Hallo, ich bin als Ingenieur eingesetz in einem IG Metall Betrieb. Laut BAP Tarifvertrag (Zeitarbeitsunternehmen ist Tarifmitglied , BAP Tarifvertrag ist im Internet einsehbar) steht mir dabei Branchenzuschläge zu sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Link: http://www.dgb.de/tarifrunde-leiharbeit/tarifvertrag-zeitarbeit-leiharbeit-dgb-igz-bap-tarifinfo-mit-tariftabelle-und-entgeltgruppen-ost-west/++co++b76ba00a-4464-11e7-9331-525400e5a74a In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitsvertrag auf Grundlage des Tarifvertrags erstellt wurde. Keiner meiner Zeitarbeitskollegen bekommt Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Branchenzuschläge bekommt auch niemand. Können wir tatsächlich sämtliche Leistungen aus dem BAP Tarifvertrag einklagen? EG Stufe 9 entspricht etwa 21 euro https://www.personaldienstleister .de...anuar_2017.pdf Zusammen mit dem Branchenzuschlag wären das 65% mehr gehalt (nach 15 Monaten), somit 34 Euro pro Stunde und dazu Weihnachts- und Urlaubsgeld. (Wären über 65k) Kann ich wirklich ein dermaßen hohes Gehalt durchsetzen, wenn es im BAP Tarifvertrag so festgelegt ist? Gleichzeitig haben wir Zeitarbeiter eine 40 STundenwoche, die Stammmitarbeiter eine 35 Stundenwoche. Der Stundenlohn wäre dann etwa gleich, der gesamtlohn der Zeitarbeiter dann aber höher, da wir ja eine 40 Stundenwoche haben. Ist dies so zulässig? Normalerweise kenne ich die Regelgung, dass Zeitarbeiter nicht mehr Geld verdienen dürfen. Auf den Stundenlohn bezogen wäre das auch nach Durchsetzung der Branchenzuschläge der Fall, nicht jedoch auf den Monatslohn....
Hier der Link zu den Entgelt-Stufen: https://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/06_Intranet/03_Mein_BAP/Downloads/Entgelttabellen/Grundentgelte_und_Erfahrungszuschlaege_ab_Januar_2017.pdf
Sorry, für Doppelpost, aber ich habe nochmal nachgerechnet: 21,12*1,65*173,5+(300/12)= 6071€ Monatslohn, wären 72k Jahresbrutto. Also für jeden Leih-Ing der bei einem Metallunternehmen eingesetz ist (nach 15 Monaten...)
Ja lediglich dass mein AV auf dem Tarifvertrag basiert steht drin. Dann frag ich mich aber, warum ich und alle anderen Zeitarbeitnehmer bei dem Kundenunternehmen diese Zuschläge bzw. Leistungen nicht bekommen. Also ich kann mir schon denken, dass der AG versucht diese zu unterschlagen, ich will halt nur wissen ob es mir rein rechtlich zusteht, oder ich einen Denkfehler gemacht habe. Aber theoretisch müsste so ein Gehalt ja jeder Leih-Ing bei einem Metall-Unternehmen bekommen. Auch die IGZ hat einen Zuschlag von 50% nach 9 Monaten. Und da wo weder IGZ/BAP noch sonstirgendein Tarifvertrag gilt, gilt laut Gesetz Equal Pay!
Der Leih Ingenieur sollte deiner Meinung nach also mehr Geld verdienen als der interne, am besten nach 15 Monaten 70k Brutto :-D. Übrigens sieht es in der Realität oft nicht so aus als arbeiten die internen Kollegen nur 35, sondern diese machen auch Überstunden. Fokussiere deine Kräfte darauf übernommen zu werden oder den sonstigen Absprung zu schaffen, ansonsten ist das mMn vergeudete Zeit. Viele Grüße
Es geht ja nicht darum, was ich meine, sondern was Rechtsgrundlage ist. Die Tarifverträge geben ein solches Gehalt ja vor. Das Gehalt eines Leiharbeiters ist gedeckelt auf das Gehalt eines Stammmitarbeiters, das ist richtig. Aber wenn man sein 35H Gehalt auf 40H hochrechnet, ist man auch über 70k. Es geht ja um die Angleichung des Stundenlohnes durch Branchenzuschläge.
Ich wünsche dir nur das Beste, aber schließe mich dem Vorredner an. Versuch den Absprung zu schaffen und bewirb dich so oft du kannst. Das wird nichts mit den 70k. Die da oben in eurer Führung sind etwas (oder bisschen arg) schlauer als ihr drei zeitarbeiterchen.
Peter schrieb: > Versuch den Absprung zu schaffen und bewirb dich so oft du kannst. Das > wird nichts mit den 70k. Ganz genau. Weg aus der Zeitarbeitsfalle! Die Übernahme ist eine Karotte! Suchen und bewerben!
Selbstverständlich nicht, wovon träumst du Nachts? Die Regierung macht was der DAX fordert. Wenn die Arbeitgeber gerne Leiharbeitnehmern so viel oder sogar mehr als Stammkräften geben wollten, dann würde es keine Leiharbeitnehmer geben.
Schade dass soch niemand mit den Fakten auseinander setzen möchte. Im vorherigen Projekt hatte ich auch den Branchenzuschlag und 60k (damals gab es die Stufe mit 65% nicht) als Berufsanfänger. Es ist also nicht unmöglich. Nur war es damals ein anderer Kunde. Beim jetzigen Kunden gibs auf einmal kein Branchenzuschlag und ich möchte wissen ob mir die Leistung zusteht. Laut Tarifverteag müsste es so sein. Ich glaube hier schreiben Neider die in kleinen Klitschen sitzen und auf anü's herabblicken die in Konzernen arbeiten. Das geht natürlich nicht, wenn der Konzern anü mehr verdient. Wie gesagt, ich hatte den Branchenzuschlag im letzten Projekt bei einem Luft- und Raumfahrt-konzern.
Neid auf ANÜ Stellen. Jetzt geht's aber los. :D 60k sind Standard für ein ANÜ bei einem IG Metall Betrieb. Nichtsdestotrotz melde dich bei einem Arbeitsrechtler und frag dort nach. Legt halt 100 Euro zusammen um den Typen zu bezahlen. Viel Glück!
Am Besten ist wohl, du suchst dir schon mal eine neue Stelle. Und fragst einen Anwalt wie das aussieht. Wenn sich ein Gang zum Gericht lohnt (und du eine neue Stelle hast) würd ich das machen. Kein Mitleid mit Leihern-und Vertrag ist Vertrag.
Keine Sorge, aufgrund meines know hows ist der kunde ziemlich abhängig von mir. Wenn mir die Zeitarbeitsfirma kündigen würde (dafür benötigt sie auch einen Grund, eine Betriebsbedingte Kündigung fällt rechtlich nicht vom Himmel) würde meine ZA den Kunden verlieren. Als Zeitarbeitsfa. Würde ich lieber einen Kunden mit kleinerer marge behalten, als ihn zu verlieren. Und besser aufmucken als lebenslang nur kriechen, solche Leute wünschen sich Zeitarbeitsfirmen ja nur ;) Danke, ich werde mich an meine Rechtsschutzversicherung wenden. Aber hätte ja sein können, dass jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Yumi schrieb: > Im vorherigen Projekt hatte ich auch den Branchenzuschlag und 60k > (damals gab es die Stufe mit 65% nicht) als Berufsanfänger. Zweiter Kunde und schon unersetzbar? Was für Spezialkenntnisse hast du, die man sonst nicht für 72k auf dem Markt bekommt?
