Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Tarifvereinbarung nie gesehen


von Tarif A. (tarifarbeiter)


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Hallo an alle.

Ich hätte folgende Frage:
Hat jemand von euch der in einem tarifgebundene Firma arbeitet, jemals 
den Tarifvertrag sehen können?

Dabei meine ich nicht irgendwelche Powerpoints oder bunte Flyers. Ich 
meine das Echte Ding mit Paragrafen und allen Bestimmungen von A bis Z.
In diesem alten Entgeltrahmen-Tarifvertrag von IGM erfährt man wie so 
ein Vertrag auszusehen hat: 
http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/m-tv-era-tv-2003-09-16.pdf


Ich frage das aus jenem Grund, weil ich seit einiger Zeit versuche den 
in meiner Firma gültigen Tarifvertrag auswendig zu machen. Ich rede über 
ein DAX 30 Konzern.

-Die Aussage unserer Personalabteilung ist, dass ich das nicht 
zugeschickt bekommen kann (obwohl laut mein Vertrag -wegen 
Tarifgebundenheit- die Metall- und Elektroindustrie Tarifverträge, -also 
IGM- auf mich geltend sind.)
Ich sollte doch fragen zu bestimmten Themen direkt stellen. Wobei ich 
mich frage wie ich fragen über was stellen kann, was ich nicht lesen 
darf.

-Ein Kollege ist Mitglied bei der IG Metall. Nachdem er sich auf 
www.igmetall.de eingeloggt hat, konnte er keinen einzigen Tarifvertrag 
einsehen. In der Häufig Gestellten Fragen Sektion war hingegen eine 
Antwort, dass er doch die für ihn zuständige IGM Geschäftsstelle 
persönlich aufsuchen sollte.
Das hat ja natürlich den Gedanken erweckt, dass man es da auch nicht in 
die Hand gedrückt bekommt, selbst wenn man da erscheint.

Interessant ist ja auch aus dem Tarifvertragsgesetz, § 8 TVG:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Betrieb anwendbaren 
Tarifverträge sowie rechtskräftige Beschlüsse nach § 99 des 
Arbeitsgerichtsgesetzes über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 anwendbaren 
Tarifvertrag im Betrieb bekanntzumachen.

Also in nicht juristisch deutsch: § 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, 
die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im 
Betrieb auszulegen.

Ich kann sicherlich sagen, bei uns im Betrieb wird dieses Gesetz nicht 
angewendet.

Hat jemand von euch den gültigen Tarifvertrag im Betrieb an der Wand 
hängen, oder zumindest im Intranet erreichbar?
Hat jemand den Tarifvertrag im pdf Form, oder ausgedruckt bekommen?

Ich würde mich freuen wenn ihr eure Meinung zu dem Thema sagt.
Danke

von Dr. Seltsam (Gast)


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Haste keinen BR?

In der Regel hängt sowas eben nicht öffentlich rum.
Mein BR gab mir auf Nachfrsge das ganze als PDF. Bin natürlich auch 
Mitglied (in zweierlei Hinsicht)

Beitrag #5648047 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rudi Radlos (Gast)


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Tarif A. schrieb:
> Hat jemand von euch den gültigen Tarifvertrag im Betrieb

Rumhängen ist übertrieben. Dein Betriebsrat sollte ihn kennen und haben. 
Sonst habt Ihr falsch gewählt. Ein TarifVERTRAG wird üblicherweise immer 
mit der zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen, ein Betriebsvereinbarung 
wo die z.B. die Stechuhr hängt, kann der Betriebsrat machen. Beispiel 
IGM https://www.igmetall.de/tarifinfo-888.htm

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Tarif A. schrieb:
> Also in nicht juristisch deutsch: § 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber,
> die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im
> Betrieb auszulegen.

Nö, fürs  Bekanntmachen reicht auf der betriebsversammlung vom Abschluss 
desselben zu berichten. Wahrscheinlich noch nie bei einer 
Betriebsversammlung dabei gewesen.

PS:
Das Gravitationsgesetz muss auch nicht an jeder Strassenecke ausgehangen 
sein und sorgt dennoch dafür das Hans GuckInDieLuft gehörig auf die 
Fr???? fällt.

von Axel L. (axel_5)


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Grundsätzlich wird ein Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und 
Arbeitgeber ausgehandelt.

Dein Ansprechpartner ist also die Gewerkschaft, die natürlich dafür 
gerne hätte, dass du Mitglied wirst. Schliesslich bezahlen die anderen 
Mitglieder dafür, dass die Tarifverträge ausgehandelt werden und gehen 
u. U dafür auch Streiken.

Aber ansonsten sollte der Betriebsrat ein Exemplar haben, was du 
einsehen kannst.

Gruß
Axel

von Tarif A. (tarifarbeiter)


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Danke für die Einsichten.

