Hallo Leute, ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über die Leihfirma Ferchau. Mein Chef hat mich heute darüber informiert, dass die Firma aus finanzielle Gründe alle Leiharbeitnehmer (also ich inklusiv) am nächsten mitte Mai kündigen werden. Aber meine Leihfirma hat mir bis jetzt noch nichts gesagt. Fragen: 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich. 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr? 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten Vorstellungsgespräch? Ich danke euch für eure Zeit und freue mich euch zu lesen. Lg Rabbi
Rabbi schrieb: > Hallo Leute, > > ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über > die Leihfirma Ferchau. Mein Chef hat mich heute darüber informiert, dass > die Firma aus finanzielle Gründe alle Leiharbeitnehmer (also ich > inklusiv) am nächsten mitte Mai kündigen werden. Aber meine Leihfirma > hat mir bis jetzt noch nichts gesagt. > Fragen: > > 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? Erstmal nichts. Gekündigt wurde - wenn überhaupt - der Vertrag zwischen dem entleihenden, und dem leihenden Unternehmen. Du bist in dieser Sache "dritter", und damit primär nicht betroffen. > 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich > ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner > heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich. Hoch. Normalerweise darf dich die Leihbude nicht kündigen. Aber da Du in der Probezeit bist, wirst Du schlicht nicht übernommen. Dagegen gibt's keine Handhabe. > 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da > ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon > fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr? Kannst Du doch trotzdem stellen?! Lasse Dir - falls Du von Ferchau gekündigt wirst - in jedem Falle ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen, in dem - GANZ WICHTIG - steht, dass Du betriebsbedingt wegen Insolvenz / Liquiditätsproblemen gekündigt wurdest. > 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde > verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab > jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten > Vorstellungsgespräch? Dein Arbeitgeber ist Ferchau. Dort bist Du nicht gekündigt. Also nein - vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern.
Martin S. schrieb: > Also nein - > vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern. Fragen kannst du aber trotzdem. Mehr als das die Nein sagen, kann nicht passieren. Oliver
Martin S. schrieb: > Dein Arbeitgeber ist Ferchau. Dort bist Du nicht gekündigt. Also nein - > vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern. Klar, er kann ein Zwischenzeugnis von Ferchau fordern.
Rabbi schrieb: > 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? Frag doch mal den Florian aus dem Beitrag "Re: Personaldienstleister", dem gehts auch so und der dürfte in deiner Nähe sein...
Rabbi schrieb: > Hallo Leute, > > ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über > die Leihfirma Ferchau. Mein Chef hat mich heute darüber informiert, dass > die Firma aus finanzielle Gründe alle Leiharbeitnehmer (also ich > inklusiv) am nächsten mitte Mai kündigen werden. Aber meine Leihfirma > hat mir bis jetzt noch nichts gesagt. > 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? > 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da > ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon > fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr? a) du bist nicht gekündigt! Gekündigt ist man erst wenn man den Erhalt der Kündigung quittiert. b) zwecks Einbürgerung befragste mal lieber einen darauf spezialisierten Anwalt. c) bleib locker, wer ne gute Ausbildung hat findet immer einen Job. Wenn nicht, schulste halt um.
Martin S. schrieb: >> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich >> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner >> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich. > > Hoch. > > Normalerweise darf dich die Leihbude nicht kündigen. Aber da Du in der > Probezeit bist, wirst Du schlicht nicht übernommen. Dagegen gibt's keine > Handhabe. > Eine grossartige Gelegenheit verpasst, nichts zu schreiben. Oder anders geschrieben: wenn meine keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten. Natürlich muss auch in der Probezeit ein Arbeitsverhältniss schriftlich gekündigt werden. Wenn das nicht geschieht, endet nach 6 Monaten automatisch die kündigungsschutzlose Zeit und der normale Kündigungsschutz greift, umgangssprachlich ist die Probezeit beendet. Wenn der seit 5 Monaten schon da ist, ist das extrem wichtig. Es geht jetzt darum, nicht innerhalb der nächsten vier Wochen die Kündigung einzufangen. Wobei man ehrlicherweise zugeben muss, dass dann lediglich die Kündigungsfrist länger ist und evtl. die Abfindung etwas höher ausfallen könnte. Gruss Axel
Lothar M. schrieb: > Frag doch mal den Florian aus dem > Beitrag "Re: Personaldienstleister", dem > gehts auch so und der dürfte in deiner Nähe sein... Erst mal können vor lachen... Du hast diesen Thread doch erst gesperrt, verweist aber darauf, dort zu fragen. Ist das Dreistigkeit, ist das Schadenfreude, ist das Willkür? Ich weiß es nicht...
