Forum: Haus & Smart Home Zulassung für Chinageräte


von Tom (Gast)


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Hallo Zusammen,

ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den 
Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen 
haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal 
von CE aus.
Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an 
Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden.
Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE 
betreibt? Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen 
lassen (E-Check)?

Danke im voraus für kompetente und rechtssichere Antworten
Tom

von Ingo L. (corrtexx)


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Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer 
möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät 
nach seinem Ermessen für sicher hält.

: Bearbeitet durch User
von Tom (Gast)


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Soweit habe ich das auch verstanden. Aber woran weiß ich jetzt als 
Endverbraucher welche Geräte ich hier Betreiben darf ohne den 
Versicherungsschutz zu verlieren. Ich meine es gibt ja auch solche Kabel 
Beitrag "Wieder mal Made in China = Gefahr !" da steh ich doch als 
Verbraucher blöd da, wenn ich mir sowas aus China bestelle und es kommt 
zum Brand.

von Martin S. (sirnails)


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Tom schrieb:
> Hallo Zusammen,
>
> ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den
> Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen
> haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal
> von CE aus.

EU-Shop ist sicherlich kein Indiz dafür, dass es die Normen erfüllt, 
aber es spart Dir den Ärger am Zoll, weil Du dann nicht mehr der 
Importeur bist, und daher keine Konformität mehr nachweisen musst.

> Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an
> Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden.

Kurzum: Die Einhaltung der hamonisierten Normen. Gebündelt unter CE. 
Zusätzlich können noch länderspezifische Anforderungen an die 
Geräte/Importeur/Vertrieb gestellt werden, wie WEE.

Es gibt drei Kategorien, die eingehalten werden müssen: Störabstahlung, 
Störfestigkeit und Produktsicherheit.

Je nach Geräteklasse ist die Störfestigkeitsprüfung m.W.n. nicht 
notwendig. Die Produktsicherheit kann auch empirisch ermittelt worden 
sein, bzw. aus Überlegungen heraus abgeleitet werden. Dann entscheidet 
die Statistik darüber, ob ein Produkt sicher ist. So wird es z.B. sehr 
oft in der Automobilindustrie gemacht.

> Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE
> betreibt?

Schwierige Frage. Prinzipiell verliert man den Versicherungsschutz bei 
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Mindestens jedoch bei letzterem. 
Viele Versicherungen decken inzwischen auch grobe Fahrlässigkeit ab.

Es gilt im Schadenfall daher zu bewerten, ob der Nutzer gegen seine 
Verpflichtungen verstoßen hat. Wer auf Alibaba was kauft, das von 
Pjöngpeng aus Hongkong stammt, und damit sein Haus abfackelt, wird 
zumindest in Erklärungsnot kommen.

Im Zweifelsfall klammern sich Versicherungen an JEDEN NOCH SO KLEINEN 
Strohhalm, der sie aus der Verpflichtung nimmt, eine Zahlung zu leisten. 
Die Folge kann dann ein langwieriger Rechtsstreit sein.

> Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen
> lassen (E-Check)?

Das bringt gar nichts, weil es nichts darüber aussagt, ob das Gerät 
selbst sicher ist.

Du darfst hier drei Dinge nicht verwechseln.

1) Der Elektriker prüft nur die äußerliche Einhaltung der Normen und 
macht eventuell einen BGUV-Prüfung. Er stellt dann fest, dass der 
Schutzleiter dran ist, die Isolation ausreichend ist, und wenn das Gerät 
die Prüfung überlebt, dass wohl die notwendigen Schutzmaßnahmen im Gerät 
vorhanden sind (sonst wäre es danach gegrillt). Mehr aber auch nicht.

2) Die Konformität, die zwingend notwendig ist. Diese ist nur eine 
Zusage des Herstellers. Jeder kann so eine Erklärung ausstellen. Auch 
der Importeuer. Notwendig für diese Zusage sind Laboruntersuchungen. Ob 
diese gemacht wurden, sagt das CE nicht aus. Behaupten kann der 
Hersteller viel. Für den Käufer ist es aber eine juristische 
Absicherung, da Geräte ohne CE bzw. Geräte ohne Bestandschutz (vor 
Inkrafttreten der Regelung) nicht benutzt werden dürfen.