Yumi schrieb: > Keine Sorge, aufgrund meines know hows ist der kunde ziemlich abhängig > von mir. Dann würde ich auf diesem Weg lieber ein Festanstellung "erpressen". Oder ist er dafür dann doch nicht abhängig genug? > Und besser aufmucken als lebenslang nur kriechen, solche Leute wünschen > sich Zeitarbeitsfirmen ja nur ;) In dem Moment als du den ANÜ Vertrag unterschrieben hast, warst du doch schon ganz unten. Also erzähl doch jetzt bitte nichts von kriechen. Fürs kriechen musst doch ein wenig aufsteigen.
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Cyblord -. schrieb: > Yumi schrieb: > Keine Sorge, aufgrund meines know hows ist der kunde ziemlich abhängig > von mir. > > Dann würde ich auf diesem Weg lieber ein Festanstellung "erpressen". > Oder ist er dafür dann doch nicht abhängig genug? > > Und besser aufmucken als lebenslang nur kriechen, solche Leute wünschen > sich Zeitarbeitsfirmen ja nur ;) > > In dem Moment als du den ANÜ Vertrag unterschrieben hast, warst Ich hatte die Wahl nach dem Studium zwischen Konzern (enercon - 35k), einem grossen Mittelständler (45k) und nem anü projekt für 60k. Da ich als frischer Berufseinsteiger nicht die nächsten 20 jahre irgendwo versauern wollte und erstmal unterschiedliche firmen sehen wollte, habe ich logischerweise die Anü Stelle genommen und habe somit vermutlich schon als Berufseinsteiger mehr gehabt als Du ;) Der Fachbereich würde mich einstellen, aber der Betriebsrat genehmigt keine Stellen. Ich finde, da ich jung und ungebunden bin, eine Festanstellung aber auch nicht sonderlich attraktiv. Als 50+ jähriger ing der seit 20 jahren in derselben klitsche hängt und die Festanstellung unbedingt braucht, weil sonst die Arbeitslosigkeit droht, mag das anders aussehen.
Yumi schrieb: > Ich finde, da ich jung und ungebunden bin, eine > Festanstellung aber auch nicht sonderlich attraktiv. Gibt es also tatsächlich Leute, die auf diesen Schwachsinn der "Dienstleister" reinfallen? Unglaublich!
Qwertz schrieb: > Yumi schrieb: >> Ich finde, da ich jung und ungebunden bin, eine >> Festanstellung aber auch nicht sonderlich attraktiv. > > Gibt es also tatsächlich Leute, die auf diesen Schwachsinn der > "Dienstleister" reinfallen? Unglaublich! Stockholm-Syndrom. Ein Leiher schwadroniert vom Gehalt anderer Leute und wie toll ANÜ ist und wie schlecht eine Festanstellung. Jeder macht sich halt so lächerlich wie er kann.
Beitrag #5313430 wurde von einem Moderator gelöscht.
Nennt mir einen Grund warum ich hier fest arbeiten soll. Es dauert 3 jahre bis ich das volle urlaubs und weihnachtsgeld bekomme, danach verdiene ich erst gleichwertig oder mehr bzw lande erst in der zielentgeltstufe. Länger als 3 jahre hätte ich aber garkeine Lust auf die Arbeit.
Beitrag #5313469 wurde von einem Moderator gelöscht.
Puh wo soll man da anfangen...35std woche. tariferhöhungen die deutlich über dem liegen was der grossteil der sklavenhalter als gehaltserhöhung akzeptieren würden. eine leistungszulage, urlaubsgeld in voller Höhe von Anfang an. Zudem fällt als ANÜ mit projektende der Branchenzuschlag weg und du startest wieder bei 0%..schon sind die 60k futsch.
Ich habe das komplette entgelt inklusive Leistungszulage usw. Ausgerechnet und ich bin die ersten 3 Jahre definitiv schlechtergestellt. Ausserdem kann ich als Leiher hin- und Rückweg von der Steuer als Werbungskosten absetzen da jeder Weg zum Kunden eine Dienstreise darstellt und ich kann täglich Spesen von der Steuer absetzen: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/zeitarbeit-und-leiharbeit-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html Ausserdem kann ich mir Überstunden auszahlen lassen, statt sie, wie die festen, lediglich per Gleitzeit nehmen zu können. Das erhöht mein Gehalt auch nochmal. Schon doof, wenn man nur Vorurteile statt Fakten kennt, was?
Stimmt nicht. Du kannst nur die Mehrkilometer im Vergleich zur Disntanz zu deiner DL Arbeitsstätte absetzen. Wenn der Kunde also näher liegt bekommst du gar nichts. Alle ANÜs, die ich kenne verdienen ca. 15.000€ weniger als der IGM Teamkollege. Beweis es und wir glauben dir. Ganz konkret: Wieviel Euro bekommst du jährlich bei 40h/Woche (ohne deine tollen Reisekosten)??
Peter schrieb: > Stimmt nicht. Du kannst nur die Mehrkilometer im Vergleich zur > Disntanz zu deiner DL Arbeitsstätte absetzen. Wenn der Kunde also näher > liegt bekommst du gar nichts. > Alle ANÜs, die ich kenne verdienen ca. 15.000€ weniger als der IGM > Teamkollege. Beweis es und wir glauben dir. > > Ganz konkret: > > Wieviel Euro bekommst du jährlich bei 40h/Woche (ohne deine tollen > Reisekosten)?? Oha, nach der Logik steht mir sogar mehr Geld zu, weil die Distanz zwischen AG und Kunde nochmal größer ist (40km) als zwischen mir und Kunde (35km) ;) Der IGM Kollege hat all in 57k - das ist nicht attraktiv. Nicht jeder IGM Laden ist Porsche oder liegt in südbayern. Schaut euch mal die entgeldtabellen außerhalb Süddeutschlands an. Obwohl es hier bei dem Laden eher an der Eingruppierung liegt.
Distanz von dir zu IGM - Distanz von dir zum DL = Absetzbar. Deine Zahlen geben keinen Sinn.
Dein Kollege ist also EG 6 in Berlin als Ingenieur. Soso. 13.5 * 3140€ * 40 / 35 * 1,15 LZ = 57k. Netter Troll bist du!
Abradolf L. schrieb: > 4/10 für den Unterhaltungswert Ich würde eher sagen: 2/10. Es ist einfach zu unglaubwürdig und zu dick aufgetragen. Allein auf die Idee muss man kommen, das wäre mir im Traum nicht eingefallen. Boah, was bin ich jetzt neidisch auf diesen Leiharbeitnehmer, hat der es aber gut! Ich bin leider nur fest angestellt.
Peter schrieb: > Dein Kollege ist also EG 6 in Berlin als Ingenieur. Soso. > > 13.5 * 3140€ * 40 / 35 * 1,15 LZ = 57k. > > Netter Troll bist du! Rechne doch selber, EG8, Hamburg/Unterweser, durchschnittliche Leistungszulage ist hier 6%... Warum muss es immer diese Besserwisser geben? Peter schrieb: > Distanz von dir zu IGM - Distanz von dir zum DL = Absetzbar. > > Deine Zahlen geben keinen Sinn. Der DL ist quasi gleich um die Ecke, der Kunde jedoch weiter weg... warum is das so schwer zu raffen?
