Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Branchenzuschlag durchsetzen


von Yumu (Gast)


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Hallo,

ich bin als Ingenieur eingesetz in einem IG Metall Betrieb. Laut BAP 
Tarifvertrag (Zeitarbeitsunternehmen ist Tarifmitglied , BAP 
Tarifvertrag ist im Internet einsehbar) steht mir dabei 
Branchenzuschläge zu sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Link:
http://www.dgb.de/tarifrunde-leiharbeit/tarifvertrag-zeitarbeit-leiharbeit-dgb-igz-bap-tarifinfo-mit-tariftabelle-und-entgeltgruppen-ost-west/++co++b76ba00a-4464-11e7-9331-525400e5a74a

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitsvertrag auf Grundlage 
des Tarifvertrags erstellt wurde.

Keiner meiner Zeitarbeitskollegen bekommt Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. 
Branchenzuschläge bekommt auch niemand.

Können wir tatsächlich sämtliche Leistungen aus dem BAP Tarifvertrag 
einklagen?

EG Stufe 9 entspricht etwa 21€ euro

https://www.personaldienstleister .de...anuar_2017.pdf

Zusammen mit dem Branchenzuschlag wären das 65% mehr gehalt (nach 15 
Monaten), somit 34 Euro pro Stunde und dazu Weihnachts- und Urlaubsgeld. 
(Wären über 65k)

Kann ich wirklich ein dermaßen hohes Gehalt durchsetzen, wenn es im BAP 
Tarifvertrag so festgelegt ist?

Gleichzeitig haben wir Zeitarbeiter eine 40 STundenwoche, die 
Stammmitarbeiter eine 35 Stundenwoche.
Der Stundenlohn wäre dann etwa gleich, der gesamtlohn der Zeitarbeiter 
dann aber höher, da wir ja eine 40 Stundenwoche haben. Ist dies so 
zulässig?
Normalerweise kenne ich die Regelgung, dass Zeitarbeiter nicht mehr Geld 
verdienen dürfen. Auf den Stundenlohn bezogen wäre das auch nach 
Durchsetzung der Branchenzuschläge der Fall, nicht jedoch auf den 
Monatslohn....

von Yumu (Gast)


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von Yumu (Gast)


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Sorry, für Doppelpost, aber ich habe nochmal nachgerechnet:

21,12*1,65*173,5+(300/12)= 6071€ Monatslohn, wären 72k Jahresbrutto.

Also für jeden Leih-Ing der bei einem Metallunternehmen eingesetz ist 
(nach 15 Monaten...)

von Niemand (Gast)


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Und was steht dazu eigentlich in deinem AV?

von Yumu (Gast)


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Ja lediglich dass mein AV auf dem Tarifvertrag basiert steht drin.
Dann frag ich mich aber, warum ich und alle anderen Zeitarbeitnehmer bei 
dem Kundenunternehmen diese Zuschläge bzw. Leistungen nicht bekommen.

Also ich kann mir schon denken, dass der AG versucht diese zu 
unterschlagen, ich will halt nur wissen ob es mir rein rechtlich 
zusteht, oder ich einen Denkfehler gemacht habe.

Aber theoretisch müsste so ein Gehalt ja jeder Leih-Ing bei einem 
Metall-Unternehmen bekommen. Auch die IGZ hat einen Zuschlag von 50% 
nach 9 Monaten.

Und da wo weder IGZ/BAP noch sonstirgendein Tarifvertrag gilt, gilt laut 
Gesetz Equal Pay!

von Autor (Gast)


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Der Leih Ingenieur sollte deiner Meinung nach also mehr Geld verdienen 
als der interne, am besten nach 15 Monaten 70k Brutto :-D. Übrigens 
sieht es in der Realität oft nicht so aus als arbeiten die internen 
Kollegen nur 35, sondern diese machen auch Überstunden.

Fokussiere deine Kräfte darauf übernommen zu werden oder den sonstigen 
Absprung zu schaffen, ansonsten ist das mMn vergeudete Zeit.

Viele Grüße

von Yumu (Gast)


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Es geht ja nicht darum, was ich meine, sondern was Rechtsgrundlage ist. 
Die Tarifverträge geben ein solches Gehalt ja vor.

Das Gehalt eines Leiharbeiters ist gedeckelt auf das Gehalt eines 
Stammmitarbeiters, das ist richtig.
Aber wenn man sein 35H Gehalt auf 40H hochrechnet, ist man auch über 
70k.

Es geht ja um die Angleichung des Stundenlohnes durch Branchenzuschläge.

von Peter (Gast)


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Ich wünsche dir nur das Beste, aber schließe mich dem Vorredner an.
Versuch den Absprung zu schaffen und bewirb dich so oft du kannst.
Das wird nichts mit den 70k.
Die da oben in eurer Führung sind etwas (oder bisschen arg) schlauer als 
ihr drei zeitarbeiterchen.

von NaN (Gast)


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Peter schrieb:
> Versuch den Absprung zu schaffen und bewirb dich so oft du kannst. Das
> wird nichts mit den 70k.

Ganz genau. Weg aus der Zeitarbeitsfalle! Die Übernahme ist eine 
Karotte!

Suchen und bewerben!

von Badaling (Gast)


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Selbstverständlich nicht, wovon träumst du Nachts? Die Regierung macht 
was der DAX fordert. Wenn die Arbeitgeber gerne Leiharbeitnehmern so 
viel oder sogar mehr als Stammkräften geben wollten, dann würde es keine 
Leiharbeitnehmer geben.

von Yumi (Gast)


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Schade dass soch niemand mit den Fakten auseinander setzen möchte.

Im vorherigen Projekt hatte ich auch den Branchenzuschlag und 60k 
(damals gab es die Stufe mit 65% nicht) als Berufsanfänger. Es ist also 
nicht unmöglich. Nur war es damals ein anderer Kunde.
Beim jetzigen Kunden gibs auf einmal kein Branchenzuschlag und ich 
möchte wissen ob mir die Leistung zusteht. Laut Tarifverteag müsste es 
so sein.

Ich glaube hier schreiben Neider die in kleinen Klitschen sitzen und auf 
anü's herabblicken die in Konzernen arbeiten. Das geht natürlich nicht, 
wenn der Konzern anü mehr verdient.

Wie gesagt, ich hatte den Branchenzuschlag im letzten Projekt bei einem 
Luft- und Raumfahrt-konzern.

von Peter (Gast)


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Neid auf ANÜ Stellen. Jetzt geht's aber los. :D

60k sind Standard für ein ANÜ bei einem IG Metall Betrieb.
Nichtsdestotrotz melde dich bei einem Arbeitsrechtler und frag dort 
nach. Legt halt 100 Euro zusammen um den Typen zu bezahlen.
Viel Glück!

von ichweissbescheid (Gast)


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Vorsicht. Ein Leiher, der aufmuckt ist ganz schnell draußen!

von Wühlhase (Gast)


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Am Besten ist wohl, du suchst dir schon mal eine neue Stelle.
Und fragst einen Anwalt wie das aussieht. Wenn sich ein Gang zum Gericht 
lohnt (und du eine neue Stelle hast) würd ich das machen.

Kein Mitleid mit Leihern-und Vertrag ist Vertrag.

von Yumi (Gast)


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Keine Sorge, aufgrund meines know hows ist der kunde ziemlich abhängig 
von mir. Wenn mir die Zeitarbeitsfirma kündigen würde (dafür benötigt 
sie auch einen Grund, eine Betriebsbedingte Kündigung fällt rechtlich 
nicht vom Himmel) würde meine ZA den Kunden verlieren. Als 
Zeitarbeitsfa. Würde ich lieber einen Kunden mit kleinerer marge 
behalten, als ihn zu verlieren.

Und besser aufmucken als lebenslang nur kriechen, solche Leute wünschen 
sich Zeitarbeitsfirmen ja nur ;)

Danke, ich werde mich an meine Rechtsschutzversicherung wenden.

Aber hätte ja sein können, dass jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht 
hat.

von Badaling (Gast)


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Yumi schrieb:
> Im vorherigen Projekt hatte ich auch den Branchenzuschlag und 60k
> (damals gab es die Stufe mit 65% nicht) als Berufsanfänger.

