Hallo an alle. Ich hätte folgende Frage: Hat jemand von euch der in einem tarifgebundene Firma arbeitet, jemals den Tarifvertrag sehen können? Dabei meine ich nicht irgendwelche Powerpoints oder bunte Flyers. Ich meine das Echte Ding mit Paragrafen und allen Bestimmungen von A bis Z. In diesem alten Entgeltrahmen-Tarifvertrag von IGM erfährt man wie so ein Vertrag auszusehen hat: http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/m-tv-era-tv-2003-09-16.pdf Ich frage das aus jenem Grund, weil ich seit einiger Zeit versuche den in meiner Firma gültigen Tarifvertrag auswendig zu machen. Ich rede über ein DAX 30 Konzern. -Die Aussage unserer Personalabteilung ist, dass ich das nicht zugeschickt bekommen kann (obwohl laut mein Vertrag -wegen Tarifgebundenheit- die Metall- und Elektroindustrie Tarifverträge, -also IGM- auf mich geltend sind.) Ich sollte doch fragen zu bestimmten Themen direkt stellen. Wobei ich mich frage wie ich fragen über was stellen kann, was ich nicht lesen darf. -Ein Kollege ist Mitglied bei der IG Metall. Nachdem er sich auf www.igmetall.de eingeloggt hat, konnte er keinen einzigen Tarifvertrag einsehen. In der Häufig Gestellten Fragen Sektion war hingegen eine Antwort, dass er doch die für ihn zuständige IGM Geschäftsstelle persönlich aufsuchen sollte. Das hat ja natürlich den Gedanken erweckt, dass man es da auch nicht in die Hand gedrückt bekommt, selbst wenn man da erscheint. Interessant ist ja auch aus dem Tarifvertragsgesetz, § 8 TVG: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge sowie rechtskräftige Beschlüsse nach § 99 des Arbeitsgerichtsgesetzes über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 anwendbaren Tarifvertrag im Betrieb bekanntzumachen. Also in nicht juristisch deutsch: § 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Ich kann sicherlich sagen, bei uns im Betrieb wird dieses Gesetz nicht angewendet. Hat jemand von euch den gültigen Tarifvertrag im Betrieb an der Wand hängen, oder zumindest im Intranet erreichbar? Hat jemand den Tarifvertrag im pdf Form, oder ausgedruckt bekommen? Ich würde mich freuen wenn ihr eure Meinung zu dem Thema sagt. Danke
Haste keinen BR? In der Regel hängt sowas eben nicht öffentlich rum. Mein BR gab mir auf Nachfrsge das ganze als PDF. Bin natürlich auch Mitglied (in zweierlei Hinsicht)
Beitrag #5648047 wurde von einem Moderator gelöscht.
Tarif A. schrieb: > Hat jemand von euch den gültigen Tarifvertrag im Betrieb Rumhängen ist übertrieben. Dein Betriebsrat sollte ihn kennen und haben. Sonst habt Ihr falsch gewählt. Ein TarifVERTRAG wird üblicherweise immer mit der zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen, ein Betriebsvereinbarung wo die z.B. die Stechuhr hängt, kann der Betriebsrat machen. Beispiel IGM https://www.igmetall.de/tarifinfo-888.htm
Tarif A. schrieb: > Also in nicht juristisch deutsch: § 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, > die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im > Betrieb auszulegen. Nö, fürs Bekanntmachen reicht auf der betriebsversammlung vom Abschluss desselben zu berichten. Wahrscheinlich noch nie bei einer Betriebsversammlung dabei gewesen. PS: Das Gravitationsgesetz muss auch nicht an jeder Strassenecke ausgehangen sein und sorgt dennoch dafür das Hans GuckInDieLuft gehörig auf die Fr???? fällt.
