Einen Schönen guten Tag. Ich betreibe eine Wie auch immer man es nennt Eigenbau Solaranlage. Ich habe auf meiner Garage, Carport und Hühnerstall gesamt ca. 5Kw Solarmodule gesammelt. Alles was es richtig günstig bei Ebay gab zusammengekauft. Daran habe ich einen 600w Soladin Einspeise Wechselrichter zum Einspeisen in das Netz und einen 4KW Hybrid Wechselrichter mit Akku als Inselanlage getrennt vom Netz. Dazu eine kleine Arduino Bastelei welche im Sicherungskasten den Aktuellen Verbrauch misst und je nach dem den Hybrid Inverter ein wenig Regelt. Wenn also mehr Eingespeist wird als ich verbrauche regle ich den Hybrid Inverter mehr dazu, das die Akkus mehr geladen werden und ich nicht so viel einspeise. Das ich wirklich Einspeise kommt aufgrund von Hohem Verbrauch und Widerkehrender Dunkelheit nahezu nicht vor. Jetzt gab es wohl die letzte Zeit einige neue Regeln und Gesetze das man nicht machen darf was man möchte. Durfte man bestimmt auch vorher schon nicht nur wusste ich davon eventuell nix. Also mal Butter bei die Fische. Muss man das Konstrukt anmelden? Und Wie und bei wem? Ich habe ja weder Kaufbelege noch Abnahmeprotokolle oder sonst was dazu. Mein Zähler ist neu, Elektronisch und dreht nicht rückwärts. Ich bin Elektriker und habe die Anlage nach besten wissen und gewissen Fachgerecht montiert und abgesichert. Ich möchte keinen Strom verkaufen sondern damit nur einem Hobby nachgehen und meinen Verbrauch senken. An der Inselanlage hängen Haushalts „Großverbraucher“ wie Waschmaschine Spülmaschine und Ein Renault Twizy. Habt ihr dazu ideen Eigene Erfahrungen und oder Fachwissen?
>Daran habe ich einen 600w Soladin Einspeise Wechselrichter zum Einspeisen in das Netz >Muss man das Konstrukt anmelden? Und Wie und bei wem? Ich habe ja weder Kaufbelege noch Abnahmeprotokolle oder sonst was dazu. Eine netzgekoppelte Anlgae muss sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, da es eventuell zu einer zusätzlichen Netzbelastung durch den eingespeisten Strom kommen kann. Dazu gibt es von den Netzbetreibern Formulare, z.B. hier bei EnBW: https://www.netze-bw.de/einspeiser/AnschlussPV bzw. von der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/MaStR/RegistrPVAnlagen/RegistrPVAnlagen_node.html >Ich bin Elektriker und habe die Anlage nach besten wissen und gewissen Fachgerecht montiert und abgesichert. Bist du auch beim zuständigen Stromversorger in der Installateurliste eingetragen? Das wird normalerweise verlangt, bevor Du im Zählerkasten irgendetwas einbauen darfst. >und einen 4KW Hybrid Wechselrichter mit Akku als Inselanlage getrennt vom Netz. Eine Inselanlage ohne Verbindung zum Stromnetz muss natürlich nicht angemeldet werden. Voraussetzung ist natürlich die fachgerechte Montage, so dass keine Nachbarn etc. geschädigt werden können, z.B. durch bei Sturm losgerissene Module. Im Zweifelsfall wäre es vermutlich einfacher und sicherer, die Anlage ausschliesslich als Inselsystem zu betrieben.
Herr Perty schrieb: > Habt ihr dazu ideen Eigene Erfahrungen und oder Fachwissen? Das heißt, wenn ich im Schaltschrank die Sicherungen herausnehme, dann steht Dein Netz im Haus immer noch unter Spannung?
Für Leistungen bis 600W ist mittlerweile die Stecker-Solareinspeisung, also einphasige Einspeisung mittels Stecker in eine Steckdose, in Schland erlaubt. Dazu braucht es keine besonderen Kenntnisse, Jedermann kann/darf das tun. Um mir unnötig viele Worte zu ersparen, empfehle ich einfach mal nach Stecker-Solar zu goggeln.
Kleinanlagen mit bis zu 600 Watt sind erlaubt, müssen aber dennoch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die einzelnen Netzbetreiber scheinen die Thematik allerdings noch sehr unterschiedlich zu bewerten. Laut der Beschreibung des TE handelt es sich nicht um eine Inselanlage oder wie ist "Wenn also mehr Eingespeist wird als ich verbrauche regle ich den Hybrid Inverter mehr dazu, das die Akkus mehr geladen werden und ich nicht so viel einspeise." zu verstehen? Eine richtige Inselanlage kann nichts einspeisen, da nicht mit dem Netz verbunden. Wenn der 4 kW Wechselrichter mit dem Netz verbunden ist, müsste die Anlage angemeldet werden.
Lothar M. schrieb: > Für Leistungen bis 600W ist mittlerweile die Stecker-Solareinspeisung, > also einphasige Einspeisung mittels Stecker in eine Steckdose, in > Schland erlaubt. Hast du eine Quelle dafür, dass das jetzt freigegeben wurde? Nach diesem Stand aus dem letzten Jahr habe ich davon nix mehr gehört: Beitrag "Re: Strom ins Netz einspeisen, nun für jeden erlaubt!" Die besondere Einspeisedose wird beim TO vermutlich nicht vorhanden sein...
Lothar M. schrieb: > Für Leistungen bis 600W ist mittlerweile die Stecker-Solareinspeisung, > also einphasige Einspeisung mittels Stecker in eine Steckdose Und wenn du den Stecker ziehst, dann kannst du frei an die 230V greifen? Und wenn man die Sicherung ausschaltet hat man trotzdem noch Netzspannung auf dem Stromkreis? Das soll erlaubt sein? Hast du dafür irgendeine Quelle?
Udo S. schrieb: > Und wenn du den Stecker ziehst, dann kannst du frei an die 230V greifen? Wenn die Netzfrequenz fehlt, dann sollte der integrierte Wechselrichter abschalten. Das würde auch die Sache mit dem LSS beheben. Sowas würde ich als Grundvorraussetzung zur Zulassung erachten. Ist aber nur eine Vermutung.
Was ganz ganz wichtig ist: Deine Anlage muss unter allen Umständen die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erfüllen, also irgendwo bei 50,2Hz ausschalten sowie die Netzparameter überwachen. Sonst kann das böse für die Netzmonteure deines EVU's enden! Oder du verursachst selbst eine Art Mini-Blackout (dein Straßenzug + X), wenn du das Aggregat bei Arbeiten im vorgelagerten Verteilnetz ärgerst. Das habe ich selbst schon erlebt, allerdings als Netzmonteur :( Der Rest: Herr Perty schrieb: > Mein Zähler ist neu, Elektronisch und dreht nicht rückwärts. Das ist auch wichtig, da sonst § 268 StGB "Fälschung technischer Aufzeichnungen" greift, wenn es zu einer Anzeige kommt. BTW: Wir verbauen nur noch Zwei-Energierichtungszähler. Spätestens dann fliegen solche Anlagen auf. Auf kurz oder lang kommt man wahrscheinlich nicht an einer offiziellen Anmeldung vorbei. > Ich möchte keinen Strom verkaufen sondern damit nur einem Hobby > nachgehen und meinen Verbrauch senken. An der Inselanlage hängen > Haushalts „Großverbraucher“ wie Waschmaschine Spülmaschine und Ein > Renault Twizy. Hier bin ich mir aber nicht so sicher (nur 50-75%), vielleicht haben da andere schon Erfahrungen gemacht: Theoretisch müsstest du das dem Finanzamt melden. Der Eigenverbrauch ist teilweise zu versteuern (Stichwort geldwerter Vorteil). Ich würde das Ding einfach anmelden, was hast du zu verlieren? Solange du die VDE-AR-N 4105 + Konformitätsprotokolle hast, sollte das kein Problem sein. Dein "Arduino-Gefrickel" würde ich mit echten EnFluRis machen, dann sollte auch das keine Hürde mehr sein und ist zu 99,9% sicher.
Herr Perty schrieb: > gesamt ca. 5Kw > Solarmodule gesammelt. Die elektrotechnische Seite wurde schon erörtert. Da wäre dann noch die baurechtliche Seite. Bauordnung ist Ländersache. In Deutschland gibt es 16 Bauordnungen. (Wie das in A oder CH ist, ist mir unbekant.) Welche bauordnungsrechtlichen Dinge zu beachten sind, kann dir deine Gemeinde sagen. Den Bebauungsplan kennst du? Wenn das ganze eine mobile oder nicht dauerhafte Anlage ist, umgehst du die Bauordnung.
Guerilla PV schrieb: > EnFluRis Ich wurde mir eine Haftpflichtversicherung überlegen. Für den Fall, dass die Anlage einen Schaden verursacht. Z.B. Brand oder Sturm, durch in die Gegend fliegende Panele.
Guerilla PV schrieb: > Theoretisch müsstest du das dem Finanzamt melden. Der Eigenverbrauch ist > teilweise zu versteuern (Stichwort geldwerter Vorteil). Das ist so nicht ganz korrekt. Die Steuerpflicht besteht nur dann, wenn die erzeugte elektrische Energie an einen Dritten abgegeben wird und dies gegen Entgelt erfolgt. Natürlich darf man die Kosten der Anlage dann auch nicht steuerlich geltend machen. Aus steuerrechtlicher Sicht dürfte man sogar überschüssige Energie ins Stromnetz einspeisen, sofern es dafür kein Geld gibt. Die ganzen anderen wichtigen Aspekte sind natürlich separat zu betrachten.
Matthias L. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Für Leistungen bis 600W ist mittlerweile die Stecker-Solareinspeisung, >> also einphasige Einspeisung mittels Stecker in eine Steckdose, in >> Schland erlaubt. > > Hast du eine Quelle dafür, dass das jetzt freigegeben wurde? Ich finde dazu folgendes: https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose Danach hat die neue DIN VDE 0100-551-1 noch den Status "Vornorm", ist also noch NICHT in Kraft und damit ist die "Einspeisung für Alle" in Schland noch NICHT erlaubt. Der VDE weist auch nachdrücklich auf die besondere Einspeise-Steckdose hin, deren Installation garantiert eine Erweiterung der elektrischen Anlage darstellt und die man deshalb nicht selbst setzen darf...
Guerilla PV schrieb: > Der Eigenverbrauch ist > teilweise zu versteuern (Stichwort geldwerter Vorteil). Nur wenn er die Anlage von der Steuer abgesetzt hat um deren Strom verkaufen zu können.
Matthias L. schrieb: > Danach hat die neue DIN VDE 0100-551-1 noch den Status "Vornorm", ist > also noch NICHT in Kraft und damit ist die "Einspeisung für Alle" in > Schland noch NICHT erlaubt. Seit wann hat eine Norm Gesetzeskraft? Die VDE ist doch nichteinmal entsprechend dem Stand der Technik für jeden einsehbar, i.e. via Internet.
mM schrieb: > Die VDE ist doch nichteinmal entsprechend dem Stand der Technik für > jeden einsehbar, i.e. via Internet. Gut erkannt. Das hindert aber in der Praxis das Gesetz nicht daran dennoch auf irgendwelche Normen zu verweisen welche durch diesen Akt automatisch Gesetzescharakter erlangen und automatisch gemeinfrei werden. Dennoch werden davon betroffene Normen von ihren Urhebern weiterhin widerrechtlich unter Verschluß gehalten und den neuen Eigentümern (dem Volk) alle Rechte daran in widerrechtlicher Weise vorenthalten.
:
Bearbeitet durch User
Ob das widerrechtlich ist, ist nicht so einfach - aber ärgerlich ist es auf jeden Fall. mM schrieb: > Seit wann hat eine Norm Gesetzeskraft? Gegenfrage: Welches Gesetz regelt denn deiner Ansicht nach, was bei Elektro-Installationen erlaubt ist?
Mike schrieb: > Bist du auch beim zuständigen Stromversorger in der Installateurliste > eingetragen? Das wird normalerweise verlangt, bevor Du im Zählerkasten > irgendetwas einbauen darfst. Nein bin ich nicht. Ich habe keine Plomben gelöst sondern nach dem Zähler eine Messspule über die Phasenleitung geklemmt. Ähnlich wie Ebay 292630276568 justie schrieb: > Das heißt, wenn ich im Schaltschrank die Sicherungen herausnehme, dann > steht Dein Netz im Haus immer noch unter Spannung? Jain. Der Soladin schaltet bestimmungsgemäß sofort aus wenn die Netzspannung fehlt. Der zweite Wechselrichter welcher Nicht mit dem Netz verbunden ist läuft weiter. Dieser hat einen eigenen Sicherungskasten und versorgt im Haus verteilte einzelne Steckdosen. Das System dient auch als Notstromversorgung. Aber Komplett vom Netz getrennt. Aber ich merke schon auch hier herrscht über das Thema große Uneinigkeit ;) Ähnliches brachte meine Google suche. Welche Regel und Gesetz nun Aktuell wirklich Gültig ist scheint nicht ganz eindeutig zu sein. Ich werde dann wohl mal "Anonym" meinen Netzbetreiber fragen in der Hoffnung das die was Wissen und mich wenn sie nicht sicher sind nicht gleich auf der Liste haben.