Außerdem waren die 57k auf eine 35h bezogen. Einen 40H Vertrag hier zu bekommen ist sogut wie unmöglich. ALs Zeitarbeiter interessant, da ich eine 40H Woche habe, ist bei mir aktuell nach dem Equal Pay Prinzip eben nicht bei 57k, sondern bei 65k schluss. Mit den Zusatzschmankerl, welche die IG Metall jetzt bei den Tariferhöhungen rausgeholt hat, würde ein interner mit einer theoretischen 40H woche zumindest in die Nähe von 70K kommen. Zusammen mit meinen tariflichen zulagen (Branchenzuschlag) nach BAP müsste das von mir oben ausgerechnete Gehalt mir also zustehen. Ich weiss, es kann nicht sein, was nicht sein darf - die Fakten sind aber Recherchierbar ;)
Yumi schrieb: > Einen 40H Vertrag hier zu bekommen ist sogut wie unmöglich. Mit dem neuen Tarifabschluss nun nicht mehr, da die Quote gelockert wird.
Peter schrieb: > Stimmt nicht. Du kannst nur die Mehrkilometer im Vergleich zur Disntanz > zu deiner DL Arbeitsstätte absetzen. Wenn der Kunde also näher liegt > bekommst du gar nichts. Nö, wenn die erste Tätigkeitsstätte beim Kunden ist, geht das sehr wohl: Beitrag "Steuertipp: Doppelte Wegpauschale für Leiharbeiter" Yumi schrieb: > Zusammen mit meinen tariflichen zulagen (Branchenzuschlag) nach BAP > müsste das von mir oben ausgerechnete Gehalt mir also zustehen. Nö. Da gibt es eine Deckelung die der liebe Betriebsrat durchgesetzt hat, damit kein Arbeiter zweiter Klasse so viel verdient wie ihre eigene Kaste. Du bekommst maximal den Stundenlohn eines Stammmitarbeiters ohne boni, Leistungszulage, Gruppenstufe oder sonstigen schnickschnack. ... Und selbst das erst nach 9 Monaten, also kurz bevor sie dich wieder raus werfen. DAS ist equal pay.
Yumi schrieb: > und ich kann täglich Spesen von der Steuer absetzen PS: das geht nur die ersten 3 Monate, 12€ pro Tag, wenn du länger als 8h außer Haus warst. Yumi schrieb: > Ausgerechnet und ich bin die ersten 3 Jahre definitiv > schlechtergestellt. 3 Jahre wirst du nicht bleiben nach 1,5 bis 2 Jahren ist Schluss. Geht nicht zu Zockerbuden!
Peter schrieb: > Alle ANÜs, die ich kenne verdienen ca. 15.000€ weniger als der IGM > Teamkollege. Beweis es und wir glauben dir. Ich hoffe hier werden jetzt keine Äpfel mit Birnen verglichen. Die 15.000€ weniger im Jahr ergibt durchaus Sinn, wenn der Leiharbeiter die selben Stundenzahl fährt wie der Festangestellte. Was durchaus üblich ist, ist das Überstunden nicht ausgezahlt werden und diese stattdessen abgefeiert werden (DAX Konzern sei Dank). Unterstellen wir dem Leiharbeiter nun täglich 1h-2h mehr als dem Festen, dann kann er durchaus mehr verdienen (aufs Jahr gerechnet). Diesen einfachen Dreisatz haben hier anscheinend einige nicht verstanden und wundere mich deshalb wie manche das Abitur überhaupt bestanden haben. Kann natürlich auch daran liegen, dass das Ego angegriffen wurde weil hier ein anü mehr als man selbst verdient? Um zu deiner Frage zurückzukommen Yumi kann ich dir leider nicht mit einem rechtlichen Fachkenntnissen diesen. Jedoch scheint es für mich so, als ob der AG sich ein zu fettes Kuchenstück abschneidet. Würde es auf jeden Fall erstmal konsultieren und den AG darauf ansprechen. Sollte die Meinung des AG von der des Anwalts abweichen würde ich definitiv klagen, unter Umständen mal bei den Kollegen nachfragen. Sollte der AG dich loswerden wollen wird es eine Zeit lang dauern, bis dahin findest du sicherlich was Neues - scheinst ja ein cleverer Bursche zu sein, der den Dreisatz verstanden hat und geistig sowie körperlich nach einer 35h Woche zusammenbricht. Hast ja immerhin ein nettes Einstiegsgehalt von 60.000€ ausgehandelt.
Abradolf L. schrieb: > Yumi schrieb: >> Einen 40H Vertrag hier zu bekommen ist sogut wie unmöglich. > > Mit dem neuen Tarifabschluss nun nicht mehr, da die Quote gelockert > wird. Ist klar, du kennst die internen Strukturen im Unternehmen natürlich besser als ich. > Du bekommst maximal den Stundenlohn eines Stammmitarbeiters ohne boni, > Leistungszulage, Gruppenstufe oder sonstigen schnickschnack. ... Und > selbst das erst nach 9 Monaten, also kurz bevor sie dich wieder raus > werfen. > > DAS ist equal pay. Nach 9 Monaten bist du erst eingearbeitet in dem Tätigkeitsfeld. Ich war beim Betriebsrat des Kundenunternehmen und mir wurde sowohl vom BR als auch von der IG Metall versichert, dass ALLE Zulagen, auch Leistungszulage, Weihnachts- Urlaubsgeld etc. zu einem vergleichbaren Entgeld gerechnet werden. Scheisse, jede kurze Google Recherche belegt, dass du keine Ahnung hast: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gleiche_Bezahlung_Leiharbeitnehmer_Belegschaft_Ausschlussfristen_LAG_Muenchen_3Sa579-09.html Aber trotzdem stellst Du dich dahin und meinst zu wissen, wovon du da sprichst... anderes Zitat: Welche Vergütungsbestandteile sind zu berücksichtigen? Sind vergleichbare Stammmitarbeiter identifiziert, sind sämtliche Vergütungsbestandteile zu berücksichtigen, somit neben dem Grundgehalt u.a. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Provisionen, Personalrabatte, Gratifikationen, Sachleistungen (wobei dort nunmehr wertgleicher Ersatz in Geld möglich ist). Hängen z.B. Gratifikationen oder Sachleistungen von weiteren Voraussetzungen ab, z.B. von einem Stichtag oder einer bestimmten Betriebszugehörigkeit, so gelten diese ebenfalls entsprechend. Ferner zählen Sozialleistungen mit, z. B. Nutzung einer Kantine und verbilligte Mitarbeiterpreise. > 3 Jahre wirst du nicht bleiben nach 1,5 bis 2 Jahren ist Schluss. > > Geht nicht zu Zockerbuden! Ich wurde für genau 48 Monate verliehen. Aber hauptsache erstmal irgendwas erzählen...
Yumi schrieb: > Nach 9 Monaten bist du erst eingearbeitet in dem Tätigkeitsfeld. Festangestellte auch und bekommen ab dem ersten Tag Equal Pay. Yumi schrieb: >> 3 Jahre wirst du nicht bleiben nach 1,5 bis 2 Jahren ist Schluss. >> >> Geht nicht zu Zockerbuden! > > Ich wurde für genau 48 Monate verliehen. > Aber hauptsache erstmal irgendwas erzählen... Man kann nach IGM BIS zu 48 Monaten verliehen werden, mit Begründung auch noch länger, idR. ist aber nach 18-24 Monaten Schluss. Wenn Du nach den 48 Monaten gehst und 3 Monate später genau dort wieder anfängst, musst du wieder 9 Monate eingearbeitet werden, bevor du Equal Pay erhältst. Yumi schrieb: > Hängen z.B. Gratifikationen oder Sachleistungen von weiteren > Voraussetzungen ab, z.B. von einem Stichtag oder einer bestimmten > Betriebszugehörigkeit, so gelten diese ebenfalls entsprechend. Konzern-Betriebsrente?