Zweiter Kunde und schon unersetzbar? Was für Spezialkenntnisse hast du, 
die man sonst nicht für 72k auf dem Markt bekommt?

von Cyblord -. (cyblord)


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Yumi schrieb:
> Keine Sorge, aufgrund meines know hows ist der kunde ziemlich abhängig
> von mir.

Dann würde ich auf diesem Weg lieber ein Festanstellung "erpressen". 
Oder ist er dafür dann doch nicht abhängig genug?

> Und besser aufmucken als lebenslang nur kriechen, solche Leute wünschen
> sich Zeitarbeitsfirmen ja nur ;)

In dem Moment als du den ANÜ Vertrag unterschrieben hast, warst du doch 
schon ganz unten.  Also erzähl doch jetzt bitte nichts von kriechen. 
Fürs kriechen musst doch ein wenig aufsteigen.

: Bearbeitet durch User
von Yumi (Gast)


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LOL

Danke für den Spruch, habe gelacht ;)

von Yumi (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Yumi schrieb:
> Keine Sorge, aufgrund meines know hows ist der kunde ziemlich abhängig
> von mir.
>
> Dann würde ich auf diesem Weg lieber ein Festanstellung "erpressen".
> Oder ist er dafür dann doch nicht abhängig genug?
>
> Und besser aufmucken als lebenslang nur kriechen, solche Leute wünschen
> sich Zeitarbeitsfirmen ja nur ;)
>
> In dem Moment als du den ANÜ Vertrag unterschrieben hast, warst

Ich hatte die Wahl nach dem Studium zwischen Konzern (enercon - 35k), 
einem grossen Mittelständler (45k) und nem anü projekt für 60k.

Da ich als frischer Berufseinsteiger nicht die nächsten 20 jahre 
irgendwo versauern wollte und erstmal unterschiedliche firmen sehen 
wollte, habe ich logischerweise die Anü Stelle genommen und habe somit 
vermutlich schon als Berufseinsteiger mehr gehabt als Du ;)

Der Fachbereich würde mich einstellen, aber der Betriebsrat genehmigt 
keine Stellen. Ich finde, da ich jung und ungebunden bin, eine 
Festanstellung aber auch nicht sonderlich attraktiv.

Als 50+ jähriger ing der seit 20 jahren in derselben klitsche hängt und 
die Festanstellung unbedingt braucht, weil sonst die Arbeitslosigkeit 
droht, mag das anders aussehen.

von Qwertz (Gast)


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Yumi schrieb:
> Ich finde, da ich jung und ungebunden bin, eine
> Festanstellung aber auch nicht sonderlich attraktiv.

Gibt es also tatsächlich Leute, die auf diesen Schwachsinn der 
"Dienstleister" reinfallen? Unglaublich!

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:
> Yumi schrieb:
>> Ich finde, da ich jung und ungebunden bin, eine
>> Festanstellung aber auch nicht sonderlich attraktiv.
>
> Gibt es also tatsächlich Leute, die auf diesen Schwachsinn der
> "Dienstleister" reinfallen? Unglaublich!

Stockholm-Syndrom.

Ein Leiher schwadroniert vom Gehalt anderer Leute und wie toll ANÜ ist 
und wie schlecht eine Festanstellung. Jeder macht sich halt so 
lächerlich wie er kann.

Beitrag #5313430 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Yumi (Gast)


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Nennt mir einen Grund warum ich hier fest arbeiten soll. Es dauert 3 
jahre bis ich das volle urlaubs und weihnachtsgeld bekomme, danach 
verdiene ich erst gleichwertig oder mehr bzw lande erst in der 
zielentgeltstufe.
Länger als 3 jahre hätte ich aber garkeine Lust auf die Arbeit.

Beitrag #5313469 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Appliatze (Gast)


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Puh wo soll man da anfangen...35std woche. tariferhöhungen die deutlich 
über dem liegen was der grossteil der sklavenhalter als gehaltserhöhung 
akzeptieren würden. eine leistungszulage, urlaubsgeld in voller Höhe von 
Anfang an. Zudem fällt als ANÜ mit projektende der Branchenzuschlag weg 
und du startest wieder bei 0%..schon sind die 60k futsch.

von Yumi (Gast)


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Ich habe das komplette entgelt inklusive Leistungszulage usw. 
Ausgerechnet und ich bin die ersten 3 Jahre definitiv 
schlechtergestellt.

Ausserdem kann ich als Leiher hin- und Rückweg von der Steuer als 
Werbungskosten absetzen da jeder Weg zum Kunden eine Dienstreise 
darstellt und ich kann täglich Spesen von der Steuer absetzen:

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/zeitarbeit-und-leiharbeit-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html

Ausserdem kann ich mir Überstunden auszahlen lassen, statt sie, wie die 
festen, lediglich per Gleitzeit nehmen zu können. Das erhöht mein Gehalt 
auch nochmal.

Schon doof, wenn man nur Vorurteile statt Fakten kennt, was?

von Peter (Gast)


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Stimmt nicht. Du kannst nur die Mehrkilometer im Vergleich zur Disntanz 
zu deiner DL Arbeitsstätte absetzen. Wenn der Kunde also näher liegt 
bekommst du gar nichts.

Alle ANÜs, die ich kenne verdienen ca. 15.000€ weniger als der IGM 
Teamkollege. Beweis es und wir glauben dir.

Ganz konkret:

Wieviel Euro bekommst du jährlich bei 40h/Woche (ohne deine tollen 
Reisekosten)??

von Cyblord -. (Gast)


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4/10 für den Unterhaltungswert

von Yumi (Gast)


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Peter schrieb:
> Stimmt nicht. Du kannst nur die Mehrkilometer im Vergleich zur
> Disntanz zu deiner DL Arbeitsstätte absetzen. Wenn der Kunde also näher
> liegt bekommst du gar nichts.
> Alle ANÜs, die ich kenne verdienen ca. 15.000€ weniger als der IGM
> Teamkollege. Beweis es und wir glauben dir.
>
> Ganz konkret:
>
> Wieviel Euro bekommst du jährlich bei 40h/Woche (ohne deine tollen
> Reisekosten)??

Oha, nach der Logik steht mir sogar mehr Geld zu, weil die Distanz 
zwischen AG und Kunde nochmal größer ist (40km) als zwischen mir und 
Kunde (35km) ;)

Der IGM Kollege hat all in 57k - das ist nicht attraktiv.

Nicht jeder IGM Laden ist Porsche oder liegt in südbayern.
Schaut euch mal die entgeldtabellen außerhalb Süddeutschlands an. Obwohl 
es hier bei dem Laden eher an der Eingruppierung liegt.

von Peter (Gast)


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Distanz von dir zu IGM - Distanz von dir zum DL = Absetzbar.

Deine Zahlen geben keinen Sinn.

von Peter (Gast)


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Dein Kollege ist also EG 6 in Berlin als Ingenieur. Soso.

13.5 * 3140€ * 40 / 35 * 1,15 LZ = 57k.

Netter Troll bist du!

von Qwertz (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> 4/10 für den Unterhaltungswert

Ich würde eher sagen: 2/10. Es ist einfach zu unglaubwürdig und zu dick 
aufgetragen. Allein auf die Idee muss man kommen, das wäre mir im Traum 
nicht eingefallen. Boah, was bin ich jetzt neidisch auf diesen 
Leiharbeitnehmer, hat der es aber gut! Ich bin leider nur fest 
angestellt.

von Yumi (Gast)


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Peter schrieb:
> Dein Kollege ist also EG 6 in Berlin als Ingenieur. Soso.
>
> 13.5 * 3140€ * 40 / 35 * 1,15 LZ = 57k.
>
> Netter Troll bist du!

Rechne doch selber, EG8, Hamburg/Unterweser, durchschnittliche 
Leistungszulage ist hier 6%...

Warum muss es immer diese Besserwisser geben?


Peter schrieb:
> Distanz von dir zu IGM - Distanz von dir zum DL = Absetzbar.
>
> Deine Zahlen geben keinen Sinn.


Der DL ist quasi gleich um die Ecke, der Kunde jedoch weiter weg... 
warum is das so schwer zu raffen?

von Yumi (Gast)


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Außerdem waren die 57k auf eine 35h bezogen.
Einen 40H Vertrag hier zu bekommen ist sogut wie unmöglich.