Bernd K. schrieb: > Gut erkannt. Das hindert aber in der Praxis das Gesetz nicht daran > dennoch auf irgendwelche Normen zu verweisen welche durch diesen Akt > automatisch Gesetzescharakter erlangen und automatisch gemeinfrei > werden. Dennoch werden davon betroffene Normen von ihren Urhebern > weiterhin widerrechtlich unter Verschluß gehalten und den neuen > Eigentümern (dem Volk) alle Rechte daran in widerrechtlicher Weise > vorenthalten. Solange das den Verlagen zum Gelddrucken dient werden die sich die Möglichkeit die Inhalte zu verstecken nicht nehmen lassen. Ich nehme mal an, dass da inzwischen Heerscharen an Schreiberlingen davon leben immer wiedermal ein paar Buchstaben zu ändern und die Wünsche der Lobbyisten einzupflegen....
Udo S. schrieb: > Und wenn du den Stecker ziehst, dann kannst du frei an die 230V greifen? > Und wenn man die Sicherung ausschaltet hat man trotzdem noch > Netzspannung auf dem Stromkreis? > Das soll erlaubt sein? Deine diesbezüglichen (Un)Kenntnisse sind sehr hmmm....bemerkenswert. Wenn man Strom einspeisen will, müssen ein paar Bedingungen beachtet werden: 1. Strom darf nur eingspeist werden, wenn Netzspannung vorhanden ist. Das verhindert, dass Solaristen einspeisen, wenn vom Versorger aus bestimmten Gründen die Versorgung abgeschaltet wurde. 2. Die Einspeisung muss mit der Netzfrequenz synchronisiert werden. Andernfalls wäre es ja fatal, wenn asynchron eingespeist würde. 3. Damit über einen Stecker eingespeist werden kann, wird der Stecker zur Speisung erst dann freigegeben, wenn am Ende des Steckers Netzspannung detektiert wird und die erzeugte Energie mit dem Netz synchronisiert ist. Also, ohne Netz, kein Strom auf dem Stecker. Capiche? Ich möchte nicht auf alle Posts einzeln eingehen, Fakt ist, dass seit diesem Jahr solche Steckdoseneinspeisungen bis zu einem Wert von 600W freigegeben sind. Was übrigens in einigen Nachbarländern schon seit vielen Jahren erlaubt ist. So hat sich ein reger Handel für diesbezügliche Anlagen zwischen Holland und Schland etabliert. Die Freigabe auch für Schland ist eigentlich nur eine Kapitulation der deutschen Vorschriftenerfinder gegenüber internationalen Standards.
Lothar M. schrieb: > Die Freigabe auch für Schland ist eigentlich nur > eine Kapitulation der deutschen Vorschriftenerfinder gegenüber > internationalen Standards. Da bin ich absolut bei dir. Genauso wie auch für Inselanlagen Ganz ohne Jegliche Netzanbindung ab 10 Kwp eine EEG Steuer zu kassieren und so merkwürdige regeln aufzustellen wo niemand richtig Durchsteigt. Bzw Regeln die so schwammig sind das sie alles bedeuten können. Aber wo kommen wir auch dahin wenn jeder sich seinen Strom selber macht. Das ist doch selbstverständlich Steuerhinterziehung oder mindestens ein anderer bösartiger verstoß ....
Lothar M. schrieb: > Dazu braucht es keine besonderen Kenntnisse, Jedermann kann/darf das > tun. > > Um mir unnötig viele Worte zu ersparen, empfehle ich einfach mal nach > Stecker-Solar zu goggeln. Haha.. genau. Erstens fordert die VDE eine Einspeisesteckdose, welche fachgerecht instaliert sein muss und der Netzbetreiber will in jedem Fall einen Zweirichtungszähler und das ihm die Anlage gemeldet wird.
Sven L. schrieb: > Erstens fordert die VDE eine Einspeisesteckdose, welche fachgerecht > instaliert sein muss und der Netzbetreiber will in jedem Fall einen > Zweirichtungszähler und das ihm die Anlage gemeldet wird. Woher beziehst du dieses Unwissen? Eine Einspeisesteckdose wird als Option empfohlen, ist keineswegs eine Vorschrift! Auch was die Zähler angeht, werden sogar rückwärtszählende (Altmodelle) von den Versorgern akzeptiert, ein Austausch wird nicht gefordert, weil sowieso in Kürze alle Zähler ausgetauscht werden. Mach dich einfach mal schlau. Das einzig Geforderte ist, eine formlose Meldung an den Versorger, dass eingespeist wird und die 600W-Grenze nicht überschritten wird. Zitat aus https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-8189 : "Wenn ein Stecker-Solar-Gerät bei starkem Sonnenschein mehr Strom erzeugt, als im selben Moment zuhause verbraucht wird, gelangt Energie ins öffentliche Stromnetz. Herkömmliche Zähler mit Drehscheibe können dabei unter Umständen rückwärts laufen. Da es sich dabei aber nur um geringe Mengen handelt, haben erste Netzbetreiber bereits signalisiert, dass sie einen Zählertausch nicht für erforderlich halten, sofern nur ein Modul angeschlossen wird. Mit zunehmendem Tausch alter Zähler gegen elektronische Bauarten („moderne Messeinrichtung“) wird sich dieses Problem künftig ohnehin erledigen, da diese digitalen Zähler nicht rückwärts laufen.
Sven L. schrieb: > Haha.. genau. > > Erstens fordert die VDE eine Einspeisesteckdose, welche fachgerecht > instaliert sein muss Der Kerl ist Elektriker. Glaubst du so einen pipifax würde er nicht fachgerecht hinkriegen? Außerdem ist die einspeisesteckdose eh nur für stümper. Jeder halbwegs informierte schließt das einfach fest an, was freilich auch erlaubt ist. > Zweirichtungszähler und das ihm die Anlage gemeldet wird. Blödsinn, rücklaufsperre reicht. Und wo steht, dass da was gemeldet werden muss?
Lothar M. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Erstens fordert die VDE eine Einspeisesteckdose, welche fachgerecht >> instaliert sein muss und der Netzbetreiber will in jedem Fall einen >> Zweirichtungszähler und das ihm die Anlage gemeldet wird. > > Woher beziehst du dieses Unwissen? https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose Da hat sich (leider) einiges getan...
Naja dann erzählen die bei NetzeBW wohl Scheiße auf ihren Veranstaltungen?!? Da hieß es ganz klar Zweirichtungszähler. Und zum Thema Einspeisesteckdose, das ist deswegen gefordert, damit die Minianlage nicht in jeden Endstromkreis eingesteckt werden kann um daran betrieben zu werden. Man muss vor der Inbetriebnahme einer solchen Anlage prüfen, das der entsprechende Stromkreis nicht überlastet werden kann. 16A sind 3680W und da nochmal 600W drauf sind 4280W. Leitungsschutz löst nicht aus, da die Überlast im entsprechendem Stromkreis stattfinden kann. Toll oder?
Jan L. schrieb: > Da hat sich (leider) einiges getan... Das sind die Wunschträume der VDE, aber es sind halt nur Wünsche. Die Einspeisung per Stecker in eine normale Steckdose ist längst freigegeben. Jetzt hechelt der VDE hinterher und versucht dochnoch seine unsinnigen Forderungen einzubringen....zu spät.
Sven L. schrieb: > Und zum Thema Einspeisesteckdose, das ist deswegen gefordert, Das ist bullshit, festanschluss geht auch. Sven L. schrieb: > Man muss vor der Inbetriebnahme einer solchen Anlage prüfen, das der > entsprechende Stromkreis nicht überlastet werden kann. Ja, logisch. Dafür braucht man keine einspeisesteckdose.
Claus M. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Und zum Thema Einspeisesteckdose, das ist deswegen gefordert, > > Das ist bullshit, festanschluss geht auch. Ja und die Hausfrau oder der Typ von nebenan die machen einen Festanschliuss? > > Sven L. schrieb: >> Man muss vor der Inbetriebnahme einer solchen Anlage prüfen, das der >> entsprechende Stromkreis nicht überlastet werden kann. > > Ja, logisch. Dafür braucht man keine einspeisesteckdose. Eben und weill o.g. Personengruppe das nicht einschätzen kann, bekommen diese dann die entsprechende Steckdose und können ihre Anlage selbst anschliessen. Oder meinst Du der Hausfrau ist klar, wie die Anlage an der falschen Steckdose eigesteckt zum Elektrobrand führen kann?
Lothar M. schrieb: > Jan L. schrieb: >> Da hat sich (leider) einiges getan... > > Das sind die Wunschträume der VDE, aber es sind halt nur Wünsche. ? Im den entsprechenden Gesetzen steht aber doch sinngemäss „für Anschluss und Betrieb sind die VDE Normen xyz einzuhalten“. Ist hier imo recht interessant aufbereitet: https://www.inetz.de/fileadmin/dokumente/04_Service/Installateure/Elektro/BDEW-AWH-Plug-in-PV-Anlagen_28112018-final.pdf > > Die Einspeisung per Stecker in eine normale Steckdose ist längst > freigegeben. > Jetzt hechelt der VDE hinterher und versucht dochnoch seine unsinnigen > Forderungen einzubringen....zu spät.
Klar, dass der vorschriftenverliebte Deutsche nicht einfach hinnehmen kann, dass eine elektrische Anlage von einem Laien einfach so angestöpselt werden darf. Sowie vor einiger Zeit noch die Telekom, damals Deutsche Post, darauf bestand, dass Telefone fest am Kabel angeschlossen sein müssen. Die Globalisierung hat (Gott sei Dank) auch die deutschen Oberlehrer und Vorschreiber dazu gezwungen, den internationalen Trends zu folgen. Nochmal, Fakt ist, dass Jedermann eine Solaranlage mit der Leistung bis zu 600W einfach an die Steckdose anschliessen darf/kann. Damit bin ich aus dem Thema raus und erfreue mich meiner 600W- Einspeisung....die zumindest den Strom erzeugt, den ich brauche, um in diesem Forum meine Zeit und (elektrische) Energie zu verschwenden-
Lothar M. schrieb: > > Nochmal, Fakt ist, dass Jedermann eine Solaranlage mit der Leistung bis > zu 600W einfach an die Steckdose anschliessen darf/kann. Das fände ich absolut positiv - finde aber bislang keine wie auch immer geartete Quelle dafür, sondern nur für‘s Gegenteil. > > Damit bin ich aus dem Thema raus und erfreue mich meiner 600W- > Einspeisung....die zumindest den Strom erzeugt, den ich brauche, um in > diesem Forum meine Zeit und (elektrische) Energie zu verschwenden-
Jan L. schrieb: > Das fände ich absolut positiv - finde aber bislang keine wie auch immer > geartete Quelle dafür, sondern nur für‘s Gegenteil. Du musst nur richtig suchen, das Netz ist voll davon!
Da du ja offenbar zu wissen meinst, wo es solche Quellen gibt, könntest du eine solche Fundstelle posten. Das wäre hilfreich. Eine Behauptung mit "Fakt ist" hilft hingegen wenig.
Welche Panele hast du verwendet? Schick mal Link.
Hier gibts auch Infos dazu. http://www.pvplug.de/faq/ Prof. Volker Quaschning hat in einem seiner Videos darauf verwiesen: https://www.youtube.com/watch?v=Li8_Z9LDNpA Ich finde es immer Interessant, dass die VDE ihre Normen macht. Diese Normen zu unverschämten Preisen zu erwerben ca. 160€ sind (nur um sie einsehen zu können) und das Gesetz dann auf diese Normen verweist. Sorry, aber entweder man verweist nicht auf Normen in Gesetzen sondern schreibt konkret rein, was gefordert wird oder man verweist auf kostenlos einsehbare Normen. Was soll der Müll? Soll wohl das Elektriker-Handwerk oder Energiewirtschaft schützen und "Laien" sollen ja nicht auf die Idee kommen selbst etwas zu machen oder eine PV-Anlage anzuschließen sondern immer schön kaufen, beim Handwerk beauftragen oder ganz sein lassen. Do-it-yourself ist unerwünscht.
:
Bearbeitet durch User
Der Deutsche ist es ja gewohnt, dass alles was nicht explizit erlaubt, verboten ist. Deshalb fragt er erst wo es geschrieben steht, dass etwas erlaubt ist, statt zu fragen wo es steht, dass es verboten ist. Die Fachverbände, hier VDE, versuchen natürlich ein Stück vom Kuchen abzubekommen und stellen Normen auf, die man aber erst mit teurem Geld erwerben muss. Normen sind aber nicht verbindlich und haben keinen Gesetzes-Charakter. Hier eine rechtliche Einschätzung: https://www.pv-magazine.de/2018/03/23/normverstoss-steht-betrieb-nicht-entgegen/ Der Beitrag ist vom März letzten Jahres und mittlerweile auch schon wieder überholt.
Jetzt wissen wir das VDE böse ist und Du es trotzdem machst, wie Du Lust hast, aber auf die fachlich trotzdem existenten Themen wie Überlastung von Endstromkreise durch von Laien anschliessbare Anlagen der Art bist Du nicht eingegangen, obwohl das Problem Norm hin oder her existent ist. Nur weil ein gerät einen Stecker hat, der dann zufällig noch in die Steckdose passt, heisst es ja nicht das von Gerät oder Steckdose keine Gefahr ausgeht, siehe echtes Leben.
