Forum: Fahrzeugelektronik Winker Blinker oder sonst noch was


von Klick Klack (Gast)


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Hallo, alte Autos hatten ja mal Winker. Gibt es noch so was? Und ist es 
noch erlaubt? Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das 
warum gemacht?

von Teo D. (teoderix)


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Klick Klack schrieb:
> Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das
> warum gemacht?

Aus dem selben Grund, warum wir hinterm Haus, nicht mehr in Löcher 
Scheißen.....

von Roland E. (roland0815)


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Der dt Autodepp braucht gelbes blinkendes Licht um eine 
Richtungsänderung im Straßenverkehr zu erkennen. Daher sind seit 
spätestens 200x ungelbe Blinker (und auch unbeleuchtete Winker) 
endgültig nicht mehr zugelassen, sofern das KFZ nach 1970 erstzugelassen 
wurde.

von Rauchmann (Gast)


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Roland E. schrieb:
> Daher sind seit
> spätestens 200x ungelbe Blinker (und auch unbeleuchtete Winker)
> endgültig nicht mehr zugelassen, sofern das KFZ nach 1970 erstzugelassen
> wurde.

Und wie sieht es aus mit beleuchteten Winkern? Könnten diese noch 
zugelassen werden? Würde mich noch interessieren.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Dafür dürfen es dann weisse Markierungen
auf nur unwesentlich dunklerer Strasse sein.
Im Regen nicht zu erkennen.

Sofern man ÜBERHAUPT noch Markierungen auf der Strasse hat.

von Kopfschüttel (Gast)


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Roland E. schrieb:
> Der dt Autodepp

sagt der dt Forendepp ...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Kopfschüttel schrieb:
> Roland E. schrieb:
>> Der dt Autodepp
>
> sagt der dt Forendepp ...

Beitrag "Art und Weise des Umganges"

von Harald W. (wilhelms)


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Klick Klack schrieb:

> Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das warum gemacht?

Weil sie schlecht erkennbar und störanfällig waren. Die an LKWs
und Strassenbahnen verbauten Pendelwinker waren etwas besser
erkennbar, aber noch störanfälliger.

von hauspapa (Gast)


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§54 StVZO:
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an 
beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden 
Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen 
Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut 
sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.

Ergo: nach hinten fest, nach vorne ausklappbar aber nicht winkend. 
Vorschriftsmässige Montagehöhe u.ä. muss natürlich beachtet werden. 
Evtl. greifen aber noch Vorschriften zum Fussgängerschutz (keine 
vorstehenden Teile und so.)

In den Europäischen Normen (u.a. 97/28/EG) müsste man auch noch schauen, 
da verweist die StVZO aber recht detailliert.

viel Erfolg
hauspapa

von hauspapa (Gast)


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Und gelb blinken muss es natürlich, incl. Prüfzeichen und 
vorschriftsmässigem Leuchtmittel

von Roland E. (roland0815)


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hauspapa schrieb:
> Und gelb blinken muss es natürlich, incl. Prüfzeichen und
> vorschriftsmässigem Leuchtmittel

Nichts anderes hatte ich geschrieben. Daher auch die kleinen gelben 
Blinkleuchten in den Winkern von alten Brezelkäfern auf aktuellen 
Fahrzeugtreffen.

Entgegen der landläufigen Meinung haben Winker auch nicht gewunken, 
sondern sind nur rausgeklappt.

von Harald W. (wilhelms)


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Roland E. schrieb:

> Entgegen der landläufigen Meinung haben Winker auch nicht gewunken,
> sondern sind nur rausgeklappt.

Aha: https://www.gebraucht-kaufen.de/pendelwinker

von Roland E. (roland0815)


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Aha. An welchen Pkw wurden die serienmäßig verbaut?

von Harald W. (wilhelms)


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Roland E. schrieb:

> Aha. An welchen Pkw wurden die serienmäßig verbaut?

Wo steht hier im Thread, das nur von PKWs gesprochen wird?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Roland E. schrieb:
> Aha. An welchen Pkw wurden die serienmäßig verbaut?

das hatte man früher so, als es noch keine Blinker gab

https://de.wikipedia.org/wiki/Winker

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Ich muss mir gerade ein  Oberklassefahrzeug vorstellen, linke Spur 
drängeln und der Winker macht Klick Klack. Ich glaube für 200km/h waren 
die auch nicht gerade gedacht. Habe noch einen rumliegenden, ist eine 
eher filigrane Konstruktion und diagnosefähig ist er auch nicht. ...

von Philipp G. (geiserp01)


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Rauchmann schrieb:
> Und wie sieht es aus mit beleuchteten Winkern? Könnten diese noch
> zugelassen werden? Würde mich noch interessieren.

Nein, Anbauteile aussen dürfen nicht über die Fahrzeugstruktur 
herausragen. Geht also nicht. Es gibt Einzelfälle wo das zulässig wird, 
wenn Shorehärte A und Radien >2.5mm, plus Abreissen über eine definierte 
Krafteinwirkung, Teile müssen aber per Fangseil gesichert sein. Per 
Einzelabnahme ist sowas machbar.

Generell gilt: Was das Fahrzeug bei der Erstinverkehrssetzung OEM drin 
hatte, ist legal und darf gefahren werden.

Beispiel: Alte Ami Schlitten, die noch ohne Sicherheitsgurte in Verkehr 
gesetzt wurden. Also Veteranen. Bei so einem Schlitten musst Du Gurt 
nicht anlegen, weil es keinen gibt und das Fahrzeug anno dazumal so 
zugelassen wurde.

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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hauspapa schrieb:
> (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an
> beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden
> Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen
> Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut
> sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.

