Hi, arbeitet hier jemand nebenberuflich als Entwickler? Ich fände es interessant, mal in den selbständigen Bereich hineinzuschnuppern. Insbesondere Firmwareentwicklung kommt mir passend vor. Ich arbeite 37.5h pro Woche als AN und habe sonst keine nennenswerten zeitlichen Verpflichtungen. Wäre es 35h IGM würde ich auf 40h gehen, bei uns wird positive Gleitzeit aber mit Freizeit ausgeglichen. Ich habe jetzt 2.5 Jahre nach dem Studium rum als Embedded Entwickler, mache auch teilweise Firmware. Bin kein Experte, aber bei dem aktuellen Fachkräftemangel ( ;) ) sollte sich doch etwas für meinen derzeitigen Bruttostundenlohn von ~35 Euro finden lassen. + guter Zusatzverdienst möglich? + wenig Investition nötig für Firmwareentwicklung + da nebenberuflich: keine Existenzängste, keine Scheinselbständigkeit - wie Kunden aquirieren? (habe leider keine Vorzeigeprojekte) - Kundenkontakt nur per Mail möglich Ich habe mir Firmwareentwicklungjobs auf upwork.com angeschaut.. da scheint mir eher nichts zu holen. Was meint ihr dazu?
> + wenig Investition nötig für Firmwareentwicklung
Das könnte sich als Irrtum herausstellen.
Ein guter Rat: Investiere die Zeit in Dich und Deine SW-Karriere. Mache was externes nur, wenn es für Dich interessant ist, dann ist es auch egal, ob oder wie es bezahlt wird.
Bei den meisten Arbeitgebern ist eine Nebenbeschäftigung verboten, insbesondere wenn es die eigenen Entwicklung tangiert wie Hardware-/Softwareentwicklung. Zudem bekommst du steuerrechtliche Probleme, weil du mit deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerbelastung neu regeln musst. Ist also im Grunde ein Ding der Unmöglichkeit, sich neben dem Job selbständig zu machen. Man macht es entweder ganz oder lässt es sein.
Soweit ich weiß kann ein Arbeitgeber bei solchen (kleineren) Nebentätigkeiten nicht widersprechen und es gibt nur eine Anzeigepflicht. Man muss es den Arbeitgeber also nur mitteilen.
Der mit den vernachlaessigbaren Kosten stimmt leider nicht so ganz. Die Hardware benoetigt ein gewisses Umfeld um sich Firmware verpassen zu lassen. Gewisse spezialisiertere muss der Kunde zur Verfugung stellen, trivialere, nicht umbedingt guenstigere musst du selbst stellen. zB ein MSO, also ein 4 Kanal Oszilloskop mit vielleicht 16 digitalen Kanaelen. Du wirst Sensoren simulieren muessen, bestehende Sensoren taeuschen, Stellglieder simulieren, usw.
Gerald M. schrieb: > Soweit ich weiß kann ein Arbeitgeber bei solchen (kleineren) > Nebentätigkeiten nicht widersprechen und es gibt nur eine > Anzeigepflicht. Man muss es den Arbeitgeber also nur mitteilen. Da stimmt nicht. Man muss sich die Genehmigung vom Arbeitgeber für die Nebentätigkeit holen. Man muss bei dem Antrag sogar angeben wieviel Wochenstunden diese Nebentätigkeit ausgeübt wird.
Helmut S. schrieb: > Man muss sich die Genehmigung vom Arbeitgeber für die > Nebentätigkeit holen. Man muss bei dem Antrag sogar angeben wieviel > Wochenstunden diese Nebentätigkeit ausgeübt wird. Das ist richtig. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung allerdings nicht verweigern. Deshalb heißt das ganze "Anzeigepflicht". Achja: Helmut S. schrieb: > Da stimmt nicht. Doch tut es
:
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Er darf verweigern wenn es dafür triftige Gründe gibt. z.B für die Konkurrenz gearbeitet wird oder Firmenwissen verwendet wird die Arbeitsleistung nachweislich beeinträchtigt wird
Gerald M. schrieb: > Das ist richtig. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung allerdings nicht > verweigern. Deshalb heißt das ganze "Anzeigepflicht". https://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit "Eine Nebentätigkeit kann anzeigepflichtig bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. ... Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen."
