Forum: Offtopic Kennzeichnungspflicht kommt für 250g Drohnen


von drohnenaufsicht (Gast)


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Beitrag "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über eigenen Grund"


Alles kommt :

- Kennzeichnungspflicht ab 250 g
- ab 5 KG Führerschein
- Eignungstest und Mindestalter

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile



"
Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten 
Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht 
eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der 
Spiegel" berichtete. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt 
werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen.

Für alle größeren Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht soll es weitere 
Anforderungen geben. So soll für den Betrieb eine Erlaubnis nötig sein, 
die bei den zuständigen Landesbehörden zu haben ist.

Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein. Um diesen 
"Kenntnisnachweis" zu bekommen, sollen Nutzer eine Prüfung bei einer 
anerkannten Stelle machen. Dies soll auch online möglich sein. 
Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll 
zehn Jahre gelten.
"

Angaben des Antragstellers
-Zweck des Betriebs des UAS
-Angaben zum UAS
-Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
-Erklärung zum Datenschutz
-Einzelerlaubnis
-Lageplan mit Eintrag des Aufstiegsortes und
-Flugraumes, Angabe der Aufstiegsstelle

-Einverständniserklärung des Grundstücks-
eigentümers der Aufstiegsstelle (bzw. sons-
tigen Berechtigten)

-Angaben zum Zeitraum (Datum und Zeit)
und ggf. Anzahl und Dauer der Aufstiege.

-Technische Angaben zum UAS und Anga-
ben zur Nutzlast

-Angaben zu bisherigen Kenntnissen und
Erfahrungen bzw. Schulungsnachweis des
Steuerers

-Soweit nicht von der Erlaubnisbehörde ein-
geholt:

> Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Ordnungsbehörde/Polizeidienststelle

von drohnenaufsicht (Gast)


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Sry, "Kennzeichnungspflicht kommt für 250g Drohen"
vieleicht ist ein Moderator so freundlich und ändert bitte den 
unbeabsichtigten Fehler "Drohen" in "Drohnen" durch zu schnellen 
Schreibstil ab, sehr dankenswert!

von axsdcfvgb (Gast)


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drohnenaufsicht schrieb:
> vieleicht ist ein Moderator so freundlich und ändert bitte den
> unbeabsichtigten Fehler "Drohen" in "Drohnen" durch zu schnellen
> Schreibstil ab, sehr dankenswert!

Ob das nicht besser in Offtopic aufgehoben ist?
Im Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik ist es jedenfalls 
falsch.


axsdcfvgb

von Old P. (Gast)


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Hmmm,
ich war ja ganz zu Anfang der Mikrokopter nicht ganz unbeteiligt, doch 
seit es die Dinger beim Discounter gibt bin ich raus. Meiner (natürlich 
Eigenbau) ist seit vielen Jahren nicht mehr geflogen, müsste ich mal 
wieder starten.
Aaaber:
Das der ungezügelte Hype auch Arschlöcher an die Steurung lässt, führt 
eben zu solchen Überlegungen. Wenn ich bei YT so sehe, was und wie 
geflogen und vor allem gefilmt wird, überlege ich ernsthaft mein 
Luftgewehr wieder schussfertig zu machen. ;-)
Also ja, eine Kennzeichnung könnte helfen, auch wenn die seriösen User 
mal wieder wegen ein paar Idioten gegängelt werden.

Old-Papa

von Harald W. (wilhelms)


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drohnenaufsicht schrieb:
> Sry, "Kennzeichnungspflicht kommt für 250g Drohen"
> vieleicht ist ein Moderator so freundlich und ändert bitte den
> unbeabsichtigten Fehler "Drohen" in "Drohnen" durch zu schnellen
> Schreibstil ab, sehr dankenswert!

