Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Frist für Rückforderungen falscher Auszahlungen


von Al B. (alex_t240)


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Moin,

kennt sich wer aus? Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten 
nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Mir fällt das natürlich 
nicht auf, aber es ist auch klar, dass denen das vermutlich auffallen 
wird (vielleicht aber auch nicht, Konzern halt) und die das Geld zurück 
fordern werden.

Gibt es Fristen für solche Rückforderungen und wenn ja, wie sind die?

Danke

: Verschoben durch User
von Robert L. (lrlr)


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von Al B. (alex_t240)


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Nicht ganz richtig, ich lese 3 Jahre heraus, da es ja sich nicht um List 
handelt:

Der Rückforderungsanspruch irrtümlich geleisteten Entgelts verjährt nach 
3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Auszahlung. Hat der Arbeitnehmer die 
irrtümliche Zahlung durch List oder Irreführung veranlasst, beträgt die 
Verjährungsfrist 30 Jahre.

von Bernd G. (Gast)


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> Mir fällt das natürlich nicht auf,

O tempora, o mores!

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Al B. schrieb:
> Mir fällt das natürlich nicht auf
Mit dieser Strategie könntest du aber derb auf die Nase fallen. Oder du 
brauchst einen guten Anwalt. Einen besseren als den des Unternehmens auf 
jeden Fall... ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Clemens W. (daxmus)


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Wäre es nicht einfacher, kurz anzurufen, das Geld zu überweisen und die 
Sache ist erledigt?
Klar, du kannst das Geld jetzt als kostenlosen Kredit ansehen, aber bei 
den heutigen Zinsen - naja...
Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, es könnte auch auf 
ungerechtfertigte Bereicherung hinauslaufen und evtl. sogar 
Schadenersatzansprüche entstehen.

von (prx) A. K. (prx)


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Lothar M. schrieb:
>> Mir fällt das natürlich nicht auf
> Mit dieser Strategie könntest du aber derb auf die Nase fallen.

Wenn es nicht List und Tücke war, dann gibts dem verlinkten Artikel 
gemäss maximal die Rückforderung über 3 Jahre.

von Al B. (alex_t240)


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Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden. Ich habe 
ganz normal gekündigt, was die da anstellen, weiß ich nicht. Fordern die 
es zurück, überweise ich natürlich. Ansonsten sind solche Fristen dafür 
da.

von Robert L. (lrlr)


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ja, ich hab List unterstellt ;-)

zumindest ab dem 2. Gehalt..

die 3 Jahre gelten dann aber jeweils pro Auszahlung?
"gewinn" macht er also erst in 3 jahren, und dann auch nur jeweils ein 
Monatsgehalt..

bis dahin ist die Sozialversicherung/Finanzamt doch sicher dahinter 
gekommen..?!

von Peter D. (peda)


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Al B. schrieb:
> Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten
> nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter.

Dann wird er vermutlich auch Steuern und Krankenkasse überweisen.
Wenn er nun das gesamte Gehalt von Dir zurück fordert, dann viel 
Vergnügen, die zuviel gezahlten Steuern und Beiträge zurück zu bekommen.

von (prx) A. K. (prx)


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Peter D. schrieb:
> Wenn er nun das gesamte Gehalt von Dir zurück fordert, dann viel
> Vergnügen, die zuviel gezahlten Steuern und Beiträge zurück zu bekommen.

Da die Abwicklung von Steuern, Sozialabgaben etc bei Angestellten Sache 
des Arbeitgebers ist, sollte das auch für die Rückabwicklung davon 
gelten.

von Al B. (alex_t240)


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Die zuviel gezahlten Steuern korrigieren sich in der folgenden 
Steuererklärung. Das sollte kein Problem sein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:
> Al B. schrieb:
>> Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten
>> nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter.
>
> Dann wird er vermutlich auch Steuern und Krankenkasse überweisen.

Es ist Sache des AG was er wem überweist. Wenn er meint an irgendeine 
Krankenkasse oder an das FA irgendwelche Beträge zu überweisen, kann der 
TE hier nichts dafür. Er kann es nicht wissen und er kann es nicht 
vehindern.

> Wenn er nun das gesamte Gehalt von Dir zurück fordert, dann viel
> Vergnügen, die zuviel gezahlten Steuern und Beiträge zurück zu bekommen.

Er kann nur das fordern was er dir überwiesen hat. Was er sonst noch wem 
bezahlt hat ist seine Sache.

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Er kann nur das fordern was er dir überwiesen hat. Was er sonst noch wem
> bezahlt hat ist seine Sache.

Ein exotisches aber interessantes Szenario wäre, wenn der AG zwar das 
Gehalt überwiesen hat, nicht aber Steuern&Co, und rechtzeitig insolvent 
wird, bevor FA&Co dahinter kommen. Also ob sich FA&Co dann vielleicht 
mit ihren Ansprüchen an den Empfänger wenden - und die Gläubiger der 
Firmenpleite mit der Rückforderung ebenfalls.

von Der Andere (Gast)


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Al B. schrieb:
> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden.

Das ist die neue Anständigkeit.

von (prx) A. K. (prx)


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Der Andere schrieb:
> Al B. schrieb:
>> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden.
>
> Das ist die neue Anständigkeit.

Der verlinkte Artikel lässt sich auch als Vorschlag lesen, sich dumm zu 
stellen und solche Fragen wie hier im Forum vorsorglich nicht erst zu 
stellen. ;-)

von Al B. (alex_t240)


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Anständigkeit gegenüber einem Konzern. Der war gut! ;)

von Jason (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Al B. schrieb:
>> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden.
>
> Das ist die neue Anständigkeit.

Diese Verkommenheit gab es immer schon.

von (prx) A. K. (prx)


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Al B. schrieb:
> Anständigkeit gegenüber einem Konzern. Der war gut! ;)

Davon hattest du anfangs nichts geschrieben. Ebensogut hätte das ein 
3-Mann-Konzern sein können.

von Al B. (alex_t240)


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A. K. schrieb:
> Al B. schrieb:
>> Anständigkeit gegenüber einem Konzern. Der war gut! ;)
>
> Davon hattest du anfangs nichts geschrieben. Ebensogut hätte das ein
> 3-Mann-Konzern sein können.

Doch - schau mal im ersten Beitrag in Klammern.

von Bernd G. (Gast)


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Die unterschiedlichen Sichtweisen hier im Forum faszinieren mich immer 
wieder.
Hier wird die Todesstrafe für den Nichtzahler gefordert:
Beitrag "Kunde zahlt nicht"
Und hier wird es als ganz normal und selbstverständlich angesehen, 
falsch angewiesenes Geld zu behalten.

von (prx) A. K. (prx)


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Jason schrieb:
>>> Ich warte es ab. Keiner verpflichtet mich da selbst zu melden.
>>
>> Das ist die neue Anständigkeit.
>
> Diese Verkommenheit gab es immer schon.

