Hallo Zusammen, ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal von CE aus. Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden. Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE betreibt? Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen lassen (E-Check)? Danke im voraus für kompetente und rechtssichere Antworten Tom
Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät nach seinem Ermessen für sicher hält.
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Soweit habe ich das auch verstanden. Aber woran weiß ich jetzt als Endverbraucher welche Geräte ich hier Betreiben darf ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Ich meine es gibt ja auch solche Kabel Beitrag "Wieder mal Made in China = Gefahr !" da steh ich doch als Verbraucher blöd da, wenn ich mir sowas aus China bestelle und es kommt zum Brand.
Tom schrieb: > Hallo Zusammen, > > ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den > Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen > haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal > von CE aus. EU-Shop ist sicherlich kein Indiz dafür, dass es die Normen erfüllt, aber es spart Dir den Ärger am Zoll, weil Du dann nicht mehr der Importeur bist, und daher keine Konformität mehr nachweisen musst. > Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an > Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden. Kurzum: Die Einhaltung der hamonisierten Normen. Gebündelt unter CE. Zusätzlich können noch länderspezifische Anforderungen an die Geräte/Importeur/Vertrieb gestellt werden, wie WEE. Es gibt drei Kategorien, die eingehalten werden müssen: Störabstahlung, Störfestigkeit und Produktsicherheit. Je nach Geräteklasse ist die Störfestigkeitsprüfung m.W.n. nicht notwendig. Die Produktsicherheit kann auch empirisch ermittelt worden sein, bzw. aus Überlegungen heraus abgeleitet werden. Dann entscheidet die Statistik darüber, ob ein Produkt sicher ist. So wird es z.B. sehr oft in der Automobilindustrie gemacht. > Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE > betreibt? Schwierige Frage. Prinzipiell verliert man den Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Mindestens jedoch bei letzterem. Viele Versicherungen decken inzwischen auch grobe Fahrlässigkeit ab. Es gilt im Schadenfall daher zu bewerten, ob der Nutzer gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat. Wer auf Alibaba was kauft, das von Pjöngpeng aus Hongkong stammt, und damit sein Haus abfackelt, wird zumindest in Erklärungsnot kommen. Im Zweifelsfall klammern sich Versicherungen an JEDEN NOCH SO KLEINEN Strohhalm, der sie aus der Verpflichtung nimmt, eine Zahlung zu leisten. Die Folge kann dann ein langwieriger Rechtsstreit sein. > Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen > lassen (E-Check)? Das bringt gar nichts, weil es nichts darüber aussagt, ob das Gerät selbst sicher ist. Du darfst hier drei Dinge nicht verwechseln. 1) Der Elektriker prüft nur die äußerliche Einhaltung der Normen und macht eventuell einen BGUV-Prüfung. Er stellt dann fest, dass der Schutzleiter dran ist, die Isolation ausreichend ist, und wenn das Gerät die Prüfung überlebt, dass wohl die notwendigen Schutzmaßnahmen im Gerät vorhanden sind (sonst wäre es danach gegrillt). Mehr aber auch nicht. 2) Die Konformität, die zwingend notwendig ist. Diese ist nur eine Zusage des Herstellers. Jeder kann so eine Erklärung ausstellen. Auch der Importeuer. Notwendig für diese Zusage sind Laboruntersuchungen. Ob diese gemacht wurden, sagt das CE nicht aus. Behaupten kann der Hersteller viel. Für den Käufer ist es aber eine juristische Absicherung, da Geräte ohne CE bzw. Geräte ohne Bestandschutz (vor Inkrafttreten der Regelung) nicht benutzt werden dürfen. 3) Die Produkthaftung. Hast Du einen europäischen/amerikanischen Hersteller bzw. europäischen Importeuer, dann ist auch jemand habhaftbar. Bei Eigenimporten musst Du im schlimmsten Fall Deine Schadenersatzansprüche gegen die Pjöngpeng in Hongkong durchsetzen, was nahezu unmöglich ist. > Danke im voraus für kompetente und rechtssichere Antworten > Tom Rechtssicherheit bekommst Du von einem Fachanwalt, und nicht in einem Forum.
