Forum: HF, Funk und Felder Funk hören und Lizenz


von Michael (Gast)


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Hallo,

Ich habe hier zwei Fragen zum Thema "Funk/RF".


1.) Ist es in DE irgendwie limitiert welche Funkfrequenzen man hören 
darf? Also man stelle sich vor jemand besitzt ein reines Empfangsgerät 
welches keine Sendehardware beinhaltet, jedoch eine X-beliebige Frequenz 
einstellen und Empfangen kann. Vergleichbar mit einem normalem 
UKW-Autoradio, was natürlich nur für die Radiofrequenz gebaut ist. Man 
stelle sich einen Empfänger vor der 1kHz bis 100GHz Empfangen kann.

Würde man hierfür eine Art Lizenz/Freigabe benötigen? Falls ja, für 
welche Frequenzen, bzw. welche sind frei empfangbar?


2.) Wird eine bewilligung benötigt um Funkfrequenzen welche keinen 
Sprechfunk (Radio, CB etc) beinhalten, digital auszuwerten. Ich spreche 
gezielt nicht von "Entschlüsseln" z.b von Polizeifunk oder so, dort 
wären ja spezielle Geräte sowie Verschlüsselung-Hacken notwendig. Meine 
Frage richtet sich eher auf unverschlüsselte Signale welche aber audibel 
keinen Sinn machen. Man stelle sich vor man überträgt z.b. ein UART über 
RF, dann ist alles was man benötigen würde eine Serielle Schnittstelle 
welche die Daten wieder "lesbar" macht. Die Daten sind ja dann nicht 
verschlüsselt oder ähnlich, nur nicht mit den Ohren hörbar.
Ist für das "zurückwandeln" von solchen Dingen eine Lizenz nötig?


Vielen Dank für eure Infos
Gruss
Michael

: Gesperrt durch Moderator
von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Beantwortet § 89 TKG Deine Fragen komplett?

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html

Also auch Amateurfunker werden. :)

Ansonsten schlägt § 148 zu:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__148.html

: Bearbeitet durch User
von Günter Lenz (Gast)


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Michael schrieb:
2.) Wird eine bewilligung benötigt um Funkfrequenzen welche keinen
Sprechfunk (Radio, CB etc) beinhalten, digital auszuwerten.

Wenn die Aussendung für die Algemeinheit gedacht ist,
brauchst du das nicht.

Beispiele:
RTTY und CW im Amateurfunk, Datum und Uhrzeit von DCF77 77.5kHz,
andere Zeitzeichensender, Seewetterbericht RTTY
vom Deutschen Wetterdinst, Museumssender SAQ Grimeton 17,2kHz.

von Lauscher (Gast)


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Michael schrieb:
> 1.) Ist es in DE irgendwie limitiert welche Funkfrequenzen man hören
> darf?

Ganz früher(TM) mal lautete ein Gesetzestext:

"Werden durch einen Funkamateur Nachrichten empfangen (…) die nicht
für ihn bestimmt sind, so dürfen der Inhalt der Nachrichten sowie
die Tatsache des Empfangs (...) anderen nicht mitgeteilt werden."

Wer sich daran hält, dem kann auch heutzutage eigentlich nix passieren.
:-)

von Bernadette (Gast)


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Übrigens:

Jemand, der Amateurfunk betreibt, heißt Funkamateur.

Jemand, der ohne größere Kenntnisse funkt, heißt Amateurfunker!

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Bernadette schrieb:
> Jemand, der Amateurfunk betreibt, heißt Funkamateur.
> Jemand, der ohne größere Kenntnisse funkt, heißt Amateurfunker!

Wierum denn nun?
* Amateur-Funker = Jemand, der gern funkt.
* Funk-Amateur = Gegensatz zu Funk-Profi.

Auch ich sehe da keine Relevanz. Klärt mich auf!

Michael schrieb:
> Ist es in DE irgendwie limitiert welche Funkfrequenzen man hören
> darf?

Wer ist "man"? Ein *** mit Rufzeichen oder einer der keins hat?

*** = Amateurfunker/Funkamateur

: Bearbeitet durch User
von würg (Gast)


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Bernadette schrieb:
> Übrigens:
>
> Jemand, der Amateurfunk betreibt, heißt Funkamateur.
>
> Jemand, der ohne größere Kenntnisse funkt, heißt Amateurfunker!

Ach du Kacke noch einmal; wie ich dieses Geschwafel um das Wort 
"Funkamateur" lächerlich finde. Es gibt nur Amateure und Profis. Alle, 
die es aus Hobby machen (CB-Funker, lizensierte) sind Amateure. Alle, 
die ihr Geld damit verdienen (staatlich, Bundeswehr, etc.) sind Profis. 
Ist wie mit Hobby-Mannschaften und Profi-Mannschaften im Sport. Aber 
diese "Funkamateure" hielten sich schon immer für etwas ganz Besonderes. 
Ich könnte kübeln...

würg

von Karl M. (Gast)


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Ja, wer ein Amateurfunkgesetz hat, der kann und der wird Funkamateur 
sein.
Und mit einer Zulassung zum Amateurfunkdienst darf er auch Senden.

von Micha D. (micha_d)


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Moin.

Das Hören an sich ist nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung.
Der Besitz reiner Empfänger ist ebenso legal, wenn sie als solche
erkennbar sind (also keine Agentenspielzeuge). Digitale Auswertung
sollte auch kein Problem sein, solange keine Codes geknackt werden.

Viel Spaß,

Micha.

von René H. (Gast)


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Micha D. schrieb:
> sollte auch kein Problem sein, solange keine Codes geknackt werden.

Auch das stellt kein Problem dar. Was er mit der geknackten 
Informationen macht, allerdings schon.

Signale dürfen beliebig verarbeitet werden. Die Verantwortung liegt in 
der Obhut des Senders nicht des Empfängers.

Grüsse,
René

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Micha D. schrieb:
> Das Hören an sich ist nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung.
> Der Besitz reiner Empfänger ist ebenso legal, wenn sie als solche
> erkennbar sind (also keine Agentenspielzeuge). Digitale Auswertung
> sollte auch kein Problem sein, solange keine Codes geknackt werden.

Frei erfunden?

Oder nicht im Geltungsbereuch des Telekommunikationsgesetzes?

Hast Du einen Link?

von Micha D. (micha_d)


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Moin.

Hast du selbst geliefert. TKG §89+90.

Viel Spaß,
Micha

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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TKG §89:
> Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
> Funkanlage, … die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis
> bestimmt sind, abgehört … werden.

Micha D. schrieb:
> Das Hören an sich ist nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung.

Wie bringt man diese Sätze zusammen?

von Micha D. (micha_d)


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Moin.

Mithilfe logischen Denkens. Da steht das Wörtchen oder im Satz.
Ich soll lediglich sofort weghören, wenn staatliche Stellen 
versehentlich mein Ohr belästigen, und darüber Stillschweigen bewahren. 
So stehts geschrieben.

