Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wer haftet bei fahrlässiger Beschädigung eines Laborgeräts auf der Arbeit ?


von stephan (Gast)


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Ich habe neulich eines unserer Laborgeräte während der Arbeit kaputt 
gemacht.
Ich musste mein Prüfling vom Prüfstand abbauen. Dabei musste ich gewisse 
Kühlschläuche abmontieren, welche noch mit Kühlwasser gefüllt waren. Nun 
ist es so, dass dieser Kühlerschlauch ein Kupplungsventil hatte. Mir war 
nicht bewusst, dass diese Kupplung das Kühlwasser im Schlauch stoppt. 
Als ich diese Kupplung entfernt hatte, ist dann zu meiner Überraschung 
noch restliches Wasser ausgeströmt. Blöde ist nur, dass dann dieses 
Wasser in das Gehäuse eines Laborgerätes reingetropft ist.

Ich habe dann mit einem anderen Kollegen das Laborgerät aufgeschraubt 
und versucht das Kühlwasser mit einem Lumpen zu trocknen. Offensichtlich 
haben wir aber nicht jede Stelle sauber bekommen. Dieser Kollege hat 
dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde später hat es laut 
"Puff" gemacht.

Die Firma ist ein großer Konzern aufgeteilt in mehrere Teilbereiche. Ein 
Kollege meinte heute, dass die Reparatur wahrscheinlich sehr teuer 
werden wird, also 4-stellig. Vermutlich wird erst im Januar die 
Reparatur veranlasst. Was meint ihr, würdet ihr euch an meiner Stelle 
von einer dicken Rechnung im Januar in meinem Briefkasten Sorgen machen 
?

Die Frage ist halt, ob es nun fahrlässig oder grob fahrlässig war ?
Ich würde eher zu ersterem tendieren. Ich hatte eine Laborunterweisung 
bekommen, somit bin ich berechtigt im Labor zu arbeiten. Ich bin 
allerdings keine Elektrofachkraft,  sondern nur eine elektrisch 
unterwiesene Person. Man kann mir vorwerfen, ich hätte damit rechnen 
müssen, dass beim Abziehen des Schlauches das Wasser auslaufen kann. 
Anderseits hatte mir in meiner Unterweisung niemand gesagt, wie das 
Schlauchventil genau funktioniert und es war damals auch nicht teil 
meiner beruflichen Ausbildung.
Darüberhinaus kommt der andere Kollege noch ins Spiel. Er hatte das 
Laborgerät mit dem Wissen, dass zuvor Wasser reingetropft ist, trotzdem 
in Betrieb genommen. Anderseits habe ich ihn aber auch nicht davon 
abgeraten es zu tun, was auch wieder fahrlässig wäre. Man hätte z.B. ein 
Tag warten müssen, bis es "trocknet".

Grüße Stephan

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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stephan schrieb:
> Man hätte z.B. ein Tag warten müssen, bis es "trocknet".
"Man" hätte da natürlich auch einen passenden Aufkleber an das Gerät 
machen müssen...

Fazit: warte es einfach ab. Denn passiert ist passiert, mit Sorgen und 
Ängsten und Ausreden wird das nicht ungeschehen gemacht.

von ge-nka (Gast)


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von Paul B. (paul_baumann)


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Lothar M. schrieb:
> "Man" hätte da natürlich auch einen passenden Aufkleber an das Gerät
> machen müssen...

Genau: "Kein Wasser und kein Glysantin auffüllen! Gerät hat keinen 
Flüssigkeitskühler."

MfG Paul

von Bernd (Gast)


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Hi stephan,

mach dich mal locker.

>Ein Kollege meinte heute, dass die Reparatur wahrscheinlich sehr teuer
>werden wird, also 4-stellig.

4-stellig? Pillepalle.

>Dieser Kollege hat dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde
>später hat es laut "Puff" gemacht.

Viel wichtiger ist doch, dass keine Person zu Schaden gekommen ist.

von TestX (Gast)


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@stephan

sowas passiert jedem irgendwann mal - da du ja scheinbar nichts 
absichtlich beschädigt hast brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen.

Das es eine kleine Ansage vom Chef gibt lässt sich meistens aber nicht 
vermeiden...allerdings wissen die Leute die länger dabei sind auch, dass 
sowas ab und an mal passiert.

Schlimmer wäre es gewesen wenn es einen Personenschaden durch das mit 
Wasser getränkte Gerät gegeben hat...da du hier kein Schild o.ä. 
angebracht hast wäre sowas im Zweifelsfall grob fahrlässig

von Personaler (Gast)


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Bei Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber selbst.
Spätere Maßnahmen (Entlassung, Beförderungsstop) sind natürlich nicht 
ausgeschlossen.

Lohnkürzung ist nicht zulässig.
Kurzfristige interne Versetzung nur dann, wenn sich eine nicht 
ausreichende Qualifikation gezeigt hat.

Der Fall ist eine ggf. Fahrlässigkeit aber auf keinen Fall grobe 
Fahrlässigkeit. Es sein denn, du hast vorher zu viel Bier getrunken.

Das ganze nennt sich "Arbeitgeberrisiko", wenn er einem Angestellten 
Arbeiten überlässt.

von Nop (Gast)


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stephan schrieb:

> Mir war
> nicht bewusst, dass diese Kupplung das Kühlwasser im Schlauch stoppt.

Passiert, ist halt ein Unfall.

> Ich habe dann mit einem anderen Kollegen das Laborgerät aufgeschraubt
> und versucht das Kühlwasser mit einem Lumpen zu trocknen. Offensichtlich
> haben wir aber nicht jede Stelle sauber bekommen. Dieser Kollege hat
> dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde später hat es laut
> "Puff" gemacht.

Ihr habt Wasser in ein elektrisches Gerät gekippt UND ES DANN BENUTZT?! 
Also an der Stelle könnte es allerdings bereits grob fahrlässig sei. Sei 
dankbar, daß bei der megadummen Aktion keinem von Euch was passiert ist.

Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend 
stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter, 
Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN.

von Nop (Gast)


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Nop schrieb:
> Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend
> stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter,
> Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN.

Und denkbar wäre auch, daß für DIESEN Teil eine Abmahnung drin sein 
könnte.

von Paul B. (paul_baumann)


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Nop schrieb:
>> Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend
>> stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter,
>> Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN.
>
> Und denkbar wäre auch, daß für DIESEN Teil eine Abmahnung drin sein
> könnte.

Da würde ich aber mit der Kaffeemaschine oder dem Dampfbügeleisen 
kontern.