3) Die Produkthaftung. Hast Du einen europäischen/amerikanischen 
Hersteller bzw. europäischen Importeuer, dann ist auch jemand 
habhaftbar. Bei Eigenimporten musst Du im schlimmsten Fall Deine 
Schadenersatzansprüche gegen die Pjöngpeng in Hongkong durchsetzen, was 
nahezu unmöglich ist.

> Danke im voraus für kompetente und rechtssichere Antworten
> Tom

Rechtssicherheit bekommst Du von einem Fachanwalt, und nicht in einem 
Forum.

von cece-fliege (Gast)


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Sowas muss eigentlich bei jedem Produkt dabei sein:
http://www.rittal.com/imf/none/20_912/Rittal_9343400_Declaration_of_conformity_20_912/
Da sieht Du dann auch, auf welche Normen Bezug genommen wurde.
Wenn jemand das prüft, dann legt er es dem Produkt auch bei. Wenn nicht, 
dann hat er ers wahrscheinlich auch nicht gemacht.

von MaWin (Gast)


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Tom schrieb:
> Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE
> betreibt?

Nein.

> Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen
> lassen (E-Check)?

Ja, heisst nicht E-Check, eher einem Prüflabor, ist aber 
unverhältnismässig teuer.

von Heinz (Gast)


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Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu gehört, kann 
nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.
(Oder zumindest eine Tochterniederlassung)

von Tom (Gast)


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Das ist irgendwie unbefriedigend ;)
Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit 
aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als 
Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden 
darf.

von Realist (Gast)


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Tom schrieb:
> Das ist irgendwie unbefriedigend ;)
> Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit
> aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als
> Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden
> darf.

Kann ich verstehen. Ein Manual in chinesisch (und ein CCC statt CE) ist 
gut für mindestens 1,5 Milliarden Kunden, ein zweites in Hindi für 
weitere 1,2 Milliarden. Eins in deutsch ist nicht gut genug für 80 
Millionen Krümelkacker.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Heinz schrieb:
> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu gehört, kann
> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.
> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)

Person ober natürlich oder juristisch ist egal - mit Sitz in EU
So doof das als privat haftender zu machen, wird aber keiner sein.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Ingo L. schrieb:
> Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer
> möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät
> nach seinem Ermessen für sicher hält.

Das ist Falsch. Ein eigenes Ermessen reicht nicht aus. Die CE 
Kennzeichnung ist immer die Gewährleistung dass alle harmonisierten 
Normen eingehalten werden.

Bei AVCP system 4 reicht zwar die Eigenerklärung des Herstellers  - aber 
der Hersteller ist dann ja auch haftbar. Und glaub mir die Konkurrenz 
wird sich melden wenn du China-Kracher importierst und vertreibst.


Bei AVCP system 1+ (dem schärfstem System) muss ein notifiziertes Organ 
zwingend zugezogen werden.

Der Hersteller führt folgende Schritte durch:
- werkseigene Produktionskontrolle;
- zusätzliche Prüfung von im Herstellungsbetrieb entnommenen Proben 
durch die Hersteller  nach festgelegtem Prüfplan.

Das bezeichnete anerkanntes notifiziertes Organ entscheidet über die 
Ausstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme der Bescheinigung 
der Leistungsbeständigkeit des Produkts auf der Grundlage folgender von 
der Stelle vorgenommener Bewertungen und Überprüfungen:

- Bewertung der Leistung des Produkts anhand einer Prüfung 
(einschliesslich Probenahme), einer Berechnung, von Werttabellen oder 
Unterlagen zur Produktbeschreibung;

- Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der werkseigenen 
Produktionskontrolle;

- kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Evaluierung der 
werkseigenen Produktionskontrolle;

- Stichprobenprüfung (audit-testing) von Proben, die von der 
Produktzertifizierungsstelle im Herstellungsbetrieb oder in den 
Lagereinrichtungen des Herstellers entnommen wurden.


Läden wie "WoldWideTesting plc. ltd. sind nicht notifizierte Organe.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Tom schrieb:
> Hallo Zusammen,
>
> ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den
> Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen
> haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal
> von CE aus.
Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist 
mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher 
Mangel - ware geht unbezahlt zurück.

> Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an
> Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden.
Kommt auf den Produkttyp an. Da gibt es eine ganze Reihe harmonisierter 
Normen die gelten können. Du kannst kostenlos beim DIN anfragen was 
gilt. Du musst nur den Produkttyp generisch beschreiben.

> Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE
> betreibt?
Spätestens jetzt handelst du nicht mehr grob fahrlässig sondern wider 
besseren Wissens.

> Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen
> lassen (E-Check)?
Das reicht nicht. Der E-Check ersetzt nicht eine 
Übereinstimmungsprüfung, wie schon erläutert.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Realist schrieb:
> Tom schrieb:
>> Das ist irgendwie unbefriedigend ;)
>> Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit
>> aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als
>> Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden
>> darf.
>
> Kann ich verstehen. Ein Manual in chinesisch (und ein CCC statt CE) ist
> gut für mindestens 1,5 Milliarden Kunden, ein zweites in Hindi für
> weitere 1,2 Milliarden. Eins in deutsch ist nicht gut genug für 80
> Millionen Krümelkacker.

naja: Deutsch geht auch für einige Ösis und ein paar Schweizer - 
bummelich 110-120 Mio - aber wie gesagt 120 Mio ziehen keinen Hering vom 
Teller wenn ich einen 3 Mrd Markt bedienen will.
Dazu dann noch den Rest von Middel-East, Africa und Asia, wo keiner 
fragt ob das das Ding gleich anfangt zu brennen.

Da bleibt man dann von EU-EFTA, NAFTA und Australien/NZ Märkten fern, wo 
man als Hersteller haftbar gemacht werden kann.

von Oliver S. (oliverso)


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Tom schrieb:
> Aber woran weiß ich jetzt als
> Endverbraucher welche Geräte ich hier Betreiben darf ohne den
> Versicherungsschutz zu verlieren.

Das sagt dir im Schadenfsfall deine Versicherung - hinterher. Auch bei 
Geräten mit CE darf und kann und wird z.B der Hinweis in der 
Bedienungsanleitung stehen, daß die nur unter Aufsicht geladen werden 
dürfen. Was in vielen Fällen praktisch nicht durchführbar ist...

Ingo L. schrieb:
> Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer
> möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät
> nach seinem Ermessen für sicher hält.

Das selber draufkleben stimmt, das "nach seinem Ermessen" ist natürlich 
Blödsinn. Die entsprechen Normen legen ziemlich genau fest, welche 
Anforderungen das Gerät erfüllen muß. Obs das dann wirklich tut, liegt 
dann zwar im Ermessen des Inverkehrsbringers, das kann (und wird) im 
Zweifelsfall aber doch ab und an mal nachgeprüft.

Heinz schrieb:
> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu
> gehört, kann
> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.
> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)

Das ist schlicht falsch.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Tom (Gast)


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Sebastian L. schrieb:
> Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist
> mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher
> Mangel - ware geht unbezahlt zurück.

Das Problem ist, dass ich die Produkte gerne hier Benützen würde, der 
deutsch Markt aber nichts entsprechendes hergibt. Z.B:
http://www.gearbest.com/ceiling-lights/pp_596249.html

von Realist (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Heinz schrieb:
>> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu
>> gehört, kann
>> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.
>> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)
>
> Das ist schlicht falsch.

Wikipedia:

> Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls
> dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit
> Sitz in der EU), ....

Sebastian L. schrieb:
> Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist
> mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher
> Mangel - ware geht unbezahlt zurück.

Die Erklärung eines Herstellers/Händlers ohne eine Adresse in der EU ist 
bedeutungslos. Wer selbst importiert ist dafür ganz alleine 
verantwortlich.

von Michael B. (laberkopp)


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Sebastian L. schrieb:
> Das ist Falsch. Ein eigenes Ermessen reicht nicht aus. Die CE
> Kennzeichnung ist immer die Gewährleistung dass alle harmonisierten
> Normen eingehalten werden.
>
> Bei AVCP system 4 reicht zwar die Eigenerklärung des Herstellers  - aber
> der Hersteller ist dann ja auch haftbar. Und glaub mir die Konkurrenz
> wird sich melden wenn du China-Kracher importierst und vertreibst.
>
> Bei AVCP system 1+ (dem schärfstem System) muss ein notifiziertes Organ
> zwingend zugezogen werden.

Bla Bla.

AVCP gilt für construction products für die keine harmonisierten Nortmen 
vorliegen, also nicht für Elektronikprodukte, sondern z.B. Treppen in 
Wolkenkratzern.

