hat jemand eine Idee wie man unter Eagle (7.x) eine ovale Leiterplatte erstellt? danke und Gruß Thomas
ja, das könnte klappen - gute Idee! EDIT: yepp, DXF kann importiert werden.... probiere ich aus Danke Dir
> hat jemand eine Idee wie man unter Eagle (7.x) eine ovale > Leiterplatte erstellt? Einfach den Umriss der Platine in den Layer Dimension (20) zeichnen.
das ist mir bewusst, aber wie zeichne ich ein Oval? Mit ARC wird das nicht so wie ich mir das vorstelle. Aber DXF ist eine sehr gute Option
Thomas V. schrieb: > das ist mir bewusst, aber wie zeichne ich ein Oval? Ein Oval besteht aus 4 Kreisbögen und evtl. noch dazwischen liegenden Geradenstücken. https://de.wikipedia.org/wiki/Oval
EiEi schrieb: > Thomas V. schrieb: >> das ist mir bewusst, aber wie zeichne ich ein Oval? > > Ein Oval besteht aus 4 Kreisbögen und evtl. noch dazwischen liegenden > Geradenstücken. > https://de.wikipedia.org/wiki/Oval Stimmt auch wieder, vmtl meint der TO aber eine Ellipse.
EiEi schrieb: > Ein Oval besteht aus 4 Kreisbögen Du hättest den Artikel nicht nur verlinken, sondern auch lesen sollen: "So erfüllen zum Beispiel Ovale, die aus unterschiedlichen Kreisbögen zusammengesetzt sind, diese Definition nicht, da ihre zweite Ableitung nicht auf der gesamten Kurve stetig ist. Möchte man auch solche Fälle erfassen, so muss man Abstriche an die Glattheit der Kurve machen" Ein Oval besteht also weder aus Kreisbögen noch aus Geradenstücken. Die Krümmung ist bei einem echten Oval (das der TO sicher garnicht meint) an jedem Punkt verschieden. Ebensowenig besteht eine Ellipse aus Kreisbögen. Jedenfalls im mathematischen Sinn, im Sinn von Eagle mag das anders sein. In CAD-Systemen kann man meistens Kreise verzerren, so dass sie unterschiedlich lange Achsen haben, also werden Ellipsen draus. Georg
Georg schrieb: > Du hättest den Artikel nicht nur verlinken, sondern auch lesen sollen: Das kommt drauf an, auf welche Definition du dich beziehst. "Oval" ist erstmal kein mathematischer Begriff. Ob der TO für seine Zwecke die Stetigkeit der zweiten Ableitung fordert, schreibt er nicht. Inzwischen hat er sich von allgemein "Oval" schon auf eine Teilmenge mit 2-dimensionalen und symmetrische Kurven, die Ellipsen zurückgezogen ;-)
Oval vs. Ellipse... dann kläre ich mal auf um was es genau geht..... :-) Dazu bitte die Bilder anschauen! Es handelt sich dabei um das Innenteil einer PKW Rückleuchte. Die schwarzen Umrisse zeigen die zu entwerfende Leiterplatte. Diese Leiterplatte trägt später 24 gelbe SMD LEDs. Auf dem anderen Bild sieht man die komplette Lampeneinheit. Bevor jetzt der Zeigefinger erhoben wird: Es handelt sich dabei um das komplett rote Rücklicht eines amerikanischen PKW ohne E-Prüfzeichen und ausgenullter Schlüsselnummer (Corvette C6). Das Dingen bremst und blinkt rot. Der TÜV will für die 21er Abnahme aber gelbes Blinklicht sehen. Es wird eine s.g. "in Etwa Wirkung" eingetragen und der Prüfer vom TÜV Nord akzeptiert das gelbe Licht. Nächster Zeigefinger: Es wurde auch schon getestet, die gelben LEDs leuchten einwandfrei durch das rote Deckglas. Das kann man sehr gut erkennen, auch bei Sonnenschein. Es gibt in DL schon einen Anbieter der so Lampensets mit gelben LED Upgrade anbietet. Ihr wollt nicht wissen was der für den Umbau sehen will.... Gruß Thomas
Thomas V. schrieb: > Ihr wollt nicht wissen was der für den Umbau sehen > will.... Hast du eine Ahnung, wie neugierig die Jungs hier sind. Also lass hören. Thomas V. schrieb: > Der TÜV will für die 21er Abnahme aber gelbes Blinklicht sehen. > Es wird eine s.g. "in Etwa Wirkung" eingetragen und der Prüfer vom TÜV > Nord akzeptiert das gelbe Licht. Hoffentlich ist das nicht der Hebel, den eine Versicherung im Schadensfall sucht.