MfG Paul

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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In einem klassischen, normalen Konzernen (von denen es immer weniger 
gibt) würde um einmalig max. 10000 Euro kein Aufstand gemacht. Auf den 
Aufwand das dem Mitarbeiter finanziell anzuhängen und zu kassieren hätte 
in einem Konzern keiner wirklich Lust und rechnen würde sich der Aufwand 
auch nicht.

Falls etwas kommt, check mal deine Privathaftpflicht. Ein paar wenige 
decken in den teureren Tarifen auch begrenzt Sachschäden am Arbeitsplatz 
ab. Vielleicht hast du Glück.

von Juergen P. (optronik)


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Nop schrieb:

> Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend
> stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter,
> Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN.

Nop hat recht, der Unfall mit dem Wasser ist im Vergleich dazu 
vernachlässigbar. Wenn es Konsequenzen gibt dann dafür das Gerät nach 
dem Unfall zu verwenden.

von GandalfDerBlaue (Gast)


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Natürlich ist soetwas ärgerlich und peinlich - aber "wo gehobelt wird, 
fallen Späne".
Es war ja keine Absicht.
Vielleicht lässt sich die Situation etwas entschärfen, wenn man nach dem 
Eingestehen des Missgeschicks gleich eine Verbesserung vorschlägt, z.B. 
andere Positionierung des Geräts, Spritzschutz, etc.

von Stephan (Gast)


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Nop schrieb:
> Nop schrieb:
>> Ein elektrisches Gerät, in das Wasser geraten ist, muß umgehend
>> stillgelegt werden, da hätte direkt eine Meldung an den Laborleiter,
>> Sicherheitsbeauftragten oder so erfolgen MÜSSEN.
>
> Und denkbar wäre auch, daß für DIESEN Teil eine Abmahnung drin sein
> könnte.

Dann müsste aber zumindest auch mein Kollege die gleiche Abmahnung 
bekommen.
Schließlich hat er das Laborgerät weiter benutzt, mit dem Wissen, dass 
zuvor Wasser eingelaufen war.
Würdet ihr das also als eher grob fahrlässig sehen ? (so höre ich es 
zumindest von Nop raus)
Bei GROBER Fahrlässigkeit haftet nämlich der Mitarbeiter, so hab ich es 
woanders mal gelesen.

Unser Chef weiß von dem ganzen Vorgang noch nichts. Ich frage mich 
gerade, ob es sinnvoll ist, meinen Chef noch vor Weihnachten zu fragen, 
ob ich hier mit finanziellen oder disziplinarischen Konsequenzen rechnen 
muss, um mein Gewissen zu beruhigen, oder ob ich lieber den Ball flach 
halten soll. Vielleicht kommt die Tatsache bei ihm gar nicht ans Licht, 
dass hier Fahrlässigkeit im Spiel war...

Gruß

von MaWin (Gast)


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Bei Vorsatz kann man als Firma dir die Kosten in Rechnung stellen,
bei grober Fahrlässigkeit nur bis zu einem Maximalbetrag (dein Lohn?)
bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht.

Interessant sind also nur die Fälle gewöhnlicher Fahrlässigkeit. 
Normalerweise die Firma. Hier möchsten manche Firmen durch ihre 
Arbeitsverträge die Kosten auf die Mitarbeiter umwälzen. Du solltest 
also in deinen Arbeitsvertrag gucken. Aber letztlich egal was dort 
steht, wenn du nicht zahlen willst und deine Firma Geld sehen will, 
urteilt ein Richter. In deinerm Fall würde ich zu deinen Gunsten 
entscheiden.

von Stephan (Gast)


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Nop schrieb:
> Ihr habt Wasser in ein elektrisches Gerät gekippt UND ES DANN BENUTZT?!
> Also an der Stelle könnte es allerdings bereits grob fahrlässig sei.
Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu 
trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden 
waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ?

von Crazy Harry (crazy_h)


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sorry OT, aber (ist mir schon so oft aufgefallen): wieso zum Geier sind 
immer alle " AUF der Arbeit ". Ich bin höchstens " bei der Arbeit ".

von Gerd E. (robberknight)


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Stephan schrieb:
> Nop schrieb:
>> Ihr habt Wasser in ein elektrisches Gerät gekippt UND ES DANN BENUTZT?!
>> Also an der Stelle könnte es allerdings bereits grob fahrlässig sei.
> Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu
> trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden
> waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ?

Was ein Richter als leicht oder grob fahrlässig einstuft, ist schwer 
vorherzusagen.

Aber klug ist es nicht das Gerät sofort wieder einzuschalten. Entweder 
länger (>1Tag) an der Luft trocknen, in Folie einpacken und viele 
Tütchen Silica Gel dazu oder vorsichtig mit heißer Luft trocknen.

von Waterman (Gast)


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Grob Fahrlässig haben sich beide verhalten.

Wer hat den Prüfstand aufgebaut?

Wer war oder ist der Verantwortliche für den Prüfstand?

Die Führungskräfte sind auch nicht informiert worden?

Ei, ei, das sieht nach Vertuschung aus!

von Marc E. (mahwe)


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Gibt halt auch ostwestfalen ? da kommt man weck ,ist auf der 
Arbeit,.......

von Stephan (Gast)


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also ich werde morgen mal meinen Chef ansprechen und genau erklären, was 
passiert ist, in der Hoffnung, dass er kulant reagiert. Sonst kann ich 
über Weihnachten nicht ruhig schlafen, wenn ich nicht weiß, ob da was 
kommen wird oder nicht.

Problem ist nur, dass mein Chef-Chef, also unser Abteilungsleiter, eher 
von der strengeren Sorte ist. Neulich habe ich bei ihm einen Einlauf 
bekommen, weil ich verpennt hatte meine Resturlaubstage für 2016 
rechtzeitig im System einzutragen. Ich hoffe, dass mein Chef ihm dann 
nicht die volle Wahrheit weiter erzählt... ^^

von Waterman (Gast)


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Das ist eine gute Idee, nur etwas spät.

von TW (Gast)


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Crazy H. schrieb:
> wieso zum Geier sind
> immer alle " AUF der Arbeit ". Ich bin höchstens " bei der Arbeit ".

Gebräuchlicher: "Auf Arbeit sein."
Analog zu "Isch geh ALDI."

Zum Thema: Evtl. hilft hier eine Berufs-Haftpflichtversicherung
für Ings.

von GevadderZufall (Gast)


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"Hey Chef, dieses Laborgerät hier ist plötzlich ausgefallen und wir 
haben KEINE Ahnung warum!"

von Only dead Personaler are good Personaler (Gast)


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Personaler schrieb:

> Bei Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber selbst.
> Spätere Maßnahmen (Entlassung, Beförderungsstop) sind natürlich nicht
> ausgeschlossen.