Das bedeutet aber nicht, das der Winker an sich beweglich sein darf, 
sondern das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut sein 
darf, vorne jedoch in/auf der Haube erlaubt ist, die man ja klappen kann 
(also beweglich) aber normal zu ist (also feste Normallage).

von Harald W. (wilhelms)


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Jens M. schrieb:

> Das bedeutet  das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut
> sein darf,

Es gibt ja viele PKWs, bei denen ein Teil der hinteren Leuchten
in der Heckklappe sitzt. Welche Leuchten (ausser Kennzeichen-
Beleuchtung) sind denn dort erlaubt?

von Jens M. (schuchkleisser)


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Keime Ahmung.
Der Text oben wurde nur von mir interpretiert.

von Soul E. (Gast)


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Jens M. schrieb:

> Das bedeutet aber nicht, das der Winker an sich beweglich sein darf,
> sondern das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut sein
> darf, vorne jedoch in/auf der Haube erlaubt ist, die man ja klappen kann
> (also beweglich) aber normal zu ist (also feste Normallage).

Primär geht's hier um die Türen, bzw die daran angebrachten Spiegel. Oft 
sind da kleine Zusatzblinker eingebaut, die vom Türsteuergerät 
angesteuert (und aufwendig über CAN/LIN synchronisiert) werden.

von Ben der Fan (Gast)


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Roland E. schrieb:
> Der dt Autodepp braucht gelbes blinkendes Licht um eine
> Richtungsänderung im Straßenverkehr zu erkennen.

Ja, nur schade, dass die gelben blinkenden Lichtlein kaum noch einer im 
Strassenverkehr benutzt....

von Ben der Fan (Gast)


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ups... sollte Straßenverkehr heißen

von Klimatester (Gast)


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Gibt es doch, hier ein Video von einem mechanischen Blinker:
https://youtu.be/rbZIcgM1hO8

von Klick Klack (Gast)


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Die Fragen wurden bis jetzt noch nie Chat beantwortet.

von Roland E. (roland0815)


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Warum Winker abgeschafft wurden, steht ua in Wikipedia: Weil sie 
mechanisch nicht den steigenden Geschwindigkeiten gewachsen waren.
Oder simpel: Sie knicken im Fahrtwind ab.

von bastel (Gast)


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Klimatester schrieb:
> Gibt es doch, hier ein Video von einem mechanischen Blinker:
> Youtube-Video "Werner Beinhart - Wurstblinker beim TÜV"

Gneau, der knickt auch nicht ab, sondern biegt und schmiegt sich dem 
Fahrtwind an!

von EGS (Gast)


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Moin zusammen,

mir fällt auf Anhieb der Käfer ein als Auto an dem die Winker verbaut 
wurden.

Grüße

von Harald W. (wilhelms)


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EGS schrieb:

> mir fällt auf Anhieb der Käfer ein als Auto an dem die Winker verbaut
> wurden.

Auch schon damals gabs ausser dem Käfer auch noch andere Autos!
(Vielleicht nicht gerade in WOB)

von EGS (Gast)


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Harald W. schrieb im Beitrag #
> Auch schon damals gabs ausser dem Käfer auch noch andere Autos!
> (Vielleicht nicht gerade in WOB)

Deshalb auch der Hinweis „auf Anhieb“ ich sehe nirgends ein „nur“.

Es ging um die Frage welche eine hatten...man Korintengeka***

Die alten Horch (lat. Audi) hatten kaum welche und die anderen kennt 
kaum noch einer außer dir alter Mann, es war halt 1 (ein) Beispiel... 
man echt?

von Micha D. (micha_d)


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Moin.

Gestern beim Einkauf ein kleiner Auflauf.
Ein EMW 340-2. Mit beleuchteten Winkern.

LG Micha

von Harald W. (wilhelms)


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EGS schrieb:

> Es ging um die Frage welche eine hatten.

Ja, praktisch alle Autos die von ca. 1930 bis ca 1964 gebaut wurden.

von Bernd K. (prof7bit)


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Fred F. schrieb:
> und diagnosefähig ist er auch nicht. ...

Ja, damals war die Welt noch in Ordnung.

von Bernd K. (prof7bit)


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Beitrag #5896566 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Klick Klack schrieb:
> Hallo, alte Autos hatten ja mal Winker. Gibt es noch so was?
Einmal gebaut und gut gewartet ist das auch heute noch erhalten.

> Und ist es noch erlaubt?
Kommt auf das Dato der Typenzulassung an.
Wenn du das Fahrzeug ohne Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen 
betreiben willst: Nein.
Wenn du das Fahrzeug mit Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen 
betreiben willst: Ja.

Beim VW Typ I habe ich die mal stillgelegt, weil mir die Auflagen der 
Sondergenehmigung dann doch zu umfangreich waren.

> Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft?
Mit etwas Phantasie findest du den Grund selber.
Man will ja nicht auf dem Bürgersteig stehen und plötzlich so ein Ding 
ins Auge bekommen. Dazu kommt die passive Schutz im Unfallfall. Hierzu 
gibt es Normvorgaben an die Formgebung eines KFZ. Die Entwicklung dieser 
Normvorgaben hat z.B. dazu geführt, dass eine Form wie die des Land 
Rovers nicht mehr als neuer Typ zulässig ist.
Ausserdem sind die undzuverlässig. Ein wenig Druck vom Fahrtwind und es 
klemmt.

> Wer hat das warum gemacht?
Wer: Normenausschusse.
Warum: Verkehrssicherheit.

von michael_ (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Pendelwinker:
> Youtube-Video "203 Peugeot Camionnette Winker"

Ist recht schnell.
Bei den Büssing-Bussen, H3A usw. war das schön langsam.

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