Moin, kennt sich wer aus? Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Mir fällt das natürlich nicht auf, aber es ist auch klar, dass denen das vermutlich auffallen wird (vielleicht aber auch nicht, Konzern halt) und die das Geld zurück fordern werden. Gibt es Fristen für solche Rückforderungen und wenn ja, wie sind die? Danke
:
Verschoben durch User
30 Jahre https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Rueckforderung_irrtuemlicher_Zahlungen.html
Nicht ganz richtig, ich lese 3 Jahre heraus, da es ja sich nicht um List handelt: Der Rückforderungsanspruch irrtümlich geleisteten Entgelts verjährt nach 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Auszahlung. Hat der Arbeitnehmer die irrtümliche Zahlung durch List oder Irreführung veranlasst, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
> Mir fällt das natürlich nicht auf,
O tempora, o mores!
Al B. schrieb: > Mir fällt das natürlich nicht auf Mit dieser Strategie könntest du aber derb auf die Nase fallen. Oder du brauchst einen guten Anwalt. Einen besseren als den des Unternehmens auf jeden Fall... ;-)
:
Bearbeitet durch Moderator
Wäre es nicht einfacher, kurz anzurufen, das Geld zu überweisen und die Sache ist erledigt? Klar, du kannst das Geld jetzt als kostenlosen Kredit ansehen, aber bei den heutigen Zinsen - naja... Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, es könnte auch auf ungerechtfertigte Bereicherung hinauslaufen und evtl. sogar Schadenersatzansprüche entstehen.
Lothar M. schrieb: >> Mir fällt das natürlich nicht auf > Mit dieser Strategie könntest du aber derb auf die Nase fallen. Wenn es nicht List und Tücke war, dann gibts dem verlinkten Artikel gemäss maximal die Rückforderung über 3 Jahre.
Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden. Ich habe ganz normal gekündigt, was die da anstellen, weiß ich nicht. Fordern die es zurück, überweise ich natürlich. Ansonsten sind solche Fristen dafür da.
ja, ich hab List unterstellt ;-) zumindest ab dem 2. Gehalt.. die 3 Jahre gelten dann aber jeweils pro Auszahlung? "gewinn" macht er also erst in 3 jahren, und dann auch nur jeweils ein Monatsgehalt.. bis dahin ist die Sozialversicherung/Finanzamt doch sicher dahinter gekommen..?!
Al B. schrieb: > Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten > nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Dann wird er vermutlich auch Steuern und Krankenkasse überweisen. Wenn er nun das gesamte Gehalt von Dir zurück fordert, dann viel Vergnügen, die zuviel gezahlten Steuern und Beiträge zurück zu bekommen.
Peter D. schrieb: > Wenn er nun das gesamte Gehalt von Dir zurück fordert, dann viel > Vergnügen, die zuviel gezahlten Steuern und Beiträge zurück zu bekommen. Da die Abwicklung von Steuern, Sozialabgaben etc bei Angestellten Sache des Arbeitgebers ist, sollte das auch für die Rückabwicklung davon gelten.
Die zuviel gezahlten Steuern korrigieren sich in der folgenden Steuererklärung. Das sollte kein Problem sein.
Peter D. schrieb: > Al B. schrieb: >> Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten >> nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. > > Dann wird er vermutlich auch Steuern und Krankenkasse überweisen. Es ist Sache des AG was er wem überweist. Wenn er meint an irgendeine Krankenkasse oder an das FA irgendwelche Beträge zu überweisen, kann der TE hier nichts dafür. Er kann es nicht wissen und er kann es nicht vehindern. > Wenn er nun das gesamte Gehalt von Dir zurück fordert, dann viel > Vergnügen, die zuviel gezahlten Steuern und Beiträge zurück zu bekommen. Er kann nur das fordern was er dir überwiesen hat. Was er sonst noch wem bezahlt hat ist seine Sache.
Cyblord -. schrieb: > Er kann nur das fordern was er dir überwiesen hat. Was er sonst noch wem > bezahlt hat ist seine Sache. Ein exotisches aber interessantes Szenario wäre, wenn der AG zwar das Gehalt überwiesen hat, nicht aber Steuern&Co, und rechtzeitig insolvent wird, bevor FA&Co dahinter kommen. Also ob sich FA&Co dann vielleicht mit ihren Ansprüchen an den Empfänger wenden - und die Gläubiger der Firmenpleite mit der Rückforderung ebenfalls.
Al B. schrieb: > Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden. Das ist die neue Anständigkeit.
Der Andere schrieb: > Al B. schrieb: >> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden. > > Das ist die neue Anständigkeit. Der verlinkte Artikel lässt sich auch als Vorschlag lesen, sich dumm zu stellen und solche Fragen wie hier im Forum vorsorglich nicht erst zu stellen. ;-)
Anständigkeit gegenüber einem Konzern. Der war gut! ;)
Der Andere schrieb: > Al B. schrieb: >> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden. > > Das ist die neue Anständigkeit. Diese Verkommenheit gab es immer schon.
Al B. schrieb: > Anständigkeit gegenüber einem Konzern. Der war gut! ;) Davon hattest du anfangs nichts geschrieben. Ebensogut hätte das ein 3-Mann-Konzern sein können.
A. K. schrieb: > Al B. schrieb: >> Anständigkeit gegenüber einem Konzern. Der war gut! ;) > > Davon hattest du anfangs nichts geschrieben. Ebensogut hätte das ein > 3-Mann-Konzern sein können. Doch - schau mal im ersten Beitrag in Klammern.
Die unterschiedlichen Sichtweisen hier im Forum faszinieren mich immer wieder. Hier wird die Todesstrafe für den Nichtzahler gefordert: Beitrag "Kunde zahlt nicht" Und hier wird es als ganz normal und selbstverständlich angesehen, falsch angewiesenes Geld zu behalten.
