Gast
#5894705
Hallo, alte Autos hatten ja mal Winker. Gibt es noch so was? Und ist es noch erlaubt? Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das warum gemacht?
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Winker Blinker oder sonst noch was
Gast
#5894705
Hallo, alte Autos hatten ja mal Winker. Gibt es noch so was? Und ist es noch erlaubt? Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das warum gemacht? Klick Klack schrieb: > Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das > warum gemacht? Aus dem selben Grund, warum wir hinterm Haus, nicht mehr in Löcher Scheißen..... Der dt Autodepp braucht gelbes blinkendes Licht um eine Richtungsänderung im Straßenverkehr zu erkennen. Daher sind seit spätestens 200x ungelbe Blinker (und auch unbeleuchtete Winker) endgültig nicht mehr zugelassen, sofern das KFZ nach 1970 erstzugelassen wurde.
Gast
#5894754
Roland E. schrieb: > Daher sind seit > spätestens 200x ungelbe Blinker (und auch unbeleuchtete Winker) > endgültig nicht mehr zugelassen, sofern das KFZ nach 1970 erstzugelassen > wurde. Und wie sieht es aus mit beleuchteten Winkern? Könnten diese noch zugelassen werden? Würde mich noch interessieren. Dafür dürfen es dann weisse Markierungen auf nur unwesentlich dunklerer Strasse sein. Im Regen nicht zu erkennen. Sofern man ÜBERHAUPT noch Markierungen auf der Strasse hat.
Gast
#5894785
Roland E. schrieb: > Der dt Autodepp sagt der dt Forendepp ... Kopfschüttel schrieb: > Roland E. schrieb: >> Der dt Autodepp > > sagt der dt Forendepp ... Beitrag "Art und Weise des Umganges" Klick Klack schrieb: > Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Wer hat das warum gemacht? Weil sie schlecht erkennbar und störanfällig waren. Die an LKWs und Strassenbahnen verbauten Pendelwinker waren etwas besser erkennbar, aber noch störanfälliger.
Gast
#5894820
§54 StVZO: (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Ergo: nach hinten fest, nach vorne ausklappbar aber nicht winkend. Vorschriftsmässige Montagehöhe u.ä. muss natürlich beachtet werden. Evtl. greifen aber noch Vorschriften zum Fussgängerschutz (keine vorstehenden Teile und so.) In den Europäischen Normen (u.a. 97/28/EG) müsste man auch noch schauen, da verweist die StVZO aber recht detailliert. viel Erfolg hauspapa
Gast
#5894823
Und gelb blinken muss es natürlich, incl. Prüfzeichen und vorschriftsmässigem Leuchtmittel hauspapa schrieb: > Und gelb blinken muss es natürlich, incl. Prüfzeichen und > vorschriftsmässigem Leuchtmittel Nichts anderes hatte ich geschrieben. Daher auch die kleinen gelben Blinkleuchten in den Winkern von alten Brezelkäfern auf aktuellen Fahrzeugtreffen. Entgegen der landläufigen Meinung haben Winker auch nicht gewunken, sondern sind nur rausgeklappt. Roland E. schrieb: > Entgegen der landläufigen Meinung haben Winker auch nicht gewunken, > sondern sind nur rausgeklappt. Aha: https://www.gebraucht-kaufen.de/pendelwinker Aha. An welchen Pkw wurden die serienmäßig verbaut? Roland E. schrieb: > Aha. An welchen Pkw wurden die serienmäßig verbaut? Wo steht hier im Thread, das nur von PKWs gesprochen wird? Roland E. schrieb: > Aha. An welchen Pkw wurden die serienmäßig verbaut? das hatte man früher so, als es noch keine Blinker gab https://de.wikipedia.org/wiki/Winker Ich muss mir gerade ein Oberklassefahrzeug vorstellen, linke Spur drängeln und der Winker macht Klick Klack. Ich glaube für 200km/h waren die auch nicht gerade gedacht. Habe noch einen rumliegenden, ist eine eher filigrane Konstruktion und diagnosefähig ist er auch nicht. ... Rauchmann schrieb: > Und wie sieht es aus mit beleuchteten Winkern? Könnten diese noch > zugelassen werden? Würde mich noch interessieren. Nein, Anbauteile aussen dürfen nicht über die Fahrzeugstruktur herausragen. Geht also nicht. Es gibt Einzelfälle wo das zulässig wird, wenn Shorehärte A und Radien >2.5mm, plus Abreissen über eine definierte Krafteinwirkung, Teile müssen aber per Fangseil gesichert sein. Per Einzelabnahme ist sowas machbar. Generell gilt: Was das Fahrzeug bei der Erstinverkehrssetzung OEM drin hatte, ist legal und darf gefahren werden. Beispiel: Alte Ami Schlitten, die noch ohne Sicherheitsgurte in Verkehr gesetzt wurden. Also Veteranen. Bei so einem Schlitten musst Du Gurt nicht anlegen, weil es keinen gibt und das Fahrzeug anno dazumal so zugelassen wurde. hauspapa schrieb: > (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an > beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden > Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen > Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut > sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Das bedeutet aber nicht, das der Winker an sich beweglich sein darf, sondern das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut sein darf, vorne jedoch in/auf der Haube erlaubt ist, die man ja klappen kann (also beweglich) aber normal zu ist (also feste Normallage). Jens M. schrieb: > Das bedeutet das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut > sein darf, Es gibt ja viele PKWs, bei denen ein Teil der hinteren Leuchten in der Heckklappe sitzt. Welche Leuchten (ausser Kennzeichen- Beleuchtung) sind denn dort erlaubt? Keime Ahmung. Der Text oben wurde nur von mir interpretiert.