Dann sollte das der Personaler zahlen und sich gleich selbst entlassen, 
war er doch so fahrlässig das Personal einzustellen und nicht erkannt 
hat das der arme Kerl unfähig ist und ihm mal unvergebens ein bisschen 
Wasser aus einen Wasserschlauch tropft!

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Stephan schrieb:
> also ich werde morgen mal meinen Chef ansprechen und genau erklären, was
> passiert ist,

Das ist die mit Abstand beste Maßnahme. Derartige Missgeschicke 
passieren einfach. Wenn der betreffende Mitarbeiter den begangenen 
Fehler als solchen genau erkannt hat, kann man auch davon ausgehen, dass 
er künftig mehr aufpasst. Versucht er jedoch, den Fehler 
herunterzuspielen, erweckt er den Eindruck, die Sache nicht 
ernstzunehmen.

Eventuell schlägt Dein Chef vor, dass Du den Schaden einfach bei Deiner 
privaten Haftpflichtversicherung einreichtst. Falls sie es ablehnen 
sollte, müsstest Du aber sicherlich nicht für den Schaden einspringen, 
sondern der AG würde die Kosten übernehmen. Auch Führungskräften ist 
schließlich bekannt, dass es für das Unternehmen wesentlich schädlicher 
wäre, wenn die Mitarbeiter künftig alle Handlungen unterließen, die 
irgendwelche Sachschäden bewirken können.

Vielleicht mag es noch längere Zeit ein paar lustige Bemerkungen geben, 
ganz nach dem Motto: "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht 
zu sorgen!". Beispielsweise muss sich meine Frau auch heute noch bissige 
Bemerkungen gefallen lassen, weil sie im Jahr 1999 beim Ausparken mein 
Auto gegen einen Findling gefahren hatte. Im Gegenzug wirft sie mir dann 
vor, einige Wochen später mit selbigem Auto gegen einen 
Baumschutzpfeiler eines Parkplatzes gekracht zu sein. Glücklicherweise 
sind wir aber beide nicht nachtragend.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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GevadderZufall schrieb:
> "Hey Chef, dieses Laborgerät hier ist plötzlich ausgefallen und wir
> haben KEINE Ahnung warum!"

Wenn aber die wahre Ursache dann doch herauskäme, gäbe es definitiv 
richtige Probleme, vermutlich sogar eine fristlose Kündigung.

von Harald W. (wilhelms)


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Stephan schrieb:

> Bei GROBER Fahrlässigkeit haftet nämlich der Mitarbeiter, so hab ich es
> woanders mal gelesen.

Wegen grober Fahrlässigkeit hat es ja gerade ein Urteil gegeben
(Zugunglück). Dort waren die Folgen ja wesentlich härter, aber
man sieht die Richtung: Es wurde darüber diskutiert, ob auch der
Arbeitgeber eine Mitschuld hat. Näheres wird man bei der jetzt
folgenden Zivilverhandlung sehen.

von Nop (Gast)


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Stephan schrieb:
> Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu
> trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden
> waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ?

Selbstverständlich. Ein elektrisches Gerät, was irgendwo Wasser gezogen 
hat, ist bis auf Weiteres als unsicher zu betrachten. Insbesondere hat 
da SOFORT ein entsprechendes Warnschild hinzukommen und der Stecker 
gezogen, damit nicht jemand Drittes das Ding nichtsahnend benutzt.

Und nicht nur das, sondern schlimmer noch, es kann auch unzuverlässige 
Ergebnisse liefern. Das muß dann erstmal einen Abnahmetest durchlaufen, 
wo nicht nur die Sicherheit geprüft wird, sondern auch die korrekte und 
präzise Funktion.

Ansonsten führt das nämlich u.U. zu noch weiteren Folgekosten, wenn das 
irgendwer benutzt, dabei nicht das rauskommt, was rauskommen sollte, und 
mit der Fehlersuche noch teure Arbeitszeit verknallt wird. Oder gar 
Produkte rausgehen, die bei korrekter Funktion als fehlerhaft erkannt 
worden wären.

Also die Vertuschungsaktion sehe ich als ernste Verfehlung an, weil das 
nicht mehr aus Versehen passiert ist.

Dennoch gut, wenn Du da zum Chef ehrlich bist, denn wie schon andere 
sagten, daran sieht er, daß Du das nicht nochmal tun wirst. Er sollte 
das  auch zum Anlaß nehmen, bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung 
einen Vortrag zu solchen Themen zu halten, damit dieser Fehler auch bei 
den anderen Mitarbeitern einen Lerneffekt auslöst.

Am besten machst Du diesen Vorschlag gleich selber, dann sieht der Chef, 
daß Du Dich wenigstens bemühst, aus der Misere etwas für die ganze Firma 
Positives zu ziehen.

Und daß für den Fall eines solchen Defektes künftig klare Richtlinien 
geschaffen werden, was man zu tun hat, die ebenfalls Teil der jährlichen 
Sicherheitsunterweisung sind, denn dann hat jeder eine klare 
Orientierung.

Wenn's das so bisher nicht gab, ist DAS nämlich auch sein Anteil daran. 
Das sagst Du aber bitte nicht so direkt.

von Nop (Gast)


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Nop schrieb:
> Also die Vertuschungsaktion sehe ich als ernste Verfehlung an, weil das
> nicht mehr aus Versehen passiert ist.

Ach ja, gegenüber dem Chef bezeichnest Du das natürlich nicht als 
Vertuschungsaktion, sondern als Sorglosigkeit, weil Ihr 
fälschlicherweise dachtet, wenn man das abtrocknet, ist es ja wieder OK.

von Tommi (Gast)


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Als Arbeitnehmer haftest man normalerweise nie für Schäden. Eine grobe 
Fahrlässigkeit wäre es gewesen, wenn dir das ganze im Suff passiert 
wäre. Oder wenn du dir der Gefahr bewusst warst und es trotzdem riskiert 
hättest.

Nach deiner Schilderung kann dir also niemand was anhaben. Von deinem 
Kollegen, der davon wusste und das Gerät trotzdem eingesteckt hat, ist 
es auch eine Fahrlässigkeit. Da er das Gerät aber nicht selbst unter 
Wasser gesetzt hat, kann es sich auch nur um eine leichte Fahrlässigkeit 
handeln.

Also, den Chef fragen, ob er vom Schaden schon gehört hat und auf nichts 
einlassen.