Wobei sich wahre Anständigkeit erst dann offenbart, wenn man selbst in 
der Situation steckt. Sie von anderen wie selbstverständlich 
einzufordern ist deutlich einfacher. ;-)

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Clemens W. schrieb:
> Wäre es nicht einfacher, kurz anzurufen, das Geld zu überweisen
> und die
> Sache ist erledigt?
> Klar, du kannst das Geld jetzt als ko­s‍tenlosen Kredit ansehen, aber
> bei
> den heutigen Zinsen - naja...
> Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, es könnte auch auf
> ungerechtfertigte Bereicherung hinauslaufen und evtl. sogar
> Schadenersatzansprüche ent­s‍tehen.

und gesiebte luft ist sooo lecker.

von (prx) A. K. (prx)


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Esmeralda P. schrieb:
> und gesiebte luft ist sooo lecker.

Ich denke nicht, dass Al Bu auf diese Art so viel Penunze zusammen 
kriegt, dass dem Finanzamt Steuern in Millionenhöhe entgehen könnten. 
Streiterei zwischen Ex-AG und Ex-AN ums liebe Geld ist zunächst wohl 
kein Strafrecht.

: Bearbeitet durch User
von Henry G. (gtem-zelle)


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Bernd G. schrieb:
> Die unterschiedlichen Sichtweisen hier im Forum faszinieren mich immer
> wieder.
> Hier wird die Todesstrafe für den Nichtzahler gefordert:
> Beitrag "Kunde zahlt nicht"
> Und hier wird es als ganz normal und selbstverständlich angesehen,
> falsch angewiesenes Geld zu behalten.

Der Unterschied zu erkennen, zwischen nicht zahlen obwohl Leistung 
erhalten zu haben und zu viel aus eigenem Versagen ausgezahlt zu haben, 
ist dir nicht klar? Peinlich!

Der Konzern hat beim Gehalt sicherlich knallhart seine Marktmacht 
ausgenutzt und andere Bewerber ausgespielt. Also bitte inszeniere jetzt 
nicht den armen armenKonzern als Opfer.


@Al Bundy
Mache sie schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam und zahle die 
Kohle zurück. Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße, du 
wirst den Kürzeren ziehen. Die naive "Rechtsberatung" hier im Forum 
solltest du tunlichst meiden.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Al Bu (alex_t240)
> Datum: 31.01.2018 08:44

> kennt sich wer aus? Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten
> nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Mir fällt das natürlich
> nicht auf, aber es ist auch klar, dass denen das vermutlich auffallen
> wird (vielleicht aber auch nicht, Konzern halt) und die das Geld zurück
> fordern werden.

Kein Einzelfall.

Auf Auslandsbaustellen wurden auf Inbetriebnahme öffters Leute 
vergessen.

Laider ist mir das nie passiert, konnte meist der Kohle hinterherlaufen.

Mein Rat : Klappe halten, Kohle kassieren und abwarten.

von Helmut L. (helmi1)


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Henry G. schrieb:
> Mache sie schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam und zahle die
> Kohle zurück.

Abzueglich deiner eigenen Bearbeitungsgebuehr....

von Henry G. (gtem-zelle)


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Helmut L. schrieb:
> Henry G. schrieb:
>> Mache sie schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam und zahle die
>> Kohle zurück.
>
> Abzueglich deiner eigenen Bearbeitungsgebuehr....

LOL! :D Genau so und nicht anders!

von Der Andere (Gast)


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A. K. schrieb:
> Wobei sich wahre Anständigkeit erst dann offenbart, wenn man selbst in
> der Situation steckt. Sie von anderen wie selbstverständlich
> einzufordern ist deutlich einfacher. ;-)

Das fängt beim Bäcker an, wenn die Bedienung sich mal zu ihren eigenen 
Ungunsten verrechnet.
Hab ich sowas nötig?
Nein!

Das sehen andere wohl anders ...

von Bernd G. (Gast)


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> Der Konzern hat beim Gehalt sicherlich knallhart seine Marktmacht
> ausgenutzt und andere Bewerber ausgespielt. Also bitte inszeniere jetzt
> nicht den armen armenKonzern als Opfer.

Ob der Konzern gut oder böse ist, ist in diesem Zusammenhang völlig 
einerlei.
Dem TO war der Konzern immerhin gut genug, dort einige Zeit seine 
Brötchen zu verdienen.
Was noch zu bedenken wäre: es könnte sein, dass Gertrude Müller aus der 
Lohnbuchhaltung vor die Tür gesetzt wird, weil sie übersehen hat, bei 
der Monatsumschaltung der Software irgendein Häkchen aus der Vorlage 
herauszunehmen.
Schonmal dran gedacht?
Ja, ab 5000 EUR fängt die Armut an.

von Cyblord -. (cyblord)


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Bernd G. schrieb:
> Ja, ab 5000 EUR fängt die Armut an.

Im Monat? Brutto stimmt das sicher.

von Der Andere (Gast)


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Henry G. schrieb:
> Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße, du
> wirst den Kürzeren ziehen.

Full Ack.

Was will er machen? Das Geld auf dem Konto lassen? 3 Jahre lang jeden 
Monat x-tausend Euro? Bringt nicht mal Zinsen.

Ich wäre gerne dabei wenn der Richter ihn fragt ob ihm das nicht 
aufgefallen ist, daß da über die Jahre auf einmal 50000-200000 Euro zu 
viel auf dem Konto sind.
So blöd sind Richter nämlich nicht und so blöd kann sich der TO vor dem 
Richter auch nicht verkaufen.

Und wenn er es irgendwo anders hin überweist ist es noch 
offensichtlicher daß er wusste das er das Geld unrchtmäßig erhält.

von Henry G. (gtem-zelle)


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Bernd G. schrieb:
> Ob der Konzern gut oder böse ist, ist in diesem Zusammenhang völlig
> einerlei.
> Dem TO war der Konzern immerhin gut genug, dort einige Zeit seine
> Brötchen zu verdienen.
> Was noch zu bedenken wäre: es könnte sein, dass Gertrude Müller aus der
> Lohnbuchhaltung vor die Tür gesetzt wird, weil sie übersehen hat, bei
> der Monatsumschaltung der Software irgendein Häkchen aus der Vorlage
> herauszunehmen.
> Schonmal dran gedacht?
> Ja, ab 5000 EUR fängt die Armut an.

Die fliegt so oder so raus. Und soll er sich jetzt auch noch einen Kopf 
darüber machen, dass er einem anderen Ing die Arbeit weggenommen hat und 
der sich jetzt eventuell umgebracht hat, weil er zum Jobcenter musste?
Alter Bernd, lass mal die Kirche im Dorf!

von Cyblord -. (cyblord)


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Der Andere schrieb:
> Ich wäre gerne dabei wenn der Richter ihn fragt ob ihm das nicht
> aufgefallen ist, daß da über die Jahre auf einmal 50000-200000 Euro zu
> viel auf dem Konto sind.