Zitadelle schrieb: > Du hast diesen Thread doch erst gesperrt Nicht von ungefähr. > Ist das Dreistigkeit, ist das Schadenfreude, ist das Willkür? > Ich weiß es nicht... Denk mal weiter, du kommst schon noch drauf. Als kleiner Tipp: Gäste können sich irgendwelche Namen heraussuchen (so wie du auch). Sie können dann aber auch mit mehreren Namen in mehreren Threads herumtrollen und Leuten etwas vormachen...
Rabbi schrieb: > Fragen: > > 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? Meldung bei der Agentur für A., eigentlich schon jetzt, aber spätendens wenn du die schriftliche Kündigung erhalten hast. Dann lass dich am letzten Tag deines Beschäftigungsverhältnis Krankschreiben. > > 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich > ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von > meiner > heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich. Dann ist die Kündigung zu 99.9 schon auf den Weg zu dit! > 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, > da > ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht > schon > fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr? Deine Sache, was hat dein Pass mit der Kündigung zu tun? > > 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde > verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab > jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten > Vorstellungsgespräch? Steht im Arbeitszeugnis von Ferchau. > Ich danke euch für eure Zeit und freue mich euch zu lesen. > > Lg Rabbi
Rabbi schrieb: > ich bin absolvent und arbeite seit 5 Monate als softwareentwickler über > die Leihfirma Ferchau. 5 Monte erst? Also auch kein Anspruch auf Alg1! Deshalb tipp von mir: Bewerben, Bewerben, Bewerben und am letzten Arbeitstag krankmelden und dann hoffentlich für 6 Wochen von der Krankenkasse Krankengeld bekommen. Danach solltest du wieder einen Job haben. Vllt. kommt was über Ferchau noch. Was ich aber nicht glaube.
Lothar M. schrieb: > Rabbi schrieb: >> 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? > Frag doch mal den Florian aus dem > Beitrag "Re: Personaldienstleister", dem > gehts auch so und der dürfte in deiner Nähe sein... löl
Rabbi schrieb: > 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? Schnellst möglich beim Jobcenter melden, wenn man noch keinen Anspruch auf ALG I hat. Arbeitszeugnis fordern. Falls möglich ein vorläufiges Arbeitszeugnis, damit du direkt anfangen kannst dich zu bewerben. Das Arbeitszeugnis professionell gegenlesen und bewerten lassen. Wenn Scheiße drin, steht mit dem Arbeitgeber verhandeln, ob man Dinge ändern kann. Dann so schnell wie möglich Anfangen zu bewerben. > 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich > ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner > heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich. ... > 3-) Inzwischen hatte ich vor den Antrags auf Einbürgerung zu stellen, da > ich immer noch von meiner Leihfirma angestellt bin. Termin steht schon > fest mit allen Unterlagen. Oder lohnt es sich nicht mehr? Wo kommst du denn her? > 4-) Könnte ich trotz der Kündigung ein Arbeitszeugnis vom Kunde > verlangen oder vom Ferchau und wie sieht dann meine Berufschance ab > jetzt aus? Wie erklärt man so eine Situation im nächsten > Vorstellungsgespräch? Du hast immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wichtig ist, dass in dem Zeugnis drin steht, warum die Kündigung erfolgt ist. Nämlich betriebsbedingt! Auf deine Jobchancen sollte sich eine Kündigung in der Probezeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe auf Seiten des Unternehmens nicht negativ auswirken. Im Kontext von dieser Dienstleisterscheiße schon mal gar nicht.
