Winker Blinker oder sonst noch was

Gast #5894754
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Roland E. schrieb:
> Daher sind seit
> spätestens 200x ungelbe Blinker (und auch unbeleuchtete Winker)
> endgültig nicht mehr zugelassen, sofern das KFZ nach 1970 erstzugelassen
> wurde.

Und wie sieht es aus mit beleuchteten Winkern? Könnten diese noch 
zugelassen werden? Würde mich noch interessieren.
Gast #5894820
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§54 StVZO:
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an 
beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden 
Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen 
Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut 
sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.

Ergo: nach hinten fest, nach vorne ausklappbar aber nicht winkend. 
Vorschriftsmässige Montagehöhe u.ä. muss natürlich beachtet werden. 
Evtl. greifen aber noch Vorschriften zum Fussgängerschutz (keine 
vorstehenden Teile und so.)

In den Europäischen Normen (u.a. 97/28/EG) müsste man auch noch schauen, 
da verweist die StVZO aber recht detailliert.

viel Erfolg
hauspapa
(Firma: Spezialeinheit) #5895130
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Ich muss mir gerade ein  Oberklassefahrzeug vorstellen, linke Spur 
drängeln und der Winker macht Klick Klack. Ich glaube für 200km/h waren 
die auch nicht gerade gedacht. Habe noch einen rumliegenden, ist eine 
eher filigrane Konstruktion und diagnosefähig ist er auch nicht. ...
#5895153
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Rauchmann schrieb:
> Und wie sieht es aus mit beleuchteten Winkern? Könnten diese noch
> zugelassen werden? Würde mich noch interessieren.

Nein, Anbauteile aussen dürfen nicht über die Fahrzeugstruktur 
herausragen. Geht also nicht. Es gibt Einzelfälle wo das zulässig wird, 
wenn Shorehärte A und Radien >2.5mm, plus Abreissen über eine definierte 
Krafteinwirkung, Teile müssen aber per Fangseil gesichert sein. Per 
Einzelabnahme ist sowas machbar.

Generell gilt: Was das Fahrzeug bei der Erstinverkehrssetzung OEM drin 
hatte, ist legal und darf gefahren werden.

Beispiel: Alte Ami Schlitten, die noch ohne Sicherheitsgurte in Verkehr 
gesetzt wurden. Also Veteranen. Bei so einem Schlitten musst Du Gurt 
nicht anlegen, weil es keinen gibt und das Fahrzeug anno dazumal so 
zugelassen wurde.
#5895269
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hauspapa schrieb:
> (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an
> beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden
> Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen
> Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut
> sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.

Das bedeutet aber nicht, das der Winker an sich beweglich sein darf, 
sondern das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut sein 
darf, vorne jedoch in/auf der Haube erlaubt ist, die man ja klappen kann 
(also beweglich) aber normal zu ist (also feste Normallage).
Gast #5895380
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Jens M. schrieb:

> Das bedeutet aber nicht, das der Winker an sich beweglich sein darf,
> sondern das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut sein
> darf, vorne jedoch in/auf der Haube erlaubt ist, die man ja klappen kann
> (also beweglich) aber normal zu ist (also feste Normallage).

Primär geht's hier um die Türen, bzw die daran angebrachten Spiegel. Oft 
sind da kleine Zusatzblinker eingebaut, die vom Türsteuergerät 
angesteuert (und aufwendig über CAN/LIN synchronisiert) werden.
Gast #5896405
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Harald W. schrieb im Beitrag #
> Auch schon damals gabs ausser dem Käfer auch noch andere Autos!
> (Vielleicht nicht gerade in WOB)

Deshalb auch der Hinweis „auf Anhieb“ ich sehe nirgends ein „nur“.

Es ging um die Frage welche eine hatten...man Korintengeka***

Die alten Horch (lat. Audi) hatten kaum welche und die anderen kennt 
kaum noch einer außer dir alter Mann, es war halt 1 (ein) Beispiel... 
man echt?
Beitrag #5896566 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5897159
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Klick Klack schrieb:
> Hallo, alte Autos hatten ja mal Winker. Gibt es noch so was?
Einmal gebaut und gut gewartet ist das auch heute noch erhalten.

> Und ist es noch erlaubt?
Kommt auf das Dato der Typenzulassung an.
Wenn du das Fahrzeug ohne Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen 
betreiben willst: Nein.
Wenn du das Fahrzeug mit Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen 
betreiben willst: Ja.

Beim VW Typ I habe ich die mal stillgelegt, weil mir die Auflagen der 
Sondergenehmigung dann doch zu umfangreich waren.

> Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft?
Mit etwas Phantasie findest du den Grund selber.
Man will ja nicht auf dem Bürgersteig stehen und plötzlich so ein Ding 
ins Auge bekommen. Dazu kommt die passive Schutz im Unfallfall. Hierzu 
gibt es Normvorgaben an die Formgebung eines KFZ. Die Entwicklung dieser 
Normvorgaben hat z.B. dazu geführt, dass eine Form wie die des Land 
Rovers nicht mehr als neuer Typ zulässig ist.
Ausserdem sind die undzuverlässig. Ein wenig Druck vom Fahrtwind und es 
klemmt.

> Wer hat das warum gemacht?
Wer: Normenausschusse.
Warum: Verkehrssicherheit.

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