Beitrag "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über eigenen Grund" Alles kommt : - Kennzeichnungspflicht ab 250 g - ab 5 KG Führerschein - Eignungstest und Mindestalter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile " Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der Spiegel" berichtete. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen. Für alle größeren Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht soll es weitere Anforderungen geben. So soll für den Betrieb eine Erlaubnis nötig sein, die bei den zuständigen Landesbehörden zu haben ist. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein. Um diesen "Kenntnisnachweis" zu bekommen, sollen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle machen. Dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten. " Angaben des Antragstellers -Zweck des Betriebs des UAS -Angaben zum UAS -Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung -Erklärung zum Datenschutz -Einzelerlaubnis -Lageplan mit Eintrag des Aufstiegsortes und -Flugraumes, Angabe der Aufstiegsstelle -Einverständniserklärung des Grundstücks- eigentümers der Aufstiegsstelle (bzw. sons- tigen Berechtigten) -Angaben zum Zeitraum (Datum und Zeit) und ggf. Anzahl und Dauer der Aufstiege. -Technische Angaben zum UAS und Anga- ben zur Nutzlast -Angaben zu bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen bzw. Schulungsnachweis des Steuerers -Soweit nicht von der Erlaubnisbehörde ein- geholt: > Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Ordnungsbehörde/Polizeidienststelle
Sry, "Kennzeichnungspflicht kommt für 250g Drohen" vieleicht ist ein Moderator so freundlich und ändert bitte den unbeabsichtigten Fehler "Drohen" in "Drohnen" durch zu schnellen Schreibstil ab, sehr dankenswert!
drohnenaufsicht schrieb: > vieleicht ist ein Moderator so freundlich und ändert bitte den > unbeabsichtigten Fehler "Drohen" in "Drohnen" durch zu schnellen > Schreibstil ab, sehr dankenswert! Ob das nicht besser in Offtopic aufgehoben ist? Im Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik ist es jedenfalls falsch. axsdcfvgb
Hmmm, ich war ja ganz zu Anfang der Mikrokopter nicht ganz unbeteiligt, doch seit es die Dinger beim Discounter gibt bin ich raus. Meiner (natürlich Eigenbau) ist seit vielen Jahren nicht mehr geflogen, müsste ich mal wieder starten. Aaaber: Das der ungezügelte Hype auch Arschlöcher an die Steurung lässt, führt eben zu solchen Überlegungen. Wenn ich bei YT so sehe, was und wie geflogen und vor allem gefilmt wird, überlege ich ernsthaft mein Luftgewehr wieder schussfertig zu machen. ;-) Also ja, eine Kennzeichnung könnte helfen, auch wenn die seriösen User mal wieder wegen ein paar Idioten gegängelt werden. Old-Papa
drohnenaufsicht schrieb: > Sry, "Kennzeichnungspflicht kommt für 250g Drohen" > vieleicht ist ein Moderator so freundlich und ändert bitte den > unbeabsichtigten Fehler "Drohen" in "Drohnen" durch zu schnellen > Schreibstil ab, sehr dankenswert! Ich finde die Bezeichnung "Drohne" sowieso ziemlich unpassend. Eine Drohne ist für mich ein Gerät, welches zur militärischen Überwachung und Tötung von Menschen benutzt wird. Für die von Privatmenschen benutzten Geräte sollte man eher das schon seit Jahren übliche Wort "Modellhubschrauber" benutzen.
Eine Kennzeichnungspflicht für Flug-Spielzeug ist in der Praxis in etwa so effektiv wie eine Ausweiskopie-in-der-Wohnung-Hinterlege-Pflicht für Einbrecher.
Ursprünglich hiessen die Teile Multicopter. Bzw der Vierrotorige im Speziellen Quadrocopter. Modellhubschrauber bezeichnet die Teile mit einem großen Rotor in der Mitte und einem kleinen am Schwanz (die zu fliegen ohne Lageregelung eine Kunst war).