ALs Zeitarbeiter interessant, da ich eine 40H Woche habe, ist bei mir 
aktuell nach dem Equal Pay Prinzip eben nicht bei 57k, sondern bei 65k 
schluss. Mit den Zusatzschmankerl, welche die IG Metall jetzt bei den 
Tariferhöhungen rausgeholt hat, würde ein interner mit einer 
theoretischen 40H woche zumindest in die Nähe von 70K kommen.

Zusammen mit meinen tariflichen zulagen (Branchenzuschlag) nach BAP 
müsste das von mir oben ausgerechnete Gehalt mir also zustehen.

Ich weiss, es kann nicht sein, was nicht sein darf - die Fakten sind 
aber Recherchierbar ;)

von Cyblord -. (Gast)


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Yumi schrieb:
> Einen 40H Vertrag hier zu bekommen ist sogut wie unmöglich.

Mit dem neuen Tarifabschluss nun nicht mehr, da die Quote gelockert 
wird.

von klausele (Gast)


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Peter schrieb:
> Stimmt nicht. Du kannst nur die Mehrkilometer im Vergleich zur Disntanz
> zu deiner DL Arbeitsstätte absetzen. Wenn der Kunde also näher liegt
> bekommst du gar nichts.

Nö, wenn die erste Tätigkeitsstätte beim Kunden ist, geht das sehr wohl:
Beitrag "Steuertipp: Doppelte Wegpauschale für Leiharbeiter"

Yumi schrieb:
> Zusammen mit meinen tariflichen zulagen (Branchenzuschlag) nach BAP
> müsste das von mir oben ausgerechnete Gehalt mir also zustehen.

Nö. Da gibt es eine Deckelung die der liebe Betriebsrat durchgesetzt 
hat, damit kein Arbeiter zweiter Klasse so viel verdient wie ihre eigene 
Kaste.

Du bekommst maximal den Stundenlohn eines Stammmitarbeiters ohne boni, 
Leistungszulage, Gruppenstufe oder sonstigen schnickschnack. ... Und 
selbst das erst nach 9 Monaten, also kurz bevor sie dich wieder raus 
werfen.

DAS ist equal pay.

von klausele (Gast)


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Yumi schrieb:
> und ich kann täglich Spesen von der Steuer absetzen

PS: das geht nur die ersten 3 Monate, 12€ pro Tag, wenn du länger als 8h 
außer Haus warst.

Yumi schrieb:
> Ausgerechnet und ich bin die ersten 3 Jahre definitiv
> schlechtergestellt.

3 Jahre wirst du nicht bleiben nach 1,5 bis 2 Jahren ist Schluss.

Geht nicht zu Zockerbuden!

von Wolfgang (Gast)


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Peter schrieb:
> Alle ANÜs, die ich kenne verdienen ca. 15.000€ weniger als der IGM
> Teamkollege. Beweis es und wir glauben dir.

Ich hoffe hier werden jetzt keine Äpfel mit Birnen verglichen. Die 
15.000€ weniger im Jahr ergibt durchaus Sinn, wenn der Leiharbeiter die 
selben Stundenzahl fährt wie der Festangestellte. Was durchaus üblich 
ist, ist das Überstunden nicht ausgezahlt werden und diese stattdessen 
abgefeiert werden (DAX Konzern sei Dank). Unterstellen wir dem 
Leiharbeiter nun täglich 1h-2h mehr als dem Festen, dann kann er 
durchaus mehr verdienen (aufs Jahr gerechnet). Diesen einfachen Dreisatz 
haben hier anscheinend einige nicht verstanden und wundere mich deshalb 
wie manche das Abitur überhaupt bestanden haben. Kann natürlich auch 
daran liegen, dass das Ego angegriffen wurde weil hier ein anü mehr als 
man selbst verdient?

Um zu deiner Frage zurückzukommen Yumi kann ich dir leider nicht mit 
einem rechtlichen Fachkenntnissen diesen. Jedoch scheint es für mich so, 
als ob der AG sich ein zu fettes Kuchenstück abschneidet. Würde es auf 
jeden Fall erstmal konsultieren und den AG darauf ansprechen. Sollte die 
Meinung des AG von der des Anwalts abweichen würde ich definitiv klagen, 
unter Umständen mal bei den Kollegen nachfragen. Sollte der AG dich 
loswerden wollen wird es eine Zeit lang dauern, bis dahin findest du 
sicherlich was Neues - scheinst ja ein cleverer Bursche zu sein, der den 
Dreisatz verstanden hat und geistig sowie körperlich nach einer 35h 
Woche zusammenbricht. Hast ja immerhin ein nettes Einstiegsgehalt von 
60.000€ ausgehandelt.

von Yumi (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Yumi schrieb:
>> Einen 40H Vertrag hier zu bekommen ist sogut wie unmöglich.
>
> Mit dem neuen Tarifabschluss nun nicht mehr, da die Quote gelockert
> wird.

Ist klar, du kennst die internen Strukturen im Unternehmen natürlich 
besser als ich.

> Du bekommst maximal den Stundenlohn eines Stammmitarbeiters ohne boni,
> Leistungszulage, Gruppenstufe oder sonstigen schnickschnack. ... Und
> selbst das erst nach 9 Monaten, also kurz bevor sie dich wieder raus
> werfen.
>
> DAS ist equal pay.


Nach 9 Monaten bist du erst eingearbeitet in dem Tätigkeitsfeld.

Ich war beim Betriebsrat des Kundenunternehmen und mir wurde sowohl vom 
BR als auch von der IG Metall versichert, dass ALLE Zulagen, auch 
Leistungszulage, Weihnachts- Urlaubsgeld etc. zu einem vergleichbaren 
Entgeld gerechnet werden.

Scheisse, jede kurze Google Recherche belegt, dass du keine Ahnung hast:
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gleiche_Bezahlung_Leiharbeitnehmer_Belegschaft_Ausschlussfristen_LAG_Muenchen_3Sa579-09.html

Aber trotzdem stellst Du dich dahin und meinst zu wissen, wovon du da 
sprichst...

anderes Zitat:

Welche Vergütungsbestandteile sind zu berücksichtigen?

Sind vergleichbare Stammmitarbeiter identifiziert, sind sämtliche 
Vergütungsbestandteile zu berücksichtigen, somit neben dem Grundgehalt 
u.a. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Provisionen, Personalrabatte, 
Gratifikationen, Sachleistungen (wobei dort nunmehr wertgleicher Ersatz 
in Geld möglich ist).

Hängen z.B. Gratifikationen oder Sachleistungen von weiteren 
Voraussetzungen ab, z.B. von einem Stichtag oder einer bestimmten 
Betriebszugehörigkeit, so gelten diese ebenfalls entsprechend. Ferner 
zählen Sozialleistungen mit, z. B. Nutzung einer Kantine und verbilligte 
Mitarbeiterpreise.


> 3 Jahre wirst du nicht bleiben nach 1,5 bis 2 Jahren ist Schluss.
>
> Geht nicht zu Zockerbuden!

Ich wurde für genau 48 Monate verliehen.
Aber hauptsache erstmal irgendwas erzählen...

von Ich (Gast)


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Yumi schrieb:
> Nach 9 Monaten bist du erst eingearbeitet in dem Tätigkeitsfeld.

Festangestellte auch und bekommen ab dem ersten Tag Equal Pay.

Yumi schrieb:
>> 3 Jahre wirst du nicht bleiben nach 1,5 bis 2 Jahren ist Schluss.
>>
>> Geht nicht zu Zockerbuden!
>
> Ich wurde für genau 48 Monate verliehen.
> Aber hauptsache erstmal irgendwas erzählen...

Man kann nach IGM BIS zu 48 Monaten verliehen werden, mit Begründung 
auch noch länger, idR. ist aber nach 18-24 Monaten Schluss.

Wenn Du nach den 48 Monaten gehst und 3 Monate später genau dort wieder 
anfängst, musst du wieder 9 Monate eingearbeitet werden, bevor du Equal 
Pay erhältst.