Deine PRIVAThaftpflicht brauchst du für private Schäden.

von da freut sich die Firma (Gast)


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Hältst du es für eine gute Idee, hier jedes deiner Vergehen im Detail zu 
beschreiben?
Am besten druckst du diesen Thread aus, setzt deine Unterschrift drunter 
und schickst es an die Versicherung deiner Firma. Die wissen dann, an 
wen sie sich wenden müssen, und du sparst ein paar Euro, weil sie den 
Schadensfall nicht mehr ermitteln müssen.

von Rudolph R. (rudolph)


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stephan schrieb:
> Ich hatte eine Laborunterweisung
> bekommen, somit bin ich berechtigt im Labor zu arbeiten. Ich bin
> allerdings keine Elektrofachkraft,  sondern nur eine elektrisch
> unterwiesene Person.

Damit hättest Du das Gerät einfach nicht öffnen dürfen. Punkt.
Ausser Betrieb setzen, melden, kenntlich machen, Instand-setzen lassen.
Sowas passiert, vor allem in so einer Umgebung, warum steht das Netzteil 
überhaupt direkt unter der Kupplung?
Selbst wenn man vom Fach ist, bei 230V im Betrieb hört der Spass auf.

von Banana Joe (Gast)


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Melden macht frei und belastet Vorgesetzte.
Fertig.
Und hör auf dir so einen Kopf zu machen!

von Cyborg (Gast)


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Tommi schrieb:
> Deine PRIVAThaftpflicht brauchst du für private Schäden.

Ach und was ist Privat bzw. was ist das Äquivalent?
Berufliche Schäden zählen gewöhnlich dazu. Sollte eine
Schadenersatzforderung kommen, dann bei seiner Haftpflicht
geltend machen. Hält die die Forderung für unberechtigt,
muss die Versicherung sich gerichtlich dagegen wehren.
Natürlich gibts auch Einreden, die die Haftung gegenüber
dem Versicherten ausschließen. Das sollte dem Versicherungsvertrag
zu entnehmen sein.

Harald W. schrieb:
> Wegen grober Fahrlässigkeit hat es ja gerade ein Urteil gegeben
> (Zugunglück). Dort waren die Folgen ja wesentlich härter, aber
> man sieht die Richtung: Es wurde darüber diskutiert, ob auch der
> Arbeitgeber eine Mitschuld hat. Näheres wird man bei der jetzt
> folgenden Zivilverhandlung sehen.

Das Urteil betraf nur das STRAFRECHT und nicht das Zivilrecht.
Äpfel und Birnen, du verstehst?

Andreas S. schrieb:
> Das ist die mit Abstand beste Maßnahme.

Ganz blöde Idee. Jede Haftpflichtversicherung verbietet sogar
ein Schuldanerkenntnis, was glaubst du, warum?

> Derartige Missgeschicke passieren einfach.

Dann sollte man aber differenzieren, ob der Verursacher die Folgen
hätte abschätzen können. Bei der Vorlage liegt eher ein Einweisungs-
und Verantwortungsproblem im rechtlichen Kontext vor. Wenn du als
Chef eine unzureichend ausgebildete oder eingewiesene Person an deine
teuren Sachen dran lässt, bist du nämlich selber schuld.

> Wenn der betreffende Mitarbeiter den begangenen
> Fehler als solchen genau erkannt hat, kann man auch davon ausgehen, dass
> er künftig mehr aufpasst.

Das hat aber auf die gegenwärtige Situation keinen Einfluss, sondern
nur auf den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses. Im Streitfall
sollte der Job keine Rolle spielen, denn selbst wenn der Schaden ersetzt
würde, ist das keine Garantie, dass der Job dadurch erhalten bleibt.

> Versucht er jedoch, den Fehler
> herunterzuspielen, erweckt er den Eindruck, die Sache nicht
> ernstzunehmen.

Er braucht und darf hier keine Schuld anerkennen. Deine Haftpflicht
würde dir sonst was flüstern.

von Dietrich (Gast)


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Hi,

ich frage mich auch schon seit dem Eröffnungs-Beitrag, wieso ein unter 
Wasserschläuchen betriebenes teures Laborgerät offensichtlich über so 
gar keinen Schutz gegen Wasser verfügt? Es gibt neben Unachtsamkeit ja 
noch andere Gründe, warum plötzlich aus dem Leitungs-System wasser 
austreten kann.
War das noch nie Thema im Betrieb? Oder war das der erste Prüfling, der 
unter diesen Bedingungen geprüft wurde? Von wem wurde die Prüfung 
angeordnet?

Aber dann ein sehr teures Gerät nach nach einem Wasserschaden nur 
oberflächlich trockenzuwischen und direkt danach einzuschalten - das ist 
schon ziemlich dämlich und meiner Meinung nach der schwerwiegendere 
Tatbestand. Diese Vorgehensweise könnte ein Richter durchaus als 
Fahrlässig betrachten(ich persönlich halte diesen unsäglichen Begriff 
der Fahrlässigkeit für inakzeptabel, aber darauf kommt es leider nicht 
an). Ich würde auch davon ausgehen, dass sich ein Vorgesetzter 
unabhängig von der Haftungsfrage Gedanken über die grundsätzliche 
Eignung derartiger Mitarbeiter im Betrieb macht.

von LEler (Gast)


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Fahrlässig (m.E. sogar grob) war die wissentliche Inbetriebnahme eines 
Gerätes, dass evtl. einen Schaden hat.

Das Kühlflüssikeit in das Gerät gelaufen ist war unglücklich, soetwas 
passiert beim Auf- und Abbau von Prüfständen aber leider schonmal.

Ich sehe die Person, die es wider besseren Wissen um den Vorfall 
trotzdem verwendet hat in der Verantwortung. Hätte es Personenschaden 
gegeben, würden neben dieser Person auch dein Chef seines Lebens nicht 
mehr froh.
Wäre das Gerät ohne es vorher einzuschalten direkt mit einem Vermerk zur 
Wartung geschickt worden, wäre es wahrscheinlich wesentlich billiger 
gekommen. Schon alleine deswegen sehe ich den Verursacher des 
Wasserschadens nicht in der Haftung.

Korrekt wäre es gewesen, das Gerät mit aufgeklebtem Zettel unverzüglich 
der dafür zuständigen Person zu übergeben.
Wenn bei uns eine Schraube in ein Gerät fällt oder man beim Tragen 
merkt, dass etwas rappelt, ist dieses Gerät mit einem Vermerk 
unverzüglich in der E-Werkstatt abzuliefern.