Darum geht es nicht. Es darf es merken. Er ist nur schlicht nicht zur 
automatischen Rückzahlung verpflichtet.

Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur 
Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst.

von Helmut L. (helmi1)


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Der Andere schrieb:
> Ich wäre gerne dabei wenn der Richter ihn fragt ob ihm das nicht
> aufgefallen ist, daß da über die Jahre auf einmal 50000-200000 Euro zu
> viel auf dem Konto sind.

Naja, dann muss der Konzern sich auch fragen lassen wieso ihn das 3 
Jahre nicht aufgefallen ist das der Mitarbeiter gar nicht mehr da ist. 
Das wird der Richter dann auch fragen. Peinlich fuer den Konzern.

von Al B. (alex_t240)


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Es geht nicht darum, dass der Konzern 3 Jahre zu lange zahlen wird. Ich 
bin mit einem Auflösungsvertrag früher raus. Ich gehe davon aus, dass im 
Buchungssystem der Austritt zum regulärem Vertragsende eingetragen wurde 
und die Zahlungen an dem Tag aufhören werden.

Wie schon korrekt angemerkt wurde, ist man nicht automatisch zur 
Rückzahlung verpflichtet, da ist es auch nicht notwendig irgendwelche 
Knast-Phantasien auszuleben.

Was passieren kann, ist es auffällt und der AG das Geld zurück fordert 
und es bekommt. Fällt es nicht auf und die Frist läuft ab - Pech gehabt.

von Dieter F. (Gast)


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Al B. schrieb:
> Mein alter Arbeitgeber überweist mir seit 3 Monaten
> nach meinem Austritt dort weiterhin Gehälter. Mir fällt das natürlich
> nicht auf, aber es ist auch klar, dass denen das vermutlich auffallen
> wird (vielleicht aber auch nicht, Konzern halt) und die das Geld zurück
> fordern werden.
>
> Gibt es Fristen für solche Rückforderungen und wenn ja, wie sind die?

1. Glaube ich das nicht - sorry - schon gar nicht in einem Konzern

2. Hat schon mal jemand von euch versucht, eine Überweisung zurück zu 
ziehen?
  (Überweisung - NICHT Lastsschrift) - die Erfahrung würde mich
   interessieren. Kenne ich - GsD - nicht aus eigener Erfahrung, jedoch 
aus
   meinem Umfeld.

Die Chancen sind aus meiner Sicht sehr mager. Drück mal heute jemandem 
1.000 € in die Hand und sage morgen: "Uuups, das war ein Versehen - gib 
es bitte zurück" - und beobachte die Rechtsfolgen ...
Die Überweisung ist aus meiner Sicht nichts anderes.

von Ich (Gast)


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Leute, Leute, ...
Manchmal frage ich mich, warum immer über die Jungend, Politiker, ... 
geschimpft wird - bei solchen Vorbildern?

Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen 
Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben...

Aber so ist das halt, Anstand wird immer gern gefordert/verlangt, aber 
selbst welchen zu besitzen ist einfach zu unbequem.

von Der Andere (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur
> Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst.

Ich glaube nicht daß das hier identisch ist.

Helmut L. schrieb:
> Naja, dann muss der Konzern sich auch fragen lassen wieso ihn das 3
> Jahre nicht aufgefallen ist das der Mitarbeiter gar nicht mehr da ist.
> Das wird der Richter dann auch fragen. Peinlich fuer den Konzern.

Es mag peinlich sein, aber Fehler passieren. Es ist aber meiner Meinung 
nach ein Unterschied zwischen einem peinlichem Fehler und dem 
stillschweigenden Inanspruchnehmen einer ungerechtfertigten Leistung, 
denn der TO wird sich nicht damit rausreden können daß er nichts gemerkt 
hat.

Egal, ich bin kein Rechtsverdreher denke aber daß Henry hier völlig 
recht hat mit:

Henry G. schrieb:
> Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße

von Der Andere (Gast)


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von Dieter F. (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Siehe:
> 
http://www.banktip.de/konten-karten/artikel/was-tun-bei-falscher-ueberweisung/falsche-ueberweisung-empfaenger-zur-herausgabe-verpflichtet/

Hast DU es schon versucht - nix Hörensagen, gelesen, geahnt ....

Die Bank bemüht sich (was auch immer das heisst) ...

Zitat:

"Die Bank wird dabei behilflich sein, den Kontoempfänger ausfindig zu 
machen, um das falsch überwiesene Geld zurückholen zu können", erklärte 
Lars Hofer vom Bundesverband deutscher Banken auf Anfrage von Banktip. 
"Existiert das Konto nicht, kommt das Geld sowieso zurück", fügte er 
hinzu.

Hinter der Kundenfreundlichkeit der Banken steckt nicht nur der reine 
Servicegedanke. Sie sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, dem 
Kunden bei der Wiederbeschaffung seines Geldes zu helfen. § 675y Abs. 3 
BGB besagt, dass die Bank zwar nicht haftet, wenn die Überweisung wegen 
eines Zahlendrehers des Kunden auf einem anderen Konto landet. Jedoch 
sind sie dazu verpflichtet, "sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum zu 
bemühen, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen". Für ihre Hilfe kann die 
Bank allerdings auch Gebühren nehmen."

... mehr aber auch nicht - der Rest ist Dein Problem.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Einen ähnlichen Fall kenne ich aus der Bekanntschaft:

Aus Krankenhaustagegeld für 4 Tage wurde dann durch eine falsche Ziffer 
KTG für 365+4 Tage :-} Das lag dann im hohen vierstelligen Bereich.

Bisher (müssten jetzt um die zwei Jahre sein) hat er das Geld noch.

Moralisch einwandfrei ist es nicht ...

Wir hatten hier neulich auch mal eine Überweisung, bei der der 
Einzelunternehmer offenbar das Komma vergessen hatte. War zwar ein 
schöner Anblick (plötzlich sechsstelliger Kontostand), aber natürlich 
nur von kurzer Dauer.

Interessanterweise hat er es erst gemerkt, als ich ihn am nächsten Tag 
angerufen habe ;-)

von Pete K. (pete77)


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Zeugnis schon bekommen? ;-)

von Helmut L. (helmi1)


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Der Andere schrieb:
> Helmut L. schrieb:
>> Naja, dann muss der Konzern sich auch fragen lassen wieso ihn das 3
>> Jahre nicht aufgefallen ist das der Mitarbeiter gar nicht mehr da ist.
>> Das wird der Richter dann auch fragen. Peinlich fuer den Konzern.
>
> Es mag peinlich sein, aber Fehler passieren. Es ist aber meiner Meinung
> nach ein Unterschied zwischen einem peinlichem Fehler und dem
> stillschweigenden Inanspruchnehmen einer ungerechtfertigten Leistung,
> denn der TO wird sich nicht damit rausreden können daß er nichts gemerkt
> hat.