Unbekannt U. schrieb: > Eine Kennzeichnungspflicht für Flug-Spielzeug ist in der Praxis in etwa > so effektiv wie eine Ausweiskopie-in-der-Wohnung-Hinterlege-Pflicht für > Einbrecher. Im PDF kann ich zwar nichts dazu finden, aber so arg blöd wäre eine Kennzeichnung oder registrierte Seriennummer dann doch nicht. Klar, wer es gezielt drauf anlegt, der entfernt die vorher. Aber jene Idioten, die einfach bloss zu blöd sind, das Risiko ihrer Handlungen zu erkennen, die machen das nicht. Und um in deinem Beispiel zu bleiben - manche machen das freiwillig: http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/einbrecher-vergisst-seinen-ausweis-id14308686.html http://regionalheute.de/einbrecher-laesst-seinen-ausweis-am-tatort/ http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20758766_jjj.html http://mobil.krone.at/phone/kmm__1/story_id__157232/sendung_id__25/story.phtml
Und wer kontrolliert das wieder? Stichwort "Ausweiskopie-in-der-Wohnung-Hinterlege-Pflicht für Einbrecher"™ von Unbekannt Unbekannt. Vor dem Flug die Schilder abmachen und bei einem Unfall möglichst schnell verschwinden, man ist ja dank Fernsteuerung nicht mitten drin. Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt das auch was?
Lasst mich A. schrieb: > Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt > das auch was? Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-)
Michael L. schrieb: > Lasst mich A. schrieb: >> Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt >> das auch was? > > Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder > Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr > viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-) Wie wärs mit 100W LED Beleuchtung. Dann sieht man wenigstens nachts was so los ist. Ah schau - lauter UFOs :-)
Michael L. schrieb: > Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder > Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr > viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-) Wenn sich in den Trümmern des Cockpits eines Airliners die Reste eines Copters wiederfinden, dann darf die Nummer auch wesentlich kleiner sein.
Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen1 ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem. D.h. sollange ich das Teil als Spassgerät benutze, bleiben alle Regelungen wie vorher erhalten? Vielen lieben Dank an all die Prollos mit Ihren Phantom oder was weiß ich was für Kackschüsseln die das ganze erst nötig machen -.-
A. K. schrieb: > Im PDF kann ich zwar nichts dazu finden, aber so arg blöd wäre eine > Kennzeichnung oder registrierte Seriennummer dann doch nicht. Klar, > wer es gezielt drauf anlegt, der entfernt die vorher. Genau. Bei meinem Auto entferne ich auch immer das Kennzeichen, bevor ich einen Unfall baue. :-)
Michael L. schrieb: > Lasst mich A. schrieb: >> Ich finde die Kennzeichnungspflicht zwar prinzipiell gut, aber bringt >> das auch was? > > Ja klar. Wenn Kennzeichentafeln vorgeschrieben werden, die in jeder > Richtung auf mindestens 500 Meter lesbar sind, dann bringt das sehr > viel. Da kommt nämlich kaum noch eine Drohne vom Boden weg. ;-) Falls mir so ein Ding durch mein großes Wohnzimmerfenster kracht, könnte das durchaus etwas bringen. Nur, wer soll das mit der Kennzeichnung kontrollieren?
Rick M. schrieb: > Nur, wer soll das mit der Kennzeichnung kontrollieren? Das ist der Knackpunkt. Die bisherigen Regelungen im Luftfahrtgesetz sind völlig ausreichend, bspw. ist der Betrieb von Flugmodellen in weniger als 1,5km Entfernung von Flugplätzen schon ewig verboten bzw. genehmigungspflichtig. Dennoch kommt es häufig zu Zwischenfällen, weil wirksame Kontrollen nicht stattfinden bzw. gar nicht möglich sind. Wer soll denn bitte ein Gebiet von mehreren km² Größe permanent überwachen? Diejenigen, die jetzt schon bestehende Gesetze ignorieren, werden sich auch für verschärfte Regelungen nicht interessieren. Ein Gesetz, dessen Einhaltung nicht durchsetzbar ist, hat keinerlei Sinn.
Icke ®. schrieb: > Ein Gesetz, dessen > Einhaltung nicht durchsetzbar ist, hat keinerlei Sinn. Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst. Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen?
A. K. schrieb: > Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst. > Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen? Im Gegenteil. Man sollte ins Auto einen Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen - GPS gestützt, der automatisch die maximale Geschwindigkeit begrent, sobald man auf einem geschwindigkeitsbegrenzten Straßenabschnitt unterwegs ist. ;-)
A. K. schrieb: > Icke ®. schrieb: > Ein Gesetz, dessen Einhaltung nicht durchsetzbar ist, hat keinerlei > Sinn. > > Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst. > Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen? Ich schlage vor dass am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeuge mit einer Art "Nummernschild" ausgestattet werden. ;)
A. K. schrieb: > Kein Gesetz verhindert, dass du mit 100 Sachen durch den Ort bretterst. > Sollte man also die Geschwindigkeitsbegrenzung abschaffen? Quatsch, der Vergleich hinkt nicht nur, er hat keine Beine. Tempolimits werden ständig und allerortens kontrolliert. Der Aufstieg eines Modellfluggerätes aber so gut wie gar nicht. Wenn die geltenden Bestimmungen schon nicht durchgesetzt werden, wird eine Verschärfung auch nichts bewirken.
