Da hier so viele direktimporte machen noch einmal zur Erinnerung: Ab dem 01.01.2021 ist Schluss mit den Freibeträgen. Dann muss auf jeden Import MWSt. gezahlt werden. Die staatlichen Stellen (Zöllämter) dürfen das Eintreiben der MWSt. den Transporteuren überlassen, die eine Gebühr für diese Dienstleistung erheben können. EU 2017/2455 So ist zu 1 dollar free shipping dann + 0,16 Eur MWSt. + 9,68 Eur Gebühr (oder weiss der Geier) zu entrichten. In Schweden ist das seit 01.01.2018 durchgesetzt. Die Zahl der Sendungen aus China ist dort auf 7% im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Wie das mit Kauf im Vereinigtem Königreich wird, weiss kein Schwein.
Zumindest die DHL ermöglicht es einem seine Kontodaten/Einzugsermächtigung bei ihnen zu hinterlegen. Dann fällt zumindest die "Geldbereitstellungsgebühr" (oder so ähnlich wie die sie nennen) nicht an! Wieviel sie für den Service verlangen wird sich zeigen, aber auch da gilt das Prinzip der Marktwirtschaft. Wird also keine horrende Summe sein oder wird gleich über die Versandkosten abgerechnet. Ja, mwst wird wohl drauf kommen.. Ist zu einem gewissen grad auch fair. Eine verzwei- bis zehnfachung (bei Kleinteilen) der Preise, wie sie deutsche re-seller gerne aufrufen wird es dadurch nicht.
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So lange sich die Dienstleister bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an dem orientieren, was die Chinesesen aufs Paket schreiben, ist das doch eh unkritisch ;) Oliver
Sebastian L. schrieb: > So ist zu 1 dollar free shipping dann > + 0,16 Eur MWSt. Wie lange hast du Mehrwertsteuererhöhungen nicht mitbekommen ? Seit dem Krieg ? > + 9,68 Eur Gebühr (oder weiss der Geier) zu entrichten. Eher 25 EUR Gebühr. Dabei sollten nach dem Gesetzeswillen private Importe zum persönlichen Gebrauch sowieso abgabenfrei sein. Nur die Durchführungsverordnungen, die unsinnigerweise nicht bei Handelsware nachgucken ob die verzollt importiert wurde, sondern bei jedem Import nach Freimengen und Pauschalgrenzen urteilen und dabei massenhaft Fehlurteile fällen in denen private Importe trotzdem als angeblicher Import von gewerbsmässig weiterverkaufter Handelsware angenommen wird tritt den Gesetzeswillen mit Füssen. Das würde auch jede Menge Zölllner freisetzen, so daß die nun Drogen, Schwarzarbeit und Elfenbeinimporte jagen könnten. Das will die Regierung aber offenkundig absichtlich nicht.
Michael B. schrieb: > Sebastian L. schrieb: >> So ist zu 1 dollar free shipping dann >> + 0,16 Eur MWSt. > > Wie lange hast du Mehrwertsteuererhöhungen nicht mitbekommen ? Seit dem > Krieg ? er nun wieder.... 1 USD steht auf 0,85€ 19% davon sind 16,15 Ct. oder 0,16 € MWSt was hast du daran auszusetzen?
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Sebastian L. schrieb: > Ab dem 01.01.2021 ist Schluss mit den Freibeträgen. Dann muss auf jeden > Import MWSt. gezahlt werden. ... und ab 2021 soll dann das gelten, was schon 2016 ein unnötiger Aufreger war. Man muss zwar die MwSt zahlen - das ist nur fair - aber die Abwicklung kann so erfolgen, dass der chinesische Händler diese bereits abführt: Beitrag "Re: Befreiung für eingeführte Kleinsendungen (22EUR) entfällt" Das wird vielleicht nicht jede chinesische 1-Personen-GmbH so halten, aber das dürfte auf Dauer kein Problem sein. Die EU Webseite dazu bestätigt dies noch einmal: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/digital-single-market-modernising-vat-cross-border-ecommerce_de Soll heissen: Eine Bestellung und Lieferung aus Hongkong funktioniert im Rahmen des OSS geradewegs so wie eine aus deutschen Landen. Ohne Zollamt und ohne Paketdienst-Fahrer als Kassierer. Nur eben ohne den bisher üblichen Beschiss, d.h. mit MwSt auch bei Kleinbeträgen.