Also ich bin jedes Mal bei der Betriebsversammlung dabei. Da erfahre ich 
Tatsächlich über Neuigkeiten. Aber mir wird ja nicht jedes Detail gesagt 
was in den Tarifvertrag ist. Es kann ja sein das sich meine Interessen 
sich nicht mit anderen überschneiden.

Tatsächlich hat der Betriebsrat Stellung hinsichtlich einer bei uns 
geltenden Ergänzungstarifvertrag genommen. Es heißt, es ist nicht 
öffentlich, aber man könne es unter Aufsicht einsehen.
Dieser Vertrag hat negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, weil es 
bestimmte Rechte kürzt. Wenn man es nicht Zuhause in aller Ruhe 
durchlesen kann, wie man es normalerweise mit Verträgen machen kann, 
dann stellt man sich schon Fragen.

Was Naturgesetze betrifft, zum Glück muss man die nicht lernen. 
Anderseits sind die durch Menschen unveränderbar, und es werden keine 
Hürden gestellt, wenn man die tiefergreifend verstehen will.



Um meine Motivation noch mal zum Ausdruck zu bringen.

Wenn ich mindestens sowas in der Hand habe: 
https://www.baymevbm.de/Redaktion-(importiert-aus-CS)/04_Downloads/Downloads_2012/02_Tarif/2.1-Information-und-Rechtsprechung/Erl%C3%A4uterungen-zum-ERA-TV.pdf
Dann erfahre ich zumindest auf Seite 26, Punkt 5 was meine Rechte sind, 
in dem Fall, wenn meine Leistungsbeurteilung schlechter ausfällt als das 
Jahr vorher.
Schade ist nur, dass ich nicht in Bayern arbeite, und dass dieses 
Dokument nicht ganz aktuell ist.
Wenn ich nun aber überhaupt nicht meine Rechte kenne, weil ich diese 
nicht Zuhause in aller Ruhe lesen kann, dann bin ich auf andere 
angewiesen.


In dem genannten Beispiel, wenn meine Leistung schlecht beurteilt wird, 
müsste ich zum Betriebsrat gehen um Rat und Tat zu fragen. Wenn ich 
meine Rechte kenne, dann kann ich ein Bürger sein, und meine Rechte 
selbst durchsetzen.
Ich denke das ist ein wichtiger Unterschied.
Da solche Verträge ziemlich lang sind, kann ich die natürlich nicht 
auswendig lernen, deswegen erachte ich es als wichtig unbegrenzten 
Zugang dazu zu haben.

An Berufsrevolutionär:
Der Betriebsrat ist nicht mein Arbeitgeber. § 8 TVG: bezieht sich auf 
den Arbeitgeber.
Dass der Betriebsrat über irgendwas Berichtet bedeutet nicht, dass der 
Arbeitgeber seine Pflichten gemäß § 8 TVG erfüllt hat.

An Dr. Seltsam:
Das ist toll, muss ein Prima Laden sein.

An Rudi Radlos:
Genau, der Unterschied zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag 
ist wichtig. Das erste wird über dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
§77 Abs. 2 BetrVG: „…Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an 
geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.“
Auch hier fordert der Gesetzgeber Transparenz, aber zugegebenerweise 
härter als im § 8 TVG für den Tarifvertrag.

An Axel L.:
Einsehen ist gut, aber ich bin halt kein Jurist. Wie käme ich zur 
Möglichkeit es mit meinem Anwalt durchzugehen. Beim Betriebsrat hocken 
ja auch nur Ingenieure und Fließbandarbeiter, die gewählt worden sind. 
Ich denke nicht, dass die mich in aller Hinsicht korrekt beraten können.

von Axel L. (axel_5)


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Tarif A. schrieb:
> Danke für die Einsichten.
>

> An Axel L.:
> Einsehen ist gut, aber ich bin halt kein Jurist. Wie käme ich zur
> Möglichkeit es mit meinem Anwalt durchzugehen. Beim Betriebsrat hocken
> ja auch nur Ingenieure und Fließbandarbeiter, die gewählt worden sind.
> Ich denke nicht, dass die mich in aller Hinsicht korrekt beraten können.

Der Betriebsrat kann Dich aber reinsehen lassen und evtl. eine Kopie der 
relevanten Seiten machen.

Wobei die, wenn die sich mit dem Thema vor kurzem befasst waren, sicher 
jemanden haben, der sich in das Thema eingearbeitet hat, oder die evtl. 
auch schon mit einem Anwalt darüber gesprochen haben.

Übrigens: Nur weil das Ergebniss der BV Dir nicht gefällt, heisst das 
nicht, dass die Betriebsratsmitglieder keine Ahnung haben. Manchmal 
liegt es auch am  Vorsitzenden der Einigungsstelle.