Grundsätzlich wird ein Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt. Dein Ansprechpartner ist also die Gewerkschaft, die natürlich dafür gerne hätte, dass du Mitglied wirst. Schliesslich bezahlen die anderen Mitglieder dafür, dass die Tarifverträge ausgehandelt werden und gehen u. U dafür auch Streiken. Aber ansonsten sollte der Betriebsrat ein Exemplar haben, was du einsehen kannst. Gruß Axel
Danke für die Einsichten. Also ich bin jedes Mal bei der Betriebsversammlung dabei. Da erfahre ich Tatsächlich über Neuigkeiten. Aber mir wird ja nicht jedes Detail gesagt was in den Tarifvertrag ist. Es kann ja sein das sich meine Interessen sich nicht mit anderen überschneiden. Tatsächlich hat der Betriebsrat Stellung hinsichtlich einer bei uns geltenden Ergänzungstarifvertrag genommen. Es heißt, es ist nicht öffentlich, aber man könne es unter Aufsicht einsehen. Dieser Vertrag hat negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, weil es bestimmte Rechte kürzt. Wenn man es nicht Zuhause in aller Ruhe durchlesen kann, wie man es normalerweise mit Verträgen machen kann, dann stellt man sich schon Fragen. Was Naturgesetze betrifft, zum Glück muss man die nicht lernen. Anderseits sind die durch Menschen unveränderbar, und es werden keine Hürden gestellt, wenn man die tiefergreifend verstehen will. Um meine Motivation noch mal zum Ausdruck zu bringen. Wenn ich mindestens sowas in der Hand habe: https://www.baymevbm.de/Redaktion-(importiert-aus-CS)/04_Downloads/Downloads_2012/02_Tarif/2.1-Information-und-Rechtsprechung/Erl%C3%A4uterungen-zum-ERA-TV.pdf Dann erfahre ich zumindest auf Seite 26, Punkt 5 was meine Rechte sind, in dem Fall, wenn meine Leistungsbeurteilung schlechter ausfällt als das Jahr vorher. Schade ist nur, dass ich nicht in Bayern arbeite, und dass dieses Dokument nicht ganz aktuell ist. Wenn ich nun aber überhaupt nicht meine Rechte kenne, weil ich diese nicht Zuhause in aller Ruhe lesen kann, dann bin ich auf andere angewiesen. In dem genannten Beispiel, wenn meine Leistung schlecht beurteilt wird, müsste ich zum Betriebsrat gehen um Rat und Tat zu fragen. Wenn ich meine Rechte kenne, dann kann ich ein Bürger sein, und meine Rechte selbst durchsetzen. Ich denke das ist ein wichtiger Unterschied. Da solche Verträge ziemlich lang sind, kann ich die natürlich nicht auswendig lernen, deswegen erachte ich es als wichtig unbegrenzten Zugang dazu zu haben. An Berufsrevolutionär: Der Betriebsrat ist nicht mein Arbeitgeber. § 8 TVG: bezieht sich auf den Arbeitgeber. Dass der Betriebsrat über irgendwas Berichtet bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber seine Pflichten gemäß § 8 TVG erfüllt hat. An Dr. Seltsam: Das ist toll, muss ein Prima Laden sein. An Rudi Radlos: Genau, der Unterschied zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ist wichtig. Das erste wird über dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. §77 Abs. 2 BetrVG: „…Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.“ Auch hier fordert der Gesetzgeber Transparenz, aber zugegebenerweise härter als im § 8 TVG für den Tarifvertrag. An Axel L.: Einsehen ist gut, aber ich bin halt kein Jurist. Wie käme ich zur Möglichkeit es mit meinem Anwalt durchzugehen. Beim Betriebsrat hocken ja auch nur Ingenieure und Fließbandarbeiter, die gewählt worden sind. Ich denke nicht, dass die mich in aller Hinsicht korrekt beraten können.
Tarif A. schrieb: > Danke für die Einsichten. > > An Axel L.: > Einsehen ist gut, aber ich bin halt kein Jurist. Wie käme ich zur > Möglichkeit es mit meinem Anwalt durchzugehen. Beim Betriebsrat hocken > ja auch nur Ingenieure und Fließbandarbeiter, die gewählt worden sind. > Ich denke nicht, dass die mich in aller Hinsicht korrekt beraten können. Der Betriebsrat kann Dich aber reinsehen lassen und evtl. eine Kopie der relevanten Seiten machen. Wobei die, wenn die sich mit dem Thema vor kurzem befasst waren, sicher jemanden haben, der sich in das Thema eingearbeitet hat, oder die evtl. auch schon mit einem Anwalt darüber gesprochen haben. Übrigens: Nur weil das Ergebniss der BV Dir nicht gefällt, heisst das nicht, dass die Betriebsratsmitglieder keine Ahnung haben. Manchmal liegt es auch am Vorsitzenden der Einigungsstelle. Gruß Axel
Tarif A. schrieb: > Ich denke nicht, dass die mich in aller Hinsicht korrekt beraten können. Jeder bekommt genau den Betriebsrat, den er gewählt hat! Wenn Du meinst es besser zu können, lass Dich wählen. Du kannst Deine BR-Kollegen aber auch unterstützen!