Um das klar hervorzuheben: Das Flüssigkeit eingedrungen ist, ist eine 
Ermahnung wert, mehr nicht (erst Recht unter dem Aspekt, dass du "nur" 
eine unterwiesene Person bist). Das wissentliche Einschalten des evtl. 
beschädigten Gerätes m.E. eine Abmahnung wegen Gefährdung von Personen 
und/oder Material.

Für das nächste Mal: Gerät unverzüglich aus dem Verkehr ziehen und gegen 
Einschalten sichern. Die dafür zuständige Person (Laborleiter, 
E-Werkstatt) informieren, diese muss sich darum kümmern was damit 
geschehen soll. Danach erst ist der Vorgesetzte (umfassend) zu 
informieren.

Ich gehe davon aus, dass für dich die Sache mit einem Rüffel endet, bei 
deinem Kollegen folgt bestimmt mehr, jedenfall würde es bei uns so 
ablaufen.

LEler

von Tr (Gast)


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Dietrich schrieb:
> Aber dann ein sehr teures Gerät nach nach einem Wasserschaden nur
> oberflächlich trockenzuwischen und direkt danach einzuschalten - das ist
> schon ziemlich dämlich und meiner Meinung nach der schwerwiegendere
> Tatbestand.

Wobei das dann sein Kollege zu verantworten hat!
Er war ja an der Aufräumaktion beteiligt und er hat es trotzdem 
verwendet.
Wenn der Kollege Elektrofachkraft ist und evtl. länger dabei als du, 
könnte es ihn sogar schlimmer treffen. Weil er als Zeuge/Beteiligter 
auch keine Meldung gegeben hat und das Gerät wieder eingeschaltet hat.

Da musst du im Detail drauf achten! Wenn du das abgesoffene Gerät 
heimlich getrocknet hättest und dem unwissenden Kollegen wäre das später 
um die Ohren geflogen, wäre das eine andere Geschichte. So habt ihr da 
beide Mist gebaut.

Das zu Klären übersteigt aber das Forum hier. Seh nur zu das die Fakten 
stimmig auf den Tisch kommen, nimm das Wort "Fahrlässigkeit" nur in den 
Mund wenn man dich damit konfrontiert und lern für die Zukunft draus. 
Viel Erfolg!

von Cyborg (Gast)


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LEler schrieb:
> Hätte es Personenschaden
> gegeben, würden neben dieser Person auch dein Chef seines Lebens nicht
> mehr froh.

Nur wenn die Berufsgenossenschaft für Trouble sorgt und UVV-Schulungen
sorgt oder sogar harte Auflagen macht. Ansonsten sind die Chefs darüber
bestens abgesichert, selbst wenn mal einer bei drauf geht. Ich hab mal
in so einem Laden gearbeitet, wo das ein paar mal passiert ist.
Den Laden gibts immer noch.

LEler schrieb:
> Wenn bei uns eine Schraube in ein Gerät fällt oder man beim Tragen
> merkt, dass etwas rappelt, ist dieses Gerät mit einem Vermerk
> unverzüglich in der E-Werkstatt abzuliefern.

Instinktiv oder auf Grundlage einer Arbeitsanweisung oder 
Betriebsvereinbarung, bzw. sonstiger Vorschriften? Die muss dem
MA aber auch bekannt gemacht werden. Da hakt es in vielen Firmen.

LEler schrieb:
> Um das klar hervorzuheben: Das Flüssigkeit eingedrungen ist, ist eine
> Ermahnung wert, mehr nicht (erst Recht unter dem Aspekt, dass du "nur"
> eine unterwiesene Person bist). Das wissentliche Einschalten des evtl.
> beschädigten Gerätes m.E. eine Abmahnung wegen Gefährdung von Personen
> und/oder Material.

Gegen Abmahnungen kann man sich wehren, meist erfolgreich, weil sehr
oft ein Führungs- und Überwachungsversagen vorliegt. Für Vorgesetzte
natürlich nicht so toll.

LEler schrieb:
> Für das nächste Mal: Gerät unverzüglich aus dem Verkehr ziehen und gegen
> Einschalten sichern.

Das ist eine Regel aus den Unfallverhütungsvorschriften und die kennen,
oder sollten, ausgebildete Fachkräfte wissen. Angelernte wissen so was
nicht, zumindest in der Regel.

LEler schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass für dich die Sache mit einem Rüffel endet, bei
> deinem Kollegen folgt bestimmt mehr, jedenfall würde es bei uns so
> ablaufen.

Wie das nachher wirklich abläuft, ist eine Ermessensfrage.
Leider sitzen in Firmen immer irgend welche Leute die jede Schuld
von sich weisen und lieber auf ein Bauernopfer zurück greifen.
Daher sollte man zu dem Vorgang die Klappe halten und lieber
die Gerichte entscheiden lassen. In der Regel ist grobe
Fahrlässigkeit so gut wie nicht beweisbar.

von Tommi (Gast)


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Lasst mal die Kirche im Dorf, hier hat sich niemand grob fahrlaessig 
verhalten, wengleich der Schaden vermeidbar oder vermindert haette 
ausfallen koenne.

Cyborg schrieb:
> Tommi schrieb:
>> Deine PRIVAThaftpflicht brauchst du für private Schäden.
>
> Ach und was ist Privat bzw. was ist das Äquivalent?
> Berufliche Schäden zählen gewöhnlich dazu. Sollte eine
> Schadenersatzforderung kommen, dann bei seiner Haftpflicht
> geltend machen.
Es ging mir darum, dass er nicht in vorauseilendem Gehorsam seine 
Haftpflicht ins Spiel bringen soll. Wenn der Scheff kommt und sagt "das 
wird teuer fuer dich", dann sollte er die Haftung direkt ablehnen, 
seiner Haftpflicht aber schon mal Bescheid geben (aber erst dann). 
Sollten tatsaechlich Forderungen auf ihn zukommen, kann er immernoch die 
Haftpflicht einschalten.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Cyborg schrieb:
> [eine so unglaubliche Scheiße, dass man darauf nicht eingehen sollte.]

von michael_ (Gast)


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Stephan schrieb:
> also ich werde morgen mal meinen Chef ansprechen und genau erklären, was
> passiert ist, in der Hoffnung, dass er kulant reagiert. Sonst kann ich
> über Weihnachten nicht ruhig schlafen, wenn ich nicht weiß, ob da was
> kommen wird oder nicht.
>
> Problem ist nur, dass mein Chef-Chef, also unser Abteilungsleiter, eher
> von der strengeren Sorte ist.

