diesem besch. Land,  werden wieder die Gewinner
sein. Hohe Gebüren durch hohe Streitwerte. Wie ich an anderer Stelle
beschrieben habe, bin auch ich in der Audiotechnik aktiv und habe mein
Projekt eingestellt.

von Georg Schlomka (Gast)


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Sehr geehrter Herr Schuhmacher,

es ist wohl kaum die Schuld der Anwälte, wenn ungerechte und hochgradig
auslegungsbedürftige, unleserliche und undurchdachte Gesetze
verabschiedet werden. Diese Schelte sollte sich eher gegen unsere
Herren Abgeordnete und ihren Bürokratenstab richten.

Im Übrigen arbeitet unser Anwalt in dieser Sache, zumindest soweit
keine Vor-Ort-Termine anstehen, pro bono. Denn auch er möchte etwas
gegen den Missstand ElektroG / EAR unternehmen.

MfG

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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Ein Mitgliedsunternehmen der VMB hat eine einstweilige Verfügung gegen
EAR beim Landgericht Nürnberg-Fürth erreichen können.

Das Spiel (die Wahlen!) geht also in die Verlängerung! Wie man sieht,
kann man eben doch etwas tun.

Mehr in unserem Blog:

http://elektrog.blog.de/2006/06/22/landgericht_verhangt_einstweilige_verfug~901956
_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Stefan Engler (Gast)


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Zitat:

Autor: Unbekannter
Datum: 17.12.2005 01:00

------------------------------------------------------------------------ 
--------

@crazy horse:

> Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter
> gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung
> ist gequirlte Kacke.

Nicht ganz. Einige Auszüge aus dem Grundgesetz:


   Artikel 14:

   [...]

   (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
       Wohle der Allgemeinheit dienen.

   [...]


   Artikel 20:

   (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
       und sozialer Bundesstaat.

   [...]


Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl
eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.

... Zitat Ende.

Also, mein Kommentar dazu:

mein kommentar kommt zwar etwas spät, habe aber erst jetzt das
interessante Thema hier gelesen...
Zu dem obigen Zitat: wer ist denn der unbekannte Schreiber welcher
einem Papagei gleich hier irgendwelche Gesetze zitiert? Und wer ist
eigentlich das Papageienherrchen, welcher alles dem Papagei vorkaut?

Soziale Verpflichtung hin od. her, wie sie es denn mit dem Amtseid aus,
den diverse Politiker, Abgeordnete, Minister, Beamte, etc. geleistet UND
gebrochen haben?? Interessiert sich der Papagei auch dafür oder nur für
die Pflichten die DER BÜRGER hat?

Fischer hat vor dem Untersuchungsausschuss ein Schuldeingeständnis
abgegeben, und? Streichung der Pension? Gefängnis? NEIN! Im Gegenteil!
Hochzeit in Rom, Medienmittelpunkt, Honorar-Professur im Ausland,
usw... usw...
Keine Strafe, nix mit Pflichten und Verantwortung, etc.

Oder Herr Ernst Welteke. Ehemals höchster Deutscher Beamter, korrupt,
verurteilt, aus dem Amt entfernt! Und? Bekommt 8000,00EUR Pension jeden
Monat, 13x im Jahr! Und dieser Herr hatte die Frechheit besessen in
einem Interview zu sagen, daß ihm 8000,00EUR Pension im Monat zu wenig
sind, er dagegen klagen will da ihm mehr zu steht weil er - er weiß es
ist schwer dem einfachen Volk zu vermitteln - nunmal einen höheren
Lebensstandard hat als wie der einfache Bürger...!

Hat hier noch irgendjemand Fragen ?

Ehrlich gesagt fehlen MIR die Worte bei soviel Kacke die hier im Land
abgeht... Ein Bundesrichter hat festgestellt, daß 245,00EUR (als
Hartz4-Empf.) zum Leben ausreichen. Mehr ist nicht notwendig...!
Punkt. Basta. Aus.

Aktuelles Urteil aus Köln von der Ausländerbehörde zu der Ausweisung
der Familie des Kalifen von Köln (wer es noch nicht weiß: der sog.
Kalif von Köln, Herr Metin Kaplan, hat einen Mordauftrag erteilt,
welcher auch ausgeführt wurde!): die Tochter des 'Kalifen' kann trotz
Aufhebung des Asylstatusses NICHT ausgewiesen werden, weil diese
inzwischen ein Kind bekommen hat und dieses Kind DEUTSCHER Staatsbürger
ist... Aber es kommt noch dicker: Die Frau des 'Kalifen' kann NICHT
ausgewiesen werden, weil der Mann, der ja bekanntermaßen in der Türkei
im Kanst sitzt (wo er hingehört), die Frau nicht ernähren könnte, weil
er ja im Knast sitzt! Also folgende Logik: die Frau kann nicht in die
Türkei - wo sie hinmüßte nach deutschem Recht - weil der Ehemann sie
nicht erhähren kann, weil dieser im Knast sitzt...!

Meine Frage an die Community hier: WIE ernährt denn der Ehemann die
Frau, WENN DIESE IN DEUTSCHLAND IST, wenn der Mann in der Türkei im
Knast sitzt...??

Oder anders (für die, denen das Nachdenken zu schwer fällt): weil der
Ehemann die Frau in der Türkei nicht ernähren kann (weil er ja im Knast
sitzt), können das ja die Deutschen solange tun...

Wie blöde muß ich denn sein, diesen Schwachsinn, der hier im Land
abgeht, zu unterstützen und zu finanzieren?

Ich möchte EINEN, wirklich NUR EINEM hier im Forum erleben, der von
sich sagt: JA! Ich gehe hart arbeiten damit andere sich einem schönen
Tag machen können... (ins Schwimmbad gehen bei diesen herrlichen
Temperaturen, während sich der Deutsche in der Fabrik die Brust auf den
Rücken ackert...).

Wer so bescheuert ist, der soll auch immer schön GEZ zahlen, oder die
lekker Gebühren hier an die Stiftung-EAR überweisen, oder sonstwas, was
sich die Politik eben gerade mal wieder ausgedacht hat...

Der obige Forums-Papagei, welcher uns hier an DIE PFLICHTEN erinnert,
ist vermutlich auch einer, welcher es sich in einer Vollkaskomentalität
gleich hier in Deutschland bequem gemacht hat (vermutlich Beamter).
Dieser fürchtet nun zurecht um SEINE Pfründe, würden eine zunehmende
Anzahl von Bürgern etwas alternative, kreativere Wege beschreiten...
Wohlwahr: seine Angst gilt denjenigen, die sich gegen die Gesetze
verhalten, wohlwissend, daß sein bequemer Alltag eines Tages jäh
gestört werden könnte. Der bequeme Alltag vom Sortieren der Akten,
immer schön einen Aktendeckel aufgeschlagen auf dem Tisch liegen haben,
sieht nach Arbeit aus, möglichst ohne Bürgerkontakt, denn der Kontakt
zum Bürger stellt eine Störung des soooo liebgewonnenen Alltags dar!

Wem da nicht die Augen aufgehen und die Galle überläuft - na, dem ist
wirklich nicht zu helfen: es wird wohl die Bestimmung desjenigen sein,
eines schönen Tages mit all diesen tollen Gesetzen, Richtlinien,
Bestimmungen, Anweisungen, etc. dieses Landes unterzugehen...

Kopf hoch: alle anderen werden für sich einen Weg finden.
Möglicherweise etwas am Rand der Legalität, aber immer auf der krativen
Überlebensseite...

Ich werde meinen Weg gehen und kann nur jedem/jeder empfehlen sehr,
sehr wachsam zu sein, wenn irgendwelche Mitbürger wie Bojen aus dem
Nichts auftauchen (s. obiges Zitat), und uns daran erinnern, was UNSERE
Pflichten sind...

Meine Pflicht ist es zu überleben!

Hört nicht auf die Schäferhunde, die uns anbellen!
Wehret den Anfängen!
S.Engler

P.S.: ich brauche mich nicht zu verstecken. Wer mir schreiben möchte
kann dies auch tun an meine e-mail-Adr.: stefanengler98@yahoo.de

von Tuerkin (Gast)


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Vorab:
Bin eine Türkin (wie ich es bewusst als "Namen" hier geschrieben
habe). Besuche jedesmal diese Foren bzgl. WEEE/RoHS, dieser schwachsinn
von S. Engler hat nichts mit dem Thema zu tun, fehl am Platz!!!
Er sollte eher die "MECKER" oder "Rassisten" Foren aufsuchen!

Hiermit bitte ich Sie diesen Beitrag von S. Engler zu löschen!

Vielen Dank im Voraus.

MfG
Türkin (die auch hart für Ihr Geld arbeitet und sich mit den Deutschen
Gesetzten gut auskennt!!!

von Norbert (Gast)


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Ich stimme Stefan Engler voll zu!

Ich habe schon lange mit dieser Ordnungs-, Sozial-,
Einwanderungs-, Steuer- und Abgabendiktatur abgeschlossen.


@Türkin

Das du für dein Geld hart arbeitest, ehrt dich! Aber deine Person war
nicht Inhalt irgendeiner Kritik.

von Unbekannter (Gast)


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Dieser "Stefan Engler" ist wohl mit dem falschen Bein aufgestanden,
anders ist seine schlechte Laune und seine Stammtisch-Politik nicht zu
erklären.

von D. H. (slyd)


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von Ralf (Gast)


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Hallo,

seit ein paar Tagen beschäftige ich mich nun auch mit dem ElektroG und
habe ein paar Fragen, auf die ich noch keine Antworten finden konnte.

1. Was konkret ist eine "Marke"? Also muss ich mein Produkt zunächst
als Marke (gegen weitere hohe Gebühren) prüfen und eintragen lassen?
(Ohne Angabe einer Marke ist nämlich keine Registrierung bei EAR
möglich)

2. Zur Fertigung meines Produktes verwende ich ein "Originalteil"
eines sehr bekannten Herstellers. Dies besteht aus ca. 90% Kunststoff
und ca. 10% Blech. Das "Originaltteiltei trägt das CE-Zeichen.

Meine Fragen dazu:

- Ist die Verwendung dieses Teiles ohne ausdrückliche Genehmigung des
eigentlichen Herstellers überhaupt zulässig?

- Darf ich das Teil viellecht dann verwenden, wenn ich die
Kennzeichnungen des Originalherstellers entferne?

- Verliert das Teil durch Hinzufügen einer Leiterplatte mit extrem
einfach Bestückung seine CE-Zulassung

- Muss ich nun eine neue CE-Zulassung (EMV-Prüfung) durchführen
lassen?


Vielen Dank und Grüße
Ralf

von Thomas O. (Gast)


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CE hat ja mit EAR eigentlich nichts am Hut. Hier geht es um die
Entsorgung der Geräte und den ganzen Sicherheiten falls der Hersteller
pleite geht.

von Ralf (Gast)


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Hallo Thomas,

mir ist schon bewusst, dass CE (EMV) und ElektroG nichts miteinander zu
tun haben. Trotzdem stellen sich mir diese Fragen bei einem Projekt ...
:-)

Gruß
Ralf

von Thomas O. (Gast)


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Erstell doch einfach nen neuen Beitrag anstatt es unter ein ganz anderes
Thema zu stellen.

von Stefan Engler (Gast)


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Hallo Tuerkin und die Anderen,

Tuerkin hat Recht, mein Beitrag vom 17.7.06 gehört nicht in dieses
Forum. Es ging ja auch ein wenig um "deutsches Recht" und mehr od.
weniger schwachsinniger Gesetze und deren Auslegung.

Sollte sich jemand durch meinen obigen Beitrag verletzt od. gekränkt
fühlen, so bitte ich denjenigen hier um Entschuldigung.

Rassistisch war ich allerdings nicht, ich hatte lediglich ein "so
tolles deutsches Urteil" interpretiert um die Unlogik aufzuzeigen,
welche sich hinter dem deutschen Recht versteckt.
Übrigens (nicht meine Meinung, sondern publiziert von Herrn Rolf Bossi,
Promi-RA und Buchautor): die deutsche Rechtssprechung basiert in ihren
Grundzügen auf altes, übertragenes und neu interpretiertes
Nazirecht...
Aber auch das gehört hier nicht her und daher zukünftig nur noch
Kommentare "zur Sache".

Wie geschrieben, bitte nicht alles so ernst nehmen, es sollte auch
etwas zu Nachdenken anregen...
S.Engler

von Supersofti1970 (Gast)


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Die EAR ist der Tod des produzierenden Mittelstandes.

von Stefan (Gast)


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Hallo zusammen,
ich arbeite in einer mittelständischen Firma mit 30 Angestellten und
mußte mich lange Zeit mit dem EAR herumschlagen. Die Anerkennung
unserer Garantie (Betrag immerhin 500Euro..) dauerte 3 Monate und wurde
erstmal abgelehnt. Man verlangte von uns einen Treuhänder. Nach langer
Diskussion durften wir die Garantie auf einem Sparkassenbuch einer
unabhängigen Privatperson deponieren. Dies wurde jedoch von der EAR
erst genehmigt nachdem die Bank schriftlich bestätigt hat das man über
die 500 Euro auch ohne Kündigunsfrist verfügen kann. Woher soll so ein
Jurist bei der EAR auch wissen das dies auf jedes Sparbuch in dieser
Summe zutrifft. Cool war auch ein Telefonat mit Herrn Gold...., der
Oberjurist von diesem Laden. Er sagte das wer diese paar Euros nicht
aufbringen könnte sollte doch lieber etwas anderes machen. So arrogant
kann man nur sein wenn man einen vermutlich unkündbaren Job,
Supergehalt und keinerlei Respekt und Bodenhaftung mehr gegenüber
seinen Mitbürgern besitzt. Unser Antrage auf Kostenbefreiung auf Grund
der Geringen Menge wurde natürlich abgelehnt. Wir sollten durch einen
Wirtschaftsprüfer nachweisen das diese Beiträge uns ruinieren würden.
Haben die eine Ahnung was ein Wirtsschaftsprüfer kostet ? Außerdem
steht in der Gebührenordnung §2, das die Kosten in angebrachter Menge
zur Inverkehrgebrachten Menge stehen müssen. Also mal gerechnet, 275€
Enstorgungskosten für 2006 im Verhlätnis zu mehreren Hundert Euro
Gebühr. Mitlerweile klagen wir und einige andere Firmen gegen diese
Willkür vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Die haben in den letzten
Tagen in anderen Fällen schon sehr intressante Urteile gegen die EAR
gefällt, u.a. haben Sie sogar verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

von Thomas O. (Gast)


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@Stefan: kannst du mir ne Quelle zu den Urteilen nennen? Würde mich
interessieren was da genau entschieden wurde.

von Stefan Engler (Gast)


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QThomas O

Zu Deiner Frage nach der Quellenangabe: Du findest die meisten
Sachverhalte mittels der Archiv-Suchefunktion auf der HP von:
a) Berliner Morgenpost
b) Tagesspiegel-Online  (ggf. via Google)

Ein AZ zu diesem Kalifen-Urteil habe ich nicht zur Hand, aber es wurde
verhandelt vor der Kölner Ausländerbehörde.
Den Sachverhalt habe ich sinngemäß so wiedergegeben, wie er publiziert
wurde. Allerdings habe ich in einem Fall einen Umkehrschluß gewagt,
welcher einigen hier aufgestoßen ist.
Dies war meine Interpretation, die eigentlich nicht in dieses Forum
gehört... Manchmal kann man sich etwas über deutsche Rechtssprechung
erregen, soll so nicht wieder vorkommen.

Auch ich bin (wie wahrscheinlich die meisten hier) ein Technik-Freak
und mache hauptberuflich Entwicklungen im Bereich Fahrzeugtechnik für
einem bekannten deutschen Fz.-Hersteller.

Was mich etwas ärgert ist eben die Tatsache, das mir als Entwickler von
Amts wegen permanent Knüppel zwischen die Beine geworfen werden!

Insofern kann ich gut verstehen, wenn Personen resignieren, die Firma
verkaufen/auflösen und ihre Antriebskraft vollens verlieren...

Gruß,
Stefan

von Holger Schmidt (Gast)


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Stephan Engler hat sich bei seinem Beitrag zweifellos in Rage
geschrieben und alle seine Äußerungen würde ich auch nicht
unterschreiben.
Aber dennoch: Im Kern hat er Recht.
Das mit dem Kalifen von Köln ist zweifellos eine traurige
Angelegenheit, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Man sollte hier wirklich mal vernünftig an die Sache herangehen  und
solche Leute den Landes verweisen. Solche Einzelbeispiele sind nicht
nachvollziehbar und helfen nur den rechtsextremistischen Teufeln der
NPD in der Bevölkerung Fuß zu fassen.
Die türkischen Gastarbeiter kamen in den 60/70er Jahren in unser Land,
aber nun sollte man das Kapitel Moslems in Deutschland wieder beenden
und den Normalzustand wieder herstellen. Es spielt keine Rolle ob diese
Arbeiten gehen oder zu mir freundlich sind. Ich möchte nicht das ich im
Alltag mit dieser fremden und unheimlichen Kultur konfrontiert werde.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Wort "Alltag".
Ich habe nichts gegen Schüleraustausch, persönliche Freundschaften,
Urlaub oder so etwas. Aber wenn ganze Stadtbezirke einen islamischem
Beigeschmack bekommen, dann gefällt mir das überhaupt nicht.

Das sagte ich auch schon oft zu hier lebenden Moslems und selbst die
gaben mir da auch fast immer Recht !

Wenn ich nach Tunis, Kairo oder Ankara fahre, dann will ich islamische
Kultur sehen und keinen deutschen Bratwurststand. Und in Köln oder
Berlin will ich deutsche Kultur sehen.
Das sollte man doch verstehen, oder ?

von crazy horse (Gast)


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hat eigentlich mal jemand versucht, in einem islamischen Land eine
christl. Kirche zu bauen? Hier gibts Steuermittel als Zuschuss für den
Moschee-Bau :-(
Oberhausen glaube ich war das.

von Hannes L. (hannes)


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Ich dachte, hier geht es um Elektro-Altgeräte? Unser Dorf hat immer noch
keinen Container und keinen zuständigen Wertstoffhof. Wer Elektroschrott
hat, muss über das Landratsamt ein Einsatzfahrzeug des Entsorgers
bestellen, was den Spaß vermutlich extrem verteuert.

Aber was die Verbreitung des Islams in Deutschland betrifft, habt Ihr
schon recht, diese Bevölkerungsgruppe wächst wirklich wie ein
Krebsgeschwür...

...

von Stefan Engler (Gast)


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Q...HanneS...

direkt um (die Entsorgung von) Elektro-Altgeräte ging es hier
eigentlich nicht. Ursächlich ging es um ein wunderschönes, neues
Gesetz, welches einigen Kollegen unter uns Knüppel zwischen die Beine
wirft und für erhebliche Verunsicherung sorgt...

Das eigentliche Problem ist doch die 'Machtlosigkeit' mit welcher wir
Betroffenen auftreten MÜSSEN - ob wir wollen oder nicht - geradezu einem
Bittsteller gleich. Der kleine Entwickler wird so zu einem behördlichem
'Vorgang' (Fachsprache: Verwaltungsakt). Und so hat die Behörde die
wohlwollende Grundlage geschaffen zur Umsetzung ihrer staatlichen
Willkühr.