Viel Spaß,

Micha

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Micha D. schrieb:
> So stehts geschrieben.
In der Vorlesung habe ich gelernt, dass in Wortklauberei-Fällen die 
geltende Rechtsprechtung verschiedener Gerichte als Referenz verwendet 
wird. Die ist aber kostenpflichtig, also nicht frei im Internet 
verfügbar.
Viel Spaß,
Torsten

von Michael (Gast)


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Torsten C. schrieb:
> TKG §89:
> Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
> Funkanlage, … die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis
> bestimmt sind, abgehört … werden.
>
> Micha D. schrieb:
> Das Hören an sich ist nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung.
>
> Wie bringt man diese Sätze zusammen?

Ganz einfach:
Um zu erkennen ob es für dich bestimmt ist, musst du zuhören!

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Michael schrieb:
> Ganz einfach:
> Um zu erkennen ob es für dich bestimmt ist, musst du zuhören!

Ich wiederhole mich: Falls eine irgendeine Rechtsprechung z.B. meint, 
dass Du auf einigen Frequenzen davon ausgehen sollst, dass da nix für 
Dich bestimmt ist, dann steht das irgendwo gegen Geld.

Logik und Jura habe ich nie wirklich auf Deckung bringen können und 
vielleicht ist es ja wirklich erlaubt. Ich weiß es nicht und hoffe, dass 
hier einer für Klarheit sorgt.

von Alexander (Gast)


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Michael schrieb:
> Ganz einfach:
> Um zu erkennen ob es für dich bestimmt ist, musst du zuhören!
Es geht nicht darum ob es für dich bestimmt ist, sondern ob es für die 
Funkanlage bestimmt ist.

In der BOS Funkrichtlinie stehen zB zugelassene Funkanlagen drin.
Da im Gesetz kein Funkscanner oder SDR Stick aufgeführt ist, kann die 
Funkaussendung niemals für ein solches Gerät bestimmt sein.
Da die Frequenzen auch im Gesetz stehen kannst du dich nie damit 
rausreden.
War ein versehen.

Gleiches gilt für den Flugdienstfunk oder Seefunk.
Dort steht auch wie eine Funkanlage für die entsprechende Frequenzen 
ausgelegt ist, ich geb dir ein Tip, auch darunter fällt kein Funkscanner 
oder SDR Stick.
Somit ist auch der Flug/Seefunk nicht für die Empfangsanlge 
(Funkscanner/SDR Stick) bestimmt und darf somit nicht abgehört werden.

von Ralph B. (rberres)


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Lauscher schrieb:
> Ganz früher(TM) mal lautete ein Gesetzestext:
>
> "Werden durch einen Funkamateur Nachrichten empfangen (…) die nicht
> für ihn bestimmt sind, so dürfen der Inhalt der Nachrichten sowie
> die Tatsache des Empfangs (...) anderen nicht mitgeteilt werden."

Torsten C. schrieb:
> https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
>
> Ansonsten schlägt § 148 zu:
> https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__148.html

Gilt dieses Gesetz eigentlich heute noch?

Es gab mal eine Zeit welche den Emfangsbereich von KW-Weltempfänger auf 
26,1MHz limitiert wurde. Ansonsten waren sie nicht zugelassen.
Hintergrund CB-Funk ist nicht öffentlicher beweglicher Landfunkdienst 
und somit nicht für die Allgemeinheit bestimmt.
1976 wurde förmlich Jagd auf solche Geräte seitens der Bundespost 
gemacht.

Irgendwann ist die ganze Angelegenheit doch mal liberalisiert worden.

Heute kann man doch ganz legal Funkscanner kaufen, welche teilweise 
lückenlos bis 3GHz gehen. Die müssten ja demnach auch verboten sein.

Ralph Berres

von Klaus (Gast)


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Ich hab mal gehört, daß das Parken auf Busspuren verboten ist. In der 
Realität hab ich das aber nicht nachvollziehen können. Ist also 
möglicherweise nur ein Gerücht?

Ich konnte bisher nicht beobachten, ob einer meiner Nachbarn seinen 
DVB-T Stick so umprogrammiert hat, daß er damit Handys belauschen kann. 
Er hat vielleicht gar keinen solchen Stick. Dafür kann ich mithören, 
wenn er sich mit seiner Frau streitet. Muß ich mir dann die Ohren 
zuhalten?

MfG Klaus

von Blinky (Gast)


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Zu 1. Nicht der Besitz/Betrieb des Empfängers ist verboten, sondern der 
Empfang von Aussendungen die nicht für die Allgemeinheit oder den 
Empfangenden bestimmt sind. Und diese Tat bzw. den Inhalt der Aussendung 
anderen Personen mitzuteilen.
Auf welchen Freqenzen das z.B. stattfindet kann man in den 
Bandzuweisungen bei der Bundesnetzagentur einsehen. Diese Frequenzen 
also schon mal nicht (BOS, Flugfunk, ...) abhören.
Eine Lizenz für dem Empfang ist dafür nicht nötig.

Zu 2. Auch kein Problem solange es für die Allgemeinheit oder dem 
Empfänger bestimmte Aussendungen sind.

Eine "Lizenz" bzw. eine Zulassung zum Funkdienst brauchst du erst dann, 
wenn Du auch auf "nicht freien" Bändern senden willst oder ein Sender 
selbst bauen möchtest. Freie Bänder sind z.B. CB-Funk oder PMR mit den 
dafür gebauten Geräten.

von Frequenznutzer (Gast)


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Michael schrieb:
> 1.) Ist es in DE irgendwie limitiert welche Funkfrequenzen man hören
> darf?

Es geht nicht um die Frequenzen, sondern um die Art der Nachricht, ob 
diese öffentlich oder privat ist, ggf. gehts darum, ob der Datenschutz 
greifft bzw. das Fernmeldegeheimnis.

Ralph B. schrieb:
> CB-Funk ist nicht öffentlicher beweglicher Landfunkdienst
> und somit nicht für die Allgemeinheit bestimmt.

Ist das Desinformation oder Altersdemenz? CB-Funk war stets öffentlich. 
Bürgerfunk für Jedermann.(Citizen Band)

Blinky schrieb:
> Diese Frequenzen also schon mal nicht (BOS, Flugfunk, ...) abhören.

Nein. VOLMET ist per Gesetz öffentlich, ebenso ADSB. (B für 
Broadcasting).

Alexander schrieb:
> Gleiches gilt für den Flugdienstfunk oder Seefunk.

Nein. Auch Seewetterberichte sind wie Volmet öffentlich. Informiert Euch 
bevor ihr undifferenzierten Unsinn schreibt.

von Feind hört mit (Gast)


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Micha D. schrieb:
> Das Hören an sich ist nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung.
> Der Besitz reiner Empfänger ist ebenso legal, wenn sie als solche
> erkennbar sind (also keine Agentenspielzeuge).

Doch es gibt ein Abhörverbot, also die Benutzung technischer Hilfsmittel 
um Kommunikation mitzuschneiden die nicht für die Öffentlichkeit 
bestimmt ist. Also sich beispielsweise Technik zu betreiben um 
Telefonate des nachbarns mitzuhören. Wenn der Nachbar so laut in das 
Gerät brüllt das man es ohne technische Mittel hört, dann ist es 
natürlich kein Problem.

