Hallo,
Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.
Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw. Nun habe ich das
Problem, dass Sie nichts bezahlen wollen die Quellen haben ich ihnen zur
Durchsicht gegeben das war die Bedingung für die Bezahlung. In den
Source steht aber überall das es mein Code ist und nicht frei verwendbar
ist. Habe ich Pech gehabt?
vielen dank
anonym schrieb:> Hallo,>> Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.> Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw. Nun habe ich das> Problem, dass Sie nichts bezahlen wollen die Quellen haben ich ihnen zur> Durchsicht gegeben das war die Bedingung für die Bezahlung. In den> Source steht aber überall das es mein Code ist und nicht frei verwendbar> ist. Habe ich Pech gehabt?>> vielen dank
Nimm dir einen Anwalt der sich mit sowas auskennt, einen anderen Rat
kann es hier nicht geben.
Hatte ich auch mal. Nur mit Handschlag vereinbart. Keine Zeugen. Kein
Geld. Hast Du Schriftverkehr? Emails? Wenn ja, geh zum Anwalt. Wenn
nicht, vergiss es. Für mich war das sehr viel Lehrgeld.
Alles Gute,
... wenn man ganz hart sein und irgendwie belegen kann, dass der eigene
Code in derem Produkt ist, könnte man wegen Verletzung des Urheberrechts
klagen ...
Die Bezahlung ist der Gegenwert für die Nutzungserlaubnis.
Damit könnte man ggf. die Beweislast für den Überlassungsvertrag
umkehren.
anonym schrieb:> Hallo,>> Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.> Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw. Nun habe ich das> Problem, dass Sie nichts bezahlen wollen die Quellen haben ich ihnen zur> Durchsicht gegeben das war die Bedingung für die Bezahlung. In den> Source steht aber überall das es mein Code ist und nicht frei verwendbar> ist. Habe ich Pech gehabt?>> vielen dank
Ab zum Fachanwalt!
anonym schrieb:> Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.> Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw. Nun habe ich das> Problem, dass Sie nichts bezahlen wollen die Quellen haben ich ihnen zur> Durchsicht gegeben das war die Bedingung für die Bezahlung.
Wir hatten so etwas auch mal erlebt. War aber ein Fehler vom Mitarbeiter
die Daten raus zu geben! Es war eine Steuerung für Mischung von
speziellem Kleber, welcher hart wird wenn man aufhört zu rühren. Jedoch
hat der Kunde zwar die Leiterplattenfiles bekommen, jedoch nur die
.elf-Datei für den uC. Die Firmware war auch noch eine Testfirmware,
welche nach xy-mal Einschalten den Betriebsmodus wechselt. So wollten
wir nach xy-Einschaltungen unter den Testbedingungen andere Zustände
herbeiführen um eventuell einen Fehler zu finden. Jetzt hat der Kunde
aber die Files an einen Bestücker gegeben und eine Serienfertigung in
Auftrag gegeben. Da die Firmware aber nur durch das mehrmalige
Einschalten den Zustand ändert (und beim Kunden pro Tag nur 1x
eingeschaltet wird) viel der Fehler erst nach Monaten auf. Als dann der
Kunde wieder an uns ranrückte und die Rechnungen bezahlen wollte, hat
unser Chef ihm erklärt das die Zusammenarbeit aufgrund Nichteinhaltung
von Vertragsbedingungen beendet sei. Seither geben wir keine Daten mehr
an unsere Kunden.
anonym schrieb:> Hallo,>> Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.> Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw.
Wenn du beweisen kannst, dass der Code von dir ist - die Historie der
Versionsstände während der Entwicklung könnte da helfen - dann hast du
immerhin das Urheberrecht. Ohne Nutzungsvertrag oder Werkvertrag stehst
du dann besser da als die Firma. Also nicht gleich aufgeben, sondern
einen Fach(!)anwalt bemühen.
Marc H. schrieb:> ... Als dann der> Kunde wieder an uns ranrückte und die Rechnungen bezahlen wollte, hat> unser Chef ihm erklärt das die Zusammenarbeit aufgrund Nichteinhaltung> von Vertragsbedingungen beendet sei. Seither geben wir keine Daten mehr> an unsere Kunden.
Er hat auf das Geld verzichtet???? Er hätte doch per Vorauszahlung
einiges rausschlagen können. Dumm.
anonym schrieb:> Hallo,>> Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.> Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw. Nun habe ich das> Problem, dass Sie nichts bezahlen wollen die Quellen haben ich ihnen zur> Durchsicht gegeben das war die Bedingung für die Bezahlung. In den> Source steht aber überall das es mein Code ist und nicht frei verwendbar> ist. Habe ich Pech gehabt?>> vielen dank
Freitag ist erst morgen
Henry G. schrieb:> Er hat auf das Geld verzichtet???? Er hätte doch per Vorauszahlung> einiges rausschlagen können. Dumm.
Nö. Gar nicht dumm.
Ein Kunde, der betrügt, wird es auch ein zweites Mal tun.
Wenn dann nach zwei Monaten irgendein angeblicher Bug gefunden wird, ist
man dran. Dann besser vorher die Geschäftsbeziehungen abbrechen.
Thomas O. schrieb:> versuchs mal mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
Ohne was Schriftliches wohl raus geschmissenes Geld.
Ein Trick wäre, wenn man mehr verlangt, als ursprünglich
vereinbart war. Wenn der Kunde dann den vereinbarten Betrag nennt,
ist er geliefert. Ich gehe mal davon aus, dass die so was kennen
und einfach nur widersprechen, dann trägt die Beweislast der
Gläubiger und man hat die A-Karte gezogen.