Und das hat nichts - wie ein Forenteilnehmer hier einmal mutmaßte - mit
dem Aufstehen auf dem falschen Fuß zu tun! Denn: das staatliche System
macht keine Fehler... es IST der Fehler!

Ich persönlich kenne einige gestandene Ingenieure, die in dem
(deutschen) System einfach keine Perspektive mehr gesehen haben.
Natürlich, nicht alles läuft für den Einzelnen immer über Jahre rund.
Aber diese Menschen haben mir gesagt: Was soll ich mich da noch
krummachen? Für wen denn - wenn nicht für mich? Etwa für den sog. Vater
Staat? Nichtdoch. Sie sagen: ich lebe momentan ganz gut von Hartz4 und
einigen Nebentätigkeiten... ...der Mercedes läuft auf den Namen vom Opa
- so what?

Manometer. Soll das unsere Zukunft sein?

Je mehr staatliche Reglementierung erfolgt - desto mehr Menschen werden
sich diesem System entziehen...! Und zu meiner Meinung reagieren diese
Leute absolut menschlich! Je größer der Drang des Staates den Bürger
reglementieren zu wollen - desto größer der Drang des Bürgers zu
'kreativen' mithin alternativen Erwerbsquellen...

Der Autor Günter Ogger hat einaml gesagt (in seinem Buch "Deutschland
vor dem Chaos"): je schlechter die Politik und je größer der Wunsch
des Staates alles kontrollieren zu wollen - desto größer ist die
Schwarzarbeit im diesem Land. Weiter: die Schwarzarbeit an sich ist
nichts illegales, vielmehr die ureigenste Form des Menschen im
Austausch von Dienstleistungen (ohne den Staat daran zu beteiligen,
wozu auch). Der gemeine und oft gescholltene Schwarzarbeiter handelt
also garnicht illegal, sondern - ohne es primär zu realisieren - in
seinem Wesen und Handeln völlig menschlich (lt. Ogger).

Hoffe zum Nachdenken angeregt zu haben,
S.Engler.

von Hannes L. (hannes)


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@Stefan:

Du brauchst mich nicht zum Nachdenken anzuregen, Du rennst bei mir
offene Türen ein. Mir ist bewusst, dass DL keine Demokratie hat,
sondern eine Lobbykratie. Mir ist auch bewusst, dass sich diese nicht
einfach so abschaffen lässt, es sind zu Viele, die nicht bereit sind,
auf ihre Privilegien zu verzichten. Mir ist auch klar, dass Politik
nicht im Bundestag (von den "gewählten" Marionetten) gemacht wird,
sondern in den Ämtern selbst, denn die dort tätigen Beamten werden
einen Teufel tun, sich selbst überflüssig zu machen, indem sie
Bürokratie abbauen. Also wird das Krebsgeschwür "Beamtentum" weiter
wuchern.

Es ist auch klar, dass das EAR-Gesetz viele kleine Betriebe (eben den
"Mittelstand") in den Ruin treibt. Gewinner sind wieder mal die
großen Konzerne, die auch die Mittel haben, entsprechende Mitarbeiter
(Beamte) entsprechender Ämter und auch Politiker von ihrer Sicht der
Dinge zu überzeugen.

...

von Stefan Engler (Gast)


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@...HanneS...

Beamtentum, Marionettengehabe, usw... Ja, Recht hast Du wohl.

In diesem Zusammenhang fällt mir ein Zitat einer Bekannten ein, welche
in der DDR aufgewachsen ist: "In der DDR wußte jeder was falsch läuft
- aber keiner durfte etwas darüber sagen... Hier, im Westen, kannst Du
alles sagen was Du willst - aber keine Sau interessiert es...". Da ist
wohl was dran, nichtwahr?

Nochmal: es ist ein großes Problem über Mißstände in diesem schönen
Land zu lamentieren, ohne wirklich gute Konzepte zu deren Lösung
anbieten zu können. Ich wurde hier ob meiner "Stammstichparolen"
gescholten, gern würde ich eine Lösung der Probs hier feilbieten - habe
diese aber leider auch nicht. Bemerkenswerterweise haben meine
"Kritiker" hier auch kein Stück zur Erkenntniss od. Lösung des
Problems beigetragen, warum wohl?

Jede Partei, welche gerade nicht regiert, tönt, was alles falsch
entschieden wurde und was diese - würde sie gewählt - alles wieder
ändern würde.
Schöne, verlogene (Politik-)Scheinwelt.

Also, ...HanneS..., ich stimme mit Dir vollens überein.
Doch wisse: nur kollektives Handeln wird hier weiterhelfen!
Der Aufbau, die Kanalisierung und Bündelung der Kräfte - darin liegt
die eigentliche Herausforderung.

Möge dieses Forum die Diskutanten einigen und dazu beitragen.

S.Engler.

von crazy horse (Gast)


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Das Problem wird sich lösen. Die Auswanderungsrate ist exponentiell, im
letzten Jahr waren es 160.000. Klingt nicht viel - aber wenn es Jahr
für Jahr mehr wird? Dazu ständiger Geburtenrückgang.
Und wenn man sich anschaut, wer so geht..., ich stelle mir die dummen
Gesichter vor, wenn nur noch Politiker, Beamte, Rentner und
Hartz-Empfänger hier sind, wer wird denn dann gegängelt und verwaltet?
Mir persönlich geht es materiell ziemlich gut, da kann ich nicht
klagen, trotzdem habe ich die Nase restlos voll, man bekommt einen
Knüppel nach dem anderen in die Beine, es macht keinen Spass mehr.

von Stefan Engler (Gast)


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Hallo, crazy horse!

Ich freue mich für Dich das es Dir materiell gut geht und Du nicht
klagen kannst. Das kann nicht jeder von uns sagen.

Die Zahlen, die Du genannt hast, stimmen ungefähr mit meinen
Informationen überein. Dennoch finde ich es ziemlich bemerkenswert: die
Personen, welche Deutschland verlassen, sind hochgebildet und studiert
(z.T. Ärzte, Ingenieure, etc.) welche hier leider keine Zukunft mehr
sehen. Im Gegenzug wandert ungefähr die gleiche Anzahl an Personen nach
BRD ein. Stellt sich doch die Frage: sind diese auch so hochgebildet wie
der Abgang an Personen, oder sind dies Flüchtlinge, Asylanten,
irgendwelche Verfolgte, etc., welche vermutlich an den schönen,
sozialen Systemen partizipieren wollen. Ich weiß es nicht.

Aber ich möchte der Foren-Gemeinde doch folgendes Erlebnis nicht
vorenthalten: eine Bekannte von mir, sie ist aus der Ukraine,
antwortete auf meine Frage, wie sie denn nach Deutschland gekommen sei
wie folgt: "...durch meinen Mann, er ist Jude.". Auf meine weitere
Frage, was denn der Mann hier arbeiten würde, welche Fähigkeiten dieser
hier anbieten würde, antwortete die Dame (fast schon pikiert): "...aber
warum sollte mein Mann denn arbeiten? Er ist doch Jude! Und der deutsche
Staat hat doch die Möglichkeiten geschaffen für diese Menschen, hierher
zu kommen...". Jeder möge sich selbst ausmalen, wovon diese Menschen
leben und wer deren Krankenversicherung zahlt.

Mir fehlen da einfach schlicht die Worte.
S. Engler.

von Raffnix (Gast)


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Hallo Leute,

wie ich sehe bewegen sich auf dieser Plattform auch zahlreiche
Fachleute für alles mögliche.... ;-)

Ich hätt da auch mal ne Frage in die Runde. Ich bin eigentlich nur ein
sehr kleiner HÄNDLER für Computer, Telefone und Digitalkameras.
Verkaufe üblicherweise nur fertige Systeme namhafter Hersteller. Von
Zeit zu Zeit bekomme ich aber auch Anfragen, ob ich einen Computer
individuell zusammenbauen kann. Ich bin aber kein gelernter
Elektroniker oder Techniker. (Habe im Hauptberuf was ganz anderes
gelernt) Ist es überhaupt legal als "ungelernter" Coputer selber
zusammen zu bauen und diese zu verkaufen? Und welche anderen Gesetze
außer dem EAR muß ich dabei einhalten??? Habe mal gehört, dass ich die
fertigen Geräte beim TÜV abnehmen lassen müsste. Würde aber nur
Standardkomponenten "zusammenstecken", nix selber löten.

Gibt es sowas wie ein Handuch oder Informationsquelle über die Gesetze
und Verordnungen, die in so einem Fall (Assemblierung von PC's)greifen
würden????

von Alexander (Gast)


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Hallo allerseits,
habe erst jetzt dieses Forum entdeckt. Deswegen ist meine Frage ja
irgendwann/wo bereits beantwortet worden. trotzdem stelle ich sie mal:

Wie sieht eigentlich die rechtl. Lage aus, wenn ein (Klein)unternehmer,
der bislang hier in D. seine Geräte gebaut und verkauft hat, ins
(außereuropäische) Ausland umzieht (zumindest mit seiner Firma) um dann
seine Produkte per Versandhandel (z.B. via ebay) weiter zu verkaufen.
Bei ebay haben z.B. schon Firman aus z.B. den USA oder HongKong Ware
angeboten und auch von dort verschickt. Da die EAR ja nur in der EU
gilt, wäre dann doch der Anbieter davon nicht berührt oder?

@Raffnix: Solange Du den PC nur aus (Standard)komponenten
zusammensteckst (also z.B. fertiges Gehäuse, in das Du das fertige
Mainbord reinschraubst, usw.), kannst Du als Händler durchgehen. Sobald
 Du aber z.B. einen Lötkolben anzufasst, um irgendwas zu reparieren oder
zu verändern, braucht Du einen entsprechenden  Meisterbrief (oder ein
Ingenieurdiplom). Aber vielleicht kannst Du ja auch Deine Fa. ins
Ausland verlegen ;-)

Gruß,
Alexander

von T.Stütz (Gast)


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Leider bringt das nichts in das Ausland zu gehen, da Sie dann ja als
"Erstinverkehrbringer" innerhalb der EU gelten (also auch als
Händler).

Gruss

von Raffnix (Gast)


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Hallo Alexander,

danke für die Info! Das macht mir wieder Hoffnung. Mit dem Lötkolben
würde ich eh nur mehr Schaden anrichten, als Positives bewirken. Daher
lasse ich es eh. Was mich außerdem bewegt, ist die Frage, wenn ich
einen Rechner aus fertigen Standardkomponenten zusammenstecke
(assembliere) erschaffe ich ja ein neues Gerät. Braucht man für dieses
neue Gerät dann wieder CE-Zeichen, TÜV-Gutachten,
Radio-Strahlengutachten oder sonstige Zulassungen. Oder reichen die
Prüfzeichen der Einzelkomponenten? (Sofern welche darauf sind)Muß ich
über die zusammengesteckten Kisten irgendwelche Nachweise führen?

Mit dem Auswandern muß ich mir Zeit lassen, bin ein wenig immobil...
;-) Würde dann lieber das Gewerbe aufgeben.

Gruß

von Rudolf Dölling (Gast)


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Hallo Raffnix,

das CE - Zeichen darf in Eigenverantwortung vergeben werden. Solange
das Gerät die Eigenschaften erfüllt, gibt es kein Problem. Lässt aber
ein Kunde nachmessen, warum sein Fernseher flimmert, wenn der PC an
ist, dann könnte es ein Problem geben.

Rudolf

von Guido Körber (Gast)


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Also erst mal was grundsätzliches:

Das Gesetz um das es hier geht heisst ElektroG. EAR ist die
privatwirtschaftliche Veranstaltung der großen Unternehmen um die
kleinen platt zu machen, das Elektro Altgeräte Register, zuständig für
die Koordinierung der Abholung von eingesammelten Altgeräten.

Was nun die Frage nach Hersteller oder Händler betrifft ist das
ziemlich komplex. Das ElektroG definiert leider diverse Begriffe um,
einer davon ist der Begriff des Herstellers.

Im Sinne des ElektroG ist der "Hersteller" jeder der Geräte im
Geltungsbereich des Gesetzes erstmalig in Verkehr bringt. Das kann also
auch ein Importeur sein, oder jemand der Geräte bei anderen in Auftrag
fertigen lässt und dann unter eigenem Namen vertreibt.

Da es sich bei den Einzelteilen eines Computers nicht um Geräte handelt
(die Definition ist schwer, da die EAR hier eine andere Meinung vertritt
als das Gesetz), ist im Zweifelsfalle derjenige der Hersteller, der
diese zu einem Gerät zusammenfügt. Streng genommen wäre der Händler der
einem fertigen PC weiteren Speicher einbaut auch ein Hersteller und
müsste die dem bereits gemeldeten Gerät hinzugefügte Masse der EAR
melden.

Je mehr man sich mit den Details und Folgen des ElektroG
auseiandersetzt desto mehr verliert man den Respekt vor dem
Gesetzgeber...

von Stefan Engler (Gast)


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@Guido Körber:
Du möchtest gern, das wir alle Respekt vor dem Gesetzgeber haben, ja?
Ist denn die Frage erlaubt, ob der sog. Gesetzgeber auch Respekt vor
mir/uns also vor seinen Bürgern hat?

Oder stellt sich diese Frage nicht/darf sich nicht stellen?

Der sogenannte Gesetzgeber (dies sind übrigens mehrheitlich Leute,
welche geschworen haben dem Wohl des Volkes zu dienen, und nicht
umgekehrt!) hat soeben ein "Antidiskrimenierungsgesetz" erlassen.
Dazu gleich eine Behörde aus dem Boden gestampft wo Leute Posten
zugeschoben bekommen, die die Partei bislang anderswo nicht
unterbringen konnte (alles gaaaanz korrekt so, keiner der Bürger hat
doch da was gegen, nichtwahr?). Demnach ist es ab dem 1.1.2007 VERBOTEN
in einer Zeitungsanzeige nach einem "Kraftfahrer" zu suchen. Es ist
dann nach DEM NEUEN GESETZ (um so etwas geht es hier ja im Forum!)
falsch und strafbar! Alles klar? Angezeigt werden kann die Firma, die
die "Kraftfahrer"-Sucheanzeige geschaltet hat!
Ich finde soetwas absurd!

Nach der Einlassung von Guido Körber würde Respekt vor dem Gesetzgeber
bedeuten: JEDES noch so schizophrene Affentheater (Gesetz) mitzumachen
- natürlich ohne nachzudenken, immer schön wie es "vom Gesetzgeber"
verordnet wird...!

Respekt vor dem Gesetzgeber sollen wir haben (tönt Guido Körber): im
Jahre 2004 - vor Einführung von Hartz4 - wurde VOM GESETZGEBER gesagt:
"...niemand wird zu einem Wohnungsumzug GEZWUNGEN...". Mit dieser
Aussage sollten die Bedenken von einigen abgetan werden, welche
meinten, Hartz4 wäre ein Gesetz in die verordnete Armut. Und? Heute
können wir alle (auch Guido Körber) in der Zeitung von tausenden
amtlichen Schreiben an die (Hartz4-)Bevölkerung lesen, diese möchte die
Wohnungskosten verringen, sonst gibt es eine Leistungskürzung!
Gott erhalte mir da den Respekt vor den gesetzgeberischen
Lügenbaronen!

weiteres Beispiel: meine Tochter ist 26Jahre und wohnt (noch) bei mir
zuhause, sie hat einen Hart4-Antrag gestellt. WARUM besteht das Amt
(durch den Gesetzgeber angeleitet) nun auf einen Einkommensnachweis
INKLUSIVE Vermögensauflistung VON MIR?!?
Hallo? Ich habe keinen Antrag od. sonstwas gestellt, also was soll das?
Ich beschwerte mich und verlangt ein Gespräch mit dem Gruppenleiter der
Behörde. In dem Gespräch wollte ich gern wissen, auf welcher
RECHTSGRUNDLAGE von mir diese Nachweise eingefordert werden, und wo
genau ich diese nachlesen könnte. So, jetzt kommts: dieser
(verbeamtete) Gruppenleiter sage mir wörtlich: "...nun, das können Sie
nirgends im Gesetzestext nachlesen, das entscheiden die Sachbearbeiter
je nach Fall...".

HA HA HA !

Bei so viel Schwachsinn, lieber Guido Körber, habe ich den Respekt
längst verloren! Was soll denn dieser Quatsch, ich kann dieses Gesetz
nirgendswo nachlesen und das jeder Sachbearbeiter selber entscheidet -
am besten alle unterschiedlich, von Tagesverfassung abhängig, oder was?
Nee, mein Lieber, das ist Verarschung des Bürgers!

Und wenn soetwas hier mit dem ElektroG / EAR durchgezogen wird, ohne
Rechtsgrundlage, undurchsichtig, für den Betroffenen nicht
nachvollziehbar, von Fall zu Fall anders - nach was bleibt dann denn
noch übrig, als irgendwie sein eigenes (halblegales) Ding zu machen...

Zusatz, lieber Guido Körber, zum Thema Respekt vor dem Gesetzgeber:
mein Opa hatte sich im 2.Weltkrieg geweigert irgendwelche Gefangenen zu
erschießen. Daraufhin wurde mein Opa vor Ort standrechtlich
hingerichtet. Der Gesetzgeber, lieber Guido Körber, hat also damals
erlaubt meinen Opa abzuknallen. Alles völlig legal! Ne tolle
Vorstellung lieferst Du hier ab, Guido Körber.

Ehrlich gesagt, hätte mein Opa damals sein ganzes Magazin auf
irgendsoeinearmegefangenensau abgefeuert - ich hätte meinen Opa heute
möglicherweise noch. Ich hätte meinen Opa gerne kennengelernt - es war
mir nicht vergönnt, weil mein Opa das Leben eines niederen Gefangenen
höher einstufte als sein eigenes - als wie vom "Gesetzgeber"
gefordert wurde. Das hat ihm selbst das Leben gekostet!
Ehrlich, Mann, ich scheiße auf den Respekt vor dem Gesetzgeber!

S.Engler

von Aufreger (Gast)


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Ich glaube, ich lese nicht recht?
Hallo Stefan Engler!!! Guido Körber ist nicht dein Gegner und auch kein
Befürworter des ElektroG. Er und andere engagieren sich mit Eifer auf
eigenen Webseiten, um diese Behördenwillkür Namens Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die, die davon betroffen sind
irgendwie umgänglich zu machen. Also such dir bitte nicht den falschen
Gegner aus, sondern lies stattdessen die Beiträge dieses Threads
aufmerksam durch!

von Steffen (Gast)


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@Aufreger
Full ACK!