Die Leiher haben meistens gar keine Namen sondern werden mit Zahlenkombinationen angesprochen...
Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der Betriebsrat des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist BAP. Er wird sich niemals für dich einsetzen. Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was willst du uns jetzt erzählen? Dass du als ANÜ rich as fuck wirst?
Peter schrieb: > Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen > schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am > wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs > ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was willst > du uns jetzt erzählen? > Dass du als ANÜ rich as fuck wirst? Vom realen leben scheinst du ja richtig Ahnung zu haben. Hast du als vorher als anü hauptsächlich auf den Knien gearbeitet oder woher kommt deine Lebenserfahrung? Rich as fuck nach Tarif ist der größte Widerspruch den ich je gelesen habe...
> > Wenn Du nach den 48 Monaten gehst und 3 Monate später genau dort wieder > anfängst, musst du wieder 9 Monate eingearbeitet werden, bevor du Equal > Pay erhältst. > Warum sollte mich das interessieren, wenn ich weiss, dass die Bestellung des Kunden bei meiner ZA 48 Monate geht? > Yumi schrieb: > Hängen z.B. Gratifikationen oder Sachleistungen von weiteren > Voraussetzungen ab, z.B. von einem Stichtag oder einer bestimmten > Betriebszugehörigkeit, so gelten diese ebenfalls entsprechend. > > Konzern-Betriebsrente? Ich hab noch 40 Arbeitsjahre vor mir und ich glaube nicht dass wir dann noch ein Vergleichbares Rentensystem haben werden... insofern für mich auch nicht relevant. Peter schrieb: > Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der > Betriebsrat des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist > BAP. Er wird sich niemals für dich einsetzen. > > Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen > schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am > wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs > ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was willst > du uns jetzt erzählen? > Dass du als ANÜ rich as fuck wirst? Wiederleg meine Zahlen. Peter schrieb: > Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der > Betriebsrat des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist > BAP. Er wird sich niemals für dich einsetzen. Und man merkt, dass du relativ alt und festgefahren im Denken bist. Der BR hier setzt sich dauernd für ZA ein, nur kommen idR schlechter bezahlte gewerbliche MA zu ihm, seltener Akademiker. Auch die IG Metall hat diese Branchenzuschläge für uns überhaupt erst ausgehandelt. > Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen > schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am > wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs > ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was willst > du uns jetzt erzählen? > Dass du als ANÜ rich as fuck wirst? Wie gesagt ich war vorher im Konzern (Airbus) als anü. Da hat jeder ANÜ 60k und später wegen den 65% zischlag 65k bekommen. Es passiert doch schon und ist Praxis, nur eben nicht in meinem jetzigen Laden. Und das geht aus meiner Sicht nicht im rechten Dingen zu.
Yumi schrieb: > Warum sollte mich das interessieren, wenn ich weiss, dass die Bestellung > des Kunden bei meiner ZA 48 Monate geht? Deine Bestellung geht über maximal(!) 48 Monate. Der Kunde kann dich auch vorher abmelden. Bestellungen gehen zu Anfang nur über einen Monat, später über 3 Monate, NIE über direkt 48 Monate. Die 48 Monate sind Option. Yumi schrieb: >> Konzern-Betriebsrente? > > Ich hab noch 40 Arbeitsjahre vor mir und ich glaube nicht dass wir dann > noch ein Vergleichbares Rentensystem haben werden... insofern für mich > auch nicht relevant. Du wirst auf Betriebsrenten bzw. eigenen Ansparplänen angewiesen sein, um nicht auf Mindestrente angewiesen zu sein. Da du noch 40 Jahre bis zur Rente hast, dürfte die Erfahrung mit Zeitarbeitsunternehmen nicht all zu groß sein. Yumi schrieb: > Und man merkt, dass du relativ alt und festgefahren im Denken bist. Der > BR hier setzt sich dauernd für ZA ein, nur kommen idR schlechter > bezahlte gewerbliche MA zu ihm, seltener Akademiker. Auch die IG Metall > hat diese Branchenzuschläge für uns überhaupt erst ausgehandelt. Der BR ist in erster Linie für die Festangestellten da. Klar kümmern die sich auch um Zeitarbeiter, aber eher als Kontrolle, ob die Zuschläge gezahlt werden. Soll jetzt nicht die große Kritik an der IGM sein. Akademiker haben besser hatten in der Vergangenheit nur Berührungspunkte mit der IGM. Tipp: Gewöhne dich nicht an dein derzeitiges IGM-Netto auf deinem Konto. Sondern eher an das was du laut IGZ/BAP Tarif ohne Zulagen bekommen würdest.
Ich schrieb: > > Yumi schrieb: > Und man merkt, dass du relativ alt und festgefahren im Denken bist. Der > BR hier setzt sich dauernd für ZA ein, nur kommen idR schlechter > bezahlte gewerbliche MA zu ihm, seltener Akademiker. Auch die IG Metall > hat diese Branchenzuschläge für uns überhaupt erst ausgehandelt. > > Der BR ist in erster Linie für die Festangestellten da. > Klar kümmern die sich auch um Zeitarbeiter, aber eher als Kontrolle, ob > die Zuschläge gezahlt werden. > Und genau darum geht es mir doch. Mir wird der Zuschlag nicht bezahlt und ich möchte ihn durchsetzen. > Soll jetzt nicht die große Kritik an der IGM sein. > Akademiker haben besser hatten in der Vergangenheit nur Berührungspunkte > mit der IGM. > > Tipp: Gewöhne dich nicht an dein derzeitiges IGM-Netto auf deinem Konto. > Sondern eher an das was du laut IGZ/BAP Tarif ohne Zulagen bekommen > würdest. Warum sollte ich? Ich habe jetzt schon 1k brutto/ Monat mehr rausgehandelt bei meiner ZAF als das alte Grundgehalt. Ich bin aber auch mit meinem neuverhandeltem Gehalt trotzdem noch 1k entfernt von dem Gehalt, dass mir laut Tarif nach 15 Monaten zusteht. Und das möchte ich durchsetzen. Oder siehst du das anders?
umi schrieb: >> Klar kümmern die sich auch um Zeitarbeiter, aber eher als Kontrolle, ob >> die Zuschläge gezahlt werden. >> > > Und genau darum geht es mir doch. Mir wird der Zuschlag nicht bezahlt > und ich möchte ihn durchsetzen. Das kam bei mir anders rüber. Yumi schrieb: > Warum sollte ich? Ich habe jetzt schon 1k brutto/ Monat mehr > rausgehandelt bei meiner ZAF als das alte Grundgehalt. Das tarifliche Grundgehalt der ZAF (IGZ/BAP) sind tatsächlich ein Scherz. Frage: Arbeitest du derzeit in wohnortnähe oder musst du vor eine Unterkunft suchen? Hat Deine ZAF ein Reisekostenreglung, falls es mal weiter weg geht? Yumi schrieb: > Und das möchte ich > durchsetzen. Oder siehst du das anders? Nö - aber gleichzeitig weiter umschauen und weiter gezielt bewerben- die anderen ZAF kann man da ignorieren.
Ich finde das Ansinnen von Yumi schon begrüßenswert. Wenn schon Leihbude, dann soll zumind. so viel wie möglich für den ausgeliehenen Fachingenieur rausgeholt werden. Die Gefahr ist jedoch sicher diese: Da die Ingenieure bei der Leihbude fast nur Ja-Sager sind könnte es gefährlich sein, wenn er errungene Lohnverbesserungen (o.ä.) noch kommuniziert. Wobei hier in dem Fall eine Eingruppierung in die Stufe 8 (Acht) für einen Ing. mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung auch ein schlechter Witz ist.