Jason schrieb: >>> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden. >> >> Das ist die neue Anständigkeit. > > Diese Verkommenheit gab es immer schon. Wobei sich wahre Anständigkeit erst dann offenbart, wenn man selbst in der Situation steckt. Sie von anderen wie selbstverständlich einzufordern ist deutlich einfacher. ;-)
Clemens W. schrieb: > Wäre es nicht einfacher, kurz anzurufen, das Geld zu überweisen > und die > Sache ist erledigt? > Klar, du kannst das Geld jetzt als kostenlosen Kredit ansehen, aber > bei > den heutigen Zinsen - naja... > Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, es könnte auch auf > ungerechtfertigte Bereicherung hinauslaufen und evtl. sogar > Schadenersatzansprüche entstehen. und gesiebte luft ist sooo lecker.
Esmeralda P. schrieb: > und gesiebte luft ist sooo lecker. Ich denke nicht, dass Al Bu auf diese Art so viel Penunze zusammen kriegt, dass dem Finanzamt Steuern in Millionenhöhe entgehen könnten. Streiterei zwischen Ex-AG und Ex-AN ums liebe Geld ist zunächst wohl kein Strafrecht.
:
Bearbeitet durch User
Bernd G. schrieb: > Die unterschiedlichen Sichtweisen hier im Forum faszinieren mich immer > wieder. > Hier wird die Todesstrafe für den Nichtzahler gefordert: > Beitrag "Kunde zahlt nicht" > Und hier wird es als ganz normal und selbstverständlich angesehen, > falsch angewiesenes Geld zu behalten. Der Unterschied zu erkennen, zwischen nicht zahlen obwohl Leistung erhalten zu haben und zu viel aus eigenem Versagen ausgezahlt zu haben, ist dir nicht klar? Peinlich! Der Konzern hat beim Gehalt sicherlich knallhart seine Marktmacht ausgenutzt und andere Bewerber ausgespielt. Also bitte inszeniere jetzt nicht den armen armenKonzern als Opfer. @Al Bundy Mache sie schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam und zahle die Kohle zurück. Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße, du wirst den Kürzeren ziehen. Die naive "Rechtsberatung" hier im Forum solltest du tunlichst meiden.
> Autor: Al Bu (alex_t240) > Datum: 31.01.2018 08:44 > kennt sich wer aus? Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten > nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Mir fällt das natürlich > nicht auf, aber es ist auch klar, dass denen das vermutlich auffallen > wird (vielleicht aber auch nicht, Konzern halt) und die das Geld zurück > fordern werden. Kein Einzelfall. Auf Auslandsbaustellen wurden auf Inbetriebnahme öffters Leute vergessen. Laider ist mir das nie passiert, konnte meist der Kohle hinterherlaufen. Mein Rat : Klappe halten, Kohle kassieren und abwarten.
Henry G. schrieb: > Mache sie schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam und zahle die > Kohle zurück. Abzueglich deiner eigenen Bearbeitungsgebuehr....
Helmut L. schrieb: > Henry G. schrieb: >> Mache sie schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam und zahle die >> Kohle zurück. > > Abzueglich deiner eigenen Bearbeitungsgebuehr.... LOL! :D Genau so und nicht anders!
A. K. schrieb: > Wobei sich wahre Anständigkeit erst dann offenbart, wenn man selbst in > der Situation steckt. Sie von anderen wie selbstverständlich > einzufordern ist deutlich einfacher. ;-) Das fängt beim Bäcker an, wenn die Bedienung sich mal zu ihren eigenen Ungunsten verrechnet. Hab ich sowas nötig? Nein! Das sehen andere wohl anders ...
> Der Konzern hat beim Gehalt sicherlich knallhart seine Marktmacht > ausgenutzt und andere Bewerber ausgespielt. Also bitte inszeniere jetzt > nicht den armen armenKonzern als Opfer. Ob der Konzern gut oder böse ist, ist in diesem Zusammenhang völlig einerlei. Dem TO war der Konzern immerhin gut genug, dort einige Zeit seine Brötchen zu verdienen. Was noch zu bedenken wäre: es könnte sein, dass Gertrude Müller aus der Lohnbuchhaltung vor die Tür gesetzt wird, weil sie übersehen hat, bei der Monatsumschaltung der Software irgendein Häkchen aus der Vorlage herauszunehmen. Schonmal dran gedacht? Ja, ab 5000 EUR fängt die Armut an.
Henry G. schrieb: > Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße, du > wirst den Kürzeren ziehen. Full Ack. Was will er machen? Das Geld auf dem Konto lassen? 3 Jahre lang jeden Monat x-tausend Euro? Bringt nicht mal Zinsen. Ich wäre gerne dabei wenn der Richter ihn fragt ob ihm das nicht aufgefallen ist, daß da über die Jahre auf einmal 50000-200000 Euro zu viel auf dem Konto sind. So blöd sind Richter nämlich nicht und so blöd kann sich der TO vor dem Richter auch nicht verkaufen. Und wenn er es irgendwo anders hin überweist ist es noch offensichtlicher daß er wusste das er das Geld unrchtmäßig erhält.
Bernd G. schrieb: > Ob der Konzern gut oder böse ist, ist in diesem Zusammenhang völlig > einerlei. > Dem TO war der Konzern immerhin gut genug, dort einige Zeit seine > Brötchen zu verdienen. > Was noch zu bedenken wäre: es könnte sein, dass Gertrude Müller aus der > Lohnbuchhaltung vor die Tür gesetzt wird, weil sie übersehen hat, bei > der Monatsumschaltung der Software irgendein Häkchen aus der Vorlage > herauszunehmen. > Schonmal dran gedacht? > Ja, ab 5000 EUR fängt die Armut an. Die fliegt so oder so raus. Und soll er sich jetzt auch noch einen Kopf darüber machen, dass er einem anderen Ing die Arbeit weggenommen hat und der sich jetzt eventuell umgebracht hat, weil er zum Jobcenter musste? Alter Bernd, lass mal die Kirche im Dorf!
Der Andere schrieb: > Ich wäre gerne dabei wenn der Richter ihn fragt ob ihm das nicht > aufgefallen ist, daß da über die Jahre auf einmal 50000-200000 Euro zu > viel auf dem Konto sind. Darum geht es nicht. Es darf es merken. Er ist nur schlicht nicht zur automatischen Rückzahlung verpflichtet. Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst.