Yumi schrieb:
> Hängen z.B. Gratifikationen oder Sachleistungen von weiteren
> Voraussetzungen ab, z.B. von einem Stichtag oder einer bestimmten
> Betriebszugehörigkeit, so gelten diese ebenfalls entsprechend.

Konzern-Betriebsrente?

von Weissbescheid (Gast)


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Die Leiher haben meistens gar keine Namen sondern werden mit 
Zahlenkombinationen angesprochen...

von Peter (Gast)


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Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der Betriebsrat 
des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist BAP. Er wird 
sich niemals für dich einsetzen.

Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen 
schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am 
wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs 
ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was  willst 
du uns jetzt erzählen?
Dass du als ANÜ rich as fuck wirst?

von SickerB (Gast)


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Peter schrieb:
> Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen
> schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am
> wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs
> ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was  willst
> du uns jetzt erzählen?
> Dass du als ANÜ rich as fuck wirst?

Vom realen leben scheinst du ja richtig Ahnung zu haben. Hast du als 
vorher als anü hauptsächlich auf den Knien gearbeitet oder woher kommt 
deine Lebenserfahrung? Rich as fuck nach Tarif ist der größte 
Widerspruch den ich je gelesen habe...

von Yumi (Gast)


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>
> Wenn Du nach den 48 Monaten gehst und 3 Monate später genau dort wieder
> anfängst, musst du wieder 9 Monate eingearbeitet werden, bevor du Equal
> Pay erhältst.
>

Warum sollte mich das interessieren, wenn ich weiss, dass die Bestellung 
des Kunden bei meiner ZA 48 Monate geht?


> Yumi schrieb:
> Hängen z.B. Gratifikationen oder Sachleistungen von weiteren
> Voraussetzungen ab, z.B. von einem Stichtag oder einer bestimmten
> Betriebszugehörigkeit, so gelten diese ebenfalls entsprechend.
>
> Konzern-Betriebsrente?

Ich hab noch 40 Arbeitsjahre vor mir und ich glaube nicht dass wir dann 
noch ein Vergleichbares Rentensystem haben werden... insofern für mich 
auch nicht relevant.

Peter schrieb:
> Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der
> Betriebsrat des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist
> BAP. Er wird sich niemals für dich einsetzen.
>
> Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen
> schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am
> wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs
> ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was  willst
> du uns jetzt erzählen?
> Dass du als ANÜ rich as fuck wirst?

Wiederleg meine Zahlen.

Peter schrieb:
> Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der
> Betriebsrat des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist
> BAP. Er wird sich niemals für dich einsetzen.

Und man merkt, dass du relativ alt und festgefahren im Denken bist. Der 
BR hier setzt sich dauernd für ZA ein, nur kommen idR schlechter 
bezahlte gewerbliche MA zu ihm, seltener Akademiker. Auch die IG Metall 
hat diese Branchenzuschläge für uns überhaupt erst ausgehandelt.


> Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen
> schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am
> wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs
> ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was  willst
> du uns jetzt erzählen?
> Dass du als ANÜ rich as fuck wirst?

Wie gesagt ich war vorher im Konzern (Airbus) als anü. Da hat jeder ANÜ 
60k und später wegen den 65% zischlag 65k bekommen. Es passiert doch 
schon und ist Praxis, nur eben nicht in meinem jetzigen Laden.

Und das geht aus meiner Sicht nicht im rechten Dingen zu.

von Ich (Gast)


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Yumi schrieb:
> Warum sollte mich das interessieren, wenn ich weiss, dass die Bestellung
> des Kunden bei meiner ZA 48 Monate geht?

Deine Bestellung geht über maximal(!) 48 Monate.
Der Kunde kann dich auch vorher abmelden.
Bestellungen gehen zu Anfang nur über einen Monat, später über 3 Monate, 
NIE über direkt 48 Monate. Die 48 Monate sind Option.


Yumi schrieb:
>> Konzern-Betriebsrente?
>
> Ich hab noch 40 Arbeitsjahre vor mir und ich glaube nicht dass wir dann
> noch ein Vergleichbares Rentensystem haben werden... insofern für mich
> auch nicht relevant.

Du wirst auf Betriebsrenten bzw. eigenen Ansparplänen angewiesen sein, 
um nicht auf Mindestrente angewiesen zu sein.

Da du noch 40 Jahre bis zur Rente hast, dürfte die Erfahrung mit 
Zeitarbeitsunternehmen nicht all zu groß sein.

Yumi schrieb:
> Und man merkt, dass du relativ alt und festgefahren im Denken bist. Der
> BR hier setzt sich dauernd für ZA ein, nur kommen idR schlechter
> bezahlte gewerbliche MA zu ihm, seltener Akademiker. Auch die IG Metall
> hat diese Branchenzuschläge für uns überhaupt erst ausgehandelt.

Der BR ist in erster Linie für die Festangestellten da.
Klar kümmern die sich auch um Zeitarbeiter, aber eher als Kontrolle, ob 
die Zuschläge gezahlt werden.

Soll jetzt nicht die große Kritik an der IGM sein.
Akademiker haben besser hatten in der Vergangenheit nur Berührungspunkte 
mit der IGM.

Tipp: Gewöhne dich nicht an dein derzeitiges IGM-Netto auf deinem Konto.
Sondern eher an das was du laut IGZ/BAP Tarif ohne Zulagen bekommen 
würdest.

von Yumi (Gast)


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Ich schrieb:
>
> Yumi schrieb:
> Und man merkt, dass du relativ alt und festgefahren im Denken bist. Der
> BR hier setzt sich dauernd für ZA ein, nur kommen idR schlechter
> bezahlte gewerbliche MA zu ihm, seltener Akademiker. Auch die IG Metall
> hat diese Branchenzuschläge für uns überhaupt erst ausgehandelt.
>
> Der BR ist in erster Linie für die Festangestellten da.
> Klar kümmern die sich auch um Zeitarbeiter, aber eher als Kontrolle, ob
> die Zuschläge gezahlt werden.
>

Und genau darum geht es mir doch. Mir wird der Zuschlag nicht bezahlt 
und ich möchte ihn durchsetzen.

> Soll jetzt nicht die große Kritik an der IGM sein.
> Akademiker haben besser hatten in der Vergangenheit nur Berührungspunkte
> mit der IGM.
>
> Tipp: Gewöhne dich nicht an dein derzeitiges IGM-Netto auf deinem Konto.
> Sondern eher an das was du laut IGZ/BAP Tarif ohne Zulagen bekommen
> würdest.

Warum sollte ich? Ich habe jetzt schon 1k brutto/ Monat mehr 
rausgehandelt bei meiner ZAF als das alte Grundgehalt. Ich bin aber auch 
mit meinem neuverhandeltem Gehalt trotzdem noch 1k entfernt von dem 
Gehalt, dass mir laut Tarif nach 15 Monaten zusteht. Und das möchte ich 
durchsetzen. Oder siehst du das anders?

von Ich (Gast)


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umi schrieb:
>> Klar kümmern die sich auch um Zeitarbeiter, aber eher als Kontrolle, ob
>> die Zuschläge gezahlt werden.
>>
>
> Und genau darum geht es mir doch. Mir wird der Zuschlag nicht bezahlt
> und ich möchte ihn durchsetzen.

Das kam bei mir anders rüber.


Yumi schrieb:
> Warum sollte ich? Ich habe jetzt schon 1k brutto/ Monat mehr
> rausgehandelt bei meiner ZAF als das alte Grundgehalt.

Das tarifliche Grundgehalt der ZAF (IGZ/BAP) sind tatsächlich ein 
Scherz.
Frage: Arbeitest du derzeit in wohnortnähe oder musst du vor eine 
Unterkunft suchen?

Hat Deine ZAF ein Reisekostenreglung, falls es mal weiter weg geht?

Yumi schrieb:
> Und das möchte ich
> durchsetzen. Oder siehst du das anders?

Nö - aber gleichzeitig weiter umschauen und weiter gezielt bewerben- die 
anderen ZAF kann man da ignorieren.

von Danilo (Gast)


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Ich finde das Ansinnen von  Yumi schon begrüßenswert.

Wenn schon Leihbude, dann soll zumind. so viel wie möglich für den 
ausgeliehenen Fachingenieur rausgeholt werden.


