Hallo Zusammen,
ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den
Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen
haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal
von CE aus.
Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an
Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden.
Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE
betreibt? Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen
lassen (E-Check)?
Danke im voraus für kompetente und rechtssichere Antworten
Tom
Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer
möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät
nach seinem Ermessen für sicher hält.
Soweit habe ich das auch verstanden. Aber woran weiß ich jetzt als
Endverbraucher welche Geräte ich hier Betreiben darf ohne den
Versicherungsschutz zu verlieren. Ich meine es gibt ja auch solche Kabel
Beitrag "Wieder mal Made in China = Gefahr !" da steh ich doch als
Verbraucher blöd da, wenn ich mir sowas aus China bestelle und es kommt
zum Brand.
Tom schrieb:> Hallo Zusammen,>> ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den> Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen> haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal> von CE aus.
EU-Shop ist sicherlich kein Indiz dafür, dass es die Normen erfüllt,
aber es spart Dir den Ärger am Zoll, weil Du dann nicht mehr der
Importeur bist, und daher keine Konformität mehr nachweisen musst.
> Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an> Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden.
Kurzum: Die Einhaltung der hamonisierten Normen. Gebündelt unter CE.
Zusätzlich können noch länderspezifische Anforderungen an die
Geräte/Importeur/Vertrieb gestellt werden, wie WEE.
Es gibt drei Kategorien, die eingehalten werden müssen: Störabstahlung,
Störfestigkeit und Produktsicherheit.
Je nach Geräteklasse ist die Störfestigkeitsprüfung m.W.n. nicht
notwendig. Die Produktsicherheit kann auch empirisch ermittelt worden
sein, bzw. aus Überlegungen heraus abgeleitet werden. Dann entscheidet
die Statistik darüber, ob ein Produkt sicher ist. So wird es z.B. sehr
oft in der Automobilindustrie gemacht.
> Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE> betreibt?
Schwierige Frage. Prinzipiell verliert man den Versicherungsschutz bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Mindestens jedoch bei letzterem.
Viele Versicherungen decken inzwischen auch grobe Fahrlässigkeit ab.
Es gilt im Schadenfall daher zu bewerten, ob der Nutzer gegen seine
Verpflichtungen verstoßen hat. Wer auf Alibaba was kauft, das von
Pjöngpeng aus Hongkong stammt, und damit sein Haus abfackelt, wird
zumindest in Erklärungsnot kommen.
Im Zweifelsfall klammern sich Versicherungen an JEDEN NOCH SO KLEINEN
Strohhalm, der sie aus der Verpflichtung nimmt, eine Zahlung zu leisten.
Die Folge kann dann ein langwieriger Rechtsstreit sein.
> Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen> lassen (E-Check)?
Das bringt gar nichts, weil es nichts darüber aussagt, ob das Gerät
selbst sicher ist.
Du darfst hier drei Dinge nicht verwechseln.
1) Der Elektriker prüft nur die äußerliche Einhaltung der Normen und
macht eventuell einen BGUV-Prüfung. Er stellt dann fest, dass der
Schutzleiter dran ist, die Isolation ausreichend ist, und wenn das Gerät
die Prüfung überlebt, dass wohl die notwendigen Schutzmaßnahmen im Gerät
vorhanden sind (sonst wäre es danach gegrillt). Mehr aber auch nicht.
2) Die Konformität, die zwingend notwendig ist. Diese ist nur eine
Zusage des Herstellers. Jeder kann so eine Erklärung ausstellen. Auch
der Importeuer. Notwendig für diese Zusage sind Laboruntersuchungen. Ob
diese gemacht wurden, sagt das CE nicht aus. Behaupten kann der
Hersteller viel. Für den Käufer ist es aber eine juristische
Absicherung, da Geräte ohne CE bzw. Geräte ohne Bestandschutz (vor
Inkrafttreten der Regelung) nicht benutzt werden dürfen.
3) Die Produkthaftung. Hast Du einen europäischen/amerikanischen
Hersteller bzw. europäischen Importeuer, dann ist auch jemand
habhaftbar. Bei Eigenimporten musst Du im schlimmsten Fall Deine
Schadenersatzansprüche gegen die Pjöngpeng in Hongkong durchsetzen, was
nahezu unmöglich ist.