Das Normen auf die in Gesetzen, Verordnungen etc. verwiesen wird Geld kosten und nicht frei zugänglich ist finde ich im übrigen auch nicht wirlich toll. Die Akzeptanz wäre höher, wenn nicht jedes A4-Doppelblatt gleich 30 Euro kosten würde. Fakt ist aber auch, das man mit sinnloser EU-Harmonisierung einen Haufen Leute beschäftigen muss, die dann Geld kosten. Und auch mich ärgert es, ds Normen, für die ich vor wenigen Jahren viel Geld gezahlt habe auf einmal wieder ausgetausct werden. Es ist nämlich auch nicht so, das man X Euro zahlt und dafür auf beliebige Normen zugreifen kann. Auch ist es so,das die Normenauswahl nicht alles enthält, was man gerne hätte. Das ist aber alles ein anderes Thema, daszu könnte ma mal gesondert diskutieren.
Guten Morgen und Ehrlich mich beruhigt diese Diskussion. Ich hatte ja schon gedacht ich wäre nicht in der Lage ordentlich zu Googeln Aber wenn auch hier Die Meinungen so auseinander gehen gibt es wohl wirklich keine klare Regelung dafür. Die Geschichte um „Einspeise Steckdose“ finde ich als Elektriker eher lächerlich. Klar könnte Mister Ahnungslos mit einem Einspeisen die 3600W überschreiten. Aber viel mehr sogen machen mir da die ganzen Billigen Mehrfachstecker. Die hingegen sind erlaubt obwohl sie meiner Meinung nach viel gefährlicher sind… Ich habe den Umrichter an einer Leitung welche direkt vom Sicherungskasten kommt und einzeln Abgesichert ist. So Back to Topic. Ich habe grade meinen Energieversorger Grünwelt Energie angerufen und die Frau an der Leitung war sogar einigermaßen auf die Frage vorbereitet. Die Antwort war… Wenn sie einen modernen Zähler haben und die 600w nicht überschreiten spricht von uns aus nix dagegen. Aber um sicher zu gehen sollten sie dazu besser ihren regionalen Versorger befragen.
Sven L. schrieb: > wie Überlastung > von Endstromkreise durch von Laien anschliessbare Anlagen der Art bist > Du nicht eingegangen, obwohl das Problem Norm hin oder her existent ist. Also lesen musst du schon selbst. Hier ein Zitat: "Bis 2,6 Ampere ist der Betrieb eines Stecker-Solar-Gerätes unproblematisch“, sagt Thomas Seltmann, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW". Deshalb die Begrenzung auf 600W. Jede Hausinstallation hat genug Reserven um diese 2,6A aufzunehmen. Diese Meinung wird von allen Experten vertreten und deshalb ist das Unterfangen auch frei gegeben.
Timo N. schrieb: > entweder man verweist nicht auf Normen in Gesetzen sondern > schreibt konkret rein, was gefordert wird oder man verweist auf > kostenlos einsehbare Normen Beuth zieht sich elegant aus der Affäre: https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/ Das ist wie mit der Umgehungsstraße ... beware of the leopard -> http://hitchhikerguidetothegalaxy.blogspot.com/2006/04/beware-of-leopard-douglas-adams-quote.html
Warum muss ich Deinen verlinkten Mist lesen? Ich habe ja Dich gefragt und nicht irgendwelche "Expertern" aus der Verbraucherzentrale. Du scheinst keine Ahnung davon zu haben, wie kreativ manche Leute sind. Mehrfachsteckdose wurde ja schon genannt. Und nun kommt einer auf die Idee er kauft sich 3 von den Plug-in-Anlagen, da man da ja keinen bösen Elektriker braucht. Weiß ein Laie wie welche Steockdosen im Haus verdrahtet sind? Bieten die üblichen 1,5mm² bei 16A Absicherung wirklich genug Reserve? Nochmal: Werden annähend 16A gezogen und speisen da 1 oder 2 WR ein, dann ist das böse. Bei alten Installationen wo noch mehrere Zimmer an einem Leitungsschutzschalter hängen kann man sich da schnell mal einen Kabelbrand holen. Alte Klemmstellen über mehrere Abzweigdosen begünstigen das Ganze. Ganz ehrlich meinst Du Leuten denen es egal ist ob sie 600W anschließen dürfen kennen eine kritische Grenze, ab der sie sagen, wes wird ihnen zu heiß? Das sind alles kleine Revolutzer, die meinen gescheiter zu sein, wie Stromversorger, VDE und Elektrifachkräfte, die sich vorher Gedanken machen über ihr tun und handeln.
Sven L. schrieb: > Warum muss ich Deinen verlinkten Mist lesen? Ich habe ja Dich gefragt > und nicht irgendwelche "Expertern" aus der Verbraucherzentrale. Nein, du musst nichts lesen, aber ich bin auch nicht verpflichtet dir Auskunft zu geben. Wenn du zu faul bist selbst etwas nachzulesen, dann solltest du hier aber keine dicke Lippe riskieren. Sven L. schrieb: > Ganz ehrlich meinst Du Leuten denen es egal ist ob sie 600W anschließen > dürfen kennen eine kritische Grenze, ab der sie sagen, wes wird ihnen zu > heiß? Du lebst in einer Welt der Paranoia. Du kannst auch mit deinem Auto in der 30er Zone mit max. Speed durchbrettern. Sind deshalb Autos verboten?
Sven L. schrieb: > Jetzt wissen wir das VDE böse ist und Du es trotzdem machst, wie Du Lust > hast, aber auf die fachlich trotzdem existenten Themen wie Überlastung > von Endstromkreise durch von Laien anschliessbare Anlagen der Art bist > Du nicht eingegangen, obwohl das Problem Norm hin oder her existent ist. Naja, hier geht es um "Balkonmodule", synonym für "bis max. 600W". Dass damit eine halbwegs korrekte Hausinstallation nicht in Bedrängnis gebracht werden kann, erkennen imo sogar die "bösen VDE Normen" an... > > Nur weil ein gerät einen Stecker hat, der dann zufällig noch in die > Steckdose passt, heisst es ja nicht das von Gerät oder Steckdose keine > Gefahr ausgeht, siehe echtes Leben. Genau, das Leben ist eines der Gefährlichsten; ich halte es für angemessen, wenn staatlich verordnete Fürsorge gewisse Grenzen einhält, und nicht grundsätzlich jeden Bürger erstmal als lobotomiert ansieht, und einen Aufkleber "vorsicht, scharf!" für jedes Kochmesser vorsieht. Oder ähnlich Abwegiges.
Sven L. schrieb: > Warum muss ich Deinen verlinkten Mist lesen? Ich habe ja Dich gefragt > und nicht irgendwelche "Expertern" aus der Verbraucherzentrale. > > Du scheinst keine Ahnung davon zu haben, wie kreativ manche Leute sind. > > Mehrfachsteckdose wurde ja schon genannt. Und nun kommt einer auf die > Idee er kauft sich 3 von den Plug-in-Anlagen, da man da ja keinen bösen > Elektriker braucht. > > Weiß ein Laie wie welche Steockdosen im Haus verdrahtet sind? > > Bieten die üblichen 1,5mm² bei 16A Absicherung wirklich genug Reserve? > Natürlich. Die Leitungen werden dann 70° statt 65° warm, theoretisch halten sie dann weniger lange, weil die Weichmacher schneller ausdünsten. So 30 Jahre statt 35 Jahre. Aber Brennen tut davon nichts. > Nochmal: Werden annähend 16A gezogen und speisen da 1 oder 2 WR ein, > dann ist das böse. Bei alten Installationen wo noch mehrere Zimmer an > einem Leitungsschutzschalter hängen kann man sich da schnell mal einen > Kabelbrand holen. > > Alte Klemmstellen über mehrere Abzweigdosen begünstigen das Ganze. > Bei alten Installationen sind die 2A oder gar 6A bei voller Sonne und optimalen Bedingungen sicher nicht das Problem. Die fackeln eher ab, wenn Fernseher, Bügeleisen und Gaming-PC an der Dreifachsteckdose und die widerum an einer H-Sicherung hängen. > > Ganz ehrlich meinst Du Leuten denen es egal ist ob sie 600W anschließen > dürfen kennen eine kritische Grenze, ab der sie sagen, wes wird ihnen zu > heiß? Diesen wirst Du mit Regeln auch nicht beikommen. > > Das sind alles kleine Revolutzer, die meinen gescheiter zu sein, wie > Stromversorger, VDE und Elektrifachkräfte, die sich vorher Gedanken > machen über ihr tun und handeln. Vor allem machen die sich Gedanken über ihr Einkommen. Die müssen den Kram ja nicht bezahlen, den sie da beschliessen, eher im Gegenteil. Aber die haben auch mal die H-Sicherungen beschlossen. Gruß Axel
Sven L. schrieb: > Nochmal: Werden annähend 16A gezogen und speisen da 1 oder 2 WR ein, > dann ist das böse. Bei alten Installationen wo noch mehrere Zimmer an > einem Leitungsschutzschalter hängen kann man sich da schnell mal einen > Kabelbrand holen. Noch einer, der Erzeuger- und Verbraucherleistung bzw. Phasenlage nichts gehört hat.
Sven L. schrieb: > Nochmal: Werden annähend 16A gezogen und speisen da 1 oder 2 WR ein, > dann ist das böse. Bei alten Installationen wo noch mehrere Zimmer an > einem Leitungsschutzschalter hängen kann man sich da schnell mal einen > Kabelbrand holen. Wie viele Kabelbrände werden von Balkonanlagen pro Jahr verursacht?
Also ihr stellt ja teilweise obskure Rechnungen auf. Wenn man von der Regelung ausgeht, dass an eine Verbraucheranlage nur ein 600W Modul gehängt werden darf, dann kann, sollte der entsprechende Stromkreis bis 16A abgesichert sein, die erlaubte Leistung in der Stromleitung zur Steckdose auch nicht über 3600W hinausgehen. Das PV-Model erzeugt ja schließlich Leistung. D.h. wenn ein Verbraucher 600W in dem Stromkreis zieht, dann holt er das halt ersmal aus dem PV-Modul und dann fließt eben durch die Sicherung der abgesicherten Leitung 0A. Dh. der Stromkreis müsste unter 600W (/230V = 2,6 A) abgesichert sein oder das PV-Modul müsste mehr Leistung erzeugen als der Stromkreis abgesichert ist, damit das PV-Modul einen negativen Einfluss haben könnte. Das Erstere ist mir nicht bekannt, das zweite sollte klar sein, dass es nicht zugelassen ist. @Martin H.: Ja, das ist mir bekannt. Der nächste Normen-Infopoint wäre bei mir die Uni-Bib. Zum Glück nur ca. 30km entfernt. Das ist heutzutage aber echt lächerlich: "Normen vor Ort einsehen". Wenn man auf dem Land in der Pampa wohnt müsste man eine halbe Weltreise unternehmen um sich über einen 3-sätzigen Absatz einer Norm zu informieren. Wieder so eine schwachsinnige Regelung für die Großindustrie, für die ein Abo bei der VDE Peanuts sind. @Lothar M.: Zitat von der DIN-Webseite: "Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen." Ich glaube kaum, dass die sowas auf ihrere Webseite schreiben, wenn es nicht rechtlich eindeutig wäre. In diesem Sinne ist deine Aussage "Normen sind aber nicht verbindlich und haben keinen Gesetzes-Charakter." falsch.
:
Bearbeitet durch User
Timo N. schrieb: > dann kann, sollte der entsprechende > Stromkreis bis 16A abgesichert sein, die erlaubte Leistung in der > Stromleitung zur Steckdose auch nicht über 3600W hinausgehen. Aber aber an jeder Steckdose dieses Kreises (und somit also auch HINTER der Einspeise-Steckdose) kannst Du dann 4200W ziehen und somit endlich Deine beiden Elektrogrills und den Getränkekühlschrank gleichzeitig betreiben. Mit einem 3-er Stecker vom Aldi selbstredend, weil hinten am Holz-Gartenhäuschen ist ja nur eine Steckdose.
:
Bearbeitet durch User
Da hast du wohl recht. Kritisch wird es dann an der Steckdose des Verbrauchers bzw. an der Stichleitung für diesen. Am Besten noch ein 50m langes, aufgewickeltes Verlängerungskabel an die Steckdose und dann erst den 3-fach Stecker vom Aldi. Hab zu sehr an die Verlegeleitungen im Mauerwerk gedacht.
Michel schrieb: > Noch einer, der Erzeuger- und Verbraucherleistung bzw. Phasenlage nichts > gehört hat. Oder Du? Ganz ehrlich? 1. hat die PV-Anlage und der WR wohl die gleiche Phasenlage sonst würde es knallen 2. Wenn ich im Endstromkreis bereits 3680W beziehe und in den gleichen Stromkreis noch mal 600W aus einer anderen Quelle einspeise, dann können über die Sicherung 16A fließen und trotzdem ist der Stromkreis überlastet! Bernd schrieb: > Wie viele Kabelbrände werden von Balkonanlagen pro Jahr verursacht? Nur weil Dir und mir keine bekannt sind, was nicht heissen muss, das es keine gibt, ist das kein Grund das Problem als nicht existent anzusehen. Allgemein stehen bei vielen Bränden als Ursache unbekannt in den Ermittlungsprotokollen. Ihr seit aber alle groß und müsst für Euer handeln selbst gerade stehen, keinen Kabelbrand etc. wünsche ich deswegen auch keinen, aber der eine oder andere der hier groß tönt müsste mal entsprechendes live gesehen haben, damit ein Umdenken einsetzt. Bernd K. schrieb: > Aber aber an jeder Steckdose dieses Kreises (und somit also auch > HINTER der Einspeise-Steckdose) kannst Du dann 4200W ziehen und somit > endlich Deine beiden Elektrogrills und den Getränkekühlschrank > gleichzeitig betreiben. Mit einem 3-er Stecker vom Aldi selbstredend, > weil hinten am Holz-Gartenhäuschen ist ja nur eine Steckdose. Geil einer der diese Grundlage der Elektrotechnik verstanden hat! Ich finde das Klasse und meine das nicht ironisch.