Icke ®. schrieb: > Die bisherigen Regelungen im Luftfahrtgesetz > sind völlig ausreichend, bspw. ist der Betrieb von Flugmodellen in > weniger als 1,5km Entfernung von Flugplätzen schon ewig verboten Ja, man sollte rund um die Flugplätze "Jammer" montieren, um die Flugmodelle zum Absturz zu bringen. Ich denke, das würde einen guten Lerneffekt ergeben.
Harald W. schrieb: > Ja, man sollte rund um die Flugplätze "Jammer" montieren, um die > Flugmodelle zum Absturz zu bringen. Und damit die Sicherheit der 'Großen' mehr gefährden, als es ein einzelner Quadrokopter tut. Im Flugbetrieb wird nämlich eine ganze Menge Funktechnik eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen - Martin
Martin S. schrieb: > Im Flugbetrieb wird nämlich eine ganze Menge > Funktechnik eingesetzt. Die allerdings ganz sicher nicht im 2,4GHz Band arbeitet, mit dem üblicherweise aktuelle Flugmodelle gesteuert werden. Das Problem dürfte eher darin liegen, selektiv den Luftraum verletzende Drohnen zu stören. Dazu müßte man erstmal genau detektieren, wo sie sich befindet, denn wenn sie 1501m weit vom Flugplatz entfernt fliegt, ist das legal. Als nächstes müßte man entweder die Steuerung übernehmen oder die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger stören. Ersteres ist aufgrund des Pairings zwischen Sender und Empfänger gar nicht so einfach und erfordert ständig einsatzbereites Personal. Letzteres ist technisch ebenfalls schwierig, denn die Störung bedarf eines kräftigen Signals, das sich ganz sicher nicht auf das beabsichtigte Ziel beschränkt, sondern darüberhinaus andere Geräte im 2,4GHz-Band beeinträchtigt. Zudem hat die Störung nicht zwangsläufig den Absturz der Drohne zur Folge, sondern deren Verhalten wird möglicherweise unberechenbar, was erst recht nicht erwünscht ist. Jammer lösen das Problem also nicht.
drohnenaufsicht schrieb: > Der Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten > Fluggeräten" schreibt für alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht > eine Kennzeichnung mit einer Plakette vor, wie zuerst das Magazin "Der > Spiegel" berichtete. Genau das ist es im Moment, ein Entwurf. drohnenaufsicht schrieb: > Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt > werden kann, müssen Name und Adresse darauf stehen. Vielleicht auch gleich die Bankverbindung, damit der Schaden schnell beglichen werden kann? Ich denke wir haben ausreichend Gesetze zum Betrieb von Flugmodellen. Allein an der Haftpflichtversicherung wird es den meisten der hier anvisierten irren (Phantom) Piloten fehlen. Und wer kontrolliert das?
Wo steht das mit den 250 Gramm? Bin wohl irgendwie zu blind.. :-) Das wär ja mal pragmatisch, um zumindest die ganzen Mini-Spielzeuge nicht alle erfassen zu müssen..
Ich frage mich, wo die ganzen kleinen und großen Multikopter eigentlich alle sind? Seit man die Dinger fast schon im Ü-Ei aufgezwungen bekommt, sollte man doch meinen, dass man zumindest bei schönem Wetter täglich 2 bis 5 Kopter in freier Wildbahn fliegen sehen kann. Ist aber nicht der Fall. Obwohl ich täglich zwischen ländlicher und städtischer Umgebung pendele habe ich bisher vielleicht 5 mal insgesamt zufällig einen Kopter irgendwo fliegen sehen. Obwohl ich selbst im Modellflugverein bin, und auch einen großen Quadrocopter habe... Da hat man eigentlch ein Auge für "Flugobjekte". Wie ist das bei euch? Bei der unüberschaubaren Kopterflut in den Läden, müsste man ja eigentlich schon täglich so ein Ding vor der Nase fliegen sehen.
Es ist halt gerade "in" d.h. Die Leute kaufen es, spielen damit zweimal und dann liegt es in der Ecke. Spätestens wenn ein Propeller defekt ist, dann ist es für den nicht Modellbauer zu kompliziert.