Die Gefahr ist jedoch sicher diese:
Da die Ingenieure bei der Leihbude fast nur Ja-Sager sind könnte es 
gefährlich sein, wenn er errungene Lohnverbesserungen (o.ä.) noch 
kommuniziert.

Wobei hier in dem Fall eine Eingruppierung in die Stufe 8 (Acht) für 
einen Ing. mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung auch ein schlechter 
Witz ist.

von Yumi (Gast)


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>
> Die Gefahr ist jedoch sicher diese:
> Da die Ingenieure bei der Leihbude fast nur Ja-Sager sind könnte es
> gefährlich sein, wenn er errungene Lohnverbesserungen (o.ä.) noch
> kommuniziert.
>

Das denke ich, ist die größte Gefahr. Ein grosser Teil der MA hier sind 
leiher. Man stelle sich vor alle setzen gerichtlich 20-25% mehr Lohn 
durch....
Von daher rechne ich auch mit Widerstand.

von Badaling (Gast)


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Yumi schrieb:
> Von daher rechne ich auch mit Widerstand.

Wie weit bist du bereit zu gehen bzw an einen Anwalt zu zahlen? Wie du 
schon vermutest wird der Arbeitgeber das nicht rausrücken, eher die 
Rebellen rauskicken.

Und glaube nicht, dass du bereits nach ein paar Jahren unersetzlich 
bist. In kaum einem Land hat man so viel Konkurrenz wie in DE.

von Yumi (Gast)


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Badaling schrieb:
> Yumi schrieb:
> Von daher rechne ich auch mit Widerstand.
>
> Wie weit bist du bereit zu gehen bzw an einen Anwalt zu zahlen? Wie du
> schon vermutest wird der Arbeitgeber das nicht rausrücken, eher die
> Rebellen rauskicken.
>
> Und glaube nicht, dass du bereits nach ein paar Jahren unersetzlich
> bist. In kaum einem Land hat man so viel Konkurrenz wie in DE.

Rechtsschutzversicherung / ig metall for the win.

Die werden mich nicht so einfach los, wann betriebsbedingte Kündigungen 
oder Mahnungen gültig sind, ist rechtloch definiert und nicht ganz 
willkürlich.

Selbst Kündigen wenn Kunde wegfällt ist nicht zulässig:

http://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html

Informieren über die eigenen Rechte ist immer sinnvoll ;)

von Yumi (Gast)


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Badaling schrieb:
> Yumi schrieb:
> Von daher rechne ich auch mit Widerstand.
>
> Wie weit bist du bereit zu gehen bzw an einen Anwalt zu zahlen? Wie du
> schon vermutest wird der Arbeitgeber das nicht rausrücken, eher die
> Rebellen rauskicken.
>
> Und glaube nicht, dass du bereits nach ein paar Jahren unersetzlich
> bist. In kaum einem Land hat man so viel Konkurrenz wie in DE.

Die Zaf kann halt nicht ohne Kundenverlust/Gesichtsverlust dem Kunden 
irgendeinen anderen hinstellen.

Den Kunden interessiert nicht wieviel ich verdiene (solange Stundenlohn 
nicht höher als Stammma.)

von Cyblord -. (cyblord)


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Yumi schrieb:
> Informieren über die eigenen Rechte ist immer sinnvoll ;)

Leiher haben Rechte? Wo gibts denn so was? Es greift maximal das 
Tierschutzgesetz!
Aber das lernst du noch alles. Keine Sorge.

: Bearbeitet durch User
von Rick M. (rick-nrw)


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Yumi schrieb:
> Den Kunden interessiert nicht wieviel ich verdiene (solange Stundenlohn
> nicht höher als Stammma.)

Der Leih-Ing. ist für den Kunden idR teurer als der Stamm-Ing, nur der 
Externe sieht nix davon.
Nur kann der Kunde den Leih-Ing. ohne Probleme wieder abmelden.


Yumi schrieb:
> Selbst Kündigen wenn Kunde wegfällt ist nicht zulässig:
>
> 
http://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html
>
> Informieren über die eigenen Rechte ist immer sinnvoll ;)

Du bekommst dann eine Stelle zugewiesen, die hunderte Kilometer entfernt 
ist, es dort keine Branchenzuschläge gibt, ...
Da bist du fast froh über eine Kündigung.

Cyblord -. schrieb:
> Leiher haben Rechte?

Klar haben die Rechte, aber ohne Anwalt kaum durchzusetzen!

von genervt (Gast)


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Yumu schrieb:
> In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitsvertrag auf Grundlage
> des Tarifvertrags erstellt wurde.

Ich habe mir nur die ersten 20 Beiträge oder so angesehen, weiß also 
nicht, ob deine Frage später noch beantwortet wurde, denn die Diskussion 
schweifte ja ziemlich vom Thema ab.

Jedenfalls, dass die Leihbude deinen Arbeitsvertrag auf Grundlage des 
Tarifvertrags erstellt hat, ist lediglich der notwendige Hinweis, da sie 
sonst keine Formulierungen des Tarifvertrags copy&pasten dürfte.

Dennoch gelten selbstverständlich nur die Paragraphen aus deinem 
Arbeitsvertrag und nicht diejenigen Paragraphen, die NICHT mit kopiert 
wurden. Das sollte mit 60k Gehalt eigentlich auch verständlich sein, 
ohne die Rechtsschutz zu belästigen, oder ist der Arbeitsvertrag in 
einer Sprache verfasst, derer du nicht mächtig bist?

von Yumi (Gast)


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>
> Du bekommst dann eine Stelle zugewiesen, die hunderte Kilometer entfernt
> ist, es dort keine Branchenzuschläge gibt, ...
> Da bist du fast froh über eine Kündigung.
>
> Cyblord -. schrieb:
> Leiher haben Rechte?
>
> Klar haben die Rechte, aber ohne Anwalt kaum durchzusetzen!

Dort muss man mir aber ne wohnung stellen und bezahlen, der Kunde muss 
mich wollen, ich werd öfter mal die gelbe karte ziehen und zuhause 
bleiben... bla bla :P

Ganz wehrlos bin ich nicht, keine Sorge.

von Yumi (Gast)


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Alles klar also kann ich dich in nem ig metall laden beschäftigen die 
aug dem

genervt schrieb:
> Yumu schrieb:
> In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitsvertrag auf Grundlage
> des Tarifvertrags erstellt wurde.
>
> Ich habe mir nur die ersten 20 Beiträge oder so angesehen, weiß also
> nicht, ob deine Frage später noch beantwortet wurde, denn die Diskussion
> schweifte ja ziemlich vom Thema ab.
>
> Jedenfalls, dass die Leihbude deinen Arbeitsvertrag auf Grundlage des
> Tarifvertrags erstellt hat, ist lediglich der notwendige Hinweis, da sie
> sonst keine Formulierungen des Tarifvertrags copy&pasten dürfte.
>
> Dennoch gelten selbstverständlich nur die Paragraphen aus deinem
> Arbeitsvertrag und nicht diejenigen Paragraphen, die NICHT mit kopiert
> wurden. Das sollte mit 60k Gehalt eigentlich auch verständlich sein,
> ohne die Rechtsschutz zu belästigen, oder ist der Arbeitsvertrag in
> einer Sprache verfasst, derer du nicht mächtig bist?

Alled klar also kann ich dich in einem IG Metall Laden beschäftigen und 
dir irgendeinen Gehalt bezahlen der nicht im Tarifvertrag steht weil 
nicht jede zeile davon in dein Arbeitsvertrag kopiert wurde? alles 
klar...

von Peter (Gast)


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Mein Gott du klingst wie ein trotziger 20 jähriger. Du wirst das Geld 
niemals bekommen und wenn doch dann freu dich und poste hier nen 
Screenshot.

Gelbe Karte, Erpressung, Wohnung, Gericht..