Ein guter Chef wird dich erst mal fertigmachen und in Grund und Boden 
rammeln.
Aber nach außen dich verteidigen und die Sache runterspielen.
Hab ich selbst erlebt.
Wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, haftet die Firma.
Die haben oft auch eine Versicherung dafür.
Kommen wird sicher etwas. Du wirst runtergestuft, evtl. in die Kategorie 
"Trottel" :-)

von TW (Gast)


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michael_ schrieb:
> Ein guter Chef wird dich erst mal fertigmachen und in Grund und Boden
> rammeln.

rammeln != rammen     Vom anderen Ufer (schwul)?

von michael_ (Gast)


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Ne, rammen ist norddeutsch.
Hier im Südosten kenne ich nur rammeln.
Aber lassen wir das Thema.
Der Sinn wurde doch verstanden.

von Masl (Gast)


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stephan schrieb:
> Die Frage ist halt, ob es nun fahrlässig oder grob fahrlässig war ?

Solang du nebenbei nicht ein Fantasy-Spiel auf dem Smartphone gespielt 
hast ist es wohl nicht mal fahrlässig...

von Wasserschaden (Gast)


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Dazu gibt es auch Geräte - die dermaßen dämlich konstruiert sind, dass 
dann nur Wasser reinlaufen kann.

Ich habe hier einen Laser zur Materialbearbeitung - wassergekühlt. Vom 
Hersteller wurde ich telefonisch darauf hingewiesen, das Gerät 
NieNichtNimmer mit den Anschlüssen des Kühlwassers nach oben zu 
montieren. Direkt daneben ist eine vertieft angebrachte SUB-D-Buchse in 
eiener. Und das ist keine wasserdichte von Conec o.ä. . Ein Abziehen der 
Schläuche sorgt also direkt für eine Überschwemmung im xxkEuro Gerät - 
wenn man es in einer platzsparenden Lage montieren möchte.

von Dipl.- G. (hipot)


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stephan schrieb:
> Ich habe neulich eines unserer Laborgeräte während der Arbeit kaputt
> gemacht.

Ich habe jahrelang in einem Hochleistungsprüffeld gearbeitet. Was 
glaubst Du, was ich so alles kaputtgemacht habe...
Wo gehobelt wird, fallen Späne.

Sei nicht weinerlich und halte den Ball flach. Vor allem klage nicht 
jedem Kollegen auf dem Gang von Deinem irdischen Jammertal mitsamt 
Rechtfertigungen. Wenn Du gefragt wirst, berichte den "Tathergang" 
sachlich und nüchtern ohne "Ich habe nicht gewußt, daß..."

Im Übrigen: Sollte Deine Firma/Dein Chef irgendeine Reaktion zeigen, die 
jenseits von "Hr. Gott, kommse ma mit wa, wir gehn ma in mein Büro. Ich 
möchte nur kurz wissen, was da eigentlich genau passiert is. Erzählnse 
ma." und "Tja, blöd gelaufen. So dumm kann man manchma nicht denken, 
wie's dann passiert. Man lernt aus Fehlern. Sehense zumindest ma zu, daß 
das in Zukunft wenigstens nicht wieder passiert wa. Hammse ihr Mittag 
mitgebracht oder kommse mit mir zur Dönerbude?" liegt, würde ich im 
Eilzugtempe die Firma wechseln.
Mitarbeiter für alltägliches Geschäftsrisiko zu bestrafen oder 
abzumahnen, ist unerhört.
Wenn jemand Sachen nicht mutwillig beschädigt und nicht wiederholt den 
gleichen Bock schießt, insbesondere wenn es ein etablierter, 
langgedienter Mitarbeiter ist, gibt es keinen Grund auch nur irgendwie 
über Sachschäden zu reden. Die Firma sollte außerdem für solche Fälle 
eine Laborversicherung haben.
Bei uns im Prüffeld waren u.a. die Stoßleistungsgeneratoren 
(Gigawattbereich) individuell versichert. Das waren Millionenwerte, mit 
denen die Ingenieure tagtäglich umgehen mußten. Auch brandneue 
Jungingenieure.

P.S. Dumm war höchstens, die Kiste nach dem Wasserschaden 
wiedereinzuschalten. Das hat etwas von bubenhafter Zerstörungsfreude, wo 
man still aber schelmisch auf den Knall wartet. Habt ihr kein 
Zettelsystem? Roten Zettel oder rotes Schild dranpappen "Außer Betrieb. 
Nicht einschalten. Reparaturbedürftig." und dann in die Werkstatt. :P
Aber nicht "Och, ich schalte mal ein und schaue, ob die Kiste sich in 
mein Gesicht verexplodiert" XD

: Bearbeitet durch User
von Cyborg (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> [eine so unglaubliche Scheiße, dass man darauf nicht eingehen sollte.]

So was habe ich nie geschrieben, dass es zitierwürdig wäre, oder
sollte das ein Kommentar werden, der mangels Argumente verhungert ist?

von Noname (Gast)


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Hallo stephan,

du denkst in den völlig falschen Dimensionen und stellst die falschen 
Fragen!

Wer schon einige Jahre oder Jahrzehnte im Job ist, würde sich in so 
einem Fall nicht gut fühlen, aber bestimmt nicht derartige Gedanken 
machen, wie du.

Was ausschließlich aus der Chef Perspektive zählt, sind die Antworten 
auf folgende Fragen:

- Kam jemand zu Schaden?
- Wie konnte das passieren und wie kann man soetwas in Zukunft 
verhindern?
- Was sind die Folgen und wie können wir den Schaden minimieren?

Fragen zu Schuld und Sühne wäre in dem Fall unprofessionell.

Reparaturkosten im 4-stelligem Bereich sind ärgerlich. Mehr aber auch 
nicht und werden vielleicht der Abteilung angerechnet. Fertig. 
Entspannen.

von Feinschlecker (Gast)


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stephan schrieb:

> Die Frage ist halt, ob es nun fahrlässig oder grob fahrlässig war ?

Hast du deinen Pimmel auch reingesteckt? Das wäre dann vielleicht grob 
fahrlässig. Ansonsten, weder noch. Nicht jedes Missgeschick ist gleich 
Fahrlässigkeit.

Das Teil weiterzubenutzen, obwohl Wasser reingekommen war, war 
allerdings etwas dämlich. Aber nicht dein Problem. Bei sowas immer an 
den Vorgesetzten wenden und erklären, was passiert ist. Ab da hat der 
dann die Verantwortung.

von Stephan (Gast)


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Hallo,

ich hatte heute mit meinem CHef kurz gesprochen und ihm alles erzählt. 
Daraufhin hat er mich erstmal ziemlich schräg angeschaut. Als ich dann 
die Frage gestellt hatte, ob eine Haftung mit Privatvermögen auf mich 
zukommen könnte, da hat er dann den Kopf geschüttelt und gesagt "nein, 
aber das entbindet dich nicht in Zukunft sorgfältiger zu sein und mehr 
aufzupassen".
Er hat sich zwar kaum aufgeregt, aber man konnte in seinem Gesicht 
ablesen, dass er etwas enttäuscht von mir war.