Ich finde die Bezeichnung "Drohne" sowieso ziemlich unpassend.
Eine Drohne ist für mich ein Gerät, welches zur militärischen
Überwachung und Tötung von Menschen benutzt wird. Für die
von Privatmenschen benutzten Geräte sollte man eher das schon
seit Jahren übliche Wort "Modellhubschrauber" benutzen.

von Unbekannt U. (Gast)


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Eine Kennzeichnungspflicht für Flug-Spielzeug ist in der Praxis in etwa 
so effektiv wie eine Ausweiskopie-in-der-Wohnung-Hinterlege-Pflicht für 
Einbrecher.

von Soul E. (Gast)


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Ursprünglich hiessen die Teile Multicopter. Bzw der Vierrotorige im 
Speziellen Quadrocopter.

Modellhubschrauber bezeichnet die Teile mit einem großen Rotor in der 
Mitte und einem kleinen am Schwanz (die zu fliegen ohne Lageregelung 
eine Kunst war).

von (prx) A. K. (prx)


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Unbekannt U. schrieb:
> Eine Kennzeichnungspflicht für Flug-Spielzeug ist in der Praxis in etwa
> so effektiv wie eine Ausweiskopie-in-der-Wohnung-Hinterlege-Pflicht für
> Einbrecher.

Im PDF kann ich zwar nichts dazu finden, aber so arg blöd wäre eine 
Kennzeichnung oder registrierte Seriennummer dann doch nicht. Klar, wer 
es gezielt drauf anlegt, der entfernt die vorher. Aber jene Idioten, die 
einfach bloss zu blöd sind, das Risiko ihrer Handlungen zu erkennen, die 
machen das nicht.

Und um in deinem Beispiel zu bleiben - manche machen das freiwillig:
http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/einbrecher-vergisst-seinen-ausweis-id14308686.html
http://regionalheute.de/einbrecher-laesst-seinen-ausweis-am-tatort/
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20758766_jjj.html
http://mobil.krone.at/phone/kmm__1/story_id__157232/sendung_id__25/story.phtml

von Lasst mich A. (ich_bin_durch)


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Und wer kontrolliert das wieder? Stichwort 
"Ausweiskopie-in-der-Wohnung-Hinterlege-Pflicht für Einbrecher"™ von 
Unbekannt Unbekannt.

Vor dem Flug die Schilder abmachen und bei einem Unfall möglichst 
schnell verschwinden, man ist ja dank Fernsteuerung nicht mitten drin. 
Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt 
das auch was?

von Michael L. (michaelx)


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Lasst mich A. schrieb:
> Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt
> das auch was?

Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder 
Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr 
viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-)

von Mac G. (macgyver0815)


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Michael L. schrieb:
> Lasst mich A. schrieb:
>> Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt
>> das auch was?
>
> Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder
> Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr
> viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-)


Wie wärs mit 100W LED Beleuchtung.
Dann sieht man wenigstens nachts was so los ist.
Ah schau - lauter UFOs :-)

von (prx) A. K. (prx)


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Michael L. schrieb:
> Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder
> Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr
> viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-)

Wenn sich in den Trümmern des Cockpits eines Airliners die Reste eines 
Copters wiederfinden, dann darf die Nummer auch wesentlich kleiner sein.

von Mike M. (mikeii)


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Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen1
ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung
des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung,
so gelten die Regelungen über Flugmodelle.

Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere
ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es
sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.

D.h. sollange ich das Teil als Spassgerät benutze, bleiben alle 
Regelungen wie vorher erhalten?


Vielen lieben Dank an all die Prollos mit Ihren Phantom oder was weiß 
ich was für Kackschüsseln die das ganze erst nötig machen -.-

von Harald W. (wilhelms)


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A. K. schrieb:

> Im PDF kann ich zwar nichts dazu finden, aber so arg blöd wäre eine
> Kennzeichnung oder registrierte Seriennummer dann doch nicht. Klar,
> wer es gezielt drauf anlegt, der entfernt die vorher.

Genau. Bei meinem Auto entferne ich auch immer das Kennzeichen,
bevor ich einen Unfall baue. :-)

von Rick M. (rick-nrw)


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Michael L. schrieb:
> Lasst mich A. schrieb:
>> Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt
>> das auch was?
>
> Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder
> Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr
> viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-)

Falls mir so ein Ding durch mein großes Wohnzimmerfenster kracht, könnte 
das durchaus etwas bringen.

