Forum: Offtopic Konkurrent nicht CE konform - was nun?


von Thomsen W. (dommae)


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Hallo an alle,
wir entwickeln gerade ein elektronisches Produkt für die chemische 
Industrie und konnten durch Anstrengung die EMV Messungen bestehen.

Während der aktuell noch laufenden Entwicklung haben wir uns auch ein 
Konkurrenzprodukt ins Haus geholt, das bereits am Markt ist und mussten 
feststellen, dass dieses durch die EMV-Prüfung (leitungsgebunden) 
durchrasselt.

Was können wir als Firma nun tun mit diesem Wissen. Der Konkurrent hat 
es sich offensichtlich einfacher gemacht als wir. Können wir rechtliche 
Schritte einleiten?

Danke und Grüße,
Thomsen

von Falk B. (falk)


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Hatten wir das Thema nicht schon vor ein paar Monaten?

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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EMV-Tests sind sehr schwer reproduzierbar.

Lass dein Gerät in 10 akkreditierten Labors testen und du wirst 10 
verschiedene Ergebnisse erhalten.

Bei mir war es teilweise tagesformabhängig, ob ein DUT knapp unter dem 
Grenzwert oder meilenweit drüber lag. Und die Prüfer sind auch nur 
Menschen und es gibt viele Variablen, an denen man schrauben kann.

Hier noch was erden, da ein Kabel ein bisschen anders verlegen und das 
Ergebnis sieht völlig anders aus.
Dazu dann noch Test als Einzelkomponente oder als System, mit bestimmten 
Bedinungen,...

Ihr könntet den EMV-Prüfbericht anfordern, dort ist dokumentiert, wie 
was genau geprüft wurde.

Bevor daraus rechtlich was Handfestes wird, muss einiges passieren. Der 
Marktbegleiter müsste jedenfalls das Original-DUT aus dem Test 
eingelagert haben, falls Zweifel am Ergebnis aufkommen. Aber selbst an 
dem DUT können nun durch Alterung und andere Generatoren,... völlig 
andere Ergebnisse auftreten.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Thomsen W. schrieb:
> dass dieses durch die EMV-Prüfung (leitungsgebunden) durchrasselt.
Wie sehr "rasselt" es da?

von Falk B. (falk)


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von Thomsen W. (dommae)


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Lothar M. schrieb:
> Thomsen W. schrieb:
>> dass dieses durch die EMV-Prüfung (leitungsgebunden) durchrasselt.
> Wie sehr "rasselt" es da?

Die gemessenen Werte bei den leitungsgebundenen Störungen, allem voran 
der Quasipeak-Wert,  liegt zum Teil bis zu 30dBuV über der Grenzlinien, 
also nicht nur ein knappes Reißen am Grenzwert.

von Thomsen W. (dommae)


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Falk B. schrieb:
> Beitrag "Konkurrenz verkauft ohne CE, EMV Prüfung, …"

Danke Falk! Wenn Ich das richtig lese, dann ab zur Bundesnetzagentur 
oder nen Anwalt diesbezüglich einschalten... Mmmmh ??!

von A. S. (Gast)


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Ein Denunziant bleibt ein Denunziant.

Ihr wollt ja nicht irgendwie die Welt retten, oder Gefahren für Nutzer 
abwenden. Nein, ihr wollt sagen: Der macht aber keine so schöne Haufen 
wie wir.

Das ist keine WIN-WIN-Situation.

Habt Ihr Euch überhaupt schon mal deren Konformitätserklärung genau 
angesehen, also ob sie vielleicht einen ganz anderen Weg gehen als ihr 
meint? Oder ein ganz anderes Environment vorschreiben als ihr glaubt?

von Falk B. (falk)


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A. S. schrieb:
> Ein Denunziant bleibt ein Denunziant.

Ob du das über die DUH und den VW-Abgaskandal auch sagen würdest?