> Danke im voraus für kompetente und rechtssichere Antworten> Tom
Rechtssicherheit bekommst Du von einem Fachanwalt, und nicht in einem
Forum.
Tom schrieb:> Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE> betreibt?
Nein.
> Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen> lassen (E-Check)?
Ja, heisst nicht E-Check, eher einem Prüflabor, ist aber
unverhältnismässig teuer.
Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu gehört, kann
nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.
(Oder zumindest eine Tochterniederlassung)
Das ist irgendwie unbefriedigend ;)
Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit
aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als
Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden
darf.
Tom schrieb:> Das ist irgendwie unbefriedigend ;)> Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit> aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als> Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden> darf.
Kann ich verstehen. Ein Manual in chinesisch (und ein CCC statt CE) ist
gut für mindestens 1,5 Milliarden Kunden, ein zweites in Hindi für
weitere 1,2 Milliarden. Eins in deutsch ist nicht gut genug für 80
Millionen Krümelkacker.
Heinz schrieb:> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu gehört, kann> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)
Person ober natürlich oder juristisch ist egal - mit Sitz in EU
So doof das als privat haftender zu machen, wird aber keiner sein.
Ingo L. schrieb:> Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer> möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät> nach seinem Ermessen für sicher hält.
Das ist Falsch. Ein eigenes Ermessen reicht nicht aus. Die CE
Kennzeichnung ist immer die Gewährleistung dass alle harmonisierten
Normen eingehalten werden.
Bei AVCP system 4 reicht zwar die Eigenerklärung des Herstellers - aber
der Hersteller ist dann ja auch haftbar. Und glaub mir die Konkurrenz
wird sich melden wenn du China-Kracher importierst und vertreibst.
Bei AVCP system 1+ (dem schärfstem System) muss ein notifiziertes Organ
zwingend zugezogen werden.
Der Hersteller führt folgende Schritte durch:
- werkseigene Produktionskontrolle;
- zusätzliche Prüfung von im Herstellungsbetrieb entnommenen Proben
durch die Hersteller nach festgelegtem Prüfplan.
Das bezeichnete anerkanntes notifiziertes Organ entscheidet über die
Ausstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme der Bescheinigung
der Leistungsbeständigkeit des Produkts auf der Grundlage folgender von
der Stelle vorgenommener Bewertungen und Überprüfungen:
- Bewertung der Leistung des Produkts anhand einer Prüfung
(einschliesslich Probenahme), einer Berechnung, von Werttabellen oder
Unterlagen zur Produktbeschreibung;
- Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der werkseigenen
Produktionskontrolle;
- kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Evaluierung der
werkseigenen Produktionskontrolle;
- Stichprobenprüfung (audit-testing) von Proben, die von der
Produktzertifizierungsstelle im Herstellungsbetrieb oder in den
Lagereinrichtungen des Herstellers entnommen wurden.
Läden wie "WoldWideTesting plc. ltd. sind nicht notifizierte Organe.
Tom schrieb:> Hallo Zusammen,>> ich möchte mir gerne eine Lampe von Xiaomi kaufen und eventuell den> Saugroboter. Ich finde keine Angaben dazu, ob die Geräte ein CE Zeichen> haben oder nicht. Da es allerdings einen EU-Shop dazu gibt, gehe ich mal> von CE aus.
Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist
mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher
Mangel - ware geht unbezahlt zurück.
> Mich interessiert aber mal so ganz allgemein, welche Anforderungen an> Elektrogeräte zum Betrieb im Privathaushalt gestellt werden.
Kommt auf den Produkttyp an. Da gibt es eine ganze Reihe harmonisierter
Normen die gelten können. Du kannst kostenlos beim DIN anfragen was
gilt. Du musst nur den Produkttyp generisch beschreiben.
> Verliert man den Versicherungsschutz wenn man Geräte aus China ohne CE> betreibt?
Spätestens jetzt handelst du nicht mehr grob fahrlässig sondern wider
besseren Wissens.
> Kann man eventuell hier Geräte von einem Elektriker prüfen> lassen (E-Check)?
Das reicht nicht. Der E-Check ersetzt nicht eine
Übereinstimmungsprüfung, wie schon erläutert.