Es ging hier um einen kleinen Nebenerwerb. Wer natürlich in der Zeit für die Konkurrenz arbeiten möchte, und so sein Firmenwissen weiter verkaufen möchte, dem kann das natürlich untersagt werden. Es gibt auch noch weitere Spitzfindigkeiten wenn der TO Beamter ist. Doch das brauch ihn bei seinem Vorhaben nicht stören. Mir ging es um die pauschale Falschaussage von "DummyNick".
Gerald M. schrieb: > Es ging hier um einen kleinen Nebenerwerb. Wer natürlich in der > Zeit für > die Konkurrenz arbeiten möchte, und so sein Firmenwissen weiter > verkaufen möchte, dem kann das natürlich untersagt werden. > Es gibt auch noch weitere Spitzfindigkeiten wenn der TO Beamter ist. > Doch das brauch ihn bei seinem Vorhaben nicht stören. Mir ging es um die > pauschale Falschaussage von "DummyNick". Du meinst etwa 450€-Job? Selbst da fragt dich dann dein Chef, wozu brauchst DU DENN das extra Geld? Hast du etwa eine Affäre nebenbei laufen?
Maddin schrieb: > > Du meinst etwa 450€-Job? Selbst da fragt dich dann dein Chef, wozu > brauchst DU DENN das extra Geld? > > Hast du etwa eine Affäre nebenbei laufen? Sportwagen? Immobilien? Altersvorsorge? Ganz ehrlich das kann ihm doch egal sein. Gibt vieles, wofür man Geld ausgeben kann.
Maddin schrieb: > Du meinst etwa 450€-Job? Selbst da fragt dich dann dein Chef, wozu > brauchst DU DENN das extra Geld? Wenn der Scheff halt so schlecht zahlt, brauchts ein Nebenjob...
Oszilloskop, JTAG/SWD Adapter, Logikanalyser etc. sind schon manchmal von Nöten. Insbesondere, wenn etwas nicht so funktioniert, wie erwartet. Alles nicht super-teuer, aber dürfte sich für einen Nebenverdienst nicht unbedingt lohnen. Mich würde Deine geringe Verfügbarkeit als Auftraggeber abschrecken. Wenn ich einen Job für ca. 80h zu vergeben hätte und Du mir vielleicht 10h die Woche verkaufen könntest, dann müsste ich bei Dir 8 Wochen warten und bekäme wahrscheinlich Deine müdesten Stunden der Woche. Sprich doch mal mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir eine Möglichkeit bieten könnte, mehr Geld zu verdienen. Wenn das als Vorbereitung zur Selbstständigkeit gedacht ist, würde ich versuchen, auf Halbtags umzusteigen und von da aus dann loszulegen.
Gerald M. schrieb: > Es ging hier um einen kleinen Nebenerwerb. Wer natürlich in der Zeit für > die Konkurrenz arbeiten möchte, und so sein Firmenwissen weiter > verkaufen möchte, dem kann das natürlich untersagt werden. Überlicherweise arbeitet man in so einem Fall ja nicht für Mitbewerber sondern für potentielle Kunden seines eigenen Arbeitgebers. Hier könnte also höchsten Argumentiert werden "man nehme dem Unternehmen die Kunden weg". Ich stelle mir das aber schwierig vor, wie man je nach Unternehemsgröße als Einzelperson eine Konkurrenz darstellen sollte. Weiterhin: Man verkauft kein Firmenwissen nur weil man seine Ingenieursleistung weiter verkauft. Erfahrung und Know-How, egal ob erst überhaupt durch die Tätigkeit beim Arbeitgeber erlangt, ist kein Firmenwissen. Sollte wirklich jemand in direktem Interessenskonflikt mit dem eigenen Arbeitgeber stehen bedarf das sicher eine Einzelprüfung durch einen Anwalt.
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