Forum: Offtopic WEEE Gebühren für "Kleinserien"


von A. G. (grtu)


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Hallo zusammen,

ich würde gerne als kleinen Nebenverdienst ein Produkt für die Forschung 
und Entwicklung bauen und vertreiben, bei dem ich geschätzt jährlich 
höchstens vier Exemplare (jeweils etwa 5kg, davon 95% 
Stahlblech/Alu-Gehäuse) verkaufen werde. Da ich damit weit unter dem 
Schwellenwert von 100kg/Jahr liege, und die Kosten für die ElektroGGebV 
und take-e-way das ganze unwirtschaftlich machen, frage ich mich wie 
einfach es ist einen großen Härtefall bei EAR durchzubekommen. Gibt es 
da erfahrungen? Ist der Artikel 
https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Kostenerm.C3.A4.C3.9Figung_oder_Kostenbefreiung 
noch aktuell? Kommt man um die Gebühren in meinem Fall irgendwie herum?

: Verschoben durch User
von Forist (Gast)


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A. G. schrieb:
> ich würde gerne ...

Und warum verwendest du keinen aussagekräftigen Titel für den Thread?

von A. G. (grtu)


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Forist schrieb:
> A. G. schrieb:
>> ich würde gerne ...
>
> Und warum verwendest du keinen aussagekräftigen Titel für den Thread?

Habs geändert.

von H. (Gast)


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Kleingewerbe? Schreib doch einfach eine Rechnung über eine 
Auftragsentwicklung und fertig. Bei vier Geräten pro Jahr, nix WEEE o.ä.
Das Problem wird allerdings sein, dass diese Ansicht im Forum sofort 
zerfleischt wird. Es gibt genügend Leute hier, die Spaß daran haben, dir 
Vorschläge für maximale Kosten anzudichten und die Geschichte vom 
Damokleschwert hoch und runter zu beten.

von A. G. (grtu)


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H. schrieb:
> Kleingewerbe? Schreib doch einfach eine Rechnung über eine
> Auftragsentwicklung und fertig. Bei vier Geräten pro Jahr, nix WEEE o.ä.
> Das Problem wird allerdings sein, dass diese Ansicht im Forum sofort
> zerfleischt wird. Es gibt genügend Leute hier, die Spaß daran haben, dir
> Vorschläge für maximale Kosten anzudichten und die Geschichte vom
> Damokleschwert hoch und runter zu beten.

Danke für den Rat! Ich hätte ein bisschen Sorge, dass wenn ich das als 
Auftragsentwicklung mache die Unternehmen dann ggf. Rechte an dem 
Produkt haben könnten. Aber sonst ist das garkeine schlechte Idee.

Ich habe inzwischen auf https://www.elektrog.de/hersteller/ gelesen, 
dass b2b-Geräte (dazu würden meine zählen) nicht bei öffentlichen 
Stellen kostenlos entsorgt werden durfen, somit "muss für diese Geräte 
weder eine bundesweit flächendeckende Entsorgung im Rahmen der 
EAR-Abholkoordination noch eine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen 
werden. Ebenfalls sind die Meldeanforderungen für b2b-Geräte geringer."
Habe ich richtig verstanden, dass die Geräte dann lediglich bei EAR 
registriert werden müssen, und man mit einem Härtefall eventuell nur 
wenig oder garnichts bezahlen muss?

von Michael B. (laberkopp)


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A. G. schrieb:
> Ich habe inzwischen auf https://www.elektrog.de/hersteller/ gelesen,
> dass b2b-Geräte (dazu würden meine zählen)

Richtig.

> nicht bei öffentlichen
> Stellen kostenlos entsorgt werden durfen, somit "muss für diese Geräte
> weder eine bundesweit flächendeckende Entsorgung im Rahmen der
> EAR-Abholkoordination noch eine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen
> werden. Ebenfalls sind die Meldeanforderungen für b2b-Geräte geringer."

Du musst zu dir zurückfindende Geräte auf deine Kosten gewerblich 
entsorgen.

> Habe ich richtig verstanden, dass die Geräte dann lediglich bei EAR
> registriert werden müssen, und man mit einem Härtefall eventuell nur
> wenig oder garnichts bezahlen muss?

Ja, die EAR Grundanmeldegebühr musst du trotzdem zahlen.
Ich kenne niemanden der als Härtefall gilt.
Schliesslich ist die EAR eine Stiftung der Etablierten
zur Verhinderung von neu wachsender Konkurrenz.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Habe ich richtig verstanden, dass die Geräte dann lediglich bei EAR
> registriert werden müssen,

Ja, ist korrekt so. Ich habe mich irgendwann mal registriert und gebe 
seither nur die jährliche Mengenmeldung ab. Das war es dann.
Die Geräte waren auch für den allerdümmsten Gutachter klar als B2B 
erkennbar.
Ich musste Fotos als Beweismittel zu EAR schicken.
Als Kosten entstehen mir 25 EUR/a für irgendeine alberne 
Vereinsmitgliedschaft.

von A. G. (grtu)


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Michael B. schrieb:
> Ja, die EAR Grundanmeldegebühr musst du trotzdem zahlen.
> Ich kenne niemanden der als Härtefall gilt.
> Schliesslich ist die EAR eine Stiftung der Etablierten
> zur Verhinderung von neu wachsender Konkurrenz.

Ja, das sieht ganz danach aus. Ich finde es echt eine Frechheit, wenn 
die Entsorgung zu einer der größten Hürden für Neuentwicklungen wird. 
Das passiert, wenn man der Industrie sowas selbstverantwortlich 
überlässt.

von A. G. (grtu)


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Bürovorsteher schrieb:
>> Habe ich richtig verstanden, dass die Geräte dann lediglich bei EAR
>> registriert werden müssen,
>
> Ja, ist korrekt so. Ich habe mich irgendwann mal registriert und gebe
> seither nur die jährliche Mengenmeldung ab. Das war es dann.
> Die Geräte waren auch für den allerdümmsten Gutachter klar als B2B
> erkennbar.
> Ich musste Fotos als Beweismittel zu EAR schicken.
> Als Kosten entstehen mir 25 EUR/a für irgendeine alberne
> Vereinsmitgliedschaft.

Okay, 25€ pro Jahr kann man ja noch verkraften (auch wenn es totaler 
Schwachsinn ist). Vielen Dank, dann bin ich erstmal erleichtert. Als ich 
(nachdem ganzen Stress wegen CE) gelesen habe, dass man jährlich mehrere 
Hundert Euro für Entsorgung und EAR ausgeben muss, war ich erstmal 
ziemlich geschockt und habe mein Projekt den Bach runtergehen sehen. 
Puhh...

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