Der Andere schrieb: > Ich wäre gerne dabei wenn der Richter ihn fragt ob ihm das nicht > aufgefallen ist, daß da über die Jahre auf einmal 50000-200000 Euro zu > viel auf dem Konto sind. Naja, dann muss der Konzern sich auch fragen lassen wieso ihn das 3 Jahre nicht aufgefallen ist das der Mitarbeiter gar nicht mehr da ist. Das wird der Richter dann auch fragen. Peinlich fuer den Konzern.
Es geht nicht darum, dass der Konzern 3 Jahre zu lange zahlen wird. Ich bin mit einem Auflösungsvertrag früher raus. Ich gehe davon aus, dass im Buchungssystem der Austritt zum regulärem Vertragsende eingetragen wurde und die Zahlungen an dem Tag aufhören werden. Wie schon korrekt angemerkt wurde, ist man nicht automatisch zur Rückzahlung verpflichtet, da ist es auch nicht notwendig irgendwelche Knast-Phantasien auszuleben. Was passieren kann, ist es auffällt und der AG das Geld zurück fordert und es bekommt. Fällt es nicht auf und die Frist läuft ab - Pech gehabt.
Al B. schrieb: > Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten > nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Mir fällt das natürlich > nicht auf, aber es ist auch klar, dass denen das vermutlich auffallen > wird (vielleicht aber auch nicht, Konzern halt) und die das Geld zurück > fordern werden. > > Gibt es Fristen für solche Rückforderungen und wenn ja, wie sind die? 1. Glaube ich das nicht - sorry - schon gar nicht in einem Konzern 2. Hat schon mal jemand von euch versucht, eine Überweisung zurück zu ziehen? (Überweisung - NICHT Lastsschrift) - die Erfahrung würde mich interessieren. Kenne ich - GsD - nicht aus eigener Erfahrung, jedoch aus meinem Umfeld. Die Chancen sind aus meiner Sicht sehr mager. Drück mal heute jemandem 1.000 € in die Hand und sage morgen: "Uuups, das war ein Versehen - gib es bitte zurück" - und beobachte die Rechtsfolgen ... Die Überweisung ist aus meiner Sicht nichts anderes.
Leute, Leute, ... Manchmal frage ich mich, warum immer über die Jungend, Politiker, ... geschimpft wird - bei solchen Vorbildern? Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben... Aber so ist das halt, Anstand wird immer gern gefordert/verlangt, aber selbst welchen zu besitzen ist einfach zu unbequem.
Cyblord -. schrieb: > Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur > Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst. Ich glaube nicht daß das hier identisch ist. Helmut L. schrieb: > Naja, dann muss der Konzern sich auch fragen lassen wieso ihn das 3 > Jahre nicht aufgefallen ist das der Mitarbeiter gar nicht mehr da ist. > Das wird der Richter dann auch fragen. Peinlich fuer den Konzern. Es mag peinlich sein, aber Fehler passieren. Es ist aber meiner Meinung nach ein Unterschied zwischen einem peinlichem Fehler und dem stillschweigenden Inanspruchnehmen einer ungerechtfertigten Leistung, denn der TO wird sich nicht damit rausreden können daß er nichts gemerkt hat. Egal, ich bin kein Rechtsverdreher denke aber daß Henry hier völlig recht hat mit: Henry G. schrieb: > Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße
Dieter F. schrieb: > 2. Hat schon mal jemand von euch versucht, eine Überweisung zurück zu > ziehen? Siehe: http://www.banktip.de/konten-karten/artikel/was-tun-bei-falscher-ueberweisung/falsche-ueberweisung-empfaenger-zur-herausgabe-verpflichtet/
Der Andere schrieb: > Siehe: > http://www.banktip.de/konten-karten/artikel/was-tun-bei-falscher-ueberweisung/falsche-ueberweisung-empfaenger-zur-herausgabe-verpflichtet/ Hast DU es schon versucht - nix Hörensagen, gelesen, geahnt .... Die Bank bemüht sich (was auch immer das heisst) ... Zitat: "Die Bank wird dabei behilflich sein, den Kontoempfänger ausfindig zu machen, um das falsch überwiesene Geld zurückholen zu können", erklärte Lars Hofer vom Bundesverband deutscher Banken auf Anfrage von Banktip. "Existiert das Konto nicht, kommt das Geld sowieso zurück", fügte er hinzu. Hinter der Kundenfreundlichkeit der Banken steckt nicht nur der reine Servicegedanke. Sie sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden bei der Wiederbeschaffung seines Geldes zu helfen. § 675y Abs. 3 BGB besagt, dass die Bank zwar nicht haftet, wenn die Überweisung wegen eines Zahlendrehers des Kunden auf einem anderen Konto landet. Jedoch sind sie dazu verpflichtet, "sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum zu bemühen, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen". Für ihre Hilfe kann die Bank allerdings auch Gebühren nehmen." ... mehr aber auch nicht - der Rest ist Dein Problem.
Einen ähnlichen Fall kenne ich aus der Bekanntschaft: Aus Krankenhaustagegeld für 4 Tage wurde dann durch eine falsche Ziffer KTG für 365+4 Tage :-} Das lag dann im hohen vierstelligen Bereich. Bisher (müssten jetzt um die zwei Jahre sein) hat er das Geld noch. Moralisch einwandfrei ist es nicht ... Wir hatten hier neulich auch mal eine Überweisung, bei der der Einzelunternehmer offenbar das Komma vergessen hatte. War zwar ein schöner Anblick (plötzlich sechsstelliger Kontostand), aber natürlich nur von kurzer Dauer. Interessanterweise hat er es erst gemerkt, als ich ihn am nächsten Tag angerufen habe ;-)
Der Andere schrieb: > Helmut L. schrieb: >> Naja, dann muss der Konzern sich auch fragen lassen wieso ihn das 3 >> Jahre nicht aufgefallen ist das der Mitarbeiter gar nicht mehr da ist. >> Das wird der Richter dann auch fragen. Peinlich fuer den Konzern. > > Es mag peinlich sein, aber Fehler passieren. Es ist aber meiner Meinung > nach ein Unterschied zwischen einem peinlichem Fehler und dem > stillschweigenden Inanspruchnehmen einer ungerechtfertigten Leistung, > denn der TO wird sich nicht damit rausreden können daß er nichts gemerkt > hat. Wie gesagt. Zurueckzahlen - Bearbeitungspauschale. Bearbeitungspauschale = Porto fuers Einschreiben, Technikeinsatz (Drucker+PC) , deine eigene Zeit. Das kannst du begruenden und der Konzern wird sich schwer tun das auch noch zurueck zu bekommen.