Wie gesagt. Zurueckzahlen - Bearbeitungspauschale.

Bearbeitungspauschale = Porto fuers Einschreiben, Technikeinsatz 
(Drucker+PC) , deine eigene Zeit.

Das kannst du begruenden und der Konzern wird sich schwer tun das auch 
noch zurueck zu bekommen.

von michael_ (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur
> Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst.

Aber du mußt es aufbewahren und aufpassen, dass ihm nichts geschieht.

von Helmut L. (helmi1)


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Umgekehrte Frage, wenn der Konzern zu wenig ueberweist muss das dem 
Konzern dann auch auffallen und er selber dem Mitarbeiter drauf 
hinweisen?

von Dieter F. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Interessanterweise hat er es erst gemerkt, als ich ihn am nächsten Tag
> angerufen habe ;-)

Ledige Tochter? :-)

von Henry G. (gtem-zelle)


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Ich schrieb:
> Leute, Leute, ...
> Manchmal frage ich mich, warum immer über die Jungend, Politiker, ...
> geschimpft wird - bei solchen Vorbildern?

Von denen haben sie es ja. :-)

> Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen
> Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben...

Anstand? Im Kapitalismus? HAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAAAA...

> Aber so ist das halt, Anstand wird immer gern gefordert/verlangt, aber
> selbst welchen zu besitzen ist einfach zu unbequem.

Naja, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Viele sind 
in ihrem Arbeitsleben oft vom AG abgezogen worden, dort Überstunden 
nicht verrechnet, da noch vom Urlaub abgezwackt bei der Kündigung und 
und und.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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michael_ schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur
>> Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst.
>
> Aber du mußt es aufbewahren und aufpassen, dass ihm nichts geschieht.

Nein, das stimmt so offenbar nicht mehr:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)

"Aus der absoluten Gesetzesformulierung „kein Anspruch“ folgert eine 
Mehrheit der Literatur, dass jegliche Gebrauchs-, Verbrauchs-, 
Zueignungs- oder gar Zerstörungshandlungen für den Verbraucher ohne 
Konsequenzen bleiben. ... Das Eigentum des Unternehmers hat bei 
unbestellter Zusendung von Waren hinter den Interessen des Verbrauchers 
– der vor einer wettbewerbswidrigen Belästigung geschützt werden soll – 
zurückzutreten."

"Folgen
Der Verbraucher ist bei der Lieferung unbestellter Waren zu nichts 
verpflichtet, er kann sie behalten oder entsorgen."

von soso (Gast)


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Ganz neutral betrachtet:
Du glaubst doch nicht, dass das keiner merkt?
Du glaubst doch nicht, dass es dir jemand abnimmt, du hättest den 
Zahlungseingang nicht bemerkt?

--> Zurückzahlen musst du sowieso, und da kannst du das auch gleich 
erleidigen.

Solche Dinge sprechen sich herum...

von Der Andere (Gast)


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Henry G. schrieb:
> Anstand? Im Kapitalismus? HAHAHAHA

Die Frage ist eher: Anstand in unserer Gesellschaft?
Ja auch du gehörst zu dieser Gesellschaft, genau wie alle anderen ob Gut 
oder Böse.
Willst du nur mit egoistischen Arschlöchern leben?
Ich nicht!
Bist du also ein egoistisches Arschloch, weil du daraus Vorteile ziehst? 
Ich weiss es nicht, hoffe aber nicht.
Ich versuche auf jeden Fall KEIN egoistisches Arschloch zu sein.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Henry G. schrieb:
> Viele sind in ihrem Arbeitsleben oft vom AG abgezogen worden, dort
> Überstunden nicht verrechnet, da noch vom Urlaub abgezwackt bei der
> Kündigung und und und.
Und während ihrer "Arbeitszeit" haben sie sich vollumfänglich die Seele 
aus dem Leib geschuftet. Jaja, so ist das.

>> Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen
>> Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben...
> Anstand? Im Kapitalismus?
Wo geht es beim Zusammenleben und beim "Anstand" um irgendwelche 
soziologischen Modelle? Da macht grad irgendwer einen Fehler und ich 
mache ihn drauf aufmerksam. Das mache ich auch an der Kasse, wenn ich 
statt einem Zehner einen Fünfziger herausbekomme(1). Ich halte das für 
fair und hoffe, dass im Zweifelsfall mit mir genauso umgegangen wird.

(1) Die Dame an der Kasse war offensichtlich überrascht. Die hinter mir 
Wartenden erschütterlicherweise offenbar auch. Das gibt mir zu Denken... 
;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Henry G. (gtem-zelle)


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Der Andere schrieb:
> Henry G. schrieb:
>> Anstand? Im Kapitalismus? HAHAHAHA
>
> Die Frage ist eher: Anstand in unserer Gesellschaft?
> Ja auch du gehörst zu dieser Gesellschaft, genau wie alle anderen ob Gut
> oder Böse.
> Willst du nur mit egoistischen Arschlöchern leben?
> Ich nicht!
> Bist du also ein egoistisches Arschloch, weil du daraus Vorteile ziehst?
> Ich weiss es nicht, hoffe aber nicht.
> Ich versuche auf jeden Fall KEIN egoistisches Arschloch zu sein.

Nein, ich bin nicht so, es ist aber ein Erklärungsversuch. Und mich 
indirekt als Arschloch zu beschimpfen, zeigt das Problem was ich meinte! 
;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Der Andere schrieb:
> Die Frage ist eher: Anstand in unserer Gesellschaft?

Richtig blöde wird es, wenn du der einzig Anständige im Kapitalismus 
bist. Das sollte man vermeiden.

von Henry G. (gtem-zelle)


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Lothar M. schrieb:
> Henry G. schrieb:
>> Viele sind in ihrem Arbeitsleben oft vom AG abgezogen worden, dort
>> Überstunden nicht verrechnet, da noch vom Urlaub abgezwackt bei der
>> Kündigung und und und.
> Und während ihrer "Arbeitszeit" haben sie sich vollumfänglich die Seele
> aus dem Leib geschuftet. Jaja, so ist das.

Genaus solche Aussagen, sind es, die die Gegenseite Anstand vergessen 
lässt. Hättest du Anstand, würdest du nicht so daherreden.



>>> Das Geld bekommt er unrechtmäßig. Dann kann man ja wohl ein bischen
>>> Anstand haben und kurz telefonieren, oder einen Brief schreiben...
>> Anstand? Im Kapitalismus?
> Wo geht es beim Zusammenleben und beim "Anstand" um irgendwelche
> soziologischen Modelle? Da macht grad irgendwer einen Fehler und ich
> mache ihn drauf aufmerksam...