Thomas V. schrieb: > Es gibt in DL schon einen Anbieter der so Lampensets mit gelben LED > Upgrade anbietet. Ihr wollt nicht wissen was der für den Umbau sehen > will.... Der will die Differenz zwischen dem, was Du für die Einzelzulassung beim TÜV und dem, was er für die Typzulassung gezahlt hat, sehen. Summa summarum wird es das Gleiche kosten.
der Satz mit 4 Rückleuchten kostet 1200 Euro im Tausch gegen die originalen Leuchten. Seine Lampen haben ebenfalls keinerlei Zulassung. Bedeutet: der hat keine Kosten für irgendeine Typenzulassung gehabt. Braucht man auch nicht da das Leuchtmittel ohnehin keine E-Nummer trägt und bei einem Import wie oben geschrieben die Funktion "in Etwa" gegeben ist. Trifft auch auf die Gurte usw. zu. Aber das soll nicht das Thema dieses Threads sein.
Thomas V. schrieb: > Diese Leiterplatte trägt später 24 gelbe SMD LEDs. Das ist dein Plan? Dann brauchst du ja den Reflektor nicht mehr. Wäre nur noch das Problem mit der Leuchtstärke zu lösen. ;-b
Nicht ganz....das rote Stand- und Bremslicht mittels Zweifadenglühlampe muss erhalten bleiben Die Leuchtstärke ist kein Thema. Es gibt genügend helle bis sehr helle LEDs in gelb... :-) Gruß Thomas
Ein Oval oder jede andere Form kann man aus einzelnen Geraden zusammensetzen, was für diesen Zweck ausreichend genau sein sollte. Diese Geraden malt man nicht mit der Hand, sondern erzeugt mit ein paar Zeilen Code (oder ein paar Zellen Excel) die passenden Textbefehle und kopiert sie ins Eagle-Eingabefeld. Mit ULPs geht das natülich auch, aber die Sprache ist etwas schwachbrüstig.
Tom schrieb: > ... und kopiert sie ins Eagle-Eingabefeld. Oder man schreibt die Befehle in eine Script-Datei und lässt EAGLE die dann ausführen.
Anderen TÜV Prüfer wählen. Das Auto wird in DE ja so nur als Kleinstserie importiert. Da gehen im Ermessensspielraum des Prüfers etliche Sonderregelungen auch was die Beleuchtung an geht. Und so lange aktuelle (reimportierte) Produkte des VAG-Konzerns mit Lauflichtblinkern und komplett roten Rückleuchte rum fahren, kann der Depp eh nix machen. Die Selberbaulösung wird mit Abnahme auch nicht billiger. Ausserdem gibt es für die C6 gelbe Blinker. Zwar ggf ohne E-Nr, das interessiert aber auch nur am Rande, solange man den Prüfer nicht drauf stößt. PS: Amerikanische Autos in DE optisch angemessen zu bewegen ist immer eine rechtliche Gratwanderung. Siehe Sidemarkerlamps etc...
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natürlich gibt es gelbe Blinker bei der Corvette - sie wurde ja offiziell als EU Modell angeboten - sogar mit E-Prüfzeichen. Viele wollen aber lieber das einheitliche rot hinten haben. Die EU Leuchten sehen nun mal schrecklich aus und sind zudem sehr teuer. Roland, rote Blinker werden schon lange nicht mehr akzeptiert! Vor allem nicht bei PKW die <20 Jahre alt sind. Keine Chance! Bei einem Oldtimer ist das hingegen kein Thema. Oder Gefälligkeitseintragung worauf sich kaum noch Prüfer einlassen. Da ich ja schon bald 30 Jahre in der Szene unterwegs bin würde ich das ja nicht bauen wenn es da keine Nachfrage gäbe ;-) Und man sieht auch dass es einigen Leuten 1200 Euro wert ist US-Optik mit dennoch gelben Blinkern zu fahren. Corvette-Fahrer sind da eigen :-) Aber wie gesagt, das ist hier das falsche Forum für solche Diskussionen. Ich verweise da gerne auf das http://www.corvetteforum.de oder auch den bisher einzigen Anbieter der LED Umbauten: http://www.dlp-kfz-design.de/?page_id=66 Gruß Thomas
Ich weiß, dass rote Blinker offiziell nur für Autos mit EZ vor 1970 akzeptiert werden. Aber offenbar wissen/interessiert das nicht alle Prüfer, denn es fahren genügend aktuelle Reimporte mit ungelben Blinker rum. Fragen lohnt offenbar, und zu welcher Prüforganisation man fährt ist ja zum Glück nicht vorgeschrieben. Ausserdem sind Rückleuchten schnell getauscht. Die Rennleitung interessiert sich dafür nur am Rande. /OT. Im Zweifel die Platine als Vieleck anlegen und zum Schluss von Hand entecken. PS: Wenn ich mir schon so ein nicht zulassungsfähiges Gebastel geben würde, dann mit DIP-Schalter für rot/gelb. Das blickt der TÜV-Scherge eh nicht.