Sven L. schrieb: > 1. hat die PV-Anlage und der WR wohl die gleiche Phasenlage sonst würde > es knallen :)
Naja hiermal noch eine umfangreiche Ausarbeitung des BDEW zum Thema, vorallem auch rechtliche Dinge: https://www.inetz.de/fileadmin/dokumente/04_Service/Installateure/Elektro/BDEW-AWH-Plug-in-PV-Anlagen_28112018-final.pdf Hier die Ansichten der NetzeBW zumm Thema: https://www.netze-bw.de/einspeiser/pluginPV Bonn-Netz wird da noch etwas ausfhrlicher: https://www.bonn-netz.de/Einspeisung/Plug-in-Solarstromanlagen/ Da noch eine FAQ vom VDE: https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Interessant finde ich die Anmerkungen zum Messwesen / Zähler, hier im Thread weiter oben wurde behauptet, man brauche keinen Zweirichtungszähler. Habe ich einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre, dann bezieh ich in der Nacht teuere Energie aus dem Netz und speise am Tag meine selbsterzeugte Energie zurück, der Zähler dreht dann rückwärz. Es sind eben doch ein paar mehr Aspekte, als nur das in die Steckdose zu stecken und laufen lasssen.
Könnte ich mir denn dann pro Phase eine separate Steckdose (mit 16A-LSS,RCD) auf den Balkon/Dach legen lassen und da dann drei solcher 600W-Module anstecken?
Sven L. schrieb: > Habe ich einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre, dann bezieh ich in der > Nacht teuere Energie aus dem Netz und speise am Tag meine selbsterzeugte > Energie zurück, der Zähler dreht dann rückwärz. Selbst wenn man von wirklich optimalen 1000kWh Ertrag im Jahr pro kW installiere Leistung ausgeht, dann sind das bei 600W etwa 600kWh, was bei 30ct/kWh etwa 180 Eur ausmacht, von denen dem Netzbetreiber aber nur 50-60 Eur entgehen. Mit Rücklaufsperre würde der Kunde wahrscheinlich mehr darauf achten, seinen eigenen Strom zu verbrauchen und damit diese Menge auch nicht einzukaufen, so dass der Netzbetrieber daran auch nichts verdient. Letztlich sagen dann wohl die meisten Netzbetreiber: Peanuts! Das holen wir durch Spekulation an der Strombörse locker wieder raus.
Oliver S. schrieb: > Könnte ich mir denn dann pro Phase eine separate Steckdose (mit > 16A-LSS,RCD) auf den Balkon/Dach legen lassen und da dann drei solcher > 600W-Module anstecken? Dann würde aber wieder der Versorger kommen und sagen: Das musst Du anmelden und dann brauchst Du auch einen Einspeisezähler oder wenigstens Rücklaufsperre - womit Du rückgespeiste Energie dem Versorger schenkst. Und das lohnt auch nicht, die 9 Steckdosenanlagen dürften deutlich teurer als vergleichbare Module und ein ordentlicher 3-phasiger Wechselrichter sein.
Karl K. schrieb: > Selbst wenn man von wirklich optimalen 1000kWh Ertrag im Jahr pro kW > installiere Leistung ausgeht, dann sind das bei 600W etwa 600kWh, was > bei 30ct/kWh etwa 180 Eur ausmacht, von denen dem Netzbetreiber aber nur > 50-60 Eur entgehen. Und wenn man Dir einfach mal 50-60 Euro aus der Tasche nimmt? Und wenn das dann jeder macht?
Sven L. schrieb: > Bernd schrieb: >> Wie viele Kabelbrände werden von Balkonanlagen pro Jahr verursacht? > > Nur weil Dir und mir keine bekannt sind, was nicht heissen muss, das es > keine gibt, ist das kein Grund das Problem als nicht existent anzusehen. > Allgemein stehen bei vielen Bränden als Ursache unbekannt in den > Ermittlungsprotokollen. Geschwätz. kwt
Sven L. schrieb: > Und wenn man Dir einfach mal 50-60 Euro aus der Tasche nimmt? "Aus der Tasche nehmen" und "gar nicht erst in dessen Tasche hineinstecken" sind zwei sehr unterschiedliche Dinge die moralisch unterschiedlich gewertet werden.
Karl K. schrieb: > Und das lohnt auch nicht, die 9 Steckdosenanlagen dürften deutlich > teurer als vergleichbare Module und ein ordentlicher 3-phasiger > Wechselrichter sein. Ah, ok! Dachte nur das eine "echte" Anlage wesentlich teurer ist und auch von der Installation aufwändiger. Bei den Steckdosendingern braucht man eben nur die 3 Kabel oder so. Kostenmäßig kommt man damit in der Tat schon auf 2000€ wenn man mal wahllos durch diverse Ebayangebote klickt. Da ist man in der Tat mit einer vernünftigen Anlage besser bedient. Wie stehts eigentlich damit, selber einen Akku zu laden? Manch ein Freak hat wohl schon einen halben Kellerraum voller mehr oder weniger alter Autobatterien, andere die HiTech-Wandbatterie von Tesla oder ähnlichen.
Oliver S. schrieb: > Manch ein Freak hat wohl schon einen halben Kellerraum voller mehr oder > weniger alter Autobatterien Mit alten Autobatterien brauchst Du nicht anfangen, aber es gibt einige Leute, die bauen mit LiIon Batterien. Ich hab letztens auf dem Recyclinghof Akkupacks aus USVs gesehen, die wurden da abgeladen weil regelmäßig ausgetauscht, wahrscheinlich noch in Ordnung. Da hätte man auch schön was bauen können, aber - keine Zeit...
Karl K. schrieb: >> Manch ein Freak hat wohl schon einen halben Kellerraum voller mehr oder >> weniger alter Autobatterien Ja ich bin so ein Freak. Ungefähr 10Kwh habe ich mir schon aus 18650 er Zellen zusammengelötet. Das ist aber nicht zur Einspeisung. Zusammen mit dem 4Kw Hybrid inverter denke ich liege ich noch immer unter 2K€. Nur die Zeit darf man dabei nicht mitrechnen... Und klar wenn man alles haar fein durchrechnet könnte es sein das sich das Wirtschaftlich nicht rechnet. Andersrum habe ich dank der beiden Systeme meine Stromrechnung Letzten Monat von ~200€ auf ~40€ senken können.
Bernd schrieb: > Wie viele Kabelbrände werden von Balkonanlagen pro Jahr verursacht? Schlagwort Brand: Habt Ihr auch mal mit der örtlichen Feuerwehr gesprochen? Einige Kameraden haben am Tage Angst Gebäude mit Solaranlagen zu löschen, wenn sie keinen "Feuerwehrschalter" finden.
Nautilus schrieb: > Habt Ihr auch mal mit der örtlichen Feuerwehr gesprochen? > Einige Kameraden haben am Tage Angst Gebäude mit Solaranlagen zu > löschen, wenn sie keinen "Feuerwehrschalter" finden. Die Feuerwehrleute hier meinten dazu: Quatsch. Die Leitfähigkeit von Wasser wird außerdem überschätzt, zumal wenn noch Schaumbildner zugegeben wird. Und tatsächlich steht auf meinem Schaumlöcher, dass man damit an Niederspannung bis 1000V löschen kann, wenn man 1m Abstand einhält. Ein anderes Argument war: Dann dürfte man gar keine Häuser löschen, ohne vorher die Netzspannung abzuschalten, und dazu ist keine Zeit. Der Sicherheitsschalter an PV-Anlagen ist dennoch nicht sinnlos: Soll das Haus nach dem Brand beräumt werden, und um Kabelbrände an durch den Brand geschädigten Leitungen zu verhindern, kann man beim Netz die Sicherungen ausschalten. Bei der PV ist dafür der Sicherheitsschalter da.
Andreas S. schrieb: > Guerilla PV schrieb: >> Theoretisch müsstest du das dem Finanzamt melden. Der Eigenverbrauch ist >> teilweise zu versteuern (Stichwort geldwerter Vorteil). > > Das ist so nicht ganz korrekt. Die Steuerpflicht besteht nur dann, wenn > die erzeugte elektrische Energie an einen Dritten abgegeben wird *und* > dies gegen Entgelt erfolgt. Natürlich darf man die Kosten der Anlage > dann auch nicht steuerlich geltend machen. Aus *steuerrechtlicher Sicht* > dürfte man sogar überschüssige Energie ins Stromnetz einspeisen, sofern > es dafür kein Geld gibt. Nein, genau das was Guerilla schreibt ist wohl richtig! Mein Bastelkumpel hat so ein Ding ganz offiziell aufbauen lassen und später (1-2 Jahre?) Post vom Finanzamt bekommen, nach der er auch seinen eigenen Verbrauch besteuern muss. Das ist der Hauptgrund, warum mir sowas nie aufs Dach (beste Südlage, prima Neigung, 80qm) kommt. Man muss ja 150 Jahre alt werden, um das alles nebst Steuern zu amortisieren. Old-Papa
Old P. schrieb: > Mein Bastelkumpel hat so ein Ding ganz offiziell aufbauen lassen und > später (1-2 Jahre?) Post vom Finanzamt bekommen, nach der er auch > seinen eigenen Verbrauch besteuern muss. Wenn dem so wäre, müsste man auch den Strom von Inselanlagen versteuern. Also von solchen Anlagen die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind. Ziemlich unglaubwürdig. Wo will man da eine Grenze machen? Zählt die solarbetriebene Gartenleuchte auch?
Ihr müsst unterscheiden zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Zitat aus Photovoltaik Finanztip: "Sobald Sie einen bestimmten Teil Ihrer selbst erzeugten Energie anderen liefern und dafür Geld nehmen, sind Sie unternehmerisch tätig – schließlich erwirtschaften Sie Erlöse. Auf den Gewinn fällt auf jeden Fall Einkommensteuer an. Nutzen Sie einen Teil Ihres Stroms selbst, zählt auch dieser Teil zu Ihrem Einkommen, das Sie insgesamt versteuern müssen. Führen Sie auf verkauften Strom auch Umsatzsteuer ab, fällt die Steuer ebenfalls auf den Strom an, den Sie selbst nutzen – in Höhe von 19 Prozent".
Hansi schrieb: > > Wenn dem so wäre, müsste man auch den Strom von Inselanlagen versteuern. > Also von solchen Anlagen die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind. > Ziemlich unglaubwürdig. Wo will man da eine Grenze machen? Zählt die > solarbetriebene Gartenleuchte auch? Theoretisch ja, praktisch kann das niemand messen. Bei einer ans Netz angeschlossenen Anlage schon und wie Lothar M schrieb, zählt der selbst verbrauchte Strom zum Einkommen (sogen. geldwerter Vorteil) und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Kompletter Irrsinn, ist aber noch so. Old-Papa
Nautilus schrieb: > Schlagwort Brand: > Habt Ihr auch mal mit der örtlichen Feuerwehr gesprochen? > Einige Kameraden haben am Tage Angst Gebäude mit Solaranlagen zu > löschen, wenn sie keinen "Feuerwehrschalter" finden. So eine 600w Anlage besteht aber nur aus 2 Modulen. Die leerlaufspannung liegt vielleicht bei 100v und bricht sofort zusammen. Ist also völlig ungefährlich.
Claus M. schrieb: > Die leerlaufspannung > liegt vielleicht bei 100v und bricht sofort zusammen. 100V würd ich trotzdem nicht mit blossen Händen anfassen wollen. Und ich würd mich nicht darauf verlassen daß ein sonnenbeschienenes 600W-Panel bei Strömen im 10 bis 30 Milliamperebereich (bereits lebensgefährlich) schon nennenswert zusammenbricht.
Bernd K. schrieb: > 100V würd ich trotzdem nicht mit blossen Händen anfassen wollen Weichei ;) Die Feuerwehr packt ja auch nicht mit bloßen Händen dran sondern spritzt aus 30m Entfernung Wasser drauf. Da passiert garantiert nichts.