So ist es im §89 des Telekommunikationsgesetztes geregelt. 
https://dejure.org/gesetze/TKG/89.html

Und in dem Paragraph ist allerdings auch von "Sondergenehmigungen" die 
Rede, vielleicht machst du dich diesbezüglich schlau.

Und es wäre noch zu klären, wie es sich mit "Beifang" verhält. Wobei das 
Mitschneiden von beispielsweise des Funkverkehrs auf den Flugfunkkanälen 
nicht zum Beifang gehört, sondern als gezieltes Abhören gewertet wird. 
Wenn der Richter technisch affin und du Bastler ist, lässt er vielleicht 
noch technisches Experimentieren und Funktionsprobe als Grund zu. Das 
muss dann aber im Rahmen Experiment bleiben und nicht regulärer Betrieb 
werden.

von Feind hört mit (Gast)


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Frequenznutzer schrieb:
>> Diese Frequenzen also schon mal nicht (BOS, Flugfunk, ...) abhören.

> Nein. VOLMET ist per Gesetz öffentlich, ebenso ADSB. (B für
> Broadcasting).

ADSB und Flugfunk (air band) sind zweierlei, das Abhören vom Funkverkehr 
zwischen Tower und Flieger ist für Nicht-Flieger illegal da nicht 
öffentlich. Die beiden teilen sich auch keine Frequenzbänder.

Das wurde schon mal diskutiert, mal nachlesen:
Beitrag "ADS-B dank neuem § 89 TKG verboten?"

von Ralph B. (rberres)


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Frequenznutzer schrieb:
> Ist das Desinformation oder Altersdemenz? CB-Funk war stets öffentlich.
> Bürgerfunk für Jedermann.(Citizen Band)

Mag sein das sich das zwischenzeitlich geändert hat.

1976 war CB-funk definitiv nicht öffentlicher beweglicher Landfunkdienst 
und somit dem Betriebsfunk ( was es ursprünglich ja auch war ) 
gleichgestellt.
Es durfte somit nicht abgehört werden.

Daraus entstand auch die unsinnige Beschränkung das Weltempfänger nur 
bis 26,7MHz empfangen durfte.

unter öffentlich beweglicher Landfunkdienst zählte man übrigens damals 
Autotelefon wie B-netz, Funkrufempfänger etc, welches man ebenfalls 
nicht abhören durfte.

Den Begriff nöbl und öbl mag mittlerweile allgemein zu Mobilfunk 
zusammengefast sein. Zumimdest steht in der Frequenzzuweisung nur noch 
Mobilfunk.

Amateurfunk durfte man dagegen immer abhören.

Selbst für Satelitten wie Eutelsat benötigte man eine Genehmigung ( 
Astra gab es damals noch nicht ), weil es als Fernsehverteilsatelitten 
für Kopfstationen zu bedienen eingeordnet war.

Mittlerweile wurde ja einiges liberalisiert, und in die Verantwortung 
des Besitzers eines Empfängers gelegt. ( was aber immer noch nicht 
heist, das man alles empfangen darf, was man technisch kann ).

Ralph Berres

von Joachim B. (jar)


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Torsten C. schrieb:
> Logik und Jura habe ich nie wirklich auf Deckung bringen können

das ist Absicht, sonst würde man ja Juristen sparen!

Ralph B. schrieb:
> Mittlerweile wurde ja einiges liberalisiert, und in die Verantwortung
> des Besitzers eines Empfängers gelegt.

wie war das?
Daten die geschützt sind da darf man die "wirksamen" Schutzmechanismen 
nicht umgehen, wenn man sie aber umgehen kann sind sie dann "wirksam" 
geschützt?

: Bearbeitet durch User
von Achim B. (bobdylan)


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Damals, bei Adolf, war das Hören ausländischer Sender verboten, obwohl 
die Empfänger dazu in der Lage waren. Ob das heute noch güldet, weiß ich 
nicht.

Also vorsichtshalber lieber nicht machen.

von Kilo S. (kilo_s)


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Ralph B. schrieb:
> 1976 war CB-funk definitiv nicht öffentlicher beweglicher Landfunkdienst
> und somit dem Betriebsfunk ( was es ursprünglich ja auch war )
> gleichgestellt.
> Es durfte somit nicht abgehört werden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/CB-Funk

Zitat aus Wikipedia:

Am 1. Juli 1975 gab das damalige Bundesministerium für Post und 
Telekommunikation mit Amtsblattverfügung 393/1975 den CB-Funk in der 
Bundesrepublik Deutschland für die Allgemeinheit frei, zunächst auf den 
Kanälen 4 bis 15 und in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5 Watt für 
Feststationen und mobile Geräte sowie 0,1 Watt für tragbare Geräte. Für 
Feststationen wurde eine monatliche Gebühr in Höhe von 15 DM erhoben.

von 120PiOhm (Gast)


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würg schrieb:
> Ach du Kacke noch einmal; wie ich dieses Geschwafel um das Wort
> "Funkamateur" lächerlich finde. Es gibt nur Amateure und Profis. Alle,
> die es aus Hobby machen (CB-Funker, lizensierte) sind Amateure. Alle,
> die ihr Geld damit verdienen (staatlich, Bundeswehr, etc.) sind Profis.
> Ist wie mit Hobby-Mannschaften und Profi-Mannschaften im Sport. Aber
> diese "Funkamateure" hielten sich schon immer für etwas ganz Besonderes.
> Ich könnte kübeln...

Ich hoffe, du konntest gut kübeln. Während man den Begriff Funkamateur 
eindeutig im Amateurfunkgesetz wiederfinden kann, suchst du den Begriff 
Amateurfunker vergebend in irgendwelchen Dokumenten.

Und bitte schreibe künftig "lizenziert", kommt übrigens von Lizenz, 
sonst muss ich kübeln...

So so, die Bundeswehr verdient Geld mit Funk? Toll was du alles so 
weißt.

Ich kann dich beruhigen, du hättest noch nicht einmal das Potenzial für 
einen CB-Funker.

120PiOhm

von Lothar M. (Gast)


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Ich kann dieses Geschwafel von Funkamateur vs Amateurfunker auch nicht 
nachvollziehen.

Ich habe eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst", also bin 
ich Amateurfunker. Von mir aus auch Funkamateur, wo liegt der 
Unterschied?

Ich glaube, das rührt von dem Wunsch der zugelassenen Amateurfunker, 
sich von den nichtzugelassenen unterscheiden zu wollen.
Im Prinzip reine Überheblichkeit.

Das Wort Lizenz kommt dabei nirgends vor, das ist eine Übernahme aus dem 
Amerikanischen. Hier spricht auch niemand von Drivers Licence, das ist 
bei uns immernoch ein Führerschein.

Meine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" ist einfach nur ein 
Schein, der mir erlaubt am Amateurfunk teilzunehmen. Das impliziert, 
dass am Amateurfunk nur teilnehmen darf, wer eine Zulassung dazu hat.

Wie nennt man jetzt einen Teilnehmer am Amateurfunkdienst?

von Wolfgang (Gast)


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Bernadette schrieb:
> Jemand, der Amateurfunk betreibt, heißt Funkamateur.
>
> Jemand, der ohne größere Kenntnisse funkt, heißt Amateurfunker!