@Stefan Engler
Würde mal sagen, wer lesen kann ist klar im Vorteil!

von Kai (Gast)


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"Respekt vor dem Gesetzgeber sollen wir haben (tönt Guido Körber): im
Jahre 2004 - vor Einführung von Hartz4 - wurde VOM GESETZGEBER gesagt:
"...niemand wird zu einem Wohnungsumzug GEZWUNGEN...". Mit dieser
Aussage sollten die Bedenken von einigen abgetan werden, welche
meinten, Hartz4 wäre ein Gesetz in die verordnete Armut. Und? Heute
können wir alle (auch Guido Körber) in der Zeitung von tausenden
amtlichen Schreiben an die (Hartz4-)Bevölkerung lesen, diese möchte
die
Wohnungskosten verringen, sonst gibt es eine Leistungskürzung!
"

passt zwar nicht zum eigentlichen thema, aber unkommentiert stehen
lassen geht auf keinen fall: Herr Engler? Ich bin vor 2 Jahren
"freiwillig" umgezogen, weil es beruflich und damit auch finanziell
nicht besonders lief? Wer hat nun mit mir Mitleid und warum? Niemand!
Warum auch, es ist doch ein ganz normaler Vorgang, nicht schön
vielleicht, aber auch nicht besonders bemerkenswert.
Und nun frage ich Sie mal direkt: Was ist daran so schlimm, wenn ein
HartzIV-Empfänger umzieht. Seine alte Wohnung zahlte das Amt, seine
neue auch. Er macht also auch weiterhin massivst Gewinn bei der Sache

von Stefan Engler (Gast)


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@Aufreger
@Steffen

Ja, Ihr habt damit Recht. Habe G.K. auch nicht als Gegner gesehen.
Seine Meinung erschien mir zuerst ein wenig kontrovers. So also Guido
Körber für 'unsere' Sache einsteht - mithin gegen Behördenwillkühr
und diesen ganzem Bürokratiewahnsinn - so hat er meinen ganzen Respekt!
Absolut.
Ich ziehe meinen Hut vor Guido Körber, möge er bitte meine obigen
Zeilen nicht ernst (persönlich) auffassen.

Natürlich ist im Vorteil, wer lesen kann... Ich gebe zu (ein Mangel
meiner selbst) einiges nur 'überflogen' zu haben. Sorry.

@Kai:

Sie also haben mich direkt angesprochen. Ich habe ja auch einiges aus
meiner Erfahrung dazu beigetragen, ist ja nicht immer leicht hier seine
Lebensgeschichte (teilweise) zu offenbaren.

Also: wer freiwillig seinen Wohnsitz verlegt (neuen Job in anderer
Stadt, neue Freundin, etc.), handelt nach eigenem Ermessen. Dagegen
kann/wird niemand etwas sagen wollen - egal ob nun vom Staat bezahlt
od. nicht. Es ging in meinem Thread doch auch um die 'Verlogenheit'
des Gesetzgebers, darum also, das bei dem Gesetzgebungsverfahren (wo
noch Veto-Möglichkeiten bestehen, z.B. seitens des Bundesrates) die
Sachlage heruntergespielt wird. O-Ton: "...niemand wird gezwungen
seine Wohnung aufzugeben...". Aber genau das passiert doch jetzt
tausendfach: egal, ob der Betroffene das möchte oder nicht. Natürlich
wird die alte wie die 'neue' Wohnung durch den Staat bezahlt. Es geht
doch darum, das der Betroffenen zum Spielball der Behörden (des
Gesetzgebers) wird. Und dies ist nicht akzeptabel!

Und auf das ElektroG/EAR übertragen (dieses Thema hier) wird der
(Klein-)Unternehmer zum Spielball der Behörden. Und genau dies muß doch
bekämpft und möglichst verhindert werden...

@Kai:
Die Entscheidung zu einem Wohnungswechsel sollte jeder für sich selbst
treffen - so wie Sie es getan haben - und nicht das Amt!
Natürlich wird es kein Mitleid von irgendjemanden geben (können), jeder
hat ja 'sein' Paket zu tragen. Ich aber wünsche Ihnen - Kai - für die
Zukunft alles Gute...

S.Engler.

von Kai (Gast)


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Herr Engler, Sie scheinen vollkommen den Blick für die Realität verloren
zu haben.
Der, der die Wohnung bezahlt, bestimmt auch was er wo wie bezahlt.
Und wenn man selbst die Wohnung nicht zahlen kann, hat man auch keinen
Anspruch auf die Bestimmung. Das ist doch logisch.
Ich selbst zahle meine Wohnung und kann deswegen bestimmen, ob ich
umziehe. Kann ich meine Wohnung nicht bezahlen (wie es ja bei mir war),
dann bestimme ich auch den Umzug. Zahlt ein anderer die Wohnung, dann
hat logischerweise er auch das Recht der Bestimmung.
Möchte ich nicht, daß ein anderer bestimmt, muß ich was dafür tun:
Arbeiten gehen und selbst die Miete bezahlen.
Ich verstehe nicht, warum Sie da so einen Aufriss machen...
und es wird ja auch niemand gezwungen zumziehen. nur wer geld weiterhin
für die Miete bezahlt haben will, muß halt in eine passende (und das ist
das Zauberwort).
"Es geht
doch darum, das der Betroffenen zum Spielball der Behörden (des
Gesetzgebers) wird. Und dies ist nicht akzeptabel!"
Was ist nicht akzeptabel? Das der, der die Miete zahlt, sagt wo es lang
geht? Das ist doch wohl nicht ihr ernst. Die Leute werden nicht ein
Sammellager gesteckt, sondern bekommen eine andere Wohnung. So wie ich
es zb auch machen mußte, weil ich kein Geld mehr hatte. Wo ist da das
Problem?

von Stefan Engler (Gast)


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@Kai:

Na, da scheint ja einer ganz schön was durcheinander zu bringen!
Sie, Herr Kai, meinen also, wer die Wohnung bezahlt bestimmt auch
darüber "wo es lang geht", ja? Das Amt bezahlt aber leider die
Wohnung nicht! Sondern der Steuerzahler! Weiterhin wird DER BEAMTE /
SACHBEARBEITER auch vom Steuerzahler bezahlt! Folglich müßte ICH (als
Steuerzahler der ja die ganze Schose löhnt) dem Sachbearbeiter sagen,
was er wie zu tun hat. Weiterhin müßte ICH (als Steuerzahler)
bestimmen, wer nun umzieht und wer nicht... Also in einer Art
Volksabstimmung der Zahlenden, oder wie?? So einen Blödsinn habe ich
hier wirklich noch nicht gelesen denn Tatsache ist, das der
Sachbearbeiter MIR sagt was ich wie zu tun hätte, obwohl ICH ihm sein
Gehalt erwirtschafte! Ihr Beitrag oben ist absurd!

Um es mal mit Ihren Worten zu formulieren: das der Sachbearbeiter sagen
will "wo es lang geht", obwohl der Sachbearbeiter SELBST vom
Steuerzahler alimentiert (durchgefüttert) wird, eben DAS IST NICHT
AKZEPTABEL!

Hierzu mal ein obiges Zitat:

Aktuelles Urteil aus Köln von der Ausländerbehörde zu der Ausweisung
der Familie des Kalifen von Köln (wer es noch nicht weiß: der sog.
Kalif von Köln, Herr Metin Kaplan, hat einen Mordauftrag erteilt,
welcher auch ausgeführt wurde!): die Tochter des 'Kalifen' kann
trotz
Aufhebung des Asylstatusses NICHT ausgewiesen werden, weil diese
inzwischen ein Kind bekommen hat und dieses Kind DEUTSCHER Staatsbürger
ist... Aber es kommt noch dicker: Die Frau des 'Kalifen' kann NICHT
ausgewiesen werden, weil der Mann, der ja bekanntermaßen in der Türkei
im Kanst sitzt (wo er hingehört), die Frau nicht ernähren könnte, weil
er ja im Knast sitzt! Also folgende Logik: die Frau kann nicht in die
Türkei - wo sie hinmüßte nach deutschem Recht - weil der Ehemann sie
nicht erhähren kann, weil dieser im Knast sitzt...!
Meine Frage: WIE ernährt denn der Ehemann die Frau, WENN DIESE IN
DEUTSCHLAND IST, wenn der Mann in der Türkei im Knast sitzt...??
Oder anders (für die, denen das Nachdenken zu schwer fällt): weil der
Ehemann die Frau in der Türkei nicht ernähren kann (weil er ja im Knast
sitzt), können das ja die Deutschen solange tun...

Mit der KAi-Logik also müßte doch die ganze Sippe längst abgeschoben
sein, da erwiesen ist, das diese sich hier in Deutschland nicht
benehmen können. Aber nein, kassieren seit 20 jahren Sozialhilfe...
Wie das denn, wenn es doch gar kein Problem gibt?

Also, ein Problem sehe ich lediglich in einer gestörten Wahrnehmung
einzelner Personen hier.
S.Engler.

von Steffen (Gast)


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Mann Mann Mann !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

S.Engler, HIER GEHT ES UM DAS EAR!!!!!!!!!!!!! UND NICHT UM IRGEND
EINEN ANDEREN SCHROTT.

Tu uns einen Gefallen und verschone uns mit deiner SAU DUMMEN
PROPAGANDA!

von Kai (Gast)


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Herr Engler, nicht Sie erwirtschaften das Gehalt des Beamten, sondern
Ihr Unternehmen, was Sie bezahlt bringt das Geld für Sie auf. Und das
Geld kommt wieder vom Kunden, der das Geld von seinem Arbeitgeber hat
der...wie weit wollen Sie das Rad zurückdrehen? So weit bis es Ihnen
passt?..scheinbar schon. Also sowas unlogisches. Ich bitte Sie.

Und versuchen Sie doch bitte nicht, Sozial-Recht mit Ausländerrecht zu
mischen. Was kommt als nächstes Polemische von Ihnen? Das Fußballer zu
viel verdienen? Oder die Ölmultis alle bestreikt werden sollen?

von Aufreger (Gast)


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Die Hartz IV-Gesetzgebung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist ein
Ärgernis für sich und gehört nicht in diesen Thread. Hier geht es
ausschließlich um die Elektroschrottrichtlinie (ElektroG). Man kann das
Thema ALG-II zwar benennen und ebenso wie das ElektroG zurecht als
Schikane ansehen (für den einen mehr, für den anderen weniger), aber
das "Kleingedruckte" zum Thema Hartz-IV gehört einfach NICHT hier
rein. Mach doch ein neues Thema auf, dann kann dort Dampf abgelassen
werden und andere können sich dazu äußern.

von stefan engler (Gast)


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Welch Sammelsurium von Fehlannahmen, welch Papageienpapagei, der hier
alles nachkrächzt, was ihm die Herrschaften außerhalb des Käfigs
brockenhaft und vorgekaut an Thesen vorwerfen. Zu müßig wäre es, alles
erneut abzuhandeln: Sozialsysteme platzen nicht, weil es ein
Naturgesetz ist, sondern sie willkürlich nicht mehr gefüllt werden.
Arbeitsplatzpolitik? - Fehlanzeige! Hier setzen Eliten an, wenn es
ihnen ernst wäre; Renten- und Krankensysteme halten sich konstant, eine
Explosion, wie es das Papageienherrchen verkündet, gibt es nicht...

Fest gemauert in der Erden, steht das Fundament dieses deutschen
Systems. Ungerecht fühlen sich viele behandelt, von Steuerlasten
jammern sie, obwohl ein Gemeinwesen im kapitalistischen System nur
durch Steuern aufrechterhalten werden kann. Vornehmlich ist das Klagen
über Steuerlast heute berechtigt, denn die drückende Last erlaubt kein
sorgenfreies Leben, einer Sicherheit vor Arbeitslosigkeit und Krankheit
wegen. Doch selbst intakte Sozialsysteme ermutigen immer wieder zu
Klagen, solange man gesund und leistungsfähig ist.

Da träumt man von Staat, der keine Steuern erhebt. Ist man doch gesund
und produziert und bringt seine Nation nach vorne. Aber dann schmerzt
es hier und da, langsam wird man, Ballast ist man plötzlich und dann
wird auf die Ungerechtigkeit dieser Welt geschimpft, welche keine
Sozialleistungen als Naturgesetz kennt.

Und so fest der Glaube an das Kapital ist, so fest der Glaube daran,
dem Wettbewerbskontrahenten zuvorzukommen. Und exportieren wir Pest und
Cholera, eitrige Beulen und blutiges Fleisch - es ist einerlei, bevor
die Konkurrenz kommt und uns diesen rentablen Markt wegschnappt.
Mehrwert und Profit dürfen doch nicht vergeudet werden, selbst wenn man
damit den Tod des Menschen durch Menschenhand forciert.

So argumentiert das Kapital: Wir würden es nicht wollen, aber der
Wettbewerb, Sie verstehen? - Ethik ist dem Kapitalist als Wort ebenso
bekannt und sonntags zur Kirche wird er einer bestimmten Moral auch
Geltung zulassen, doch Sonntage vergehen und es folgt der Werktag, der
Zeitraum der fehlenden Moral. Ach Gott ist ein Ruhekissen, auf ihn
beruft man sich, holt seine Moralvorstellungen hervor und lobpreist
sie, aber der Wettbewerb, das muß man doch verstehen! Bevor sich der
Engländer eine goldene Nase am Mord an einem Kleinkind verdient, dann
doch lieber wir. Sicher, nur spirituell klebt uns dieses Blut an den
Händen, doch diese blutigen Hände tragen Geld in sich, verdient durch
dies Blutgeschäft. Ein Münzchen in den Korb, der des Sonntags durch die
Reihen der fürchterlich Moralischen wandert und dies ist der
Ausgleich...

So läuft es in Deutschland.

Kai, Aufreger, Steffen, u.a.
Niemand sollte sich hier ob seiner Geistesschwäche schämen!
Es ist absolut menschlich, schlichten Gemüts zu sein.
S.Engler.

von Aufreger (Gast)


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Lieber Stefan Engler, wenn du dich schon für geistig überlegerner
(gegenüber wem oder was eigentlich?) hälst, dann missachte doch nicht
permanent die Forenregeln!

Ansonsten noch folgendes:
Es gibt bei jeder Diskussion mindestens einen Kandidaten, der
unglaublich viel (schwafeliges) beiträgt, nur nichts zum eigentlichen
Thema.

von Taucher (Gast)


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"Niemand sollte sich hier ob seiner Geistesschwäche schämen!
Es ist absolut menschlich, schlichten Gemüts zu sein."
Kein Wunder, daß Sie da so gut drauf sind. Sich die eigene Situation
gut reden ist aller Übel Anfang - Herr Engler vielleicht sollten Sie
Ihr schlichtes Gemüt aber mal einfach aufbessern, anstatt es schön zu
reden? Einen Anfang machen ja schon mal einige Forumsbeiträge hier
(Kai, Aufreger etc)

von fender (Gast)


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Hallo,

die EAR ist doch nur ein Rädchen in der staatlichen Abzocker-Familie.
Mir fällt da die GEZ, Gelber Punkt, Abwasserverbände,
Telefongesellschaften, Energielieferanten und noch mehr ein. Fast alle
haben schon ihren eigenen Korruptionsskandal. Die unentdeckten werden
folgen...

Bei sehr offensichtlichen und nicht mehr zu rettenden Vorkommnissen
wird ein Bauernopfer mal eben mit einigen Millionen Abfindung an die
Seite gestellt. (Dort sehe ich die Zukunft von lebensmüden
Starreportern).

Müssen wir als Staat mehr Einnahmen haben, wird ein neuer Scheißverein
gegründet, bekommt staatliche, somit Gebührenhoheit. Vermutlich mit
berechenbaren Dividenten.

Die gewählten Bürgervertreter sollten sich endlich an ihren Schwur
halten und Schaden vom Volk fernhalten.

Was tun sie ? Das genaue Gegenteil ! Sie verscheißern uns, die wir sie
gewählt haben. Warum haben wir sie gewählt?

Zusätzlich werden innerdeutsch medienmäßig "Wessis" gegen "Ossis"
mittels der offensichtlich doch nicht so freien Medien immer noch
aufgeputscht, damit wir und schön selbst mit uns beschäftigen und nicht
mit wirklich interessanten Problemen.

Übrigens ist die Inszenierung eines solchen Bruderkrieges, egal in
welcher Form, als Landeshochverrat zu werten. Was steht darauf ?.?.?.?
Muß man sich das als Volk wirklich gefallen lassen ? Divide et Impera ?
Nicht mehr lange !!!

von Steffen (Gast)


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Zum Thema geistiger Horizont will ich mich mal nicht weiter äußern aber
warum wundert es mich nicht, dass die obigen Phrasen von S. Engler in
unveränderter Form in völlig anderem Zusammenhang finde?

--> http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=40287

So viel zum Thema Geistesschwäche!

Gruß
Steffen

von DeutscherMichel (Gast)


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Hallo,

vielleicht können wir die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft"

www.insm.de

mit ins Boot nehmen???


Diese Initiative kann es sich leisten eine mehrseitige Beilage in der
FAZ zu schalten, in der sie folgendes fordert:

"Wachstum! Und so geht's:"
- Steuern senken
- Bildung fördern
- Arbeit bezahlbahr machen
- Bürokratie stoppen (hierbei müßte man sie beim Wort nehmen!)

Wer der Ansprechpartner für das Stoppen der Bürokratie ist konnte ich
den Internetseiten der INSM nicht entnehmen. Weder eine Suche nach
"ear" noch nach "ElektroG" ergab einen Treffer. Das bedeutet wohl,
daß dieses Thema auch Neuland für die INSM darstellt. Vielleicht
betreten sie es ja.


P.S.
Ganz am Rande bemerkt und in dem Bewußtsein, daß dieser Thread nicht
der geeignete Ort für politische Diskussionen ist - ich habe durchaus
Verständnis für den einen oder anderen, dem wie Stefan Engler ob dessen
was uns hier in Deutschland von der Politik geboten wird, mal richtig
der Kragen platzt und er ordentlich vom Leder zieht! Es ist ein Zeichen
von Zivilcourage gegen himmelschreiende Mißverhältnisse aufzubegehren
und sie sie nicht wie zig Millionen andere mürrisch
herunterzuschlucken.

von Angekotzter (Gast)


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@Engler: Du meckerst, schimpfst und jammerst. Nun mal eine Frage an
dich: Bist du aktiv (in welcher Form auch immer) in der Politik tätig?
Wenn nein, erkläre uns bitte, warum nicht!?

von Alexander (Gast)


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T.Stütz schrieb am 28.08.2006:
"Leider bringt das nichts in das Ausland zu gehen, da Sie dann ja als
"Erstinverkehrbringer" innerhalb der EU gelten (also auch als
Händler)."

Hmmmmh, das bringt mich dann aber auf eine Frage: Angenommen, ich
bestelle mir (z.B. via ebay) bei einem Händler in den USA (könnte auch
ein anderes Land sein) ein elektronisches Gerät, bezahle es per PayPal,
o.ä. und der freundliche Händler in den Staaten schickt es mir per Paket
zu. Wer ist denn dann der Hersteller bzw. Importeur? Der Händler in den
USA hat selbstverständlich keine Filiale hier in Deutschland und kennt
das (deutsche) ElektroG bestenfalls vom Hörensagen (vielleicht gibt es
ja ein analoges Gesetz in den USA, das er selbstverständlich beachten
muß, aber damit haben wir hier ja nix zu tun).
Oder alternativ: Ich fahre mal eben über die Grenze in die Niederlande
und kaufe dort im nächsten Laden z.B. ein Radio und nehm's mit nach
Hause. Gilt dann dafür das deutsche ElektroG oder das niederländische?
Oder darf ich nix mehr mit nach Hause nehmen, was ich im Ausland kaufe?
Wenn ja, wer kontrolliert das? Die Umsetzung der EU-Verordnung ist ja
jedem Land selber überlassen und ich habe gehört, daß man sich in
manchen anderen EU-Ländern da weit konzilianter gibt, es also nicht so
genau nimmt.
Diese Szenarien sind gar nicht so konstruiert, schließlich werden per
Internet durchaus Waren weltweit angeboten.
Ich habe dazu mal den Rechtsanwalt meines Vertrauens gefragt und der
erklärte mir, daß der US-Händler kein Importeur sei, denn er würde das
Gerät bestenfalls aus den USA _ex_portieren. Und ich bin's als
Privatperson und Endkunde auch nicht, da ich das Gerät ja nur für mich
haben will und es nicht hier in Verkehr bringen will.
Oder wird der gewissenhafte Herr vom Zoll dann das Gerät einfach
konfiszieren mit der Begründung, es sei nicht ElektroG-konform?

