Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebenberuflich Firmware entwickeln / nebenberuflich Entwickler


von entfrickler (Gast)


Lesenswert?

Hi,

arbeitet hier jemand nebenberuflich als Entwickler?

Ich fände es interessant, mal in den selbständigen Bereich 
hineinzuschnuppern. Insbesondere Firmwareentwicklung kommt mir passend 
vor.


Ich arbeite 37.5h pro Woche als AN und habe sonst keine nennenswerten 
zeitlichen Verpflichtungen. Wäre es 35h IGM würde ich auf 40h gehen, bei 
uns wird positive Gleitzeit aber mit Freizeit ausgeglichen.

Ich habe jetzt 2.5 Jahre nach dem Studium rum als Embedded Entwickler, 
mache auch teilweise Firmware. Bin kein Experte, aber bei dem aktuellen 
Fachkräftemangel ( ;) ) sollte sich doch etwas für meinen derzeitigen 
Bruttostundenlohn von ~35 Euro finden lassen.


+ guter Zusatzverdienst möglich?
+ wenig Investition nötig für Firmwareentwicklung
+ da nebenberuflich: keine Existenzängste, keine Scheinselbständigkeit
- wie Kunden aquirieren? (habe leider keine Vorzeigeprojekte)
- Kundenkontakt nur per Mail möglich


Ich habe mir Firmwareentwicklungjobs auf upwork.com angeschaut.. da 
scheint mir eher nichts zu holen.

Was meint ihr dazu?

von Bürovorsteher (Gast)


Lesenswert?

> + wenig Investition nötig für Firmwareentwicklung

Das könnte sich als Irrtum herausstellen.

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Ein guter Rat: Investiere die Zeit in Dich und Deine SW-Karriere. Mache 
was externes nur, wenn es für Dich interessant ist, dann ist es auch 
egal, ob oder wie es bezahlt wird.

von DummyNick (Gast)


Lesenswert?

Bei den meisten Arbeitgebern ist eine Nebenbeschäftigung verboten, 
insbesondere wenn es die eigenen Entwicklung tangiert wie 
Hardware-/Softwareentwicklung.

Zudem bekommst du steuerrechtliche Probleme, weil du mit deinem 
Arbeitgeber die Lohnsteuerbelastung neu regeln musst.

Ist also im Grunde ein Ding der Unmöglichkeit, sich neben dem Job 
selbständig zu machen.

Man macht es entweder ganz oder lässt es sein.

von Gerald M. (gerald_m17)


Lesenswert?

Soweit ich weiß kann ein Arbeitgeber bei solchen (kleineren) 
Nebentätigkeiten nicht widersprechen und es gibt nur eine 
Anzeigepflicht. Man muss es den Arbeitgeber also nur mitteilen.

von Purzel (Gast)


Lesenswert?

Der mit den vernachlaessigbaren Kosten stimmt leider nicht so ganz. Die 
Hardware benoetigt ein gewisses Umfeld um sich Firmware verpassen zu 
lassen. Gewisse spezialisiertere muss der Kunde zur Verfugung stellen, 
trivialere, nicht umbedingt guenstigere musst du selbst stellen. zB ein 
MSO, also ein 4 Kanal Oszilloskop mit vielleicht 16 digitalen Kanaelen. 
Du wirst Sensoren simulieren muessen, bestehende Sensoren taeuschen, 
Stellglieder simulieren, usw.

von Helmut S. (helmuts)


Lesenswert?

Gerald M. schrieb:
> Soweit ich weiß kann ein Arbeitgeber bei solchen (kleineren)
> Nebentätigkeiten nicht widersprechen und es gibt nur eine
> Anzeigepflicht. Man muss es den Arbeitgeber also nur mitteilen.

Da stimmt nicht. Man muss sich die Genehmigung vom Arbeitgeber für die 
Nebentätigkeit holen. Man muss bei dem Antrag sogar angeben wieviel 
Wochenstunden diese Nebentätigkeit ausgeübt wird.

von Gerald M. (gerald_m17)


Lesenswert?

Helmut S. schrieb:
> Man muss sich die Genehmigung vom Arbeitgeber für die
> Nebentätigkeit holen. Man muss bei dem Antrag sogar angeben wieviel
> Wochenstunden diese Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Das ist richtig. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung allerdings nicht 
verweigern. Deshalb heißt das ganze "Anzeigepflicht".

Achja:

Helmut S. schrieb:
> Da stimmt nicht.

Doch tut es

: Bearbeitet durch User
von Volle (Gast)


Lesenswert?

Er darf verweigern   wenn es dafür triftige Gründe gibt.

z.B für die Konkurrenz gearbeitet wird
oder Firmenwissen verwendet wird
die Arbeitsleistung nachweislich beeinträchtigt wird

von Jack (Gast)


Lesenswert?