Auch wenn mich jetzt sicher einige Leute steinigen wollen, gilt der Tarifverträge streng genommen nur für Arbeitnehmer, die der entsprechenden Gewerkschaft beigetreten sind. Entsprechend auch nur für die Arbeitgeber (Betriebe), die dem entsprechend Arbeitgeber-Verband angehören. Steht so auch immer am Anfang der einzelnen Verträge zwischen Arbeitgeber-Verband und Gewerkschaft. Falls der TO also die Regelungen des Tarifvertrages garantiert auf sich angewendet haben möchte, bleibt ihm nichts anderes übrig, als einer Gewerkschaft beizutreten, die mit dem entsprechenden Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Es soll aber auch Arbeitsverträge geben, wo der geltende Tarifvertrag als bindend aufgeführt ist. Dann gilt er natürlich auch ohne Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Ob das natürlich ein Arbeitgeber so kleinkariert handhabt, ist fraglich. Damit würde er ja die gesamte Mannschaft in die Arme der Gewerkschaft treiben. Und ob er das denn will, ...? Und dann bleibt natürlich noch die hier oft vorgebrachte Frage: Schon mal eine Suchmaschine deiner Wahl befragt. Im großen "Zwischen-Netz" findet sich so manches. Auch Tarifverträge. Grüße Hoschti
Ich würde mich auch erst einmal an den Betriebsrat wenden. Sehr interessant, dass hier so verheimlicht wird. oszi40 schrieb: > Jeder bekommt genau den Betriebsrat, den er gewählt hat! Wenn Du meinst > es besser zu können, lass Dich wählen. Klar, jeder der die für ihn geltenden Regelungen wissen möchte, soll doch Betriebsrat werden...
Jan H. schrieb: > Klar, jeder der die für ihn geltenden Regelungen wissen möchte, soll > doch Betriebsrat werden... Wenn Du eine Nase gewählt hast, dann beklage Dich nicht! Hilf ihm!
> Der Betriebsrat
Ihr habt allesamt die Differenzierung zwischen Tarifvertragsparteien und
Betriebrat (BR) nicht verstanden!
Laut Gesetz ist der BR unabhängig. In der Realität ist er meistens mit
Kollegen besetzt, die auch Mitglied der Gewerkschaft sind und von dieser
geschult werden - aber es ist eben keine Vorgabe.
Eine Betriebsversammlung, die laut Gesetz regelmäßig abzuhalten ist,
gehört dem Betriebsrat, ein (meist) anwesender Vertreter der
Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden, weil er nicht
zur Firma gehört.
Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft
ausgehandelt, der Betriebrat hat dabei keinerlei Mitspracherecht.
Wie komme ich darauf: Ich war in einem Laden, wo über einen
Sanierungstarifvertrag gesprochen wurde / wird, das macht die
Gewerkschaft, der BR ist dabei nicht anwesend. Eine zufällige
Überdeckung kann eintreten, wenn zufällig ein BR-Mitglied auch als
Gewerkschaftler in der örtlichen Tarifkommission aktiv ist.
Das heisst: Ansprechpartner sind die im Betrieb vorhandenen
Vertrauensleute, nicht der Betriebsrat. Diese achten natürlich darauf,
ihre Publikationen nur an organisierte Kollegen auszuliefern.
Und weiter oben schon genannt: Der Tarifvertrag ist nur für Mitarbeiter
bindend, die in der Gewerkschaft sind. Im realen Leben wird der
Arbeitgeber sich nicht darauf berufen, das gibt nämlich Unruhe und
fördert den Organisationsgrad, an beidem hat er kein Interesse.
Also: Tarif A. möge sich an die Gewerkschaft bzw. deren Vertrauensleute
wenden.
Die Tarifverträge sind online zu finden. Schau mal z.b. hier http://www.bw.igm.de/tarife/thema.html?id=28
Von tarifverträgen profitieren wollen, aber nicht in der gewerkschaft sein...