Irgendwie kommt's mir so vor, als ob da Gesetze gemacht werden, die
nicht nur absurd sind (siehe die Beiträge in diesem Thread), sondern
auch entweder leicht zu umgehen sind (einfach aus dem Ausland per
Internet bestellen) oder zu noch viel Absurderem führen (vom Zoll
konfisziert, etc.).

von T.Stütz (Gast)


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@Alexander

Tja, wie üblich ist das dann Auslegungssache:

- wenn du der "Endverbraucher" bist (also nix mit weiterverkaufen)
  dann ist der Händler in USA dafür zuständig.
- wenn du der "Wiederverkäufer" bist dann bist du dafür zuständig

zu "mal kurz ins Ausland und dort einkaufen"

- als Endverbraucher müßtest du das Gerät dann IM AUSLAND entsorgen,
  da die Wertstoffhöfe dieses Gerät nicht annehmen werden.
- Als (Zwischen-)Händler bist du für die Entsorgung wieder zuständig.

Fazit: entweder du oder der Händler von dem gekauft worden ist, ist
auch für die Entsorgung zuständig.

Da es keine Einheitliche Regelungen gibt ist ein Händler eigentlich
dazu gezwungen in jedem EU-Land die EAR zu zahlen. Und das soll auch
noch freundlich gegenüber Kleinunternehmer und Mittelständler sein.
Ich für meinen Teil, hab den "Hardwareentwicklungs"-Teil komplett
gekillt.

Gruss

PS: sollte ich da jetzt falsch liegen dann bitte um Kommentare

von Thomas O. (Gast)


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muss ein Bausatz eigentlivch auch CE-Konform sein? Dachte das dafür der
Hersteller also der Kaufer dafür verantwortlich ist.

Gilt eine Firma die im Kundenauftrag einen Bausatz zusammenlöten als
Hersteller.

von Guido Körber (Gast)


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Der/die Gesetzgeber sind leider sehr phantasielose Kreaturen, die sich
mit solch exotischen Dingen wie dem kleinen Grenzverkehr zum Einkauf im
Nachbarland nicht auseinandersetzen.

Tatsächlich ist es so, dass genau diese Dinge völlig ungeklärt sind.
Niemand weiss eine Antowrt auf die Frage was denn dem in den
Niederlanden ordentlich registrierten und nur dort verkaufenden
Hersteller passiert wenn irgendwann seine Geräte im Container in
Deutschland gefunden werden.

Der Endverbraucher ist aber mitnichten dazu verpflichtet das Gerät ins
Ursprungsland zurückzuführen, er muss es lediglich ordnungsgemäss beim
Recyclinghof in den passenden Container werfen, wo er es her hat ist
egal.

Genauso wurde der Versandhandel vergessen. Prinzipiell kann der Zoll
die unregistrierten Geräte aus dem Ausland abfangen wenn sie an einen
Endkunden gehen sollen, weil der natürlich nicht der "Hersteller" im
Sinne des ElektroG sein kann, es sei denn er ist gewerbetreibend und
veräussert das Gerät weiter (auch gebraucht).

von Guido Körber (Gast)


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Ein Bausatz kann nicht CE konform sein, da sich die CE in der Elektronik
nur auf ganze Geräte bezieht.

Der Auftragslöter allerdings sollte aufpassen, den trifft
möglicherweise die komplette Verantwortung für das Gerät.

Merke: Der moderne Unternehmer sollte über zwei bis drei Rechtsanwälte
verfügen (mehr schaden auch nicht) und im Umgang mit Kristallkugeln und
Kaffeesatz geübt sein. Weiterhin sollte er natürlich jederzeit
ausreichend Geld für Gebühren bereithalten.

von Marku Johnnsen (Gast)


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Hallo,


ich werde bald Wasserionisatoren Importieren und habe nun vor kurzen
von diesem EAR Gesetz gehört und mich auch schon mal auf dieser
Interntet Seite umghört

von Marku Johnnsen (Gast)


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Hallo,


ich werde bald Wasserionisatoren Importieren und habe nun vor Kurzem
von diesem EAR Gesetz gehört und mich auch schon mal auf dieser
Internet Seite umgesehen. Leider bin ich aus dieser nicht richtig
schlau Geworden außer dass ich mich registrieren lassen muß.
Kann mir bitte jemand helfen! Was muß ich machen muß ich mich nur
einmal registrieren und dann jedes Jahr wieder einen Obolus entrichten
oder richtet sich dieser nach der Menge der von mir auf den Markt
gebrachten Geräten. Welche Rolle spielt hierbei die Geräteart falle ich
unter Haushaltsgroßgeräte oder Haushaltskleingeräte. Ich werde an
Händler und an Endkunden Verkaufen muß ich eine Garantie in der
Registrierung haben. Was ist mit den Händlern an die ich Verkaufe
müssen die die Registrierung machen. Gibt es Tricks! Was ist wenn mann
bei dem ....... nicht mitmacht gibt es Strafen und wenn ja welche.
Welche kosten kommen ungefähr auf mich zu wenn ich alles Ordungsgemäß
registriere Hiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeee

von AstorX (Gast)


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Guten Tag, alle zusammen,

nach fast gründlichem Durchlesen dieses Forums komme ich zu dem Schluß,
dass einerseites sich eine immense Wut breitmacht, die man zwar
verstehen kann, die aber an dieser Stelle nichts nutzt und andererseits
nach Lösungen, Nischen und Lücken gesucht wird. Dazu ist meiner Meinung
nach immer notwendig, dass man sich nochmal vor Augen hält, wo
eigentlich das Problem liegt. Ich bin leider kein Technikfreak, aber
als Jurist weiss ich, wie man bestimmt Gesetze und Vorschriften zu
lesen hat. Nachdem ich mir in den letzten zwei Tagen die einschlägigen
Vorschriften genauer angesehen habe, komme ich zu folgender
Zusammenfassung:

Die beiden EU-Richtlinien ("Schrott und Schadstoffe") mussten in
Deutschland umgesetzt werden. Diese Umsetzung geschah im ElektroG.
Neben einigen kleinen Nebenregelungen wurde hier einmal die
Mitteilungspflicht und zum anderen das Verbot bestimmter Stoffe
festgehalten. Beide Regelungen haben es in sich!

Thema 1: Schadstoffe:

Ab dem 1. Juli 2006 dürfen keine NEU-Waren mehr IN VERKEHR gebracht
werden, die bestimmte schädliche Stoffe beinhalten. Das betrifft
hauptsächlich alle die Sachen, die weichgelötet sind, weil darin wohl
solche verbotenen Stoffe enthalten sind.

An dieser Stelle trifft es also alle die, die gewerblich basteln,
Produkte noch auf Lager haben oder eine Produktionskette haben, die
nicht oder nicht so schnell umgestellt werden kann. Die dürfen ihre
Produkte nicht mehr verkaufen, vermieten, verleihen oder sonstwie in
Verkehr bringen.

Hier gibt es aber noch ein paar legale Ausnahmen:

1. Produkte, die vor dem 1.7.2006 in Verkehr gebracht wurden
2. Produkte, die die Schadstoffe unter den Grenzwerten beinhalten
3. Ersatzteile für Produkte, die vor dem 1.07.2006 in Verkehr gebracht
wurden

Aus der Einleitung "Es ist verboten, NEUE Elektro- und
Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen ..." leite ich ab, dass es
nicht verboten ist, gebrauchte Geräte in Verkehr zu bringen, die die
Schadstoffe über Grenzwert beinhalten.

Jemand, der also gewerbsmäßig weichlötet und eigentlich diese Sache
nicht in Verkehr bringen dürfte, müsste sie als gebrauchte Ware in
Verkehr bringen.
Die Ersatzteilproblematik könnte Fallstricke bergen, weil dafür ja ein
Originalteil vor dem 1.07.2006 in Verkehr gebracht worden sein müsste
und ich nicht einschätzen kann, ob nur der Hersteller des Originalteils
Ersatzteile in Verkehr bringen darf.

Immer ausgehend vom Sinn der Norm - Umweltschutz und Müllverringerung -
geht es eigentlich nur immer denen an den Kragen, der die Sache als
erster in Verkehr bringt. Und zwar ist hier immer vom Geltungsbereich
des Gesetzes die Rede - also Deutschland. Das kann auf verschiedene
Weise passieren: selber herstellen und verkaufen, importieren und
verkaufen, importieren und in EU-Staat weiterverkaufen, usw.
Ein Lösungsansatz wäre: herstellen > in ein, nicht im Geltungsbereich
liegendes Land (Schweiz) verkaufen und als gebraucht zurückkaufen. Mal
von zollrechtlichen Vorschriften abgesehen (die Ware muss ja nicht
fliessen) ist das aber nicht unbedingt ne tolle Lösung.

Die in einen o.g. Beitrag angesprochene Idee, in einem - nicht zum
Geltungsbereich des Gesetzes und der EU-Normen gehörenden Land was zu
kaufen (als Endkunde) könnte vielleicht auch ein Weg sein, eigene
Waren, die Schadstoffe oberhalb der Grenzwerte besitzen, zu vertreiben.
"Liebe Kunden, wenn ihr meine Waren kaufen wollt, dann bestellt sie bei
xyz Corp. / USA". Auch hier wird möglicherweise der Zoll einen Strich
durch die Rechnung ziehen und es klingt auch zu kompliziert.

So sehr ich mich auch bemühe, hier ein Loch zu finden, die Legislative
hat gute Arbeit geleistet, ich finde keins. Vielleicht ist das aber
auch gut so - vielleicht sollte man wirklich auf bestimmte Schadstoffe
so weit wie möglich verzichten. Da ich kein Techniker bin, würde mich
mal interessieren, wie kompliziert es ist, Schadstoffe zu vermeiden
(Hartzulöten???).

Thema 2. Mitteilungspflicht

Dieses Thema ist tiefgreifender und undurchsichtiger! Grundsätzlich
soll diese Regelung den Verursache des Schrotts treffen, also
denjenigen, der zuerst den Schrott in den Geltungsbereich bringt!

§ 13 i.V.m. § 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1

"Jeder Hersteller ist verpflichtet ..." trifft jeden, der
GEWERBSMÄßIG herstellt. Das Gesetz spricht (unnötigerweise) von einem
MARKENNAMEN und kumulativ vom erstmaligen Inverkehrbrigen. Wenn man es
also genau nimmt bedeutet das, dass ich nur mitteilen muss, wenn ich
einen eigenen Markennamen habe UND erstmals in Verkehr bringe. Hier
finden sich gute Anhaltspunkte für einen Juristen, aus der
Mitteilungspflicht rauszukommen. Das Wort ERSTMALIG ist hierbei ganz
wichtig. Es kann nicht jeder in der Kette herangezogen werden
(DOPPELABGABE), sondern nur der Erste (der greifbar ist).

§ 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2

Hier liegt ein guter Ansatzpunkt beim WEITERVERKAUFEN. Geräte anderer
Anbieter verleihen, vermieten usw. ist nicht aufgenommen! Dieser Absatz
trifft die Ebay-Händler, die Ware von Sony, JVC u.a. verkaufen und zwar
nicht für Sony, sondern unter ihrem eigenen Namen.

§ 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3

Dieser Absatz spricht vom Einführen in den Geltungsbereich des
Gesetzes. Dazu muss aber kommen, dass er die Geräte auch in Verkehr
bringt. Das überschneidet sich vielleicht im ersten Moment mit dem
Abs.2, meint aber alle die, die aus China direkt importieren und hier
in Verkehr bringen (also auch manche grossen Ebayer).

§ 3 Abs. 12

Der VERTREIBER ist derjenige, der zu fassen ist, wenn man den
Hersteller nicht packen kann. So oder so ähnlich muss man den willen
des gesetzgebers interpretieren. Damit packt man alle die, die nicht
nachweisen können, woher sie die Geräte haben oder die, die mit Waren
von nichtregistrierten Herstellern Geschäft machen.
Aber Achtung: auch die, die SCHULDHAFT Geräte anderer
nichtregistrierter Händler/hersteller kaufen und ZUM VERKAUF anbieten,
werden wie der ursprüngliche Hersteller behandelt.

Geräte von nichtregistrierten Händlern/Herstellern aufkaufen und sie
vermieten wird von keinem dieser Absätze umfasst. da haben die
Rechtsgelehrten wohl was vergessen???


Zusammenfassend ist zu sagen, dass es eigentlich immer den greift, der
als erstes in der Kette ist. Es kann ja nicht sein, dass jeder in der
Verkaufskette sich mitteilen muss und zahlen muss. Schlimm ist - und
das wurde ja hier im Forum schon öfter deutlich gemacht - dass dieses
Gesetz eine Innovationsbremse ist. Der kleine Jungunternehmer, der sich
auf sein elektronisches Produkt eine Existenz aufbauen will, wird schon
vor dem ersten Schritt mit Kosten für Mitteilungen, Hartlötverfahren
und Entsorgung belastet und wird wohl kaum das Risiko eingehen, diese
ganzen Kosten im Hinblick auf das immer bestehende Geschäftsrisiko
tragen. So manch eine Idee wird somit entweder in der Schublade landen
oder in ein liberaleres Land verkauft oder Sie geht mitsamt dem
Erfinder ...

Freundliche Grüße

von Jörg S. (Gast)


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Erst einmal vielen Dank für deinen "juristischen Beistand".

>vielleicht sollte man wirklich auf bestimmte Schadstoffe
>so weit wie möglich verzichten. Da ich kein Techniker bin, würde >mich
mal interessieren, wie kompliziert es ist, Schadstoffe zu >vermeiden
(Hartzulöten???).

Es geht hier (denke ich) nicht darum das jemand RoHS (bleifrei) nicht
mag. Die Produktion von bleifreien Sachen ist zwar schwieriger als
früher, aber machbar.
Mein Problem ist das es sich nicht lohnt ein paar Platinen mit ein paar
Euro Gewinn zu verkaufen, wenn ich "nebenbei" hunderte oder tausende
Euro Zusatzkosten durch die EAR habe. Es wird aber auch keiner was
dagegen haben wenn ein paar Prozent vom Verkaufspreis für die
Entsorgung abgeführt werden. Es muss halt das Verhältnis stimmen.

Die Idee "gebrauchte" Ware zu verkaufen hatte ich auch schon, aber
ich denke doch mal das es nicht so einfach ist. Wenn ich die Sachen
kurz an eine andere Firma verkaufe und dann zurückkaufe kann das vorm
Gesetz doch nicht schon als Gebrauchtware gelten, oder irre ich mich
da?

von Thomas O. (Gast)


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wie ist es wenn man Gebrauchtware aus einem Land importiert das nciht
zum Geltungsbereich gehört? Ist man als Importeur dran oder nciht weils
keine Neuware ist.

von Pit (Gast)


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@AstorX

Danke für Deinen Beitrag. Jetzt kann ich mir schon ein etwas besseres
Bild vom EAR machen.

Pit

von AstorX (Gast)


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@ Thomas O.

zum Thema gebrauchte Ware lässt sich ja das ElektroG nicht aus.

Einerseits sagt o.g. § 3 Abs. Satz 1 Nr. 3 das Hersteller derjenige
ist, der gewerbsmäßig Geräte erstmalig in den Geldtungsbereich
einführt. Da steht nichts von neu oder gebraucht. Da der gesamte § 3
ElektroG ja nur Begriffsdefinitionen sind und das eigentlich wichtige
z.B im § 5 (Stoffverbote) steht und dort etwas von neuen Geräten steht,
lege ich das Gesetz so aus, dass es nur für Neugeräte gilt. Gebrauchte
Geräte darf man demnach in den Geltungsbereich einführen.
Wenn man vom Sinn des Gesetzes ausgeht (was will der Gesetzgeber
erreichen?) muss man sehen, dass damit schon ne Menge erreicht ist.
1. hier wird nichts mehr hergestellt, was Schadstoffe hat
2. es wird auch nichts neues eingeführt, was Schadstoffe hat

Gebrauchte Geräte sind in dem Sinne keine Handelsware und würden auch
nicht in einem großen Umfang eingeführt. Wenn doch, wird man sehr
schnell zum Prüfungsobjekt der Gewerbeaufsichtsämter werden. Außerdem
wird man deklarierte gebrauchte Ware nicht so gut handeln können und
schlußendlich ist ja da noch der Zoll.

Aber es gibt noch einen ganz anderen Haken:

In einer anderen europäischen Richtlinie (EMV) lässt man sich über Neu-
und Gebrauchtgeräte aus und wie man die behandelt:

... Gebrauchtes Gerät: Gerät, das bereits früher im EWR in Verkehr
gebracht und in Betriebgenommen wurde. Dieses Gerät entsprach den
damals geltenden einzelstaatlichen oder EU-Rechtsvorschriften, je nach
Zeitpunkt38. Es muß den Bestimmungen der EMV Richtlinie genügt haben,
wenn diese zu dem betreffenden Zeitpunkt dafür Gültigkeit hatte.
Gebrauchte Geräte, die im EWR vor dem Inkraftsetzungsdatum der
EMV-Richtlinie in Verkehr gebracht waren und benutzt wurden,
unterliegen nicht der Richtlinie; sie waren nach den damals geltenden
Bestimmungen in Verkehr gebracht und benutzt worden. Sie waren
damals rechtmäßig und sind es noch heute, sofern sie nicht geändert und
dadurch zu quasi neuen Geräten” gemacht wurden. Ihr Verkehr im EWR
stützt sich auf Artikel 30/36 des Unionsvertrags.

Gebrauchte Geräte, die aus einem Drittland importiert wurden und
erstmals im EWR zum Zweck des Vertriebs und/oder des Gebrauchs
verfügbar gemacht wurden, gelten im Hinblick auf die Anwendung der
EMV-Richtlinie nicht als gebrauchte, sondern als NEUE Geräte.
...

Man kann Gift drauf nehmen, dass diese Richtlinie als
Auslegungsgrundlage auch für das ElektroG genommen wird.

Damit steht fest: keine gebrauchten Geräte aus Nicht-EU importieren und
in Verkehr bringen!

Als Endnutzer für schadstoffbelastete Geräte aus dem
Nichtgeltungsbereich die in den Geltungsbereich eingeführt werden -
egal ob neu oder gebraucht - bringt man sie ja nicht in Verkehr. Ob die
über die Grenze gelassen werden, ist eine andere Sache.

Über die Mitteilungspflich bei dieser Frage verweise ich nach oben!

Ich weise darauf hin, dass ich hier nur meine Meinung kundgebe und
nicht verbindlich berate!