Claus M. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> 100V würd ich trotzdem nicht mit blossen Händen anfassen wollen > > Weichei ;) > > Die Feuerwehr packt ja auch nicht mit bloßen Händen dran sondern spritzt > aus 30m Entfernung Wasser drauf. Da passiert garantiert nichts. Weil die Männer dabei schweben und Wasser ja auch nicht leitet. Ganz gewiss doch... Old-Papa
Hab vor 3 Jahren ne PV-Anlage mit 21 Module (6195W, allerdings bei 70% abgeregelt) auf ein Mietshaus bauen lassen. Damals für 1300€/netto pro KWpeak. Sprich 8000€ dafür gezahlt. Ich speise voll ein und bekomme so 12,6 Cent/kwh Einspeisevergütung. Selbstverbrauch durch die Mieter lohnt sich nicht, auch wenn ich dafür dann vielleicht so 22 Cent/kwh bekommen würde. Die 70% Abregelung sind leider notwendig, wenn man sich keinen Rundsteuerempfänger zur dynamischen Leistungsregelung durch den Netzbetreiber einbauen lassen will. Ich rechne nach Steuern, entgangenen Zinsen (wenn ich das Geld angelegt hätte) und eventueller Ausfall des WR mit Breakeven nach 12 Jahren. 20 Jahre Einspeisevergütung sind garantiert. Nach den aktuellen Daten nach 3 Jahren ist das realistisch. Lohnt sich für mich. Auch wenn einem ein großer Teil der Montagekosten bei einer Guerilla-Anlage erspart bleiben. Die relativ hohen Systemkosten (es wird ein teurer WR für ein PV-Modul benötigt) schlagen voll zu. Die genannten Steuern für Eigenverbrauch ist wirklich eine Frechheit. Davon wusste ich bisher auch nichts, da bei meiner Anlage nicht relevant. Zumindest die EEG-Umlage muss man auf den Eigenverbrauch nicht zahlen, wenn die Anlage unter 10 KWpeak (weiß nicht mehr genau) Systemleistung hat.
Sven L. schrieb: > Da hieß es ganz klar Zweirichtungszähler. Das ist auch so korrekt. Das EnWG fordert irgendwo in seinen Untiefen, das jeder Energiefluss gemessen werden muss. Sicher reichen die Rücklaufsperren praktisch aus, jedoch ist das nur geduldet. Konkret wird das ganze bei Volleinspeisungen. Da wurde Jahrelang ein einfacher Ferrariszähler eingesetzt, der ja nur eine Energierichtung hat. Das wurde jahrelang so "geduldet", da sich die bezogene Energie quasi selbst verrechnet. Das wird aber seid ein paar Jahren von einigen EVUs wieder rückgängig gemacht, sprich ein 2E eingebaut. Auch bei Altanlagen. Daher kenne ich jetzt eine handvoll Vorführanlagen von 1 kWp, die einen Stromliefervertrag haben abschließen müssen. Die Grundgebühr von 100€ war aber natürlich so happig, das zumindest ein mir bekanntes EVU diese (rückwirkend zum Zählereinbau) hat bei Volleinspeisungen entfallen lassen...
Old P. schrieb: > Mein Bastelkumpel hat so ein Ding ganz offiziell aufbauen lassen und > später (1-2 Jahre?) Post vom Finanzamt bekommen, nach der er auch > seinen eigenen Verbrauch besteuern muss. Solche Post gibts nicht, die verschicken Fragebögen oder Steuerbescheide! In diesem Fall vermute ich, sie haben nach der Größe der Anlage gefragt? Ist das schlimm? Old P. schrieb: > Bei einer ans Netz > angeschlossenen Anlage schon und wie Lothar M schrieb, zählt der selbst > verbrauchte Strom zum Einkommen (sogen. geldwerter Vorteil) und muss in > der Steuererklärung angegeben werden. > Kompletter Irrsinn, ist aber noch so. > > Old-Papa Diesen Fake-News Scheiß zur Stimmungsmache könnte man echt mal stecken lassen! Das Thema gabs hier schon mal, heraus kam schlussendlich daß die Freigrenzen so hoch sind, daß Privatanlagen auf Dach und im Graten diese kaum jemals erreichen. Wohl gemerkt für Inselanlagen und ausschließlichen Eigenverbrauch. Wo diese Grenze tatsächlich liegt kann ich nicht mehr sagen, ist auch egal, hätte ich ein 500 Quadratmeter Scheunendach würde ich mal nachschauen... Da war doch neulich irgend etwas mit Spanien. Hier: https://www.heise.de/tp/features/Spanien-schafft-absurde-Sonnensteuer-ab-4182929.html Da gabs mal Steuern auf selbst erzeugten Strom, ist inzwischen aber wohl auch Geschichte...
Timo N. schrieb: > Die genannten Steuern für Eigenverbrauch ist wirklich eine Frechheit. Und da ist er schon, der erste neue Wutbürger! Old Agitator hat sein Ziel erreicht. Herzlichen Glückwunsch!
Checker ohne Wecker schrieb: > Konkret wird das ganze bei Volleinspeisungen. Da wurde Jahrelang ein > einfacher Ferrariszähler eingesetzt, der ja nur eine Energierichtung > hat. Das wurde jahrelang so "geduldet", da sich die bezogene Energie > quasi selbst verrechnet. Auch so Bullshit! Da die Höhe der Einspeisevergütung nie dem Strom Einkaufspreis entspricht, kann sich da nichts "selbst verrechnen". Von hier irgend welche sinnvolle Informationen beziehen zu wollen, scheint zunehmend unmöglich, manohman...
Old P. schrieb: > Claus M. schrieb: >> Bernd K. schrieb: >>> 100V würd ich trotzdem nicht mit blossen Händen anfassen wollen >> Weichei ;) >> Die Feuerwehr packt ja auch nicht mit bloßen Händen dran sondern spritzt >> aus 30m Entfernung Wasser drauf. Da passiert garantiert nichts. > > Weil die Männer dabei schweben und Wasser ja auch nicht leitet. Ganz > gewiss doch... > Old-Papa Wasser leitet tatsächlich nicht besonders gut. Hab jetzt nochmal nachgeschaut, ein Modul hat eine leerlaufspannung von ca. 35v. Oft werden die bei den kleinen Anlagen nichtmal in Reihe geschaltet. Aber selbst wenn, dann 70v max. Da piss ich drauf ohne Angst zu haben. Das Feuerwehr argument ist jedenfalls Quatsch und lächerlich.
sonnabend schrieb: > Timo N. schrieb: > >> Die genannten Steuern für Eigenverbrauch ist wirklich eine Frechheit. > > Und da ist er schon, der erste neue Wutbürger! Old Agitator hat sein > Ziel erreicht. Herzlichen Glückwunsch! Nö, wütend bin ich nicht. Nur enttäuscht. Außerdem tangiert mich die Regelung auch bisher nicht, da ich voll einspeise und somit die Steuern sowieso zahlen muss.
Timo N. schrieb: > sonnabend schrieb: >> Timo N. schrieb: >> >>> Die genannten Steuern für Eigenverbrauch ist wirklich eine Frechheit. >> >> Und da ist er schon, der erste neue Wutbürger! Old Agitator hat sein >> Ziel erreicht. Herzlichen Glückwunsch! > > Nö, wütend bin ich nicht. Nur enttäuscht. Ja, aber auch das zu unrecht! Weil der Sachverhalt ja falsch/unvollständig von old-papa dargestellt wurde! Noch einmal ganz klar: Wer als Privatperson eine (auch sehr große) Solaranlage kauft, betreibt und den erzeugten Strom selbst verbraucht, der zahlt in Deutschland keine Steuern auf den erzeugten Strom! Sollte natürlich jemand darauf bestehen Unternehmer zu sein, die beim Kauf der Anlage fällige Mehrwertsteuer als Vorsteuerabzug beim Finanzamt wiederzuholen, und auch die Wartungskosten der Anlage mit der Steuer zu verrechnen, dann ist im Gegenzug auch der erzeugte Strom zu versteuern. Das ist aber nichts wofür man den Betreiber bemitleiden müsste. Im Gegenteil, es kann sogar die Bessere Lösung sein. Das kann und muß aber jeder für sich selbst entscheiden.
Beitrag #5898540 wurde von einem Moderator gelöscht.
ja soll auch Geld ans Finanzamt abdrücken habe mit Holz Wärme für mein Haus gemacht, wir streiten uns noch darum wie man es Messen soll ;-)
sonnabend schrieb: > Solche Post gibts nicht, die verschicken Fragebögen oder > Steuerbescheide! In diesem Fall vermute ich, sie haben nach der Größe > der Anlage gefragt? Ist das schlimm? Ich vergas, das Finanzamt schickt ja nicht mit der Post, sondern mit reitendem Boten... Blödsinn, natürliich bekommt man Post. > Diesen Fake-News Scheiß zur Stimmungsmache könnte man echt mal stecken > lassen! Das Thema gabs hier schon mal, heraus kam schlussendlich daß die > Freigrenzen so hoch sind, daß Privatanlagen auf Dach und im Graten diese > kaum jemals erreichen. > Wohl gemerkt für Inselanlagen und ausschließlichen Eigenverbrauch. > Wo diese Grenze tatsächlich liegt kann ich nicht mehr sagen, ist auch > egal, hätte ich ein 500 Quadratmeter Scheunendach würde ich mal > nachschauen... sonnabend schrieb: > Noch einmal ganz klar: > Wer als Privatperson eine (auch sehr große) Solaranlage kauft, betreibt > und den erzeugten Strom selbst verbraucht, der zahlt in Deutschland > keine Steuern auf den erzeugten Strom! So Kollege Schlaumeier, dann ließ hier mal nach: https://www.buhl.de/steuer-web/photovoltaik-eigenverbrauch-und-steuern/ ---------Zitat----------------- Verbrauchen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms direkt im eigenen Haus, so müssen Sie dies als Nutzungsvorteil versteuern. Im Steuersprech wird der Eigenverbrauch auch „unentgeltliche Wertabgabe“ genannt. Die unentgeltliche Wertabgabe müssen Sie versteuern. Das gilt für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer können Sie den Wert anhand der sogenannten Selbstkosten bestimmen. Was „kostet“ es Sie also den Strom herzustellen. Zu den Selbstkosten gehören unter anderem die Abschreibungen, Zinsen und die Mietkosten für Stromzähler. Bei der Umsatzsteuer bestimmt das Datum der Inbetriebnahme wie die Wertabgabe bestimmt wird. Bei Anlagen ab dem 01.01.2015 in Betrieb richtet sich der Wert danach, wie viel Sie für den Strom bei Ihrem Stromanbieter hätten zahlen müssen. Also nach dem Einkaufspreis für Ihren sonstigen bezogenen Strom. ---------Zitat Ende------------- Genau diese ganze Rechnerei und der Paragraphendjungel bringt meinen Kumpel dazu, seine Anlage still zu legen. Darf er wohl noch nicht, da Fördermittel geflossen sind. > Da war doch neulich irgend etwas mit Spanien. Hier: > https://www.heise.de/tp/features/Spanien-schafft-absurde-Sonnensteuer-ab-4182929.html > Da gabs mal Steuern auf selbst erzeugten Strom, ist inzwischen aber wohl > auch Geschichte... Nö, auch hier in Germany. Deine ganzen Unterstellungen und Beleidigungen in den anderen Posts tangieren mich nicht, mich können nur echte Könner in Wallung bringen, ätsch. Old-Papa
Beitrag #5898623 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5898628 wurde von einem Moderator gelöscht.
Können die Netzbetreiber solche Guerilla-Einspeisungen im Bereich einiger kW eigentlich irgendwie technisch feststellen (ausser am evtl. schlagartig gesunkenen Stromverbrauch am Ende des Jahres)?
Old P. schrieb: > Bei der Umsatzsteuer bestimmt das Datum der Inbetriebnahme wie die > Wertabgabe bestimmt wird. Bei Anlagen ab dem 01.01.2015 in Betrieb > richtet sich der Wert danach, wie viel Sie für den Strom bei Ihrem > Stromanbieter hätten zahlen müssen. Also nach dem Einkaufspreis für > Ihren sonstigen bezogenen Strom. Wer sich die PV-Anlage mit Vorsteuerabzug (zum Nettopreis) anschafft, muss als Unternehmer dann auch Ust zahlen. Kann dafür aber dann auch alle Kosten drumrum absetzen/Ust erstatten lassen. Wer sich als Kleinunternehmer anmeldet und den Anlagenbruttopreis zahlt, muss dann auch keine Ust zahlen...