> > Die Gefahr ist jedoch sicher diese: > Da die Ingenieure bei der Leihbude fast nur Ja-Sager sind könnte es > gefährlich sein, wenn er errungene Lohnverbesserungen (o.ä.) noch > kommuniziert. > Das denke ich, ist die größte Gefahr. Ein grosser Teil der MA hier sind leiher. Man stelle sich vor alle setzen gerichtlich 20-25% mehr Lohn durch.... Von daher rechne ich auch mit Widerstand.
Yumi schrieb: > Von daher rechne ich auch mit Widerstand. Wie weit bist du bereit zu gehen bzw an einen Anwalt zu zahlen? Wie du schon vermutest wird der Arbeitgeber das nicht rausrücken, eher die Rebellen rauskicken. Und glaube nicht, dass du bereits nach ein paar Jahren unersetzlich bist. In kaum einem Land hat man so viel Konkurrenz wie in DE.
Badaling schrieb: > Yumi schrieb: > Von daher rechne ich auch mit Widerstand. > > Wie weit bist du bereit zu gehen bzw an einen Anwalt zu zahlen? Wie du > schon vermutest wird der Arbeitgeber das nicht rausrücken, eher die > Rebellen rauskicken. > > Und glaube nicht, dass du bereits nach ein paar Jahren unersetzlich > bist. In kaum einem Land hat man so viel Konkurrenz wie in DE. Rechtsschutzversicherung / ig metall for the win. Die werden mich nicht so einfach los, wann betriebsbedingte Kündigungen oder Mahnungen gültig sind, ist rechtloch definiert und nicht ganz willkürlich. Selbst Kündigen wenn Kunde wegfällt ist nicht zulässig: http://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html Informieren über die eigenen Rechte ist immer sinnvoll ;)
Badaling schrieb: > Yumi schrieb: > Von daher rechne ich auch mit Widerstand. > > Wie weit bist du bereit zu gehen bzw an einen Anwalt zu zahlen? Wie du > schon vermutest wird der Arbeitgeber das nicht rausrücken, eher die > Rebellen rauskicken. > > Und glaube nicht, dass du bereits nach ein paar Jahren unersetzlich > bist. In kaum einem Land hat man so viel Konkurrenz wie in DE. Die Zaf kann halt nicht ohne Kundenverlust/Gesichtsverlust dem Kunden irgendeinen anderen hinstellen. Den Kunden interessiert nicht wieviel ich verdiene (solange Stundenlohn nicht höher als Stammma.)
Yumi schrieb: > Informieren über die eigenen Rechte ist immer sinnvoll ;) Leiher haben Rechte? Wo gibts denn so was? Es greift maximal das Tierschutzgesetz! Aber das lernst du noch alles. Keine Sorge.
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Yumi schrieb: > Den Kunden interessiert nicht wieviel ich verdiene (solange Stundenlohn > nicht höher als Stammma.) Der Leih-Ing. ist für den Kunden idR teurer als der Stamm-Ing, nur der Externe sieht nix davon. Nur kann der Kunde den Leih-Ing. ohne Probleme wieder abmelden. Yumi schrieb: > Selbst Kündigen wenn Kunde wegfällt ist nicht zulässig: > > http://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html > > Informieren über die eigenen Rechte ist immer sinnvoll ;) Du bekommst dann eine Stelle zugewiesen, die hunderte Kilometer entfernt ist, es dort keine Branchenzuschläge gibt, ... Da bist du fast froh über eine Kündigung. Cyblord -. schrieb: > Leiher haben Rechte? Klar haben die Rechte, aber ohne Anwalt kaum durchzusetzen!
Yumu schrieb: > In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitsvertrag auf Grundlage > des Tarifvertrags erstellt wurde. Ich habe mir nur die ersten 20 Beiträge oder so angesehen, weiß also nicht, ob deine Frage später noch beantwortet wurde, denn die Diskussion schweifte ja ziemlich vom Thema ab. Jedenfalls, dass die Leihbude deinen Arbeitsvertrag auf Grundlage des Tarifvertrags erstellt hat, ist lediglich der notwendige Hinweis, da sie sonst keine Formulierungen des Tarifvertrags copy&pasten dürfte. Dennoch gelten selbstverständlich nur die Paragraphen aus deinem Arbeitsvertrag und nicht diejenigen Paragraphen, die NICHT mit kopiert wurden. Das sollte mit 60k Gehalt eigentlich auch verständlich sein, ohne die Rechtsschutz zu belästigen, oder ist der Arbeitsvertrag in einer Sprache verfasst, derer du nicht mächtig bist?
> > Du bekommst dann eine Stelle zugewiesen, die hunderte Kilometer entfernt > ist, es dort keine Branchenzuschläge gibt, ... > Da bist du fast froh über eine Kündigung. > > Cyblord -. schrieb: > Leiher haben Rechte? > > Klar haben die Rechte, aber ohne Anwalt kaum durchzusetzen! Dort muss man mir aber ne wohnung stellen und bezahlen, der Kunde muss mich wollen, ich werd öfter mal die gelbe karte ziehen und zuhause bleiben... bla bla :P Ganz wehrlos bin ich nicht, keine Sorge.
Alles klar also kann ich dich in nem ig metall laden beschäftigen die aug dem genervt schrieb: > Yumu schrieb: > In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitsvertrag auf Grundlage > des Tarifvertrags erstellt wurde. > > Ich habe mir nur die ersten 20 Beiträge oder so angesehen, weiß also > nicht, ob deine Frage später noch beantwortet wurde, denn die Diskussion > schweifte ja ziemlich vom Thema ab. > > Jedenfalls, dass die Leihbude deinen Arbeitsvertrag auf Grundlage des > Tarifvertrags erstellt hat, ist lediglich der notwendige Hinweis, da sie > sonst keine Formulierungen des Tarifvertrags copy&pasten dürfte. > > Dennoch gelten selbstverständlich nur die Paragraphen aus deinem > Arbeitsvertrag und nicht diejenigen Paragraphen, die NICHT mit kopiert > wurden. Das sollte mit 60k Gehalt eigentlich auch verständlich sein, > ohne die Rechtsschutz zu belästigen, oder ist der Arbeitsvertrag in > einer Sprache verfasst, derer du nicht mächtig bist? Alled klar also kann ich dich in einem IG Metall Laden beschäftigen und dir irgendeinen Gehalt bezahlen der nicht im Tarifvertrag steht weil nicht jede zeile davon in dein Arbeitsvertrag kopiert wurde? alles klar...
Mein Gott du klingst wie ein trotziger 20 jähriger. Du wirst das Geld niemals bekommen und wenn doch dann freu dich und poste hier nen Screenshot. Gelbe Karte, Erpressung, Wohnung, Gericht.. Blablabla. Arbeitest sicher noch kein verdammtes Jahr seit der Uni und tust wie der Größte!
Und natürlich steht in IGM Verträgen drin dass man Weihnachtsgeld etc bekommt du Vollhorst. Wenn bei dir nichts drinsteht bekommst du auch nichts. Die haben 60k ausgerechnet, was exakt 13.5 monatsgehälter bei 35h und eg 8 sind. Und du musst 40h arbeiten. Ganz einfach. Was gibts da nicht zu verstehen!!!