> Ihr wollt ja nicht irgendwie die Welt retten, oder Gefahren für Nutzer
> abwenden. Nein, ihr wollt sagen: Der macht aber keine so schöne Haufen
> wie wir.

In so einem Fall darf JEDER eine Klage einreichen, dem gerade danach 
ist.

> Das ist keine WIN-WIN-Situation.

Danach hat doch keiner gefragt!

von (prx) A. K. (prx)


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A. S. schrieb:
> Ein Denunziant bleibt ein Denunziant.

Wenn ein Konkurrent sich illegal Vorteile verschafft, ist es keine 
Denunziation, darauf hinzuweisen. Man sollte es aber nachweisen können.

: Bearbeitet durch User
von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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A. S. schrieb:
> Ein Denunziant bleibt ein Denunziant.

Kwatsch. So ist das Prozedere. Ansonsten kannst du sämtliche Grenzwerte 
in die Tonne treten.
Die BNetzA wird es sich anschauen und bei begründetem Verdacht eine 
Nachmessung einleiten.

von Sven L. (sven_rvbg)


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A. K. schrieb:
> Wenn ein Konkurrent sich illegal Vorteile verschafft, ist es keine
> Denunziation, darauf hinzuweisen. Man sollte es aber nachweisen können.

Und selbst bis in alle Ewigkeit garantieren können, das man immer schön 
alle Spielregeln einhält, was bei der Menge der Spielregeln schwer 
werden könnte.

Ein mal gegen einen anderen geschossen wird der Euer handeln um so 
genauer beobachten und die Retoure wird kommen.

Die nächste Frage ist, ob es beim Kunden so gut ankommen, wenn man dafür 
bekannt ist, einen Mitbewerber ans Messer geliefert zu haben?

Sowas erzeugt immer den Beigeschmack, ob berechtigt oder nicht, das man 
es doch irgendwie nötig hat.

von Thomsen W. (dommae)


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A. S. schrieb:
> Nein, ihr wollt sagen: Der macht aber keine so schöne Haufen
> wie wir.

Es geht, um in deiner Sprache zu bleiben, um nen unzulässigen und 
zulässigen Haufen.
Der Netzfilterteil in unserer Schaltung macht ca. 40% der Kosten aus, 
das wäre ein klarer Vorteil ohne Netzfilter.
Mir geht's hier sicherlich auch um Gerechtigkeit, und wenn du so willst, 
um Anwendersicherheit. Ein verschmutztes EMV-Anlagenenergienetz ist ja 
durchaus ein Sicherheitsrisiko.
Sonst könnte man die Grenzwerte auch gleich lassen und die BNetzA dicht 
machen

von Jens M. (Gast)


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Thomsen W. schrieb:
> Was können wir als Firma nun tun mit diesem Wissen.

Nichts machen. Baut eine Position auf die man vielleicht mal gebrauchen 
kann.

Wenn man keinen Ruf zu verlieren und große Rechtsabteilungen zu bespaßen 
hat (Apple, Qualcomm, Rambus ...) kann man auch petzen, sonst besser 
nicht.

von Rainer S. (rsonline)


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Ist es nicht heute so, dass jedes (G5) Handy viel mehr strahlt?

von Percy N. (vox_bovi)


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Falk B. schrieb:

> In so einem Fall darf JEDER eine Klage einreichen, dem gerade danach
> ist.
>
Woraus ergibt sich das?
Beziehungsweise, um genau zu sein, worauf stützt sich die Zulässigkeit 
dieser Klage?

von Uwe M. (uwe_mettmann)


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Hallo  Thomsen,

wie hier schon geschrieben wurde, gegen einen Konkurrenten vorzugehen, 
ist nicht ganz unproblematisch, eben weil fast jede Firma auch Produkte 
auf den Markt bringt, die kritisch sind. Bedenke dabei, dass du mit der 
CE-Erklärung aussagst, dass jedes auf dem Markt gebrachte Gerät die 
EMV-Anforderungen einhält. Könnt ihr das wirklich garantieren? Wenn ihr 
gegen einen Konkurrenten vorgeht, müsst ihr damit rechnen, dass 
Konkurrenten (nicht nur der, gegen den ihr vorgegangen seid) eure Geräte 
vermessen lässt und wenn etwas nicht in Ordnung ist, es für euch 
Probleme gibt.