Hoschti schrieb: > Auch wenn mich jetzt sicher einige Leute steinigen wollen, gilt der > Tarifverträge streng genommen nur für Arbeitnehmer, die der > entsprechenden Gewerkschaft beigetreten sind. Entsprechend auch nur für > die Arbeitgeber (Betriebe), die dem entsprechend Arbeitgeber-Verband > angehören. Steht so auch immer am Anfang der einzelnen Verträge zwischen > Arbeitgeber-Verband und Gewerkschaft. Falls der TO also die Regelungen > des Tarifvertrages garantiert auf sich angewendet haben möchte, bleibt > ihm nichts anderes übrig, als einer Gewerkschaft beizutreten, die mit > dem entsprechenden Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag ausgehandelt > hat. Was aber nichts damit zu tun hat dass der Betrieb diese Verträge jedem zugänglich machen muss für den diese Verträge gelten. Und wenn der Betrieb diese Verträge auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder gelten lässt dann müssen die das natürlich auch lesen dürfen. Es geht ja gar nicht um die Frage ob und für wen er gilt. Das ist ja beim TE alles geklärt. Es geht um den Inhalt. Aber ich verstehe das Problem auch nicht wirklich. Bei IGM sind alle Tarifverträge runterladbar. Für jeden öffentlich als PDF. > Von tarifverträgen profitieren wollen, aber nicht in der gewerkschaft > sein... Zu teuer. 1% vom Brutto ist viel zu happig. 3-5 EUR im Monat würde ich noch mitmachen. 75 EUR sicher nicht. Davon kann man sich Internet, Telefon, Netflix, Amazon Prime und noch ab und zu nen Callgirl leisten. Das ist absolut viel zu teuer um einen Gewerkschaftswasserkopf zu finanzieren. Ähnlich GEZ. Zwar nur ca 20 EUR aber trotzdem. Die Relationen passen da einfach nicht. 1-3 EUR wäre hier ok.
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Cyblord -. schrieb: > Zu teuer. 1% vom Brutto ist viel zu happig. Erstens das und wenn man sich zurückerinnert wie damals die Umstellung auf IGM lief nur damit die Türgummifestklopfer ein paar Euros mehr einsacken können, bedankt man sich als hochqualifizierter Leistungsträger entsprechend dafür.
Manfred schrieb: >> Der Betriebsrat > > Eine Betriebsversammlung, die laut Gesetz regelmäßig abzuhalten ist, > gehört dem Betriebsrat, ein (meist) anwesender Vertreter der > Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden, weil er nicht > zur Firma gehört. > Nee. Nicht ganz. Kan versucht werden, aber das bringt keiner Seite irgendwas. Wer wie eingeladen wird und wer bzgl. einer Betriebsversammlung nach BetrVG 42 ff. das Hausrecht hat steht ebenda (bzw. in den Kommentaren zum BetrVG). Zu den Mitgliedern von Verbänden: §46 https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__46.html Zum Tarifvertrag: Einfach die Gewerkschaft danach fragen (eigentlich müsste der online mit seine Mitgliederzugang einsehbar sein?). Bei der IGM findet man auch den Juristen, der einem eventuell das Kunstwerk erklären kann. Der BR hat nur begrenzt mit einem TV zu tun - Vertragspartner sind Gewerkschaft und Arbeitgeber (bzw. dessen Verband). Und: Normenpyramide beachten, TV steht über Betriebsvereinbarung und die steht über den Arbeitsvertrag (Aber: Günstigerprinzip wenn objektive Schlechterstellung durch übergeordneten Vertrag). Dass der TV auch für Arbeitnehmer gilt, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, ergibts sich schlichtweg aus der Tatsache, dass der AG natürlich nicht wissen (ahnen ist nicht wissen) kann, wer Gewerkschaftsmitglied ist. Und: Würde er Nichtmitglieder schlechter bezahlen, hätte er in kurzer Zeit einen recht hohen Organisationsgrad in seiner Bude. Das will er sicher nicht.
Abradolf L. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > Zu teuer. 1% vom Brutto ist viel zu happig. > > Erstens das und wenn man sich zurückerinnert wie damals die Umstellung > auf IGM lief nur damit die Türgummifestklopfer ein paar Euros mehr > einsacken können, bedankt man sich als hochqualifizierter > Leistungsträger entsprechend dafür. "Türgummifestklopfer" ist ein geschützter Begriff von Heiner, dem Dipl.-Inf. (FH) von der schwäbischen Alb mit Frauenproblem. Darfst du den hier einfach so verwenden? Im Übrigen würde ich mich nicht als "hochqualifizierten Leistungsträger", du etwa? Letzteres klingt ganz schön dekadent, als wenn Facharbeiter keine wertvolle Leistung erbringen würden.