Yumi schrieb: > Alles klar also kann ich dich in nem ig metall laden beschäftigen > die > aug dem > Alled klar also kann ich dich in einem IG Metall Laden beschäftigen und > dir irgendeinen Gehalt bezahlen der nicht im Tarifvertrag steht weil > nicht jede zeile davon in dein Arbeitsvertrag kopiert wurde? alles > klar... Vielleicht können wir uns besser auf englisch unterhalten, wenn deutsch nicht deine Muttersprache ist? Jedenfalls sind deine Fehleransammlungen extrem schwer zu lesen. Noch mal kurz und knapp: mein AG kann mir nicht irgendein Gehalt zahlen, sondern das Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Und wenn für diesen Vertrag ein Vordruck als Muster verwendet wurde, hat dieser Vordruck keine Relevanz mehr. Und ich weiß zwar nicht, für was du dich hältst, aber du kannst mich bestimmt nicht in einem "IG Metall Laden" beschäftigen, aber wenn du möchtest, kannst du mir irgendein Gehalt zahlen. Über 100€ sollte es aber schon liegen, denn sonst lohnt es den Aufwand nicht.
Peter schrieb: > Mein Gott du klingst wie ein trotziger 20 jähriger. Du wirst das > Geld > niemals bekommen und wenn doch dann freu dich und poste hier nen > Screenshot. Für mich wirkt er mit seinem trotzigen Gehabe eher wie ein Zehnjähriger, damit kommt auch die fehlerhafte Rechtschreibung gut hin. > Gelbe Karte, Erpressung, Wohnung, Gericht.. > > Blablabla. Arbeitest sicher noch kein verdammtes Jahr seit der Uni und > tust wie der Größte! Ja, der ANÜ-"Kollege" gehört vom echten Berufsleben mal ordentlich zurecht gestutzt, vielleicht backt er dann kleinere Brötchen. Er hat ganz offensichtlich noch nicht begriffen, dass er ganz weit unten in der Nahrungskette steht, aber das wird sich noch geben, da bin ich sicher.
genervt schrieb: > Yumi schrieb: > Alles klar also kann ich dich in nem ig metall laden beschäftigen die > aug dem > Alled klar also kann ich dich in einem IG Metall Laden beschäftigen und > dir irgendeinen Gehalt bezahlen der nicht im Tarifvertrag steht weil > nicht jede zeile davon in dein Arbeitsvertrag kopiert wurde? alles > klar... > > Vielleicht können wir uns besser auf englisch unterhalten, wenn deutsch > nicht deine Muttersprache ist? Jedenfalls sind deine Fehleransammlungen > extrem schwer zu lesen. > > Noch mal kurz und knapp: mein AG kann mir nicht irgendein Gehalt zahlen, > sondern das Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Und wenn für > diesen Vertrag ein Vordruck als Muster verwendet wurde, hat dieser > Vordruck keine Relevanz mehr. > > Und ich weiß zwar nicht, für was du dich hältst, aber du kannst mich > bestimmt nicht in einem "IG Metall Laden" beschäftigen, aber wenn du > möchtest, kannst du mir irgendein Gehalt zahlen. Über 100€ sollte es > aber schon liegen, denn sonst lohnt es den Aufwand nicht. Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig unterlaufen kann? Mir wurde Versichert, dass ich als Gewerksmitglied anrecht auf alle Leistungen eines Tarifvertrages habe bzw dass ein AV ohne diese Leistungen ungültig ist. Andere Meinungen?
Qwertz schrieb: > Peter schrieb: > Mein Gott du klingst wie ein trotziger 20 jähriger. Du wirst das Geld > niemals bekommen und wenn doch dann freu dich und poste hier nen > Screenshot. > > Für mich wirkt er mit seinem trotzigen Gehabe eher wie ein Zehnjähriger, > damit kommt auch die fehlerhafte Rechtschreibung gut hin. > Zu meinem Trotz stehe ich :)
Yumi schrieb: > Mir wurde Versichert, dass ich als Gewerksmitglied anrecht auf alle > Leistungen eines Tarifvertrages habe bzw dass ein AV ohne diese > Leistungen ungültig ist. > Andere Meinungen? Das glaube ich erst, wenn ich eine Gehaltsabrechnung sehe. Hol den Fred doch in 9 Monaten noch mal aus der Versenkung. Ich wäre überrascht, wenn Du tatsächlich mehr als den normalen Stundenlohn erhältst. Ich war bei Ford in Überlassung, folgendes wurde dort festgesetzt: * Der Stundenlohn wurde seitens Ford gedeckelt. Der höchste Betrag den man erhalten konnte, war der Stundenlohn den man in der jeweiligen Grundstufe erreichen konnte. * Es gab weder Urlaubsgeld noch sonst irgendwelche Leistungszulagen * Im Gegenteil: Der Tarif wurde Stundenweise angerechnet. Nahm man Urlaub, erhielt ich für die Zeit nur das Grundgehalt das ich mit meinem Arbeitgeber verhandelt habe. Mein Grundgehalt war zum Glück relativ hoch, weswegen der Unterschied am Monatsende nur ein paar Euro groß war * Es gab keinerlei Rabatte auf Fahrzeuge oder sonstiges. Einzig in der Kantine durfte man zu Mitarbeiterpreisen schlemmen, aber auch nur wenn man wusste wie man an eine entsprechende Karte kommt. * Die Durchschnittliche Leistungszulage in NRW ist 10%, mir ist kein Leiharbeiter bekannt der mehr als 0% erhalten hat. Stammarbeiter erhielten natürlich 10% * Die maximale Einsatzdauer war per Betriebsvereinbarung auf 2 Jahre angehoben Meine Beobachtungen: * In meiner Abteilung waren 8 Stammmitarbeiter plus Abteilungsleiter, sowie 2 Leihkräfte. In der Nachbarabteilung waren 6 Mitarbeiter plus Abteilungsleiter und 2 Leiher. * Keiner der Leiher war dazu da, Leistungsspitzen abzufangen oder vorübergehende Tätigkeiten auszuführen, sondern die Tätigkeiten waren eher dauerhafter Natur. Natürlich waren deren Tätigkeiten immer "befristet". * Übernahmen gab es äußerst selten, oftmals gab es einen "Einstellungsstopp". Der Betriebsrat schien auch keine Probleme damit zu haben, Leiharbeitsverträge "ausnahmsweise" zu verlängern. Ein Kollege sollte gerade ein zweites mal verlängert werden (4 Jahre Leiharbeit!), hatte aber letztendlich selbst gekündigt und sich eine bessere und besser bezahlte Stelle gesucht. * Ein weiterer Kollege der schön öfter bei Ford in Leiharbeit tätig war, hatte mehrfach die Übernahmekarotte versprochen bekommen. Als er nach 10 Jahren noch immer nicht "übernommen" wurde, ist er gegangen und hat bei einem T1 einen deutlich besser bezahlten und vermutlich interessanteren Job gefunden. * Man trifft dort etliche solcher Leiharbeitsopfer die seit Jahren auf eine Übernahme hoffen. Einfach mal die Personen mit dem grünen Streifen vor dem Werkstor abfangen und fragen wie oft sie schon auf der "Critical Skills List" standen oder wie oft ihnen einen ganz überraschender "Einstellungsstopp" die Übernahme verhindert hat.
oh my.... schrieb: > Meine Beobachtungen: Kann ich so zustimmen. Bei einer Daimlertochter waren wir mal 50% externe Ingenieure aus diversen Leihbuden. Es wurden auch Leute übernommen, ca. 10% geschätzt, aber erst nach langer Zeit, für den Rest gab es die Übernahme-Karotte. Mein derzeitiger Chef beim Kunden würde ich und noch mind. einen weiteren gerne einstellen - aber erst gibt einen Einstellungsstopp. Man (Personalabteilung) lässt da lieber immer wieder Leute neu einarbeiten. Yumi schrieb: > Mir wurde Versichert, dass ich als Gewerksmitglied anrecht auf alle > Leistungen eines Tarifvertrages habe bzw dass ein AV ohne diese > Leistungen ungültig ist. > Andere Meinungen? Dein Tarifgehalt bezieht sich auf wahrscheinlich auf BAP/DGB mit den Branchenzuschlägen, darauf hast du anrecht. Es gibt theoretisch AV ohne Tarifvertrag, die gültig sind.