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Michael B. schrieb: > Dabei sollten nach dem Gesetzeswillen private Importe zum persönlichen > Gebrauch sowieso abgabenfrei sein. Also sollen Importe wie bisher billiger sein, als der Verkauf vor Ort? Denn vor Ort zahlst du auch unterhalb von 22€ die MwSt. Im Import nicht. Ist das fair für die lokalen Händler? > Das würde auch jede Menge Zölllner freisetzen, [...] > Das will die Regierung aber offenkundig absichtlich nicht. Offenbar doch. Denn eine massive Vereinfachung des Verfahrens für Zoll und Kunden ist eines der Ziele der neuen Regelung.
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Joachim B. schrieb: > er nun wieder.... > > 1 USD steht auf 0,85€ > 19% davon sind 16,15 Ct. oder 0,16 € MWSt > > was hast du daran auszusetzen? Oh, Dollar für Euro gehalten.
A. K. schrieb: > Soll heissen: Eine Bestellung und Lieferung aus Hongkong funktioniert im > Rahmen des OSS geradewegs so wie eine aus deutschen Landen. Ohne Zollamt > und ohne Paketdienst-Fahrer als Kassierer. Nur eben ohne den bisher > üblichen Beschiss, d.h. mit MwSt auch bei Kleinbeträgen. Keine MwSt. (Einfuhrumsatzsteuer) bei Kleinbeträgen ist heutzutage kein Beschiss, sondern gesetzlich so vorgesehen. Du kannst gerne versuchen dem Staat 19% für deinen Import von ICs im Wert von 2,50 Euro aufzudrängen, natürlich gegen Erhalt eines offiziellen Abgabenbescheids. Viel Spaß. Der Beschiss beginnt jenseits der Kleinbeträge, wenn der Chinamann es lustig findet auf ein 200 Euro Messgerät "Gift $15" drauf zu schreiben und es so ohne Abgaben durch den Zoll kommt. Im Kern bleibt dieser Beschiss auch nach 2021, nämlich dann, wenn die 19% nur für die fiktiven $15 (ca. 13 Euro) bezahlt werden. Um beim Beispiel zu bleiben, statt korrekter 38 Euro landen 2,47 Euro in der Staatskasse.
Hannes J. schrieb: > Im Kern bleibt dieser > Beschiss auch nach 2021, nämlich dann, wenn die 19% nur für die fiktiven > $15 (ca. 13 Euro) bezahlt werden. Ohne darüber recherchiert zu haben, stelle ich mir das OSS-Verfahren ungefähr so vor: Es wird im OSS einen Händleraccount geben, mit Konto zur Abwicklung der EUSt. Lieferungen werden mit Meldung im OSS eine eindeutige maschinenlesbare Identifikation erhalten. Diese Kennung (zB QR-Code) schleust sie am Zoll-Verfahren vorbei und erlaubt eine direkte Auslieferung (fast track). Jede Lieferung ist somit eindeutig zugeordnet, vmtl mit konkreter und bepreister Inhaltsangabe statt anonymer Wertangabe. Fällt bei Stichprobenkontrollen Beschiss auf, riskiert der Händler, aus dem OSS-Verfahren zu fliegen. Da das bisherige Verfahren nicht mehr existieren wird, muss er dann auf das alternative Verfahren mit Abrechnung der EUSt durch den Paketfahrer ausweichen. Für den Kunden entsteht dadurch erhöhter Aufwand durch Inkasso bei Lieferung, und es wird durch eine Inkassogebühr teurer. Mindestens Unternehmen wie Alibaba, die das OSS-Verfahren möglicherweise für Kleinhändler abwickeln werden, sowie grössere Lieferanten mit längerer Lebensdauer, haben dann ein solides Eigeninteresse, sich an die Regeln zu halten.