Also wenn ihr das Konkurrentsprodukt meldet, solltet ihr dies nur tun, 
wenn dadurch nicht bekannt wird, dass ihr das Ganze ausgelöst habt.


Thomsen W. schrieb:
> Die gemessenen Werte bei den leitungsgebundenen Störungen, allem voran
> der Quasipeak-Wert,  liegt zum Teil bis zu 30dBuV über der Grenzlinien,
> also nicht nur ein knappes Reißen am Grenzwert.

Wie hier schon gesagt, wer misst, misst manchmal auch Mist. Ich habe 
sowas schon erlebt, in einem Labor war die Funkstörspannung in Ordnung, 
sowohl die Average-Kurve und auch die Peak-Kurve zeigten die vielfachen 
der Taktfrequenz, nur war die Quasipeak-Kurve nach oben hin verschoben.

In dem anderen Labor, war die Average-Kurve nahezu identisch, aber die 
Peak-Kurve war um 20 dB höher als im ersten Labor. Auffällig war, dass 
die Peak-Kurve durchgehend war und nicht nur die Oberwellen der 
Taktfrequenz zeigte. Auch die Quasipeak-Werte waren um ca. 20 dB höher 
als im ersten Labor

Die Messungen erfolgten in beiden Laboren am SELBEN Gerät.

Daher, bevor ihr gegen den Konkurrenten vorgeht, solltet ihr absolut 
sicher sein, dass die Messungen korrekt sind. Sprecht also mit dem 
Labor, ob Fehlmessungen mit absoluter Sicherheit auszuschließen sind.

Bedenkt bitte auch, dass es unterschiedliche Grenzwerte gibt, die gerade 
bei Industrieprodukte deutlich auseinanderliegen können. Daher müsst 
ihr, bevor ihr gegen den Konkurrenten vorgeht, klären, welche Normen und 
Grenzwerte er überhaupt herangezogen hat.

Thomsen W. schrieb:
> Ein verschmutztes EMV-Anlagenenergienetz ist ja
> durchaus ein Sicherheitsrisiko.

Nur dann, wenn Sicherheitsfunktdienste gestört werden. Andere Geräte 
dürfen sich hingegen nicht beeinflussen lassen, auch wenn die 
Funkstörspannung wesentlich zu hoch ist, denn die Immunitätspegel liegen 
sehr deutlich über den Pegeln, die Geräte aussenden dürfen.


Gruß

Uwe

von Julian B. (julinho)


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Thomsen W. schrieb:
> Was können wir als Firma nun tun mit diesem Wissen. Der Konkurrent hat
> es sich offensichtlich einfacher gemacht als wir. Können wir rechtliche
> Schritte einleiten?

Erst sich ein Konkurrenzprodukt zum Reverseengineering besorgen und dann 
den Konkurrenten anscheißen, nicht die feine Art.

Wenn ihr befürchtet, dass durch die Störaussendung jemand zu Schaden 
kommen könnte solltet ihr aber Handeln.

von Falk B. (falk)


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Percy N. schrieb:
> Falk B. schrieb:
>
>> In so einem Fall darf JEDER eine Klage einreichen, dem gerade danach
>> ist.
>>
> Woraus ergibt sich das?
> Beziehungsweise, um genau zu sein, worauf stützt sich die Zulässigkeit
> dieser Klage?