Blablabla. Arbeitest sicher noch kein verdammtes Jahr seit der Uni und 
tust wie der Größte!

von Peter (Gast)


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Und natürlich steht in IGM Verträgen drin dass man Weihnachtsgeld etc 
bekommt du Vollhorst. Wenn bei dir nichts drinsteht bekommst du auch 
nichts. Die haben 60k ausgerechnet, was exakt 13.5 monatsgehälter bei 
35h und eg 8 sind. Und du musst 40h arbeiten. Ganz einfach. Was gibts da 
nicht zu verstehen!!!

von genervt (Gast)


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Yumi schrieb:
> Alles klar also kann ich dich in nem ig metall laden beschäftigen
> die
> aug dem
> Alled klar also kann ich dich in einem IG Metall Laden beschäftigen und
> dir irgendeinen Gehalt bezahlen der nicht im Tarifvertrag steht weil
> nicht jede zeile davon in dein Arbeitsvertrag kopiert wurde? alles
> klar...

Vielleicht können wir uns besser auf englisch unterhalten, wenn deutsch 
nicht deine Muttersprache ist? Jedenfalls sind deine Fehleransammlungen 
extrem schwer zu lesen.

Noch mal kurz und knapp: mein AG kann mir nicht irgendein Gehalt zahlen, 
sondern das Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Und wenn für 
diesen Vertrag ein Vordruck als Muster verwendet wurde, hat dieser 
Vordruck keine Relevanz mehr.

Und ich weiß zwar nicht, für was du dich hältst, aber du kannst mich 
bestimmt nicht in einem "IG Metall Laden" beschäftigen, aber wenn du 
möchtest, kannst du mir irgendein Gehalt zahlen. Über 100€ sollte es 
aber schon liegen, denn sonst lohnt es den Aufwand nicht.

von Qwertz (Gast)


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Peter schrieb:
> Mein Gott du klingst wie ein trotziger 20 jähriger. Du wirst das
> Geld
> niemals bekommen und wenn doch dann freu dich und poste hier nen
> Screenshot.

Für mich wirkt er mit seinem trotzigen Gehabe eher wie ein Zehnjähriger, 
damit kommt auch die fehlerhafte Rechtschreibung gut hin.

> Gelbe Karte, Erpressung, Wohnung, Gericht..
>
> Blablabla. Arbeitest sicher noch kein verdammtes Jahr seit der Uni und
> tust wie der Größte!

Ja, der ANÜ-"Kollege" gehört vom echten Berufsleben mal ordentlich 
zurecht gestutzt, vielleicht backt er dann kleinere Brötchen. Er hat 
ganz offensichtlich noch nicht begriffen, dass er ganz weit unten in der 
Nahrungskette steht, aber das wird sich noch geben, da bin ich sicher.

von Yumi (Gast)


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genervt schrieb:
> Yumi schrieb:
> Alles klar also kann ich dich in nem ig metall laden beschäftigen die
> aug dem
> Alled klar also kann ich dich in einem IG Metall Laden beschäftigen und
> dir irgendeinen Gehalt bezahlen der nicht im Tarifvertrag steht weil
> nicht jede zeile davon in dein Arbeitsvertrag kopiert wurde? alles
> klar...
>
> Vielleicht können wir uns besser auf englisch unterhalten, wenn deutsch
> nicht deine Muttersprache ist? Jedenfalls sind deine Fehleransammlungen
> extrem schwer zu lesen.
>
> Noch mal kurz und knapp: mein AG kann mir nicht irgendein Gehalt zahlen,
> sondern das Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Und wenn für
> diesen Vertrag ein Vordruck als Muster verwendet wurde, hat dieser
> Vordruck keine Relevanz mehr.
>
> Und ich weiß zwar nicht, für was du dich hältst, aber du kannst mich
> bestimmt nicht in einem "IG Metall Laden" beschäftigen, aber wenn du
> möchtest, kannst du mir irgendein Gehalt zahlen. Über 100€ sollte es
> aber schon liegen, denn sonst lohnt es den Aufwand nicht.

Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig 
unterlaufen kann?

Mir wurde Versichert, dass ich als Gewerksmitglied anrecht auf alle 
Leistungen eines Tarifvertrages habe bzw dass ein AV ohne diese 
Leistungen ungültig ist.
Andere Meinungen?

von Yumi (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Peter schrieb:
> Mein Gott du klingst wie ein trotziger 20 jähriger. Du wirst das Geld
> niemals bekommen und wenn doch dann freu dich und poste hier nen
> Screenshot.
>
> Für mich wirkt er mit seinem trotzigen Gehabe eher wie ein Zehnjähriger,
> damit kommt auch die fehlerhafte Rechtschreibung gut hin.
>


Zu meinem Trotz stehe ich :)

von oh my.... (Gast)


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Yumi schrieb:
> Mir wurde Versichert, dass ich als Gewerksmitglied anrecht auf alle
> Leistungen eines Tarifvertrages habe bzw dass ein AV ohne diese
> Leistungen ungültig ist.
> Andere Meinungen?

Das glaube ich erst, wenn ich eine Gehaltsabrechnung sehe. Hol den Fred 
doch in 9 Monaten noch mal aus der Versenkung. Ich wäre überrascht, wenn 
Du tatsächlich mehr als den normalen Stundenlohn erhältst.


Ich war bei Ford in Überlassung, folgendes wurde dort festgesetzt:

* Der Stundenlohn wurde seitens Ford gedeckelt. Der höchste Betrag den 
man erhalten konnte, war der Stundenlohn den man in der jeweiligen 
Grundstufe erreichen konnte.
* Es gab weder Urlaubsgeld noch sonst irgendwelche Leistungszulagen
* Im Gegenteil: Der Tarif wurde Stundenweise angerechnet. Nahm man 
Urlaub, erhielt ich für die Zeit nur das Grundgehalt das ich mit meinem 
Arbeitgeber verhandelt habe. Mein Grundgehalt war zum Glück relativ 
hoch, weswegen der Unterschied am Monatsende nur ein paar Euro groß war
* Es gab keinerlei Rabatte auf Fahrzeuge oder sonstiges. Einzig in der 
Kantine durfte man zu Mitarbeiterpreisen schlemmen, aber auch nur wenn 
man wusste wie man an eine entsprechende Karte kommt.
* Die Durchschnittliche Leistungszulage in NRW ist 10%, mir ist kein 
Leiharbeiter bekannt der mehr als 0% erhalten hat. Stammarbeiter 
erhielten natürlich 10%
* Die maximale Einsatzdauer war per Betriebsvereinbarung auf 2 Jahre 
angehoben


Meine Beobachtungen:
* In meiner Abteilung waren 8 Stammmitarbeiter plus Abteilungsleiter, 
sowie 2 Leihkräfte. In der Nachbarabteilung waren 6 Mitarbeiter plus 
Abteilungsleiter und 2 Leiher.
* Keiner der Leiher war dazu da, Leistungsspitzen abzufangen oder 
vorübergehende Tätigkeiten auszuführen, sondern die Tätigkeiten waren 
eher dauerhafter Natur. Natürlich waren deren Tätigkeiten immer 
"befristet".
* Übernahmen gab es äußerst selten, oftmals gab es einen 
"Einstellungsstopp". Der Betriebsrat schien auch keine Probleme damit zu 
haben, Leiharbeitsverträge "ausnahmsweise" zu verlängern. Ein Kollege 
sollte gerade ein zweites mal verlängert werden (4 Jahre Leiharbeit!), 
hatte aber letztendlich selbst gekündigt und sich eine bessere und 
besser bezahlte Stelle gesucht.
* Ein weiterer Kollege der schön öfter bei Ford in Leiharbeit tätig war, 
hatte mehrfach die Übernahmekarotte versprochen bekommen. Als er nach 10 
Jahren noch immer nicht "übernommen" wurde, ist er gegangen und hat bei 
einem T1 einen deutlich besser bezahlten und vermutlich interessanteren 
Job gefunden.
* Man trifft dort etliche solcher Leiharbeitsopfer die seit Jahren auf 
eine Übernahme hoffen. Einfach mal die Personen mit dem grünen Streifen 
vor dem Werkstor abfangen und fragen wie oft sie schon auf der "Critical 
Skills List" standen oder wie oft ihnen einen ganz überraschender 
"Einstellungsstopp" die Übernahme verhindert hat.

von Ich (Gast)


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oh my.... schrieb:
> Meine Beobachtungen:

Kann ich so zustimmen.

Bei einer Daimlertochter waren wir mal 50% externe Ingenieure aus 
diversen Leihbuden.

Es wurden auch Leute übernommen, ca. 10% geschätzt, aber erst nach 
langer Zeit, für den Rest gab es die Übernahme-Karotte.