Tarif A. schrieb: > Ich frage das aus jenem Grund, weil ich seit einiger Zeit versuche den > in meiner Firma gültigen Tarifvertrag auswendig zu machen. Ich rede über > ein DAX 30 Konzern. Na ja, auswendig brauchst Du den nicht zu lernen. Es reicht wenn Du den kennst. Wenn nicht gerade Freitag wäre würde ich zu Google raten ... :-) Es wird immer blöder :-)
MeierKurt schrieb: >> Eine Betriebsversammlung, die laut Gesetz regelmäßig abzuhalten ist, >> gehört dem Betriebsrat, ein (meist) anwesender Vertreter der >> Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden, weil er nicht >> zur Firma gehört. > Nee. Nicht ganz. Kan versucht werden, aber das bringt keiner Seite > irgendwas. > > Wer wie eingeladen wird und wer bzgl. einer Betriebsversammlung nach > BetrVG 42 ff. das Hausrecht hat steht ebenda (bzw. in den Kommentaren > zum BetrVG). Danke für Deine Korrektur, ich habe da etwas verwechselt. Der BR bestimmt, wen er einlädt, der AG hat da nichts zu melden. Deine restlichen Ausführungen decken sich weitgehend mit dem, was ich geschrieben habe.
Vielen Dank an die hilfreiche Diskussion. An ZuGast: Dein Link ist echt Gold Wert. Vielen Dank. Anbei muss ich leider sagen, dass ich im Bundesland Hessen Arbeite, und die meisten Verträge von der Seite fangen im §1 mit dem folgenden an: 1.1 Dieser Tarifvertrag gilt: 1.1.1 räumlich: für das Land Baden-Württemberg mit den Tarifgebieten Nordwürttemberg/Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden. Die unterschiede sind womöglich nicht groß zwischen den Bundesländern, aber es gibt sie leider. An Jan H: Danke für die beistehenden Worte. An Manfred: Interessante erläuterung, danke. Ich habe tatsächlich mit einem Vertrauensmann reden können. Selbst er meinte, man könne nicht die auf uns geltenden Verträge von der Webseite ziehen, selbst wenn man IGM Mitglied ist. Vielleicht ist es ja ein Bundesland problem? An Cyblord : Ich verspreche hier, wenn jemand die in Hessen gültigen IGM Tarifverträge mir linkt, den schicke ich ein Kasten Bier zu. Ehrenwort. Es ist ja wichtig die sehen zu können, die räumlich auf mich gelten (siehe oben Antwort an ZuGast) An Dieter F. Wie gesagt, ich bin am ende meines googlen können. Ich schicke denjenigen ein Kasten Bier zu, der mir die hessischen Tarifverträge findet. Also normalerweise kann ich selbst googlen. Aber ich finde kein einziges Dokument mit dem Thema: Manteltarifvertrag für Beschäftigte, dass ein Geltungsbereich in Hessen hat.
Tarif A. schrieb: > Ich verspreche hier, wenn jemand die in Hessen gültigen IGM > Tarifverträge mir linkt, den schicke ich ein Kasten Bier zu. Ehrenwort. Nach Hawaii? Spaß beiseite: Der TV wird üblicherweise in einem Bundesland abgeschlossen und später von weiteren einfach übernommen. Frag Deine Gewerkschaft. Die weiß das genauer.
> Re: Tarifvereinbarung nie gesehen
Braucht man als AT-ler auch nicht !