Old P. schrieb: > sonnabend schrieb: >> Noch einmal ganz klar: >> Wer als Privatperson eine (auch sehr große) Solaranlage kauft, betreibt >> und den erzeugten Strom selbst verbraucht, der zahlt in Deutschland >> keine Steuern auf den erzeugten Strom! > > So Kollege Schlaumeier, dann ließ hier mal nach: > https://www.buhl.de/steuer-web/photovoltaik-eigenverbrauch-und-steuern/ > > ---------Zitat----------------- > Verbrauchen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms direkt im eigenen > Haus... Ach weisst Du, eigentlich ändert das Zitat überhaupt nichts an dem, was ich oben geschrieben habe. :-) Außerdem ist auf der Seite alles sehr schön erläutert. Wenn man einspeist, wenn man die Anlage als Unternehmer betreibt, wenn man Fördergeld kassiert/kassiert hat. Das mag auch alles etwas unübersichtlich sein, ist aber nicht ungerecht weil es sich im Endeffekt vor allem für den Anlagenbetreiber lohnt. Trotzdem bleibts dabei, es geht auch ganz einfach: Anlage selbst gekauft und bezahlt, Strom selbst verbraucht, keine Steuern!
sonnabend schrieb: > Ach weisst Du, eigentlich ändert das Zitat überhaupt nichts an dem, was > ich oben geschrieben habe. :-) > Außerdem ist auf der Seite alles sehr schön erläutert. Wenn man > einspeist, wenn man die Anlage als Unternehmer betreibt, wenn man > Fördergeld kassiert/kassiert hat. > Das mag auch alles etwas unübersichtlich sein, ist aber nicht ungerecht > weil es sich im Endeffekt vor allem für den Anlagenbetreiber lohnt. > > Trotzdem bleibts dabei, es geht auch ganz einfach: Anlage selbst gekauft > und bezahlt, Strom selbst verbraucht, keine Steuern! Unsinn! Davon steht nichts im verlinkten Artikel. Das man den "Eigenverbrauch" als „unentgeltliche Wertabgabe“ versteuern muss ist zumindest in diesem Artikel an kein Gewerbe oder Privat oder Kleinunternehmer oder Förderung gekoppelt, da steht unmissverständlich: "Die unentgeltliche Wertabgabe müssen Sie versteuern." Punkt! Nicht mehr und nicht weniger. Wenn mein Kumpel mitmacht, kann ich gerne sein Schreiben vom Finanzamt hier (anonymisiert) vorstellen. Ich habe gelesen und versucht den wieherden Amtsschimmel zu verstehen, ist mir einigermaßen gelungen und deckt sich mit dem verlinkten Artikel (den ich damals noch nicht kannte). Old-Papa
Old P. schrieb: > Verbrauchen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms direkt im eigenen > Haus... Und das Entscheidende im ersten Abschnitt hast Du wieder weggelassen: "Solaranlagenbesitzer speisen den durch die Anlage erzeugten Strom ins öffentliche Netz ein. Dadurch erzielen sie Einnahmen... Sind Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage, gelten Sie steuerlich als Unternehmer..." Es geht hier im gewerbliche Anlagen, mit Verkauf ins Netz. Bei diesen Anlagen erzeugt Dein Kumpel als Unternehmer Strom, den er sich als Privatabnehmer zur Verfügung stellt. Tut er das kostenfrei, ist das ein geldwerter Vorteil des Privatabnehmers Kumpel gewährt vom Unternehmer Kumpel, so wie wenn der Unternehmer Kumpel einen Firmenwagen besitzt und damit dem Privatmann Kumpel - also sich selbst - in der Freizeit damit rumfahren läßt. Also nochmal ganz langsam für Dich: Das gilt nur, wenn die Anlage gewerblich betrieben wird.
Karl K. schrieb: > Und das Entscheidende im ersten Abschnitt hast Du wieder weggelassen: > "Solaranlagenbesitzer speisen den durch die Anlage erzeugten Strom ins > öffentliche Netz ein. Dadurch erzielen sie Einnahmen... Sind Sie > Betreiber einer Photovoltaikanlage, gelten Sie steuerlich als > Unternehmer..." Dieser Abschnitt steht in keinem Zusammenhang mit dem letzten! > Es geht hier im gewerbliche Anlagen, mit Verkauf ins Netz. Bei diesen > Anlagen erzeugt Dein Kumpel als Unternehmer Strom, den er sich als > Privatabnehmer zur Verfügung stellt. Tut er das kostenfrei, ist das ein > geldwerter Vorteil des Privatabnehmers Kumpel gewährt vom Unternehmer > Kumpel, so wie wenn der Unternehmer Kumpel einen Firmenwagen besitzt und > damit dem Privatmann Kumpel - also sich selbst - in der Freizeit damit > rumfahren läßt. Er speißt ja nicht ins Netz ein (könnte aber), da die Anlge nichtmal den Eigenverbrauch wuppt. Er muss aber am Netz sein, da keine Insellösung. > Also nochmal ganz langsam für Dich: Das gilt nur, wenn die Anlage > gewerblich betrieben wird. Jede Anlage die am Netz ist, ist gewerblich. Ob das (wie bei ihm) real zutrifft oder nicht. DAS ist ja gerade mein Kritikpunkt! Er hat alle Kosten (bis auf die überschaubare Förderung) und er muss für seine eigenen Aufwendungen (Kredite) noch zusätzlich Steuern zahlen. Hätte er Gewinn, dann hätte ich für Steuern auch Verständnis. Er kann zwar vorher alles was zur Erzeugung an Aufwändungen anfällt herausrechnen, doch der anschließende Streit mit dem FA um jede neue Schraube, Zählermiete, Wartung und und und überfordert ihn gewaltig. Ja, er hat sich das von Ökofuzzis aufschwatzen lassen und hatte wohl auch ein paar Dollarzeichen in den Augen. Die tränen jetzt nur noch.... Old-papa Update: Über das Jahr gerechnet wird er natürlich viel weniger Energiekosten haben, trotz Steuern, doch er muss ja eben auch die laufenden Kosten dagegen rechnen und nun wirds duster....
Old P. schrieb: > Dieser Abschnitt steht in keinem Zusammenhang mit dem letzten! Klar, wenn man sich die Infos so rausklaubt, wie sie ins eigene Weltbild passen. Old P. schrieb: > Er hat alle Kosten (bis auf die überschaubare Förderung)... Wenn er zusätzlich zur Einspeisevergütung Förderung z.B. durch die KfW bekommt, hat er offenbar eine Anlage mit Einspeisung. Ob die Anlage dabei nicht soviel bringt, dass eingespeist wird, ist egal. Er ist Unternehmer. Old P. schrieb: > er hat sich das von Ökofuzzis aufschwatzen lassen Eher hat er sich das wohl von Kapitalistenfuzzis aufschwatzen lassen, die ihm das schöngerechnet haben, weil sie gut dran verdienen. Und zum Schönrechnen gehört - und das erfahren manche erst hinterher - durchaus Mehrwertsteuerabzug und "Absetzen von der Steuer", also Unternehmer. Aber klingt ja so gut, wenn man was "von der Steuer absetzen" kann. Hat ein Bekannter hier auch gemacht: Anlage mit Bankenkredit aufs Dach geknallt. Irgendwann ist er dann drauf gekommen: Mensch, die ersten 15 Jahren hab ich da gar nix davon, da verdient nur die Bank kräftig dran. Tja, ihr wollt Kapitalismus, ihr habt Kapitalismus. Nix Öko. Kapitalismus heisst die Krankheit!
Karl K. schrieb: > Klar, wenn man sich die Infos so rausklaubt, wie sie ins eigene Weltbild > passen. Und du pusselst zusammen, was nicht zusammen gehört. > Wenn er zusätzlich zur Einspeisevergütung Förderung z.B. durch die KfW > bekommt, hat er offenbar eine Anlage mit Einspeisung. Habe ich doch geschrieben...! > Ob die Anlage > dabei nicht soviel bringt, dass eingespeist wird, ist egal. Er ist > Unternehmer. Genau das schrieb ich auch... Ein Gärtner ist auch Unternehmer, muss er seinen selbst angebauten und gegessenen Kohl auch versteuern? > Eher hat er sich das wohl von Kapitalistenfuzzis aufschwatzen lassen, > die ihm das schöngerechnet haben, weil sie gut dran verdienen. Nö, wohl aus seinem ach so oköfreundlichem Umfeld. > Tja, ihr wollt Kapitalismus, ihr habt Kapitalismus. Nö, er wollte Kosten sparen und was für die Umwelt tun. Kosten spart er real kaum, für die Umwelt kommt was bei rum, ja. > Nix Öko. Kapitalismus heisst die Krankheit! Eher Umweltwahn und Klimapanik. Nicht falsch verstehen, ich bin durchaus für die Umwelt, mach auch einiges um sie zu erhalten. Und der Klimawandel ist auch real und rollt, ja, doch mit Panik bekommen wir das nicht in den Griff. Old-papa
@Old P.: Ich war da auch etwas vorschnell als ich deinen Erfahrungsbericht übernommen habe und mich über die Steuern aufgeregt habe. Wenn man darüber nachdenkt, kann es aber kaum sein, dass man als Privatperson dafür Steuern zahlen muss. Bei Buhl steht: "Verbrauchen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms direkt im eigenen Haus, so müssen Sie dies als Nutzungsvorteil versteuern. Im Steuersprech wird der Eigenverbrauch auch „unentgeltliche Wertabgabe“ genannt." Mit "einen Teil des" ist ja gemeint, dass der Rest des Stroms nicht im eigenen Haus verbraucht wird - ergo irgendwie verkauft wird. Im Übrigen ist "Unentgeltliche Wertabgabe" genau so definiert, dass eine unentgeltliche Abgabe (also der Strom, der privat verbraucht wird) IN DEN PRIVATBEREICH ÜBERGEHT. https://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Wertabgabe D.h. es muss vorher zum Vermögen des Unternehmens gezählt haben - sonst kann es ja nicht in den Privatbereich übergehen. Als Unternehmer hast du eben dann auch die Möglichkeit deine Anlage 1. als Betriebsausgabe über 20 Jahre abzusetzen 2. die MwSt als Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückzuholen, falls du nicht als Kleinunternehmer agierst (was keiner machen sollte). Da du vorher erwähnt hast, dass dein Kumpel irgendwelche Förderungen bekommen hat, vermute ich, dass er für die Anlage beim Finanzamt ein Unternehmen angemeldet hat (für Einspeisevergütung auf jeden Fall notwendig, für Förderung möglicherweise auch?). Sonst wäre das Finanzmat ja auch nicht über die Anlage informiert bzw. wäre eine Anmeldung ja auch gar nicht notwendig gewesen - warum auch? Durch die Verluste, die dein Kumpel mit seiner Anlage als Unternehmer einfährt (da er ja anscheinend keine Einspeisevergütung bekommt), wird ja seine andere Steuerschuld (Einkommensteuer von seinem Haupterwerb) gehemmt. Ausgaben kann dein Kumpel ja auch relativ einfach in seiner Steuererklärung angeben. Zumindest hier in BW will das Finanzamt keine Belege mehr proaktiv mit der Steuererklärung mitgeschickt haben, sondern nur auf Nachfrage. Warum ich gleich darauf angesprungen bin ist, dass ab bestimmter Größe der Anlage (10kw peak glaube ich) nach dem EEG eben auch EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom zu zahlen ist. 10 kwp werden die meisten Privatpersonen jedoch vermutlich nicht auf ihr Dach schnallen können.
:
Bearbeitet durch User
Old P. schrieb: > Dieser Abschnitt steht in keinem Zusammenhang mit dem letzten! :-) Na gut... Sollen jetzt vor jedem Absatz, vollumfänglich alle dafür geltenden Rahmenbedingungen genannt werden? Viel Spass dann damit...:-) Vielleicht so: Wenn du zu deinem Privatvergnügen 100 Apfelbäume im Garten hast (Liebhaberei, alte Sorten), dann darfst all die Äpfel die daran wachsen selbst verspeisen ohne Steuern für selbst gegessene Äpfel zahlen zu müssen. (Ungegessene Äpfel gehören dann Biotonne...) Wenn du stolzer Besitzer einer Apfelplantage bist, diese zum Zwecke des Gelderwerbs gewerblich betreibst, und dann eigene Äpfel verspeisst, dann entnimmst Du deiner Firma Kapital. Dann kommt auch der Begriff des "Geldwerten Vorteils" zum tragen und auch selbst gegessene Äpfel sind zu versteuern (oberhalb gewisser Freibeträge). Du kannst dann aber auch Jungpflanzen und all die Pestizide steuermindernd geltend machen...
Old P. schrieb: > Ein Gärtner ist auch Unternehmer, muss er > seinen selbst angebauten und gegessenen Kohl auch versteuern? Oh, Du möchtest Dich nicht wirklich in die Niederungen der Steuergesetzgebung zu landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren Ausnahmen, Pauschalisierungen und Sonderregelungen begeben. Bis vor einigen Jahren galt z.B. für Forstwirte Eigenbedarfsgrenze von 1500 Eur für selbstgenutztes Brennholz. Ist wohl weggefallen, und ja, im Prinzip müssen Forstwirte jetzt jeden Scheit, den sie im eigenen Ofen verfeuern besteuern. Anderes offensichtliches Beispiel: Firmenwagen. Old P. schrieb: > doch mit Panik bekommen wir das nicht in den Griff. Und was hat das mit Panik zu tun, wenn das Finanzamt von jemanden, der von einem Unternehmer Strom geschenkt bekommt, die Versteuerung eines geldwerten Vorteils verlangt? Ich mein ok, dass die Steuergesetzgebung in Deutschland fürn Arsch ist und immer auf die Kleinen draufkloppt ist ja nichts Neues. Du bekommst vom Arbeitgeber ein Diensthändi, welches Du für Privatgespräche nutzen darfst: Geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber ermöglicht kostenloses Mittagessen in der Kantine: Geldwerter Vorteil. Ein Bäcker verschenkt seine Brötchen vom Vortag: Darauf wird Umsatzsteuer fällig, gern auch rückwirkend für die verschenkten Brötchen der letzten Jahre... Du bekommst bei Cum-Ex-Geschäften Milliarden an Steuern zurück, die Du gar nicht gezahlt hast: Kein Problem, das holen wir uns bei den Kleinen wieder. Du hast aber versucht zu suggerieren, Steuer würde auf privat genutzten Strom aus einer Privatanlage fällig, ohne Einspeisung, ohne Förderung, ohne Umsatzsteuerabzug... das ist offensichtlich nicht so, genauso wenig wie ich auf mein erzeugtes Warmwasser und Heizung aus Solarkollektoren und mein privat erzeugtes Gemüse Steuern zahlen muss. Auch wenn einige Leute bei dem Gedanken sicher sofort einen Ständer bekommen: https://www.mein-schoener-garten.de/lifestyle/gruenes-leben/1-april-steuer-fuer-selbstversorger-34336
Oder anders gesagt, Du kannst dir die Äpfel dann nicht einfach selbst schenken, du kaufst sie dann im eigenen Betrieb und das Finanzamt will die Umsatzsteuer für diesen Handel.
