Hallöchen, ich habe da mal eine Frage zur Auslegung eines LDOs. Als Kenngröße wird da ja gerne der maximale Strom angegeben. Aber der hängt doch maßgeblich von der Eingangsspannung, also dem Spannungsabfall über dem LDO ab. Ein Beispiel: U_out = 5V U_in_max = 40V I_max = 1A Sagen wir mal ich kann 1W am LDO entwärmen. Wenn ich nun tatsächlich bei 40V am Eingang 1A ziehe, fallen 35W am LDO ab. Keine Chance. Wenn ich dagegen nur 5,5V am Eingang anlege und 1A ziehe, bin ich bei nur 0,5W. Bedeutet das, dass ich in diesem Fall sogar 2A ziehen könnte?
Bernd schrieb: > Bedeutet das, dass ich in diesem Fall sogar 2A ziehen könnte? Nein. Die interne Struktur ist eben nur auf 1A ausgelegt (und oft sogar intern begrenzt). Zusätzlich darfst du natürlich die maximale Verlustleistung des Reglers nicht überschreiten.
Das gilt für ALLE Halbleiter. Es gibt immer einen maximal zulässigen Strom und eine maximale Wärmeleistung. meistens ist die Wärmeleistung der begrenzende Faktor. Der maximale Strom ist nur bei außergewöhnlicher Kühlung für längere Zeit machbar.
Stefan U. schrieb: > Der maximale Strom ist nur bei außergewöhnlicher Kühlung für längere > Zeit machbar. Und nur als Ergänzung für den UP: Auf die verbratene Leistung und die Kühlung hat der Hersteller ja keinen Einfluss, so dass jede Umrechnung (1W max = x mA) sinnlow wäre. Ein Gerät hat bei 69° Umgebung keine Kühlkörper, ein anderes bei Einsatz nur unter 0° noch eine Heat-Pipe....
Stefan U. schrieb: > Das gilt für ALLE Halbleiter. > > Es gibt immer einen maximal zulässigen Strom und eine maximale > Wärmeleistung. Schlimmer. Es gibt praktisch immer 3 Limits: Spannung, Strom und Verlustleistung. Und man darf keins davon überschreiten. Und wenn die Last gar noch pulsweise betrieben wird (Schaltnetzteil, PWM) dann kommt noch die Pulslänge als weiterer Faktor dazu. Dann werden die Limits gern in der Form eines SOA-Diagramms angegeben. Siehe Artikel FET: SOA Diagramm
Axel S. schrieb: > Schlimmer. Es gibt praktisch immer 3 Limits: Spannung, Strom und > Verlustleistung. Und man darf keins davon überschreiten. Auch als "kleinster gemeinsamer Nenner" bekannt .-)
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