Sowas muss eigentlich bei jedem Produkt dabei sein: http://www.rittal.com/imf/none/20_912/Rittal_9343400_Declaration_of_conformity_20_912/ Da sieht Du dann auch, auf welche Normen Bezug genommen wurde. Wenn jemand das prüft, dann legt er es dem Produkt auch bei. Wenn nicht, dann hat er ers wahrscheinlich auch nicht gemacht.
Tom schrieb: > Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE > betreibt? Nein. > Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen > lassen (E-Check)? Ja, heisst nicht E-Check, eher einem Prüflabor, ist aber unverhältnismässig teuer.
Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu gehört, kann nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat. (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)
Das ist irgendwie unbefriedigend ;) Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden darf.
Tom schrieb: > Das ist irgendwie unbefriedigend ;) > Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit > aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als > Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden > darf. Kann ich verstehen. Ein Manual in chinesisch (und ein CCC statt CE) ist gut für mindestens 1,5 Milliarden Kunden, ein zweites in Hindi für weitere 1,2 Milliarden. Eins in deutsch ist nicht gut genug für 80 Millionen Krümelkacker.
Heinz schrieb: > Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu gehört, kann > nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat. > (Oder zumindest eine Tochterniederlassung) Person ober natürlich oder juristisch ist egal - mit Sitz in EU So doof das als privat haftender zu machen, wird aber keiner sein.
Ingo L. schrieb: > Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer > möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät > nach seinem Ermessen für sicher hält. Das ist Falsch. Ein eigenes Ermessen reicht nicht aus. Die CE Kennzeichnung ist immer die Gewährleistung dass alle harmonisierten Normen eingehalten werden. Bei AVCP system 4 reicht zwar die Eigenerklärung des Herstellers - aber der Hersteller ist dann ja auch haftbar. Und glaub mir die Konkurrenz wird sich melden wenn du China-Kracher importierst und vertreibst. Bei AVCP system 1+ (dem schärfstem System) muss ein notifiziertes Organ zwingend zugezogen werden. Der Hersteller führt folgende Schritte durch: - werkseigene Produktionskontrolle; - zusätzliche Prüfung von im Herstellungsbetrieb entnommenen Proben durch die Hersteller nach festgelegtem Prüfplan. Das bezeichnete anerkanntes notifiziertes Organ entscheidet über die Ausstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme der Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Produkts auf der Grundlage folgender von der Stelle vorgenommener Bewertungen und Überprüfungen: - Bewertung der Leistung des Produkts anhand einer Prüfung (einschliesslich Probenahme), einer Berechnung, von Werttabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung; - Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der werkseigenen Produktionskontrolle; - kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle; - Stichprobenprüfung (audit-testing) von Proben, die von der Produktzertifizierungsstelle im Herstellungsbetrieb oder in den Lagereinrichtungen des Herstellers entnommen wurden. Läden wie "WoldWideTesting plc. ltd. sind nicht notifizierte Organe.
Tom schrieb: > Hallo Zusammen, > > ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den > Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen > haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal > von CE aus. Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher Mangel - ware geht unbezahlt zurück. > Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an > Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden. Kommt auf den Produkttyp an. Da gibt es eine ganze Reihe harmonisierter Normen die gelten können. Du kannst kostenlos beim DIN anfragen was gilt. Du musst nur den Produkttyp generisch beschreiben. > Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE > betreibt? Spätestens jetzt handelst du nicht mehr grob fahrlässig sondern wider besseren Wissens. > Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen > lassen (E-Check)? Das reicht nicht. Der E-Check ersetzt nicht eine Übereinstimmungsprüfung, wie schon erläutert.