Der TO kann nur hoffen, dass die Firma Nachbesserungen verlangt.
Dann kann man die Bezahlung erzwingen. Das ist nämlich der Pferdefuß
wenn Kunden bescheißen. Wer schlau ist, baut in sein Produkt eine
Routine ein, der die Software blockiert oder beeinträchtigt, wenn
nicht ein bestimmter Code eingegeben wird. Den braucht man ja nicht
sofort raus rücken. ;-b
Chris E. schrieb:> wie blöd muss man den sein.
...wie jemand mit Rechtschreibschwäche, der den Unterschied zwischen
"den" und "denn" nicht kennt? Sicher kann man auch mal einen
Buchstaben vergessen, aber dass sollte sich nicht so oft
wiederholen.
Ma W. schrieb:> Henry G. schrieb:>> Er hat auf das Geld verzichtet???? Er hätte doch per Vorauszahlung>> einiges rausschlagen können. Dumm.>> Nö. Gar nicht dumm.> Ein Kunde, der betrügt, wird es auch ein zweites Mal tun.>> Wenn dann nach zwei Monaten irgendein angeblicher Bug gefunden wird, ist> man dran. Dann besser vorher die Geschäftsbeziehungen abbrechen.
Du bist ein ganz schlechter Geschäftsmann und willst hier Rat geben?
Deine Meinung sagt schon mal ... nix Wissen im Handelsrecht, denn mit
der Annhame einer Zahlung von Annodazumal verpflichtet man sich zu gar
nichts Weiterem, Nur muß man dazu wissen wie man den Betrag annimmt.
Ja ja und der Rat zum Fachanwalt, Anwälte sind die doch die gleichen
Spitzbuben oder noch schlimmer als die ursächlichen Trickser, latscht
man zu dem mit einer Tüte voll Hoffnung aberohne Ahnung bekommt man dort
auch nur eine zusätzliche RE mit noch mal Geldausgabe ohne dem
eigentlichen näher zu kommen. Also gutes dem schlechten Geld noch
hinterher werfen?
Typische Elektroniker-Denken, digitale Logik kennt ja kein Fuzzy!
Henry G. schrieb:> Er hat auf das Geld verzichtet???? Er hätte doch per Vorauszahlung> einiges rausschlagen können. Dumm.
genauso ist es
anonym schrieb:> Habe ich Pech gehabt?
Ja, weil Du gegen die Firma vorgehen musst, aber keine Handhabe hast.
Ohne Vertrag drast Du nicht einfach für die Firma arbeiten. Die müssen
Dich anmelden oder Du hast zuvor eine Selbständigkeit angemeldet.
Auch für ein Praktikum müssen sie Dich vorher anmelden.
Jetzt guckst Du in die Röhre, wenn die sich nicht erkenntlich zeigen.
du solltest denen anbieten, dich im Nachhinein zu beauftragen.
Wenn das nicht klappt Selbstanzeige beim Gewerbeaufsichtsamt und der
Deutschen Rentenversicherung. Jenachdem greift dann entweder die
Gewerbeordnung gegen Dich (dürfte nix kommen) und Du wirst entweder als
AN (oder Selbständiger FB mit RV-Pflicht) zahlungspflichtig. Die Firma
wird dann aber auch zahlungspflichtig.
Am Ende machst Du ein kleines Minus, bekommst etwas mehr Rente und die
Firma macht sich bei der Rv unbeliebt und der Chef, der Deine Software
benutzt hat, kriegt eine auf den Deckel.
Niemand schrieb:> Henry G. schrieb:>> Er hat auf das Geld verzichtet???? Er hätte doch per Vorauszahlung>> einiges rausschlagen können. Dumm.>> genauso ist es
Nur wenn man auf dem Zahnfleisch daherkommt! Hat man ausreichend Mittel,
kann man das gut verkraften! Vor allem da man ja normalerweise sowieso
darauf verzichtet hätte, wäre nicht dieser "unglückliche" Umstand
gewesen. Ein Kunde der auf diese Art agiert lässt man ganz tief fallen!
Wieso sollte man solche Leuchte auch noch aus der Patsche helfen?
Zudem:
Wenn der Kunde eine Zahlung leistet und bei der Überweisung angibt:
"Vorleistung zur Problembehebung", so kann man nicht im Nachhinein sagen
"wir rechnen das auf die offene Rechnung an! Das geht nicht!
Marc H. schrieb:> Nur wenn man auf dem Zahnfleisch daherkommt! Hat man ausreichend Mittel,> kann man das gut verkraften!
dann melde dich doch als heiliger Samariter an, da wirste genügend
solcher Kunden bekommen!
> Vor allem da man ja normalerweise sowieso darauf verzichtet hätte, wäre> nicht dieser "unglückliche" Umstand gewesen.
Verzicht und Aufgabe wegen keine Zwangsmittel ist wohl ein ganz
gewaltiger Unterschied!
> Ein Kunde der auf diese Art agiert lässt man ganz tief fallen!
ja, nachdem man die Zahlung noch abgefasst hat! Ich schenk dir für den
holprigen Satz in einer Zeile aber auch noch 2 Satzzeichen, als Kommas!
> Wieso sollte man solche Leuchte auch noch aus der Patsche helfen?
Wo steht da was von aus der Patsche helfen? Es ging ums Geld abgreifen,
mehr nicht.
> Zudem:> Wenn der Kunde eine Zahlung leistet und bei der Überweisung angibt:> "Vorleistung zur Problembehebung", so kann man nicht im Nachhinein sagen> "wir rechnen das auf die offene Rechnung an! Das geht nicht!