Nur, wer soll das mit der Kennzeichnung kontrollieren?

von Icke ®. (49636b65)


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Rick M. schrieb:
> Nur, wer soll das mit der Kennzeichnung kontrollieren?

Das ist der Knackpunkt. Die bisherigen Regelungen im Luftfahrtgesetz 
sind völlig ausreichend, bspw. ist der Betrieb von Flugmodellen in 
weniger als 1,5km Entfernung von Flugplätzen schon ewig verboten bzw. 
genehmigungspflichtig. Dennoch kommt es häufig zu Zwischenfällen, weil 
wirksame Kontrollen nicht stattfinden bzw. gar nicht möglich sind. Wer 
soll denn bitte ein Gebiet von mehreren km² Größe permanent überwachen? 
Diejenigen, die jetzt schon bestehende Gesetze ignorieren, werden sich 
auch für verschärfte Regelungen nicht interessieren. Ein Gesetz, dessen 
Einhaltung nicht durchsetzbar ist, hat keinerlei Sinn.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Ein Gesetz, dessen
> Einhaltung nicht durchsetzbar ist, hat keinerlei Sinn.

Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst. 
Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen?

von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst.
> Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen?

Im Gegenteil. Man sollte ins Auto einen Geschwindigkeitsbegrenzer 
einbauen - GPS gestützt, der automatisch die maximale Geschwindigkeit 
begrent, sobald man auf einem geschwindigkeitsbegrenzten 
Straßenabschnitt unterwegs ist.
;-)

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
> Ein Gesetz, dessen Einhaltung nicht durchsetzbar ist, hat keinerlei
> Sinn.
>
> Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst.
> Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen?

Ich schlage vor dass am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeuge mit 
einer Art "Nummernschild" ausgestattet werden.

;)

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst.
> Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen?

Quatsch, der Vergleich hinkt nicht nur, er hat keine Beine. Tempolimits 
werden ständig und allerortens kontrolliert. Der Aufstieg eines 
Modellfluggerätes aber so gut wie gar nicht. Wenn die geltenden 
Bestimmungen schon nicht durchgesetzt werden, wird eine Verschärfung 
auch nichts bewirken.

von Harald W. (wilhelms)


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Icke ®. schrieb:

> Die bisherigen Regelungen im Luftfahrtgesetz
> sind völlig ausreichend, bspw. ist der Betrieb von Flugmodellen in
> weniger als 1,5km Entfernung von Flugplätzen schon ewig verboten

Ja, man sollte rund um die Flugplätze "Jammer" montieren, um die
Flugmodelle zum Absturz zu bringen. Ich denke, das würde einen
guten Lerneffekt ergeben.

von Martin S. (led_martin)


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Harald W. schrieb:
> Ja, man sollte rund um die Flugplätze "Jammer" montieren, um die
> Flugmodelle zum Absturz zu bringen.

Und damit die Sicherheit der 'Großen' mehr gefährden, als es ein 
einzelner Quadrokopter tut. Im Flugbetrieb wird nämlich eine ganze Menge 
Funktechnik eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen - Martin

von Icke ®. (49636b65)


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Martin S. schrieb:
> Im Flugbetrieb wird nämlich eine ganze Menge
> Funktechnik eingesetzt.

Die allerdings ganz sicher nicht im 2,4GHz Band arbeitet, mit dem 
üblicherweise aktuelle Flugmodelle gesteuert werden. Das Problem dürfte 
eher darin liegen, selektiv den Luftraum verletzende Drohnen zu stören. 
Dazu müßte man erstmal genau detektieren, wo sie sich befindet, denn 
wenn sie 1501m weit vom Flugplatz entfernt fliegt, ist das legal. Als 
nächstes müßte man entweder die Steuerung übernehmen oder die 
Kommunikation zwischen Sender und Empfänger stören. Ersteres ist 
aufgrund des Pairings zwischen Sender und Empfänger gar nicht so einfach 
und erfordert ständig einsatzbereites Personal. Letzteres ist technisch 
ebenfalls schwierig, denn die Störung bedarf eines kräftigen Signals, 
das sich ganz sicher nicht auf das beabsichtigte Ziel beschränkt, 
sondern darüberhinaus andere Geräte im 2,4GHz-Band beeinträchtigt. Zudem 
hat die Störung nicht zwangsläufig den Absturz der Drohne zur Folge, 
sondern deren Verhalten wird möglicherweise unberechenbar, was erst 
recht nicht erwünscht ist. Jammer lösen das Problem also nicht.