"Trollalarm" absolut nicht, das in ein wichtiges Thema was unbedingt mal mehr publik gemacht werden muss. Egal welche Gewerkschaft: So etwas gehört, für Jedermann einsehbar auf die jeweilige Homepage zum Barrierefreien Download. Erst beim Betriebsrat eine Audience bekommen (manche sind da echt abgehoben...) und nur Einsicht bekommen ist absolut nicht genug. Jemand
Hallo "Jeder bekommt genau den Betriebsrat, den er gewählt hat! Wenn Du meinst es besser zu können, lass Dich wählen." Zumindest bei uns (und nein es gibt hier keine Details) aber wohl auch bei vielen anderen ab einer bestimmten Betriebsgröße ist das eben nicht so: Man wählt eine Liste - wer da drin steht aber vor allem am welchen Listenplatz die jeweilige gewünschte Person ("Nase") einnimmt kann man nicht wirklich beeinflussen. Dass ist zumindest bei unserer Abteilung ein echtes Problem ("Die Nase")das so weit ausgeufert ist das in Zweifelsfall schon mal auf den zuständigen Mann einer anderen Abteilung zurück gegriffen wird. Direktwahl ("Nasenwahl")ist bei uns - bzw. den entsprechenden Gewerkschaften die es bei uns vertreten sind leider nicht vorgesehen und über den Einfluss von Einzelkandidaten braucht man gar nicht zu reden - da muss in der Praxis (leider) doch schon mehr hinterstehen - besonders wenn es sich wie bei uns um einen Betrieb handelt der relativ direkt von Kommunalen und somit politischen Entscheidungen abhängig ist und auch "etwas" Größer ist als die "Ingenieurbuden" wo wohl recht viele der Forennutzer hier arbeiten. Jemand
Tarif A. schrieb: > An Dieter F. > Wie gesagt, ich bin am ende meines googlen können. Ich schicke > denjenigen ein Kasten Bier zu, der mir die hessischen Tarifverträge > findet. Wo bekomme ich meine Tarifverträge im Wortlaut? Die IG Metall ist bundesweit mit etwa 155 Geschäftsstellen regional vertreten. Dort bekommen Mitglieder die für sie gültigen Tarifverträge. https://www.igmetall.de/view_ogs_suche.htm Außerdem https://www.igmetall.de/metall-und-elektro-monatsentgelte-907.htm (incl. Hessen)
Ich habe den Tarifvertrag von der Personalabteilung bekommen (auch wenn die HR heißt). Die sind auch dafür zuständig. Du hast einen Vertrag mit einem Unternehmen und ein Recht darauf alles einzusehen was Bestandteil des Vertrages ist. Bei uns heißt es offiziell man darf den Tarifvertrag nur vor Ort einsehen, aber als ich vor ein paar Jahren mal danach gefragt habe, wurde mir auch mehrere PDFs geschickt. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wirklich warum hier dauernd von der IG-Metall gelabert wird. Die hat den Vertrag zwar auch, weil sie ihn ausgehandelt hat, aber der Arbeitgeber hat natürlich alle Vertragsbestandteile offenzulegen.
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Bearbeitet durch User
Jemand schrieb: > Egal welche Gewerkschaft: So etwas gehört, für Jedermann einsehbar auf > die jeweilige Homepage zum Barrierefreien Download. Volle Zustimmung. In Ö haben wir eine ähnliche Vorgehensweise - nur nennen wir den Tarifvertrag "Kollektivvertrag" (KV). Selbstverständlich ist der KV in vollem Wortlaut frei einsehbar. Hier bspw. der aktuell gültige KV der Metaller: https://www.gpa-djp.at/cs/Satellite?blobkey=id&blobwhere=1342641632012&blobheadername2=content-disposition&blobheadername1=content-type&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D944%2F372%2Fmetallgewerbe_2018_ang_netz_07022018.pdf&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobcol=urldata&blobtable=MungoBlobs&site=A03 (Tinyurl: yckubsxm) Sollten Tarifverträge in DE tatsächlich nicht frei einsehbar sein, solltet ihr Arbeitnehmer das vielleicht einmal durchsetzen. Es geht ja nicht nur um Mindest-Gehälter, sondern auch um Details zu Vergütungen für Dienstreisen, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen, Sonderurlaube, etc.
Jemand schrieb: > So etwas gehört, für Jedermann einsehbar auf > die jeweilige Homepage zum Barrierefreien Download Nein. Und das aus gutem Grund. Wenn Du in der Gewerkschaft bist - und nur dann gilt rechtlich für dich der Tarifvertrag ohne auf die Gnade deines Arbeitgebers angewiesen zu sein - kannst Du ihn einfach herunterladen. Die Anmeldedaten erhältst Du bei Eintritt in die Gewerkschaft. Ansonsten gilt: es ist absolut unsozial die Vorteile des Tarifs haben zu wollen aber die Kosten der "Allgemeinheit" der Mitglieder aufdrücken zu wollen.