Gruß
Axel

von oszi40 (Gast)


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Tarif A. schrieb:
> Ich denke nicht, dass die mich in aller Hinsicht korrekt beraten können.

Jeder bekommt genau den Betriebsrat, den er gewählt hat! Wenn Du meinst 
es besser zu können, lass Dich wählen. Du kannst Deine BR-Kollegen aber 
auch unterstützen!

von Hoschti (Gast)


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Auch wenn mich jetzt sicher einige Leute steinigen wollen, gilt der 
Tarifverträge streng genommen nur für Arbeitnehmer, die der 
entsprechenden Gewerkschaft beigetreten sind. Entsprechend auch nur für 
die Arbeitgeber (Betriebe), die dem entsprechend Arbeitgeber-Verband 
angehören. Steht so auch immer am Anfang der einzelnen Verträge zwischen 
Arbeitgeber-Verband und Gewerkschaft. Falls der TO also die Regelungen 
des Tarifvertrages garantiert auf sich angewendet haben möchte, bleibt 
ihm nichts anderes übrig, als einer Gewerkschaft beizutreten, die mit 
dem entsprechenden Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag ausgehandelt 
hat.

Es soll aber auch Arbeitsverträge geben, wo der geltende Tarifvertrag 
als bindend aufgeführt ist. Dann gilt er natürlich auch ohne 
Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Ob das natürlich ein Arbeitgeber so kleinkariert handhabt, ist fraglich. 
Damit würde er ja die gesamte Mannschaft in die Arme der Gewerkschaft 
treiben. Und ob er das denn will, ...?

Und dann bleibt natürlich noch die hier oft vorgebrachte Frage: Schon 
mal eine Suchmaschine deiner Wahl befragt. Im großen "Zwischen-Netz" 
findet sich so manches. Auch Tarifverträge.

Grüße
Hoschti

von Jan H. (j_hansen)


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Ich würde mich auch erst einmal an den Betriebsrat wenden. Sehr 
interessant, dass hier so verheimlicht wird.

oszi40 schrieb:
> Jeder bekommt genau den Betriebsrat, den er gewählt hat! Wenn Du meinst
> es besser zu können, lass Dich wählen.

Klar, jeder der die für ihn geltenden Regelungen wissen möchte, soll 
doch Betriebsrat werden...

von oszi40 (Gast)


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Jan H. schrieb:
> Klar, jeder der die für ihn geltenden Regelungen wissen möchte, soll
> doch Betriebsrat werden...

Wenn Du eine Nase gewählt hast, dann beklage Dich nicht! Hilf ihm!

von Manfred (Gast)


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> Der Betriebsrat

Ihr habt allesamt die Differenzierung zwischen Tarifvertragsparteien und 
Betriebrat (BR) nicht verstanden!

Laut Gesetz ist der BR unabhängig. In der Realität ist er meistens mit 
Kollegen besetzt, die auch Mitglied der Gewerkschaft sind und von dieser 
geschult werden - aber es ist eben keine Vorgabe.

Eine Betriebsversammlung, die laut Gesetz regelmäßig abzuhalten ist, 
gehört dem Betriebsrat, ein (meist) anwesender Vertreter der 
Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden, weil er nicht 
zur Firma gehört.

Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft 
ausgehandelt, der Betriebrat hat dabei keinerlei Mitspracherecht.

Wie komme ich darauf: Ich war in einem Laden, wo über einen 
Sanierungstarifvertrag gesprochen wurde / wird, das macht die 
Gewerkschaft, der BR ist dabei nicht anwesend. Eine zufällige 
Überdeckung kann eintreten, wenn zufällig ein BR-Mitglied auch als 
Gewerkschaftler in der örtlichen Tarifkommission aktiv ist.

Das heisst: Ansprechpartner sind die im Betrieb vorhandenen 
Vertrauensleute, nicht der Betriebsrat. Diese achten natürlich darauf, 
ihre Publikationen nur an organisierte Kollegen auszuliefern.

Und weiter oben schon genannt: Der Tarifvertrag ist nur für Mitarbeiter 
bindend, die in der Gewerkschaft sind. Im realen Leben wird der 
Arbeitgeber sich nicht darauf berufen, das gibt nämlich Unruhe und 
fördert den Organisationsgrad, an beidem hat er kein Interesse.