Stefan M. schrieb: > Seit man die Dinger fast schon im Ü-Ei aufgezwungen bekommt, Diese Kategorie landet im Schrank, nachdem anfangs zu Hause ein paar Blumenwasen aus dem Weg geräumt wurden.
Stefan M. schrieb: > Ich frage mich, wo die ganzen kleinen und großen Multikopter eigentlich > alle sind? Ich behaupte, 99% sind im Orkus! Im Gegensatz zu irgendwelchen YT-Videos und der Werbung ist es eben doch nicht so leicht diese Dinger vernünftig in der Luft zu halten. Einen 2. (3.-x.) kaufen dann nur hartgesottene. > Wie ist das bei euch? > Bei der unüberschaubaren Kopterflut in den Läden, müsste man ja > eigentlich schon täglich so ein Ding vor der Nase fliegen sehen. In meiner Umgebung (Berliner Randlage) tatsächlich noch nicht. Aber bei diversen "Techniktreffen" in letzter Zeit doch mal einige wenige. Allerdings dann keine Spielzeuge ;-) Old-Papa
Old P. schrieb: > Im Gegensatz zu irgendwelchen YT-Videos und der Werbung ist es eben doch > nicht so leicht diese Dinger vernünftig in der Luft zu halten. > Einen 2. (3.-x.) kaufen dann nur hartgesottene. Och, so ne Phantom 4 ist relativ idiotensicher, da muss man sich schon anstrengen die durch normales Benutzen kaputt zu bekommen, allerdings kostet die auch ein paar Euros :) Spaß machts auf alle Fälle.
Ich habe nochmal nach den 250 Gramm gesucht und bin in Österreich fündig geworden: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/kategorien.html Da zählt offenbar alles unter 250 Gramm als Spielzeug. Genaugenommen ist es sogar die Aufprallenergie von 79 Joule. Aber in DE gibt es wohl nichts vergleichbares. Ich fände es aber sinnvoll. Heißt es dann wiederum, dass man die Spielzeuge auch über Menschenansammlungen fliegen lassen darf, weil es ja keine "Drohnen" sind? So wie man einen Ball über eine Menschenansammlung werfen darf? Oder ist das auch nicht erlaubt? :-)
D. I. schrieb: > da muss man sich schon > anstrengen die durch normales Benutzen kaputt zu bekommen Oder in der Luft eine zweite treffen :-)
Rainer U. schrieb: > Heißt es dann wiederum, dass man die Spielzeuge auch über > Menschenansammlungen fliegen lassen darf, weil es ja keine "Drohnen" > sind? So wie man einen Ball über eine Menschenansammlung werfen darf? > Oder ist das auch nicht erlaubt? :-) In D gibt es keine "Spielzeug"-Ausnahmen. Jede Art von Flugmodellen zählt unabhängig vom Gewicht als Luftfahrtgerät im Sinne des LuftVG, sobald sie im Freien betrieben werden. Das Verbot über Menschenansammlungen zu fliegen, ergibt sich aus §20 der LuftVO: Zitat: "Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis: ... e) aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden,"
Icke ®. schrieb: > Das Verbot über > Menschenansammlungen zu fliegen, ergibt sich aus §20 der LuftVO: Ach, gibt es da ein Verbot, ja? Dann habe ich gestern einen Verstoss gegen dieses Verbot beobachtet. Direkt über mir. Gefilmt werden, wenn man es nicht möchte, ist nur die eine Sache. Falls so ein Ding aber mal abstürzt: das Teil sah nicht eben klein und leicht aus...
Michael S. schrieb: > Ach, gibt es da ein Verbot, ja? Genau genommen ist es verboten, sofern nicht explizit eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann bspw. für kommerzielle Zwecke beantragt werden. > Direkt über mir. Du allein bist noch keine Ansammlung: Zitat: "In einer „Menschenansammlung“ sieht die Rechtsprechung „das Zusammensein einer Vielzahl von Menschen, d.h. einer so großen Personenmehrheit, das ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines einzelnen nicht mehr ankommt" https://www.dmfv.aero/presse/fliegen-ueber-menschenansammlungen/
Ich finde es gut! Wer über 1/4 kg in die Luft bringen will, nur um seinen Spieltrieb zu befriedigen, und dessen "Objekt" auf mich, das Dachfenster, mein Auto, mein Kind... fallen könnte, den will ich auch eventuell rechtlich "greifen" können. Auch die Prüfung einer gewissen "Fähigkeit", wenn man größere Objekte über anderer Leute Dasein fliegen lässt, ist zu begrüßen.
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