Cyblord -. schrieb: > Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur > Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst. Aber du mußt es aufbewahren und aufpassen, dass ihm nichts geschieht.
Umgekehrte Frage, wenn der Konzern zu wenig ueberweist muss das dem Konzern dann auch auffallen und er selber dem Mitarbeiter drauf hinweisen?
Chris D. schrieb: > Interessanterweise hat er es erst gemerkt, als ich ihn am nächsten Tag > angerufen habe ;-) Ledige Tochter? :-)
Ich schrieb: > Leute, Leute, ... > Manchmal frage ich mich, warum immer über die Jungend, Politiker, ... > geschimpft wird - bei solchen Vorbildern? Von denen haben sie es ja. :-) > Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen > Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben... Anstand? Im Kapitalismus? HAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAAAA... > Aber so ist das halt, Anstand wird immer gern gefordert/verlangt, aber > selbst welchen zu besitzen ist einfach zu unbequem. Naja, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Viele sind in ihrem Arbeitsleben oft vom AG abgezogen worden, dort Überstunden nicht verrechnet, da noch vom Urlaub abgezwackt bei der Kündigung und und und.
michael_ schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur >> Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst. > > Aber du mußt es aufbewahren und aufpassen, dass ihm nichts geschieht. Nein, das stimmt so offenbar nicht mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland) "Aus der absoluten Gesetzesformulierung „kein Anspruch“ folgert eine Mehrheit der Literatur, dass jegliche Gebrauchs-, Verbrauchs-, Zueignungs- oder gar Zerstörungshandlungen für den Verbraucher ohne Konsequenzen bleiben. ... Das Eigentum des Unternehmers hat bei unbestellter Zusendung von Waren hinter den Interessen des Verbrauchers – der vor einer wettbewerbswidrigen Belästigung geschützt werden soll – zurückzutreten." "Folgen Der Verbraucher ist bei der Lieferung unbestellter Waren zu nichts verpflichtet, er kann sie behalten oder entsorgen."
Ganz neutral betrachtet: Du glaubst doch nicht, dass das keiner merkt? Du glaubst doch nicht, dass es dir jemand abnimmt, du hättest den Zahlungseingang nicht bemerkt? --> Zurückzahlen musst du sowieso, und da kannst du das auch gleich erleidigen. Solche Dinge sprechen sich herum...
Henry G. schrieb: > Anstand? Im Kapitalismus? HAHAHAHA Die Frage ist eher: Anstand in unserer Gesellschaft? Ja auch du gehörst zu dieser Gesellschaft, genau wie alle anderen ob Gut oder Böse. Willst du nur mit egoistischen Arschlöchern leben? Ich nicht! Bist du also ein egoistisches Arschloch, weil du daraus Vorteile ziehst? Ich weiss es nicht, hoffe aber nicht. Ich versuche auf jeden Fall KEIN egoistisches Arschloch zu sein.
Henry G. schrieb: > Viele sind in ihrem Arbeitsleben oft vom AG abgezogen worden, dort > Überstunden nicht verrechnet, da noch vom Urlaub abgezwackt bei der > Kündigung und und und. Und während ihrer "Arbeitszeit" haben sie sich vollumfänglich die Seele aus dem Leib geschuftet. Jaja, so ist das. >> Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen >> Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben... > Anstand? Im Kapitalismus? Wo geht es beim Zusammenleben und beim "Anstand" um irgendwelche soziologischen Modelle? Da macht grad irgendwer einen Fehler und ich mache ihn drauf aufmerksam. Das mache ich auch an der Kasse, wenn ich statt einem Zehner einen Fünfziger herausbekomme(1). Ich halte das für fair und hoffe, dass im Zweifelsfall mit mir genauso umgegangen wird. (1) Die Dame an der Kasse war offensichtlich überrascht. Die hinter mir Wartenden erschütterlicherweise offenbar auch. Das gibt mir zu Denken... ;-)
:
Bearbeitet durch Moderator
Der Andere schrieb: > Henry G. schrieb: >> Anstand? Im Kapitalismus? HAHAHAHA > > Die Frage ist eher: Anstand in unserer Gesellschaft? > Ja auch du gehörst zu dieser Gesellschaft, genau wie alle anderen ob Gut > oder Böse. > Willst du nur mit egoistischen Arschlöchern leben? > Ich nicht! > Bist du also ein egoistisches Arschloch, weil du daraus Vorteile ziehst? > Ich weiss es nicht, hoffe aber nicht. > Ich versuche auf jeden Fall KEIN egoistisches Arschloch zu sein. Nein, ich bin nicht so, es ist aber ein Erklärungsversuch. Und mich indirekt als Arschloch zu beschimpfen, zeigt das Problem was ich meinte! ;-)
Der Andere schrieb: > Die Frage ist eher: Anstand in unserer Gesellschaft? Richtig blöde wird es, wenn du der einzig Anständige im Kapitalismus bist. Das sollte man vermeiden.
Lothar M. schrieb: > Henry G. schrieb: >> Viele sind in ihrem Arbeitsleben oft vom AG abgezogen worden, dort >> Überstunden nicht verrechnet, da noch vom Urlaub abgezwackt bei der >> Kündigung und und und. > Und während ihrer "Arbeitszeit" haben sie sich vollumfänglich die Seele > aus dem Leib geschuftet. Jaja, so ist das. Genaus solche Aussagen, sind es, die die Gegenseite Anstand vergessen lässt. Hättest du Anstand, würdest du nicht so daherreden. >>> Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen >>> Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben... >> Anstand? Im Kapitalismus? > Wo geht es beim Zusammenleben und beim "Anstand" um irgendwelche > soziologischen Modelle? Da macht grad irgendwer einen Fehler und ich > mache ihn drauf aufmerksam... Der Anstand ist mit der Einführung von H4-Gesetzten, GmbH-Schlupflöchern, Steuervermeidung für Großverdiener, Dumpinglöhnen usw. schon laaaaaaaaaaaaange in unserer Gesellschaft vollends im Arsch.