Freundliche Grüße

P.S. Eine Sache noch, die interessieren könnte:

... Im Bezug auf §5 ElektroG (in der Umsetzung des Art. 4 RoHS)
bedeutet für Deutschland das "in Verkehr bringen" neuer Geräte die
erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt mit dem Zweck des
Vertriebs. Entsprechend den Ausführungen im Leitfaden zur Umsetzung der
nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien (New Approach) erfolgt die
Bereitstellung durch die Übergabe des Produzenten von der Produzierenden
Fabrik an die erste Handelsstufe im Gemeintschaftsmarkt, wobei es sich
um fertige Handelsware (verpackt usw.) handeln muss. Falls ein
Importeur Geräte einführt, ist das Bereitstellen in diesem Sinne mit
der Abfertigung durch den Zoll und dem Transport zum ersten
Importeur-Lager im Gemeintschaftsmarkt erfüllt.
...
Quelle:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=596&sid=68d8c15b0928226a7833cae4f3df8037

Das stammt vom Umweltministerium und lässt alle die aufatmen, die noch
Ware als Generalimporteur liegen haben, die vor dem 1.07.2006
eingeführt wurde. Das bedeutet für pfiffige Leute aber auch: man kann
die Ware den Großen für wenig Geld abkaufen, weil die ja keine
Gewährleistung mehr geben können - da kein Ersatz mehr lieferbar ist!

von AstorX (Gast)


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von Owz (Gast)


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Hallo!

Dazu hätte ich auch mal ne Frage:
Ich weis, das für klein und kleinst Firmen es ein Problem ist. Deshalb
meine Frage.
Wenn sich mehrere kleinst Firmen zusammen tun, und eine gemeinsame
Vertriebs GmbH oder so was gründen. Diese kann dann die Verpflichtungen
gegen das ElektroG erfüllen, so das sich die einzelnen Unternehmen nicht
mehr darum kümmern müssen.
Dabei soll aber jeder seinen Markennamen behalten. Das hätte auch noch
andere Vorteile, wenn dies Vertriebs GmbH eine kleine Lagerhaltung
hätte, so könnte bei ein-Mann-Firmen der Verkauf auch im Urlaub, oder
während der Dienstreise weiter laufen.

Ich hab leider zu wenig Ahnung davon, des halb möchte ich diesen
Vorschlag einfach mal zur Diskussion stellen.

mfg Owz

von Alexander (Gast)


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Hallo miteinander,

AstorX schrieb am 26.09.2006:
"Als Endnutzer für schadstoffbelastete Geräte aus dem
Nichtgeltungsbereich die in den Geltungsbereich eingeführt werden -
egal ob neu oder gebraucht - bringt man sie ja nicht in Verkehr. Ob
die
über die Grenze gelassen werden, ist eine andere Sache."

So etwas hatte ich mir schon gedacht, als ich weiter oben die Frage
aufwarf, wie es sich denn verhalte, wenn jemand (als Endkunde!) direkt
etwas aus dem Ausland (u.U. aus einem nicht-EU Land)z.B. per
Versandhandel kauft. In diesem Zusammenhang hatte ich schon damit
gerechnet, daß dann in Zukunft der Zoll die Ware evtl. nicht
durchlassen werde, weil das Produkt dann ja nicht dem ElektroG
entspräche.
Soweit so gut.
Aaaber:
Stellen wir uns mal folgende Situation vor: Eine Firma in D. braucht
für ihre Produktion hier in D. eine bestimmte, neue Werkzeugmaschine,
die es in D. aber nicht zu kaufen gibt, weil es hier keinen Hersteller
oder Importeur dafür gibt. Die Maschine wird aber von einem Hersteller
in den USA (oder Japan, oder sonstwo) angeboten. Dieser Hersteller
versendet sie auch, das Teil wird aber vom deutschen Zoll nicht
freigegeben mit dem Hinweis: "Entspricht nicht dem deutschen
ElektroG!" Nun ruft unser deutscher Fabrikant in den USA beim
Hersteller an und schildert dem die Lage. Letzterer zuckt aber nur mit
den Schultern und wundert sich, was "die Krauts" da wieder für
komische Gesetze haben. Er könne da aber leider nix machen, schließlich
kann er sich ja nicht für die paar Kunden in D. extra bei der EAR
registrieren, etc.
Das Ende vom Lied wäre dann, daß unser Fabrikant die Maschine nicht
kaufen wird, weil er sie ja nicht hierher bekommt. Ihm bleiben also nur
2 Möglichkeiten:
1. Darauf verzichten und weiter mit veralteter Technologie
produzieren.
2. Seinen Standort in Deutschland aufgeben und die Produktion ins
Ausland verlegen.
Beides, da sind wir und wohl alle einig, ist unakzeptabel :-(

Und da wäre noch ein Aspekt: Wenn in Zukunft wegen dieses Gesetzes (und
vielleicht noch einigen anderen, die da noch gemacht werden) Produkte
aus dem Ausland nicht mehr hereingelassen werden, kann das politisch zu
Dissonanzen führen. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß insbesondere die
USA einem Behinderung des freien Handels vorwerfen, indem man
irgendwelche Vorschriften erließe, die sie in den Staaten nicht kennen,
nicht befolgen können und auch nicht wollen.
Tja, und ein Handelskrieg wäre ja wohl so ziemlich das Letzte, was eine
Bundesregierung (und auch die dt. Wirtschaft) möchte.
Daher befürchte ich, daß der Zoll Direktlieferungen aus dem Ausland
mehr oder weniger willkürlich behandelt, so nach dem Motto: Wenn
"Klein Alexander" sich etwas aus Übersee bestellt, dann
beschlagnahmen wir das mal. Wenn aber die "Karl Krösus AG" eine
millionenteure Anlage kauft, dann werden wir uns mit denen lieber nicht
anlegen.
Welche Auswirkungen das natürlich für das Rechtsbewußtsein in der
Bevölkerung bedeutet, kann sich jeder selber ausmalen.

Alles in allem scheint mir bei der Umsetzung dieser Art von Gesetzen
(und derer gibt es leider viele in diesem unserem Lande!) das Chaos
vorprogrammiert zu sein. Wir bezahlen das dann letzendlich mit
- mehr Arbeitslosigkeit (Produktion ins Ausland)
- weniger, schlechteren und teureren Produkten
- weiterem technologischen Rückfall Deutschlands

Traurig das alles! :-(((

Trotzdem mit besten Grüssen,
Alexander

von AstorX (Gast)


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Kurz mal @ Alexander

Du siehst das aus der Sicht der Mitteilungspflicht wegen der Entsorgung
der Geräte. Da sehe ich keine grossen Probleme, weil es bei einigen
Teilen auch relativ geringe Gebühren sind, es Ausnahmeregelungen gibt
und bei grossen Maschinen es ja auch möglich sein kann, dass sie über
1000/1500 Volt Betriebsspannung haben und damit fallen sie nicht in den
Geltungsbereich des ElektroG. Viel wichtiger sind die Schadstoffverbote:
Aus diesen Gründen wirst Du die Ware nicht in Land bekommen!

von Tbv (Gast)


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Hallo zusammen!

Auch ich komme nicht mit den ElektroG- und RohS-Richtlinien klar :(

Ich bin kleingewerblicher Hersteller von KFZ-Zusatzinstrumenten.

D.h. meine Produkte werden fest in den Fahrzeugen verbaut, also am
Bordnetz fest angeschlossen. Soweit ich mich belesen konnte, fallen
diese Produkte nicht unter ElektroG, sondern unterliegen der
Altfahrzeugverordnung.

Kann ich mir da sicher sein? Müßte ich mich in irgendeiner Form bei der
EAR anmelden oder was auch immer?

Thema RohS im KFZ. Ich kann leider keine klare Aussage finden, ob Rohs
im KFZ vorgeschrieben ist oder nun doch nicht? Stichwort:
Betriebsssicherheit.

Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

Gruß, Tbv.

von Tobias S. (tobias)


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Hi,
fuer alle, die ein wenig Englisch koennen ist dieser web cast von
techonline bestimmt sehr interessant:

http://seminar2.techonline.com/s/emagr1_oct0406

Er beschreibt das System von WEEE aus der amerikanischen Sicht, was ich
durchaus interessant finde.

Gruss Tobias

von Guido Körber (Gast)


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>Ich bin kleingewerblicher Hersteller von KFZ-Zusatzinstrumenten.
>
>D.h. meine Produkte werden fest in den Fahrzeugen verbaut, also am
>Bordnetz fest angeschlossen. Soweit ich mich belesen konnte, fallen
>diese Produkte nicht unter ElektroG, sondern unterliegen der
>Altfahrzeugverordnung.

Der wichtige Punkt ist, dass das Gerät fest im Fahrzeug eingebaut wird. 
Zusatzteile, die leicht wieder entfernt werden können zählen als 
getrennte Geräte.

Im Zweifelsfalle beim Landesumweltamt nachfragen und nicht locker lassen 
bis die eine Aussage gemacht haben. Viele Landesumweltämter sind sich 
ihrer Aufgaben nicht wirklich bewusst, aber sie sind tatsächlich für 
solche Aussagen zuständig.

von alexatmk (Gast)


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hallo,

das problem der kleinunternehmer sind ja nicht die eigentlichen 
entsorgungs- sonder die verwaltungskosten, welche bei kleinen mengen im 
verhältnis relativ hoch sind - oder?
d.h. mit größeren gesamtmengen wird das ganze pro stück billiger.

wäre es denn nicht denkbar eine initiative für kleineunternehmer nach 
folgendem schema zu starten (im folgenden 'gesellschaft' genannt):
man gründet einen Verein/Interessensgemeinschaft oder eine Unternehmung 
GmbH/Ltd., welche mitglied bei ear wird, sich gegen containerzuteilung 
etc. versichert. kleinunternehmer können dann ihre geräte über diese 
gesellschaft 'abwickeln'.

wenn ich das richtig verstanden habe, werden die gebühren ja beim 
hersteller, nicht beim vertrieb fällig.
es müsste doch möglich sein die verträge so zu gestalten, daß die 
gesellschaft als 'in verkehr bringende' instanz gilt, der 
kelinunternehmer als vertrieb.

man könnte dann die grundsätzlichen verwaltungskosten auf mehrere 
kleinunternehmer aufteilen.
welche verwaltungskosten fallen denn jeweils für ein einzelnes produkt 
an?

klärt mich mal darüber auf ob/warum sowas nicht geht

danke
alex

von Kai (Gast)


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Hallo Leute, habe gerüchteweise gehört, daß es schon einige Abmahnwellen 
wegen der fehlenden EAR-Nummer im Impressum gegeben hat.
Weiß da einer was genaueres zu, oder ist das nur 
Panik-Mache/Mißverständniß?

von Tobias (Gast)


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Hat sich eigentlich schon jemand die Novelle zur Kostenverodnung 
angesehen?

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- 
und ElektronikgerätegesetzArtikel in Notizzettel legen.

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38117.php


Rabatt ist jetzt besser (??) geregelt, wenn man bestimmte Mengen nicht 
unterschreitet...
Allerdings, ist immer noch die Frage, wie man darlegen kann

von Der Gast Mark (Gast)


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Guten Abend miteinander!

Ich habe zu dem Thema mal folgende Frage:

In §5 vom ElektroG steht:
"Ausgenommen von den Stoffverboten sind Ersatzteile für die Reparatur 
oder die Wiederverwendung von Geräten, die vor dem 01. Juli 2006 
erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden."

Das heißt also, dass z. B. eine Platine für ein bestimmtes Gerät auch 
als neu produziertes Teil die RoHs-Richtlinien NICHT einhalten muss, 
wenn es sich dabei um ein Ersatzteil für ein altes (vor 1.6.06 in 
Verkehr gebrachtes) Gerät handelt.

Gilt dies denn auch im Bezug auf die Registrierung bei dieser 
EAR-Stiftung??
Sprich, wenn ein Anbieter auschließlich Ersatzteile für solche alten 
Geräte anbietet, ist er dann auch von der Registrierung "befreit"?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Mark

von Sebastian A. (c_bastian)


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Weil ich beim durchblättern diesen wichtigen Link nicht gefunden habe 
und damit alle, wirklich alle mitzeichnen:

Es läuft gerade eine Online-Petition an den Bundestag, meines Erachtens 
der z.Zt. einzige legale Weg aus unserem Dilemma:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=332

Also, alle mitzeichnen.

Gruß,
Sebastian

von Kurfürst Carl Theodor (Gast)


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Ham'wer doch schon alle.....

von Stephan (Gast)


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Wollte mal nachfragen,

hat sich jemand schon mit der neuen Kostenverordnung beim EAR 
angemeldet? Und es geschafft, die Gebühren erlassen zu bekommen?

Stephan.

von abgemahnter (Gast)


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hallo,

ich bin kein hersteller sondern nur verkäufer. ich kannte das problem 
ehrlich gesagt auch garnicht, da ich kaufmann bin und kein anwalt. auch 
bin ich nur eine kleine firma(1-mann betrieb) und kann mir ehrlich 
gesagt keinen anwalt leisten. da ich online vertreibe, habe ich schon 
massig abmahnungen, wegen falsch gesetzter kommas in den agb´s etc.(so 
ungefähr kommt es mir wirklich vor).
heute jedenfalls habe ich mal eine abmahnung erhalten, weil ich artikel 
vertreibe die angeblich keine solche zulassungen haben.
ehrlich gesagt bin ich kurz vorm hinwerfen. ich habe den ganzen tag nur 
noch zu tun, um irgendwelche sinnlos gesetze zu erfüllen, mich zu 
darüber zu informieren und umzusetzen. zu meiner arbeit komme ich kaum 
noch, obwohl die auftragslage ganz gut.
was mach ich nun? ich habe die abmahnung, weil ich artikel verkaufe die 
angeblich keine ear registrierung haben(der hersteller sitzt in 
deutschland war aber heute nicht zu erreichen.)
die abmahnung kostet einen haufen kohle. außerdem soll ich eine 
unterlassungserklärung unterzeichnen, dass ich keine solchen artikel 
mehr verkaufe, sonst zig-tausend euro strafe. ich weiß nichtmal woran 
man erkennt, ob eine zulassung existiert!? ich habe mir 
konkurrenzprodukte angeschaut(selber artikel, anderer hersteller), die 
sehen absolut genauso aus. auf keinen der artikel steht eine nummer etc.
woran erkenne ich, ob eine zulassung vorhanden ist oder nicht? der 
anwalt von dem die abmahnung stammt, konnte mir keine auskunft dazu 
geben.
ich soll was unterschreiben, soll einen haufen kohle zahlen und muss 
noch mehr zahlen jedesmal, wenn ich einen solchen artikel verkaufe.
ist doch pervers, oder?
kann ich den schaden an den hersteller weiterleiten? in meinen augen ist 
der dafür verantwortlich. wenn ich in deutschland ware für den 
weiterverkauf einkaufe, kann ich doch davon ausgehen, dass diese den 
gesetzl. vorschriften entspricht!? Oder muss ich bei jeden artikel den 
ich ins sortiment aufnehme eine anwalt eine umfassende recherche 
durchführen lassen(wird sicherlich bei ca. 160Euro Stundenlohn für 
anwälte höchstens ein paar tausend kosten :-()?

von abgemahnter (Gast)


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ich möchte noch erwähnen, dass ich von den artikel rauhe mengen im lager 
habe für ca. 4000 euro. kann ich das jetzt in die tonne kloppen?

von Thomas O. (Gast)


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die Chancen stehen gut wenn der Abmahner gar kein Konkurrent ist(bzw. 
jemand der einen Schaden davon trägt), sonder nur mit den solchen 
Massenabmahnungen seinen Geldbeutel aufbessern will. War bei fehlenden 
Impressums auf Internetseiten auch so. Da hat jeder jeden verklagt um 
Geld mit zu machen bis  entschieden wurde ohne berechtigtes Interesse 
wäre die Abmahnung nichts wert.

von abgemahnter (Gast)


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Woran erkennt man als Händler welche Artikel Ordnungsgemäß 
gekennzeichnet sind? Nur an der durchgestrichenen Mülltonne? Oder gibt 
es noch andere Merkmale.
Denn das angesprochene Produkt hat diese Kennzeichnung, davon habe ich 
noch Massig "Beweismaterial" am Lager. Allerdings vermute ich, dass 
dieses Zeichen aufgedruckt ist, obwohl es garnicht registriert ist. Dann 
wäre es ja arglistige Täuschung/Urkundenfälschung vom Hersteller und die 
Abmahnung gegen mich hinfällig?
Die Abmahnung kommt von der Wettbewerbszentrale. Leider kommt man dort 
nicht dahinter, wer die "aufgehetzt" hat.

von Hannes L. (hannes)


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> Die Abmahnung kommt von der Wettbewerbszentrale. Leider kommt man dort
> nicht dahinter, wer die "aufgehetzt" hat.

Die brauchen keinen Auftraggeber, Abmahnungen sind ein lukratives 
Geschäft, denn die Erlöse gelten als Einnahmen und können zum Begleichen 
der laufenden Kosten des abmahnenden Unternehmens verwendet werden. Ein 
Zustand, der zum Himmel stinkt.

Leider kann ich Deine Frage bezüglich Erkennbarkeit der Registrierung 
auch nicht beantworten.

...

von abgemahnter (Gast)


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Ich bin in einer solchen Nische tätig, dass ich mir garnicht vorstellen 
kann, dass die von alleine gerade auf dieses Produkt kommen. Das kann 
eigentlich nur ein Mitbewerber eines Konkurrenzproduktes sein.
Ich habe mich auf der HP der
EAR-Stiftung mal schlau gemacht. Die durchgetrichene Mülltonne ist das 
Erkennungszeichen. Darunter ein Balken soll signalisieren, dass das 
Produkt nach 2005 im Umlauf gebracht worden sein soll. Desweiteren 
haftet der Vertreiber(also ich), wenn er schuldhaft unregistrierte Ware 
vertreibt.
Als schuldhaft gilt, wenn man die Waren einkauft und sich nach dieser 
Registrierung bzw. der Registriernummer erkundigt. Die Registriernummer 
soll min. auf der Rechnung bzw. Lieferschein erkennbar sein.
Ich habe mal spaßenshalber mehrere hundert Rechnungen aus 2006 
durchgeschaut. Ich habe gerademal einen Hersteller wo diese Nummern mit 
angegeben sind. Alle anderen haben nichts!!!

von Stephan (Gast)


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Sag uns mal, um was für einen Artikel es sich handelt, und ich sage Dir, 
ob Du eine WEEE-Reg.-Nr. benötigst.

Dann wäre es noch gut zu wissen, ob Dein Lieferant eine WEEE-Reg.-Nr. 
hat. Denn der Wiederverkäufer braucht eine solche Nummer nur, wenn er 
Produkte von nicht registrierten Lieferanten bezieht.

Oder anders herum: Bevor Du einen Artikel in Dein Sortiment aufnimmst, 
lasse Dir von Deinem Lieferanten seine WEEE-Reg.-Nr. mitteilen.