Realist schrieb:> Tom schrieb:>> Das ist irgendwie unbefriedigend ;)>> Xiaomi ist einer der größten Hersteller für Consumer Electronic weltweit>> aber sie kümmern sich nicht um den deutschen Markt, so dass ich als>> Verbraucher keinen Überblick habe ob ich die Produkte hier verwenden>> darf.>> Kann ich verstehen. Ein Manual in chinesisch (und ein CCC statt CE) ist> gut für mindestens 1,5 Milliarden Kunden, ein zweites in Hindi für> weitere 1,2 Milliarden. Eins in deutsch ist nicht gut genug für 80> Millionen Krümelkacker.
naja: Deutsch geht auch für einige Ösis und ein paar Schweizer -
bummelich 110-120 Mio - aber wie gesagt 120 Mio ziehen keinen Hering vom
Teller wenn ich einen 3 Mrd Markt bedienen will.
Dazu dann noch den Rest von Middel-East, Africa und Asia, wo keiner
fragt ob das das Ding gleich anfangt zu brennen.
Da bleibt man dann von EU-EFTA, NAFTA und Australien/NZ Märkten fern, wo
man als Hersteller haftbar gemacht werden kann.
Tom schrieb:> Aber woran weiß ich jetzt als> Endverbraucher welche Geräte ich hier Betreiben darf ohne den> Versicherungsschutz zu verlieren.
Das sagt dir im Schadenfsfall deine Versicherung - hinterher. Auch bei
Geräten mit CE darf und kann und wird z.B der Hinweis in der
Bedienungsanleitung stehen, daß die nur unter Aufsicht geladen werden
dürfen. Was in vielen Fällen praktisch nicht durchführbar ist...
Ingo L. schrieb:> Ein CE Zeichen sagt genau nix aus, dass kann jeder draufkleben wer> möchte. Es sagt nur aus, dass der Inverkehrbringer des Gerätes das Gerät> nach seinem Ermessen für sicher hält.
Das selber draufkleben stimmt, das "nach seinem Ermessen" ist natürlich
Blödsinn. Die entsprechen Normen legen ziemlich genau fest, welche
Anforderungen das Gerät erfüllen muß. Obs das dann wirklich tut, liegt
dann zwar im Ermessen des Inverkehrsbringers, das kann (und wird) im
Zweifelsfall aber doch ab und an mal nachgeprüft.
Heinz schrieb:> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu> gehört, kann> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)
Das ist schlicht falsch.
Oliver
Sebastian L. schrieb:> Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist> mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher> Mangel - ware geht unbezahlt zurück.
Das Problem ist, dass ich die Produkte gerne hier Benützen würde, der
deutsch Markt aber nichts entsprechendes hergibt. Z.B:
http://www.gearbest.com/ceiling-lights/pp_596249.html
Oliver S. schrieb:> Heinz schrieb:>> Eine gültige Konformitätserklärung, die zum CE-Zeichen dazu>> gehört, kann>> nur eine FIrma ausstellen, die ihren Sitz in der EU hat.>> (Oder zumindest eine Tochterniederlassung)>> Das ist schlicht falsch.
Wikipedia:
> Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls> dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit> Sitz in der EU), ....Sebastian L. schrieb:> Frag doch den Hersteller/Händler - die CE Übereinstimmungserklärung ist> mitzuliefern. Wenn keine mitgeliefert wird ist das ein wesentlicher> Mangel - ware geht unbezahlt zurück.
Die Erklärung eines Herstellers/Händlers ohne eine Adresse in der EU ist
bedeutungslos. Wer selbst importiert ist dafür ganz alleine
verantwortlich.
Sebastian L. schrieb:> Das ist Falsch. Ein eigenes Ermessen reicht nicht aus. Die CE> Kennzeichnung ist immer die Gewährleistung dass alle harmonisierten> Normen eingehalten werden.>> Bei AVCP system 4 reicht zwar die Eigenerklärung des Herstellers - aber> der Hersteller ist dann ja auch haftbar. Und glaub mir die Konkurrenz> wird sich melden wenn du China-Kracher importierst und vertreibst.>> Bei AVCP system 1+ (dem schärfstem System) muss ein notifiziertes Organ> zwingend zugezogen werden.
Bla Bla.