Wenn und hätte ....
Ja du großer Rechtsgelehrter, dreh dir deine Fantasievorstellung nur
weiter zu recht! Dich in die Buchhaltung und die Firma geht garantiert
pleite, dich in die Auftragsaquise und das gleiche Problem, also wohin
mit dir?
Niemand schrieb:> mit> der Annhame einer Zahlung von Annodazumal verpflichtet man sich zu gar> nichts Weiterem
Habe ich auch nicht behauptet.
Lesen, denken, dann erst antworten.
Werklstudent schrieb im Beitrag #5284120:
> Was ist daran blöd? Die arbeiten schnell und effektiv.
Du hast doch von denen keinen blassen Schimmer, für das bischen
Trinkgeld gehen die nicht mal ans Telefon, wenn du die dazu anrufen
wolltes!
Oder hast du noch nicht deren AGB´s gelesen?
Die stehen natürlich nicht gleich auf der ersten Seite ganz oben!
Forderungslimit nacu oben offen war wohl so ab 20 Tsdn Euros, und die
wollen davon auch noch ihren Einsatzbeitrag vorab haben.
Also träum schön weiter von solchen Truppen, die spielen nicht für dich
den Hampelmamn!
Ma W. schrieb:> Habe ich auch nicht behauptet.> Lesen, denken, dann erst antworten.
Lesen deines eigenen Beitrages hilft dir vllt. weiter?
klar hast du das unterstellt!
Ma W. schrieb:> Nö. Gar nicht dumm.> Ein Kunde, der betrügt, wird es auch ein zweites Mal tun.>> Wenn dann nach zwei Monaten irgendein angeblicher Bug gefunden wird, ist> man dran. Dann besser vorher die Geschäftsbeziehungen abbrechen.Ma W. schrieb:> Niemand schrieb:>> mit>> der Annhame einer Zahlung von Annodazumal verpflichtet man sich zu gar>> nichts Weiterem>> Habe ich auch nicht behauptet.> Lesen, denken, dann erst antworten.
nach 20.00 Uhr und schon nicht mehr wissen was man vor 5 Minuten
getextet hat!
Siehst aber wieder selber ganz anders, gelle?
Niemand schrieb:> Lesen deines eigenen Beitrages hilft dir vllt. weiter?> klar hast du das unterstellt!
Trink mal weniger Schnaps. Vielleicht wird es dann besser.
Und dann liest und verstehst du meinen Text vielleicht auch.
> Re: Kunde zahlt nicht
Zuckerle hatte für diese Fälle eine Software-Abschaltung
einprogrammiert.
Wurde nicht gezahlt ging die Anlage auf Stop und war erst nach
Zahlungseingang hochzufahren.
Abschaltsperre war in den Programmen so versteckt, das sie praktisch
nicht gefunden werden konnte. Zumindest nicht so schnell.
Also erstmal ist das kein "Kunde" weil du keine Firma bist sondern das
privat in deiner Freizeit also sprich schwarz gemacht hast.
Es gibt keinen Vertrag und da kannst du dann auch nichts verlangen.
Verbuche es als Lehrgeld und mach es das nächste mal richtig oder
garnicht.
Zocker_52 schrieb:> Wurde nicht gezahlt ging die Anlage auf Stop und war erst nach> Zahlungseingang hochzufahren.
Tolle Idee. Damit das ganze funktioniert, braucht man Zugang zum System.
Dann macht man sich also auch noch strafbar und haftet für Schäden aus
Produktionsausfällen.
Ohne die Beauftragung und Lieferung nachweisen zu können, sieht die
Sache sehr schlecht aus. Ggf. solltest Du aber wirklich noch den Rat
eines Fachanwaltes einholen.
Ganz übel hatte es eine Bekannte erwischt. Sie erhielt den Auftrag für
die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens. Der Auftraggeber bat
sie dann telefonisch, ihr eine Vorabversion auf einem Datenträger
zuzuschicken, damit er sie schon korrekturlesen konnte.
Als sie dann einige Tage später die endgültige Version ablieferte, hatte
der Auftraggeber bereits ihre Vorabversion unter eigenem Namen
publiziert. Dann bezichtigte er sie, genau das Gegenteil gemacht zu
haben, nämlich seine publizierte Arbeit kopiert zu haben, und zog den
Auftrag zurück.
Sie ließ sich dann auch juristisch beraten, aber der Auftraggeber war so
geschickt vorgegangen, dass sie nicht nachweisen konnte, dass das
ursprüngliche Werk von ihr stammte. Und das Risiko war zu hoch, im
Gegenzug von dem Auftraggeber wegen Plagiats verklagt zu werden.
Und auch ein Kommilitone, der schon in seiner Schulzeit und während des
Studiums auf Grund einiger Fossilienfunde sehr bekannt wurde, sollte
sämtliche Rechte an seinen Funden und Publikationen an einen Professor
abtreten, der ansonsten damit drohte, dafür zu sorgen, dass er seine
Diplomprüfungen nicht bestehe. So läuft das heute eben ab.
> Autor: Tolle Idee! (Gast)> Datum: 19.01.2018 12:06> Tolle Idee. Damit das ganze funktioniert, braucht man Zugang zum System.> Dann macht man sich also auch noch strafbar und haftet für Schäden aus> Produktionsausfällen.
Gell tolle Idee. Zuckerle hat immer sein Geld bekommen.
Was glaubst du das es Zuckerle interessiert hat ob in China ein
Produktionsstop infolge einer Software-Störung aufgetreten ist.