Was hat das mit den Kenntnissen zu tun?

Funkamateur - im Sinne des Gesetz über den Amateurfunk - ist der Inhaber 
eines Amateurfunkzeugnisses.

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Ich habe eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst", also bin
> ich Amateurfunker. Von mir aus auch Funkamateur, wo liegt der
> Unterschied?
>
> Ich glaube, das rührt von dem Wunsch der zugelassenen Amateurfunker,
> sich von den nichtzugelassenen unterscheiden zu wollen.
> Im Prinzip reine Überheblichkeit.

Ist es auch reine Überheblichkeit statt KOhm kOhm, statt 
Stundenkilometer Kilometer/Stunde  zu schreiben bzw. zu sagen? Ist es 
auch überheblich Spannungen in Volt und Ströme in Ampere anzugeben?

Merkst du noch was? Ich denke nicht lol.

120PiOhm

von Lothar M. (Gast)


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Du kannst wohl physikalische Grössen nicht von willkürlichen 
Bezeichnungen unterscheiden.

Dein Versuch, deine kruden Ansichten zu verteidigen, ist armselig.

Zeige mir mal wo die Bezeichnungen "Amateurfunker" und/oder 
"Funkamateur" definiert sind.

von Wolfgang (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Zeige mir mal wo die Bezeichnungen ... "Funkamateur" definiert sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/AFuG_1997.pdf

von michael_ (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Ich glaube, das rührt von dem Wunsch der zugelassenen Amateurfunker,
> sich von den nichtzugelassenen unterscheiden zu wollen.
> Im Prinzip reine Überheblichkeit.

Gibt es doch gar nicht.
Es gibt Zugelassene und Normalbürger.

Ich konnte es auch nie begreifen, was es da für einen Unterschied geben 
sollte.
Ich kenne einige, für die ist das alles kein Thema.

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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würg schrieb:
> wie ich dieses Geschwafel um das Wort "Funkamateur" lächerlich finde.
Ich schrieb:
> Auch ich sehe da keine Relevanz
… und finde die Diskussion peinlich. Aber was ich aber viel peinlicher 
finde: Dass im Forum "HF, Funk, Antennen, EMV, Elektromagnetische 
Felder, usw." niemand unmissverständlich mit Referenzen (z.B. 
Gerichtsentscheid oder geltender Rechtsprechung) feststellt, was denn 
nun stimmt.

Ich habe auf §89 und §148 TKG verwiesen und verstanden, dass man auf 
"nicht freien" Bändern ohne "Zulassung zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst" nicht nur "nicht senden" sondern auch "nicht 
empfangen" darf.

Aber Blinky schrieb:
> Eine "Lizenz" bzw. eine Zulassung zum Funkdienst brauchst du erst dann,
> wenn Du auch auf "nicht freien" Bändern senden willst oder ein Sender
> selbst bauen möchtest.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Gast)


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Daraus kann ich keine Ausschliesslichkeit entnehmen.

Es ist Haarspalterei um die beiden Begriffe, ein Teilnehmer am 
Amateurfunkdienst ist ein Amateurfunker, auch wenn das einige nicht 
wahrhaben wollen.

Ich habe schon Jahrzehnte die Zulassung zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst und sehe mich infolgedessen als Amateurfunker, oder 
Funkamateur, ganz wie du willst.

Diese Unterscheidung ist der Sehnsucht mancher Zeitgenossen geschuldet, 
sich durch die Bezeichnung deutlich von ungeprüften Funkern abzugrenzen.
Pure Überheblichkeit.
Mir ist das Abgrenzen zwischen geprüften und ungeprüften Funkern 
zuwider, ist nur ein Hobby.

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> Es ist Haarspalterei um die beiden Begriffe
Dann sollte man die Debatte nicht mit Antworten weiter anfeuern.

Lothar M. schrieb:
> Mir ist das Abgrenzen zwischen geprüften und ungeprüften Funkern
> zuwider.

Das mag ja sein, aber das Gesetz und die geltende Rechtsprechung machen 
da einen Unterschied.

Die Ursprungsfrage vom TO Michael ist noch nicht ohne Widerspruch 
beantwortet.

: Bearbeitet durch User
von michael_ (Gast)


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Auf alle Fälle ist es so, wenn man etwas mitkriegt, was nicht für sich 
persönlich gedacht ist, sollte man den Mund halten!

Gespräche vom Nachbar, Daten auf einer Festplatte usw. soll man 
ignorieren.

Wer auf Frequenzen geht, die einem nicht gehören, hat kriminelle 
Energie.
Dagegen helfen auch keine Gesetze.

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Zeige mir mal wo die Bezeichnungen "Amateurfunker" und/oder
> "Funkamateur" definiert sind.

Was rülpst du denn hier rum? Funkamateur ist definiert, darauf wurde 
schon mehrfach hingewiesen.

Lothar M. schrieb:
> Du kannst wohl physikalische Grössen nicht von willkürlichen
> Bezeichnungen unterscheiden.

Ich offensichtlich schon, du hast ja IMMER noch nicht begriffen, das 
Funkamateur in einen GESETZ definiert ist. Und du bist Funkamateur?

Lothar M. schrieb:
> und sehe mich infolgedessen als Amateurfunker

Das glaube ich auf's Wort.

120PiOhm

von michael_ (Gast)


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Klar doch!
Funkamateur ist definiert im Amateurfunk-Gesetz.

Gehts noch?

von 2^5 (Gast)


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Sorry Leute! Die Bezeichnung "Funkamateur" mag ja lt. Gesetz die 
Richtige sein, aber darauf rumzureiten ist ähnlich peinlich wie der 
Hinweis bei der Anrede von promovierten Akademikern auf den evtl. 
fehlenden "Dr."
Meine Meinung, und auch ich habe eine Zulassung zum Amateurfunkdienst.

von Ben (Gast)


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Lothar bitte trolle nicht. Du meckerst nur und scheinst selbst Probleme 
generieren zu wollen durch deine erfundene. Haarspalterei.

Die Begriffe Zulassung, Genehmigung, Zeugnissklasse, "document" und 
license" finden sich alle in der CEPT Amateurfunkgenehmigung wieder. 
Außerdem sind Funkamateure i.d.R. weltoffen, technikbegeistert und 
informieren sich kontinuierlich. Nur so kann man sich verbessern.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html

....Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, 
weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen.


Und zur eigentlichen Thread-Frage:

https://dejure.org/gesetze/TKG/89.html
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der 
Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten 
Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer 
Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der 
Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden (außer 
in Notfällen) (§ 89 Telekommunikationsgesetz).

Das Abhören nichtöffentlicher Aussendungen ist strafbar.
Siehe auch Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 
09.02.1999 (Az.: 4St RR 7/99).

VG Köln, Beschluss vom 03.09.2008 - 1 L 1048/08 etc...

von 120PiOhm (Gast)


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michael_ schrieb:
> Funkamateur ist definiert im Amateurfunk-Gesetz.
>
> Gehts noch?

Vermutlich fehlen dir noch ein paar Bit Auflösung in deiner 
Schaltzentrale um das zu verstehen?

