Forum: /dev/null Arbeitgeber zahlt nicht wie vereinbart


von Pechvogel (Gast)


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Hi Zusammen,

was macht man denn wenn der Arbeitgeber nicht das vereinbarte Gehalt 
zahlt. Weder die Krankenkasse, noch das Gehalt. Soll man da noch 
arbeiten gehen oder zuhause bleiben bis das Thema geklärt ist??


Gruß,
Pechvogel

: Verschoben durch Moderator
von Danish B. (danishbelal)


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Hast du einen Arbeitsvertrag?

von michael_ (Gast)


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Arbeitsamt ist dein Freund.
Mit denen hast du dann keine Nachteile bei einer Kündigung.
Auch die Info an die Krankenkasse. Die sind da ganz schnell gegenüber 
dem AG.

Krankenkasse ist wichtig für dich, es darf keine Lücke entstehen.

von Pechvogel (Gast)


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Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Grundgehalt und einem noch 
ausstehenden (nicht unterschriebenen, aber mit roter Schrift als Muster 
gekennzeichneten) Projektvertrag in welchem die Projektzuglage geregelt 
ist.
Das Bruttogehalt ist weniger als das Grundgehalt alleine...

Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten gehen oder kann ich 
einfach zu Hause bleiben ??

von Schreiber (Gast)


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Pechvogel schrieb:
> was macht man denn wenn der Arbeitgeber nicht das vereinbarte Gehalt
> zahlt.

Erstmal den Arbeitgeber fragen.
Es kann (soll aber nicht) passieren, dass es wegen 
Urlaub/Krankheit/Computer-Problemen (oder einer Kombination daraus) zu 
Verzögerungen in der Lohnbuchhaltung kommt. Zumindest bei kleineren 
Firmen...

Wenn da nur dumme Ausreden kommen: Bei der Gewerkschaft beraten laddn, 
die bieten Rechtsschutz für ihre Mitglieder

von michael_ (Gast)


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Pechvogel schrieb:
> Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Grundgehalt und einem noch
> ausstehenden (nicht unterschriebenen, aber mit roter Schrift als Muster
> gekennzeichneten) Projektvertrag in welchem die Projektzuglage geregelt
> ist.

Was nicht unterschrieben ist, gilt nicht.
Geh zum Arbeitsamt und sehe wie du da aus dem Arbeitsvertrag mit 
geringsten Schmerzen rauskommst.
Oder wie gesagt, Gewerkschaft, falls du drin bist.
Allein schaffst du das nicht.

von Teo D. (teoderix)


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von Pechvogel (Gast)


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Meine Cousine hat Jura studiert. Ev. kann sie mir ja helfen oder kennt 
jemanden vom Fach...

Wie oft kommt denn sowas vor in einem Arbeitsleben ??
Eine E-Mail an meinen Arbeitgeber habe ich bereits gesendet.

Bin ich denn verpflichtet noch arbeiten zu gehen, wenn sich der 
Arbeitgeber nicht an die Verträge hält ??
Auch der mündlich vereinbarte Vertrag (Hab ich auf Handy und E-Mail)
welcher nachgereicht werden sollte müsste doch einklagbar sein...

Viele Grüße

von Michael B. (laberkopp)


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Pechvogel schrieb:
> Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Grundgehalt

Soll er dein allererstes Gehalt zahlen, oder klappte es bisher ?
Woher weisst du, daß er Krankenkassenbeiträge nicht abführt, schon die 
KK gefragt ?

> Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten gehen

Ja, aber warum kündigen, frag doch erst mal, wo die Kohle bleibt.
Kann ja ein Versehen sein.

> oder kann ich einfach zu Hause bleiben ??

Nein, aber du kannst schnell Druck machen:

Frist setzen (Mahnung aussprechen).
Arbeitsamt in Kenntnis setzen, Insolvenzausfallgeld.
Insolvenzverschleppung anzeigen.

von Pechvogel (Gast)


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Also ich habe in diesem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen.
E-Mail zum Arbeitgeber habe ich schon geschrieben.
Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der 
Arbeitgeber an mich zu zahlen hat. Die Krankenkasse bucht dann den 
gesamten Betrag von meinem Konto ab.
Wegen der Nachreichung des Projektvertrags habe ich bereits schon mit 
dem Arbeitgeber telefoniert.

von michael_ (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Woher weisst du, daß er Krankenkassenbeiträge nicht abführt, schon die
> KK gefragt ?