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A. K. schrieb: > Mindestens Unternehmen wie Alibaba, die das OSS-Verfahren möglicherweise > für Kleinhändler abwickeln werden, sowie grössere Lieferanten mit > längerer Lebensdauer, haben dann ein solides Eigeninteresse, sich an die > Regeln zu halten. Ich bin mal gespannt, ob die das hinkriegen. Sollen die das bundeln? Also a) Haftung übernehmen? - igittigitt. b) OSS ist für Kleinunternehmen entwickelt. Wer wachsen will stösst, an Grenzen. Grössere Exporteure sind mir im B2C Export-Import von China aus kaum bekannt. Wer sollte das sein? Die Web-Portale "Ali, Wish & Co" sind doch eben nur "Dienstleister" des Verkäufers. und auch nach so vielen Jahren ist die Auto-translate Sprache oft grottig: "Stellungen sparen" und das bei einer Sprache eines 120 Mio Menschen Marktes. Naja die Briefpost wird sich freuen, sie wird einen Klotz vom Bein los, und kann Zolleintreibegebühren erheben.
Michael B. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> er nun wieder.... > Oh, Dollar für Euro gehalten. Damals (R) war man höflicher. Was ist gegen ein "Ich möchte sie auf.... hinweisen". und/oder "Ich bitte meine Fehleinschätzung zu entschuldigen" einzuwenden? Wir sind hier nicht bei Facebook. Ein Niedergang des Umgangston ist der Untergang jedes Forums.
Sebastian L. schrieb: > b) OSS ist für Kleinunternehmen entwickelt. Wer wachsen will stösst, an > Grenzen. Das bisherige MOSS = "Mini OSS" System für Dienstleistungen ist es. Ich habe aber den Eindruck gewonnen, dass es bis 2021 entsprechend aufgebohrt werden soll. Überdies klingt "..., online marketplaces facilitating the distance sales of imported goods through the use of an electronic interface (e.g., marketplace, platform, portal) will be deemed to have received and supplied those goods themselves." danach, als ob Portale wie Amazon und Alibaba im Rahmen dieser Regelung ohnehin als Zwischenhändler betrachtet werden. https://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/New_EU_VAT_rules_simplify_VAT_for_e-commerce/$FILE/2018G_01805-181Gbl_Indirect_New%20EU%20VAT%20rules%20simplify%20VAT%20for%20e-commerce.pdf
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Also noch paar Jahre Zeit sich das Lager vollzustopfen. Irgendwann muss man doch alles haben :-)
Sebastian L. schrieb: > Damals (R) war man höflicher. Was ist gegen ein > "Ich möchte sie auf.... hinweisen". und/oder was bitte war an Joachim B. schrieb: > er nun wieder.... > > 1 USD steht auf 0,85€ > 19% davon sind 16,15 Ct. oder 0,16 € MWSt > > was hast du daran auszusetzen? unhöflich? das "er nun wieder...." war nur meine Anmerkung an manchen / zu vielen Schnellschüssen vom Michael B. schrieb: > Wie lange hast du Mehrwertsteuererhöhungen nicht mitbekommen ? Seit dem > Krieg ?
> Eine verzwei- bis zehnfachung (bei Kleinteilen) der Preise, wie sie > deutsche re-seller gerne aufrufen wird es dadurch nicht. Hier ärgert mich vor allem, dass mein süddeutscher Bastelhöker noch nicht einmal ansatzweise eine Qualitätskontrolle erkennen lässt. Oliver S. schrieb: > Also noch paar Jahre Zeit sich das Lager vollzustopfen. > Irgendwann muss man doch alles haben :-) "Alles haben": Ich habe verdammt viel, aber immer wieder fehlt eine Kleinigkeit. Ich schätze es, Kleinteile bestellen zu können, ohne dass die Versandkosten deren Wert übersteigen. Dass die Lieferung etwas dauert, na ja, es muß nicht mehr alles gleich und sofort fertig sein.
... die Gebühr ist das, was übel wird. Ich denke dann wird es mehr Lager in Deutschland geben. Schade, wenn man dann Kleinteile für 5 Euro benötigt, aber dann 10 Euro Gebühr bezahlen muß... Reichelt und Conrad werden sich freuen...
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