> Dein Tarifgehalt bezieht sich auf wahrscheinlich auf BAP/DGB mit den > Branchenzuschlägen, darauf hast du anrecht. > Es gibt theoretisch AV ohne Tarifvertrag, die gültig sind. Und genau darum geht es mir und mit diesen Zuschlägen komme ich auf das oben ausgerechnete Gehalt. Ich werd mal zu ner Rechtsanwältin der Arbeitnehmerkammer gehen, Danke.
Zweiter Abschluss mit ver.di über Branchenzuschläge (...) Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer eines Arbeitnehmers in einem Kun-denbetrieb der Druckindustrie folgende Prozentwerte für die Entgeltgruppen 1 bis 5: • nach der vierten vollendeten Woche 8% • nach dem dritten vollendeten Monat 15% • nach dem fünften vollendeten Monat 20% • nach dem siebten vollendeten Monat 35% • nach dem neunten vollendeten Monat 45% Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 wurden keine Zuschläge vereinbart. Quelle: https://www.personaldienstleister.de/presse/pressemitteilungen/pm/zweiter-abschluss-mit-verdi-ueber-branchenzuschlaege.html
Mir ist absolut schleierhaft warum du die Branchenzuschläge einer ganz anderen Gewerkschaft bzw. Branche hier aufführst... ich habe weder was mit verdi zutun, noch mit der Druckindustrie, sondern mit der ig metall bzw. Der Metall- und Elektrobranche. Hier die Tabelle aus meinen Berechnungen: https://www.igmetall.de/docs_2017_03_01_Leiharbeit_Branchenzuschlaege_M_E_1be9c18b2a49611324af0468047bfbcfbe6dcd5e.PDF
Yumi schrieb: > Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig > unterlaufen kann? Z.B. die Putzkräfte, Werksschutz usw kriegen bei uns (IGM) auch keine Bezahlung nach Tarifvertrag. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Du kriegst was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das ist das einzige worauf du dich berufen kannst.
Badaling schrieb: > Yumi schrieb: >> Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig >> unterlaufen kann? > > Z.B. die Putzkräfte, Werksschutz usw kriegen bei uns (IGM) auch keine > Bezahlung nach Tarifvertrag. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Du > kriegst was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das ist das einzige worauf > du dich berufen kannst. Weil das outgesourced ist. Da greift der TV nicht.
Badaling schrieb: > Yumi schrieb: > Wozu gibt es dann Tarifverträge wenn der Arbeitgeber sie beliebig > unterlaufen kann? > > Z.B. die Putzkräfte, Werksschutz usw kriegen bei uns (IGM) auch keine > Bezahlung nach Tarifvertrag. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Du > kriegst was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das ist das einzige worauf > du dich berufen kannst. Du kennst den Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag nicht.
Yumi schrieb: > Du kennst den Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und > Werkvertrag nicht. Das ist völlig egal. Ich habe schon so manche Firma gesehen und bei manchen muss man selbst bei Dienstreisen mit der Stelle für Entgeltabrechnungen kämpfen. Steht dir zu, was du willst? Auf jeden Fall. Aber in so einer Welt leben wir nicht. Du hast ja bereits nachgefragt und die haben dir das nicht zufällig gestrichen. Die meisten Deutschen würden das hinnehmen und den Job nicht riskieren. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Ich kann nur nicht dran glauben, weil ich schon so viel bullshit gesehen habe, den ich auch nicht für möglich gehalten hätte. PS: Ob du 50k, 60k oder 72k bekommst, kann gar keinen Neid auslösen, weil ich schon bei 77k liege.
> zufällig gestrichen. Die meisten Deutschen würden das hinnehmen und den > Job nicht riskieren. Was wiederum exakt der Grund ist, warum Arbeutgeber soetwas machen können. Ich werde mal gucken wie der AG auf meine Forderung reagiert und welche Möglichkeiten juristisch machbar sind. Denkbar wäre ja auch, ich arbeite ganz normal für 48 Monate weiter, suche mir dann ne andere Stelle und klage dann Rückwirkend beim alten AG das ein, was mir Zustand.
Ganz gleich wie "unsozial" Dienstleister-Kitschen sind. Sie werden nicht wissentlich gegen Arbeitsrechte verstoßen. Wenn du sie also schon darauf hingewiesen hast und nichts dabei raus kam, wirst du auch keinen Cent davon in Zukunft sehen. Die sind doch nicht blöd! Die werden sich bei ihrer Rechtsabteilung abgesichert haben bzw. deinen Arbeitsvertrag schon so hingefuchst haben, dass sie es dir nicht auszahlen müssen. Du lebst in so einer Traumwelt. Unglaublich. Wird erwachsen kleiner!
Peter schrieb: > Sie werden nicht > wissentlich gegen Arbeitsrechte verstoßen. Haha, das ist aber sehr naiv. Das läuft eher nachdem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". So wie sich andere Firmen immer noch die Klauseln rauslassen "Überstunden mit Gehalt abgegolten" und "übers Gehalt darf mit anderen Mitarbeitern nicht geredet werden".
Yumi schrieb: > Denkbar wäre ja auch, ich arbeite ganz normal für 48 Monate weiter, > suche mir dann ne andere Stelle und klage dann Rückwirkend beim alten AG > das ein, was mir Zustand. 1.) Klage nach 48 Monaten? Vergiss es, du hast soweit ich noch weiß 3 Monate Zeit Einspruch gegen eine falsche Lohnabrechnung einzulegen. Danach keine Chance, egal wie falsch die Abrechnung ist. 2.) Du muss Dich jetzt schon gezielt weiter bewerben, nicht erst nach 48 Monaten! Das werden sicher nicht 20 Bewerbungen im Monat sein, aber vielleicht eine gute und passende bei einem vernünftigen Unternehmen (keine ZAF). Große Firmen brauchen auch mal Monate, bis die sich rühren, also nicht abwarten.
Abradolf L. schrieb: > Peter schrieb: >> Sie werden nicht >> wissentlich gegen Arbeitsrechte verstoßen. > > Haha, das ist aber sehr naiv. Das läuft eher nachdem Motto "wo kein > Kläger, da kein Richter". > So wie sich andere Firmen immer noch die Klauseln rauslassen > "Überstunden mit Gehalt abgegolten" und "übers Gehalt darf mit anderen > Mitarbeitern nicht geredet werden". Es ist nicht verboten das in die Arbeitsverträge zu schreiben!
Rick M. schrieb: > Es ist nicht verboten das in die Arbeitsverträge zu schreiben! Eben. Durch die übliche salvatorische Klausel dürfen ohne Probleme auch unwirksame Vereinbarungen im Vertrag stehen, ohne die Gültigkeit der anderen Vereinbarungen zu berühren.