Du kannst, außer höflich fragen, nichts machen. Würde ich aber, bezüglich eines Zeugnisses machen. Kann oder will der nicht, kannst Du ja über die Verleihfirma ein Zwischenzeugnis beantragen. Die Firma, bei der Du arbeitest ist nicht Dein Arbeitgeber. Klingt komisch, ist aber so. Dein Arbeitgeber ist der Verleiher. Was der wiederum für Verträge, mit dem Zielarbeitgeber hat kann ich Dir nicht sagen. Ist aber auch unwichtig, da für Dich der Arbeitsvertrag mit der Leihbude maßgeblich ist. Dort sind nämlich Deine Regeln festgelegt. Also auch die Kündigungsmodalitäten. Übrigens, da in den meisten Verträgen mit Leiharbeitsfirmen keine Einsatzorte festgelegt sind, wundere Dich also nicht, wenn Dir in den nächsten Tagen ein Zettel in Haus fliegt, auf dem steht, dass Du ab dem 2.5. am anderen Ende der Republik, zur Arbeit antanzen sollst. Mir ist nicht ganz klar, mit wem Du eine Probezeit vereinbart hast. Bei einer Probezeit können beide Seiten, ohne Angabe von Gründen, tschüss sagen. Auch gelten hierbei keinerlei Fristen.
Beitrag #4989229 wurde von einem Moderator gelöscht.
Rabbi schrieb: > 1-) was tut man wenn man gekündigt wird? Die erste Frage ist die wichtigste: Du suchst dir einen gescheiten Job, bei dem du nicht verliehen wirst und gescheit bezahlt wirst. Vermiete dich entweder selbst (Selbstständig) oder such dir ne gute Festanstellung. Ingenieure sind kein Leihwagen wo jeder der an der Rezeption nach dem Schlüssel fragt mal ins Polster pupsen kann. Du könntest auch den Chef beim Kunden fragen, ob er dir eine neue Herausforderung wüßte. Vielleicht sucht eine andere Abteilung gerade jemanden oder er kennt etwas bei anderen Firmen.
Le Renard schrieb im Beitrag #4989229: > Na und? und wo ist das Problem, insofern sie Leute helfen oder Hilfe > wirklich brauchen? Weil du mit deinem Gehabe als multiple Persönlichkeit andere an der Nase herum in die Irre führst. Zudem spielst du ein Kasperletheater als angeblicher Ausländer. Warum kannst du nicht einfach sagen, was tatsächlich Sache ist? Bist du im realen Leben auch so? Le Renard schrieb im Beitrag #4989229: > Lg von Rabbi, Le Renard, Florian, Sasha etc. Leider musste ich diesen Post löschen, weil du gegen eine recht simple Forenregel verstoßen hast: nur 1 Name pro Thread.
Lothar M. schrieb: > Le Renard schrieb im Beitrag #4989229: >> Lg von Rabbi, Le Renard, Florian, Sasha etc. > Leider musste ich diesen Post löschen, weil du gegen eine recht simple > Forenregel verstoßen hast: nur 1 Name pro Thread. Danke, manche haben es halt nicht verstanden!
Sebastian S. schrieb: > > Mir ist nicht ganz klar, mit wem Du eine Probezeit vereinbart hast. Bei > einer Probezeit können beide Seiten, ohne Angabe von Gründen, tschüss > sagen. Auch gelten hierbei keinerlei Fristen. Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst. Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB, Absatz 3 nachlesen. Gruss Axel
Axel L. schrieb: > Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst. > > Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB, > Absatz 3 nachlesen. Aber nur wenn nicht Vertraglich eine andere Fristung vereinbart ist. Z.B. in einem Tarifvertrag!