Realist schrieb: > Tom schrieb: >> Das ist irgendwie unbefriedigend ;) >> Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit >> aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als >> Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden >> darf. > > Kann ich verstehen. Ein Manual in chinesisch (und ein CCC statt CE) ist > gut für mindestens 1,5 Milliarden Kunden, ein zweites in Hindi für > weitere 1,2 Milliarden. Eins in deutsch ist nicht gut genug für 80 > Millionen Krümelkacker. naja: Deutsch geht auch für einige Ösis und ein paar Schweizer - bummelich 110-120 Mio - aber wie gesagt 120 Mio ziehen keinen Hering vom Teller wenn ich einen 3 Mrd Markt bedienen will. Dazu dann noch den Rest von Middel-East, Africa und Asia, wo keiner fragt ob das das Ding gleich anfangt zu brennen. Da bleibt man dann von EU-EFTA, NAFTA und Australien/NZ Märkten fern, wo man als Hersteller haftbar gemacht werden kann.
Tom schrieb: > Aber woran weiß ich jetzt als > Endverbraucher welche Geräte ich hier Betreiben darf ohne den > Versicherungsschutz zu verlieren. Das sagt dir im Schadenfsfall deine Versicherung - hinterher. Auch bei Geräten mit CE darf und kann und wird z.B der Hinweis in der Bedienungsanleitung stehen, daß die nur unter Aufsicht geladen werden dürfen. Was in vielen Fällen praktisch nicht durchführbar ist... Ingo L. schrieb: > Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer > möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät > nach seinem Ermessen für sicher hält. Das selber draufkleben stimmt, das "nach seinem Ermessen" ist natürlich Blödsinn. Die entsprechen Normen legen ziemlich genau fest, welche Anforderungen das Gerät erfüllen muß. Obs das dann wirklich tut, liegt dann zwar im Ermessen des Inverkehrsbringers, das kann (und wird) im Zweifelsfall aber doch ab und an mal nachgeprüft. Heinz schrieb: > Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu > gehört, kann > nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat. > (Oder zumindest eine Tochterniederlassung) Das ist schlicht falsch. Oliver
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Sebastian L. schrieb: > Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist > mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher > Mangel - ware geht unbezahlt zurück. Das Problem ist, dass ich die Produkte gerne hier Benützen würde, der deutsch Markt aber nichts entsprechendes hergibt. Z.B: http://www.gearbest.com/ceiling-lights/pp_596249.html
Oliver S. schrieb: > Heinz schrieb: >> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu >> gehört, kann >> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat. >> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung) > > Das ist schlicht falsch. Wikipedia: > Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls > dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit > Sitz in der EU), .... Sebastian L. schrieb: > Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist > mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher > Mangel - ware geht unbezahlt zurück. Die Erklärung eines Herstellers/Händlers ohne eine Adresse in der EU ist bedeutungslos. Wer selbst importiert ist dafür ganz alleine verantwortlich.
Sebastian L. schrieb: > Das ist Falsch. Ein eigenes Ermessen reicht nicht aus. Die CE > Kennzeichnung ist immer die Gewährleistung dass alle harmonisierten > Normen eingehalten werden. > > Bei AVCP system 4 reicht zwar die Eigenerklärung des Herstellers - aber > der Hersteller ist dann ja auch haftbar. Und glaub mir die Konkurrenz > wird sich melden wenn du China-Kracher importierst und vertreibst. > > Bei AVCP system 1+ (dem schärfstem System) muss ein notifiziertes Organ > zwingend zugezogen werden. Bla Bla. AVCP gilt für construction products für die keine harmonisierten Nortmen vorliegen, also nicht für Elektronikprodukte, sondern z.B. Treppen in Wolkenkratzern. Für alles ausser Funk/Verkehr/Medizin reicht bei Elektronikkram die Eigenerklärung.