AVCP gilt für construction products für die keine harmonisierten Nortmen
vorliegen, also nicht für Elektronikprodukte, sondern z.B. Treppen in
Wolkenkratzern.
Für alles ausser Funk/Verkehr/Medizin reicht bei Elektronikkram die
Eigenerklärung.
Oliver S. schrieb:> Realist schrieb:>> Wikipedia>> ist ein tolles Tool, irrt aber leider trotzdem ab und an.>> Oliver
In diesem Fall aber nicht. Ich war nur zu faul, dir den Text der BNAG
rauszusuchen und zu posten. Aber diese Erwiderung hatte ich erwartet
(erste Runde Feierabendbier geht nicht auf mich).
Eine gültige Konformitätserklärung muß die Unterschrift eines
EU-Ansässigen tragen (auch wenn er im wirklichen Leben Kaffeeröster
ist). Das CE-Zeichen kann dieser sich drucken lassen, wo immer er will,
selbst in China. Alles andere macht auch keinen Sinn, ein EU-Ausländer
unterliegt nicht der Gesetzgebung in der EU.
Realist schrieb:> In diesem Fall aber nicht. Ich war nur zu faul, dir den Text der BNAG> rauszusuchen und zu posten.
Wer oder was ist die BNAG?
Einzig und ausschließlich relevant sind die EU-Richtlinien zu dem Thema,
alles andere zählt nicht.
Für Elektrogeräte z.B u.a. diese hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0035
Lesen. Verstehen.
Ea gibt Geräteklassen (Medizintechnik), für die tatsächlich die
Konformitätserklärung an die EU gebunden ist, aber bei dem Konsumerkram,
um den es hier geht, ist das nicht so.
Es reicht dazu ein in der EU ansässiger Inverkehrbringer, dessen Adresse
zwar angeben werden muß, aber nicht auf der Konformitätserklärung.
Oliver
Tom schrieb:> [...] rechtssichere Antworten
Beauftrage einen Anwalt mit der Recherche zur aktuellen Rechtslage. Der
kann dann auch gleich einen entsprechenden Vertrag mit dem Hersteller
aushandeln und die betroffenen Punkte der Versicherungpolizze abändern
lassen.
Ich würde mir vorerst ganz banale Dinge überlegen. Passt die Versorgung
(Spannung, Frequenz, Steckernorm)? Kannst du es dir leisten, auf gängige
Konsumentschutzbestimmungen (Gewährleistung, Rücknahme) zu verzichten?
btw. Da, völlig unabhängig von nationalen Normen oder Gesetzen, die
meisten Menschen abbrennende Geräte als Störfaktor empfinden, sollte es
nicht so schwer sein, passende Berichte zu finden und daraus ein Gefühl
die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen GAUs abzuleiten.
Rechtssicher ... ahem ... Anwalt ... lach, ROFL. Ein Anwalt erzaehlt dir
einen Stuss, verlangt 500E dafuer und kann kreuzfalsch liegen. Selbst
Lesen ist angesagt.
Allerdings gibt es Aussagen der verschiedenen Gremien, die nicht
uebereinstimmen. Eine Frage der Umsetzung.
Und dann gibt es noch aufgeblasene Gremien, die eigentlich nicht mal
Weisungsbefugt sind, da private Organisation.
Realist schrieb:> Eine gültige Konformitätserklärung muß die Unterschrift eines> EU-Ansässigen tragen (auch wenn er im wirklichen Leben Kaffeeröster> ist).
Hast Du dazu eine Quelle?
Dann wären im Prinzip sämtliche Elektronik-Importe bspw. aus China
illegal, da dort nie ein EU-Bürger unterschreibt.
> Das CE-Zeichen kann dieser sich drucken lassen, wo immer er will,> selbst in China. Alles andere macht auch keinen Sinn, ein EU-Ausländer> unterliegt nicht der Gesetzgebung in der EU.
Der Importeur ist aber greifbar und zumindest bei WEEE der
Inverkehrbringer. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei CE ähnlich
gehandhabt wird.
(Dass der Import von Elektronik sämtlicher Art ohne Nachweis der
Entsorgungsverpflichtung auch durch Privatpersonen illegal ist, ist
nochmal eine andere Baustelle).