Henry G. schrieb: > Nein, ich bin nicht so, es ist aber ein Erklärungsversuch. Und mich > indirekt als Arschloch zu beschimpfen Sorry das habe ich definitiv NICHT, aber ich habe gesagt: Der Andere schrieb: > Bist du also ein egoistisches Arschloch, weil du daraus Vorteile ziehst? > Ich weiss es nicht, hoffe aber nicht. Ich habe dich NICHT als Arschloch beschimpft, ich habe nur gesagt daß Leute die sich unrechtmäßig und wissentlich Geld aneignen das ihnen nicht gehört für mich egoistische Arschlöcher sind. Man könnte dazu auch Dieb oder Betrüger sagen. Egal ob beim Bäcker oder bei dem oben erwähnten Fall.
Henry G. schrieb: > Der Anstand ist mit der Einführung von H4-Gesetzten, > GmbH-Schlupflöchern, Steuervermeidung für Großverdiener, Dumpinglöhnen > usw. schon laaaaaaaaaaaaange in unserer Gesellschaft vollends im Arsch. Sorry aber das mchst du dir zu einfach. Du sagst hier: "Es gibt so viele Betrüger, also darf ich auch ein Betrüger sein." "Sobald es eine ideale Gesellschaft gibt bin ich auch lieb".
Henry G. schrieb: > Der Anstand Ein "gutes" Gefühl für Anstand gibt der erste Teil des Dudens dazu: Anstandsgefühl, gutes/schickliches Benehmen, gute Sitte; (gehoben) Geschmack, Schicklichkeit; (veraltend) ... Das ist heute nur noch selten zu finden ... GEIZ IST GEIL und Konsorten jedoch sehr oft.
> GmbH-Schlupflöchern
Oh, das interessiert mich jetzt wirklich! Könntest du mir bitte sagen,
was ich tun muss, um aus meiner GmbH endlich mal richtig viel Geld
möglichst steuerfrei herauszuholen? Bisher komme ich irgendwie am
Finanzamt nicht richtig vorbei. Doch, das wäre sehr hilfreich und
wertvoll!
Bernd G. schrieb: > um aus meiner GmbH endlich mal richtig viel Geld > möglichst steuerfrei zu herauszuholen? Wenn Du sehr viel Geld drin hast - überweisen an die Karibik-Holding - und tschüss (aber nur bei seeehr viel Geld) :-) - ein eigenes Krankenhaus kostet nun mal ein paar Cent etc. Ansonsten warte ich auch gespannt auf Vorschläge :-)
> Autor: Der Andere (Gast) > Datum: 31.01.2018 15:03 > Henry G. schrieb: > > Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße, Sehe ich auch so. Was ist ihm denn nachzuweisen ? > > du wirst den Kürzeren ziehen. Quatsch ? Vielleicht hat er auch den Längeren ! Was soll da denn passieren ? Wenn alles versoffen und mit den Damen vom operativen Gewerbe durchgebracht ist sollen die zuerst mal einem nackten Mann was aus der Tasche ziehen. Trotzdem eine interessante Konstellation.
Ist es plausibel, anzunehmen, dass weder das Controlling, noch die Steuerberater der Firma, noch das Finanzamt, oder die Renten- oder Krankenkasse innerhalb von 3 Jahren bemerken, dass da was schiefgelaufen ist?
Passend zum Thema: Gerade die Lohnsteuerbescheinung dieser alten Firma bekommen. Als Austrittsdatum ist der 31.1.2018 vermerkt. Die haben scheinbar zwar den Vertrag vorzeitig aufgelöst aber in den Abrechnungssystemen nichts weiter gemacht. Ich behaupte damit, dass es nicht auffallen wird. Vielleicht war es ja ne Vertragsauflösung mit Lohnfortzahlung ;)
Der Andere schrieb: > Henry G. schrieb: >> Der Anstand ist mit der Einführung von H4-Gesetzten, >> GmbH-Schlupflöchern, Steuervermeidung für Großverdiener, Dumpinglöhnen >> usw. schon laaaaaaaaaaaaange in unserer Gesellschaft vollends im Arsch. > > Sorry aber das mchst du dir zu einfach. > Du sagst hier: "Es gibt so viele Betrüger, also darf ich auch ein > Betrüger sein." > "Sobald es eine ideale Gesellschaft gibt bin ich auch lieb". Wieso unterstellt man mir das? Ich bin immer für Anstand und lebe diesen auch, aber die Gesellschaft schon lange nicht mehr. Tut höchstens aus Eigennutz ab und zu so.
Al bu schrieb: > Ich behaupte damit, dass es nicht auffallen wird. Vielleicht war es ja > ne Vertragsauflösung mit Lohnfortzahlung ;) Ja, war es. Hast Du jetzt ja Schwarz auf Weiß.
Die Steuerklasse ist ebenfalls mit 6 korrekt eingetragen :))))
Helmut L. schrieb: > Das wird der Richter dann auch fragen. Der Richter kommt erst dann ins Spiel, wenn der Konzern die Rueckzahlung mehrfach erfolglos angemahnt hat und Klage einreicht. Das wird einige Zeit dauern.. Die Frage "Zeugnis schon bekommen?" scheint mir wichtig zu sein. Wenn ja, abwarten. Wenn nein, dann eine Mail an info@konzern.xx und gut ists. Wenn die das nicht auf die Reihe bringen, nicht Dein Problem, Du hast Dein Bestes versucht. kopfschuettel
> Autor: Al bu (Gast) > Datum: 31.01.2018 16:44 > Ich behaupte damit, dass es nicht auffallen wird. Vielleicht war es ja > ne Vertragsauflösung mit Lohnfortzahlung ;) Vielleicht hast du die Vertragsauflößung nicht richtig durchgelesen, das Ganze falsch verstanden, oder hast Probleme mit der deutschen Sprache und dem Verständnis des geschriebenen. Dein Name läßt diese Vermutung zumindest zu.