Das muss man insgesamt sehen, wie sieht es im gesamten Volkskörper aus? Beim Gebrauchtwagenhandel gibt es auch viele "Listenpreise". Beim Kaufvetrag fließen dann Dinge wie "Körpersprache", "Beschubsen" und versteckte Mängel mit ein. 1)In der DDR z.B. waren alle Gehaltslisten geheim. Druck gab es um auf eine gewisse "Mindestarbeitszeit" von 8,5h pro Tag zu kommen. Sie hatten auch Akkordzulagen für die Nachtschicht, den wunden Punkt in der Überwachung weil nicht soviele Elitekräfte und IMs einsehen wollten warum sie nachts überwachen sollten. Insgesamt gab es Stufen: - Dreher 1000,- M - BWL 1500,-M - Ing. 2000,-M - Arzt, Betriebsleiter, Polizeihauptmann 5000,-M plus Eigenheim in Siedlung und Westauto Leiharbeit war unbekannt, weil die Vergabe von Verträgen nach Familienzugehörigkeit eine Partikulargewalt ist und von der Junta kleingehalten wurde. Sie spielte schon eine Rolle war aber "gedeckelt". In den Medien erzählte die Zone vom Plattenbau, PKW Trabant und den Bedürfnissen der Bürger. Diese Bedürfnisse erfüllte die Zone für eine Anzahl Bürger die sie dann im TV vorzeigten. Wie wird man nun so ein Bürger? Karriereschub beim Abitur mit Spitzeln und "Rotlicht". Karriereförderer Nationale Volksarmee. Viele Kinder zeugen. "Arbeit" im Ausländerhotel. 2) Nun muss die freie Wirtschaft auch Leute mit erfüllten Bedürfnissen vorweisen können, z.B. in den TV-Seifenopern. Nie einen eigenbedarfsgekündigten Mieter oder dessen Vermieter dort gesehen. Es heißt "Lindenstraße", nicht "unter der Lindenbrücke". Wie wird man hier so ein Bürger? Wohl hilft der in der Zone unterdrückte Familiengedanke. Je weiter sich die Arbeit vom Fließband entfernt geht es immer weniger ohne persönliche Beziehungen. Oft spielt dabei das "Nehmen" vom unpersönlichen Eigentum (z.B. Tankstelle auf dem Betriebsgelände) eine Rolle. Nehmen geht Zug um Zug mit den Beziehungen. Die Besonderheit der letzten Jahre ist eine verstärkte Zuwanderung zum größeren Teil aus der EU und zum kleineren Teil aus Asyl. Sie geht Hand in Hand mit knapper werdenden Mietwohungen. Das gleiche Muster lässt sich durch Vergleich von Wohnungsfertigstellungen und Einwanderungszeitreihen erkennen. Die Peaks sind 1973, 1995 und 2018??? (im Abstand, Periode, von 22 Jahren). Fünf Jahre vor dem Peak beginnen Mieten zu steigen. Dann kommt Zuwanderung. Beides endet mit dem Peak weil es zu Neubau führt. Hier möchte ich die seit wenigen Jahren bekannten Branchenzuschläge auch einornden. Sie waren ein Versprechen um Zuwanderer anzulocken. Dieses Jahr wird nun der Peak bei den Wohnungen erreicht sein und man braucht keine Zuwanderer mehr. Eigentlich müsste das mit den Zuschlägen jemand richtigstellen. Aber niemand ist dafür persönlicht zu greifen.
Peter schrieb: > Yumi. Man merkt, dass du noch relativ jung und neu bist. Der Betriebsrat > des IGM Unternehmens kann dir sonst was erzählen. Du bist BAP. Er wird > sich niemals für dich einsetzen. > > Darüberhinaus läuft es im realen Leben eben nicht so wie in deinen > schönen Auszügen aus dem Wunschdenken. EQUAL PAY = Soviel wie der am > wenigsten verdienende interne aus der Abteilung OHNE Prämie etc.. DAs > ist nun mal so. Wird selbst bei VW und BMW so gelebt. Also was willst > du uns jetzt erzählen? > Dass du als ANÜ rich as fuck wirst? Ich finde das Thema hochinteressant. So etwas sollte mal im TV mit dem Hosenanzug und Herrn Heil andiskutiert werden. Dafür geht es gefühlt 1000x um Integration u.a. Sollen sie doch mal über die Ausbeutung der Leiharbeiter diskutieren. Wobei man ja schon froh sein kann so viel wie der schlechteste Interne MA mit gleicher Aufgabe zu verdienen. Wobei hier auch mal geklärt werden sollte was eine Betriebsrente von sagen wir 20 € pro Beschäftigungsjahr nun real Brutto wert ist? Für mich ist das mehr als 1.000 Brutto monatlich wert. Aber Hallo! Eigentlich müsstest Du das auch noch ersetzt kriegen. LOL
Rick M. schrieb: > Yumi schrieb: >> Denkbar wäre ja auch, ich arbeite ganz normal für 48 Monate weiter, >> suche mir dann ne andere Stelle und klage dann Rückwirkend beim alten AG >> das ein, was mir Zustand. > > 1.) Klage nach 48 Monaten? Vergiss es, du hast soweit ich noch weiß 3 > Monate Zeit Einspruch gegen eine falsche Lohnabrechnung einzulegen. > Danach keine Chance, egal wie falsch die Abrechnung ist. Super gesehen! Im Dumpingtarifvertrag existiert die minimal zulässige Ausschlussfrist von 3 Monaten. Damit verfallen Ihre Ansprüche auf Ihre Gehälter. Die 33,83€ pro Stunde gelten erst ab dem 15. Leihmonat. Nix mit 72k...(vorher). Während der Thread läuft verfallen die Monate. Herzlichen Glückwunsch zum BAP Tarif. (Ich könnte kotzen.)
Was ist denn nun daraus geworden? Hast du mal bei einem Anwalt angefragt? Bei den hier veröffentlichten Gehaltszahlen sollte auch eine kostenpflichtige Beratung ja kein Problem sein...
Danilo schrieb: > Wobei hier auch mal geklärt werden sollte was eine Betriebsrente von > sagen wir 20 € pro Beschäftigungsjahr nun real Brutto wert ist? > Für mich ist das mehr als 1.000 Brutto monatlich wert. Aber Hallo! Auf die Rechnung bin ich aber gespannt.
Danilo schrieb: > Wobei hier auch mal geklärt werden sollte was eine Betriebsrente von > sagen wir 20 € pro Beschäftigungsjahr nun real Brutto wert ist? > Für mich ist das mehr als 1.000 Brutto monatlich wert. Aber Hallo! > > Eigentlich müsstest Du das auch noch ersetzt kriegen. LOL real Brutto? Mann was so die Leutz`s von sich geben!
Markus B. schrieb: >> 1.) Klage nach 48 Monaten? Vergiss es, du hast soweit ich noch weiß 3 >> Monate Zeit Einspruch gegen eine falsche Lohnabrechnung einzulegen. >> Danach keine Chance, egal wie falsch die Abrechnung ist. es geht ja nicht um einen falsche Lohnabrechnung, sondern um Vertragsbruch über die Laufzeit einer Beschäftigung! Und das lässt sich noch bis zu einer gewissen Frist nach Beendigung des AV durchsetzten oder einklagen! Also Rechtsverdreher sind hier keine gescheiten am Texten, denn so einen Fall habe ich beim ArbeitsGreicht schon mal eingeleitet und der ging unter ähnlichen Verhältnissen dann in eine richtige Instanz.
Autor schrieb: > Der Leih Ingenieur sollte deiner Meinung nach also mehr Geld verdienen > als der interne, am besten nach 15 Monaten 70k Brutto :-D. Übrigens > sieht es in der Realität oft nicht so aus als arbeiten die internen > Kollegen nur 35, sondern diese machen auch Überstunden. Ja, wieso nicht? Hat ja auch das höhere Risiko. Eine Bank lässt sich das ja schließlich auch mit einem höheren Zins bezahlen. Irgendwo habe ich das auch mal gelesen, dass das ja auch eigentlich wirklich so sein sollte.
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