Gast
#5895380
Jens M. schrieb: > Das bedeutet aber nicht, das der Winker an sich beweglich sein darf, > sondern das der Blinker hinten nicht in der Heckklappe verbaut sein > darf, vorne jedoch in/auf der Haube erlaubt ist, die man ja klappen kann > (also beweglich) aber normal zu ist (also feste Normallage). Primär geht's hier um die Türen, bzw die daran angebrachten Spiegel. Oft sind da kleine Zusatzblinker eingebaut, die vom Türsteuergerät angesteuert (und aufwendig über CAN/LIN synchronisiert) werden.
Gast
#5895389
Roland E. schrieb: > Der dt Autodepp braucht gelbes blinkendes Licht um eine > Richtungsänderung im Straßenverkehr zu erkennen. Ja, nur schade, dass die gelben blinkenden Lichtlein kaum noch einer im Strassenverkehr benutzt....
Gast
#5895395
ups... sollte Straßenverkehr heißen
Gast
#5895408
Gibt es doch, hier ein Video von einem mechanischen Blinker: https://youtu.be/rbZIcgM1hO8
Gast
#5896058
Die Fragen wurden bis jetzt noch nie Chat beantwortet. Warum Winker abgeschafft wurden, steht ua in Wikipedia: Weil sie mechanisch nicht den steigenden Geschwindigkeiten gewachsen waren. Oder simpel: Sie knicken im Fahrtwind ab.
Gast
#5896353
Klimatester schrieb: > Gibt es doch, hier ein Video von einem mechanischen Blinker: > Youtube-Video "Werner Beinhart - Wurstblinker beim TÜV" Gneau, der knickt auch nicht ab, sondern biegt und schmiegt sich dem Fahrtwind an!
Gast
#5896362
Moin zusammen, mir fällt auf Anhieb der Käfer ein als Auto an dem die Winker verbaut wurden. Grüße EGS schrieb: > mir fällt auf Anhieb der Käfer ein als Auto an dem die Winker verbaut > wurden. Auch schon damals gabs ausser dem Käfer auch noch andere Autos! (Vielleicht nicht gerade in WOB)
Gast
#5896405
Harald W. schrieb im Beitrag # > Auch schon damals gabs ausser dem Käfer auch noch andere Autos! > (Vielleicht nicht gerade in WOB) Deshalb auch der Hinweis „auf Anhieb“ ich sehe nirgends ein „nur“. Es ging um die Frage welche eine hatten...man Korintengeka*** Die alten Horch (lat. Audi) hatten kaum welche und die anderen kennt kaum noch einer außer dir alter Mann, es war halt 1 (ein) Beispiel... man echt? Moin. Gestern beim Einkauf ein kleiner Auflauf. Ein EMW 340-2. Mit beleuchteten Winkern. LG Micha EGS schrieb: > Es ging um die Frage welche eine hatten. Ja, praktisch alle Autos die von ca. 1930 bis ca 1964 gebaut wurden. Fred F. schrieb: > und diagnosefähig ist er auch nicht. ... Ja, damals war die Welt noch in Ordnung. Pendelwinker: https://www.youtube.com/watch?v=AV9DDDL0FNA
Beitrag #5896566 wurde von einem Moderator gelöscht.
Klick Klack schrieb: > Hallo, alte Autos hatten ja mal Winker. Gibt es noch so was? Einmal gebaut und gut gewartet ist das auch heute noch erhalten. > Und ist es noch erlaubt? Kommt auf das Dato der Typenzulassung an. Wenn du das Fahrzeug ohne Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen betreiben willst: Nein. Wenn du das Fahrzeug mit Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen betreiben willst: Ja. Beim VW Typ I habe ich die mal stillgelegt, weil mir die Auflagen der Sondergenehmigung dann doch zu umfangreich waren. > Warum wurden diese schönen Dinge abgeschafft? Mit etwas Phantasie findest du den Grund selber. Man will ja nicht auf dem Bürgersteig stehen und plötzlich so ein Ding ins Auge bekommen. Dazu kommt die passive Schutz im Unfallfall. Hierzu gibt es Normvorgaben an die Formgebung eines KFZ. Die Entwicklung dieser Normvorgaben hat z.B. dazu geführt, dass eine Form wie die des Land Rovers nicht mehr als neuer Typ zulässig ist. Ausserdem sind die undzuverlässig. Ein wenig Druck vom Fahrtwind und es klemmt. > Wer hat das warum gemacht? Wer: Normenausschusse. Warum: Verkehrssicherheit.
Gast
#5897174
Bernd K. schrieb: > Pendelwinker: > Youtube-Video "203 Peugeot Camionnette Winker" Ist recht schnell. Bei den Büssing-Bussen, H3A usw. war das schön langsam. Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
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