Der Fußballamateur spielt Amateurfußball. Aber sicherlich ist für dich 
dann auch Amateurfußballer richtig, der Fußballamateur spielt....

120PiOhm

von Frequenznutzer (Gast)


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Feind hört mit schrieb:

> ADSB und Flugfunk (air band) sind zweierlei

irrelevant. Du kämpfst gegen Windmühlen, weil niemand das Gegenteil 
behauptete.

[...]
> das Abhören vom Funkverkehr
> zwischen Tower und Flieger ist für Nicht-Flieger illegal.

siehe erste Antwort.

Ralph B. schrieb:

> 1976 war CB-funk definitiv nicht öffentlicher beweglicher Landfunkdienst
> und somit dem Betriebsfunk ( was es ursprünglich ja auch war )
> gleichgestellt.

Wie schon angenmerkt wurde, gabs vor 1975 kein CB-Funk in Deutschland. 
Das ist eine falsche Erinnerung, die vlt. daher kommt, daß ehemalige 
Betriebsfunkfrequenzen umgewidmet wurden. Wenn schon klug, dann richtig 
sch...!

michael_ schrieb:
> Wer auf Frequenzen geht, die einem nicht gehören, hat kriminelle
> Energie.

Nein. Es geht im Gesetz gar nicht um irgendwelche Frequenzen, sondern um 
die Art der Ausstrahlung. Ist sie öffentlich darf jeder mithören. Ist 
sie privat, dann nicht.

Euer Kindergartendisku um den Amateurfunker ist nur peinlich, da es eine 
Selbstbezeichnung der im DARC organisierten Funkamateure ist:

https://www.darc.de/der-club/distrikte/k/ortsverbaende/35/nuetzliches/weg-zum-amateurfunk/

Zitat:
> Wie kann ich Amateurfunker werden?

QED

Rechtschreibnazi? - Diese Disku ist längst widerledigt. Im Zweifel hilft 
der Duden:

https://www.duden.de/rechtschreibung/Amateurfunker

von 120PiOhm (Gast)


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Frequenznutzer schrieb:
> Euer Kindergartendisku um den Amateurfunker ist nur peinlich, da es eine
> Selbstbezeichnung der im DARC organisierten Funkamateure ist:
>
> 
https://www.darc.de/der-club/distrikte/k/ortsverbaende/35/nuetzliches/weg-zum-amateurfunk/
>
> Zitat:
>> Wie kann ich Amateurfunker werden?
>
> QED

Du meinst auch, dass frühes Aufstehen zum belanglosen rumfurzen 
berechtigt. Dein Zitat aus dem Bereich des DARC ist leider kein 
Beweismittel, was zu QED führt. Der DARC e.V. ist, wie das Kürzel schon 
verrät, NUR ein Verein. Und wie jeder Verein ist das was gesagt wird 
oder gemeint war nicht Gesetz oder führt zu einem blinden Gehorsam.

Dein Verweis auf den Duden zeigt deine geistige, einfache Denkweise. Wir 
diskutieren hier nicht über die Rechtschreibung des Wortes 
Amateurfunker, sondern um die korrekte Bezeichnung derjenigen, die das 
Hobby Amateurfunk ausüben.

Aber deine Absicht war ja eine andere, nach dem Motto "Bätschi", es 
steht ja im Duden; Dann bemühe dich, deinen Kopf kurz nach unten zu 
bewegen und bei Bedeutung den Begriff "Funkamateur" zu lesen.

Wieviele Kuhideen (QED) soll ich jetzt setzen?

Sorry, dein Beitrag gleicht einer Lachtablette.

120PiOhm

von Lothar M. (Gast)


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120PiOhm schrieb:
> 120PiOhm

Deine Gossensprache hilft dir auch nicht weiter. Ansonsten ist deine 
Meinung völlig irrelevant, ähnlich dem Sack Reis...

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Deine Gossensprache hilft dir auch nicht weiter. Ansonsten ist deine
> Meinung völlig irrelevant, ähnlich dem Sack Reis...

...das scheint aber nicht so zu sein, wenn hier ständig darauf reagiert 
wird... Mister Parboiled

120PiOhm

von Joachim B. (jar)


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Wolfgang schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Zeige mir mal wo die Bezeichnungen ... "Funkamateur" definiert sind.
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/AFuG_1997.pdf

da ist es wieder:
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.   Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses

warum schreiben sie dann nicht:
"1.   Funkamateur der Inhaber eines Funkamateurzeugnisses"

oder
"1.   Amateurfunker der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses"

warum müssen die zweierlei Bezeichnungen in einem Satz verwenden?

Diese Doppeldeutigkeit können nur Juristen erfunden haben um sich 
Arbeitsgebiete zu erhalten.
Wie man sieht es klappt, sogar hier wird gestritten.

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Solange ihr kein Westfernsehen empfangen wollt...

von Lothar M. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Diese Doppeldeutigkeit können nur Juristen erfunden haben um sich
> Arbeitsgebiete zu erhalten.

Ich denke, das sind zwei Begriffe für die gleiche Sache, wie so oft in 
der deutschen Sprache. Man soll es nicht schwieriger machen als es ist.

Es gibt halt Menschen die explizit herausgestellt haben wollen, dass 
schon aus der Bezeichnung hervorgeht, ob sie eine Prüfung abgelegt 
haben, oder nicht.

Reines Statussymbol. Das geben die beiden Bezeichnungen per se nicht 
her, also erfindet man eine Geschichte.

von Ben (Gast)


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Lothar, Du brauchst dir nichts schwer machen und kannst ruhig denken was 
und wie du willst. Es bleibt aber nur bei deinet Polemik ohne wirklichen 
Inhalt. Nichts für Elektroniker.

von Joachim B. (jar)


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Lothar M. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Diese Doppeldeutigkeit können nur Juristen erfunden haben um sich
>> Arbeitsgebiete zu erhalten.
>
> Ich denke, das sind zwei Begriffe für die gleiche Sache

kannst du ja denken, aber wie man sieht, es wird gestritten, gleiche 
Sache sollte gleiche Begriffe verwenden, sonst ist es SCHROTT.

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Es gibt halt Menschen die explizit herausgestellt haben wollen, dass
> schon aus der Bezeichnung hervorgeht, ob sie eine Prüfung abgelegt
> haben, oder nicht.
>
> Reines Statussymbol. Das geben die beiden Bezeichnungen per se nicht
> her, also erfindet man eine Geschichte.

Ich finde es gerade zu lächerlich, wie versucht wird, definierte 
Begriffe umzudeuten bzw. umzubennenen und das ganze als eine erfundene 
Geschichte darzustellen. Was soll das?

Lothar, geh in deinen Keller und braue im schönen Saarland dein Bier im 
Keller, aber versuche nicht den Lesern hier vorzugaukeln, dass Fakten 
keine Fakten sind.

120PiOhm

von Aufpasser (Gast)


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Frequenznutzer schrieb:
> Feind hört mit schrieb:
>
>> ADSB und Flugfunk (air band) sind zweierlei
>
> irrelevant. Du kämpfst gegen Windmühlen, weil niemand das Gegenteil
> behauptete.
>
> [...]
>> das Abhören vom Funkverkehr
>> zwischen Tower und Flieger ist für Nicht-Flieger illegal.
>
> siehe erste Antwort.