Cha-woma M. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst. >> >> Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB, >> Absatz 3 nachlesen. > > Aber nur wenn nicht Vertraglich eine andere Fristung vereinbart ist. > Z.B. in einem Tarifvertrag! Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu gehen. Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde liegenden gesetzlichen Rahmen berufen. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Kirchliche Arbeitgeber. Hier gibt es seit knapp 100 Jahren eine Sonderstellung, die aber hier nicht Gegenstand ist.
>Aber nur wenn nicht Vertraglich eine andere Fristung vereinbart ist. >Z.B. in einem Tarifvertrag! Auch die kann eine gesetzliche Mindestfrist nicht aushebeln, da ansonsten ungültig. Gruß J
Axel L. schrieb: > Informier Dich doch mal richtig, bevor du so einen Stuss schreibst. > > Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen. Kannst Du im §622 BGB, > Absatz 3 nachlesen. Aber auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich: http://karrierebibel.de/fristlose-kuendigung/ Der mussen aber besondere Gründe vorausgehen, wie beispielsweise "Sexuelle Belästigung" oder "Verletzung von Betriebsgeheimnissen". kann man auch im BGB, 4 Paragraphen weiter als Axels Referenz, nachlesen.
Axel L. schrieb: > Martin S. schrieb: >>> 2-) Ich möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich >>> ebenso von meiner Leihfirma gekündigt wird? Die wissen schon von meiner >>> heutige Kündigung und haben momentan keine andere Projekt für mich. >> >> Hoch. >> >> Normalerweise darf dich die Leihbude nicht kündigen. Aber da Du in der >> Probezeit bist, wirst Du schlicht nicht übernommen. Dagegen gibt's keine >> Handhabe. >> > > Eine grossartige Gelegenheit verpasst, nichts zu schreiben. Oder anders > geschrieben: wenn meine keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten. Jau! Halte Dich doch einfach daran ;-) > Natürlich muss auch in der Probezeit ein Arbeitsverhältniss schriftlich > gekündigt werden. Wenn das nicht geschieht, endet nach 6 Monaten > automatisch die kündigungsschutzlose Zeit und der normale > Kündigungsschutz greift, umgangssprachlich ist die Probezeit beendet. Häää? Was erzählst Du da? "Nicht übernommen werden" bedeutet, dass der Arbeitgeber von seinem Recht gebrauch macht, einen Mitarbeiter nach Abschluss der Probezeit nicht zu übernehmen. Natürlich ist dafür eine Kündigung notwendig - der Gesetzgeber sieht hier eine Frist von zwei Wochen vor. Das ändert aber am prinzipiellen Sachverhalt rein gar nichts. Diese Kündigung ist für den AG eine Formalität. Der AN hat dagegen keinerlei rechtliche Handhabe. Auch stimmt es nicht, dass die Abfindung dann höher ist, man aber nichts machen kann! Es gibt in Deutschland keine Abfindungsregelung. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung anficht, so reicht er eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Dann muss das Gericht klären, ob die Kündigungsgründe für die einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses angemessen sind. Falls nicht, so entscheidet das Gericht dagegen. Das führt dann zur paradoxen Situation, dass man als Arbeitnehmer, so das Gericht die Kündigung für unwirksam befindet, weiter in einem Betrieb arbeiten (muss), den man verklagt, und damit viel Geld gekostet hat. Es wird für den AN aber auf für den AG eine sehr unangenehme Situation sein, sodass eigentlich klar ist, dass das keinen Zweck mehr hat. Deshalb schließen die Parteien vor Gericht sehr häufig einen Vergleich: Der AG zahlt dem AN eine Abfindung, dafür nimmt der AN die Klage zurück. Sollte der AN vor Gericht verlieren, so hat er überhaupt keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, weil diese in Form von ALG gezahlt wird. Eine Abfindung wird auch dann von Firmen angeboten, wenn sie a) entweder einen Mitarbeiter loswerden wollen, aber wissen, dass die Kündigung juristisch keinen Bestand haben wird, oder b) ein Sozialplan dies vorsieht. Damit erkaufen sich die Firmen den Verzicht auf Rechtsmittel - in diesem Falle "Aufhebungsvertrag" genannt.