Also: Tarif A. möge sich an die Gewerkschaft bzw. deren Vertrauensleute 
wenden.

von ZuGast (Gast)


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Die Tarifverträge sind online zu finden. Schau mal z.b. hier 
http://www.bw.igm.de/tarife/thema.html?id=28

von Nana (Gast)


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Von tarifverträgen profitieren wollen, aber nicht in der gewerkschaft 
sein...

von Cyblord -. (cyblord)


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Hoschti schrieb:
> Auch wenn mich jetzt sicher einige Leute steinigen wollen, gilt der
> Tarifverträge streng genommen nur für Arbeitnehmer, die der
> entsprechenden Gewerkschaft beigetreten sind. Entsprechend auch nur für
> die Arbeitgeber (Betriebe), die dem entsprechend Arbeitgeber-Verband
> angehören. Steht so auch immer am Anfang der einzelnen Verträge zwischen
> Arbeitgeber-Verband und Gewerkschaft. Falls der TO also die Regelungen
> des Tarifvertrages garantiert auf sich angewendet haben möchte, bleibt
> ihm nichts anderes übrig, als einer Gewerkschaft beizutreten, die mit
> dem entsprechenden Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag ausgehandelt
> hat.

Was aber nichts damit zu tun hat dass der Betrieb diese Verträge jedem 
zugänglich machen muss für den diese Verträge gelten. Und wenn der 
Betrieb diese Verträge auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder gelten 
lässt dann müssen die das natürlich auch lesen dürfen.

Es geht ja gar nicht um die Frage ob und für wen er gilt. Das ist ja 
beim TE alles geklärt. Es geht um den Inhalt.

Aber ich verstehe das Problem auch nicht wirklich. Bei IGM sind alle 
Tarifverträge runterladbar. Für jeden öffentlich als PDF.

> Von tarifverträgen profitieren wollen, aber nicht in der gewerkschaft
> sein...

Zu teuer. 1% vom Brutto ist viel zu happig. 3-5 EUR im Monat würde ich 
noch mitmachen. 75 EUR sicher nicht. Davon kann man sich Internet, 
Telefon, Netflix, Amazon Prime und noch ab und zu nen Callgirl leisten. 
Das ist absolut viel zu teuer um einen Gewerkschaftswasserkopf zu 
finanzieren. Ähnlich GEZ. Zwar nur ca 20 EUR aber trotzdem. Die 
Relationen passen da einfach nicht. 1-3 EUR wäre hier ok.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Zu teuer. 1% vom Brutto ist viel zu happig.

Erstens das und wenn man sich zurückerinnert wie damals die Umstellung 
auf IGM lief nur damit die Türgummifestklopfer ein paar Euros mehr 
einsacken können, bedankt man sich als hochqualifizierter 
Leistungsträger entsprechend dafür.

von MeierKurt (Gast)


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Manfred schrieb:
>> Der Betriebsrat
>
> Eine Betriebsversammlung, die laut Gesetz regelmäßig abzuhalten ist,
> gehört dem Betriebsrat, ein (meist) anwesender Vertreter der
> Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden, weil er nicht
> zur Firma gehört.
>
Nee. Nicht ganz. Kan versucht werden, aber das bringt keiner Seite 
irgendwas.

Wer wie eingeladen wird und wer bzgl. einer Betriebsversammlung nach 
BetrVG 42 ff. das Hausrecht hat steht ebenda (bzw. in den Kommentaren 
zum BetrVG).
Zu den Mitgliedern von Verbänden: §46
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__46.html

Zum Tarifvertrag: Einfach die Gewerkschaft danach fragen (eigentlich 
müsste der online mit seine Mitgliederzugang einsehbar sein?). Bei der 
IGM findet man auch den Juristen, der einem eventuell das Kunstwerk 
erklären kann.
Der BR hat nur begrenzt mit einem TV zu tun - Vertragspartner sind 
Gewerkschaft und Arbeitgeber (bzw. dessen Verband).
Und: Normenpyramide beachten, TV steht über Betriebsvereinbarung und die 
steht über den Arbeitsvertrag (Aber: Günstigerprinzip wenn objektive 
Schlechterstellung durch übergeordneten Vertrag).

Dass der TV auch für Arbeitnehmer gilt, die nicht Gewerkschaftsmitglied 
sind, ergibts sich schlichtweg aus der Tatsache, dass der AG natürlich 
nicht wissen (ahnen ist nicht wissen) kann, wer Gewerkschaftsmitglied 
ist.
Und: Würde er Nichtmitglieder schlechter bezahlen, hätte er in kurzer 
Zeit einen recht hohen Organisationsgrad in seiner Bude. Das will er 
sicher nicht.

von Qwertz (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
> Zu teuer. 1% vom Brutto ist viel zu happig.
>
> Erstens das und wenn man sich zurückerinnert wie damals die Umstellung
> auf IGM lief nur damit die Türgummifestklopfer ein paar Euros mehr
> einsacken können, bedankt man sich als hochqualifizierter
> Leistungsträger entsprechend dafür.

"Türgummifestklopfer" ist ein geschützter Begriff von Heiner, dem 
Dipl.-Inf. (FH) von der schwäbischen Alb mit Frauenproblem. Darfst du 
den hier einfach so verwenden?