von Thomas H. (nanana)


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drohnenaufsicht schrieb:
> Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten
> Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht
> eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der
> Spiegel" berichtete.

Genau das ist es im Moment, ein Entwurf.

drohnenaufsicht schrieb:
> Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt
> werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen.

Vielleicht auch gleich die Bankverbindung, damit der Schaden schnell 
beglichen werden kann?

Ich denke wir haben ausreichend Gesetze zum Betrieb von Flugmodellen. 
Allein an der Haftpflichtversicherung wird es den meisten der hier 
anvisierten irren (Phantom) Piloten fehlen. Und wer kontrolliert das?

von Rainer U. (r-u)


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Wo steht das mit den 250 Gramm? Bin wohl irgendwie zu blind.. :-)

Das wär ja mal pragmatisch, um zumindest die ganzen Mini-Spielzeuge 
nicht alle erfassen zu müssen..

von Stefan M. (derwisch)


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Ich frage mich, wo die ganzen kleinen und großen Multikopter eigentlich 
alle sind?
Seit man die Dinger fast schon im Ü-Ei aufgezwungen bekommt, sollte man 
doch meinen, dass man zumindest bei schönem Wetter täglich 2 bis 5 
Kopter in freier Wildbahn fliegen sehen kann.
Ist aber nicht der Fall.
Obwohl ich täglich zwischen ländlicher und städtischer Umgebung pendele 
habe ich bisher vielleicht 5 mal insgesamt zufällig einen Kopter 
irgendwo fliegen sehen.
Obwohl ich selbst im Modellflugverein bin, und auch einen großen 
Quadrocopter habe... Da hat man eigentlch ein Auge für "Flugobjekte".

Wie ist das bei euch?
Bei der unüberschaubaren Kopterflut in den Läden, müsste man ja 
eigentlich schon täglich so ein Ding vor der Nase fliegen sehen.

von Matthias X. (current_user)


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Es ist halt gerade "in" d.h. Die Leute kaufen es, spielen damit zweimal 
und dann liegt es in der Ecke. Spätestens wenn ein Propeller defekt ist, 
dann ist es für den nicht Modellbauer zu kompliziert.

von (prx) A. K. (prx)


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Stefan M. schrieb:
> Seit man die Dinger fast schon im Ü-Ei aufgezwungen bekommt,

Diese Kategorie landet im Schrank, nachdem anfangs zu Hause ein paar 
Blumenwasen aus dem Weg geräumt wurden.

von Old P. (Gast)


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Stefan M. schrieb:
> Ich frage mich, wo die ganzen kleinen und großen Multikopter eigentlich
> alle sind?

Ich behaupte, 99% sind im Orkus!
Im Gegensatz zu irgendwelchen YT-Videos und der Werbung ist es eben doch 
nicht so leicht diese Dinger vernünftig in der Luft zu halten.
Einen 2. (3.-x.) kaufen dann nur hartgesottene.

> Wie ist das bei euch?
> Bei der unüberschaubaren Kopterflut in den Läden, müsste man ja
> eigentlich schon täglich so ein Ding vor der Nase fliegen sehen.

In meiner Umgebung (Berliner Randlage) tatsächlich noch nicht. Aber bei 
diversen "Techniktreffen" in letzter Zeit doch mal einige wenige. 
Allerdings dann keine Spielzeuge ;-)

Old-Papa

von D. I. (Gast)


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Old P. schrieb:
> Im Gegensatz zu irgendwelchen YT-Videos und der Werbung ist es eben doch
> nicht so leicht diese Dinger vernünftig in der Luft zu halten.
> Einen 2. (3.-x.) kaufen dann nur hartgesottene.