Wenn interessiert das Ganze ?
Scheinst ein ganz schöner Schwätzer und Träumer zu sein !
> Tolle Idee. Damit das ganze funktioniert, braucht man Zugang zum System.> Dann macht man sich also auch noch strafbar und haftet für Schäden aus> Produktionsausfällen.
Und dann wundern sich die stromlinienförmig Rechtskonformen, dass sie
öfters über den Nuckel gezogen werden. Habt ihr alle denn kein Gesäß
mehr in der Hose?
Wenn bei mir ein Bestandskunde nicht pünktlich zahlt, bekommt er einen
Lieferstopp (natürlich ohne Ankündigung, er hat mir ja ebenfalls nicht
angekündigt, dass er nicht zahlt) für seine ach so wichtige
Folgelieferung verordnet. Das hilft immer sehr effektiv.
Natürlich mit allem, was sonst noch im Projekt wissenswertes anzutreffen
war. Einen NDA werden die dort auch nicht, haben?
Aus meiner Erfahrung kann iuch nur sagen, es gibt immer zwei Seiten der
Medaille:
Waren die denn überhaupt zufrieden mit dem was die bekommen haben?
War das überhaupt das, was vereinbart war?
Vll. kann man denen mal auf den Zahn fühlen. Da kannst Du nur draus
lernen.
Lukas schrieb:> Stelle die Software auf Github. Mach ne Opensource daraus, fertig
(1) Wenn er seine Urheberschaft nachweisen kann:
Die Firma muss ihrerseits irgendwas wie Nutzungsrecht oder Werkvertrag
nachweisen können, um die Software legal einsetzen zu dürfen. Zugang zu
Software zu haben berechtigt nicht automatisch zur Nutzung, mit oder
ohne Quellcode.
Die Software als Open Source freizugeben legalisiert u.U. die Nutzung
durch die Firma. Irgendwelche Ansprüche sind dann perdu.
(2) Wenn er seine Urheberschaft nicht nachweisen kann:
Die Firma könnte das Urheberrecht beanspruchen und im Erfolgsfall wirds
dann sauteuer.
> Das ist eine sehr gute Idee.
Ich habe schon bessere Ideen gesehen.
Bürovorsteher schrieb:> Wenn bei mir ein Bestandskunde nicht pünktlich zahlt, bekommt er einen> Lieferstopp (natürlich ohne Ankündigung, er hat mir ja ebenfalls nicht> angekündigt, dass er nicht zahlt) für seine ach so wichtige> Folgelieferung verordnet. Das hilft immer sehr effektiv.
Genau so ist es.
Entweder so, oder bei den nächsten drei Bestellungen heisst es dann
eben: "Nur per Vorkasse. Ja, wir wissen, dass das in ihrem System so
nicht geht, aber wir erstellen Ihnen sehr gerne eine Proformarechnung."
Es hat auch seine Vorteile, eine Nische zu besetzen :-)
Äh, der TO hat aber nix mehr geschrieben. Es sind noch einige
Unbekannten in der Gleichung.
Aber dennoch interessant, mal die verschiedenen Sichtweisen mitzu
bekommen.
Zocker_52 schrieb:> Wurde nicht gezahlt ging die Anlage auf Stop und war erst nach> Zahlungseingang hochzufahren.
Super Idee.
Mit Selbstjustiz macht man sich strafbar.
A. K. schrieb:> (2) Wenn er seine Urheberschaft nicht nachweisen kann:>> Die Firma könnte das Urheberrecht beanspruchen und im Erfolgsfall wirds> dann sauteuer.
So ein Unsinn.
Seit wann muss man das nachweisen. Das Urheberrecht hat man automatisch.
Und wie soll eine Firma das einfach so beanspruchen?
Ma W. schrieb:> Seit wann muss man das nachweisen.
Seit es Rechtsprechung und Urheberrecht gibt. Wenn zwei behaupten
sollten, selbst Urheber der Software zu sein, der andere aber nicht.
Beispielszenario: Der TE veröffentlicht die Software als Open Source.
Die Firma behauptet, diese Software wären von ihnen und der TE hätte sie
widerrechtlich veröffentlicht. Dann kann es darauf ankommen, wer
überzeugender auftritt. Da wärs für den TE von Vorteil, die besseren
Argumente zu haben.
Ma W. schrieb:> Henry G. schrieb:>> Er hat auf das Geld verzichtet???? Er hätte doch per Vorauszahlung>> einiges rausschlagen können. Dumm.>> Nö. Gar nicht dumm.
Doch, sehr sogar!
> Ein Kunde, der betrügt, wird es auch ein zweites Mal tun.
Nein ehrlich? Wirklich? Meinste wirklich? Das ist schon klar, du
Schnellmerker...
> Wenn dann nach zwei Monaten irgendein angeblicher Bug gefunden wird, ist> man dran. Dann besser vorher die Geschäftsbeziehungen abbrechen.
Du hast es nicht begriffen! Das regelt man natürlich vertraglich VORHER!
Mein Gott! Er muss jetzt den Preis und die Rahmenbedingungen
akzeptieren. Besser geht es nicht. Dass es keine Folgeaufträge geben
kann, versteht sich von selber.
A. K. schrieb:> Seit es Rechtsprechung und Urheberrecht gibt. Wenn zwei behaupten> sollten, selbst Urheber der Software zu sein, der andere aber nicht.>> Beispielszenario: Der TE veröffentlicht die Software als Open Source.> Die Firma behauptet, diese Software wären von ihnen und der TE hätte sie> widerrechtlich veröffentlicht. Dann kann es darauf ankommen, wer> überzeugender auftritt. Da wärs für den TE von Vorteil, die besseren> Argumente zu haben.