Ich bin kein Jurist und juristisch auch nicht angehaucht, aber soweit 
mir bekannt, ist das ein (relativ) freies Land. Wenn ich der Meinung 
bin, daß eine Sache rechswidrig ist, kann ich klagen. Ob diese Klage 
ERFOLGREICH sein wird, ist eine ganz andere Frage.

von Falk B. (falk)


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Julian B. schrieb:
> Thomsen W. schrieb:
>> Was können wir als Firma nun tun mit diesem Wissen. Der Konkurrent hat
>> es sich offensichtlich einfacher gemacht als wir. Können wir rechtliche
>> Schritte einleiten?
>
> Erst sich ein Konkurrenzprodukt zum Reverseengineering besorgen und dann
> den Konkurrenten anscheißen, nicht die feine Art.

Reverse Engineering und das Einklagen gesetzlicher Grenzwerte ist weder 
strafbar noch moralisch verwerflich. Wenn du meinst, mit deinem Produkt 
etwas Innovatives geschaffen zu haben, mußt du dir Patente oder 
zumindest einen Gebrauchsmusterschutz zulegen UND diese in der Praxis 
juristisch durchsetzen.

Wenn nicht, einfach damit leben.

> Wenn ihr befürchtet, dass durch die Störaussendung jemand zu Schaden
> kommen könnte solltet ihr aber Handeln.

Nö, eine Grenzwertüberschreitung ist juristisch gesehen schon 
potentieller Schaden. Siehe Abgasskandal.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Uwe M. schrieb:
> Also wenn ihr das Konkurrentsprodukt meldet, solltet ihr dies nur tun,
> wenn dadurch nicht bekannt wird, dass ihr das Ganze ausgelöst habt.
Die BNA sagt dir nicht, wie sie drauf gekommen sind, gerade dein Gerät 
in die Mangel zu nehmen...

von Thomsen W. (dommae)


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Julian B. schrieb:
> Thomsen W. schrieb:
>> Was können wir als Firma nun tun mit diesem Wissen. Der Konkurrent hat
>> es sich offensichtlich einfacher gemacht als wir. Können wir rechtliche
>> Schritte einleiten?
>
> Erst sich ein Konkurrenzprodukt zum Reverseengineering besorgen und dann
> den Konkurrenten anscheißen, nicht die feine Art.
>
> Wenn ihr befürchtet, dass durch die Störaussendung jemand zu Schaden
> kommen könnte solltet ihr aber Handeln.

Sich ein Konkurrenzprodukt ins Haus zu holen und mal zu gucken, was die 
so EMV mäßig rauspusten, ist kein Reverseengineering. Aber 
Reverseengineering und deren moralische/ethische und juristische 
Legitimität ist hier nicht das Thema.

Hab mich über die Seiten der BNetzA schlau gemacht. Unter 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/Marktueberwachung/marktueberwachung.html
findet man die Ziele der Marktüberwachung:
(1) verbraucherschutz
(2) Wettbewerbsgleichheit
(3) effiziente Frequenznutzung

Im Referat 411 der BNetzA in Mainz kümmern sich die Leute um diese 
Themen und verfolgen auch Hinsichtlich eingegangener Beschwerden.
Mehr dazu in deren Merkblatt zur Marktüberwachung: 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/MUEimUeberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Grüße
Thomsen

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Falk B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Falk B. schrieb:
>>
>>> In so einem Fall darf JEDER eine Klage einreichen, dem gerade danach
>>> ist.
>>>
>> Woraus ergibt sich das?
>> Beziehungsweise, um genau zu sein, worauf stützt sich die Zulässigkeit
>> dieser Klage?
>
> Ich bin kein Jurist und juristisch auch nicht angehaucht, aber soweit
> mir bekannt, ist das ein (relativ) freies Land. Wenn ich der Meinung
> bin, daß eine Sache rechswidrig ist, kann ich klagen. Ob diese Klage
> ERFOLGREICH sein wird, ist eine ganz andere Frage.