Stephan.

von abgemahnter (Gast)


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Es handelt sich z.B. um Leuchtstoffröhren. Diese unterliegen dieser 
Registrierung, das habe ich inzwischen rausbekommen.
Da es eine ganz spezielle Lichtfarbe ist, die so nicht zubekommen ist 
und der Einsatzkreis sehr klein ist, werden diese Leuchtmittel bei einem 
großen deutschen Lampenhersteller X im Auftrag einer kleinen deutschen 
Firma Y hergestellt und gelabelt mit dem Namen der Firma Y. Die Firma Y 
vertreibt diese Leuchtmittel über den Großhandel. Ich habe 
zwischenzeitlich mit der Firma Y telefoniert. Die Firma ist nicht 
registriert, man kannte sich damit dort auch garnicht aus, ist halt auch 
nur eine kleine 5-Mann Firma.
Da ich aber nicht direkt bei Firma Y einkaufe, sondern beim Großhandel, 
habe ich mit diesen nochmal telefoniert. Dort wußte man auch von nichts.
Ich versthe nicht so recht, warum ich als Ende der Kette abgemahnt 
werde, obwohl ich die Herkunft zweifelsfrei nachweisen kann und beide 
Firmen vor mir in Deutschland sitzen und greifbar wären.
Hinzu kommt, dass ich nicht weiß, wer nun eigentlich Hersteller ist. Der 
dessen Label die Leuchtmittel tragen oder der der sie wirklich in den 
Fabriken herstellt? Der Leuchtenhersteller ist ein Riesen Konzern.
Haftbar wird wiederum der kleinste Händler gemacht.
Beide Firmen(also Firma X und der Großhandel) haben nach eigener Aussage 
übrigens bislang noch keine Abmahnung erhalten, obwohl diese sehr viel 
mehr dieser Artikel vertreiben.

von Hannes L. (hannes)


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Liegt die Ursache vielleicht im Status (B2B bzw. B2C)?

...

von Stephan (Gast)


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Wenn Dein Lieferant tatsächlich keine WEEE-Reg.-Nr. hat, sieht es nicht 
so gut aus. Den letzten beissen bekanntlich die Hunde. Soweit ich weiss, 
bedeutet das "In-Verkehr-Bringen" den Verkauf an den Endkunden. Wenn 
also Dein Lieferant keine WEEE-Reg.-Nr. hat, denke ich, dass Du entweder 
den Artikel nicht hättest verkaufen dürfen oder eben zuerst selber beim 
EAR anmelden und dann erst verkaufen.

Grundsätzlich halte ich es so, dass ich nur von Händlern und Importeuren 
kaufe, die auch eine WEEE-Reg.-Nr. haben. Ich selbst habe keine, 
schreibe bei meinen Angeboten aber immer hin, unter welcher Nummer die 
Teile angemeldet sind. Abmahnungen habe ich noch nicht bekommen 
(zumindest nicht zu diesem Thema).

Stephan.

von Stephan (Gast)


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Tja, scheint wohl so, alle sind zufrieden, alles ist bestens, oder?

Will mal wieder diesen Thread aufwärmen, in der Hoffnung, dass sich doch 
noch etwas produktives hieraus ableiten lässt.

Hat jemand sich nun schon auf die neue Kostenverordnung stützend beim 
EAR angemeldet?

Nächste Woche besuche ich übrigens die EAR in Fürth.

Stephan.

von Stephan (Gast)


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Also, ich hab jetzt meine Registrier-Nummer ... :-)))))))))))).
Hat mich genau 536 Euronen gekostet.

Eigentlich hatte ich mit dem doppelten gerechnet. Glück gehabt.

Meinen Härtefall-Antrag haben sie abgelehnt. War aber zu erwarten.

So long!
Stephan.

von Kaule (Gast)


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und was kostet dich der spaß nun jährlich?

von flummi (Gast)


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Also ich habe mir den ganzen thread durch gelesen, mich bei der ear und 
anderen stellen erkundigt, aber es kann mir immernoch keiner genau sagen 
ob ich mich anmelden muss. ich stelle elektronisches 
musikinstrumentenzubehör her welches mit 9V Batterien betrieben wird. da 
fängt der erste streit schon mal an! dann exportiere ich zu 100% an 
Distirbutoren und Händler wobei 50% in der Eu sitzen der Rest weltweit. 
Ich bringe also keine Geräte im Geltungsbereichs des ElektroG in 
Verkehr! Soweit ich verstanden habe sind die Händler in den EU Staaten 
dann selbst für die Zulassung dieser Geräte in den jeweiligen Ländern 
zuständig.(sofern sie überhaut darunter fallen?)Da ich nicht die Absicht 
habe an Endkunden direkt oder in Deutschland zu verkaufen sehe ich 
eigentlich keinen Grund zur Anmeldung zumal selbst die exportierte Menge 
sehr klein ist (>30kg p.a.). Die Kosten für die Anmeldung und vorallem 
dieses Garantiesystem würden meinen Gewinn fast vernichten, da muss es 
doch Sonderregelungen geben.Ich stehe eben noch am Anfang und habe nicht 
die Megaumsätze.

Würde mich freuen wenn ich mal ne einigermassen klare Antwort bekäme, 
auf die offiziellen Stellen kann man sich jedenfalls nicht verlassen. 
Danke

von Sebastian (Gast)


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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6468376_REF1,00.html

Wurde irgendwer gefragt und hat EAR gesagt?

Nur als Denkanstoß,
Sebastian

von flummi (Gast)


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Na endlich reagiert die EU mal! Es sind 2 Unternehmen mit einer Studie 
zur WEEE und RoHS beauftragt. Wer was am bestehenden Gesetz ändern will 
und der englischen Sprache mächtig ist, fülle bitte die Umfrage aus:
http://www.eetimes.eu/uk/201202269

Vielleicht erreichen wir "Kleinen" so auch mal das ein Gesetz geändert 
wird!!!!! Deutschen Artikel dazu gibts im Elektor
http://www.elektor.de/elektronik-news/rohs--und-weee-richtlinien-sollen-weniger-burokratisch-und-effektiver-werden.220541.lynkx

Ran Leute!

von Ich (Gast)


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Also mich wundert nun nichts mehr. :o((

Ob Bausatz oder nicht, steht dann auch nicht mehr zur Diskussion. ODER?

DIN VDE 0869 wurde "zurückgezogen"....oder habe ich mich da verlesen?

Meine Frage wollte ich eigentlich dahingehend stellen, ob man den 
Begriff "Bausatz" durch 2 verschiedene Gesetze unterschiedlich auslegen 
darf? Jeder so wie er möchte.....

von Mario G. (rodenberger)


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Hallo,

also ich habe mir nun fast den ganzen Thread von Anfang durchgelesen.

Mittlerweile habe ich mehr Zeit zum lesen von Gestzen verbracht als ich 
für die Entwicklung meiner Produkte benötige, die nun erst mal in der 
Ecke liegen.

Mir kommt es langsamm so vor als ob wir "infiltriert" sind....
Um was geht es denn hier eigentlich? Umweltschutz? Um Interessen 
anderer?
Welcher?

Wir legen Atomkraftwerke still um die Umwelt zu schonen?
Importieren wir dann den Strom aus dem Ausland? Alternativen gibt es ja 
kaum? Kohle? Windkraft? lach  UmweltschMutz hat aber auch keine 
Grenzen.

Warum muß bei uns immer alles so kompliziert sein?
Autobahnmaut: Andere Länder machen vor wie es gehen könnte, wir machen 
es ganz anders. Aber komischerweise betrifft es auch wieder nur uns.....

WIN-VISTA.....na auch schon einen neuen PC zugelegt und den alten 
verschrottet? Aber das ist ja Software und kein Elektroschrott.

Keine Frage: Umweltschuz muß sein und ich sehe auch einen gewissen Grund 
im ElektroG, aber doch nicht so, das die "Kleinen" mal wieder auf der 
Strecke bleiben. Haben wir denn noch nicht genug Arbeitslose?

Ich für meinen Teil kann nur hoffen, das sich durch die Studie ein 
Lichtblick für die "Kleinen" ergibt.
Und auch ich werde hoffnungsvoll darauf warten MÜSSEN.

Nur weiter so Deutschland, und hier ist keiner mehr der noch was 
produziert. Und die die noch da sind, können sich nichts mehr kaufen.

GUTE NACHT!

von Fragender (Gast)


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Was ist denn mit "Bausatz"? Ist sowas nun auch EAR-pflichtig?

von Mario G. (rodenberger)


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Hallo.

"BAUSATZ" die Frage ist eben wo fängt es an und wo hört es auf.
Viele ( auch die Großen) haben Bausätze im Bezug auf die DIN nicht 
regsitriert. Hatte eigentlich gehofft das auch  ich das so machen 
könnte.
Aber man hat sie (DIN) eben mal schnell gelöscht, oder wie gesagt ich 
sehe es nur so, dann berichtigt mich bitte.

Irgendwo hatte ich sogar gelesen, das man zu dem Bausatz nicht alle 
Bauteile verkaufen darf und man mindestens ein Bauelement auch nicht 
selber liefern kann  will  darf / sollte.....

Mir geht das ganz schön auf die Nerven.

Der Begriff" Eigenständig" ist auch so ein krummes Ding.
Behaupten sogar manche ein Mikrocontroller ist auch schon ein 
selbstständigess Gerät.
schrei ABER DA KÖNNTE MAN JA NICHT MAL DIE REG-NUMMER DRAUFSCHREIBEN.

Abgesehen davon wäre der Chip keine 10 qcm groß. Oder gilt das nur für 
Leiterplatten (außer Handy) ? Dann könnte man ja alles als Drahthaufen 
verkaufen?

MAN MAN MAN

von Fragender (Gast)


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Wie sieht es jetzt allgemein mit Erfahrungen EAR aus?
Wer hat schon schon registrieren lassen mit was für Hürden und Kosten?
Ein Erfahrungsbericht der "Betroffenen" wäre nicht schlecht nach dieser 
Zeit.
Vielen Dank

von Gast (Gast)


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Ich würde mich gerne registrieren, wenn es so gehandhabt wird, wie in 
anderen Ländern auch. Einfach einen Obolus entrichten, der sich nach der 
gewichteten Menge berechnet, die man im Jahr produziert. Der Kunde darf 
dann seinen Elektronikschrott wie gewohnt im Wertstoffhof abgeben.

Bisher ist ja noch völlig unbekannt, was passiert, wenn trotz 
durchgestrichener Mülltonne ein kunde auf die Idee kommt, den Schrott im 
Hausmüll zu entsorgen. Naheliegend wäre, dass der Hersteller belangt 
wird, der aber sich dagegen nicht wehren kann und als Abhilfe anbietet, 
über die Seriennummer den Käufer zu identifizieren. Das würde bedeuten, 
dass man beim Kauf z.B. einer Grafikkarte seine Personalien angeben 
müsste. Für die Hersteller ist das ein heißes Eisen. Da sind wohl die 
Kosten für eventuelle Strafen geringer. Das kann man auf den Endpreis 
aufschlagen.

von Mario G. (rodenberger)


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Hi,

also ich denke nicht das der Hersteller dafür belangt werden kann, wenn 
sein Produkt im Hausmüll landet.

Ich sehe es auch so, das man einfach für die produzierte Menge einen 
Aufschlag bezahlen sollte. Registrieren OK, damit man schwarze Schafe 
erkennt.

Es wäre doch eine Leichtigkeit dem Finanzamt zu den verjkauften Dingen 
noch die Gewichte dazu zu schreiben.
Dann haben wir halt noch ne Steuer mehr, na und.

Was allerdings jetzt passiert mit dem Schrott, da schaut mal auf:

 http://elektrog.blog.de/

Mit den Strafen für eine Nichtregistrierung wäre ich vorsichtig.
Es gib immer jemanden der darann verdienen will, auch wenn Du nur 50 Eur 
sparst. Die Strafen liegen wohl über 10.000 Eur.

Gruß

von Fragender (Gast)


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Sonst weiter keine Erfahrungen?

Kann es sein, daß der ElektroG-Blog schon seit 1 Jahr nicht mehr geführt 
wird?

von BridgetAnjellla (Gast)


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Happy New Year 2008.!

von Girly (Gast)


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von Gerd V. (gerald)


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Zitat aus http://elektrog.blog.de/ :

So musste beispielsweise die Fa. Detronik & Recycling GmbH seit März 
zwei Drittel ihrer Mitarbeiter entlassen, der Geschäftsführer Frank 
Oynhausen muss um seine Existenz bangen.

Zitatende

der arme Unternehmer und die glücklichen Arbeiter die entlassen wurden.
Endlich jemand, der wirklich die Gemütslage in D niederschreibt.
Wenn man Arbeiter noch durch das Wort Sklave ersetzt, ein perfekter 
Bericht.

von Controller (Gast)


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>Es wäre doch eine Leichtigkeit dem Finanzamt zu den verjkauften Dingen
>noch die Gewichte dazu zu schreiben.
>Dann haben wir halt noch ne Steuer mehr, na und.

Noch eine Steuer und noch eine Steuer und eine Abgabe. Wer soll das 
alles noch finanzieren? Bald muss man im billigen china produzieren, um 
die ganzen überflüssigen Regularien zu entgehen.

Wie ist auch wieder so einer, der es aufgegeben hat :
http://www.96khz.org/audiodspproject.html

von Martin.G (Gast)


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Hallo zusammen,

ich musste mich leider auch bei der EAR anmelden. Habe dieses Jahr als 
Kleinunternehmer im Nebenerwerb eine kleines Import Geschäft gegründet 
und es falle ca. 40 Kg Elektroschrott an.
Die Kosten die bis jetzt durch die EAR entstanden sind 
(Stammregistrierung u. Überprüfung Garantien) belaufen sich auf fast 
800,-Euro. Dem gegenüberstellen kann ich ca. 1000,- Euro Gewinn.
Meiner Meinung nach sind die Kosten die die EAR erhebt nicht 
gerechtfertigt.
1. Die Stammregistrierung führt man selber durch und muss dafür noch 
zahlen. Das kenn ich von keiner anderen Stelle.
2. Man arbeitet der EAR zu. Das bedeutet dass man für die EAR arbeitet 
und somit dieser Kosten erspart.

Ich werde der EAR erst einmal selber eine Rechnung stellen über meine 
Arbeitszeit die ich für die Einarbeitung und Registrierung aufgebracht 
habe.
Des Weiteren werde ich die Kosten für die Stammregistrierung nicht 
zahlen, da ich die Arbeit selbst geleistet habe.

Wie sieht ihr das?  Wollen wir uns nicht zusammenschließen und alle der 
EAR eine Rechnung stellen? Und eine Sammelklage gegen die EAR 
einreichen?
Es grenzt schon an einen staatlich genehmigten Betrug was die EAR da 
abzieht. Keinen Service, undurchsichtige Kostenberechnung, keinerlei 
Beratung, Telefonisch nicht zu erreichen. Alles Punkte die auf ein nicht 
seriöses Unternehmen hinweisen.

Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen!! Lasst uns eine Sammelklage 
gegen die EAR einreichen.

Gruß,
Martin

p.s   Diesen Beitrag werde ich in möglichst

von Martin.G (Gast)


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Hier noch ein interessanter Link über die Gebührenberechnung:
http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/allgemein/articles/154549/

Das bestätigt eigentlich dass die EAR sich auf rechtlich unsicheren 
Boden bewegt.

Noch mal: last uns eine Sammelklage einreichen!! Gemeinsam sind die 
Kosten für uns Kleinunternehmer, die eine Klage verursachen, leicht zu 
tragen.

Gruß,
Martin

von Mario (Gast)


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Hallo Martin,
ja, so ist es leider. FREIE Marktwirtschaft.
Aber 800 Eur hättest Du nicht zahlen müssen.
Über Take-e-way hättest Du etwa 300 Eur und ich glaube bei der EAR noch 
mal so 200 Eur gezahlt (müste ich nachsehen).
Aber das sind auch 500 Eur die man erst mal Gewinn machen muss.
Dazu kommt das Take-e-way  die Gebühren anhebt, auf ca. 350 Eur und das 
ist mir leider auch zu viel. Ich bin also auch am überlegen dicht zu 
machen.....und ich vermute mal das das der Sinn der EAR ist!
Dazu muss man nur ein paar Berichte lesen.
So kann das nichts werden mit D wenn die kleinen kaputt gemacht werden.
Den Sinn einer Gebühr sehe ich ja ein, aber doch nicht so.
Warum muss bei uns (D) immer alles so kompliziert sein !???

Aber mal ne ganz andere Frage. Man kommt doch gar nicht in diesen 
"EAR-Server". Dafür braucht man ja schon einen "speziellen PC". Keine 
Ahnung....Win 98m ohne Firewall und Virenscanner...und blos keine 
Updates, sonnst sind die Versionen zu neu und dann geht es auch nicht 
mehr bekloppt.

Gruß Mario

von Martin (Gast)


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Hallo Mario,

die 800 Euro sind schon richtig. Man zahlt für jede Marke die man bei 
der EAR registriert, für Stammeintrag und Garantie, Bearbeitungskosten. 
Bei mir war das für 5 Marken wobei bei einer Marke eine Prüfung 
vorgenommen wurde die mich noch mal zusätzlich um die 130 Euro gekostet 
hat.
Normalerweise kann jeder auf die Software zugreifen mußt nur die 
richtige Java-Version installiert haben.
Das die Kosten für Kleinunternehmer, wie ich es bin, kaum tragbar sind 
scheint in D und der EU wohl niemanden zu interessieren. Überleg doch 
mal wer bei den großen Konzern in den Vorständen sitzt. Wie heißt es so 
schön "die Politik wird nicht von Politikern gemacht sondern von den 
Konzernen" ich empfinde unser Politik als verlogen und korrupt.

Gruß,
Martin

von Ralf (Gast)


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Hallo Martin,

ich bin ganz deiner Meinung, wir sollten uns gegen diese EAR Willkür 
wehren. Ich wäre unter umständen gerne dazu bereit dagegen vorzugehen. 
Lass uns doch mal näher in Kontakt kommen.

Gruß Ralf

von Breitenbach (Gast)


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Hallo!

Der Vetrieb von unregistrierten Beleuchtungskörpern, also zB 
Leuchtstofflampen, ist verboten. Das ist mir jetzt soweit klar.
Wie ist das aber mit dem Import aus einem EU-Land:
Importiere ich als Händler also eine Leuchtstofflampe aus NL von einem 
Großhändler, und kommt diese Leuchtstofflampe aus China und wurde vom 
Großhändler nicht registriert, gelte ich als "Inverkehrbringer" und 
müsste also diesen Artikel registrieren.

Was aber, wenn ich eine Leuchtstofflampe eines Markenherstellers 
importiere. Dieser ist bestimmt in NL registriert. Dort aber 
funktioniert das Abgabensystem ganz anders, da der Endkunde in NL die 
Entsorgung zusätzlich bezahlt beim Einkauf (wird auf der Quittung 
separat ausgewiesen). Der Hersteller oder der Großhändler in NL also bei 
einem Export hier sicherlich keine Entsorgungsgebühren bezahlt. (?)
Importiere ich nun diesen Artikel, dessen Marke natürlich auch bei der 
ear-stiftung registriert ist, muss ich mir doch eigentlich um eine 
Registrierung keine Gedanken machen, oder?

Meine Frage ist: Warum darf der Großhändler in NL unregistrierte 
Leuchtstofflampen verkaufen. Der Händler in Deutschland aber zwingend 
eine Registrierung benötigt, auch wenn er ins EU-Ausland exportiert????

Wo genau habe ich jetzt einen Denkfehler???
Vielen Dank für Aufklärung!

Grüße,
D. Breitenbach

von gast (Gast)


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Wenn der Händler in DE regestriert = ne Nummer hat, dann hat er auch 
bezahlt. Dann sollte es kein Problem sein. Jedes Land regelt den 
EAR-Mist auf Ihre weise.
Soweit ich weiß, daf er nicht nach DE liefern, wenn er keine Nummer hat. 
Wenn Du innerhalb de EU orderst, solltest Du auf der sicheren Seite 
sein. Aber warum fragst du nicht die EAR? Oder besser die IHK (dann 
kennt dich die EAr nicht sofort!)?

von Gast (Gast)


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Hi

ich habe dazu keine Worte mehr, echt!