Timo N. schrieb: > @Old P.: Ich war da auch etwas vorschnell als ich deinen > Erfahrungsbericht übernommen habe und mich über die Steuern aufgeregt > habe. Wenn man darüber nachdenkt, kann es aber kaum sein, dass man als > Privatperson dafür Steuern zahlen muss. ist aber doch so. Mit viel Tricks und Gerechne wirds weniger, aber nicht Null. > Bei Buhl steht: > "Verbrauchen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms direkt im > eigenen Haus, so müssen Sie dies als Nutzungsvorteil versteuern. Im > Steuersprech wird der Eigenverbrauch auch „unentgeltliche Wertabgabe“ > genannt." > > Mit "einen Teil des" ist ja gemeint, dass der Rest des Stroms nicht im > eigenen Haus verbraucht wird - ergo irgendwie verkauft wird. Nö, der "Teil" kann auch 100% sein. > Im Übrigen ist "Unentgeltliche Wertabgabe" genau so definiert, dass eine > unentgeltliche Abgabe (also der Strom, der privat verbraucht wird) IN > DEN PRIVATBEREICH ÜBERGEHT. Ja klar, ist seine private Anlage, also sein privater Strom. > D.h. es muss vorher zum Vermögen des Unternehmens gezählt haben - sonst > kann es ja nicht in den Privatbereich übergehen. > Als Unternehmer hast du eben dann auch die Möglichkeit deine Anlage > 1. als Betriebsausgabe über 20 Jahre abzusetzen > 2. die MwSt als Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückzuholen, falls du > nicht als Kleinunternehmer agierst (was keiner machen sollte). Das ist ja der Irrsin! Warum wird er als Unternehmer geführt, obwohl er Null Gewinn und nur Kosten hat? Ich glaube, er fungiert als Kleinunternehmer. > Da du vorher erwähnt hast, dass dein Kumpel irgendwelche Förderungen > bekommen hat, vermute ich, dass er für die Anlage beim Finanzamt ein > Unternehmen angemeldet hat (für Einspeisevergütung auf jeden Fall > notwendig, für Förderung möglicherweise auch?). Sonst wäre das Finanzmat > ja auch nicht über die Anlage informiert bzw. wäre eine Anmeldung ja > auch gar nicht notwendig gewesen - warum auch? Ich kenne seine Situation zur Förderung nicht genau, vermute aber, ohne (theoretische) Einspeisung hätte er nichts bekommen. > Durch die Verluste, die dein Kumpel mit seiner Anlage als Unternehmer > einfährt (da er ja anscheinend keine Einspeisevergütung bekommt), wird > ja seine andere Steuerschuld (Einkommensteuer von seinem Haupterwerb) > gehemmt. Er hat kein "Haupterwerb", ist seit 40 Jahren Invalidenrentner, Frau ebenso. > Ausgaben kann dein Kumpel ja auch relativ einfach in seiner > Steuererklärung angeben. Zumindest hier in BW will das Finanzamt keine > Belege mehr proaktiv mit der Steuererklärung mitgeschickt haben, sondern > nur auf Nachfrage. Bei Privat ja, bei gewerblich (was er ja zwangsweise ist) wohl noch immer. > Warum ich gleich darauf angesprungen bin ist, dass ab bestimmter Größe > der Anlage (10kw peak glaube ich) nach dem EEG eben auch EEG-Umlage auf > den selbst verbrauchten Strom zu zahlen ist. 10 kwp werden die meisten > Privatpersonen jedoch vermutlich nicht auf ihr Dach schnallen können. Nö, ich schätze höchstens 3-5kW. (geschätzt ca. 3x5 Meter) Zumindest ist die oben vom Kollegen gemachte Aussage: "Privatverbrauch wird nie versteuert" schlicht falsch. Ich muss mal meine Nachbarin fragen, die hat seit gut 15 Jaren eine ähnlich große Anlage auf dem Dach (Ostseite und Baumbestand, kann nicht viel bringen), mal sehen was sie dazu sagt. Old-Papa
Karl K. schrieb: > Auch wenn einige Leute bei dem Gedanken sicher sofort einen Ständer > bekommen: > https://www.mein-schoener-garten.de/lifestyle/gruenes-leben/1-april-steuer-fuer-selbstversorger-34336 Nicht schlecht! So ähnlich hätte man den Artikel auch zum Thema Solarstrom schreiben können... Am 1.April... :-)
sonnabend schrieb: > Vielleicht so: > Wenn du zu deinem Privatvergnügen 100 Apfelbäume im Garten hast > (Liebhaberei, alte Sorten), dann darfst all die Äpfel die daran wachsen > selbst verspeisen ohne Steuern für selbst gegessene Äpfel zahlen zu > müssen. Wie fast jeder Vergleich hinkt auch dieser ;-) Wenn ich von meinen 100 Apfelbäumen gelegentlich am Straßenrand Äpfel verkaufe (ist das erlaubt? wird aber vielfach gemacht) muss ich dann meine selbstverzehrten versteuern? Spannend... ;-) sonnabend schrieb: > Dann kommt auch der Begriff des "Geldwerten Vorteils" zum tragen und > auch selbst gegessene Äpfel sind zu versteuern (oberhalb gewisser > Freibeträge). Warum gibt es dann beim Strom keine "Freibeträge"? --------------------- Karl K. schrieb: > Oh, Du möchtest Dich nicht wirklich in die Niederungen der > Steuergesetzgebung zu landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren > Ausnahmen, Pauschalisierungen und Sonderregelungen begeben. Um Gottes Willen, NEIN! > Bis vor einigen Jahren galt z.B. für Forstwirte Eigenbedarfsgrenze von > 1500 Eur für selbstgenutztes Brennholz. Ist wohl weggefallen, und ja, im > Prinzip müssen Forstwirte jetzt jeden Scheit, den sie im eigenen Ofen > verfeuern besteuern. Na gute Nacht! > Und was hat das mit Panik zu tun, wenn das Finanzamt von jemanden, der > von einem Unternehmer Strom geschenkt bekommt, die Versteuerung eines > geldwerten Vorteils verlangt? Nein, das "Panik" bezog sich auf die Leute, die ihm zur Anlage geraten haben. Und nein, er bekommt nicht von "jemand geschenkt" sondern erzeugt auf seine Kosten selber. Ich finde, das ist ein Unterschied. > Du hast aber versucht zu suggerieren, Steuer würde auf privat genutzten > Strom aus einer Privatanlage fällig, ohne Einspeisung, ohne Förderung, > ohne Umsatzsteuerabzug... das ist offensichtlich nicht so, Habe ich nicht! Ich habe von Förderung und zumindest theoretischer Einspeisung geschrieben. Und ja, natürlich auch vom zu 100% privat erzeugten und verbrauchten Strom. Ich werde ihn mal besuchen, mal sehen, wie der aktuelle Stand ist. Old-Papa
Old P. schrieb: > Wenn ich von meinen 100 Apfelbäumen gelegentlich am Straßenrand Äpfel > verkaufe (ist das erlaubt? wird aber vielfach gemacht) muss ich dann > meine selbstverzehrten versteuern? Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Bienenhonig darf man in gewissem Umfang steuerfrei verkaufen.
Old P. schrieb: > Und nein, er bekommt nicht von "jemand geschenkt" sondern erzeugt > auf seine Kosten selber. Was Du offenbar nicht verstehst: ER als privater Stromverbraucher und ER als unternehmerischer Stromerzeuger sind steuerlich zwei verschiedene Personen. Klingt komisch, ist aber so. Old P. schrieb: > ist seine private Anlage, also sein privater Strom. WENN er die Anlage zur Einspeisung angemeldet hat, und für die Anlage Förderung bekommen hat - gebunden an die Einspeisung* -, DANN ist es keine private Anlage, dann ist er Unternehmer. Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen, oder? Old P. schrieb: > Warum wird er als Unternehmer geführt, obwohl er > Null Gewinn und nur Kosten hat? Weil er die Anlage als Unternehmer angemeldet hat. Und sein Gewinn ist der Strom, den er sich selbst liefert. Er hätte die Anlage ohne Einspeisung und ohne Förderung aufbauen können, dann wäre es eine Privatanlage. Old P. schrieb: > Warum gibt es dann beim Strom keine "Freibeträge"? Gab es quasi mal: Anlagen unter 3kWp mussten steuerlich nicht beachtet werden. Allerdings wurden die Regelungen immer wieder "angepasst" und dazu kommt noch, dass das bei verschiedenen Finanzämtern unterschiedlich "ausgelegt" wird. Dennoch gilt: Das zieht nur bei Unternehmern. *) Es gibt neben der KfW auch bundesland- oder ortsabhängige lokale Förderung, die dann eventuell nicht an Einspeisung gebunden ist.
Old P. schrieb: > Nö, der "Teil" kann auch 100% sein. Lass ich so mal gelten, war aber so sicher nicht gemeint. > > Ja klar, ist seine private Anlage, also sein privater Strom. Dem widersprichst du weiter unten. Die Aussage bei Buhl war aber trotzdem klar. Es geht in dem Artikel nur darum, wenn ein Unternehmer einer Privatperson unentgeltlich Strom abgibt. Das wird durch den Begriff "unentgeltliche Wertabgabe" deutlich. > Das ist ja der Irrsin! Warum wird er als Unternehmer geführt, obwohl er > Null Gewinn und nur Kosten hat? Ich glaube, er fungiert als > Kleinunternehmer. Als Unternehmer wird er nur geführt, wenn er selbst zum FA rennt und das anmeldet. Das braucht er aber nur, wenn er den Strom verkauft (EEG-Einspeisevergütung oder an einen Nachbarn). Da haben wir es: Kleinunternehmer = Unternehmer. Er muss nur keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen, muss aber beim Erwerb der Anlage auch volle MwST dafür zahlen (es sei denn er ist erst später da reingewechselt) Das heißt aber trotzdem, dass er eben die Anlage nicht privat besitzt, sondern als Unternehmer. > Ich kenne seine Situation zur Förderung nicht genau, vermute aber, ohne > (theoretische) Einspeisung hätte er nichts bekommen. Was ist theoretische Einspeisung? >> Durch die Verluste, die dein Kumpel mit seiner Anlage als Unternehmer >> einfährt (da er ja anscheinend keine Einspeisevergütung bekommt), wird >> ja seine andere Steuerschuld (Einkommensteuer von seinem Haupterwerb) >> gehemmt. > > Er hat kein "Haupterwerb", ist seit 40 Jahren Invalidenrentner, Frau > ebenso. Bekommt also Invalidenrente. Die wird doch sicher auch versteuert. Da könnte er es seine Verluste also abziehen. Das würde als Privatbesitzer einer PV-Anlage nicht gehen. > Bei Privat ja, bei gewerblich (was er ja zwangsweise ist) wohl noch > immer. Naja, eine PV-Anlage, wenn er sie privat betreibt kann er ebenso wenig absetzen, wie einen PC oder ein Auto, dass er nur privat nutzt. Anscheinend nutzt er die Anlage in der Praxis nur privat, hat sie aber doch irgendwie angemeldet, so dass er als Unternehmer behandelt wird. >> Warum ich gleich darauf angesprungen bin ist, dass ab bestimmter Größe >> der Anlage (10kw peak glaube ich) nach dem EEG eben auch EEG-Umlage auf >> den selbst verbrauchten Strom zu zahlen ist. 10 kwp werden die meisten >> Privatpersonen jedoch vermutlich nicht auf ihr Dach schnallen können. > > Nö, ich schätze höchstens 3-5kW. (geschätzt ca. 3x5 Meter) Dann muss er keine EEG-Umlage zahlen. Wobei das auch davon abhängt, wann das Inbetriebsetzungsdatum war. Früher gab es vielleicht noch andere Regeln. > Zumindest ist die oben vom Kollegen gemachte Aussage: "Privatverbrauch > wird nie versteuert" schlicht falsch. Nö. Das klingt für mich nun plausibel. Das Problem ist, dass viele die sich so eine Anlage auf das Dach schnallen plötzlich Unternehmer werden (wegen der Einspeisung) müssen, sich aber damit null auskennen und meinen sie wären noch Privatpersonen die reine private "Vermögensverwaltung" machen. Außer irgendeine Förderung zu bekommen (EEG-Einspeisvergütung) gibt es für mich keinen Grund die Anlage dem FA zu melden. Damit ist man dann aber Unternehmer. Wenn er das getan hat obwohl er es nicht musste, ist er natürlich selbst schuld. Ich schätz mal die beim Finanzamt gehen vom Normalfall aus, dass er selbst auch einspeist. Dem Netzbetreiber muss man es natürlich auf jeden Fall melden - ist ja klar, aber das hat ja wie oben schon beschrieben andere Gründe.
:
Bearbeitet durch User
Die OllerVater-Variante hat schon was. Ich Bau mir eins Solaranlage auf's Dach, hol mir die Mehrwertsteuer zurück, schreib das ganze auf 10Jahre ab, d.h. hol mir einen Teil des investierten Kapitals zurück und verbrauche dann den Strom selber. Es gab also "keine" Einnahmen daraus, ergo keine Steuern. Blöd nur das da "Steuerrecht for Dummies" im Weg steht. Und nicht alles ist genau dann ungerecht, wenn man selbst betroffen ist. Gut das der Kumpel darauf zumindest keine Förderung erhält, denn die trägt den Namen "Einspeisevergütung". Mal sehen wann der Aufgeregte wieder gegen die EEG-Umlage wettert, aus der sein Kumpel doch (angeblich) gefördert wird.