Wieso Klage? Du gibst der BNetzA einen Hinweis daß ein Gerät die 
Grenzwerte nicht einhält und fügst dein Meßprotokoll bei. Die BNetzA 
entscheidet das weitere Vorgehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Falk B. schrieb:

> Ich bin kein Jurist und juristisch auch nicht angehaucht, aber soweit
> mir bekannt, ist das ein (relativ) freies Land. Wenn ich der Meinung
> bin, daß eine Sache rechswidrig ist, kann ich klagen. Ob diese Klage
> ERFOLGREICH sein wird, ist eine ganz andere Frage.

Na, dann verklage ich Dich mal darauf, dass Du Deine Steuern zahlen 
sollst ...

Nein, dieser Rechtsstaat sieht Popularklagen nicht vor. Und auch die 
insoweit privilegierten Verbandsklagen (Verbraucherzentrale, DUH, ...) 
sind nur begrenzt zulässig.

Fallls nächste Woche die Einkommensteuer für Frauen verdoppelt würde, 
wäre Dir die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde versagt, weil es 
Dich schlicht nichts angeht, und sei es noch so rechtswidrig und 
ungerecht.

von Rangi J. (rangi)


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Strahlt das über Netz? 230V? oder wird ein Netzteil benötigt?
Evtl. kann die Prüfung entfallen, wenn in der Beschreibung steht: Kabel 
kürzer als 3 m verwenden.
Dann kann das Gerät über das kurze Kabel nicht genug strahlen, das es 
jemanden stört. Sieh erstmal in der Anleitung nach.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Funkstörspannung ist geleitete Störaussendung Richtung 
Spannungseinspeisung, da strahlt nix. Das versaut dir nur das 
Spannungsnetz...

von Bernd K. (prof7bit)


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Percy N. schrieb:
> Fallls nächste Woche die Einkommensteuer für Frauen verdoppelt würde,
> wäre Dir die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde versagt,

Nein, wäre sie nicht. Als Mann wäre er dann direkt davon betroffen daß 
es ihm nun verwehrt oder erschwert werden soll in gleichem Umfang wie 
die Frauen den Staatshaushalt zu tragen, das wäre ein direkter Verstoß 
gegen seine Gleichberechtigung, denn das Gleichheitszeichen ist immer 
noch ein binärer Operator mit zwei Operanden ;-)

Aber das ist wahrscheinlich auch sowieso ein denkbar ungeeignetes 
Beispiel weil für Verfassungsbeschwerden sowieso ein ganzer Stapel 
spezieller und anderer Regeln gelten als für andere Klagen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Bernd K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Fallls nächste Woche die Einkommensteuer für Frauen verdoppelt würde,
>> wäre Dir die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde versagt,
>
> Nein, wäre sie nicht. Als Mann wäre er dann direkt davon betroffen daß
> es ihm nun verwehrt oder erschwert werden soll in gleichem Umfang wie
> die Frauen den Staatshaushalt zu tragen, das wäre ein direkter Verstoß
> gegen seine Gleichberechtigung, denn das Gleichheitszeichen ist immer
> noch ein binärer Operator mit zwei Operanden ;-)
>
> Aber das ist wahrscheinlich auch sowieso ein denkbar ungeeignetes
> Beispiel weil für Verfassungsbeschwerden sowieso ein ganzer Stapel
> spezieller und anderer Regeln gelten als für andere Klagen.

Seit wann gewährt das GG einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht?

Bedenke: Einkommenschutzgeld ist per se Unrecht! ;-)))

EDIT: Es gibt btw ein Spendenkonto des Bundes, auf das besorgte und 
sonst wohlmeinende Bürger ihre freiwilligen Kontributionen einzahlen 
können. Seltsamerweise sind diese Spenden nicht steuerlich absetzbar ...