Im Übrigen würde ich mich nicht als "hochqualifizierten 
Leistungsträger", du etwa? Letzteres klingt ganz schön dekadent, als 
wenn Facharbeiter keine wertvolle Leistung erbringen würden.

von Dieter F. (Gast)


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Tarif A. schrieb:
> Ich frage das aus jenem Grund, weil ich seit einiger Zeit versuche den
> in meiner Firma gültigen Tarifvertrag auswendig zu machen. Ich rede über
> ein DAX 30 Konzern.

Na ja, auswendig brauchst Du den nicht zu lernen. Es reicht wenn Du den 
kennst. Wenn nicht gerade Freitag wäre würde ich zu Google raten ... :-)
Es wird immer blöder :-)

von Manfred (Gast)


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MeierKurt schrieb:
>> Eine Betriebsversammlung, die laut Gesetz regelmäßig abzuhalten ist,
>> gehört dem Betriebsrat, ein (meist) anwesender Vertreter der
>> Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden, weil er nicht
>> zur Firma gehört.
> Nee. Nicht ganz. Kan versucht werden, aber das bringt keiner Seite
> irgendwas.
>
> Wer wie eingeladen wird und wer bzgl. einer Betriebsversammlung nach
> BetrVG 42 ff. das Hausrecht hat steht ebenda (bzw. in den Kommentaren
> zum BetrVG).

Danke für Deine Korrektur, ich habe da etwas verwechselt.
Der BR bestimmt, wen er einlädt, der AG hat da nichts zu melden.

Deine restlichen Ausführungen decken sich weitgehend mit dem, was ich 
geschrieben habe.

von Tarif A. (tarifarbeiter)


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Vielen Dank an die hilfreiche Diskussion.

An ZuGast:
Dein Link ist echt Gold Wert. Vielen Dank.
Anbei muss ich leider sagen, dass ich im Bundesland Hessen Arbeite, und 
die meisten Verträge von der Seite fangen im §1 mit dem folgenden an:
1.1 Dieser Tarifvertrag gilt:
1.1.1 räumlich:
für das Land Baden-Württemberg mit den Tarifgebieten 
Nordwürttemberg/Nordbaden,
Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden.

Die unterschiede sind womöglich nicht groß zwischen den Bundesländern, 
aber es gibt sie leider.


An Jan H:
Danke für die beistehenden Worte.


An Manfred:
Interessante erläuterung, danke.
Ich habe tatsächlich mit einem Vertrauensmann reden können. Selbst er 
meinte, man könne nicht die auf uns geltenden Verträge von der Webseite 
ziehen, selbst wenn man IGM Mitglied ist.
Vielleicht ist es ja ein Bundesland problem?


An Cyblord :
Ich verspreche hier, wenn jemand die in Hessen gültigen IGM 
Tarifverträge mir linkt, den schicke ich ein Kasten Bier zu. Ehrenwort.
Es ist ja wichtig die sehen zu können, die räumlich auf mich gelten 
(siehe oben Antwort an ZuGast)


An  Dieter F.
Wie gesagt, ich bin am ende meines googlen können. Ich schicke 
denjenigen ein Kasten Bier zu, der mir die hessischen Tarifverträge 
findet.



Also normalerweise kann ich selbst googlen.
Aber ich finde kein einziges Dokument mit dem Thema: Manteltarifvertrag 
für Beschäftigte, dass ein Geltungsbereich in Hessen hat.

von oszi40 (Gast)


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Tarif A. schrieb:
> Ich verspreche hier, wenn jemand die in Hessen gültigen IGM
> Tarifverträge mir linkt, den schicke ich ein Kasten Bier zu. Ehrenwort.

Nach Hawaii? Spaß beiseite: Der TV wird üblicherweise in einem 
Bundesland abgeschlossen und später von weiteren einfach übernommen. 
Frag Deine Gewerkschaft. Die weiß das genauer.

von Zocker_54 (Gast)


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> Re: Tarifvereinbarung nie gesehen

Braucht man als AT-ler auch nicht !

von Jemand (Gast)


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"Trollalarm"

absolut nicht, das in ein wichtiges Thema was unbedingt mal mehr publik 
gemacht werden muss.
Egal welche Gewerkschaft: So etwas gehört, für Jedermann einsehbar auf 
die jeweilige Homepage zum Barrierefreien Download.
Erst beim Betriebsrat eine Audience bekommen (manche sind da echt 
abgehoben...) und nur Einsicht bekommen ist absolut nicht genug.

Jemand

von Jemand (Gast)


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Hallo

"Jeder bekommt genau den Betriebsrat, den er gewählt hat! Wenn Du meinst
es besser zu können, lass Dich wählen."

Zumindest bei uns (und nein es gibt hier keine Details) aber wohl auch 
bei  vielen anderen ab einer bestimmten Betriebsgröße ist das eben nicht 
so:

Man wählt eine Liste - wer da drin steht aber vor allem am welchen 
Listenplatz die jeweilige gewünschte Person ("Nase") einnimmt kann man 
nicht wirklich beeinflussen.