Das ist komplett an den Haaren herbeigezogen.
So einen Fall hat es nie gegeben und wird es nie geben.
Aus einem ganz einfachen Grund:
Es ist trivial "das Urheberrecht nachzuweisen". Man zeigt einfach seine
Entwicklungshistorie vor.
Im übrigen gilt die Unschuldsvermutung.
An erster Stelle muss der Kläger sein Anliegen nachweisen.
Marc H. schrieb:> ...> gewesen. Ein Kunde der auf diese Art agiert lässt man ganz tief fallen!
Ach du lieber Himmel! Auf einen Haufen Geld verzichten, um dem Kunden
eine Lektion zu erteilen, aus der er eh nicht lernen wird und ihm das
auch scheißegal sein wird????
> Wieso sollte man solche Leuchte auch noch aus der Patsche helfen?
Den Kunden bei den Eiern zu haben und jetzt richtig böse abzocken zu
können, nennst du "aus der Patsche helfen"???
L O L
Kaufmännisches Vermögen = potato! Unfassbar, was hier für ein Nippes ins
Forum getippt wird...
Henry G. schrieb:> Du hast es nicht begriffen! Das regelt man natürlich vertraglich VORHER!
Ja. Man handelt vorher meist eine gewisse Garantieregelung aus.
Und die willst du jetzt ernsthaft mit einem Betrüger weiterführen?
Damit er dich in 2 Monaten mit der Garantie betrügt?
Daher die Geschäftsbeziehungen aufgrund von einseitigem Vertragsbruch
abbrechen.
Ma W. schrieb:> Henry G. schrieb:>> Du hast es nicht begriffen! Das regelt man natürlich vertraglich VORHER!>> Ja. Man handelt vorher meist eine gewisse Garantieregelung aus.> Und die willst du jetzt ernsthaft mit einem Betrüger weiterführen?> Damit er dich in 2 Monaten mit der Garantie betrügt?
Welchen Teil von "vertraglich vorher regeln" hast du nicht verstanden?
Btw, in der Geschäftswelt sind so ziemlich 80% Betrüger, mein
Schneeflöckchen.
> Daher die Geschäftsbeziehungen aufgrund von einseitigem Vertragsbruch> abbrechen.
Wie gesagt, du hast nix, aber auch gar nix begriffen. Lass es sein, das
wird bei dir nix.
Ma W. schrieb:> Es ist trivial "das Urheberrecht nachzuweisen". Man zeigt einfach seine> Entwicklungshistorie vor.
Richtig, genau das hatte ich heute schon erwähnt:
A. K. schrieb:> anonym schrieb:>> Ich habe in meiner Freizeit für einen Firma ein Programm geschrieben.>> Leider habe ich nichts offizielles in der Hand usw.>> Wenn du beweisen kannst, dass der Code von dir ist - die Historie der> Versionsstände während der Entwicklung könnte da helfen
Wär nur blöd, wenn die Entwicklung ohne Repository-System stattfand und
sämtliche Historie den Weg vieler alten Backups gegangen ist. Hier ist
ja erkennbar kein Profi am Werk gewesen.
Henry G. schrieb:> Welchen Teil von "vertraglich vorher regeln" hast du nicht verstanden?
Antwortest du mir?
Deine Antwort passt nicht zu meinem Beitrag.
> Autor: Ma Win (mawin_offiziell)> Datum: 19.01.2018 19:09> Super Idee.> Mit Selbstjustiz macht man sich strafbar.
Mag sein.
Aber man bekommt sein Geld.
Zuckerle hat so viel Dreck am Stecken, da kommt es auf derartige
Kindereien nicht mehr an.
Nun, das kann's doch geben, die Software macht nach ein paar Wochen
einen Fehler, auf so lange Zeiten wurde noch nicht getestet. Vielleicht
einen Zaehler der uberlauft, Das muss man noch mal kurz anschauen. Kein
Problem, geht auf Garantie. Bitte die ueberfaellige Rechnung vorher
zahlen..
> Autor: Zwölf Mal Acht (hacky)> Datum: 20.01.2018 11:43> Nun, das kann's doch geben, die Software macht nach ein paar Wochen> einen Fehler, auf so lange Zeiten wurde noch nicht getestet. Vielleicht> einen Zaehler der uberlauft, Das muss man noch mal kurz anschauen. Kein> Problem, geht auf Garantie. Bitte die ueberfaellige Rechnung vorher> zahlen..
Endlich mal was brauchbares bei all dem Mist der hier verzapft wird.
Zwölf M. schrieb:> Vielleicht> einen Zaehler der uberlauft, Das muss man noch mal kurz anschauen. Kein> Problem, geht auf Garantie. Bitte die ueberfaellige Rechnung vorher> zahlen..
Idee ist nachvollziehbar, aber Quellen liegen schon beim Kunden ...
Auch wenn die Quellen beim Kunden liegen hat er den Fehler noch nicht.
Wir reden ja nicht von einem Hundertzeiler.
Aber ja. Hier ist es doof, weil die Software zu funktionieren scheint.
Normalerweise gibt es den Code erst nach Bezahlung. Die Leserlichkeit
und Nachvollziehbarkeit des Codes kann man ja auch durch mehr oder
weniger sinnvolle Namensgebung steuern.
Ein Replace All laesst variablennamen substituieren.