Die geben keine Auskunft. Wher weiß er das?

Michael B. schrieb:
>> Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten gehen
>
> Ja, aber warum kündigen, frag doch erst mal, wo die Kohle bleibt.
> Kann ja ein Versehen sein.

Nach dem vereinbarten Zahlungstermin das Geld nicht da ist, kann man 
kündigen.
Doch vrher das AA kontaktieren.

Michael B. schrieb:
>> oder kann ich einfach zu Hause bleiben ??
>
> Nein, aber du kannst schnell Druck machen:

Richtig.

Michael B. schrieb:
> Frist setzen (Mahnung aussprechen).
> Arbeitsamt in Kenntnis setzen, Insolvenzausfallgeld.

Richtig.

Michael B. schrieb:
> Insolvenzverschleppung anzeigen.

Das macht die Krankenkasse sehr schnell.
Als Arbeitsnehmer kann man das nicht.

von michael_ (Gast)


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Pechvogel schrieb:
> Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der
> Arbeitgeber an mich zu zahlen hat.

Hab ich überlesen.
Da hast du selbst ein Problem.
Die KK wird dir da nicht helfen.

von Niemand (Gast)


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Bist du sicher, einen AV mit AN-Status gegenüber einem Arbeitgeber zu 
haben?
Solche Fragen wie von dir klingen nach Neuling in dem Bereich, da wird 
der AG als Auftraggeber auch erstmal die Lage mit dir abtesten.

Bei Einstellung der Arbeitsleistung bekommst du die Kündigung wegen 
Verweigerung. Wer sitzt da wohl am längeren Hebel?

Die PKV gibt dir und deinem AG keine Beiträge vor, die stehen nämlich so 
indirekt im AV, nur hast du wohl gar keinen echten?

Das Thema hatten wir doch erst vor Kurzen schon mal
Beitrag "Beitragsbemessungsgrenze"

von Teo D. (teoderix)


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michael_ schrieb:
> Pechvogel schrieb:
>> Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der
>> Arbeitgeber an mich zu zahlen hat.
>
> Hab ich überlesen.

Naja, kam ja auch etwas spät, diese völlig unwichtige Information, 
inkl. noch ein paar andre Kleinigkeiten.

OK, Mo 0100h sind die Tellerränder schon mal höher als sonnst. ;)

von Pechvogel (Gast)


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Eigentlich ärgert es mich nur.
Der Arbeitgeberzuschuss bei der Privaten ist ja gesetzlich geregelt, und 
den kann ich einklagen.
Beim Gehalt bin ich auch zuversichtlich da ich
ein Musterprojektvertrag für das Projekt mit dem Endkunden habe.

von Pechvogel (Gast)


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@Niemand
das ist Quark.
Zum Beitrag bei der Privaten ist der Arbeitgeber gesetzlich 
verpflichtet.
Das ist so. Da brauch ich mir keine sorgen machen und den Prozess 
gewinne ich in jedem Fall.

Das einzige was sein könnte ist wegen dem Projektvertrag und dem 
Lohnanteil, welcher dort vermerkt ist.
Aber dort kann man sich ja auch rechtlichen Beistand holen.

Ich bin mit Sicherheit kein Jurist, aber meine Cousine ist es und ihr 
Ehemann ebenfalls. Ich werde sie morgen kontaktieren. Ich weiß nicht auf 
welches Rechtsgebiet sie sich spezialisiert hat, aber sie kennt mit 
Sicherheit einen Spezialisten.

von Teo D. (teoderix)


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Pechvogel schrieb:
> meine Cousine ist es und ihr
> Ehemann ebenfalls. Ich werde sie morgen kontaktieren.

Wenn's jetzt wenigstens mit dem einschlafen klappt, dann is ja gut. ;)
GN8

von Pechvogel (Gast)


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Genau ich muss morgen ja nur 2 Stunden 40 Minuten zum Arbeitgeber fahren 
:)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Pechvogel schrieb:
> Also ich habe in diesem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen.
> E-Mail zum Arbeitgeber habe ich schon geschrieben.
> Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der
> Arbeitgeber an mich zu zahlen hat. Die Krankenkasse bucht dann den
> gesamten Betrag von meinem Konto ab.
> Wegen der Nachreichung des Projektvertrags habe ich bereits schon mit
> dem Arbeitgeber telefoniert.