Der Anstand ist mit der Einführung von H4-Gesetzten, 
GmbH-Schlupflöchern, Steuervermeidung für Großverdiener, Dumpinglöhnen 
usw. schon laaaaaaaaaaaaange in unserer Gesellschaft vollends im Arsch.

von Der Andere (Gast)


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Henry G. schrieb:
> Nein, ich bin nicht so, es ist aber ein Erklärungsversuch. Und mich
> indirekt als Arschloch zu beschimpfen

Sorry das habe ich definitiv NICHT, aber ich habe gesagt:

Der Andere schrieb:
> Bist du also ein egoistisches Arschloch, weil du daraus Vorteile ziehst?
> Ich weiss es nicht, hoffe aber nicht.

Ich habe dich NICHT als Arschloch beschimpft, ich habe nur gesagt daß 
Leute die sich unrechtmäßig und wissentlich Geld aneignen das ihnen 
nicht gehört für mich egoistische Arschlöcher sind.
Man könnte dazu auch Dieb oder Betrüger sagen.

Egal ob beim Bäcker oder bei dem oben erwähnten Fall.

von Der Andere (Gast)


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Henry G. schrieb:
> Der Anstand ist mit der Einführung von H4-Gesetzten,
> GmbH-Schlupflöchern, Steuervermeidung für Großverdiener, Dumpinglöhnen
> usw. schon laaaaaaaaaaaaange in unserer Gesellschaft vollends im Arsch.

Sorry aber das mchst du dir zu einfach.
Du sagst hier: "Es gibt so viele Betrüger, also darf ich auch ein 
Betrüger sein."
"Sobald es eine ideale Gesellschaft gibt bin ich auch lieb".

von Dieter F. (Gast)


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Henry G. schrieb:
> Der Anstand

Ein "gutes" Gefühl für Anstand gibt der erste Teil des Dudens dazu:

Anstandsgefühl, gutes/schickliches Benehmen, gute Sitte; (gehoben) 
Geschmack, Schicklichkeit; (veraltend) ...

Das ist heute nur noch selten zu finden ...

GEIZ IST GEIL und Konsorten jedoch sehr oft.

von Bernd G. (Gast)


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> GmbH-Schlupflöchern

Oh, das interessiert mich jetzt wirklich! Könntest du mir bitte sagen, 
was ich tun muss, um aus meiner GmbH endlich mal richtig viel Geld 
möglichst steuerfrei herauszuholen? Bisher komme ich irgendwie am 
Finanzamt nicht richtig vorbei. Doch, das wäre sehr hilfreich und 
wertvoll!

von Dieter F. (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> um aus meiner GmbH endlich mal richtig viel Geld
> möglichst steuerfrei zu herauszuholen?

Wenn Du sehr viel Geld drin hast - überweisen an die Karibik-Holding - 
und tschüss (aber nur bei seeehr viel Geld) :-) - ein eigenes 
Krankenhaus kostet nun mal ein paar Cent etc.

Ansonsten warte ich auch gespannt auf Vorschläge :-)

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Der Andere (Gast)
> Datum: 31.01.2018 15:03

> Henry G. schrieb:
> > Das fällt dir definitiv juristisch voll auf die Füße,

Sehe ich auch so. Was ist ihm denn nachzuweisen ?

> > du wirst den Kürzeren ziehen.

Quatsch ? Vielleicht hat er auch den Längeren !

Was soll da denn passieren ? Wenn alles versoffen und mit den Damen vom 
operativen Gewerbe durchgebracht ist sollen die zuerst mal einem nackten
Mann was aus der Tasche ziehen.

Trotzdem eine interessante Konstellation.

von Theor (Gast)


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Ist es plausibel, anzunehmen, dass weder das Controlling, noch die 
Steuerberater der Firma, noch das Finanzamt, oder die Renten- oder 
Krankenkasse innerhalb von 3 Jahren bemerken, dass da was schiefgelaufen 
ist?

von Al bu (Gast)


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Passend zum Thema:
Gerade die Lohnsteuerbescheinung dieser alten Firma bekommen. Als 
Austrittsdatum ist der 31.1.2018 vermerkt. Die haben scheinbar zwar den 
Vertrag vorzeitig aufgelöst aber in den Abrechnungssystemen nichts 
weiter gemacht.

Ich behaupte damit, dass es nicht auffallen wird. Vielleicht war es ja 
ne Vertragsauflösung mit Lohnfortzahlung ;)

von Henry G. (gtem-zelle)


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Der Andere schrieb:
> Henry G. schrieb:
>> Der Anstand ist mit der Einführung von H4-Gesetzten,
>> GmbH-Schlupflöchern, Steuervermeidung für Großverdiener, Dumpinglöhnen
>> usw. schon laaaaaaaaaaaaange in unserer Gesellschaft vollends im Arsch.
>
> Sorry aber das mchst du dir zu einfach.
> Du sagst hier: "Es gibt so viele Betrüger, also darf ich auch ein
> Betrüger sein."
> "Sobald es eine ideale Gesellschaft gibt bin ich auch lieb".

Wieso unterstellt man mir das? Ich bin immer für Anstand und lebe diesen 
auch, aber die Gesellschaft schon lange nicht mehr. Tut höchstens aus 
Eigennutz ab und zu so.

von Fabian (Gast)


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Al bu schrieb:
> Ich behaupte damit, dass es nicht auffallen wird. Vielleicht war es ja
> ne Vertragsauflösung mit Lohnfortzahlung ;)

Ja, war es. Hast Du jetzt ja Schwarz auf Weiß.

von Al bu (Gast)


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Die Steuerklasse ist ebenfalls mit 6 korrekt eingetragen :))))

von kopfschuettel (Gast)


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Helmut L. schrieb:
> Das wird der Richter dann auch fragen.

Der Richter kommt erst dann ins Spiel, wenn der Konzern die Rueckzahlung 
mehrfach erfolglos angemahnt hat und Klage einreicht. Das wird einige 
Zeit dauern..
Die Frage "Zeugnis schon bekommen?" scheint mir wichtig zu sein.

Wenn ja, abwarten.
Wenn nein, dann eine Mail an info@konzern.xx und gut ists. Wenn die das 
nicht auf die Reihe bringen, nicht Dein Problem, Du hast Dein Bestes 
versucht.

kopfschuettel

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Al bu (Gast)
> Datum: 31.01.2018 16:44

> Ich behaupte damit, dass es nicht auffallen wird. Vielleicht war es ja
> ne Vertragsauflösung mit Lohnfortzahlung ;)

Vielleicht hast du die Vertragsauflößung nicht richtig durchgelesen, das 
Ganze falsch verstanden, oder hast Probleme mit der deutschen Sprache 
und
dem Verständnis des geschriebenen.

Dein Name läßt diese Vermutung zumindest zu.

von kein Moderator (Gast)


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Al bu schrieb:
> Gerade die Lohnsteuerbescheinung dieser alten Firma bekommen. Als
> Austrittsdatum ist der 31.1.2018 vermerkt.