Im Sinne von
// Loop history - variablen richtig
for i=1 to count
summe[i]+=history[i]
// sum values - variablem neutral
for i=1 to uu
a[i]+=v[i]
// loop arb - variablen falsch angeschrieben
for i=1 to j
temperature[i]+=arbitary[i]
Wenn man mit falsch angeschriebenen variablen arbeitet muss man erst mal
herausfinden, was hinter einer variablen steht. In dieser Zeit hat man's
drei mal neu geschrieben.
> Autor: Heiner (Gast)
< Datum: 21.01.2018 11:25
> > oszi40 schrieb:> > Idee ist nachvollziehbar, aber Quellen liegen schon beim Kunden ...> Tja, klassisch verkackt :(
Was ist da verkackt ? Könnt ihr keien Programmteil schreiben wo kein
Mensch mehr durchblickt ( ihr selber auch nicht mehr ) ?
Der muß erst mal jemanden haben der da durchblickt !
Zocker_52 schrieb:> Re: Kunde zahlt nicht>> Zuckerle hatte für diese Fälle eine Software-Abschaltung> einprogrammiert.>> Wurde nicht gezahlt ging die Anlage auf Stop und war erst nach> Zahlungseingang hochzufahren.>> Abschaltsperre war in den Programmen so versteckt, das sie praktisch> nicht gefunden werden konnte. Zumindest nicht so schnell.
Das ist mal endlich eine sinnvolle und wirkungsvolle Massnahme. Bei dem
ganzen anderen Geschwafel was hier geschrieben wird.
Die einzige Sprache, die zahlungsunwillige verstehen. Und funktioniert
einwandfrei, nicht mal Rechtsverdreher muss man dafür durchfüttern.
klausi schrieb:> Das ist mal endlich eine sinnvolle und wirkungsvolle Massnahme.
Das Böse ist übertall. Deswegen habe ich vorsorglich manches z.B. auf
Laufzeit geprüft NACHDEM ein Backup im Schrank lag.
Ma W. schrieb:> Mit Selbstjustiz macht man sich strafbar.Ma W. schrieb:> Im übrigen gilt die Unschuldsvermutung.> An erster Stelle muss der Kläger sein Anliegen nachweisen.
Ach, wie schade, schon wieder jemand, der die Unterschiede und die Ziele
von Straf- und Zivilrecht nicht verstanden hat. Nachdem Du Dich
hinsichtlich der GPL schon bis auf die Knochen blamiert hast [1],
solltest Du Dich zu Themen mit Rechtsbezug vielleicht doch etwas
zurückhalten -- auch wenn das nicht unbedingt Deinem Naturell
entspricht. ;-)
[1] Beitrag "Re: free Open source als Modell der Ausnutzung?"
Henry G. schrieb:> Den Kunden bei den Eiern zu haben und jetzt richtig böse abzocken zu> können, nennst du "aus der Patsche helfen"???
Sowas endet ziemlich sicher vor Gericht. Wenn du als Lieferant nach
einem Bug mehr verlangst als vertraglich vereinbart war, kann das schon
strafrechtlich relevant werden (Betrug). Nimmt man den vereinbarten
Betrag dann freut sich der Kunde, sein Nicht-Zahlungs-Versuch ist fuer
ihn folgenlos geblieben. "Alles richtig gemacht".
klausi schrieb:> Das ist mal endlich eine sinnvolle und wirkungsvolle Massnahme. Bei dem> ganzen anderen Geschwafel was hier geschrieben wird.> Die einzige Sprache, die zahlungsunwillige verstehen. Und funktioniert> einwandfrei, nicht mal Rechtsverdreher muss man dafür durchfüttern.
Da fragt man sich - weil hier zur Problemlösung Inkassobüros aus der
ehemaligen UDSSR vorgeschlagen wurden - wem der Einsatz krimineller
Energie eher zuzutrauen ist: dem unbedarften Programschreiber, oder
einer Firma, welche möglicherweise nie vorhatte, die erbrachte Leistung
zu bezahlen.
Da kann der TE noch so viele "Fallstricke" ins Programm reinmalen -
wenns nicht läuft, kommt der Russe, und es gibt vollkommen
Rechtsverdreherbefreit eins auf die Fresse.
@ Achim Brossinski
Weshalb echauffierst du dich? 95% des Geschreibsels in diesem Thread
sind doch ohnehin nur pubertäre Schulhofprahlereien von Leuten, die noch
nie mit unbezahlten Rechnungen zu tun hatten!
Feldstecher schrieb:> Sowas endet ziemlich sicher vor Gericht. Wenn du als Lieferant nach> einem Bug mehr verlangst als vertraglich vereinbart war, kann das schon> strafrechtlich relevant werden (Betrug).
Nein, das ist dann einfach nur ein Vertragsbruch -> Zivilrecht.
Ansonsten gilt:
Kannst Du jemandem vertrauen, brauchst Du keinen Vertrag. Kannst Du
jemandem nicht vertrauen, ist ein Vertrag nutzlos.
Henry G. schrieb:> Btw, in der Geschäftswelt sind so ziemlich 80% Betrüger, mein> Schneeflöckchen.
Nun, das stimmt glücklicherweise nicht.
Wichtig ist, die schwarzen Schafe herauszusieben.
Da hilft bei Neukunden, bei denen man sich unsicher ist, bspw. Vorkasse.
Auf seine Stammkunden kann man sich üblicherweise verlassen, da gab es
hier nur einmal Ärger, wobei der eher im Bekanntenkreis einzuordnen,
also kein klassischer Geschäftskunde war. Das ungute Gefühl ging da aber
schon über Monate/Jahre. Aber wie das so ist: man lässt sich dann doch
breitschlagen.