Al bu schrieb: > Gerade die Lohnsteuerbescheinung dieser alten Firma bekommen. Als > Austrittsdatum ist der 31.1.2018 vermerkt. Dann bekommst du für Januar 2018 noch Gehalt. In Deutschland wird das Gehalt in der freien Wirtschaft am Ende des Monats rückwirkend bezahlt. Also viel Lärm um nichts!
kein Moderator schrieb: > Dann bekommst du für Januar 2018 noch Gehalt. In Deutschland wird das > Gehalt in der freien Wirtschaft am Ende des Monats rückwirkend bezahlt. > Also viel Lärm um nichts! Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite...
Al bu schrieb: > Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite... Du hast nicht gekündigt sondern bist Entlassen worden. Langsam wird einiges klar. Stichwort Kündigungsfrist!
Zocker_52 schrieb: > Vertragsauflößung Zocker_52 schrieb: > Probleme mit der deutschen Sprache Mag sein :-) Al bu schrieb: > Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite... Bist Du als Beamter vereidigt worden?
Al bu (Gast) ist leider nicht sehr gesprächig. Wenn er die Umstände seines Ausscheidens aus der Firma mitgeteilt hätte (am besten im Eröffnungspost) hätte er uns viel Raterei erspart. Aber das ist leider der neue Stil in diesem Forum und die Moderatoren tun leider auch nichts dagegen. Sehr schade!
> Autor: Dieter F. (jim_quakenbush) > Datum: 31.01.2018 17:53 > Al bu schrieb: > > Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite... > Bist Du als Beamter vereidigt worden? Ha, Ha, Ha, Ha, .......... jetzt wird das Ganze klarer. Rote Karte bekommen und rausgeflogen ?
Nein. Ich habe einen neuen Job angenommen und wollte vorzeitig raus. Daraufhin mit dem alten AG geeinigt und Auflösungsvertrag unterschrieben.
Nun Ja, vielleicht hast du noch ein paar hundert Überstunden gehabt, Uhrlaubsanspruch, u.s.w. das mitverrechnet wurde. Was machst du seit Oktober ? Stütze oder neue Firma ? Eventuell gibt es da Probleme mit Überschneidungen.
Al bu schrieb: > Daraufhin mit dem alten AG geeinigt und Auflösungsvertrag > unterschrieben. Ich würde empfehlen diesen Auflösungsvertrag mal zu lesen! Wenn darin steht "Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.1.2018" ist alles in Ordnung und die Knete wurde zu Recht bezahlt. Wundert mich zwar, dass deine alte Firma so großzügig war, aber manchen Firmen ist es viel Geld wert den einen oder anderen Mitarbeiter los zu werden.
Robert L. schrieb: > bis dahin ist die Sozialversicherung/Finanzamt doch sicher dahinter > gekommen..?! Das kann blöde ausgehen, weil er die Einnahmen angeben muss auch wenn sie ihm nicht zustehen. Dafür zahlt er gfs mehr Steuern nach und noch Strafe, wenn er es verschweigt. Später kriegt er das aber nicht so wieder rein, dass er auf Null ist. Ich würde das zurückzahlen und pro Überweisung 40,- Aufwandspauschale behalten. Oder man nimmt sich einen Anwalt und lässt den das machen. den muss dann der AG bezahlen, wenn man den AG schädigen will. Oder aber, man präsentiert eine verbale Nebnabrede in Form einer Abfindungsauszahlung dafür, dass man nicht zur Konkurrenz wechselt. Da sind 6 Monate üblich. Muss man halt dann vor Gericht begründen und hoffen, dass einem der Richter glaubt. Am Ende wird der AG aber auf Betrug klagen, weil er es sich leisten kann und dann greift wieder das Steuerthema.
kein Moderator schrieb: > Ich würde empfehlen diesen Auflösungsvertrag mal zu lesen! Wenn darin > steht "Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.1.2018" ist alles in > Ordnung und die Knete wurde zu Recht bezahlt. Wundert mich zwar, dass > deine alte Firma so großzügig war, aber manchen Firmen ist es viel Geld > wert den einen oder anderen Mitarbeiter los zu werden. Das riecht doch nach Kündigungsfrist. Wie die Fußballtrainer, wenn man sie rausschmeißt, nennt man das Beurlaubung. Da flißt Geld, aber er darf nicht mehr auf den Platz.
Chris D. schrieb: > michael_ schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur >>> Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst. >> >> Aber du mußt es aufbewahren und aufpassen, dass ihm nichts geschieht. > > Nein, das stimmt so offenbar nicht mehr: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland) Wenn etwas irrtümlich zugesand wurde, gilt das nicht. Steht unter Ausnahmen.
michael_ schrieb: > Das riecht doch nach Kündigungsfrist. Das riecht nach bezahlter Freistellung. Arbeitgeber will Al Bu (alex_t240) loswerden (sozialverträglich, ohne Kündigung und drohendem Kündigungsschutzprozess) und bietet einen Auflösungsvertrag an. Gehalt wird bis zum vereinbarten Termin ohne Arbeitsleistung weiterbezahlt. Danach wird natürlich nichts mehr bezahlt. Alles nach Schema F. Mich wundert nur, wie Al Bu (alex_t240) so einen Vertrag abschließt ohne die Randbedingungen zu kennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er auch nächsten Monat noch eine Gehaltszahlung bekommt ist gleich Null. Damit hat sich dieses Thema hoffentlich erledigt!