Deine "Antworten" sind für den Arsch, weil komplett aus dem Kontext 
gerissen. Ursprung war die Behauptung Flugfunk abhören wäre nicht 
illegal. Ist es aber für die meisten, siehe Verordnung über 
Flugfunkzeugnisse, 
http://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/index.html

von Lothar M. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> gleiche
> Sache sollte gleiche Begriffe verwenden, sonst ist es SCHROTT.

Sollten....Ist aber nicht der Fall, wie bei vielen anderen Begriffen mit 
Mehrdeutigkeit auch und Schrott ist etwas völlig anderes.
Sollen wir jetzt darüber streiten was Schrott ist? Schrott, Müll, 
Abfall...?

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Mehrdeutigkeit

Die Mehrdeutigkeit wird doch durch deinen Stuss hier gefördert. Eine 
Mehrdeutigkeit an einem eindeutigen Begriff herbei zu beschwören, zeugt 
von vielen Braustunden in Homburg.

120PiOhm

von Lothar M. (Gast)


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120PiOhm schrieb:
> 120PiOhm

Gib dir keine Mühe, ist sinnlos.
Mit Menschen die sich der Gossensprache bedienen kommuniziere ich nicht.

von Kilo S. (kilo_s)


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Aufpasser schrieb:
>>
>
> Deine "Antworten" sind für den Arsch, weil komplett aus dem Kontext
> gerissen. Ursprung war die Behauptung Flugfunk abhören wäre nicht
> illegal. Ist es aber für die meisten, siehe Verordnung über
> Flugfunkzeugnisse,

Das ist richtig!

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> 120PiOhm schrieb:
>> 120PiOhm
>
> Gib dir keine Mühe, ist sinnlos.
> Mit Menschen die sich der Gossensprache bedienen kommuniziere ich nicht.

Ach ist das schön zu sehen, wie es in dir kribbelte doch noch deinen 
Senf hier kund zu tun. Leider bist du schon beim ersten Sack Reis 
schwach geworden, spricht für einen AMATEURFUNKER...

Die Gossensprache scheint aber die einzige Sprache zu sein, die du 
offenbar verstehst, weil du immer antwortest.

Lothar M. schrieb:
> Ansonsten ist deine
> Meinung völlig irrelevant, ähnlich dem Sack Reis...

...plump

120PiOhm

von würg (Gast)


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Dem unten stehenden Link stimme ich voll und ganz zu!

https://www.hamspirit.de/4866/wir-sind-die-amateurfunker/

"Funkamateure" halten sich für etwas ganz Besonderes.

von Jens P. (Gast)


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Alter, und im nächsten Thread wird wieder gejammert, dass kein Interesse 
mehr am AFU besteht. Wenn ich mir manche hier so in der Ortsgruppe 
vorstelle, weiss ich auch besseres mit meiner Freizeit anzufangen...

von Uwe (Gast)


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Es ist doch so einfach:

Laut Wortdefinition im Amateurfunkgesetz ist ein zugelassener Teilnehmer 
am AmateurfunkDIENST ein Funkamateur.

Jeder andere Funker, der keinem Funkdienst zugelassen ist, ist ein 
Amateurfunker.

Hierbei muss beachtet werden, dass CB-Funk, PMR-Funk, etc. keinen 
Funkdienst darstellen.

Grusss von Uwe,
seit etwa 35 J. Funkamateur als DL7** Teilnehmer am Amateurfunkdienst.

von michael_ (Gast)


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Uwe schrieb:
> Jeder andere Funker, der keinem Funkdienst zugelassen ist, ist ein
> Amateurfunker.

Erzähl mal Beispiele!

von Uwe (Gast)


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Habe ich doch: CB-Funk z.B. ist KEIN Funkdienst!

von Mani W. (e-doc)


Angehängte Dateien:

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Ist mir gerade untergekommen und so etwas stand damals drauf...

von Joachim B. (jar)


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Uwe schrieb:
> Laut Wortdefinition im Amateurfunkgesetz ist ein zugelassener Teilnehmer
> am AmateurfunkDIENST ein Funkamateur.

das ist es ja was stört, warum heisst das dann nicht im Gesetz:
"ist ein zugelassener Teilnehmer am AmateurfunkDIENST ein 
Amateurfunker."
oder
"ist ein zugelassener Teilnehmer am FunkamateurDIENST ein Funkamateur."

die nicht Zugelassenen bekommen eben dann den Zusatz Funkamateur oder 
Amateurfunker zur Unterscheidung.
Das Gesetz sollte eine einheitliche Sprachregelung haben,
zugelassener Teilnehmer.....
AmateurfunkDIENST ist ein Amateurfunker
FunkamateurDIENST ist ein Funkamateur

von Ben (Gast)


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Ich glaub das Thema ist mehr als klar, ausser für die, die hier meinen 
"man wird ja wohl noch sagen dürfen ..alles was man so denkt oder glaubt 
oder insbesondere einfach nur was man fühlt. Statt zu lernen und 
mitzuwirken, werden Gesetze, Normen für eine geschlossene Gruppe so 
umgedreht wie es passt, oder nur Sündenböcke gesucht, keine 
Selbstreflexion, nach dem Motto brdgmbh oder ähnliches s.o.  ? Da hilft 
nichts, ausser zu sagen dass uns die Gefühle uns hier ziemlich egal 
sind!  Fakten, Lösungen, Unterstützung bei technischen Themen bitte.

von 120PiOhm (Gast)


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würg schrieb:
> Dem unten stehenden Link stimme ich voll und ganz zu!
>
> https://www.hamspirit.de/4866/wir-sind-die-amateurfunker/
>
> "Funkamateure" halten sich für etwas ganz Besonderes.

Vermutlich bist du noch am würgen...

Aber der gute Österreicher Willi, Autor des verlinkten Beitrags, 
schreibt es ja ganz deutlich:

"Damit scheidet die Begründung wegen einer abschätzigen Bedeutung für 
die Bevorzugung von “Funkamateur” aus."

Wo ist jetzt das Besondere?

Und übrigens: Sein Beispiel mit dem "Autofahrer" und "Lenker eines 
Kraftfahrzeugs" hinkt gewaltig. Lenker eines Kraftfahrzeuges kann sich 
NICHT durchsetzen, weil es schlicht ein Zungenbrecher ist und der Mensch 
bequem und faul ist.

Das Wort Amateurfunker zu benutzen, obwohl man weiß, dass es 
richtigerweise Funkamateur heißt, ist stupide Ignoranz.

Jens P. schrieb:
> Alter,

Es ist ja schön, dass sich neue Teilnehmer an der Diskussion kurz 
vorstellen und mit dem Alter beginnen wollen, nur wie alt bist du jetzt?


Joachim B. schrieb:
> FunkamateurDIENST

Sorry, jetzt sind wir angekommen....