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Roland, viele rüsten nach erfolgter 21er ja wieder auf US-Style zurück... Richtig, die Rennleitung sagt nicht unbedingt was, aber im Falle eines Unfalls kann (kann!) die Versicherung einem einen Strick aus den Leuchten drehen. Das liegt aber im Verantwortungsbereich des Halters. Ich hatte bisher nicht die Traute mit einem meiner Amis rot blinkend rumzufahren. Aber wie gesagt, das muss jeder selber wissen.... Im Anhang meine Corvette mit original EU Leuchten, aber US-Heck ohne die EU-Nebelschlussleuchten :-)
Wenn ein Tüv-Prüfer aus welchen Gründen auch immer falsch prüft und einträgt ist das noch lange kein Freifahrtschein. Das Dokument ist dann eben nicht gültig, womit die Betriebserlaubnis erlöschen könnte. Was am Ende die Polizei interessiert und was nicht wird unter Umständen auch unabhängig von der gesetzlichen Lage, vom Verhalten des einzelnen abhängen. Soll heissen, wenn die einen kontrollieren weil man wie ein Bekloppter durch die Straße heizt, dann zerlegen die den betreffenden unter Umständen. Alles andere ist wie schon gesagt am Ende eher ein Thema der Versicherung.
Interessant wie weit die Fehlinformation um das Mysterium KFZ Zulassung schon ist. Was ein KFZ-Prüfer einträgt, liegt allein in dessen Ermessen. Und wenn es einmal in den Papieren steht, kann es auch nicht mehr als illegal gestrichen werden. Der abnehmende Prüfer wird dort nicht mit vermerkt. Ggf muss der Prüfer, falls er tatsächlich ermittelt wird und er sowieso auf der Abschussliste steht, dafür zum Rapport bei seiner Organisation. Zumindest bei Lappalien wie roten Blinker, Sidepipes oder echten Kuhfängern. Das sind nämlich alles Dinge, die in DE prinzipiell erst einmal erlaubt sind. Sonst gäbe es nämlich keinen Bestandsschutz für bestehende Fahrzeuge.
Eine Prüforganisation führt hoheitliche Tägigkeiten für den Staat aus. Und wie überall wo we Regelungen gibt gibt es welche die, die diese so oder so interpretieren / interpretieren wollen. Es hat schon Hauptuntersuchungen gegeben da haben Fahrzeuge eine Prüfplakette zugeteil bekommen, obwohl diese im höchsten Maße verkehrsunsicher waren. Als ein gewisser Prüfer bei der Aufsichtsbehörde "angeschwärzt" wurde, mussten viele von Ihm geprüfte Fahrzeuge erneut zur HU. Klar kann man am Ende, wenn was passiert den unwissenden Laien spielen, nur ist fraglich ob das der Staatsanwalt dem Schrauber abnimmt.
(Offensichtliche) Technische Mängel != eintragungspflichtige (prinzipiell legale) Umbauten. Dorftüv kennt jeder. Der ist hier aber nicht relevant.
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Und wenn man Dir etwas einträgt, was so nicht korrekt ist? Dann kommt bei der nächsten HU der Prüfer und sagt Moment mal, das ist aber so nicht korrekt... Um legale Eintragungen mit gültiger ABE und zum Fahrzeug passend, geht es ja garnicht. Aber egal... wir rutschen ins Offtopic.
Das sind die gleichen Fehlinformationen, wie sie zum Thema elektrische Hausinstallation grassieren. Nochmal ganz langsam: 1. Dinge, die Eintragungsfähig/pflichtig sind, sind per se nicht verboten 2. Dinge die nicht verboten sind, können von einem (anderen) Prüfer nicht bemängelt werden, solange sie technisch iO sind. Und dann darf er nur die Mängel abstellen lassen. 3. Er darf dich auch ohne HU und ohne zu kassieren ablehnen, falls er das eingetragene Teil mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Die Eintragung ist an Bedingungen geknüpft, richtig. Deren Auslegung liegt, wie oben richtig bemerkt wurde, im Ermessen des Eintragenden. Es kann zB keiner einem Prüfer ans Bein pinkeln, der einer zB heute einer C4 rote Blinker und Sidepipes einträgt. Dem neuen FzgBrief sei Dank. Das Auto muss nur vor der letzten Gesetzesnovelle bereits in DE gelaufen sein. Bei der C6 müsste ich jetzt schauen, ob die vom Bj vor der Änderung liegt. Dann kräht dort auch kein Hahn danach.
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