Gerald M. schrieb:
> Das ist richtig. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung allerdings nicht
> verweigern. Deshalb heißt das ganze "Anzeigepflicht".

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit
"Eine Nebentätigkeit kann anzeigepflichtig bzw. je nach Art der 
Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. ... Ebenso darf es 
nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und 
Nebentätigkeit kommen."

von Gerald M. (gerald_m17)


Lesenswert?

Es ging hier um einen kleinen Nebenerwerb. Wer natürlich in der Zeit für 
die Konkurrenz arbeiten möchte, und so sein Firmenwissen weiter 
verkaufen möchte, dem kann das natürlich untersagt werden.
Es gibt auch noch weitere Spitzfindigkeiten wenn der TO Beamter ist. 
Doch das brauch ihn bei seinem Vorhaben nicht stören. Mir ging es um die 
pauschale Falschaussage von "DummyNick".

von Maddin (Gast)


Lesenswert?

Gerald M. schrieb:
> Es ging hier um einen kleinen Nebenerwerb. Wer natürlich in der
> Zeit für
> die Konkurrenz arbeiten möchte, und so sein Firmenwissen weiter
> verkaufen möchte, dem kann das natürlich untersagt werden.
> Es gibt auch noch weitere Spitzfindigkeiten wenn der TO Beamter ist.
> Doch das brauch ihn bei seinem Vorhaben nicht stören. Mir ging es um die
> pauschale Falschaussage von "DummyNick".


Du meinst etwa 450€-Job? Selbst da fragt dich dann dein Chef, wozu 
brauchst DU DENN das extra Geld?

Hast du etwa eine Affäre nebenbei laufen?

von adam (Gast)


Lesenswert?

Maddin schrieb:
>
> Du meinst etwa 450€-Job? Selbst da fragt dich dann dein Chef, wozu
> brauchst DU DENN das extra Geld?
>
> Hast du etwa eine Affäre nebenbei laufen?

Sportwagen?
Immobilien?
Altersvorsorge?

Ganz ehrlich das kann ihm doch egal sein.
Gibt vieles, wofür man Geld ausgeben kann.

von Mach (Gast)


Lesenswert?

Maddin schrieb:
> Du meinst etwa 450€-Job? Selbst da fragt dich dann dein Chef, wozu
> brauchst DU DENN das extra Geld?
Wenn der Scheff halt so schlecht zahlt, brauchts ein Nebenjob...

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


Lesenswert?

Oszilloskop, JTAG/SWD Adapter, Logikanalyser etc. sind schon manchmal 
von Nöten. Insbesondere, wenn etwas nicht so funktioniert, wie erwartet. 
Alles nicht super-teuer, aber dürfte sich für einen Nebenverdienst nicht 
unbedingt lohnen.

Mich würde Deine geringe Verfügbarkeit als Auftraggeber abschrecken. 
Wenn ich einen Job für ca. 80h zu vergeben hätte und Du mir vielleicht 
10h die Woche verkaufen könntest, dann müsste ich bei Dir 8 Wochen 
warten und bekäme wahrscheinlich Deine müdesten Stunden der Woche.

Sprich doch mal mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir eine Möglichkeit 
bieten könnte, mehr Geld zu verdienen.

Wenn das als Vorbereitung zur Selbstständigkeit gedacht ist, würde ich 
versuchen, auf Halbtags umzusteigen und von da aus dann loszulegen.

von Mad (Gast)


Lesenswert?

Gerald M. schrieb:
> Es ging hier um einen kleinen Nebenerwerb. Wer natürlich in der Zeit für
> die Konkurrenz arbeiten möchte, und so sein Firmenwissen weiter
> verkaufen möchte, dem kann das natürlich untersagt werden.

Überlicherweise arbeitet man in so einem Fall ja nicht für Mitbewerber 
sondern für potentielle Kunden seines eigenen Arbeitgebers. Hier könnte 
also höchsten Argumentiert werden "man nehme dem Unternehmen die Kunden 
weg". Ich stelle mir das aber schwierig vor, wie man je nach 
Unternehemsgröße als Einzelperson eine Konkurrenz darstellen sollte.

Weiterhin: Man verkauft kein Firmenwissen nur weil man seine 
Ingenieursleistung weiter verkauft. Erfahrung und Know-How, egal ob erst 
überhaupt durch die Tätigkeit beim Arbeitgeber erlangt, ist kein 
Firmenwissen.

Sollte wirklich jemand in direktem Interessenskonflikt mit dem eigenen 
Arbeitgeber stehen bedarf das sicher eine Einzelprüfung durch einen 
Anwalt.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.