120PiOhm

von Next Generation (Gast)


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120PiOhm schrieb:
> Während man den Begriff Funkamateur
> eindeutig im Amateurfunkgesetz wiederfinden kann, suchst du den Begriff
> Amateurfunker vergebend in irgendwelchen Dokumenten.

erwischt! d.h. vermutlich "vergeblich" und ist logisch absurd. Steht 
genuso im Funkamateurgesetz. Das Dir stets unbekannt bleiben wird. 
QEDuden.

120PiOhm schrieb:
> Und bitte schreibe künftig "lizenziert", kommt übrigens von Lizenz,
> sonst muss ich kübeln...

Soso, ein Vorschreibnazi ohne Scheinführerlizenz. Alles klar -

120PiOhm schrieb:
> Merkst du noch was? Ich denke nicht lol.

jaja, Deine Selbsterkenntnis reimt sich fürchterlich auf Troll...

120PiOhm schrieb:
> ...  IMMER noch nicht begriffen, das Funkamateur in einen GESETZ definiert ist.

Ups - erst Großbuchstaben schreien und dann zwei Fehler in einem kurzen 
deutschen Satz? Sowas von erwischt! Deine 
Rechts(vorschriften)SSchreihung ist leider obsolet und immer noch auf 
Stufe 6 - setzen!

120PiOhm schrieb:
> Der Fußballamateur spielt Amateurfußball.

Sehr amüsand. Willy Astors Sandamateur... Lass es einfach.

120PiOhm schrieb:
> Du meinst auch, dass frühes Aufstehen zum belanglosen rumfurzen
> berechtigt.

Oh - der Fäkalfetischist outet sich. Na wenn Dir der Gestank wohl tut, 
furz ruhig weiter! Es soll ja angeblich befreien. Erst furzen, dann 
schreiben. Denken brauchst Du nicht, das kann Dein Bauch besser.

> Dein Zitat aus dem Bereich des DARC ist leider kein
> Beweismittel, was zu QED führt.

Derlei, nicht leider. Du Kommentierst Dich also selbst beim enträtseln? 
Wie trivial...

>wie das Kürzel schon verrät, NUR ein Verein.

Jaja, das Fürzel NUR. Neckermann Urlaub & Reisen. Du brauchst 
Inselpause? Sansi bar ist in. [Meine Schwester war vor kurzem auf der 
Insel + begeistert!]

> Dein Verweis auf den Duden zeigt deine geistige, einfache Denkweise. Wir
> diskutieren hier nicht über die Rechtschreibung.

Stockende Kommas. Nein, wir diskutieren nicht, weil wir das können. Aber 
Du bist mächtig dneben. Aus der Übung. Mach doch endlich den 
Oberlehrerschein. Es geht hier genau um die korrekte Verwendung der 
Komposita (und falls Du jetzt nochmals im Duden nachguckst was das ist - 
Respekt!) des Deutschen. Die Sprache, nicht der Braune.

> Aber deine Absicht war ja eine andere, nach dem Motto "Bätschi", es
> steht ja im Duden;

Nein. DU kommst nie drauf, was ich beabsichtigte. Persuasiv daneben. 
Lern Schach.

> Wieviele Kuhideen (QED) soll ich jetzt setzen?

Setzen 6. Hatten wir schon. Abkürzung nachgeguckt? Peinlich wie CH4. 
(Methan) [=Kuhgerülpse aus dem Stall mit den braunen Decken].

> Sorry, dein Beitrag gleicht einer Lachtablette.
> 120PiOhm

Lachpastille heißt das, Du Pilliohm. Aber dazu ist Dein Keller zu flach.

120PiOhm schrieb:
> Ich finde es gerade zu lächerlich,

> ... geh in deinen Keller
> 120PiOhm

Ups - Ein kurzer Anfall von Selbsterkenntnis... Dann besteht noch 
Hoffnung.

120PiOhm schrieb:

> Wo ist jetzt das Besondere?
>> FunkamateurDIENST

Aha. Und Du hast sicher eine Dienstmütze auf beim Morsen ツ
.--. .. .-.. en .... .. .-. -. ..

von Lothar M. (Gast)


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würg schrieb:
> Dem unten stehenden Link stimme ich voll und ganz zu!
>
> https://www.hamspirit.de/4866/wir-sind-die-amateurfunker/
>
> "Funkamateure" halten sich für etwas ganz Besonderes.

Unterschrift

von Michael (Gast)


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So langsam kommt mir der Eindruck dass alle Amateurfunker was am Sender 
haben...

von Next Generation (Gast)


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Hi, Lothar,

ich bin zugleich ein Fernsehtechniker und Amateurfunker mit 
DL-Rufzeichen und hab Null Problem mit meiner Selbstbezeichnung.

Das braune Eliten-Geseiher (á la: wir sind die einzig wahren 
Funkamateure) geht mir sowas auf den Sack, daß ich jeden vorgestrigen 
schwarzbraunen Amateurdackel zerlege, der auch nur versucht, mir damit 
ans Bein zu pinkeln, wie der defizitäre 120-Millihirniohm mit seiner 
Fäkalvorliebe ツ

Sorry, das mußte jetzt sein!

Beitrag #5692542 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lothar M. (Gast)


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Michael schrieb:
> So langsam kommt mir der Eindruck dass alle Amateurfunker was am Sender
> haben...

Ja, deshalb treiben sie sich ja in Internetforen rum und lassen da ihren 
Frust ab....Frust darüber, dass niemand den für sie so wichtigen 
Unterschied anerkennen will. Wie wäre es denn damit: Funkamateur©, oder 
Funkamateur®?

Ichselbst sehe das völlig gelassen, bin beides...gleichzeitig.

Geht man aber nach den Regeln der deutschen Sprache, dann handelt es 
sich bei der Bezeichnung um eine Wortkomposition. Selbige bestehen, 
zumindest im vorliegenden Fall, um eine "Kof und Kern Komposition".

Der Kopf steht am Anfang und der Kern am Ende der Komposition. Daraus 
lässt sich ableiten, dass der Amateurfunker im Kern ein Funker ist und 
erst in zweiter Linie ein Amateur.

Der Funkamateur vice versa.

So, jetzt legt euch ins Zeug....

von Max M. (maxim0)


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Lothar M. schrieb:
> Wie wäre es denn damit: Funkamateur©, oder
> Funkamateur®?

Nee. Mach kein Blödsinn, denn das hätten die Pseudo-Kommerzfunker aka 
Milli-sauerhirn-Ohm-bis-120pH richtig gern:
Wie wärs mit Funkamateur-TM?

von Achim B. (bobdylan)


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Brauchen Funkenmariechen eigentlich auch ne Lizenz?

von Lothar M. (Gast)


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Achim B. schrieb:
> Brauchen Funkenmariechen eigentlich auch ne Lizenz?