Mein derzeitiger Chef beim Kunden würde ich und noch mind. einen 
weiteren gerne einstellen - aber erst gibt einen Einstellungsstopp.
Man (Personalabteilung) lässt da lieber immer wieder Leute neu 
einarbeiten.

Yumi schrieb:
> Mir wurde Versichert, dass ich als Gewerksmitglied anrecht auf alle
> Leistungen eines Tarifvertrages habe bzw dass ein AV ohne diese
> Leistungen ungültig ist.
> Andere Meinungen?

Dein Tarifgehalt bezieht sich auf wahrscheinlich auf BAP/DGB mit den 
Branchenzuschlägen, darauf hast du anrecht.
Es gibt theoretisch AV ohne Tarifvertrag, die gültig sind.

von Yumi (Gast)


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> Dein Tarifgehalt bezieht sich auf wahrscheinlich auf BAP/DGB mit den
> Branchenzuschlägen, darauf hast du anrecht.
> Es gibt theoretisch AV ohne Tarifvertrag, die gültig sind.

Und genau darum geht es mir und mit diesen Zuschlägen komme ich auf das 
oben ausgerechnete Gehalt.
Ich werd mal zu ner Rechtsanwältin der Arbeitnehmerkammer gehen, Danke.

von Ich (Gast)


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Zweiter Abschluss mit ver.di über Branchenzuschläge
(...)
Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer eines Arbeitnehmers 
in einem Kun-denbetrieb der Druckindustrie folgende Prozentwerte für die 
Entgeltgruppen 1 bis 5:


•    nach der vierten vollendeten Woche 8%
•    nach dem dritten vollendeten Monat 15%
•    nach dem fünften vollendeten Monat 20%
•    nach dem siebten vollendeten Monat 35%
•    nach dem neunten vollendeten Monat 45%

Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 wurden keine Zuschläge vereinbart.

Quelle: 
https://www.personaldienstleister.de/presse/pressemitteilungen/pm/zweiter-abschluss-mit-verdi-ueber-branchenzuschlaege.html

von Yumi (Gast)


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Mir ist absolut schleierhaft warum du die Branchenzuschläge einer ganz 
anderen Gewerkschaft bzw. Branche hier aufführst... ich habe weder was 
mit verdi zutun, noch mit der Druckindustrie, sondern mit der ig metall 
bzw. Der Metall- und Elektrobranche.

Hier die Tabelle aus meinen Berechnungen:

https://www.igmetall.de/docs_2017_03_01_Leiharbeit_Branchenzuschlaege_M_E_1be9c18b2a49611324af0468047bfbcfbe6dcd5e.PDF

von Badaling (Gast)


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Yumi schrieb:
> Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig
> unterlaufen kann?

Z.B. die Putzkräfte, Werksschutz usw kriegen bei uns (IGM) auch keine 
Bezahlung nach Tarifvertrag. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Du 
kriegst was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das ist das einzige worauf 
du dich berufen kannst.

von Cyblord -. (cyblord)


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Badaling schrieb:
> Yumi schrieb:
>> Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig
>> unterlaufen kann?
>
> Z.B. die Putzkräfte, Werksschutz usw kriegen bei uns (IGM) auch keine
> Bezahlung nach Tarifvertrag. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Du
> kriegst was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das ist das einzige worauf
> du dich berufen kannst.

Weil das outgesourced ist. Da greift der TV nicht.

von Yumi (Gast)


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Badaling schrieb:
> Yumi schrieb:
> Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig
> unterlaufen kann?
>
> Z.B. die Putzkräfte, Werksschutz usw kriegen bei uns (IGM) auch keine
> Bezahlung nach Tarifvertrag. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Du
> kriegst was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das ist das einzige worauf
> du dich berufen kannst.

Du kennst den Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und 
Werkvertrag nicht.

von Badaling (Gast)


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Yumi schrieb:
> Du kennst den Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und
> Werkvertrag nicht.

Das ist völlig egal. Ich habe schon so manche Firma gesehen und bei 
manchen muss man selbst bei Dienstreisen mit der Stelle für 
Entgeltabrechnungen kämpfen.

Steht dir zu, was du willst? Auf jeden Fall. Aber in so einer Welt leben 
wir nicht. Du hast ja bereits nachgefragt und die haben dir das nicht 
zufällig gestrichen. Die meisten Deutschen würden das hinnehmen und den 
Job nicht riskieren.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Ich kann nur nicht dran 
glauben, weil ich schon so viel bullshit gesehen habe, den ich auch 
nicht für möglich gehalten hätte.

PS: Ob du 50k, 60k oder 72k bekommst, kann gar keinen Neid auslösen, 
weil ich schon bei 77k liege.

von Yumi (Gast)


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> zufällig gestrichen. Die meisten Deutschen würden das hinnehmen und den
> Job nicht riskieren.


Was wiederum exakt der Grund ist, warum Arbeutgeber soetwas machen 
können.
Ich werde mal gucken wie der AG auf meine Forderung reagiert und welche 
Möglichkeiten juristisch machbar sind.
Denkbar wäre ja auch, ich arbeite ganz normal für 48 Monate weiter, 
suche mir dann ne andere Stelle und klage dann Rückwirkend beim alten AG 
das ein, was mir Zustand.

von Peter (Gast)


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Ganz gleich wie "unsozial" Dienstleister-Kitschen sind. Sie werden nicht 
wissentlich gegen Arbeitsrechte verstoßen. Wenn du sie also schon darauf 
hingewiesen hast und nichts dabei raus kam, wirst du auch keinen Cent 
davon in Zukunft sehen.
Die sind doch nicht blöd! Die werden sich bei ihrer Rechtsabteilung 
abgesichert haben bzw. deinen Arbeitsvertrag schon so hingefuchst haben, 
dass sie es dir nicht auszahlen müssen.

Du lebst in so einer Traumwelt. Unglaublich. Wird erwachsen kleiner!

von Cyblord -. (Gast)


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Peter schrieb:
> Sie werden nicht
> wissentlich gegen Arbeitsrechte verstoßen.

Haha, das ist aber sehr naiv. Das läuft eher nachdem Motto "wo kein 
Kläger, da kein Richter".
So wie sich andere Firmen immer noch die Klauseln rauslassen 
"Überstunden mit Gehalt abgegolten" und "übers Gehalt darf mit anderen 
Mitarbeitern nicht geredet werden".

von Rick M. (rick-nrw)


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Yumi schrieb:
> Denkbar wäre ja auch, ich arbeite ganz normal für 48 Monate weiter,
> suche mir dann ne andere Stelle und klage dann Rückwirkend beim alten AG
> das ein, was mir Zustand.

1.) Klage nach 48 Monaten? Vergiss es, du hast soweit ich noch weiß 3 
Monate Zeit Einspruch gegen eine falsche Lohnabrechnung einzulegen.
Danach keine Chance, egal wie falsch die Abrechnung ist.


2.) Du muss Dich jetzt schon gezielt weiter bewerben, nicht erst nach 48 
Monaten! Das werden sicher nicht 20 Bewerbungen im Monat sein, aber 
vielleicht eine gute und passende bei einem vernünftigen Unternehmen 
(keine ZAF).
Große Firmen brauchen auch mal Monate, bis die sich rühren, also nicht 
abwarten.

von Rick M. (rick-nrw)


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Abradolf L. schrieb:
> Peter schrieb:
>> Sie werden nicht
>> wissentlich gegen Arbeitsrechte verstoßen.
>
> Haha, das ist aber sehr naiv. Das läuft eher nachdem Motto "wo kein
> Kläger, da kein Richter".
> So wie sich andere Firmen immer noch die Klauseln rauslassen
> "Überstunden mit Gehalt abgegolten" und "übers Gehalt darf mit anderen
> Mitarbeitern nicht geredet werden".

Es ist nicht verboten das in die Arbeitsverträge zu schreiben!

von Qwertz (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Es ist nicht verboten das in die Arbeitsverträge zu schreiben!