Habe gerade eine Abmahnung bekommen wusste das alles nicht
und wenn ich mich da Registrieren muss und all diese Kosten habe mache 
ich meinen Shop dicht denn das lohnt sich definitiv nicht mehr.

Wollte mir nur nebenbei ein paar Euro verdienen da ich in meinem Job 
halt nicht gerade der Gr0ßverdiener bin.
Da gehe ich ja lieber Zeitungen austragen oder besser noch ich arbeite 
schwarz nebenbei, der Staat will doch beschissen werden anders kommt man 
doch zu nix mehr hier in Deutschland. !!!Kack Staat!!!

Ich sag euch eins wenn ich jetzt irgendwie wegen einer Abmahnung evtl. 
Tausende von Euro zahlen muss werde ich die Abmahner Töten ich lege Sie 
alle um mir Egal dann habe ich nix zu verlieren gehe ich halt in den 
Knast da gehts einem doch auch ganz gut hehe.

Ich könnte echt kotzen, Mann, Mann, Mann. Ich bin Stink sauer :-(

Gruß an alle

von Chris (Gast)


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Was hast Du denn in deinem Shop verkauft und warum genau wurdest Du 
abgemahnt? Ruhe bewahren und die Sachlage prüfen bzw. von einem 
fachkundigen Anwalt prüfen lassen. Lass Dich bloß nicht abzocken!

von Gast (Gast)


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Na Unterhaltungselektronik MP-3 Player
Computerzubehör externe Festplatten, Navigationssysteme usw.

Und der Abmahner ist halt ein sogenannter direkter Konkurent.

Ich verstehe das nicht also mir ist noch nicht in den Sinn gekommen bei 
anderen zu schauen ob die gegen irgendein Wettbewerbsrecht verstossen da 
habe ich gar keine Zerit dafür muss mich ja um meine eigen Geschäfte 
kümmern.

Aber ich glaube das ist ein einträgliches Geschäft vieleicht Schwenke 
ich ja um und werde Profissioneller Abmahner.(zocker)

Ich lebe eigentlich nach dem Motto leben und leben lassen
aber wenn mich einer nicht mehr leben lassen will dann garantiere ich 
für nix.

von Gast (Gast)


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Ach ja ich hatte Anfang des Jahres schon 600Euro bezahlt wegen einer 
Abmahnung (Anwaltskosten) da ja bei Ebay man 30 Tage Rückgaberecht 
gewähren muss und ich hatte 14 Tage drin, genau so ein Bullshit.

So wenn ich wieder zu einem Anwalt gehe zum Prüfen der macht das ja auch 
nicht für umme ich kann mir das einfach nicht leisten.

Und so wie ich das sehe komme ich ja nicht um die Registrierung bei der 
EAR und das sind so hohe kosten was ich bisher glesen habe dass das 
einfach mein Budget sprengt so viel habe ich ja nicht mal verdient.

Wobwi gerade jetzt am Ende des Jahres ich Anfange git zu verkaufen.
Also alles wieder weg wäre wo ich jetzt sagen könnte es bleibt mal was 
hängen.
Möchte noch erwähnen dass ich im Januar mit dem Geschäft begonnen hatte.

von Gast (Gast)


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Entschuldigung für die vielen Schreibfehler aber ich bin sehr aufgeregt 
gerade

von Chris (Gast)


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Wahrscheinlich hat dein Konkurrent irgendwann mal einen "Testkauf" bei 
dir getätigt. Normalerweise läuft das so ab.
Da Du nicht genau schreibst warum Du abgemahnt wurdest, nehme ich an, 
dass es sich um eine fehlende WEEE Nummer auf mindestens einem der von 
dir verkauften Produkte handelt.

Woher beziehst Du deine Waren? Inland? EU? Ausserhalb der EU? Das 
ElektroG unterscheidet diese Fälle soweit ich weiß. Bei letzterem zählst 
Du als Importeur auch gleichzeitig als Hersteller iSd ElektroG.

Das ist alles recht undurchschaubare Materie. Ich kann dir nur raten 
wirklich zu einem Anwalt zu gehen. Dazu kann man bei Abmahnungen im 
gewerblichen Umfeld generell nur raten. Für einen halbwegs vernünftigen 
juristischen Rat bist Du hier sowieso im falschen Forum :-)

In einem Punkt gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Ich verstehe auch 
nicht, was Leute außer Profitgier zu einer Abmahnung veranlasst. Dabei 
verdienen die Rechtsanwälte doch immer noch am meisten daran, nicht etwa 
dein Konkurrent. Eine freundliche aber bestimmte E-Mail tut es doch 
zunächst auch. Danach kann man immer noch abmahnen.

Viel Erfolg! Lass Dich nicht unterkriegen!

von Thomas (kosmos)


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könntest du mal die Abmahnung reinstellen, natürlich mit geschwärzten 
Daten, mich würde einfach nur mal der Text der Abmahnung interessieren.

von Jupp (Gast)


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Rechtsberatung von dritten ist in Deutschland strafbar ! Also zum Anwalt 
gehen und gut ist !

von Thomas (kosmos)


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Meiner Meinung nach solltest du du.........

und schon ist es keine Rechtsberatung mehr und sogar durchs Grundgesetzt 
abgedeckt.

@Jupp: Bist du Anwalt?

von Max M. (xxl)


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>Aber ich glaube das ist ein einträgliches Geschäft vieleicht Schwenke
>ich ja um und werde Profissioneller Abmahner.(zocker)
Das machste dann nur ca. Fünfmal und hast dann das Stigma eines
Berufsabmahners an der Backe, mit der Folge das vermutlich
deine Klagen bei den Gerichten nicht mehr angenommen werden.
(Hab ich mal wo gehört oder gelesen, ist aber schon lange her
und kann daher nicht für die Richtigkeit garantieren).

>da ja bei Ebay man 30 Tage Rückgaberecht
>gewähren muss und ich hatte 14 Tage drin, genau so ein Bullshit.
Na, wenn man Gewerblich (Anscheinsvermutung)handelt lässt man
so ein multible nutzbares Angebot bzgl. der Geschäftsbedingungen
anwaltlich auf Konsistenz prüfen. 30 Tage wären mir auch Neu.
Hoffentlich biste da nicht einem Abmahnanwalt auf dem Leim gegangen.
Die verschicken nämlich häufig haltlose Schreiben die der Abmahnanwalt
überhaupt nicht zu verfolgen beabsichtigt.


>So wenn ich wieder zu einem Anwalt gehe zum Prüfen der macht das ja auch
>nicht für umme ich kann mir das einfach nicht leisten.
Das hängt von deinem Einkommen ab. Wenn du ohnehin nicht zu den
Großverdienern gehörst könnte Beratungshilfe eine Alternatiive sein
das Kostenrisiko zu minimieren. Lediglich 10Euro Selbstbeteiligung
musst du dem Anwalt abdrücken die er dir aber auch erlassen kann
wenn du darum bittest und dir das schriftlich bestätigen lässt.
Ein viel gravierendes Problem ist, das der Anwalt auch ordentliche
Arbeit leistet, nicht alles annimmt ohne eine ehrliche Vertretungs-
absicht zu hegen und nicht zur Unzeit plötzlich behauptet das hätte
keine Aussicht auf Erfolg weil es lukrative Fälle hat und die lieber
bearbeiten will. Kommt leider sehr oft vor. Andererseits gibts kein
Gesetz sich nicht einen neuen Beratungsschein besorgen zu dürfen
und einen anderen Anwalt zu konsultieren. Beim Arzt hat man doch
auch die freie Wahl und kann sich andere Meinungen einholen.

>Rechtsberatung von dritten ist in Deutschland strafbar
Rechtsberatung ist nur dann eine Rechtsberatung wenn diese von einem
Juristen erfolgt. Ansonsten ist es eine private Rechtsauffassung,
evtl. eine Rechtsmeinung, mal ganz abgesehen davon das der Bezug
zu den Gesetzen, Vorschriften und der aktuellen Rechtssprechung
fehlen dürfte. Erst wenn ein Nichtanwalt so was machen würde
und evtl. auch noch Geld verdient wäre es illegal. Mittlerweile
ist aber auch das schon gelockert worden was aber nicht sehr
bekannt ist. Im Einzelfall müsste das geprüft werden.

Abmahnungen durch einen Anwalt sollen ja angeblich auf 100Euro,
glaub ich, Abmahngebühr beschränkt sein und das müßte man doch
finanziell verkraften können. Blöd wirds nur wenn man den
abmahnwürdigen Fehler in multiblen Verkäufen gemacht hat und
man dann auch multibel zur Kasse gebeten wird.
Da muß man dann eben aufpassen.

Was die Erstberatung angeht darf ein Anwalt auch nur noch
ca. 200 Euro nehmen dürfen. Im Zweifel googlen.
Recht preiswerten Rechtsrat kann man auch auf der Webseite
http://www.frag-einen-anwalt.de/
erfragen. Evtl. ist das Rechtsproblem dort sogar schon mal
beantwortet worden.

Bevor ichs vergesse: Kein Rechtsrat, da ich kein Anwalt bin,
nur etwas Lebenserfahren.

von Gast (Gast)


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Also die Abmahnung ist ein langer Brief mit Erklärung warum weshalb usw.
ist zu lange um hier reinzutexten.
Auf jedenfall geht es um die Kennzeichnungspflicht.
Als Anhang ist noch eine Unterlassungserklärung die ich unterschreiben 
soll
das schreiben ist nicht vom Anwalt der Firma also schon mal keine Kosten 
das ist ja schon mal positiv dass die nicht gleich einen Anwalt 
eingeschaltet haben.

Zur  Frage von Chris, woher ich die Ware beziehe, ich beziehe die Ware 
aus EU-Land und vertreibe nur Deutschlandweit.

Zu Jupp, ich wollte hier ja auch keine Rechtsberatung bekommen sondern 
nur meinen Ärger über diesen ganzen Blödsinn loswerden.

So wie ich das verstehe muss ich mich bei EAR anmelden und das Kostet 
jede Menge so dass ich zu dem Schluss komme, das ich meinen Shop 
schliesen werde.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gast schrieb:

> So wie ich das verstehe muss ich mich bei EAR anmelden und das Kostet
> jede Menge so dass ich zu dem Schluss komme, das ich meinen Shop
> schliesen werde.

Es gibt auch relativ preisgünstige Rundumsorglos-Pakete (z.B. von 
take-e-way). Je nach Sortiment kannst Du da mit etwa 500 Euro pro Jahr 
davonkommen.

Ansonsten: Wie sieht es denn bei Deinem Wettbewerber aus? Ist da alles 
in Ordnung? ;-) Man kann auch durchaus zurückschießen.

Chris D.

von Gast (Gast)


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Hi Chris,

das bei Tak-e-way schaue ich mir mal an.

Ansonsten: Wie sieht es denn bei Deinem Wettbewerber aus? Ist da alles
in Ordnung? ;-) Man kann auch durchaus zurückschießen.

Ja daas weis ich aber ehrlich gesagt habe ich keine lust und keine Zeit 
jetzt da einen Krieg vom Zaun zu brechen.
Ich habe mir natürlich dessen Seite auch angeschaut und im grossen 
ganzen denke ich, dass bei denen alles korrekt ist.

Danke die Chris

von Gast (Gast)


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Noch was zur Frage zu Max wegen dem 30tägigen Rückgaberecht bei Ebay.

Das ist tatsächlich so, denn bei Ebay klickst du ja auf sofort kaufen
und dann hat der Käufer ein Rechtbindendes Geschäft abgeschlossen ohne 
dass er unbdingt die AGBs gelesen hat erkann sich nicht die AGBs zb. 
Downloaden.

Anders bei einem reinen Onlineshop da muss man bevor du eine Bestellung 
abschicken kannst einen haken setzen, dass du die AGBs gelesen hast und 
akzeptierst, da brauchst du dann nur 14Tage Rückgaberecht gewähren.

Alles ein reiner Bürokratenscheiss.

von Max M. (xxl)


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>Anders bei einem reinen Onlineshop da muss man bevor du eine Bestellung
>abschicken kannst einen haken setzen, dass du die AGBs gelesen hast und
>akzeptierst, da brauchst du dann nur 14Tage Rückgaberecht gewähren.

Na, das hört sich komisch an. Da würde ich lieber die 200Euro
investieren bevor du dich noch tiefer rein reitest. Die Aufgabe
deiner Verkaufsaktivitäten hat nur zukünftigen, nicht aber
rückwirkenden Einfluss. Vor allem erstmal nichts unterschreiben
ohne das das ganze mal juristisch geprüft und bewertet wurde.
Nicht das du noch einen Schadenersatz berappen sollst.

von Mark B. (markbrandis)


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Chris D. schrieb:
> Es gibt auch relativ preisgünstige Rundumsorglos-Pakete (z.B. von
> take-e-way). Je nach Sortiment kannst Du da mit etwa 500 Euro pro Jahr
> davonkommen.

Hm, scheint ja ne gute Sache zu sein dass es sowas wie take-e-way gibt. 
Aber die Fritzen kriegen es tatsächlich nicht gebacken, die Preise für 
ihre Module auf der Homepage zu nennen? Oder brauch ich ne neue Brille?

von Mario (Gast)


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Hallo,

ich habe es leider vorerst auch aufgegeben.
take-e-way ist eine gute Sache, ich war dort auch registriert.
Nur wenn man mehrere (eigene) Artikel anbietet und dass nur in kleinen 
Stückzahlen (da manchmal auch nach Kundenwunsch, kann man es vergessen.
Schwarz wollte und will ich nicht, da man am Ende ganz schnell mal mehr 
drauflegt als man Gewinn gemacht hat.

>Und der Abmahner ist halt ein sogenannter direkter Konkurent.

Kann ich verstehen, wenn er registirert ist, muss er teurer verkaufen 
und kann die Preise nicht halten.

Die Idee mit der EAR mag irgendwie eine Berechtigung haben.
Die Umsetzung ist aber absolute Sch...e.
Wenn man da´nn noch lesen muss, das der E-Schrott teuer an die 3.Welt 
verkauft wird, kann man sich nur noch wundern......oder auch nicht.

Gab es zur EAR nicht schon eine Petition im Bundestag????

Gruß Mario

von Gast (Gast)


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Weis eigentlich jemand welche artikel man da alles registrieren muss?

Gilt das auch bei z.B. Digitalkameras, Navigationssysteme, TFT Monitore 
?

Gibt es da eine Liste ?

Wenn man da jede Marke und noch die jeweiligen Modelle anmelden muss 
dann geht das doch in die Tausende von Euro oder nicht?

von Gast (Gast)


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"Wenn man da jede Marke und noch die jeweiligen Modelle anmelden muss
dann geht das doch in die Tausende von Euro oder nicht?"

Das ist aber nur für die "Kleinen" ein Problem. Also wurde das Ziel der 
Aktion erreicht: die Kleinen kaputtzumachen. Für nichts anderes wurde 
dieser Schwachsinn erfunden...

von Gast (Gast)


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Ja genau so sehe ich das auch.

Einfach scheisse so was.

von Mario (Gast)


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Richtig.
Vom Prinzip jedes elektronische Teil, das alleine einen Zweck erfüllt.
Wenn es eine Batterie hat auf alle Fälle.
Einen Widerstand nicht, aber eine LED schon. Dann such mal auf der LED 
die Marke und die WEEE-Nummer......
Da stellt sich die Frage wie man rausfindet ob der Großhändler die 
registriert hat. Auch wenn er eine WEEE-Nummer hat, heist das ja noch 
lange nicht das er diese registriert hat.

Der jenige der das Teil in der Verkehr, also den (privaten) Endkunden 
beliefert, ist der der dafür verantwortlich gemacht wird.

Man beachte auch die Kennzeichnungspflicht.
NoName-Produkte dürfte es seit einiger Zeit auch nicht mehr geben.

Ich hatte meine Produkte damals mit einem (guten) Aufkleber versehen, 
das ist ablösbar und darf nicht sein!

Was man auch beachten muss, der Begriff "Marke" wird von der EAR auch 
anderst definiert, Der Herstellername ist da keine Marke in den ihrem 
Sinne.

Verstehen soll das vermutlich auch keiner.

Wird in eine anderes Land geleifert, muss man das auch dort 
gegistrieren.
Dann viel Spaß dabei. :o(



Das ist meine Meinung und keine Rechtsauskunft! ;o).
Man darf Mich gerne berichtigen, wenn es nicht so ist!

Gruß Mario

von Sunrise (Gast)


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"aber eine LED schon"

Wie kommst Du da drauf, dass eine LED registriert sein muss?

von Mario (Gast)


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Zitat" Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die
Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit
Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in
Haushalten"

Dazu gibt es noch ein Schreiben, das ich jedoch nicht kopieren darf.
Hier ist allerdings die Rede von LED-Lampen.
LED's- (Lampen) zählen dann zu Gasentladungslampen.

von Mario (Gast)


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habe dazu noch in einem Protokoll des Vere e.V. gefunden

"LED's sind ausnahmslos alle zu registrieren"

von Gast (Gast)


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Verstehe ich das richtig, dass die LEDs auch registriert werden müssen, 
wenn sie in Bausätzen verkauft werden? Bausätze an sich sind ja von der 
Registrierung ausgenommen.

von Mario (Gast)


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Habt Ihr alle keine Namen?

@Gast
Da frag doch mal die EAR-Stiftung.
Wo steht das Bausätze ausgenommen sind?
Ich hatte mal etwas davon gelesen, das man Bausätze registrieren muss, 
wenn man dazu alle nötigen Bauteile mit verkauft oder diese in seinem 
Shop anbietet.
Wie gesagt, ich habe das irgendwo gelesen, wie genau das nun richtig 
ist, weis ich nicht. Das Eis ist mir jedenfalls zu dünn um auf diese Art 
weiter zu machen, denn den Gedanken hatte ich auch schon mit den 
Bausätzen.

Wobei es auch heißt, das ein elektronisches Produkt alleine eine 
Funktion haben muss. Meine Projekte haben das nicht (ganz), da sie an 
andere Baugruppen anzuschließen sind und wenn man will das noch von 
einem Fachmann gemacht werden muss.

Eigentlich Schade, das man seine Zeit mit so einem Quatsch verbringen 
muss.
Man hat vermutlich vergessen, das es auch die kleinen sind, die die 
Wirtschaft ankurbeln können / könnten.

Aber macht die "Kleinen" nur kaputt , dann können die von den "Großen" 
auch nichts mehr kaufen!

von Franz (Gast)


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Um Bausätze aufbauen zu können braucht man Fachwissen und Werkzeug. Es 
sind keine fertigen Geräte. Deshalb fallen sie nicht unter das Gesetz.

von Ralle (Gast)


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Genau das ists das Problem Mario die Zeit da hast du recht.

Deswegen werde ich alle Elektroartikel aus meinem Sortiment nehmen
denn wie ich schon erwähnt habe mache ich das nur  Nebenberuflich und 
habe meine Freizeit invesiert um meinen Shop aufzubauen und anzukurbeln.
Zum Glück muss ich nicht davon leben!!

Und jetzt wo es anfängt zu laufen muss ich wieder aufhören denn ich habe 
keine Zeit mich mit diesem Mist auseinander zu setzen.