Troll oder Idiot?
Ich tippe ja auf ersteres, denn so bescheuert kann wohl niemand sein der 
ausserhalb des Showbiz oberhalb der Betragsbemessungsgrenze verdient.

Nur Beamte bekommen ihr Geld im vorraus.
Einige Wenige bekomme ihr Geld in der Monatsmitte (oft Caritative 
Pflegeeinrichtungen usw. wenn das Grundgehalt des aktuellen Monats mit 
den variierenden Schichtzulagen für den letzten Monat zusammen 
ausgezahlt wird)

Die allermeisten bekommen ihr Geld am Monatsende.
Zahlung an Monatsende bedeutet das das Geld unter Berücksichtigung der 
üblichen Banklaufzeiten am letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto 
sein sollte. Also kommenden Mittwoch.
Bei den meisten Firmen ist eine Überweisung 3 - 5 Tage vor Monatsende 
üblich um das sicher einzuhalten. Derjenige der bei der selben Bank wie 
das Lohnkonto der Fa. sein Konto hat verfügt dann unmittelbar über das 
Geld, derjenige bei einer Bank im EU Ausland halt erst am letzten Tag. 
Alle anderen irgendwann dazwischen.
Durch Urlaub oder Krankheit oder sonstigen buchhalterischen Gründen kann 
das auch mal etwas knapper oder etwas großzügiger vor Monatsende sein.

Und dann ist es noch gar nicht einmal so lange her das es noch absolut 
üblich war das man sein allererstes Gehalt beim neuen Arbeitgeber erst 
mit ein oder zwei Wochen Verzögerung bekommen hat. (Viele AG haben dann 
aber zumindest schon mal einen Abschlag zum Monatswechsel ausgezahlt.)
ES hat einfach so lange gedauert bis der ganze Papierkram durch war 
(Sozialversicherung, Steuer!) und die Beträge feststanden.

Heute in Zeiten mit elektronischen Meldungen sollte es jedoch meist 
innnerhalb des ersten Monats klappen, bei Urlaub oder 
Krankheitsausfällen in der Lohnbuchhaltung kann es aber doch mal eine 
Woche länger sein.
Falls man sein Geld aber in der Monatsmitte bekommt wird das immer noch 
sehr knapp mit der ersten Auszahlung und man wird wohl doch mal eine 
Woche länger warten müssen.

Aber egal, wenn jemand diesen Monat angefangen hat ist das Gehalt noch 
gar nicht fällig. Erst am Donnerstag dem 01.02 wäre der Arbeitgeber in 
Verzug wenn das Geld noch nicht auf dem Konto ist sofern die Verspätung 
nicht durch die eigene Bank zu stande gekommen ist.

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt zum vereinbarten Termin nicht zahlt hat 
man grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht für seine Arbeitsleistung.
Sofern das ausgeübte Zurückbehaltungsrecht einer juristischen Prüfung 
standhält und Verhältnismäßig ausgeübt worde hat man sogar weiterhin 
Lohnanspruch da das wie ein Annahmeverzug an der Arbeitsleistung durch 
den Arbeitgeber gewertet wird. Zudem ist das KEIN zulässiger 
Kündigungsgrund für den ARBEITGEBER. (Der Arbeitnehmer darf ja immer 
Kündigen und nach einer gewissen Zeit sogar fristlos)

ABER: Das Zurückbehaltungsrecht gilt nur wenn die Summe weder 
unwesentlich ist (Bei Gesamtzahlung ist diese Grenze natürlich definitv 
überschritten, damit sind eher so Dinge wie 50 Euro zuwenig gemeint) 
noch die Verzögerung gering ist. Bei drei Tagen zu spät wird man also 
noch nicht einfach Zuhause bleiben können.
Sicherlich spielt für die Frage welche Verzögerung noch zumutbar sein 
muss auch die Frage nach dem Grund für die Verzögerung eine Rolle. Es 
ist vermutlich ein Unterschied ob der erste Lohn wegen begründbaren 
Papierkram oder einem schlichten Fehler zwei Wochen später kommt und ab 
da Pünktlich, oder ob jede zweite Lohnzahlung erst so spät kommt und man 
dadurch regelmäßig tief in den roten Zahlen ist wenn nicht ausreichend 
Barreserven vorhanden...
Imho wurde in der BWL Vorlesung etwas von "zwei Monatsgehältern" als 
Richtwert für eine ohne jede Einschränkung unzumutbare Verzögerung 
genannt.
(Also wenn die ZAhlung mehr als vier Wochen zu spät kommt!) ist aber 
schon einige Jährchen her.