Dann bekommst du für Januar 2018 noch Gehalt. In Deutschland wird das 
Gehalt in der freien Wirtschaft am Ende des Monats rückwirkend bezahlt.
Also viel Lärm um nichts!

von Al bu (Gast)


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kein Moderator schrieb:
> Dann bekommst du für Januar 2018 noch Gehalt. In Deutschland wird das
> Gehalt in der freien Wirtschaft am Ende des Monats rückwirkend bezahlt.
> Also viel Lärm um nichts!

Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite...

von kein Moderator (Gast)


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Al bu schrieb:
> Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite...

Du hast nicht gekündigt sondern bist Entlassen worden. Langsam wird 
einiges klar. Stichwort Kündigungsfrist!

von Dieter F. (Gast)


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Zocker_52 schrieb:
> Vertragsauflößung

Zocker_52 schrieb:
> Probleme mit der deutschen Sprache

Mag sein :-)

Al bu schrieb:
> Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite...

Bist Du als Beamter vereidigt worden?

von Al bu (Gast)


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Nein, bin normaler Angestellter

von kein Moderator (Gast)


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Al bu (Gast) ist leider nicht sehr gesprächig. Wenn er die Umstände 
seines Ausscheidens aus der Firma mitgeteilt hätte (am besten im 
Eröffnungspost) hätte er uns viel Raterei erspart. Aber das ist leider 
der neue Stil in diesem Forum und die Moderatoren tun leider auch nichts 
dagegen. Sehr schade!

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Dieter F. (jim_quakenbush)
> Datum: 31.01.2018 17:53

> Al bu schrieb:
> > Ja, nur dass ich seit Oktober 2017 dort nicht mehr arbeite...

> Bist Du als Beamter vereidigt worden?

Ha, Ha, Ha, Ha, .......... jetzt wird das Ganze klarer.

Rote Karte bekommen und rausgeflogen ?

von Al bu (Gast)


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Nein. Ich habe einen neuen Job angenommen und wollte vorzeitig raus. 
Daraufhin mit dem alten AG geeinigt und Auflösungsvertrag 
unterschrieben.

von Dieter F. (Gast)


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Zocker_52 schrieb:
> Rote Karte bekommen und rausgeflogen ?

Nö, ich bin voll erwerbstätig :-)

von Zocker_52 (Gast)


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Nun Ja, vielleicht hast du noch ein paar hundert Überstunden gehabt, 
Uhrlaubsanspruch, u.s.w. das mitverrechnet wurde.

Was machst du seit Oktober ?

Stütze oder neue Firma ?

Eventuell gibt es da Probleme mit Überschneidungen.

von kein Moderator (Gast)


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Al bu schrieb:
> Daraufhin mit dem alten AG geeinigt und Auflösungsvertrag
> unterschrieben.

Ich würde empfehlen diesen Auflösungsvertrag mal zu lesen! Wenn darin 
steht "Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.1.2018" ist alles in 
Ordnung und die Knete wurde zu Recht bezahlt. Wundert mich zwar, dass 
deine alte Firma so großzügig war, aber manchen Firmen ist es viel Geld 
wert den einen oder anderen Mitarbeiter los zu werden.

von Michael W. (Gast)


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Robert L. schrieb:
> bis dahin ist die Sozialversicherung/Finanzamt doch sicher dahinter
> gekommen..?!

Das kann blöde ausgehen, weil er die Einnahmen angeben muss auch wenn 
sie ihm nicht zustehen. Dafür zahlt er gfs mehr Steuern nach und noch 
Strafe, wenn er es verschweigt. Später kriegt er das aber nicht so 
wieder rein, dass er auf Null ist.

Ich würde das zurückzahlen und pro Überweisung 40,- Aufwandspauschale 
behalten. Oder man nimmt sich einen Anwalt und lässt den das machen. den 
muss dann der AG bezahlen, wenn man den AG schädigen will.

Oder aber, man präsentiert eine verbale Nebnabrede in Form einer 
Abfindungsauszahlung dafür, dass man nicht zur Konkurrenz wechselt. Da 
sind 6 Monate üblich. Muss man halt dann vor Gericht begründen und 
hoffen, dass einem der Richter glaubt.

Am Ende wird der AG aber auf Betrug klagen, weil er es sich leisten kann 
und dann greift wieder das Steuerthema.

von michael_ (Gast)


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kein Moderator schrieb:
> Ich würde empfehlen diesen Auflösungsvertrag mal zu lesen! Wenn darin
> steht "Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.1.2018" ist alles in
> Ordnung und die Knete wurde zu Recht bezahlt. Wundert mich zwar, dass
> deine alte Firma so großzügig war, aber manchen Firmen ist es viel Geld
> wert den einen oder anderen Mitarbeiter los zu werden.

Das riecht doch nach Kündigungsfrist.
Wie die Fußballtrainer, wenn man sie rausschmeißt, nennt man das 
Beurlaubung.
Da flißt Geld, aber er darf nicht mehr auf den Platz.

von michael_ (Gast)


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Chris D. schrieb:
> michael_ schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>> Schickt dir jemand unaufgefordert ein Paket, bist du auch nicht zur
>>> Rücksendung verpflichtet. Auch wenn du es merkst.
>>
>> Aber du mußt es aufbewahren und aufpassen, dass ihm nichts geschieht.
>
> Nein, das stimmt so offenbar nicht mehr:
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)

Wenn etwas irrtümlich zugesand wurde, gilt das nicht.
Steht unter Ausnahmen.

von kein Moderator (Gast)


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michael_ schrieb:
> Das riecht doch nach Kündigungsfrist.

Das riecht nach bezahlter Freistellung. Arbeitgeber will Al Bu 
(alex_t240) loswerden (sozialverträglich, ohne Kündigung und drohendem 
Kündigungsschutzprozess) und bietet einen Auflösungsvertrag an. Gehalt 
wird bis zum vereinbarten Termin ohne Arbeitsleistung weiterbezahlt. 
Danach wird natürlich nichts mehr bezahlt. Alles nach Schema F. Mich 
wundert nur, wie Al Bu (alex_t240) so einen Vertrag abschließt ohne die 
Randbedingungen zu kennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er auch nächsten 
Monat noch eine Gehaltszahlung bekommt ist gleich Null. Damit hat sich 
dieses Thema hoffentlich erledigt!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Mar. W. schrieb:
> Oder aber, man präsentiert eine verbale Nebnabrede in Form einer
> Abfindungsauszahlung dafür, dass man nicht zur Konkurrenz wechselt. Da
> sind 6 Monate üblich. Muss man halt dann vor Gericht begründen und
> hoffen, dass einem der Richter glaubt.
>
> Am Ende wird der AG aber auf Betrug klagen, weil er es sich leisten kann
> und dann greift wieder das Steuerthema.

Ja, solche Dinge sollte man tunlichst unterlassen.
Denn damit wird aus dem -aus strafrechtlicher Sicht ABSOLUT LEGALEN- 
einfach abwarten ob was kommt dann wirklich Betrug. Wenn man das dann 
auch noch vor dem (Zivil-)Gericht weiterhin behauptet vielleicht auch 
noch Prozessbetrug und Falschaussage. (Je nach Fallkonstellation).