Ich denke jetzt, dass ich in Zukunft mit guten Leistungen etwas mehr 
auffallen muss, um die Sache wieder gut zu machen. Ich muss aufpassen, 
dass er mich sonst nicht irgendwann in die Ecke stellt.

Heute war ich wieder "fahrlässig". Letzte Nacht musste ich mich 
übergeben, Übelkeit. Da ich aber noch unbedingt die Simulation für mein 
Projektleiter heute fertig machen wolle, bin ich trotzdem zur Arbeit 
gefahren. Dort wurde ich aber dann vom Projektleiter brav wieder nach 
hause geschickt... ^^

von Cyborg (Gast)


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Stephan schrieb:
> Letzte Nacht musste ich mich
> übergeben, Übelkeit.

Das ist das schlechte Gewissen und nur durch diese Beichte wird
es auch nicht besser. Chefs wissen schon, wie sie deeskalierend
reagieren müssen, denn Demotivation ist das letzte, was die brauchen
können. Vermutlich wird er sich Rat holen und dann eine Entscheidung
treffen. Aber man kann ja optimistisch bleiben. Keinesfalls irgendwas
schriftliches akzeptieren.

von Tommi (Gast)


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Stephan schrieb:
> "nein, aber das entbindet dich nicht in Zukunft sorgfältiger zu sein und
> mehr aufzupassen".
> Er hat sich zwar kaum aufgeregt, aber man konnte in seinem Gesicht
> ablesen, dass er etwas enttäuscht von mir war.
Er war enttäuscht, weil du dich von so ner Lapalie hast beeindrucken 
lassen. Er hat dann realisiert, "ja, der Junge ist halt doch noch 
unerfahren."
Das Geld ist ihm Wurscht, ist ja nicht seins.

Aber mach dir nichts draus. Hack die Geschichte endlich ab!

von Dipl.- G. (hipot)


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Stephan schrieb:

> Heute war ich wieder "fahrlässig". Letzte Nacht musste ich mich
> übergeben, Übelkeit. Da ich aber noch unbedingt die Simulation für mein
> Projektleiter heute fertig machen wolle, bin ich trotzdem zur Arbeit
> gefahren. Dort wurde ich aber dann vom Projektleiter brav wieder nach
> hause geschickt... ^^

Workaholics sollte man ins Gefängnis stecken und nicht nur nach Hause 
schicken :P

Lieber vorbeugen als auf die Schuhe kotzen...

von Feinschlecker (Gast)


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Stephan schrieb:
> Er hat sich zwar kaum aufgeregt, aber man konnte in seinem Gesicht
> ablesen, dass er etwas enttäuscht von mir war.
>
> Ich denke jetzt, dass ich in Zukunft mit guten Leistungen etwas mehr
> auffallen muss, um die Sache wieder gut zu machen.

Wie alt bist du? Du hast die 25 doch bestimmt noch nicht hinter dir 
gelassen, oder?

von Feinschlecker (Gast)


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Dipl.- G. schrieb:
> Workaholics sollte man ins Gefängnis stecken und nicht nur nach Hause
> schicken :P

Sagt der Held der Arbeit, hier im Forum. Bald ist Trump Präsident. Dann 
wirst wieder nach Sachsen abgeschoben und kaanst dann an der 
FH-Bitterfeld als Assi arbeiten. Für immer!

von Michael S. (e500)


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Tommi schrieb:
> Aber mach dir nichts draus. Hack die Geschichte endlich ab!

Genau so ist es, wo gehobelt wird fallen Späne, hör auf, Dich verrückt 
zu machen, das macht es nicht besser sondern wie Du siehst schlimmer.

Alles ist gut, niemand ist etwas passiert, hör auf zu grübeln!

von Ralph S. (jjflash)


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Stephan schrieb:
> Wenn wir das Gerät aber aufgeschraubt haben, um die feuchten Stellen zu
> trocknen, und hinhterher keine sichtbaren nassen Stellen mehr vorhanden
> waren, zählt das dann immer noch als grob fahrlässig ?

... und wer hat danach die VDE702 Sicherheitsprüfung gemacht ? Wenn ein 
elektrisches, mobiles Gerät geöffnet (und wieder geschlossen) wird, sei 
es nur um "hineinzublicken" entspricht dieses einer Reparatur. Nach 
einer Reparatur muß eine Prüfung nach DGUV3 erfolgen.

Ich wundere mich, dass es in einem großen Konzern einem Mitarbeiter 
erlaubt ist, eigenmächtig Geräte zu öffnen !

von Dr. Ötte (Gast)


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Dass aber schon grob "Fahr"-lässig bei Übelkeit schon bei Fahrantritt 
keinen kotzeimer mitzunehmen :P

von Thomas (Gast)


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Tommi schrieb:
> Hack die Geschichte endlich ab!

Abhacken halte ich für grotesk übertrieben! Abhaken reicht völlig.

von Cyborg (Gast)


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Thomas schrieb:
> Abhacken halte ich für grotesk übertrieben! Abhaken reicht völlig.

Wenigstens einer, dem der Fehler auffiel. Also ist Hopfen und Malz
noch nicht gänzlich verloren. ;-b

von Chris F. (chfreund) Benutzerseite


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Das ist egal wie das rechtlich aussieht oder ob eine Abmahnung "Bestand 
hat". Sowas ist ein Vertrauensbruch und wenn es rauskommt hat derjenige 
den Höchststand seiner Karriere in diesem Unternehmen erreicht.

Bei Verletzten gibt es nachher immer Generve und Ärger für die 
Vorgesetzten, weil dann gefragt wird wieso die das zugelassen haben, 
oder warum jemand der so unerfahren ist alleine an einer Stelle 
gearbeitet hat wo das passieren kann.

von Cyborg (Gast)


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Chris F. schrieb:
> Sowas ist ein Vertrauensbruch

Als wenn sich Chefs um so was scheren. Wenn es denen in den Kram
passt, wird das Vertrauen schnell zur Nebensache, aber richtig.
Nur betriebliche Solidarität kann das verringern, aber nie gänzlich
verhindern.

von Bernd K. (prof7bit)


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stephan schrieb:
> Offensichtlich
> haben wir aber nicht jede Stelle sauber bekommen. Dieser Kollege hat
> dann direkt danach das Gerät benutzt. Halbe Stunde später hat es laut
> "Puff" gemacht.