Mar. W. schrieb: > Oder aber, man präsentiert eine verbale Nebnabrede in Form einer > Abfindungsauszahlung dafür, dass man nicht zur Konkurrenz wechselt. Da > sind 6 Monate üblich. Muss man halt dann vor Gericht begründen und > hoffen, dass einem der Richter glaubt. > > Am Ende wird der AG aber auf Betrug klagen, weil er es sich leisten kann > und dann greift wieder das Steuerthema. Ja, solche Dinge sollte man tunlichst unterlassen. Denn damit wird aus dem -aus strafrechtlicher Sicht ABSOLUT LEGALEN- einfach abwarten ob was kommt dann wirklich Betrug. Wenn man das dann auch noch vor dem (Zivil-)Gericht weiterhin behauptet vielleicht auch noch Prozessbetrug und Falschaussage. (Je nach Fallkonstellation). Vor dem Strafgericht das man dann nach diesem Betrugsversuch zu sehen bekommt kann man dann als Angeklagter jedoch wieder straflos lügen, was als Beklagter vor dem Zivilgericht doch erst zum Strafverfahren geführt hat... Wie schon mehrfach hier im Thread geschrieben, rechtlich ist es so: Wenn jemand ohne irgendein Zutun von mir etwas auf mein Konto überweist MUSS ich genau GAR NICHTS machen. Auch wenn ich es sofort bemerke. Will der Überweiser aber innerhalb der Verjährungsfrist sein Geld zurück, so MUSS ich es selbstverständlich ohne wenn und aber zurückzahlen sofern ich dazu (finanziell) in der Lage bin. Und natürlich muss ich bei Nachfrage durch den Überweiser wahrheitsgemäß über den Erhalt und die Höhe Auskunft geben. Mit der Rückzahlung ODER Ablauf der Verjährungsfrist ist das Kapitel endgültig und ein für alle mal erledigt. Erst wenn ich auf Anfrage oder Rückzahlungsaufforderung versuche vorzutäuschen das ich die Summe nicht bzw. nicht in der tatsächlichen Höhe erhalten habe kommt das Strafrecht in Betracht. Und wirklich ERST dann. Die Frage ob ich die Falschüberweisung bemerkt habe oder nicht spielt nur in einem einzigen Fall eine Rolle: Das Geld ist bei der Zahlungsaufforderung bereits ausgegeben und ich kann nicht zahlen... Wenn man da glaubhaft machen kann das man davon ausgegangen ist das der Kontostand wirklich nur aus rechtmäßigen Zahlungen bestanden hat und man daher davon ausgegangen ist das man alles Ausgeben kann und nur wegen des hohen Kontostandes gewisse Ausgaben getätigt hat, dann KANN es sein das der Rückzahlugnsanspruch ganz oder teilweise erlischt... Aber die Hürden sind ziemlich hoch. Wenn man vor seinem Finanzengpass nicht gerade Millionär mit 50 großen Kontobewegungen war wird man mehrere Gehaltszahlungen als "Umsichtiger und verständiger Kontonutzer" (der Vergleichsmaßstab des Gerichts) wohl kaum einfach übersehen. Weder die Überweisung an sich noch den zu hohen Kontostand. Und dann bleibt einen möglicherweise nur die Privatinsolvenz. Evtl. Könnte in dem Fall das ich wissentlich Geld verjubelt habe das mir nicht zusteht sogar ebenfalls Strafrechtlich etwas blühen. Aber da muss ein Anwalt den Einzelfall genau unter die Lupe nehmen um etwas dazu sagen zu können. Wenn man jedoch aktiv an der Fehlüberweisung "mitgewirkt" hat, beispielsweise der Lohnbuchhaltung gegenüber vorgespielt hat das man immer noch im Unternehmen arbeitet (wobei ich mir schwer vorstellen kann wie das Klappen sollte) oder einfahc mit jemanden in der Buchhaltung zusammenarbeitet dann ist das natürlich definitiv eine Straftat. Und es gelten auch 30 Jahre als Verjährungsfrist. Wie man das moralisch mit der Reaktion auf Fehlüberweisungen sieht ist natürlich eine ganz andere Sache. Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich würde es wohl nach meinem Lieblingsprinzip: "Wie du mir, so ich dir" halten und es vom Verhältnis zum (ehemaligen) Arbeitgeber abhängig machen. War der Umgang fair, hat man sich von Seiten des AG an Vereinbarungen gehalten usw. dann ist für mich eine Information an die Lohnbuchhaltung eine Selbstverständlichkeit. Wurde der AG aber Wortbrüchig oder hat einen durch bewusst schlechte Versetzung oder mit absicht ungünstig gewählte Arbeitszeiten Drangsaliert oder ständig zu Überstunden genötigt die dann wieder gestrichen wurden und ähnliche Sauerreien, dann würde ich naütlich gar nichts machen und hoffen das niemand vor Ablauf der Verjährungsfrist den Fehler bemerkt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist das als späte Entschädigung dankend annehmen. (Wobei ich bei einem solchen AG sowieso sehr schnell wieder weg wäre) Chris D. schrieb: > Nein, das stimmt so offenbar nicht mehr: Das man überhaupt keine Pflichten mehr hat ist ja -wie im Wiki geschrieben- erst seit 2002 so. Aber auch davor waren die Pflichten bei solchen Fällen schon sehr stark eingeschränkt. Zumindest in den letzten ~50 Jahren! Einige Zeit musste man jedoch aufbewahren, aber i.d.R. wurden da ganz andere Zeiträume und auch ganz andere Aufwand als Zumutbar für den Empfänger angesehen als bei echten Fehllieferungen. Es wurde mit der ZEit nur immer mehr durch diverse Urteile präzisiert. > > https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland) > > "Aus der absoluten Gesetzesformulierung „kein Anspruch“ folgert eine > Mehrheit der Literatur, dass jegliche Gebrauchs-, Verbrauchs-, > Zueignungs- oder gar Zerstörungshandlungen für den Verbraucher ohne > Konsequenzen bleiben. ... Das Eigentum des Unternehmers hat bei > unbestellter Zusendung von Waren hinter den Interessen des Verbrauchers > – der vor einer wettbewerbswidrigen Belästigung geschützt werden soll – > zurückzutreten." > > "Folgen > Der Verbraucher ist bei der Lieferung unbestellter Waren zu nichts > verpflichtet, er kann sie behalten oder entsorgen." Aber Vorsicht: Das obige gilt für UNVERLANGT ZUGESANTE WAREN! Es gilt nicht für FÄLSCHLICH ZUGESANTE ODER ZUGESTELLTE DINGE! Für diese gelten (zeitlich befristet) besondere Sorgfaltspflichten, sonst ist man voll Schadensersatzpflichtig! Da haben sich schon manche (finanziell) arg in die Nesseln