Vor dem Strafgericht das man dann nach diesem Betrugsversuch zu sehen 
bekommt kann man dann als Angeklagter jedoch wieder straflos lügen, was 
als Beklagter vor dem Zivilgericht doch erst zum Strafverfahren geführt 
hat...

Wie schon mehrfach hier im Thread geschrieben, rechtlich ist es so:
Wenn jemand ohne irgendein Zutun von mir etwas auf mein Konto überweist 
MUSS ich genau GAR NICHTS machen. Auch wenn ich es sofort bemerke.

Will der Überweiser aber innerhalb der Verjährungsfrist sein Geld 
zurück, so MUSS ich es selbstverständlich ohne wenn und aber 
zurückzahlen sofern ich dazu (finanziell) in der Lage bin. Und natürlich 
muss ich bei Nachfrage durch den Überweiser wahrheitsgemäß über den 
Erhalt und die Höhe Auskunft geben.
Mit der Rückzahlung ODER Ablauf der Verjährungsfrist ist das Kapitel 
endgültig und ein für alle mal erledigt.
Erst wenn ich auf Anfrage oder Rückzahlungsaufforderung versuche 
vorzutäuschen das ich die Summe nicht bzw. nicht in der tatsächlichen 
Höhe erhalten habe kommt das Strafrecht in Betracht. Und wirklich ERST 
dann.

Die Frage ob ich die Falschüberweisung bemerkt habe oder nicht spielt 
nur in einem einzigen Fall eine Rolle: Das Geld ist bei der 
Zahlungsaufforderung bereits ausgegeben und ich kann nicht zahlen...
Wenn man da glaubhaft machen kann das man davon ausgegangen ist das der 
Kontostand wirklich nur aus rechtmäßigen Zahlungen bestanden hat und man 
daher davon ausgegangen ist das man alles Ausgeben kann und nur wegen 
des hohen Kontostandes gewisse Ausgaben getätigt hat, dann KANN es sein 
das
der Rückzahlugnsanspruch ganz oder teilweise erlischt...

Aber die Hürden sind ziemlich hoch. Wenn man vor seinem Finanzengpass 
nicht gerade Millionär mit 50 großen Kontobewegungen war wird man 
mehrere Gehaltszahlungen als "Umsichtiger und verständiger Kontonutzer" 
(der Vergleichsmaßstab des Gerichts) wohl kaum einfach übersehen. Weder 
die Überweisung an sich noch den zu hohen Kontostand.
Und dann bleibt einen möglicherweise nur die Privatinsolvenz.
Evtl. Könnte in dem Fall das ich wissentlich Geld verjubelt habe das mir 
nicht zusteht sogar ebenfalls Strafrechtlich etwas blühen. Aber da muss 
ein Anwalt den Einzelfall genau unter die Lupe nehmen um etwas dazu 
sagen zu können.

Wenn man jedoch aktiv an der Fehlüberweisung "mitgewirkt" hat, 
beispielsweise der Lohnbuchhaltung gegenüber vorgespielt hat das man 
immer noch im Unternehmen arbeitet (wobei ich mir schwer vorstellen kann 
wie das Klappen sollte) oder einfahc mit jemanden in der Buchhaltung 
zusammenarbeitet dann ist das natürlich definitiv eine Straftat. Und es 
gelten auch 30 Jahre als Verjährungsfrist.


Wie man das moralisch mit der Reaktion auf Fehlüberweisungen sieht ist 
natürlich eine ganz andere Sache. Aber das muss jeder mit sich selbst 
ausmachen.
Ich würde es wohl nach meinem Lieblingsprinzip: "Wie du mir, so ich dir" 
halten und es vom Verhältnis zum (ehemaligen) Arbeitgeber abhängig 
machen.
War der Umgang fair, hat man sich von Seiten des AG an Vereinbarungen 
gehalten usw. dann ist für mich eine Information an die Lohnbuchhaltung 
eine Selbstverständlichkeit.
Wurde der AG aber Wortbrüchig oder hat einen durch bewusst schlechte 
Versetzung oder mit absicht ungünstig gewählte Arbeitszeiten 
Drangsaliert oder ständig zu Überstunden genötigt die dann wieder 
gestrichen wurden und ähnliche Sauerreien, dann würde ich naütlich gar 
nichts machen und hoffen das niemand vor Ablauf der Verjährungsfrist den 
Fehler bemerkt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist das als späte 
Entschädigung dankend annehmen.
(Wobei ich bei einem solchen AG sowieso sehr schnell wieder weg wäre)

Chris D. schrieb:
> Nein, das stimmt so offenbar nicht mehr:
Das man überhaupt keine Pflichten mehr hat ist ja -wie im Wiki 
geschrieben- erst seit 2002 so.
Aber auch davor waren die Pflichten bei solchen Fällen schon sehr stark 
eingeschränkt. Zumindest in den letzten ~50 Jahren!
Einige Zeit musste man jedoch aufbewahren, aber i.d.R. wurden da ganz 
andere Zeiträume und auch ganz andere Aufwand als Zumutbar für den 
Empfänger angesehen als bei echten Fehllieferungen.

Es wurde mit der ZEit nur immer mehr durch diverse Urteile präzisiert.

>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)
>
> "Aus der absoluten Gesetzesformulierung „kein Anspruch“ folgert eine
> Mehrheit der Literatur, dass jegliche Gebrauchs-, Verbrauchs-,
> Zueignungs- oder gar Zerstörungshandlungen für den Verbraucher ohne
> Konsequenzen bleiben. ... Das Eigentum des Unternehmers hat bei
> unbestellter Zusendung von Waren hinter den Interessen des Verbrauchers
> – der vor einer wettbewerbswidrigen Belästigung geschützt werden soll –
> zurückzutreten."
>
> "Folgen
> Der Verbraucher ist bei der Lieferung unbestellter Waren zu nichts
> verpflichtet, er kann sie behalten oder entsorgen."

Aber Vorsicht:
Das obige gilt für UNVERLANGT ZUGESANTE WAREN!
Es gilt nicht für FÄLSCHLICH ZUGESANTE ODER ZUGESTELLTE DINGE!
Für diese gelten (zeitlich befristet) besondere Sorgfaltspflichten, 
sonst ist man voll Schadensersatzpflichtig! Da haben sich schon manche 
(finanziell) arg in die Nesseln gesetzt weil die den feinen Unterschied 
nicht beachtet haben.