Was machst Du Dir Sorgen? Es war Dein Kollege der es kaputt gemacht hat 
weil er es eingeschaltet hat obwohl er mit eigenen Augen gesehen hat daß 
Wasser drin war und man es vorher hätte fachgerecht reinigen und 
trocknen und überprüfen (lassen) müssen.

Man schaltet keine triefnassen Geräte an mit Wasser an Stellen wo es 
nicht hingehört. Wer beruflich "Laborgeräte" nutzt sollte sowas wissen.

Du hast Deinen Kollegen sofort über den Umstand des Wassereintritts 
informiert und das Gerät könnte heute noch leben wenn er daraufhin 
nicht vollkommen verantwortungslos und falsch gehandelt hätte.

Ihn trifft die Hauptschuld an dem dadurch eingetretenen Schaden.

: Bearbeitet durch User
von Dr. Ötte (Gast)


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ja der kollege is der depp weil der das kurz nach wasserschaden an 
gemacht hat, nichma ein paar stunden mehr gewartet das das nasse 
ausdundest.

"Och wir haben ja da drinnen ein bisschen gewischmoppt - alles 
startklar!"

von GevadderZufall (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> GevadderZufall schrieb:
>> "Hey Chef, dieses Laborgerät hier ist plötzlich ausgefallen und wir
>> haben KEINE Ahnung warum!"
>
> Wenn aber die wahre Ursache dann doch herauskäme, gäbe es definitiv
> richtige Probleme, vermutlich sogar eine fristlose Kündigung.

Ein nachweislich durch Wasser verursachter Geräteausfall heißt noch 
garnichts. Woher kam denn das Wasser? Wer ist dafür verantwortlich? 
Wurde der Wasseraustritt vielleicht gar nicht bemerkt? Hätte der 
Wasseraustritt bemerkt werden müssen? Schon mittlere Fahrlässigkeit 
dürfte schwer nachzuweisen sein.

von Chris F. (chfreund) Benutzerseite


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Cyborg schrieb:
> Als wenn sich Chefs um so was scheren. Wenn es denen in den Kram
> passt, wird das Vertrauen schnell zur Nebensache [..]

Echt schade, dass Du persönlich solche Erfahrungen gemacht hast. Dieses 
Gewäsch von falscher Solidarität und einer Frontenbildung gegenüber 
Vorgesetzten ist trotzdem Unsinn.

Es geht bei allen Arbeiten immer um Vertrauen und darum Verantwortung zu 
übernehmen, mindestens für die eigenen Taten. Sobald man irgendwas 
beschädigt -und es nicht meldet- trägt man die Verantwortung für einen 
Schaden der daraus entsteht und mißbraucht auch ganz besonders das 
Vertrauen seiner "betrieblichen Solidaritätsgemeinschaft".

Niemand will mit Leuten zusammenarbeiten, die zur Vertuschung ihrer 
Taten Gefahren für andere in Kauf nehmen. ---> Da geht es NUR um 
Vertrauen.

von Nase (Gast)


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Also, wenn das Ganze nicht vorsätzlich passiert ist, dann gibt es keine 
Gefahr, dafür in Regress genommen zu werden!
Ich selber habe in meinem Leben schon Teile/Geräte zerlegt, zerbombt, wo 
auch mal 10k€ in Sekunden den Bach abgegangen sind.
Wenn man mit 100.000€ Equipment arbeitet, kann das passieren!
Wer Arbeite macht Fehler, wer keine Fehler macht arbeitet nicht!

Heute lobe ich meine Teammitglieder, wenn sie mir sagen, daß sie was 
kaputt gemacht haben. Dann kann ich wenigstens die Reparatur oder den 
Ersatz veranlassen, und stehe nicht dumm da, wenn es dringend benötigt 
wird!
Der Vorteil ist da ganz klar auf meiner Seite!

von Stephan (Gast)


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Feinschlecker schrieb:
> Wie alt bist du? Du hast die 25 doch bestimmt noch nicht hinter dir
> gelassen, oder?
Du wirst lachen, ich bin schon 34, auch wenn ich manchmal in den Augen 
anderer etwas jünger aussehe.

Ich denke dass ich aufpassen muss, nicht dass durch solche Dummheiten 
mich mein Chef irgendwann nicht mehr für ernst nehmen könnte. Wenn ich 
noch kleiner Schüler wäre, wäre es was anderes, aber nicht mit 9 Jahren 
Berufserfahrung.

Ansonsten sind mein Projektleiter und diverse Kollegen da eher entspannt 
unterwegs mir gegenüber. Also finanziell wird denke ich nichts kommen, 
so sagt mein Bauchgefühl.

Im großen und ganzen bin ich etwas überrascht, dass eure Meinungen von
"keep cool, alles gut" bis hin zu "mach dich schon mal auf einen 
Stellenwechsel gefasst" reichen...^^

Trotzdem danke für eure Einschätzungen und Meinungen.
Von meiner Seite ist nun alles gesagt worden.
Grüße

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Stephan schrieb:
> Im großen und ganzen bin ich etwas überrascht, dass eure Meinungen von
> "keep cool, alles gut" bis hin zu "mach dich schon mal auf einen
> Stellenwechsel gefasst" reichen...^^

Vielleicht gibt es hier ja einige Minderleister, die schon so weit oben 
auf der Abschussliste  stehen, dass sie in der Tat befürchten müssten, 
wegen solch einer Aktion hochkant hinausgeworfen zu werden. Und diese 
Befürchtung wird dann auch schnell auf Dritte projiziert.

von EraIng (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Vielleicht gibt es hier ja einige Minderleister, die schon so weit oben
> auf der Abschussliste  stehen, dass sie in der Tat befürchten müssten,
> wegen solch einer Aktion hochkant hinausgeworfen zu werden. Und diese
> Befürchtung wird dann auch schnell auf Dritte projiziert.

Nein, das ist völlig abwegig. Im Gegenteil, hier im Forum versammelt 
sich die Crème da la Crème der deutschen Ingenieurselite, hier findest 
du ausschließlich bestbezahlte High Potentials und Highperformer.

von Marc H. (marchorby)


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EraIng schrieb:
> Nein, das ist völlig abwegig. Im Gegenteil, hier im Forum versammelt
> sich die Crème da la Crème der deutschen Ingenieurselite, hier findest
> du ausschließlich bestbezahlte High Potentials und Highperformer.

Mark Brandis, Paul Baumann, Kurt Bindl. Schick denen einfach eine PN

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