Hallo, bezugnehmend auf den Thread Beitrag "Gerät mit extended range Funkmodul anmelden / zulassen" habe ich noch ein paar Fragen zur Allgemeinzuteilung und den dort erwähnten Störungsminderungstechniken gemäß Richtlinie 1999/5/EG. Der Hintergrund ist, dass ich ein Funkmodul suche, das ich ohne Duty-Cycle-Begrenzung betreiben darf. Beinhalten diese Störungsminderungstechniken außer Listen Before Talk und AFA noch weitere Dinge und wonach muss ich schauen in den Specs eines Moduls, um zu wissen, dass ich die Duty-Cycle-Regelung umgehen darf. Ich hatte das 868LP von Digi im Auge und da steht im Datenblatt folgender Satz: Industry’s first RF module to utilize LBT + AFA for interference immunity Bei einem vergleichbaren Produkt von Amber Wireless steht: Conforms with EU R&TTE 1999/5/EC directive Da es sich nicht um ein Bastelprojekt handelt, soll am Ende alles "mit rechten Dingen zugehen." Grüße, Alex Edit: Die bei Amber erwähnte Konformitätserkläreung habe ich nach etwas Suchen nun auch für das Digi-Modul gefunden. Die Frage bleibt: Darf ich darauf hin "munter drauf los" senden?
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Alexander H. schrieb: > Beinhalten diese Störungsminderungstechniken außer Listen Before Talk > und AFA noch weitere Dinge Ich vermute, dass man diese etwas klobige Formulierung gewählt hat, um die Allgemeinzuteilung nicht immer wieder ändern zu müssen, wenn sich der entsprechende ETSI-Standard ändert. Ursprünglich ware es ja nur LBT, später galt die Ausnahme für die Vermeidung der Duty-Cycle-Regelung nur für LBT+AFA. Mir ist in Erinnerung, dass im aktuellen Entwurf diese kombinierte Bedingung wieder weggefallen wäre – vermutlich hat sie ohnehin kaum jemand so benutzt und stattdessen lieber die „sichere“ Duty-Cycle-Regelung genommen. Warum stellst du deine Frage nicht einfach dem Hersteller des Moduls?
Hallo Jörg, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Jörg W. schrieb: > Warum stellst du deine Frage nicht einfach dem Hersteller des Moduls? Das werde ich in nächster Instanz wohl machen. Ich hätte nur gern etwas offizielles Schriftliches gehabt, wo steht: wenn das und das (nicht irgend etwas schwammig formuliertes) eingehalten wird, dann kein Duty Cycle notwendig. Etwas flapsig formuliert, kann mir der Sales Ingenieur am Telefon viel erzählen, wenn er seine Module verkaufen will. Ich hätte gern etwas worauf ich mich im Zweifel berufen kann; wo beispielsweise steht, dass eine Konformitätserklärung, wie die oben erwähnte, so etwas erlaubt. Grüße, Alex
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Alexander H. schrieb: > wenn das und das (nicht irgend etwas schwammig formuliertes) eingehalten > wird, dann kein Duty Cycle notwendig Das ist am Ende die aktuelle ETSI-Norm. Auf die bezieht sich ja auch die Allgemeinzuteilung.
Nur noch zur Info: Ich habe mich bei Amber Wireless erkundigt. Die Konformitätserklärung heißt (in deren Fall) nicht, dass man den Duty-Cycle umgehen kann. Grüße, Alex
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