: Bearbeitet durch User
von Mac G. (macgyver0815)


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von Uwe M. (uwe_mettmann)


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Rangi J. schrieb:
> Strahlt das über Netz? 230V? oder wird ein Netzteil benötigt?
> Evtl. kann die Prüfung entfallen, wenn in der Beschreibung steht: Kabel
> kürzer als 3 m verwenden.
Ich nehme mal an, dass es bei der Messung um die Messung am 230 
V-Anschluss handelt. Dann muss die Messung auch dann erfolgen, wenn die 
Netzleitungen kürzer als 3 m ist.



Wolfgang R. schrieb:
> Funkstörspannung ist geleitete Störaussendung Richtung
> Spannungseinspeisung, da strahlt nix. Das versaut dir nur das
> Spannungsnetz...
Natürlich strahlt da auch was, denn die Netzleitung wird ja in eine 
Steckdose gesteckt und das Stromversorgungsnetz besteht aus ellenlangen 
Leitungen, die natürlich das, was eingespeist auch abstrahlen. Ansonsten 
ließe sich ja auch nicht erklären, dass durch in die Netzversorgung 
eingespeiste Störungen batteriebetriebene Radios im LW-, AM- und KW-Band 
gestört werden.


Gruß

Uwe

von Sebastian I. (gb-schalter)


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Nabend

Ganz klar, lass die Finger davon weg. Man verbrennt diese nur. Zumal der 
Bumerang zurück kommt.
Gerade wenn es um Konformitätserklärung geht und wenn dann noch benannte 
Stellen dazwischen Sitzen, wird es sehr komplex und schwierig.

Es gibt, nach gelten Recht verschiedene Wege, solche Produkte in den 
Verkehr einzuführen. Wenn es eine Komponente ist, zum Beispiel für eine 
elektrische Maschine, gilt nicht die Konformitätserklärung für dieses 
Produkt, sondern letztendlich die Konformitätserklärung des Erbauers für 
diese Maschine. Wenn jetzt der Komponentenhersteller in seiner 
Konformitätserklärung oder und der Betriebsanleitung schreibt, dass der 
Erbauer/Einbauer für die Einhaltung aller gültigen Richtlinien zuständig 
ist, ist dieser fein raus. Vielleicht steht irgendwo in der 
Betriebsanleitung, dass in der Zuleitung zu dem Produkt, ein Netzfilter 
X vorzusehen ist. Beachtet der Anwender diese Vorgabe in der 
Betriebsanleitung nicht, ist er der Dumme und nicht der Hersteller 
dieses Produktes. Gerade bei Industrieprodukten und Komponenten, aus 
denen zum Beispiel Maschinen zusammen gesetzt werden, wird dies gerne 
gemacht. Ich kann die Hersteller sogar verstehen, wie sollen die für 
alle Anwendungsfälle für ihrer Produkte die Einhaltung der Richtlinien 
erklären.
Ist sogar eine benannte Stelle mit im Boot, mit einer freiwilligen oder 
gar EU- Baumusterprüfbescheinigung, dann kann man fast nichts mehr tun. 
Dann muss man an die Produktaufsicht herantreten und diese wird sich 
dann an den Hersteller und der benannten Stelle wenden. Alles sehr 
aufwenige Verfahren.

Wie gesagt, mit solch wenigen Informationen über das Produkt, deren 
Einsatz und Produkt+Betriebsanleitung des Mitbewerbers, kann man 
eigentlich kein Tipp geben außer, außer Finger weg von dieser Idee.

Gruß
gb-schalter

von Robert L. (lrlr)


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Thomsen W. schrieb:
> Falk B. schrieb:
>> Beitrag "Konkurrenz verkauft ohne CE, EMV Prüfung, …"
>
> Danke Falk! Wenn Ich das richtig lese, dann ab zur Bundesnetzagentur
> oder nen Anwalt diesbezüglich einschalten... Mmmmh ??!

geh ich zum Anwalt oder frage ich im Forum..

das ist so wie

geh ich zum Arzt oder frag ich im Forum..

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