Dass ist zumindest bei unserer Abteilung ein echtes Problem ("Die 
Nase")das so weit ausgeufert ist das in Zweifelsfall schon mal auf den 
zuständigen Mann einer anderen Abteilung zurück gegriffen wird.

Direktwahl ("Nasenwahl")ist bei uns - bzw. den entsprechenden 
Gewerkschaften die es bei uns vertreten sind leider nicht vorgesehen und 
über den Einfluss von Einzelkandidaten braucht man gar nicht zu reden - 
da muss in der Praxis (leider) doch schon mehr hinterstehen - besonders 
wenn es sich wie bei uns um einen Betrieb handelt der relativ direkt von 
Kommunalen und somit politischen Entscheidungen abhängig ist und auch 
"etwas" Größer ist  als die "Ingenieurbuden" wo wohl recht viele der 
Forennutzer hier arbeiten.

Jemand

von Dieter F. (Gast)


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Tarif A. schrieb:
> An  Dieter F.
> Wie gesagt, ich bin am ende meines googlen können. Ich schicke
> denjenigen ein Kasten Bier zu, der mir die hessischen Tarifverträge
> findet.

Wo bekomme ich meine Tarifverträge im Wortlaut?
Die IG Metall ist bundesweit mit etwa 155 Geschäftsstellen regional 
vertreten. Dort bekommen Mitglieder die für sie gültigen Tarifverträge.

https://www.igmetall.de/view_ogs_suche.htm

Außerdem

https://www.igmetall.de/metall-und-elektro-monatsentgelte-907.htm

(incl. Hessen)

von Der C. (derchris)


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Ich habe den Tarifvertrag von der Personalabteilung bekommen (auch wenn 
die HR heißt). Die sind auch dafür zuständig. Du hast einen Vertrag mit 
einem Unternehmen und ein Recht darauf alles einzusehen was Bestandteil 
des Vertrages ist.

Bei uns heißt es offiziell man darf den Tarifvertrag nur vor Ort 
einsehen, aber als ich vor ein paar Jahren mal danach gefragt habe, 
wurde mir auch mehrere PDFs geschickt.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wirklich warum hier dauernd von der 
IG-Metall gelabert wird. Die hat den Vertrag zwar auch, weil sie ihn 
ausgehandelt hat, aber der Arbeitgeber hat natürlich alle 
Vertragsbestandteile offenzulegen.

: Bearbeitet durch User
von John D. (drake)


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Jemand schrieb:
> Egal welche Gewerkschaft: So etwas gehört, für Jedermann einsehbar auf
> die jeweilige Homepage zum Barrierefreien Download.

Volle Zustimmung. In Ö haben wir eine ähnliche Vorgehensweise - nur 
nennen wir den Tarifvertrag "Kollektivvertrag" (KV).
Selbstverständlich ist der KV in vollem Wortlaut frei einsehbar. Hier 
bspw. der aktuell gültige KV der Metaller:
https://www.gpa-djp.at/cs/Satellite?blobkey=id&blobwhere=1342641632012&blobheadername2=content-disposition&blobheadername1=content-type&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D944%2F372%2Fmetallgewerbe_2018_ang_netz_07022018.pdf&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobcol=urldata&blobtable=MungoBlobs&site=A03
(Tinyurl: yckubsxm)

Sollten Tarifverträge in DE tatsächlich nicht frei einsehbar sein, 
solltet ihr Arbeitnehmer das vielleicht einmal durchsetzen. Es geht ja 
nicht nur um Mindest-Gehälter, sondern auch um Details zu Vergütungen 
für Dienstreisen, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen, Sonderurlaube, 
etc.

von tim (Gast)


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Jemand schrieb:
> So etwas gehört, für Jedermann einsehbar auf
> die jeweilige Homepage zum Barrierefreien Download

Nein. Und das aus gutem Grund. Wenn Du in der Gewerkschaft bist - und 
nur dann gilt rechtlich für dich der Tarifvertrag ohne auf die Gnade 
deines Arbeitgebers angewiesen zu sein - kannst Du ihn einfach 
herunterladen. Die Anmeldedaten erhältst Du bei Eintritt in die 
Gewerkschaft.
Ansonsten gilt: es ist absolut unsozial die Vorteile des Tarifs haben zu 
wollen aber die Kosten der "Allgemeinheit" der Mitglieder aufdrücken zu 
wollen.

von Jemand (Gast)


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Hallo

Ansonsten gilt: es ist absolut unsozial die Vorteile des Tarifs haben zu
wollen aber die Kosten der "Allgemeinheit" der Mitglieder aufdrücken zu
wollen.

Das eine (den Inhalt kann ich zustimmen) hat mit den einen aber wenig zu 
tun.