Oliver S. schrieb: > Realist schrieb: >> Wikipedia > > ist ein tolles Tool, irrt aber leider trotzdem ab und an. > > Oliver In diesem Fall aber nicht. Ich war nur zu faul, dir den Text der BNAG rauszusuchen und zu posten. Aber diese Erwiderung hatte ich erwartet (erste Runde Feierabendbier geht nicht auf mich). Eine gültige Konformitätserklärung muß die Unterschrift eines EU-Ansässigen tragen (auch wenn er im wirklichen Leben Kaffeeröster ist). Das CE-Zeichen kann dieser sich drucken lassen, wo immer er will, selbst in China. Alles andere macht auch keinen Sinn, ein EU-Ausländer unterliegt nicht der Gesetzgebung in der EU.
Realist schrieb: > In diesem Fall aber nicht. Ich war nur zu faul, dir den Text der BNAG > rauszusuchen und zu posten. Wer oder was ist die BNAG? Einzig und ausschließlich relevant sind die EU-Richtlinien zu dem Thema, alles andere zählt nicht. Für Elektrogeräte z.B u.a. diese hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0035 Lesen. Verstehen. Ea gibt Geräteklassen (Medizintechnik), für die tatsächlich die Konformitätserklärung an die EU gebunden ist, aber bei dem Konsumerkram, um den es hier geht, ist das nicht so. Es reicht dazu ein in der EU ansässiger Inverkehrbringer, dessen Adresse zwar angeben werden muß, aber nicht auf der Konformitätserklärung. Oliver
Tom schrieb: > [...] rechtssichere Antworten Beauftrage einen Anwalt mit der Recherche zur aktuellen Rechtslage. Der kann dann auch gleich einen entsprechenden Vertrag mit dem Hersteller aushandeln und die betroffenen Punkte der Versicherungpolizze abändern lassen. Ich würde mir vorerst ganz banale Dinge überlegen. Passt die Versorgung (Spannung, Frequenz, Steckernorm)? Kannst du es dir leisten, auf gängige Konsumentschutzbestimmungen (Gewährleistung, Rücknahme) zu verzichten? btw. Da, völlig unabhängig von nationalen Normen oder Gesetzen, die meisten Menschen abbrennende Geräte als Störfaktor empfinden, sollte es nicht so schwer sein, passende Berichte zu finden und daraus ein Gefühl die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen GAUs abzuleiten.
Rechtssicher ... ahem ... Anwalt ... lach, ROFL. Ein Anwalt erzaehlt dir einen Stuss, verlangt 500E dafuer und kann kreuzfalsch liegen. Selbst Lesen ist angesagt. Allerdings gibt es Aussagen der verschiedenen Gremien, die nicht uebereinstimmen. Eine Frage der Umsetzung. Und dann gibt es noch aufgeblasene Gremien, die eigentlich nicht mal Weisungsbefugt sind, da private Organisation.
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Realist schrieb: > Eine gültige Konformitätserklärung muß die Unterschrift eines > EU-Ansässigen tragen (auch wenn er im wirklichen Leben Kaffeeröster > ist). Hast Du dazu eine Quelle? Dann wären im Prinzip sämtliche Elektronik-Importe bspw. aus China illegal, da dort nie ein EU-Bürger unterschreibt. > Das CE-Zeichen kann dieser sich drucken lassen, wo immer er will, > selbst in China. Alles andere macht auch keinen Sinn, ein EU-Ausländer > unterliegt nicht der Gesetzgebung in der EU. Der Importeur ist aber greifbar und zumindest bei WEEE der Inverkehrbringer. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei CE ähnlich gehandhabt wird. (Dass der Import von Elektronik sämtlicher Art ohne Nachweis der Entsorgungsverpflichtung auch durch Privatpersonen illegal ist, ist nochmal eine andere Baustelle).
Hier steht etwas darüber: https://www.ihk-koblenz.de/innovation/innovation_technologie/Innovation_1359/konformitaetserklaerung/leitfaden_eg_konformitaetserklaerung/1494168
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