gesetzt weil die den feinen Unterschied nicht beachtet haben. Dieses unverlangte Zusenden von Waren war wohl in den 70ern und frühen 80ern durchaus beliebt und einige Firmen versuchen es auch wohl immer wieder. Wobei der Erfolg durch viel einfachere Recherchemöglichkeiten der Betroffenen arg geschwunden ist. DA wurden dann Bücher oder andere Dinge zugesendet und später kam dann die Rechnung mit der Behauptung man hätte durch Annahme des PAketes ja das Vertragsangebot angenommen. Oder es kam gleich eine Rechnung mit im Paket ohne das es eine Bestellung gab. Es gab dann genug die Bezahlt haben... Meine Großeltern sind so kostenlos zu einem vielbändigen Lexikon gekommen. Auch habe ich hier noch großformatige Babyfotos (von mir) wo meine Eltern damals nur die kleineren Formate (A5) haben wollten und der Fotograf trotzdem die großen Abzüge (bis A2) gemacht hat und dann versucht hat die mit Rechnung zuzusenden... Waren so günstige Großformatbilder... Wenn jetzt allerdings Chris D. in der Bahnhofstrasse ein Paket für Christiane D. in der Flughafenstraße bekommt, dann liegt dem offensichtlich ein Irrtum zugrunde. Ebenso wenn ich bei der Fa. Onlinehandel über den Webshop eine TV Ersatzfernbedienung bestelle und bezahle, aber der Kurier mit einem kompletten Großformat-TV vor der Tür steht. Ist der Irrtum für mich mit der gebotenen Sorgfalt als solcher zu erkennen, dann muss ich das Paket mindestens für eine gewisse Zeit aufbewahren. Für kleine Pakete wird so von 6-12 Monaten geschrieben... Mache ich das nicht und der (Zivil-)Richter ist der Meinung das es für mich mit der gebotenen Sorgfalt erkennbar gewesen wäre das die Zustellung an mich nur ein Irrtum war, dann bin ich voll Schadensersatzpflichtig! (Die Zeitspanne für die Aufbewahrung richtet sich nach der Zumutbarkeit und kann letztlich im Einzellfall von der üblichen Regel abweichen. In erster Linie wohl von der Größe, meinen Lagermöglichkeiten und ggf. Geruch abhängig). Wenn ich jemanden über den Irrtum unterrichte weil ich das Paket schnell wieder loswerden möchte ist die Zeitspanne wesentlich kürzer als wenn ich gar nichts mache. Aktiv zurücksenden muss ich in keinem Fall. Auch nicht zur Abholung. Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung zur Abholung. Und Pakete die ich bewusst für jemand anderes annehme (z.B. NAchbarn), die sind noch einmal etwas ganz anderes. Für diese habe ich besonders hohe Sorgfaltspflichten und ich muss mich ggf. sogar aktiv selbst darum kümmern den Nachbarn zu Informieren. Letzendlich sind unverlangte Überweisungen und unverlangte Paketzustellungen rechtlich sehr ähnlich. Auch bei einer Überweisung dürfte ich die Herausgabe verweigern wenn die Überweisung NICHT auf einem Irrtum beruhte sondern bewusst gemacht wurde. ICh kann mir nur kaum Konstellationen vorstellen wo sich soetwas ergeben könnte. Vielleicht in dem (arg Konstruierten!) Fall das ich jemand der H4 bezieht einfach mal 10kEuro auf sein Konto überweise und diesen dann beim Amt Anzeige weil er angeblich Besitz verschwiegen hat... Da wollte ich ihm ja das Geld auf genau dieses Konto gutschreiben lassen mit dem vollen Wissen das ich dafür keine Gegenleistung bekomme(n habe), da gibt es keinen Rückzahlungsanspruch. Aber wie geschrieben, das ist Arg konstruiert und ich kann mir keinen "real live" Fall vorstellen wo jemand so eine Überweisung machen sollte. Gruß Carsten
keine Zeiterfassung? zum Schluss wird Überstunde/Fehlstunden (mit Urlaub) gegengerechnet.. damit wäres normalerweise schon erledigt..
Bernd G. schrieb: > Und hier wird es als ganz normal und selbstverständlich angesehen, > falsch angewiesenes Geld zu behalten. Wo schreibt er daß er es behalten will? Er will wenn ich es richtig lese nur behilflich sein die fraglichen Summen treuhänderisch bis zum Tag der Rückforderung bei sich einzulagern damit sie in der Zwischenzeit nicht abhanden kommen.
:
Bearbeitet durch User
Helmut L. schrieb: > Umgekehrte Frage, wenn der Konzern zu wenig ueberweist muss das dem > Konzern dann auch auffallen und er selber dem Mitarbeiter drauf > hinweisen? Ich weiß nicht ob und wie schnell Firmen so etwas bemerken. Vor vielen Jahren war mir bei meiner Gehaltsabrechnung mal aufgefallen, das ich zu wenig überwiesen bekommen hatte. Bei der Ursachensuche stellte ich fest, daß der Krankenkassenbeitrag zu hoch war. Es wurde dann festgestellt, das mehrere KKs meinem AG falsche Beitragssätze übermittelt hatten. Kein andere Kollege hatte was gemerkt. Wer weiß, wann das sonst aufgefallen währe.
Al B. schrieb: > Ich habe > ganz normal gekündigt, was die da anstellen, weiß ich nicht. Du wirst wohl die Überstunden und deinen Resturlaub augezahlt bekommen! Eventuell ist der Knzern auch nicht gerade flüssig, sodass sie dir das auf mehreren Raten ausbezahlen...
Bernd K. schrieb: > Er will wenn ich es richtig lese > nur behilflich sein die fraglichen Summen treuhänderisch bis zum Tag der > Rückforderung bei sich einzulagern damit sie in der Zwischenzeit nicht > abhanden kommen. Er kann sogar Negativzinsen berechnen...
Alex W. (gesperrt) schrieb: > Er kann sogar Negativzinsen berechnen... Der ist gut. Von den Grossen soll man ja lernen....
kein Moderator schrieb: > Ich würde empfehlen diesen Auflösungsvertrag mal zu lesen! Wenn darin > steht "Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.1.2018" ist alles in > Ordnung und die Knete wurde zu Recht bezahlt. ...jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob dem TO der umgekehrte Fall aufgefallen wäre: gekündigt nach obigen Bedingungen und kein Geld mehr bis jetzt überwiesen bekommen...;-) Aber sei es drum, in beiden Fällen sehr blauäugig und unfähig dazu, geschriebenen (und unterzeichneten) Text (Gesetze, Ethikgrundsätze, Arbeits-/Auflösungsvertrag etc.) in der Realität anzuwenden...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.