Och, so ne Phantom 4 ist relativ idiotensicher, da muss man sich schon 
anstrengen die durch normales Benutzen kaputt zu bekommen, allerdings 
kostet die auch ein paar Euros :) Spaß machts auf alle Fälle.

von Rainer U. (r-u)


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Ich habe nochmal nach den 250 Gramm gesucht und bin in Österreich fündig 
geworden:

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/kategorien.html

Da zählt offenbar alles unter 250 Gramm als Spielzeug. Genaugenommen ist 
es sogar die Aufprallenergie von 79 Joule.

Aber in DE gibt es wohl nichts vergleichbares. Ich fände es aber 
sinnvoll.

Heißt es dann wiederum, dass man die Spielzeuge auch über 
Menschenansammlungen fliegen lassen darf, weil es ja keine "Drohnen" 
sind? So wie man einen Ball über eine Menschenansammlung werfen darf? 
Oder ist das auch nicht erlaubt? :-)

von Rainer U. (r-u)


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D. I. schrieb:
> da muss man sich schon
> anstrengen die durch normales Benutzen kaputt zu bekommen

Oder in der Luft eine zweite treffen :-)

von Icke ®. (49636b65)


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Rainer U. schrieb:
> Heißt es dann wiederum, dass man die Spielzeuge auch über
> Menschenansammlungen fliegen lassen darf, weil es ja keine "Drohnen"
> sind? So wie man einen Ball über eine Menschenansammlung werfen darf?
> Oder ist das auch nicht erlaubt? :-)

In D gibt es keine "Spielzeug"-Ausnahmen. Jede Art von Flugmodellen 
zählt unabhängig vom Gewicht als Luftfahrtgerät im Sinne des LuftVG, 
sobald sie im Freien betrieben werden. Das Verbot über 
Menschenansammlungen zu fliegen, ergibt sich aus §20 der LuftVO:

Zitat:
"Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der 
Erlaubnis:
...
e) aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden,"

von Icke ®. (49636b65)


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Rainer U. schrieb:
> Oder in der Luft eine zweite treffen :-)

Das nennt sich dann Aircombat...

von M.A. S. (mse2)


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Icke ®. schrieb:
> Das Verbot über
> Menschenansammlungen zu fliegen, ergibt sich aus §20 der LuftVO:
Ach, gibt es da ein Verbot, ja? Dann habe ich gestern einen Verstoss 
gegen dieses Verbot beobachtet. Direkt über mir.
Gefilmt werden, wenn man es nicht möchte, ist nur die eine Sache. Falls 
so ein Ding aber mal abstürzt: das Teil sah nicht eben klein und leicht 
aus...

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:
> Ach, gibt es da ein Verbot, ja?

Genau genommen ist es verboten, sofern nicht explizit eine behördliche 
Erlaubnis vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann bspw. für kommerzielle 
Zwecke beantragt werden.

> Direkt über mir.

Du allein bist noch keine Ansammlung:

Zitat:
"In einer „Menschenansammlung“ sieht die Rechtsprechung „das 
Zusammensein einer Vielzahl von Menschen, d.h. einer so großen 
Personenmehrheit, das ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf 
das Hinzukommen oder Weggehen eines einzelnen nicht mehr ankommt"

https://www.dmfv.aero/presse/fliegen-ueber-menschenansammlungen/

von S. B. (stilbluete)


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Ich finde es gut!

Wer über 1/4 kg in die Luft bringen will, nur um seinen Spieltrieb zu 
befriedigen, und dessen "Objekt" auf mich, das Dachfenster, mein Auto, 
mein Kind... fallen könnte, den will ich auch eventuell rechtlich 
"greifen" können. Auch die Prüfung einer gewissen "Fähigkeit", wenn man 
größere Objekte über anderer Leute Dasein fliegen lässt, ist zu 
begrüßen.

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