Eben. Durch die übliche salvatorische Klausel dürfen ohne Probleme auch 
unwirksame Vereinbarungen im Vertrag stehen, ohne die Gültigkeit der 
anderen Vereinbarungen zu berühren.

von robocash (Gast)


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Das muss man insgesamt sehen, wie sieht es im gesamten Volkskörper aus? 
Beim Gebrauchtwagenhandel gibt es auch viele "Listenpreise". Beim 
Kaufvetrag fließen dann Dinge wie "Körpersprache", "Beschubsen" und 
versteckte Mängel mit ein.

1)In der DDR z.B. waren alle Gehaltslisten geheim. Druck gab es um auf 
eine gewisse "Mindestarbeitszeit" von 8,5h pro Tag zu kommen. Sie hatten 
auch Akkordzulagen für die Nachtschicht, den wunden Punkt in der 
Überwachung weil nicht soviele Elitekräfte und IMs einsehen wollten 
warum sie nachts überwachen sollten. Insgesamt gab es Stufen:

- Dreher 1000,- M
- BWL 1500,-M
- Ing. 2000,-M
- Arzt, Betriebsleiter, Polizeihauptmann 5000,-M plus Eigenheim in 
Siedlung und Westauto

Leiharbeit war unbekannt, weil die Vergabe von Verträgen nach 
Familienzugehörigkeit eine Partikulargewalt ist und von der Junta 
kleingehalten wurde. Sie spielte schon eine Rolle war aber "gedeckelt". 
In den Medien erzählte die Zone vom Plattenbau, PKW Trabant und den 
Bedürfnissen der Bürger. Diese Bedürfnisse erfüllte die Zone für eine 
Anzahl Bürger die sie dann im TV vorzeigten. Wie wird man nun so ein 
Bürger? Karriereschub beim Abitur mit Spitzeln und "Rotlicht". 
Karriereförderer Nationale Volksarmee. Viele Kinder zeugen. "Arbeit" im 
Ausländerhotel.

2) Nun muss die freie Wirtschaft auch Leute mit erfüllten Bedürfnissen 
vorweisen können, z.B. in den TV-Seifenopern. Nie einen 
eigenbedarfsgekündigten Mieter oder dessen Vermieter dort gesehen. Es 
heißt "Lindenstraße", nicht "unter der Lindenbrücke". Wie wird man hier 
so ein Bürger? Wohl hilft der in der Zone unterdrückte Familiengedanke. 
Je weiter sich die Arbeit vom Fließband entfernt geht es immer weniger 
ohne persönliche Beziehungen. Oft spielt dabei das "Nehmen" vom 
unpersönlichen Eigentum (z.B. Tankstelle auf dem Betriebsgelände) eine 
Rolle. Nehmen geht Zug um Zug mit den Beziehungen.

Die Besonderheit der letzten Jahre ist eine verstärkte Zuwanderung zum 
größeren Teil aus der EU und zum kleineren Teil aus Asyl. Sie geht Hand 
in Hand mit knapper werdenden Mietwohungen. Das gleiche Muster lässt 
sich durch Vergleich von Wohnungsfertigstellungen und 
Einwanderungszeitreihen erkennen. Die Peaks sind 1973, 1995 und 2018??? 
(im Abstand, Periode, von 22 Jahren). Fünf Jahre vor dem Peak beginnen 
Mieten zu steigen. Dann kommt Zuwanderung. Beides endet mit dem Peak 
weil es zu Neubau führt. Hier möchte ich die seit wenigen Jahren 
bekannten Branchenzuschläge auch einornden. Sie waren ein Versprechen um 
Zuwanderer anzulocken. Dieses Jahr wird nun der Peak bei den Wohnungen 
erreicht sein und man braucht keine Zuwanderer mehr. Eigentlich müsste 
das mit den Zuschlägen jemand richtigstellen. Aber niemand ist dafür 
persönlicht zu greifen.

von Danilo (Gast)


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Peter schrieb:
> Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der Betriebsrat
> des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist BAP. Er wird
> sich niemals für dich einsetzen.
>
> Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen
> schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am
> wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs
> ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was  willst
> du uns jetzt erzählen?
> Dass du als ANÜ rich as fuck wirst?

Ich finde das Thema hochinteressant.
So etwas sollte mal im TV mit dem Hosenanzug und Herrn Heil andiskutiert 
werden.
Dafür geht es gefühlt 1000x um Integration u.a.

Sollen sie doch mal über die Ausbeutung der Leiharbeiter diskutieren.

Wobei man ja schon froh sein kann so viel wie der schlechteste Interne 
MA mit gleicher Aufgabe zu verdienen.

Wobei hier auch mal geklärt werden sollte was eine Betriebsrente von 
sagen wir 20 € pro Beschäftigungsjahr nun real Brutto wert ist?
Für mich ist das mehr als 1.000 Brutto monatlich wert. Aber Hallo!

Eigentlich müsstest Du das auch noch ersetzt kriegen. LOL

von Markus B. (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Yumi schrieb:
>> Denkbar wäre ja auch, ich arbeite ganz normal für 48 Monate weiter,
>> suche mir dann ne andere Stelle und klage dann Rückwirkend beim alten AG
>> das ein, was mir Zustand.
>
> 1.) Klage nach 48 Monaten? Vergiss es, du hast soweit ich noch weiß 3
> Monate Zeit Einspruch gegen eine falsche Lohnabrechnung einzulegen.
> Danach keine Chance, egal wie falsch die Abrechnung ist.

Super gesehen!
Im Dumpingtarifvertrag existiert die minimal zulässige Ausschlussfrist 
von 3 Monaten.
Damit verfallen Ihre Ansprüche auf Ihre Gehälter.
Die 33,83€ pro Stunde gelten erst ab dem 15. Leihmonat. Nix mit 
72k...(vorher).
Während der Thread läuft verfallen die Monate.
Herzlichen Glückwunsch zum BAP Tarif.
(Ich könnte kotzen.)

von Rüdiger (Gast)


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Was ist denn nun daraus geworden? Hast du mal bei einem Anwalt 
angefragt? Bei den hier veröffentlichten Gehaltszahlen sollte auch eine 
kostenpflichtige Beratung ja kein Problem sein...

von Qwertz (Gast)


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Danilo schrieb:
> Wobei hier auch mal geklärt werden sollte was eine Betriebsrente von
> sagen wir 20 € pro Beschäftigungsjahr nun real Brutto wert ist?
> Für mich ist das mehr als 1.000 Brutto monatlich wert. Aber Hallo!

Auf die Rechnung bin ich aber gespannt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Danilo schrieb:
> Wobei hier auch mal geklärt werden sollte was eine Betriebsrente von
> sagen wir 20 € pro Beschäftigungsjahr nun real Brutto wert ist?
> Für mich ist das mehr als 1.000 Brutto monatlich wert. Aber Hallo!
>
> Eigentlich müsstest Du das auch noch ersetzt kriegen. LOL

real Brutto?

Mann was so die Leutz`s von sich geben!

von Niemand (Gast)


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Markus B. schrieb:
>> 1.) Klage nach 48 Monaten? Vergiss es, du hast soweit ich noch weiß 3
>> Monate Zeit Einspruch gegen eine falsche Lohnabrechnung einzulegen.
>> Danach keine Chance, egal wie falsch die Abrechnung ist.
es geht ja nicht um einen falsche Lohnabrechnung, sondern um 
Vertragsbruch über die Laufzeit einer Beschäftigung!
Und das lässt sich noch bis zu einer gewissen Frist nach Beendigung des 
AV durchsetzten oder einklagen!
Also Rechtsverdreher sind hier keine gescheiten am Texten, denn so einen 
Fall habe ich beim ArbeitsGreicht schon mal eingeleitet und der ging 
unter ähnlichen Verhältnissen dann in eine richtige Instanz.

von Frei (Gast)


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Autor schrieb:
> Der Leih Ingenieur sollte deiner Meinung nach also mehr Geld verdienen
> als der interne, am besten nach 15 Monaten 70k Brutto :-D. Übrigens
> sieht es in der Realität oft nicht so aus als arbeiten die internen
> Kollegen nur 35, sondern diese machen auch Überstunden.

Ja, wieso nicht? Hat ja auch das höhere Risiko.
Eine Bank lässt sich das ja schließlich auch mit einem höheren Zins 
bezahlen.

Irgendwo habe ich das auch mal gelesen, dass das ja auch eigentlich 
wirklich so sein sollte.

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