Naja: Prozess geführt, komplett gewonnen. Trotzdem kostet das einen
Nerven.
Chinesen sind da meiner Erfahrung nach übrigens ziemlich vertrauensselig
und man kann ihnen auch selbst vertrauen: bisher gab es nie
irgendwelchen Ärger, und das bei teilweise hohen vierstelligen
Vorkassebeträgen durch uns.
Jetzt im Januar hat ein chin. Unternehmen uns direkt das Doppelte
(niedriger fünfstelliger Betrag) überwiesen, um hier bei uns Guthaben
für die nächste Bestellung zu haben, damit es noch schneller geht. Das
war auch für uns neu :-)
Bürovorsteher schrieb:> Weshalb echauffierst du dich?
Echauffieren liegt mir fern. Mit meinem bescheidenen Beitrag wollte ich
nur darauf hinfingerzeigen, dass "man" Dinge durchdenken sollte, bevor
"man" dumpfdröseliges Geschwafel (Russeninkasso) von sich gibt.
Bürovorsteher schrieb:> Schulhofprahlereien von Leuten, die noch> nie mit unbezahlten Rechnungen zu tun hatten!
Ich möchte mit dir wetten, dass die Schulhofprahler durchaus mit
unbezahlten Rechnungen zu kämpfen hatten respektive haben...
> Ich möchte mit dir wetten, dass die Schulhofprahler durchaus mit> unbezahlten Rechnungen zu kämpfen hatten respektive haben...
Ach, geh... Ich hatte in 14 Jahren genau zwei unbezahlte Rechnungen,
wobei sich diese Problemfälle mit den oben beschriebenen Maßnahmen
einfach lösen ließen.
> Ja, weil Du gegen die Firma vorgehen musst, aber keine Handhabe hast.> Ohne Vertrag drast Du nicht einfach für die Firma arbeiten. Die müssen> Dich anmelden oder Du hast zuvor eine Selbständigkeit angemeldet.
Hier wird insgesamt (nicht nur im Zitierten) so viel Falsches
geschrieben, es wäre besser, der gesamte Thread würde gelöscht.
1) Auf jeden Fall zu einem guten Anwalt, der sich mit Urheberrecht
auskennt. Der weiss, a) dass etwas getan werden kann und b) was das ist
(ich kann das hier nicht sagen, da es sich um anwaltliche Beratung
handeln würde).
Dabei kann sogar mehr Geld herausspringen, als das ursprünglich
vereinbarte.
2) Man darf natürlich ohne Vertrag für eine Firma arbeiten, indem man
einfach eine Rechnung schreibt.
3) Wenn es sich um einen Einzelfall handelt, muss man dafür natürlich
auch kein Gewerbe anmelden.
Die Rechnung darf natürlich keine USt enthalten und man muss sie in
der eigenen Einkommensteuererklärung angeben.
So, und jetzt bitte nicht spekulieren, sondern wissen oder schweigen.
Chris D. schrieb:> Nein, das ist dann einfach nur ein Vertragsbruch -> Zivilrecht.
Die Voraussetzung war ja, dass der Kunde bereits anderweitig investiert
hat und damit in eine Abhangigkeit geriet. Versucht man diese
auszunutzen, geht das ueber den Vetragsbruch raus.
Ein Beispiel einer Verurteilung, in der lokalen Zeitung gelesen: Ein
Arbeitsloser hat einen Anwalt konsultiert aber nicht bezahlt, weil er
kein Geld hatte. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der
Angeklagte bereits bei der Beauftragung wusste, dass er den Anwalt nicht
zahlen koennen wird -> Strafrechtliche Verurteilung. Wenn ich mich
richtig erinner wegen Betrug.
Feldstecher schrieb:> Chris D. schrieb:>> Nein, das ist dann einfach nur ein Vertragsbruch -> Zivilrecht.> Die Voraussetzung war ja, dass der Kunde bereits anderweitig investiert> hat und damit in eine Abhangigkeit geriet. Versucht man diese> auszunutzen, geht das ueber den Vetragsbruch raus.
Das wäre aber immer noch kein Betrug, sondern geht eher in Richtung
Wucher.
Wobei zwischen den Parteien ja schon eine Beziehung besteht - da scheint
mir schlicht das zivile Vertragsrecht zu greifen.
Ansonsten kann es ja durchaus sein, dass ein Bug erst nach zwei Jahren
gefixt wird, in dieser Zeit sich aber das ausführende Unternehmen
vergrößert hat und nun deutlich höhere Stundensätze nehmen muss.
Das wäre ärgerlich für das Unternehmen, das vorher investiert hat, aber
wohl schlicht Pech.
> Ein Beispiel einer Verurteilung, in der lokalen Zeitung gelesen: Ein> Arbeitsloser hat einen Anwalt konsultiert aber nicht bezahlt, weil er> kein Geld hatte. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der> Angeklagte bereits bei der Beauftragung wusste, dass er den Anwalt nicht> zahlen koennen wird -> Strafrechtliche Verurteilung. Wenn ich mich> richtig erinner wegen Betrug.
Jepp, das ist in der Tat Betrug.
Chris D. schrieb:> Jepp, das ist in der Tat Betrug.
Wenn ich Richter wäre, hätte ich in diesem Fall die Zahlungsunwilligkeit
des Mandanten und die Dämlichkeit des Anwalts gegeneinander aufgewogen,
und beide zu zwei Wochen Sozialdienst im öffentlichen Grün nebst Einlage
in die gerichtseigene Kaffeekasse in Höhe eines Tagessatzes verknackt.