Jetzt werde ich eben nur noch Artikel anbieten die man nicht irgendwo 
Registrieren muss und auch keine Insolvenzversicherung braucht, "So ein 
Scheiss" braucht keiner.

von Mario (Gast)


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Hallo Franz

wenn es so ist ist es gut, hast Du das schriftlich?

zitat " Bausätze, die der Endnutzer zu einem Elektro- und 
Elektronikgerät zusammensetzt und bestimmungsgemäß nutzt, sind wie 
Komplettgeräte zu behandeln"

Mir ist das leider alles zu blöd.
Und die Auskünfte der EAR sollen ja auch nicht rechtsverbindlich 
sein...............

von Realist (Gast)


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Nochmal die Frage:

Was ist aus der Petition geworden? Werde gleich mal nachschauen. Evtl. 
sollten wir ja mal eine Unterschriftenaktion starten. Dieser Schwachsinn 
muss ein Ende haben! Ich bin zwar nicht betroffen, aber möchte 
verhindern, dass wir vollends in einem Bürokratie- und Lobbysumpf 
versinken. Mit dem ElektroG sollten augenscheinlich die Kleinen über die 
Bürokratie zermürbt werden. Und diese Rechnung ist offensichtlich ganz 
und gar aufgegangen.

von Ralle (Gast)


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Unterschriftenaktion

ich bin dabei

von Mario (Gast)


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Ich auch.
Nur was sollte sich ganau ändern?

Ich bin dafür es so zu machen wie in der Schweiz.
Für jedes Produkt zahlt man seine Gebühr (je nach Art/Schadstoffen).
In der Gebühr sind alle Kosten enthalten, inkl. Entsorgung.
Es gibt keine Grundgebühr und sonnstige Kosten.
Die Gebühr gehört auf die Rechnung.
Wegen mir kann das Finanzamt dann auch die Kosten einfordern, denn die 
sehen eh jede Rechnung.

Die Gebür würde also für jeden (gleichen) Artikel gleich sein, egal ob 
man  nur 5 oder 1000de verkauft.
Dann könnten ich (und sicher auch viele andere) endlich wieder anfangen 
und meine Kleinserien produzieren, die eh nur sehr wenig Leute brauchen.

Was mit den Daten bei der EAR passiert möchte ich gar nicht wissen.

Mal abgesehen von den Kosten die man derzeit bei der EAR hat, darf man 
auch die Verwaltungskosten nicht unterschätzen.
Ich kann mir vorstellen das die Kosten in einigen Betrieben dadurch sehr 
gestiegen sind.

von Franz (Gast)


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Die EAR beantwortet telefonische Anfragen nicht. Bei einer Anfrage per 
Mail gibts ein Standardschreiben zurück. Die EAR gibt keine 
rechtssicheren Aussagen. Diese gibt's nur gegen Bares vom Anwalt. Man 
könne sich auf deren Homepage informieren.

Für den Gewinn, der bei geringen Stückzahlen von Bausätzen, bei denen 
man sich nicht einmal sicher sein kann, ob man legal handelt, rumkäme, 
lohnt sich das nicht.

Die anfängliche Motivation und der Elan weichen allmählich dem 
Desinteresse und der Resignation.

Zu deutsch, ein Riesengeschiss für nix.

von Sunrise (Gast)


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"Ich bin dafür es so zu machen wie in der Schweiz."

Absolute Zustimmung! So ein unglaublicher Schwachsinn mit Registrierung, 
Treuhandkonto etc. pp., und dann noch die völlig abstruse "Verlsoung" 
von Elektroschrottcontainern, kann nur einem kranken Politikergehirn 
entspringen. Aber weit gefehlt! Die Wirtschaftslobby kann noch viel 
abartigeres erdenken.

von Interessierter (Gast)


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> dass wir vollends in einem Bürokratie- und Lobbysumpf
> versinken.

Wie hieß nochmal die Spasspartei, die sich ganz groß auf die Fahnen 
geschrieben hatte Bürokratie abzubauen? War das nicht die FDP? Wo bleibt 
eigentlich die Einlösung dieses Versprechens?

> Mit dem ElektroG sollten augenscheinlich die Kleinen über die
> Bürokratie zermürbt werden. Und diese Rechnung ist offensichtlich ganz
> und gar aufgegangen.

Es sollte doch gerade einer immer vorgeblich so Mittalstand freundlichen 
Partei oberstes Ziel seien solche Markthürden einzureißen. Aber mein 
schlimmer Verdacht ist mit Mittelstand meinte die FDP immer nur 
diejenigen, die diese absurden Gebühren mit einem müden Lächeln als 
Nebensächlichkeit abtun, angesichts ihrer Finanzkraft.

von Xaver (Gast)


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Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt 
wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch 
registrieren.

von Interessierter (Gast)


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> Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt
> wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch
> registrieren.

Das halte ich für eine Fehlinterpretation der Gesetzeslage. Ein Bausatz 
ist im einfachsten Sinne ein Beutel Bauteile mit einer Platine darin 
nebst einer Bauanleitung. Davon bedarf einzeln nichts der Registrierung 
und eine Geräteeigenschaft gibt es im unzusammengebauten Zustand auch 
noch nicht.

Hier hat bei der Informationsweitergabe wohl mal wieder das 'Stille Post 
Problem' Wirkung gezeigt.

von Xaver (Gast)


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von Malte _. (malte) Benutzerseite


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Nach dem Interview ist also der Unterschied: Muss gelötet werden und ist 
Steckbar in einen Sockel...

Ab einem Gewissen Punkt ist ist es vielleicht einfacher Schadstofffreie 
Bauteile zu erfinden, die man guten Gewissens über den Hausmüll 
entsorgen kann ;-)

von Thomas (kosmos)


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die einfachste Möglichkeit ist also seine Produkte nur in die Schweiz zu 
verkaufen zwar ein etwas kleinerer Markt aber unbürokratisch.

von dyrhfg (Gast)


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>Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt
>wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch
>registrieren.

Du kannst doch nicht die fragen, die das Geld wollen! Was dabei 
rauskommt ist doch klar.

Wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Unparteiischen.

Gast

von Ralle (Gast)


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Hallo Thomas,

Ist das wirklich so mit der Schweiz?

Kann ich dahin Elektroteile und Geräte in die Schweiz verkaufen ohne 
mich bei EAR anzumelden?

Aber da hat man doch wieder das Problem mit der Verzollung oder?

von Xaver (Gast)


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> Wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Unparteiischen.

Z.B.? Nach Möglichkeit unentgeltlich.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Die EAR darf dazu gerne eine Aussage machen (wobei fraglich ist, ob sie 
das überhaupt darf). Die ist aber nicht maßgebend.

Im übrigen halte ich die Einordnung von Bausätzen als Geräte einfach für 
falsch. Im ElektroG ist das schon recht eindeutig geregelt: das Gerät 
muss ohne größeren Aufwand von Laien in Betrieb genommen werden können.
Das ist bei einem Bausatz sicherlich nicht der Fall.

Ich kenne auch keinen Bausatzhersteller, der sich hätte registrieren 
lassen.

Ich würde das vor Gericht mit einem einfachen Beispiel klären:
Einmal ein Beutel mit allen Bauteilen von Reichelt, einmal ein Beutel 
mit allen Bauteilen von mir. Und die würde ich dem Richter vorlegen und 
sagen, dass für den einen Beutel ausdrücklich nicht gezahlt werden muss, 
für den anderen aber soll.

Chris D.

von Thomas (kosmos)


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Man muss sich halt an die Schweizer regeln halten die ja ganz human sein 
sollen.

von Mario (Gast)


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Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man ja in dem Land registriert 
sein, wo man hinliefert.
Liefert man also in die Schweiz, dann geht das die EAR eigentlich nichts 
an. EIGENTLICH deshalb, weil ich schon ein Formular hatte in dem gefragt 
worden war, was man in andere Länder geliefert hat.
Ich werde den Verdacht nicht los, das es hier um was ganz anderes geht.

Falls jemand genau rausfindet wie das mit der Schweiz funktionieren 
könnte, wäre ich wieder dabei.
Ich hatte schon vor einiger Zeit das dortige Unternehmen angeschrieben, 
doch leider keine Antwort bekommen. Eventuell gibt man sich dort mit 
solchen Mindermengen gar nicht ab!
Für den EAR-Mist in dieser Art habe ich keine Lust. Um so besser wenn 
das mit der Schweiz unproblematsch wäre.



Was ist eigentlich, wenn mir ein Anwalt sagt / schreibt, "brauch ich 
nicht registrieren" und es kommt dann zu einer Verhandlung und die EAR 
sagt "registrieren" und die bekommen Recht? Der "Hebel" scheint ja 
unheimlich lang zu sein.

von Ralle (Gast)


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Hier habe ich noch was gefunden auszug von der IHK bezüglich 
Wiederrufsrecht bei Ebay:

Widerrufsrecht bei Internetauktionen

Widerrufsfrist bei eBay-Verkäufen
Rechtsprechung: 1 Monat Widerrufsfrist statt 2 Wochen

Die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bei eBay-Verkäufen beträgt einen Monat 
statt der sonst üblichen 2 Wochen.
Dies haben das OLG Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az. 3U 103/06) und 
das KG Berlin (Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5W 156/06) entschieden.

Die regelmäßige Frist von zwei Wochen gelte nur dann, wenn der 
Verbraucher vor oder bei Zustandekommen des Vertrages nochmals in 
Textform über das Widerrufsrecht belehrt werde.
Da der Vertragsschluss bei eBay bereits durch die Verbrauchererklärung 
zustande komme und die Widerrufsbelehrung den Anforderungen an die 
Textform nicht genüge, könne dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst 
nach Vertragsschluss in Textform übermittelt werden. Die Widerrufsfrist 
verlängere sich daher auf einen Monat.

Die IHK Pfalz empfiehlt angesichts dieser beiden Entscheidungen, bei 
Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen ein einmonatiges 
Widerrufsrecht einzuräumen und auch entsprechend zu belehren.

von Ralle (Gast)


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Ich habe jetzt nochmal ein bischen bei EAR nachgelesen
und wenn ich das richtig verstehe zähle ich nur als Hersteller wenn ich 
Artikel Importiere bzw selbst herstelle
also dementsprechend zum ersten mal in den Verkehr bringe als 
Hersteller.

Das heist wenn ich bei einem Händler in Deutschland kaufe und der 
bereits registriert ist brauche ich das nicht nochmals zu tun denn dann 
sind ja auch die  Geräte bereits gekennzeichnet.

Richtig???

von Ralle (Gast)


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Habe noch was gefunden

Frage: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?

Wer als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt ist zunächst in § 3 Abs. 
11 ElektroG geregelt. Hersteller ist danach vor allem derjenige, der ein 
entsprechendes Elektro- oder Elektronikgerät gewerbsmäßig unter seinem 
Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in 
Verkehr bringt. Dies ist sozusagen der „klassische“ Hersteller eines 
Gerätes, der das Gerät auch in Deutschland vertreibt.

Allerdings hat sich auch als Hersteller zu behandeln lassen, der 
Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals gewerbsmäßig in den 
Geltungsbereich des ElektroG einführt und in Verkehr bringt (oder in 
einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführt). Hierunter 
fällt also beispielsweise derjenige Händler, der Produkte unmittelbar 
aus China importiert und in Deutschland in Ladengeschäften oder über das 
Internet verkauft.

Zu guter Letzt – und hier besteht ein enormes Rechtsrisiko für 
Unwissende – gelten nach § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG auch solche 
Vertreiber (also Händler!!!) als Hersteller im Sinne des ElektroG, die 
schuldhaft neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht registrierter 
Hersteller zum Verkauf anbieten - wobei nicht einmal erforderlich ist, 
dass bereits Elektro- oder Elektronikgeräte verkauft wurden.

Entscheidend ist, dass die Fiktion nur eintritt, wenn der Online-Händler 
(als sog. „Vertreiber“) schuldhaft gehandelt hat. Dies ist immer dann 
der Fall, wenn der Händler weiß, billigend in Kauf nimmt oder aufgrund 
fehlender Sorgfalt verkennt, dass er Geräte nicht registrierter 
Hersteller anbietet. Führt ein Hersteller im schriftlichen 
Geschäftsverkehrs nicht die nach § 6 Abs. 2 S.4 ElektroG erforderliche 
Registrierungsnummer, so ist vom Händler zu verlangen, dass er sich beim 
Hersteller oder auf der vom EAR gemäß § 14 Abs. 2 einzurichtenden 
Internetseite erkundigt, ob dieser registriert ist (so auch der 
Kommentar zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Giesberts/Hilf).

Achtung: Diese Herstellerfiktion hat absolute Praxisrelevanz! So 
untersagte etwa das Landgericht München I (Beschluss vom 20.06.2008, Az. 
1HK O 10415/08) einem Online-Händler, im geschäftlichen Verkehr mit dem 
Endverbraucher Angebote von kennzeichnungspflichtigen Waren im Sinne des 
ElektroG zu veröffentlichen oder zu unterhalten. Das Landgericht München 
I stufte den Händler als „Hersteller“ i.S.d. ElektroG ein. Da dieser 
schuldhaft nicht registrierte Elektrowaren gehandelt hat, sei ein 
wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß gegen das ElektroG gegeben.

Fazit für Händler: Auch der einfache Online-Händler von Elektrogeräte 
hat sich registrieren zu lassen, wenn der tatsächliche Hersteller oder 
Importeur, von dem er seine Geräte bezieht, nicht der 
Registrierungspflicht nachgekommen ist. Diese Verantwortlichkeit von 
Händlern soll sicherstellen, dass tatsächlich für jedes Gerät, das auf 
dem deutschen Markt angeboten wird, ein entsorgungspflichtiger 
„Hersteller“ zur Verfügung steht und dementsprechend zur Verantwortung 
gezogen werden kann.
Ob ein Hersteller bereits registriert ist, lässt sich ganz einfach in 
einer Online-Datenbank der Stiftung EAR (www.stiftung-ear.de) 
nachschauen.

von Ralle (Gast)


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Welche Produkte sind betroffen?
Die Registrierungspflicht betrifft 95 % aller IT- und TK-Produkte wie 
z.B. PCs, Notebooks, Drucker, Monitore, Kopierer, Telefone, Faxgeräte, 
Produkte der Unterhaltungselektronik (bspw. MP3 Player, Digitalkameras), 
aber auch Spielkonsolen oder Zubehör. Unabhängig vom B2C- oder 
B2B-Vertriebskanal sind alle Geräte betroffen, die zu einer privaten 
Nutzung geeignet sind. Bei einigen Geräten (z.B. PC-Komponenten) ist 
noch nicht eindeutig festgelegt, ob sie unter die Kategorie „Ersatzteil“ 
fallen und nicht meldepflichtig sind. Hierzu soll es ab Ende Mai einen 
Produktkatalog als Richtlinie vom Umweltbundesamt geben.

Was bedeutet das für Sie, den IT- und TK-Fachhandel?
Nichts – wenn Sie als Zwischenhändler weder Hersteller, noch Importeur 
sind. Der Fachhandel kann kleine Mengen genauso wie der Verbraucher 
entsorgen (s.o.). Bei größeren Mengen werden Entsorgungsunternehmen 
beauftragt - wie bereits heute schon.



Wer gilt als Hersteller oder Importeur?
Sie gelten als Hersteller, wenn Sie Geräte produzieren oder Elektro- 
oder Elektronikteile erwerben und in Geräte einbauen. Sie gelten als 
Importeur, wenn Sie den Kaufvertrag in einem anderen Land schließen als 
Sie die Ware verkaufen. Auch die Distribution ist oftmals in der Rolle 
des Importeurs.

von importör? (Gast)


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@Ralle
muss ich auch registrieren, wenn ich privat z.B.
einen MP3-player im Ausland kaufe?
oder eine im Auslandurlaub erworbene Kamera mitbringe?

von Ralle (Gast)


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Hallo importör

nein privat natürlich nicht

Man muss sich auch nicht als Verkäufer registriene wenn man ein Gaerät 
im Ausland kauft zum Eigengebrauch.

Nur darf man es dann nicht verkaufen

Privat ist es e´sowieso egal denn dann importiert ja der Verkäufer zu 
dir und dieser steht dann in der Pflicht sich zu registrieren.

von Ralle (Gast)


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Meine Beiträge sind nur aus Recherchen

Keine Verbindlichen Aussagen und keine Rechtsberatung sondern nur als 
info zu sehen.

Muss man ja sagen sonst kommt wieder jemand und meckert
bin selbst nur hier um etwas Licht ins Dunkle zu bekommen, Gelle

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Also für seine Rechtsauskünfte haftet der Anwalt, allerdings nicht dafür 
das dein von ihm vor Gericht vertretendes Anliegen dann auch für dich 
entschieden wird. Durch einen Anwalt steigen also nur deine Chancen, 
mehr nicht!!!
Soweit ich mich erinnere, haben die Anwälte für falsche Rechtsauskünfte 
auch eine eigene Haftpflichtversicherung.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ralle schrieb:
> Habe noch was gefunden
>
> Frage: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
>
> Wer als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt ist zunächst in § 3 Abs.
> 11 ElektroG geregelt. Hersteller ist danach vor allem derjenige, der ein
> entsprechendes Elektro- oder Elektronikgerät gewerbsmäßig unter seinem
> Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in
> Verkehr bringt. Dies ist sozusagen der „klassische“ Hersteller eines
> Gerätes, der das Gerät auch in Deutschland vertreibt.
>

Steht da wirklich 'Markennamen' ??
Das wäre interessant, da eine Marke ein geschützter Begriff ist und 
normalerweise nur mittelständige bis große Firmen alles per Marke 
absichern.
Würde bedeuten, das ein Kleinunternehmer und um das geht es ja hier 
erstmal, ohne Marke schlicht und ergreifend NICHT betroffen ist!

Das hätte Aussicht auf Erfolg und müßte durch einen Anwalt oder notfalls 
Musterprozeß abgecheckt werden.

von Ralle (Gast)


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@abdul k.

so steht es da
habe ich von so einer rechtberaterseite gefunden

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Ralle schrieb:
> Hallo importör
>
> nein privat natürlich nicht
>
> Man muss sich auch nicht als Verkäufer registriene wenn man ein Gaerät
> im Ausland kauft zum Eigengebrauch.
>
> Nur darf man es dann nicht verkaufen

So kann man das nicht sagen, es muss heißen

man darf es nicht gewerblich vertreiben ( = in den Markt einführen).

Verkaufen != gewerblich vertreiben (genauer KANN gleich sein, MUSS ABER 
NICHT) :)

Privat kannst du im kleinen Rahmen alles veräußern (an Freunde, 
Kollegen, die Oma etc., wird ja auch rege gemacht), das kann auch eine 
EAR mit ihrem Stuss nicht außer Kraft setzen.

von kakadu (Gast)


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Wer kann mir sagen ob dies jetzt so ist, dass wenn ein Hersteller oder 
Marke z.b Acer zb. Amazon in der Lister der Registrierten Hersteller bei 
EAR eingetragen ist und ich kaufe bei denen ein Produkt zum 
Wiederverkauf

dann muss ich mich nicht auch noch registrieren bei EAr?????

Ist dies so weis das jemand ??

von kakadu (Gast)


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Schade das kann anscheinend niemand sagen.

Nur die EAR aber ob die einem richtige Auskunft geben?
hm mal sehen ich werde da heute anrufen.

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