Dieses unverlangte Zusenden von Waren war wohl in den 70ern und frühen 
80ern durchaus beliebt und einige Firmen versuchen es auch wohl immer 
wieder. Wobei der Erfolg durch viel einfachere Recherchemöglichkeiten 
der Betroffenen arg geschwunden ist.
DA wurden dann Bücher oder andere Dinge zugesendet und später kam dann 
die Rechnung mit der Behauptung man hätte durch Annahme des PAketes ja 
das Vertragsangebot angenommen. Oder es kam gleich eine Rechnung mit im 
Paket ohne das es eine Bestellung gab.
Es gab dann genug die Bezahlt haben...

Meine Großeltern sind so kostenlos zu einem vielbändigen Lexikon 
gekommen.
Auch habe ich hier noch großformatige Babyfotos (von mir) wo meine 
Eltern damals nur die kleineren Formate (A5) haben wollten und der 
Fotograf trotzdem die großen Abzüge (bis A2) gemacht hat und dann 
versucht hat die mit Rechnung zuzusenden... Waren so günstige 
Großformatbilder...

Wenn jetzt allerdings Chris D. in der Bahnhofstrasse ein Paket für 
Christiane D. in der Flughafenstraße bekommt, dann liegt dem 
offensichtlich ein Irrtum zugrunde. Ebenso wenn ich bei der Fa. 
Onlinehandel über den Webshop eine TV Ersatzfernbedienung bestelle und 
bezahle, aber der Kurier mit einem kompletten Großformat-TV vor der Tür 
steht.
Ist der Irrtum für mich mit der gebotenen Sorgfalt als solcher zu 
erkennen, dann muss ich das Paket mindestens für eine gewisse Zeit 
aufbewahren.  Für kleine Pakete wird so von 6-12 Monaten geschrieben... 
Mache ich das nicht und der (Zivil-)Richter ist der Meinung das es für 
mich mit der gebotenen Sorgfalt erkennbar gewesen wäre das die 
Zustellung an mich nur ein Irrtum war, dann bin ich voll 
Schadensersatzpflichtig!

(Die Zeitspanne für die Aufbewahrung richtet sich nach der Zumutbarkeit 
und kann letztlich im Einzellfall von der üblichen Regel abweichen. In 
erster Linie wohl von der Größe, meinen Lagermöglichkeiten und ggf. 
Geruch abhängig).

Wenn ich jemanden über den Irrtum unterrichte weil ich das Paket schnell 
wieder loswerden möchte ist die Zeitspanne wesentlich kürzer als wenn 
ich gar nichts mache.  Aktiv zurücksenden muss ich in keinem Fall. Auch 
nicht zur Abholung. Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung 
zur Abholung.

Und Pakete die ich bewusst für jemand anderes annehme (z.B. NAchbarn), 
die sind noch einmal etwas ganz anderes. Für diese habe ich besonders 
hohe Sorgfaltspflichten und ich muss mich ggf. sogar aktiv selbst darum 
kümmern den Nachbarn zu Informieren.

Letzendlich sind unverlangte Überweisungen und unverlangte 
Paketzustellungen rechtlich sehr ähnlich.

Auch bei einer Überweisung dürfte ich die Herausgabe verweigern wenn die 
Überweisung NICHT auf einem Irrtum beruhte sondern bewusst gemacht 
wurde.

ICh kann mir nur kaum Konstellationen vorstellen wo sich soetwas ergeben 
könnte. Vielleicht in dem (arg Konstruierten!) Fall das ich jemand der 
H4 bezieht einfach mal 10kEuro auf sein Konto überweise und diesen dann 
beim Amt Anzeige weil er angeblich Besitz verschwiegen hat...
Da wollte ich ihm ja das Geld auf genau dieses Konto gutschreiben lassen 
mit dem vollen Wissen das ich dafür keine Gegenleistung bekomme(n habe),
da gibt es keinen Rückzahlungsanspruch.

Aber wie geschrieben, das ist Arg konstruiert und ich kann mir keinen 
"real live" Fall vorstellen wo jemand so eine Überweisung machen sollte.

Gruß
Carsten

von Robert L. (lrlr)


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keine Zeiterfassung?

zum Schluss wird Überstunde/Fehlstunden (mit Urlaub) gegengerechnet..
damit wäres normalerweise schon erledigt..

von Bernd K. (prof7bit)


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Bernd G. schrieb:
> Und hier wird es als ganz normal und selbstverständlich angesehen,
> falsch angewiesenes Geld zu behalten.

Wo schreibt er daß er es behalten will? Er will wenn ich es richtig lese 
nur behilflich sein die fraglichen Summen treuhänderisch bis zum Tag der 
Rückforderung bei sich einzulagern damit sie in der Zwischenzeit nicht 
abhanden kommen.

: Bearbeitet durch User
von GeraldB (Gast)


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Helmut L. schrieb:
> Umgekehrte Frage, wenn der Konzern zu wenig ueberweist muss das dem
> Konzern dann auch auffallen und er selber dem Mitarbeiter drauf
> hinweisen?

Ich weiß nicht ob und wie schnell Firmen so etwas bemerken. Vor vielen 
Jahren war mir bei meiner Gehaltsabrechnung mal aufgefallen, das ich zu 
wenig überwiesen bekommen hatte. Bei der Ursachensuche stellte ich fest, 
daß der Krankenkassenbeitrag zu hoch war. Es wurde dann festgestellt, 
das mehrere KKs meinem AG falsche Beitragssätze übermittelt hatten. Kein 
andere Kollege hatte was gemerkt. Wer weiß, wann das sonst aufgefallen 
währe.

von Alex W. (gesperrt) (Gast)


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Al B. schrieb:
> Ich habe
> ganz normal gekündigt, was die da anstellen, weiß ich nicht.

Du wirst wohl die Überstunden und deinen Resturlaub augezahlt bekommen! 
Eventuell ist der Knzern auch nicht gerade flüssig, sodass sie dir das 
auf mehreren Raten ausbezahlen...

von Alex W. (gesperrt) (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Er will wenn ich es richtig lese
> nur behilflich sein die fraglichen Summen treuhänderisch bis zum Tag der
> Rückforderung bei sich einzulagern damit sie in der Zwischenzeit nicht
> abhanden kommen.

Er kann sogar Negativzinsen berechnen...

von Helmut L. (helmi1)


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Alex W. (gesperrt) schrieb:
> Er kann sogar Negativzinsen berechnen...

Der ist gut. Von den Grossen soll man ja lernen....

von 50c (Gast)


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kein Moderator schrieb:
> Ich würde empfehlen diesen Auflösungsvertrag mal zu lesen! Wenn darin
> steht "Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.1.2018" ist alles in
> Ordnung und die Knete wurde zu Recht bezahlt.

...jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob dem TO der umgekehrte Fall 
aufgefallen wäre: gekündigt nach obigen Bedingungen und kein Geld mehr 
bis jetzt überwiesen bekommen...;-)

Aber sei es drum, in beiden Fällen sehr blauäugig und unfähig dazu, 
geschriebenen (und unterzeichneten) Text (Gesetze, Ethikgrundsätze, 
Arbeits-/Auflösungsvertrag etc.) in der Realität anzuwenden...

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