Es geht teilweise um sehr detaillierte Fragen die nur bestimmte 
Abteilungen, manchmal sogar nur Teilbereiche (z.B Arbeitszeitmodelle) 
innerhalb der Abteilung betreffen.
Darüber, ohne die Pferde scheu zu machen (keine schlafenden Hunde wecken 
- es ist in der Praxis leider so....) sich ganz privat zu informieren 
wäre (ist) schon sehr wichtig.

Außerdem: Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist definitiv teuer, da 
sollte es eben ganz genau möglich sein nach zu sehen was diese 
Mitgliedschaft genau mir (dir) in Detail bringt - auch ist es 
interessant genau zu wissen wie es in anderen Abteilungen 
(Betriebsbereiche) bei wichtigen Details ausschaut und eventuell den 
örtlichen Betriebsrat (soweit der seine Arbeit auch macht...) auf, 
eventuell nur scheinbare, Ungerechtigkeiten an zu sprechen.
Auch Kleinvieh macht "Mist" und es gibt durchaus noch andere wichtige 
Parameter außerhalb der Bezahlung.

Nochmal: Es gibt halt auch größere Betriebe mit mehr als <50 Mitarbeiter 
die "einfach" nur was Produzieren und Dienstleistungen direkt für die 
Kunden anbieten, ab einer schwammigen Grenzen von Mitarbeitern und wenn 
zwangsweise die Politik und öffentliche Gelder mit hinein spielen ist 
die Theorie und Praxis bezüglich des (der) Betriebsräte doch etwas 
weiter auseinander als es auf den Papier erscheint...

Jemand

von Qwertz (Gast)


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Dr. Seltsam schrieb:
> Haste keinen BR?
>
> In der Regel hängt sowas eben nicht öffentlich rum.
> Mein BR gab mir auf Nachfrsge das ganze als PDF. Bin natürlich auch
> Mitglied (in zweierlei Hinsicht)

Finde ich gut, dass du Mitglied in der IG Metall bist und dich 
persönlich im Betriebsrat engagierst! Daumen hoch, macht dich 
sympathisch.

von asdfsadf (Gast)


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tim schrieb:
> Nein. Und das aus gutem Grund. Wenn Du in der Gewerkschaft bist - und
> nur dann gilt rechtlich für dich der Tarifvertrag ohne auf die Gnade
> deines Arbeitgebers angewiesen zu sein - kannst Du ihn einfach
> herunterladen. Die Anmeldedaten erhältst Du bei Eintritt in die
> Gewerkschaft.
> Ansonsten gilt: es ist absolut unsozial die Vorteile des Tarifs haben zu
> wollen aber die Kosten der "Allgemeinheit" der Mitglieder aufdrücken zu
> wollen.


Wer will schon freiwillig einer Erpressergemeinschaft beitreten?
"Einsicht in Tarif nur gegen Eintritt/Geld".
Viel zu teuer dafür.

von Susi Sorglos (Gast)


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asdfsadf schrieb:
> Viel zu teuer dafür.

Du wirst Dich wundern, wer bei Streik Streikgeld bekommt: Nur 
Mitglieder!

von Jan H. (j_hansen)


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tim schrieb:
> Nein. Und das aus gutem Grund. Wenn Du in der Gewerkschaft bist - und
> nur dann gilt rechtlich für dich der Tarifvertrag ohne auf die Gnade
> deines Arbeitgebers angewiesen zu sein - kannst Du ihn einfach
> herunterladen.

Sollte der TV nur für Mitglieder gelten, dann wäre das schon in Ordnung. 
Ist der AG aber so gnädig, ihn für alle Angestellten einzusetzen, so 
sollte er auch für alle verfügbar sein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Susi Sorglos schrieb:
> asdfsadf schrieb:
>> Viel zu teuer dafür.
>
> Du wirst Dich wundern, wer bei Streik Streikgeld bekommt: Nur
> Mitglieder!

Deshalb einfach nicht streiken.

von Manfred (Gast)


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Susi Sorglos schrieb:
>> Viel zu teuer dafür.
> Du wirst Dich wundern, wer bei Streik Streikgeld bekommt: Nur Mitglieder!

Pro Streikwoche das 12..14-fache des Monatsbeitrages.

Wie oft wird in der Elektroindustrie gestreikt - ich entsinne mich über 
rund 40 Jahre an keinen, der mich betroffen hätte. Würde man den 
Monatsbeitrag aufs Sparbuch tragen, könnte man auf je knapp 5 Jahre 
einen ganzen Monat Streikgeld selbst abdecken, das Argument zählt also 
nicht.

Ein Problem bereiten mir einige politische Ziele der Gewerkschaften, die 
ich nicht finanzieren will und akzeptiere Kollegen, die das ähnlich 
sehen. Wenn monatlich die rote Postille "Metall Zeitung" im Briefkasten 
steckt, habe ich bei einigen Themem regelmäßig Hassanfälle.

