Hallo Leute. Ich habe nichts mit Funk zutun und werde es wahrscheinlich nie haben. Bei einer Unterhaltung mit einem Kollegen habe ich erfahren, dass die maximale Sendeleistung gesetzlich begrenzt ist. Also ohne Sondergenehmigung usw. Wieso ist so eine Regelung sinnvoll? Abhängig von der Antenne (Richtantenne z.b.) kann man ja trotzdem anderen Leuten dazwischen funken.
Stell dich in eine übergroße Mikrowelle und du wirst die Auswirkungen spüren :)
Rechteck schrieb: > Abhängig von der Antenne (Richtantenne z.b.) kann man ja trotzdem > anderen Leuten dazwischen funken. Das täuscht. Vielfach ist nicht die Sendeleistung, sondern die EIRP gesetzlich begrenzt.
> Wieso ist so eine Regelung sinnvoll? Abhängig von der Antenne > (Richtantenne z.b.) kann man ja trotzdem anderen Leuten dazwischen > funken. weshalb sind Flammenwerfer verboten? Man kann doch auch mit einem Feuerzeug jemandem Verbrennungen zufügen. Warum gibt es ein Tempolimit? Man kann doch auch mit Schrittgeschwindigkeit jemanden umfahren... ;)
Welches Frequenzband? Welcher Funkdienst? In Deutschland ist z.B. im Amateurfunk die Senderausgangsleistung auf 100 W (Klasse E) bzw. 750 W (Klasse A) begrenzt. Ferner gibt es weitere Einschränkungen für Teile des 160 m-Bandes (teilweise nur 10 W) oder besondere Frequenzbänder (60 m, 30 m, 6 m, 4 m). Dort wird dann weiter zwischen PEP, ERP und EIRP unterschieden. Im CB-Funk gab es die 1 W(AM) bzw. 4 W(FM)-Regelung. Mittlerweile wurde auf SSB mit max 12 W(PEP) zugelassen. Ab 10 W EIRP ist für jeden Betreiber einer Sendefunkstelle (egal, ob CB, Amateur, BOS, Betriebsfunk, Rundfunk etc.) eine Standortbescheinigung erforderlich. Funkamateure dürfen diese in Form einer Selbsterklärung einreichen. Bei BOS, Betriebsfunk, Bootsfunk gab es oft die 6 W-Grenze für die Sendeleistung, um so unter 10 W EIRP zu bleiben. Es geht nicht um Dazwischenfunken, sondern um eine Regulierung der Sendeleistung, so dass jemand der technisch nicht versiert ist, so eine Anlage dennoch betreiben darf, ohne dabei sich oder dritten ernsthafte gesundheitliche oder materielle Schäden zuzufügen. Bsp.: Wenn der Taxifahrer beim Senden seine Antenne anfasst, dann kribbelt es allenfalls, aber er verschmort sich nicht sofort die ganze Hand. Es gab aber durchaus Fälle, wo die Sendeleistung von z.B. großen Rundfunkstationen im Mittelwellenband nachts reduziert werden musste, um durch die Raumwellenausbreitung andere, entfernte Stationen, die auf der gleichen Frequenz arbeiteten nicht zu stören. Es ist also schon sinnvoll, wenn es bestimmte, regulierte Grenzen gibt. Dass manche Zahlen willkürlich, praxisfremd oder nicht praxisrelevant*) sind, steht auf einem anderen Blatt und interessiert die meisten Beamten und Abgeordneten, die die Werte beschließen nicht. Bei breitbandigen, digitalen Signalen, die zudem auch noch ein mehrstufiges, adaptives Symbolalphabet verwenden macht eine Leistungsangabe oft auch keinen Sinn mehr. Hier ist es zweckmäßiger, die spektrale Leistungsdichte oder die mittlere Symbol- oder Bitenergie zu definieren. Das steigt dann aber schon sehr tief in die Signaltheorie ein ;-) *) z.B. die kürzliche Erhöhung der zulässigen Sendeleistung im Freenet-Band von 500 mW auf 1 W: Beitrag "Freenet (149 MHz) jetzt mit 1 Watt" /edit: Rechtschreibung
Marek N. schrieb: > In Deutschland ist z.B. im Amateurfunk die Senderausgangsleistung auf > 100 W (Klasse E) bzw. 750 W (Klasse A) begrenzt. Ferner gibt es weitere > Einschränkungen für Teile des 160 m-Bandes (teilweise nur 10 W) oder > besondere Frequenzbänder (60 m, 30 m, 6 m, 4 m). Dort wird dann weiter > zwischen PEP, ERP und EIRP unterschieden. Richtig für die Funkamateure gilt in der Regel PEP des Senders selbst, also die Gestellspitzenleistung. Oft betreibt der Funkamateur aber Antennen, welche einen Gewinn gegenüber einen isotropischen Strahler haben. Die effektiv abgestrahlte Leistung ist dann um den Antennengewinn minus Kabelverluste höher als die eigentliche Gestellleistung. So kann , wenn der Funkamateur z.B. auf 23cm mit 750Watt Leistung sendet, was erlaubt ist, mit einer Antenne, welches zusammen mit der Kabeldämpfung z.B. 20db Gewinn hat, auf 75KW ERP kommen. Das werden auser EME Stationen nicht viele haben, aber 10KW ERP ist selbst auf 2m heute mit vertretbaren Aufwand erreichbar. Ob diese QRO Braterei insbessonders auf KW Sinn macht, muss jeder Funkamateur mit sich selber ausmachen. Ralph Berres
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Ralph B. schrieb: > Richtig für die Funkamateure gilt in der Regel PEP des Senders selbst, > also die Gestellspitzenleistung. Allerdings müssen diese auch die erforderlichen Sicherheitsabstände dann selbst ermitteln. Kommerzielle Funkdienste wiederum müssen diese Ermittlung durch die BNetzA erledigen (bzw. „absegnen“) lassen. Beiden gemein ist, dass sie eine explizite Frequenzuteilung für den entsprechenden Bereich haben. Bei den allgemein zugeteilten Frequenzbereichen geht man dagegen von funktechnischen Laien aus, und da diese (bis auf CB-Funk) ohnehin primär für Kurzstreckenfunk vorgesehen sind, und eben um gegenseitige Störungen durch zu stark gerichtete Abstrahlungen zu vermeiden, limitiert man die in der Hauptstrahlrichtung abgestrahlte Leistung (mal als ERP, mal als EIRP, beide unterscheiden sich um ca. 2 dB) in den entsprechenden Allgemeinzuteilungen.
Jörg W. schrieb: > Allerdings müssen diese auch die erforderlichen Sicherheitsabstände dann > selbst ermitteln. Das müssen Funkamateure ab 10W EIRP ohnehin. Jörg W. schrieb: > Kommerzielle Funkdienste wiederum müssen diese > Ermittlung durch die BNetzA erledigen (bzw. „absegnen“) lassen. CB-Funker übrigens ab 10W EIRP auch. Jörg W. schrieb: > Bei den allgemein zugeteilten Frequenzbereichen geht man dagegen von > funktechnischen Laien aus, Gott sei Dank zählen Funkamateure nicht darunter ( obwohl ich bei manchen Funkamateure meine Zweifel habe ob das richtig ist ). Ralph Berres
Danke für die ausführlichen Infos! So leuchtet mir die Regelung ein.
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