Das Funkenmariechen, im Gegensatz zum Sparky, braucht keine Lizenz, 
letzterer aber die A-,B-, oder C-Grade.

von 120PiOhm (Gast)


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Next Generation schrieb:
> Hi, Lothar,
>
> ich bin zugleich ein Fernsehtechniker und Amateurfunker mit
> DL-Rufzeichen und hab Null Problem mit meiner Selbstbezeichnung.
>
> Das braune Eliten-Geseiher (á la: wir sind die einzig wahren
> Funkamateure) geht mir sowas auf den Sack, daß ich jeden vorgestrigen
> schwarzbraunen Amateurdackel zerlege, der auch nur versucht, mir damit
> ans Bein zu pinkeln, wie der defizitäre 120-Millihirniohm mit seiner
> Fäkalvorliebe ツ
>
> Sorry, das mußte jetzt sein!

Du bist echt der coolste Amateurfunker unter der Sonne, aber leider 
beeindruckt mich dein Geseier überhaupt nicht. Du bist eben das Sinnbild 
eines armen Fernsehtechnikers, der sein Ego mit einer 
Funkamateurgesetztfahrerlaubnislizenz aufpolieren musste musste. Für 
mehr hat es leider in deinem Leben nicht gereicht.

Ich frage mich nur, wieso du ständig in Richtung braune Kacke schießt? 
Sitz du so tief in der Scheiße?

120PiOhm

Beitrag #5693444 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5693446 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5693450 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5693461 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lothar M. (Gast)


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Mann o Mann, da dreht einer völlig durch und ergiesst sich in 
Fäkalsprache.

Von Gossensprache nach Fäkalsprache, noch eine Stufe tiefer gerutscht.

What`s next?

Wegen solchen Typen schäme ich mich manchmal Amateurfunker/Funkamateur 
zu sein....wenn er denn einer ist.

Mein Rat: Lass die Finger vom Alkohol!

Beitrag #5693530 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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Achim B. schrieb:
> Brauchen Funkenmariechen eigentlich auch ne Lizenz?
120PiOhm schrieb im Beitrag #5693446:
> Es reicht eine einfache Fernsehtechnikerausbildung...

die gibt es doch nicht mehr und "funken ziehen" geht mit LCD/LED TV auch 
nicht mehr und "riechen" tun sie seit der Gleich"riecht"er Selen 
Abschaffung auch weniger

Beitrag #5693535 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ben (Gast)


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Die Bez. Amateurfunker ist doch im Allgemeinen ok. Funkamateur wäre für 
die zugelassenen Nutzer zwar korrekt aber ist egal .. wenn man nicht 
fachsimpelt oder Differenzieren will ist es auch erstmal egal. Das die 
Bez. Funkamateur aber elitär oder falsch wäre, ist eine kindische, 
unwahre Aussage. Es ist schon erstaunlich mit welchen Elan hier so ein 
Shitstorm versucht wird zu verbreiten.

Glühbirne sagen doch die meisten Leute, und ist doch auch egal. 
Fachleute sagen korrekt Glühlampe dazu!
So ist das auch mit Funkamateur.

Das ist kein Meckerforum hier! Probleme? Jeder hat Mal Probleme aber 
pöbelt bitte dieses Forum nicht mit Lügengeschichten zu!

Beitrag #5693556 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ben (Gast)


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Ich weiß, bist aber auch sehr Oberlehrhaft PiOhm...
ist doch okay wenn die Glühlampe, Amaterfunker oder Schraubenzieher 
sagen... Die unterhalten sich schlichtweg so miteinander und sind nicht 
vom Fach bzw. denken uns interessieret deren Gedanke. Nicht schlimm. 
Deren Lügen zeugen von Unzufriedenheit, die sie aber nicht in diesen 
Forum "auskotzen" müssen. Es bildet nicht, es hilft nicht und es ist 
qualitativ nutzlos. D
Wir wollen dich lernen und nicht zurückschreiten. Korrekte Bezeichnungen 
zu diffamieren ist hier nicht
angebracht.

von Achim B. (bobdylan)


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120PiOhm schrieb im Beitrag #5693556:
> Funkamateur

Der amateurfunkende Funkamateur hat ein Problem: Die breite Masse weiß 
nicht, dass er zur Lizenzierung seiner überaus drolligen Tätigkeit eine 
höchst komplizierte Schulung absolvieren und bestehen musste. Die breite 
Masse denkt also, der amateurfunkende Funkamateur ist aus der exakt 
gleichen Dämlichkeit hergestellt, wie der CB-Funker, welcher an seine 
"Bräke" einen elendig langen "Spargel" schraubt. Ähnlichkeiten sind aber 
durchaus vorhanden. Allerdings fährt der CB-Funker Mofa oder Golf GTI; 
der Funkamateurfunker fährt Volvo.

von Lothar M. (Gast)


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Spätestens jetzt müsste doch der letzte Zweifler sehen (lesen), wes 
Geistes Kind so mancher Funkamateur ist.

Ich erwäge meine "ZULASSUNG ZUR TEILNAHME AM AMATEURFUNK" zurück zu 
geben.
Der Fremdschäm-Faktor wird langsam unerträglich.

von 120PiOhm (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Ich erwäge meine "ZULASSUNG ZUR TEILNAHME AM AMATEURFUNK" zurück zu
> geben.
> Der Fremdschäm-Faktor wird langsam unerträglich.

Tu uns bitte den Gefallen und lass deinen Worten auch Taten folgen. Ich 
werde in einigen Monaten bei der BNetzA schauen, ob es auch wirklich der 
Fall ist. Aber auch das wird nur Geschwätz sein, wie dein berühmter Sack 
Reis...

120PiOhm

von 120PiOhm (Gast)


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Achim B. schrieb:
> Der amateurfunkende Funkamateur hat ein Problem: Die breite Masse weiß
> nicht, dass er zur Lizenzierung seiner überaus drolligen Tätigkeit eine
> höchst komplizierte Schulung absolvieren und bestehen musste. Die breite
> Masse denkt also, der amateurfunkende Funkamateur ist aus der exakt
> gleichen Dämlichkeit hergestellt, wie der CB-Funker, welcher an seine
> "Bräke" einen elendig langen "Spargel" schraubt. Ähnlichkeiten sind aber
> durchaus vorhanden. Allerdings fährt der CB-Funker Mofa oder Golf GTI;
> der Funkamateurfunker fährt Volvo.

Selbstreflexion?

120PiOhm

von 120PiOhm (Gast)


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Ben schrieb:
> Korrekte Bezeichnungen
> zu diffamieren ist hier nicht
> angebracht.

Genau das ist der Punkt!

120PiOhm

von Lothar M. (Gast)


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120PiOhm schrieb im Beitrag #5693530:
> ..... ich habe mich durchaus gewählt ausgedrückt

Sehr gewählt, allerhöchstes Niveau!


120PiOhm schrieb:
> wieso du ständig in Richtung braune Kacke schießt?
> Sitz du so tief in der Scheiße?

120PiOhm schrieb:
> dein Geseier

120PiOhm schrieb im Beitrag #5693444:
> mit geistigem Diarrhoe und
> gesckmückt aus Worten aus dem eigenen Plumpsklo


120PiOhm schrieb im Beitrag #5693461:
> Was hast du jetzt hier zu blöken?

> Ich frage mich nur, wieso du ständig in Richtung braune Kacke schießt?
> Sitz du so tief in der Scheiße?


Mahlzeit

Beitrag #5693866 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dieser Beitrag ist gesperrt und kann nicht beantwortet werden.