Für alles ausser Funk/Verkehr/Medizin reicht bei Elektronikkram die 
Eigenerklärung.

von Oliver S. (oliverso)


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Realist schrieb:
> Wikipedia

ist ein tolles Tool, irrt aber leider trotzdem ab und an.

Oliver

von Realist (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Realist schrieb:
>> Wikipedia
>
> ist ein tolles Tool, irrt aber leider trotzdem ab und an.
>
> Oliver

In diesem Fall aber nicht. Ich war nur zu faul, dir den Text der BNAG 
rauszusuchen und zu posten. Aber diese Erwiderung hatte ich erwartet 
(erste Runde Feierabendbier geht nicht auf mich).

Eine gültige Konformitätserklärung muß die Unterschrift eines 
EU-Ansässigen tragen (auch wenn er im wirklichen Leben Kaffeeröster 
ist). Das CE-Zeichen kann dieser sich drucken lassen, wo immer er will, 
selbst in China. Alles andere macht auch keinen Sinn, ein EU-Ausländer 
unterliegt nicht der Gesetzgebung in der EU.

von Oliver S. (oliverso)


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Realist schrieb:
> In diesem Fall aber nicht. Ich war nur zu faul, dir den Text der BNAG
> rauszusuchen und zu posten.

Wer oder was ist die BNAG?

Einzig und ausschließlich relevant sind die EU-Richtlinien zu dem Thema, 
alles andere zählt nicht.

Für Elektrogeräte z.B u.a. diese hier:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0035

Lesen. Verstehen.

Ea gibt Geräteklassen (Medizintechnik), für die tatsächlich die 
Konformitätserklärung an die EU gebunden ist, aber bei dem Konsumerkram, 
um den es hier geht, ist das nicht so.

Es reicht dazu ein in der EU ansässiger Inverkehrbringer, dessen Adresse 
zwar angeben werden muß, aber nicht auf der Konformitätserklärung.

Oliver

von dangs (Gast)


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Tom schrieb:
> [...] rechtssichere Antworten
Beauftrage einen Anwalt mit der Recherche zur aktuellen Rechtslage. Der 
kann dann auch gleich einen entsprechenden Vertrag mit dem Hersteller 
aushandeln und die betroffenen Punkte der Versicherungpolizze abändern 
lassen.

Ich würde mir vorerst ganz banale Dinge überlegen. Passt die Versorgung 
(Spannung, Frequenz, Steckernorm)? Kannst du es dir leisten, auf gängige 
Konsumentschutzbestimmungen (Gewährleistung, Rücknahme) zu verzichten?

btw. Da, völlig unabhängig von nationalen Normen oder Gesetzen, die 
meisten Menschen abbrennende Geräte als Störfaktor empfinden, sollte es 
nicht so schwer sein, passende Berichte zu finden und daraus ein Gefühl 
die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen GAUs abzuleiten.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Rechtssicher ... ahem ... Anwalt ... lach, ROFL. Ein Anwalt erzaehlt dir 
einen Stuss, verlangt 500E dafuer und kann kreuzfalsch liegen. Selbst 
Lesen ist angesagt.

Allerdings gibt es Aussagen der verschiedenen Gremien, die nicht 
uebereinstimmen. Eine Frage der Umsetzung.

Und dann gibt es noch aufgeblasene Gremien, die eigentlich nicht mal 
Weisungsbefugt sind, da private Organisation.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Realist schrieb:
> Eine gültige Konformitätserklärung muß die Unterschrift eines
> EU-Ansässigen tragen (auch wenn er im wirklichen Leben Kaffeeröster
> ist).

Hast Du dazu eine Quelle?

Dann wären im Prinzip sämtliche Elektronik-Importe bspw. aus China 
illegal, da dort nie ein EU-Bürger unterschreibt.

> Das CE-Zeichen kann dieser sich drucken lassen, wo immer er will,
> selbst in China. Alles andere macht auch keinen Sinn, ein EU-Ausländer
> unterliegt nicht der Gesetzgebung in der EU.

Der Importeur ist aber greifbar und zumindest bei WEEE der 
Inverkehrbringer. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei CE ähnlich 
gehandhabt wird.

(Dass der Import von Elektronik sämtlicher Art ohne Nachweis der 
Entsorgungsverpflichtung auch durch Privatpersonen illegal ist, ist 
nochmal eine andere Baustelle).

von Heinz (Gast)


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