Hallo Ansonsten gilt: es ist absolut unsozial die Vorteile des Tarifs haben zu wollen aber die Kosten der "Allgemeinheit" der Mitglieder aufdrücken zu wollen. Das eine (den Inhalt kann ich zustimmen) hat mit den einen aber wenig zu tun. Es geht teilweise um sehr detaillierte Fragen die nur bestimmte Abteilungen, manchmal sogar nur Teilbereiche (z.B Arbeitszeitmodelle) innerhalb der Abteilung betreffen. Darüber, ohne die Pferde scheu zu machen (keine schlafenden Hunde wecken - es ist in der Praxis leider so....) sich ganz privat zu informieren wäre (ist) schon sehr wichtig. Außerdem: Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist definitiv teuer, da sollte es eben ganz genau möglich sein nach zu sehen was diese Mitgliedschaft genau mir (dir) in Detail bringt - auch ist es interessant genau zu wissen wie es in anderen Abteilungen (Betriebsbereiche) bei wichtigen Details ausschaut und eventuell den örtlichen Betriebsrat (soweit der seine Arbeit auch macht...) auf, eventuell nur scheinbare, Ungerechtigkeiten an zu sprechen. Auch Kleinvieh macht "Mist" und es gibt durchaus noch andere wichtige Parameter außerhalb der Bezahlung. Nochmal: Es gibt halt auch größere Betriebe mit mehr als <50 Mitarbeiter die "einfach" nur was Produzieren und Dienstleistungen direkt für die Kunden anbieten, ab einer schwammigen Grenzen von Mitarbeitern und wenn zwangsweise die Politik und öffentliche Gelder mit hinein spielen ist die Theorie und Praxis bezüglich des (der) Betriebsräte doch etwas weiter auseinander als es auf den Papier erscheint... Jemand
Dr. Seltsam schrieb: > Haste keinen BR? > > In der Regel hängt sowas eben nicht öffentlich rum. > Mein BR gab mir auf Nachfrsge das ganze als PDF. Bin natürlich auch > Mitglied (in zweierlei Hinsicht) Finde ich gut, dass du Mitglied in der IG Metall bist und dich persönlich im Betriebsrat engagierst! Daumen hoch, macht dich sympathisch.
tim schrieb: > Nein. Und das aus gutem Grund. Wenn Du in der Gewerkschaft bist - und > nur dann gilt rechtlich für dich der Tarifvertrag ohne auf die Gnade > deines Arbeitgebers angewiesen zu sein - kannst Du ihn einfach > herunterladen. Die Anmeldedaten erhältst Du bei Eintritt in die > Gewerkschaft. > Ansonsten gilt: es ist absolut unsozial die Vorteile des Tarifs haben zu > wollen aber die Kosten der "Allgemeinheit" der Mitglieder aufdrücken zu > wollen. Wer will schon freiwillig einer Erpressergemeinschaft beitreten? "Einsicht in Tarif nur gegen Eintritt/Geld". Viel zu teuer dafür.
asdfsadf schrieb: > Viel zu teuer dafür. Du wirst Dich wundern, wer bei Streik Streikgeld bekommt: Nur Mitglieder!
tim schrieb: > Nein. Und das aus gutem Grund. Wenn Du in der Gewerkschaft bist - und > nur dann gilt rechtlich für dich der Tarifvertrag ohne auf die Gnade > deines Arbeitgebers angewiesen zu sein - kannst Du ihn einfach > herunterladen. Sollte der TV nur für Mitglieder gelten, dann wäre das schon in Ordnung. Ist der AG aber so gnädig, ihn für alle Angestellten einzusetzen, so sollte er auch für alle verfügbar sein.
Susi Sorglos schrieb: > asdfsadf schrieb: >> Viel zu teuer dafür. > > Du wirst Dich wundern, wer bei Streik Streikgeld bekommt: Nur > Mitglieder! Deshalb einfach nicht streiken.