Martin S. schrieb: > Eine Abfindung wird auch dann von Firmen angeboten, wenn sie oder c: wenn sie z.B. einen Standort schließen wollen und das ganze "geräuschlos" über die Bühne gehen soll. Manchmal legen sie dann auch eine Weiterbildung oder die Kostenübernahme für einen privaten Arbeitsvermittler drauf. Alles kann, nichts muß... ;-)
Schau lieber mal hier im forum, da gibt es genug Jobangebote auf der Hauptseite unten rechts
Beitrag #4990250 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #4990255 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dr. A. Fissur schrieb: > Martin S. schrieb: >> Dein Arbeitgeber ist Ferchau. Dort bist Du nicht gekündigt. Also nein - >> vom jetzigen Entleiher kannst Du kein Zeugnis fordern. > > Klar, er kann ein Zwischenzeugnis von Ferchau fordern. Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich danach fragen. Die meisten Firmen sind bereit Zwischenzeugnisse auszustellen.
Sonja B. schrieb: > Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich > danach fragen. Die meisten Firmen sind bereit Zwischenzeugnisse > auszustellen. Nach gängiger Rechtsprechung kann man ein ZZ bei bestimmten Gelegenheiten tatsächlich einfordern. Dazu reicht schon ein paar Jahre Zugehörigkeit ohne Zeugnis, oder eben eine Änderung der Position oder des Chefs.
Cyblord -. schrieb: > Sonja B. schrieb: > Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich > danach fragen. Die meisten Firmen sind bereit Zwischenzeugnisse > auszustellen. > > Nach gängiger Rechtsprechung kann man ein ZZ bei bestimmten > Gelegenheiten tatsächlich einfordern. Dazu reicht schon ein paar Jahre > Zugehörigkeit ohne Zeugnis, oder eben eine Änderung der Position oder > des Chefs. Ja. Aber nur bei Ferchau! Nicht von der Bude, die ihn ausgeliehen hat!
Martin S. schrieb: > Nicht von der Bude, die ihn ausgeliehen hat! Richtig, aber der Verleiher kann. Der Verleiher muss dann sich Informationen vom Kunden besorgen. Sonja B. schrieb: > Na ja "fordern" kann er das Zwischenzeugnis nicht, er kann freundlich > danach fragen. Gegen freundliches Fragen ist im Prinzip nichts einzuwenden, aber wenn es dem Arbeitgeber nicht in den Kram passt und der blockt, dann... https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenzeugnis
> Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu gehen. > Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel > ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine > Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen > Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde > liegenden gesetzlichen Rahmen berufen. > Achsooooo, IGM und Staat handeln also doch illegal: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html
fgdsfg6 schrieb: >> Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu gehen. >> Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel >> ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine >> Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen >> Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde >> liegenden gesetzlichen Rahmen berufen. >> > > Achsooooo, IGM und Staat handeln also doch illegal: > http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. aus: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Zum BZA-Tarif: http://www.felser.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsfrist-nach-mtv-dgbbza-bap/
fgdsfg6 schrieb: >> Es ist niemals möglich UNTER den gesetzlichen Mindestrahmen zu > gehen. >> Selbst wenn ein Vertrag das vorsieht, so gilt diese Klausel >> ausschließlich dann, wenn sie zu Gunsten des MA geht. Sollte so eine >> Klausel für einen MA eine Benachteiligung gegenüber den gesetzlichen >> Mindestvorgaben ergeben, so kann sich dieser IMMER auf den zu grunde >> liegenden gesetzlichen Rahmen berufen. >> > > Achsooooo, IGM und Staat handeln also doch illegal: > http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbe... Wieso wirfst Du beides in einen Topf? Lass es doch einfach, die Kommentarfunktion zu benutzen, wenn Dir die Unterschiede nicht klar sind.
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