Interessant wird das, wenn die Firma verkauft wird und der neue Inhaber 
wilde Sau spielt, wie vor knapp 10 Jahren bei einem 
Baumaschinenhersteller. Suche nach "IGM Atlas Delmenhorst".

Ein ähnliches Szenario durfte ich vor einigen Jahren in 'meiner' 
Elektronikbude befürchten und habe mich durchgerungen, doch noch in die 
IGM einzutreten. Zum Glück ließ sich der neue Inhaber einbremsen und ist 
der Tarifgemeinschaft beigetreten. Natürlich ist ihm nicht entgangen, 
dass der Organisationsgrad seines Ladens binnen weniger Monate deutlich 
gestiegen ist und Krawall drohte.

Einen direkt in Euro spürbaren Vorteil habe ich davon nicht erfahren, 
dennoch machte es Sinn - trotz der relativ hohen Beiträge.

Also, Susi Sorglos, überlege Dir andere Argumente, Leute in die 
Mitgliedschaft zu locken!

von Cyblord -. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Deshalb einfach nicht streiken.

Vor allem, welchen Hebel hat denn ein streikender Ing.? Vllt. wird ne 
Projektdeadline etwas nach hinten geschoben oder ein Feature gestrichen, 
das wars aber auch schon; eher hat man hinterher noch mehr Arbeit aufm 
Tisch.

In der Produktion / Fertigung sieht das freilich anders aus, wenn das 
Band still steht und dort stündlich richtge Summen verbrennen.

von Tarif A. (tarifarbeiter)


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An Jemand:
Danke für die mitfühlende Worte.

An Dieter F.
Ich bleibe am Ball dran und schaue ob der Kollege der Mitglied ist, den 
Vertrag bekommt.

An Der C:
Das habe ich auch mal gedacht. Wie ich feststellen musste gibt mein 
Arbeitgeber die Tarifverträge sogar nach Expliziter Nachfrage nicht 
raus. Sogar nicht mal den Bundesweit einzigartigen Sanierungsvertrag, 
der bei uns gültig ist.
Siehe die Lage von einer anderen Perspektive geschildert: 
https://www.juraforum.de/forum/t/negative-auswirkung-wegen-einem-ergaenzungstarifvertrag.641701/#post-1780431

An John D:
Genau, ich habe mich mal in Wien umgeschaut, welche Arbeitsmöglichkeiten 
es dort gibt, und diesen Vertrag in Null­kom­ma­nix gefunden.

An tim:
Also  wie schon geschrieben, der IGM Mitglied Kollege von mir hat sich 
eingeloggt, aber den Vertrag nie gefunden. Er solle sich zu der 
Geschäftsstelle direkt wenden, hieß es. Ich sage nicht dass es ihm nicht 
klappen würde an den Vertrag zu kommen, aber trivial ist es nicht mal 
für Mitglieder.

An Jan H.
Und den Ergänzungstarifvertrag/Sanierungsvertrag sollte der Arbeitgeber 
halt sowieso rausrücken, den wir haben. Siehe link im Antwort zu “Der C”

An Manfred :
Interessanter Beitrag, danke.

An Abradolf L.:
Guter Punkt, nach dem Warnstreik wo ich mitgemacht habe, bin ich halt 
trotzdem so lange geblieben, bis ich mit gutem gewissen aufstehen 
konnte.

von Mojave A. (thestanderkun)



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Hier ist der Hessische Vertrag.

von Julia D. (Gast)


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Was hilft der Vertrag, wenn die Firma nicht nach Tarif zahlt?

Was hilft der Vertrag, wenn die Firma im Tarif variable Anteile drin hat 
und dann trickst, um sie nicht zu zahlen?

Was hilft der Vertrag, wenn der Teamleiter bewertet wie gut man ist und 
man eine nicht so optimale Bewertung bekommt, weil man ihm klipp und 
klar gesagt hat, dass man nicht mit ihm ausgehen will?

Beitrag #5863739 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Toni Tester schrieb im Beitrag #5863739:
> wonach Jeder - vollkommen unabhängig von Industrie, Wohn-/Arbeitsort,
> Staatszugehörigkeit, Ausbildung und gesammelter Berufserfahrung endlich
> das Gleiche verdient!
"Können" da fehlt das "Können"!
Ich kenne ein paar, die haben bei den Parametern deiner Aufzählung die 
selben Werte wie ich. Nur "können" sie ganz offenbar nicht das Selbe, 
womit sich schon wieder Unterschiede einstellen würden. Böse Welt.

BTW: es kommt im realen Leben gar nicht so sehr drauf an, was man 
"verdient", sondern was man tatsächlich "bekommt"...

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