Susi Sorglos schrieb: >> Viel zu teuer dafür. > Du wirst Dich wundern, wer bei Streik Streikgeld bekommt: Nur Mitglieder! Pro Streikwoche das 12..14-fache des Monatsbeitrages. Wie oft wird in der Elektroindustrie gestreikt - ich entsinne mich über rund 40 Jahre an keinen, der mich betroffen hätte. Würde man den Monatsbeitrag aufs Sparbuch tragen, könnte man auf je knapp 5 Jahre einen ganzen Monat Streikgeld selbst abdecken, das Argument zählt also nicht. Ein Problem bereiten mir einige politische Ziele der Gewerkschaften, die ich nicht finanzieren will und akzeptiere Kollegen, die das ähnlich sehen. Wenn monatlich die rote Postille "Metall Zeitung" im Briefkasten steckt, habe ich bei einigen Themem regelmäßig Hassanfälle. Interessant wird das, wenn die Firma verkauft wird und der neue Inhaber wilde Sau spielt, wie vor knapp 10 Jahren bei einem Baumaschinenhersteller. Suche nach "IGM Atlas Delmenhorst". Ein ähnliches Szenario durfte ich vor einigen Jahren in 'meiner' Elektronikbude befürchten und habe mich durchgerungen, doch noch in die IGM einzutreten. Zum Glück ließ sich der neue Inhaber einbremsen und ist der Tarifgemeinschaft beigetreten. Natürlich ist ihm nicht entgangen, dass der Organisationsgrad seines Ladens binnen weniger Monate deutlich gestiegen ist und Krawall drohte. Einen direkt in Euro spürbaren Vorteil habe ich davon nicht erfahren, dennoch machte es Sinn - trotz der relativ hohen Beiträge. Also, Susi Sorglos, überlege Dir andere Argumente, Leute in die Mitgliedschaft zu locken!
Cyblord -. schrieb: > Deshalb einfach nicht streiken. Vor allem, welchen Hebel hat denn ein streikender Ing.? Vllt. wird ne Projektdeadline etwas nach hinten geschoben oder ein Feature gestrichen, das wars aber auch schon; eher hat man hinterher noch mehr Arbeit aufm Tisch. In der Produktion / Fertigung sieht das freilich anders aus, wenn das Band still steht und dort stündlich richtge Summen verbrennen.
An Jemand: Danke für die mitfühlende Worte. An Dieter F. Ich bleibe am Ball dran und schaue ob der Kollege der Mitglied ist, den Vertrag bekommt. An Der C: Das habe ich auch mal gedacht. Wie ich feststellen musste gibt mein Arbeitgeber die Tarifverträge sogar nach Expliziter Nachfrage nicht raus. Sogar nicht mal den Bundesweit einzigartigen Sanierungsvertrag, der bei uns gültig ist. Siehe die Lage von einer anderen Perspektive geschildert: https://www.juraforum.de/forum/t/negative-auswirkung-wegen-einem-ergaenzungstarifvertrag.641701/#post-1780431 An John D: Genau, ich habe mich mal in Wien umgeschaut, welche Arbeitsmöglichkeiten es dort gibt, und diesen Vertrag in Nullkommanix gefunden. An tim: Also wie schon geschrieben, der IGM Mitglied Kollege von mir hat sich eingeloggt, aber den Vertrag nie gefunden. Er solle sich zu der Geschäftsstelle direkt wenden, hieß es. Ich sage nicht dass es ihm nicht klappen würde an den Vertrag zu kommen, aber trivial ist es nicht mal für Mitglieder. An Jan H. Und den Ergänzungstarifvertrag/Sanierungsvertrag sollte der Arbeitgeber halt sowieso rausrücken, den wir haben. Siehe link im Antwort zu “Der C” An Manfred : Interessanter Beitrag, danke. An Abradolf L.: Guter Punkt, nach dem Warnstreik wo ich mitgemacht habe, bin ich halt trotzdem so lange geblieben, bis ich mit gutem gewissen aufstehen konnte.
Was hilft der Vertrag, wenn die Firma nicht nach Tarif zahlt? Was hilft der Vertrag, wenn die Firma im Tarif variable Anteile drin hat und dann trickst, um sie nicht zu zahlen? Was hilft der Vertrag, wenn der Teamleiter bewertet wie gut man ist und man eine nicht so optimale Bewertung bekommt, weil man ihm klipp und klar gesagt hat, dass man nicht mit ihm ausgehen will?
Beitrag #5863739 wurde von einem Moderator gelöscht.
Toni Tester schrieb im Beitrag #5863739: > wonach Jeder - vollkommen unabhängig von Industrie, Wohn-/Arbeitsort, > Staatszugehörigkeit, Ausbildung und gesammelter Berufserfahrung endlich > das Gleiche verdient! "Können" da fehlt das "Können"! Ich kenne ein paar, die haben bei den Parametern deiner Aufzählung die selben Werte wie ich. Nur "können" sie ganz offenbar nicht das Selbe, womit sich schon wieder Unterschiede einstellen würden. Böse Welt. BTW: es kommt im realen Leben gar nicht so sehr drauf an, was man "verdient", sondern was man tatsächlich "bekommt"...
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