Aber noch einmal:
Wer diesen Monat angefangen hat, dessen erstes Gehalt muss erst am 
Mittwoch, also in drei Tagen, auf dem Konto sein.
Beim ersten Gehalt wären aber auch noch ein oder zwei Wochen später 
nicht absolut ungewöhnlich, die Folgegehälter sollten aber pünktlich 
sein, ansonsten sollte man die wirtschaftliche Situation der Fa. mal 
genauer unter die Lupe nehmen und sich schnell absetzen.
(gut, jetzt nicht gerade wenn das Geld immer am ersten gutgeschrieben 
ist, aber wenn es immer erst ein oder zwei Wochen später kommt...)

Sollte der TE kein Troll sein, so würde ich mir an seiner Stelle 
trotzdem schon mal Gedanken um eine neue Stelle machen.
Wegen soetwas völlig unberechtigt gelich überall Panik in der Fa. zu 
schieben, deutlich vor Fälligkeit und im ersten Monat, das könnte man 
bei einem Hilfsarbeiter fürs Kartonzerkleinern im Lager noch unter 
"Dummheit" ablegen, aber bei einem Arbeitsplatz wo es vermutlich um die 
Bearbeitung sehr komplexer Zusammenhänge geht würde ich mir ernsthaft 
über die geistige Qualifikation des MA Sorgen machen wenn der solche 
Basics nicht selbst recherchieren kann. Und da Probezeit...

Eine Freundliche NAchfrage wenn das Geld so 4, 5 Tage Verspätung hat ist 
natürlich auch bei der allerersten Zahlung völlig in Ordnung. Gerade da 
kann auch wirklich ein Tippfehler vorliegen und es merkt niemad das das 
schon längst ausgezahlte Geld woanders liegt...
Aber Gedanken an Kündigung und Arbeitsleistungszurückhaltung weil es 5 
Kalendertage vor Fälligkeit noch nicht gebaucht war...
(Aktuell ist noch der Buchungsstand von Freitag!)

Gruß
Carsten

von Pechvogel (Gast)


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Und nein, das passiert mir jetzt nicht zum ersten mal.
Mir ist das bereits bei einer Anü Firma passiert. Habe ich aber erst 
Jahre später beim Durchgehen der Gehaltsabrechnungen bemerkt.

von Pechvogel (Gast)


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@Carsten Sch.
Schau dir mal "Arbeitnehmer Online" an.
Dort ist die Gehaltsabrechnung bereits verfügbar.
Geld habe ich diesen Monat noch keines gesehen aber üblicher Weise wird
das Geld überwiesen, welches in der Gehaltsabrechnung angegeben ist.

von Cerberus (Gast)


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Pechvogel schrieb:
> Habe ich aber erst
> Jahre später beim Durchgehen der Gehaltsabrechnungen bemerkt.

Ich würde an deiner Stelle lieber hier nichts mehr schreiben,
denn das, was du ablässt, lässt leider an einem gesunden
Verstand zweifeln. Carsten hat völlig recht. Mach nicht so
ein Gewese und warte ab, bis die Gehaltsabrechnungen verteilt
werden. Den Zeitpunkt kann man für gewöhnlich mit den Kollegen
abgleichen. Wenn du schon Juristen in der Verwandtschaft hast,
kannst du die zwar fragen, aber auch hier ist das eher
unverbindlich, wie das bei diesen Leuten eben völlig normal ist.

von Oliver S. (oliverso)


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Pechvogel schrieb:
> Also ich habe in diesem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen.

Dieser Monat hat die Eigenschaft, daß niemand zum 1. anfängt. Da gibt’s 
dann vielleicht nur Gehalt für 3 Wochen?

Auch das sollte aber der Arbeitgeber erklären und du in der Abrechnung 
nachlesen können.

Und nein, du darfst in der Kündigungsfrist nicht ohne Zustimmung des 
Arbeitgebers (=Freistellung) zu Hause bleiben.

Oliver

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