Allgemeinzuteilung, Störungsminderungstechniken; was und wo beschrieben?

OP #5036187
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Hallo,

bezugnehmend auf den Thread Beitrag "Gerät mit extended range Funkmodul anmelden / zulassen" 
habe ich noch ein paar Fragen zur Allgemeinzuteilung und den dort 
erwähnten Störungsminderungstechniken gemäß Richtlinie 1999/5/EG.

Der Hintergrund ist, dass ich ein Funkmodul suche, das ich ohne 
Duty-Cycle-Begrenzung betreiben darf.

Beinhalten diese Störungsminderungstechniken außer Listen Before Talk 
und AFA noch weitere Dinge und wonach muss ich schauen in den Specs 
eines Moduls, um zu wissen, dass ich die Duty-Cycle-Regelung umgehen 
darf. Ich hatte das 868LP von Digi im Auge und da steht im Datenblatt 
folgender Satz:

Industry’s first RF module to utilize LBT + AFA for interference 
immunity

Bei einem vergleichbaren Produkt von Amber Wireless steht: Conforms with 
EU R&TTE 1999/5/EC directive

Da es sich nicht um ein Bastelprojekt handelt, soll am Ende alles "mit 
rechten Dingen zugehen."

Grüße, Alex

Edit: Die bei Amber erwähnte Konformitätserkläreung habe ich nach etwas 
Suchen nun auch für das Digi-Modul gefunden. Die Frage bleibt: Darf ich 
darauf hin "munter drauf los" senden?
Moderator Persönliche Seite #5036216
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Alexander H. schrieb:
> Beinhalten diese Störungsminderungstechniken außer Listen Before Talk
> und AFA noch weitere Dinge

Ich vermute, dass man diese etwas klobige Formulierung gewählt hat,
um die Allgemeinzuteilung nicht immer wieder ändern zu müssen, wenn
sich der entsprechende ETSI-Standard ändert.

Ursprünglich ware es ja nur LBT, später galt die Ausnahme für die
Vermeidung der Duty-Cycle-Regelung nur für LBT+AFA.  Mir ist in
Erinnerung, dass im aktuellen Entwurf diese kombinierte Bedingung
wieder weggefallen wäre – vermutlich hat sie ohnehin kaum jemand so
benutzt und stattdessen lieber die „sichere“ Duty-Cycle-Regelung
genommen.

Warum stellst du deine Frage nicht einfach dem Hersteller des Moduls?
OP #5036298
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Hallo Jörg,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Jörg W. schrieb:
> Warum stellst du deine Frage nicht einfach dem Hersteller des Moduls?

Das werde ich in nächster Instanz wohl machen. Ich hätte nur gern etwas 
offizielles Schriftliches gehabt, wo steht: wenn das und das (nicht 
irgend etwas schwammig formuliertes) eingehalten wird, dann kein Duty 
Cycle notwendig. Etwas flapsig formuliert, kann mir der Sales Ingenieur 
am Telefon viel erzählen, wenn er seine Module verkaufen will. Ich hätte 
gern etwas worauf ich mich im Zweifel berufen kann; wo beispielsweise 
steht, dass eine Konformitätserklärung, wie die oben erwähnte, so etwas 
erlaubt.

Grüße, Alex

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