Achim B. schrieb:> Wenn ich Richter wäre,
Gottseidank bist du aber nur ein launischer Forengeist und hast sonst
nix zu melden.
Nicht auszudenken wenn jeder Hanswurst Leute aufgrund so schwammigen
Faktoren wie "Dämmlichkeit" zu irgendwas verdonnern könnte.
Chris D. schrieb:>> Ein Beispiel einer Verurteilung, in der lokalen Zeitung gelesen: Ein>> Arbeitsloser hat einen Anwalt konsultiert aber nicht bezahlt, weil er>> kein Geld hatte. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der>> Angeklagte bereits bei der Beauftragung wusste, dass er den Anwalt nicht>> zahlen koennen wird -> Strafrechtliche Verurteilung. Wenn ich mich>> richtig erinner wegen Betrug.>> Jepp, das ist in der Tat Betrug.
Und wenn er solche Spielchen häufiger macht, dann kann es sich sogar um
sog. gewerbsmäßigen Betrug handeln. Für die Gläubiger besitzt der
Nachweis insofern einen Wert, weil bei gewerbsmäßigen Betrügern die
Pfändungsgrenze aufgehoben ist und man sämtliches Eigentum
einschließlich des Anspruchs auf Grundsicherung pfänden lassen kann.
Wir hatten leider einmal solch einen Kunden. Die Mitarbeiterin des
Inkassobüros konnte aber sehr gut nachweisen, dass derjenige diese
Masche schon häufiger angewandt hatte. Bisher wurde er auch immer nur
wegen Betruges und Insolvenz verurteilt, aber das wirklich jedes Jahr.
> Autor: oszi40 (Gast)> Datum: 23.01.2018 07:52> klausi schrieb:> > Das ist mal endlich eine sinnvolle und wirkungsvolle Massnahme.
Das Pech dieser Leute war das die für sich das Recht in Anspruch nahmen
jeden übers Ohr zu hauen, Auftraggeber und Angestellte. Wircklich Pech
das die dann an jemanden geraten waren der ein noch größerer Gauner war
als sie selbst.
Als das Spielchen dann umgedreht wurde waren sie beleidugt, wie kann
jemand etwas mit mir machen ws ich mit ihm gemacht habe.
Ja, linke Backe hinhalten wenns was auf die rechte gegeben hatte war da
nicht.
> Das Böse ist übertall. Deswegen habe ich vorsorglich manches z.B. auf> Laufzeit geprüft NACHDEM ein Backup im Schrank lag.
Da kannst du Prüfen bis du schwarz wirst. Du wirst nichts finden, alles
über
indizierte Variablen und Adresspointern adressiert, da mußt du schon
weltklasse sein, wie Zuckerle, um da noch was zu finden.
Anwalt schrieb:> (ich kann das hier nicht sagen, da es sich um anwaltliche Beratung> handeln würde).
Solange von dir keine Paragraphen zu einem Sachverhalt zitiert werden,
ist es auch keine Rechtsberatung. Das wäre ja noch schöner, wenn
jedes Geschwätz eines Anwalts gleich eine Kostennote wert wäre. ;-b
(Nebenbei ist ein echtes Beratungsgespräch oft nicht das Papier
wert, auf dem es geschrieben steht). Ich kenne eigentlich niemanden
der über Anwälte etwas positives zu berichten hätte. Ist halt
Systembedingt, da die Juristen bei Misserfolg meist nicht zur
Rechenschaft gezogen werden können.
Feldstecher schrieb:> Ein Beispiel einer Verurteilung, in der lokalen Zeitung gelesen: Ein> Arbeitsloser hat einen Anwalt konsultiert aber nicht bezahlt, weil er> kein Geld hatte. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der> Angeklagte bereits bei der Beauftragung wusste, dass er den Anwalt nicht> zahlen koennen wird -> Strafrechtliche Verurteilung. Wenn ich mich> richtig erinner wegen Betrug.
Ein tüchtiger Anwalt klärt vorab die Kostenfrage und holt sich eine
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein.
Hat der Mandant keine, kann der Anwalt Beratungshilfe bei Gericht
beantragen und im Prozessfall Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Fruchtet auch das nicht, weil die Sache keine hinreichende
Erfolgsaussichten hat, kann der Anwalt für gewöhnlich auch einen
Vorschuss vom Mandanten verlangen. Kann der Mandant auch das nicht,
wird ein normaler Anwalt den Rechtssuchenden einfach raus schmeißen.
Kann mir keiner erzählen, das ein Anwalt das anders handhabt, es sei
denn, der Mandant hat mit dem Anwalt noch eine alte Rechnung
(z.B. ein versemmeltes Verfahren)offen.
Wahrscheinlich wäre es auch keine Rechtsberatung sondern nur
Kaffeeklatsch, also oft wertlos und manipulativ darauf ausgerichtet,
wieder ein neues Verfahren zu vertreten, was dem Anwalt wieder Geld
einbringt. ;-b
> Autor: Alex Ge (dragongamer)> Datum: 27.01.2018 13:08> Von welchem "Zuckerle" redet ihr da eigentlich? Wohl eher nicht von den> Wein.
Nein, nicht vom gleichnahmingen Wein.
Zuckerle ist eine Legende auf der weltweiten Inbetriebnahme im
internationalen Anlagenbau.
Von seinen Erlebnissen werden sich auf Inbetriebnahme abends an den
Lagerfeuern die tollsten Geschichten erzählt.
Ein Idol für alle Weicheier, Trockenspucker und Leisetreter, die ihn oft
kopieren aber nie erreichen.