Old P. schrieb: > Jede Anlage die am Netz ist, ist gewerblich. Also meine Kaffeemaschine ist auch gewerblich?
Bernd K. schrieb: > Old P. schrieb: >> Jede Anlage die am Netz ist, ist gewerblich. > > Also meine Kaffeemaschine ist auch gewerblich? Wennste den Kaffee verkoofst, dann ja ;) @Timo, nein, er bekommt schon seit DDR-Zeiten diese Rente, da wird nix versteuert. Und das ist gut so! Ich nehme jetzt Kontakt zur Nachbarin auf und auch zu ihm, dann lese ich die Briefchen vom Finanzamt (wenn beide das erlauben) Mal sehen, auf was diese sich berufen. Bis dahin bin ich erstmal raus. (der Jubel nimmt kein Ende....) Old-Papa
Ein Link für die, die sich über Rechte & Pflichten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen informieren wollen: https://www.finanztip.de/photovoltaik/
....und ich muss mein selbsgebrautes Bier, das nur von mir und Familie selbst verzehrt wird, ab einer Menge von 200l/A versteuern! ...ach ja, fällt mir gerade ein, seit Franz-Josef Strauß, er war Hobbypilot, ist das Fliegerbenzin umsatzsteuerbefreit. Man kann im Steuerrecht nicht einfach von einem Fall auf den anderen schliessen.
Erlaubt oder nicht erlaubt? Mal zur Unterstützung von Lothar - falls die noch nötig ist ;-) https://www.enbausa.de/solarenergie/aktuelles/artikel/guerilla-photovoltaik-ist-legalisiert-5908.html https://www.bonn-netz.de/Einspeisung/Plug-in-Solarstromanlagen/ Daraus geht sehr klar hervor, dass der Einsatz von 600W Steckdosenanlagen prinzipiell erlaubt aber meldepflichtig ist, dass aber der Versorger/Netzbetreiber gewisse Freiheiten hat, was er in "seinem" Netz zulässt und unter welchen Bedingungen. Hm, wo bleibt da die Rechtssicherheit?
Np R. schrieb: > Daraus geht sehr klar hervor, dass der Einsatz von 600W > Steckdosenanlagen prinzipiell erlaubt aber meldepflichtig ist, dass aber > der Versorger/Netzbetreiber gewisse Freiheiten hat, was er in "seinem" > Netz zulässt und unter welchen Bedingungen. > Hm, wo bleibt da die Rechtssicherheit? In seinem Netz? Das Hausnetz gehört nicht dem Netzbetreiber. Der Strom aus der "Plug & Play"-Anlage fließt nur in Hausnetz. Zur Rechtssicherheit (2016): http://www.jurop.org/energierecht/neues-zur-rechtlichen-zulaessigkeit-von-mini-pv-anlagen-plugin-pv-anlagen/ Wird Zeit die Netzbetreiber ohne Entschädigung zu enteignen und das Netz nebst Anlagen in den Besitz der Gesellschaft - nicht des Staates - zu überzuführen. Es gibt dringende Probleme zu lösen. Die Profite der Netzbetreiber gehören nicht dazu.
Bernd schrieb: > In seinem Netz? Das Hausnetz gehört nicht dem Netzbetreiber. Der Strom > aus der "Plug & Play"-Anlage fließt nur in Hausnetz. Das finde ich zwar auch wünschenswert, aber das Hausnetz ist nun mal kein Inselnetz, sondern mit dem des Netzbetreibers gekoppelt. Und deshalb hat er den Daumen darauf, wer da wie die Anlage erweitern darf. Für all jene, die elektrotechnisches Grundverständnis haben, ist das doof, bei den vielen anderen ist es möglicherweise nicht verkehrt... :-/
Bernd schrieb: > In seinem Netz? Das Hausnetz gehört nicht dem Netzbetreiber. Der Strom > aus der "Plug & Play"-Anlage fließt nur in Hausnetz. Aber nur wenn ein ATOMSTROMFILTER vor dem Zähler eingebaut ist! :-) > Zur Rechtssicherheit (2016): > > http://www.jurop.org/energierecht/neues-zur-rechtlichen-zulaessigkeit-von-mini-pv-anlagen-plugin-pv-anlagen/ Ein Dokument von 2016 ist natürlich sehr Hilfreich, wenn es um Themen geht, bei denen die Rechtslage stetem Wandel unterliegt. > Wird Zeit die Netzbetreiber ohne Entschädigung zu enteignen und das Netz > nebst Anlagen in den Besitz der Gesellschaft - nicht des Staates - zu > überzuführen. Dem ist nichts hinzuzufügen! Eigentlich spricht aus jedem einzelnen Deiner Sätze eine alles überragende Sachkenntnis! :-) > Es gibt dringende Probleme zu lösen. Jep! > Die Profite der Netzbetreiber Kannst Du da Zahlen nennen? > gehören nicht dazu. Keinesfalls! :-)
Matthias L. schrieb: > Bernd schrieb: >> In seinem Netz? Das Hausnetz gehört nicht dem Netzbetreiber. Der Strom >> aus der "Plug & Play"-Anlage fließt nur in Hausnetz. > > Das finde ich zwar auch wünschenswert, aber das Hausnetz ist nun mal > kein Inselnetz, sondern mit dem des Netzbetreibers gekoppelt. Und > deshalb hat er den Daumen darauf, wer da wie die Anlage erweitern darf. > Für all jene, die elektrotechnisches Grundverständnis haben, ist das > doof, bei den vielen anderen ist es möglicherweise nicht verkehrt... :-/ Grundverständnis. Gutes Stichwort. Hier eine qualifizierte Untersuchung der "Plug & Pay"-Anlagen: http://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf
sonnabend schrieb: > Oder anders gesagt, Du kannst dir die Äpfel dann nicht einfach selbst > schenken, du kaufst sie dann im eigenen Betrieb und das Finanzamt will > die Umsatzsteuer für diesen Handel. Als Unternehmer hat man auch die Freiheit, seine Preise festzulegen (ebenso seine Partner zu wählen). Warum dann nicht beim Strom? Warum wird hier pauschal der Preis des Versorgers herangezogen?
Lothar M. schrieb: > ...ach ja, fällt mir gerade ein, seit Franz-Josef Strauß, er war > Hobbypilot, ist das Fliegerbenzin umsatzsteuerbefreit. Du meinst die Kerusinsteuer? Alle Achtung, daß der das dann gleich weltweit durchgesetzt hat :-) Honecker hat das Zeug übrigens sogar noch unter Weltmarktpreis verhökert. Und der war kein Hobbypilot. Durfte ja nicht, wäre womöglich in Westen abgehauen... :-) Falls tatsächlich Flugbenzin für Kleinflugzeuge gemeint ist: Das wird doch schon ewig besteuert, höher als Sprit an der Tankstelle. Oder wie, oder was jetzt, war gemeint?
Michel schrieb: > Als Unternehmer hat man auch die Freiheit, seine Preise festzulegen > (ebenso seine Partner zu wählen). Warum dann nicht beim Strom? Warum > wird hier pauschal der Preis des Versorgers herangezogen? Es zwingt dich keiner dich bei der normalen Einspeisevergütung einordnen zu lassen, Du kannst Deine Energie natürlich auch an Vermarkter / Energiehändler verkaufen. Die Frage ist, ob die Interesse an Deiner Micky-Mouse-Anlage haben? Zudem setzen Vermarkter solche erneuerbaren Energieen gern als Regelenergie ein, die teuerer geandelt wird, setzt aber dann entsprechende Fernwirktechnik voraus.
Bernd schrieb: > Wird Zeit die Netzbetreiber ohne Entschädigung zu enteignen Das ist nun wieder so ein Brummer, der einen am Politikverständnis mancher Zeitgenossen (ver)zweifeln lässt. Für die umständliche Formulierung "ohne Entschädigung zu enteignen" gibt es doch im Deutschen ein ganz einfaches Verb.
Sven L. schrieb: > Michel schrieb: > Als Unternehmer hat man auch die Freiheit, seine Preise festzulegen > (ebenso seine Partner zu wählen). Warum dann nicht beim Strom? Warum > wird hier pauschal der Preis des Versorgers herangezogen? > > Es zwingt dich keiner dich bei der normalen Einspeisevergütung einordnen > zu lassen, Du kannst Deine Energie natürlich auch an Vermarkter / > Energiehändler verkaufen. > > Die Frage ist, ob die Interesse an Deiner Micky-Mouse-Anlage haben? > > Zudem setzen Vermarkter solche erneuerbaren Energieen gern als > Regelenergie ein, die teuerer geandelt wird, setzt aber dann > entsprechende Fernwirktechnik voraus. Ach junge, ganzer Post für die Toilette. Es hin um die Besteuerung des Eigenverbrauchs.
Michel schrieb: > Ach junge, ganzer Post für die Toilette. Es hin um die Besteuerung des > Eigenverbrauchs. Dann musst Du mal Deinen Mist lesen, da beschwerst Du dich, warum man als Unternehmer seine Preise nicht auch beim Strom festlegen kann - und genau das kann man, wenn man mit einem Vermarkter zusammenarbeitet. Das man Gewinne die man irgendwo erzielt versteuern muss sollte selbst Dir klar sein? Edit: Und wenn man seine Anlage anmeldet, wird man gefragt wie man besteuert werden will. Gilt aber für Kleinanlagen bis zu einer gewissen kWp-Grenze. Edit 2: Und wenn man sich nicht sicher ist, ich war es auch nicht, dann fragt man einen Steuerfachmann, weitläufig als Steuerberater bekannt.
:
Bearbeitet durch User
Np R. schrieb: > Bernd schrieb: >> Wird Zeit die Netzbetreiber ohne Entschädigung zu enteignen > Das ist nun wieder so ein Brummer, der einen am Politikverständnis > mancher Zeitgenossen (ver)zweifeln lässt. Wie heißt es schon so treffend über das Kapital in der Bibel: Sie säen nicht, sie ernten nicht, trotzdem sorgt "Np R. (samweis)" dafür, dass sie weder hungern noch darben (a. d. G. z). > Für die umständliche Formulierung "ohne Entschädigung zu enteignen" gibt > es doch im Deutschen ein ganz einfaches Verb. Meine Beiträge sind nicht für einfache Gemüter gedacht.
Sven L. schrieb: > Dann musst Du mal Deinen Mist lesen, da beschwerst Du dich, warum man > als Unternehmer seine Preise nicht auch beim Strom festlegen kann - und > genau das kann man, wenn man mit einem Vermarkter zusammenarbeitet. Es gibt soetwas wie einen Kontext, der durch das Zitat gegeben war. Anscheinend kann man soviel Verstand hier nicht immer erwarten.
Bernd schrieb: > das Kapital in der Bibel Ach so, Du möchtest an den Kommunismus der frühchristlichen Kirchen anknüpfen. Na, es steht Dir ja frei, Dich mit Deinem Eigentum einer Vereinigung Gleichgesinnter anzuschließen. Leider sind die meisten Kommunisten aber nur mit dem Eigentum anderer großzügig. Ich wünsche Dir also viel Glück.
AVR-Bastler schrieb im Beitrag #5899595: > Bernd schrieb: >> das Kapital in der Bibel > > Ach so, Du möchtest an den Kommunismus der frühchristlichen Kirchen > anknüpfen. Na, es steht Dir ja frei, Dich mit Deinem Eigentum einer > Vereinigung Gleichgesinnter anzuschließen. > Leider sind die meisten Kommunisten aber nur mit dem Eigentum anderer > großzügig. Ich wünsche Dir also viel Glück. Du bist einfach zu niedlich. Nehme an, dass du nur der persönliche Lakai von "Np R. (samweis)" bist und deinem Herrn einen Gefallen erweisen willst. Wirklich rührend.
Bernd schrieb: > Hier eine qualifizierte Untersuchung der "Plug & Pay"-Anlagen: > > http://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf Das scheint eine Untersuchung zu sein die die Hersteller selbst in Auftrag gegeben haben.
AVR-Bastler schrieb im Beitrag #5899595: > Leider sind die meisten Kommunisten aber nur mit dem Eigentum anderer > großzügig. Was ja nur konsequent ist, denn das Eigentum anderer ist ab einer gewissen Größenordnung eh nur das, was sie anderen weggenommen haben.
Bernd K. schrieb: > Das scheint eine Untersuchung zu sein die die Hersteller selbst in > Auftrag gegeben haben. Witzig bei der Untersuchung: Bereits bei 18.5A sind nach einer halben Stunde 70°C am Kabel erreicht. Andererseits darf sich ein gängiger LS bei doppeltem Nennstrom - also 32A - bis zu 20min Zeit bis zum Auslösen lassen. Da hat die Leitung wahrscheinlich schon 120°C...
Karl K. schrieb: > Andererseits darf sich ein gängiger LS > bei doppeltem Nennstrom - also 32A - bis zu 20min Zeit bis zum Auslösen > lassen Ernsthaft? Das wußt ich nicht! 20 Minuten?
Bernd K. schrieb: > Ernsthaft? Das wußt ich nicht! 20 Minuten? Sorry, gerade nochmal geschaut: 20min waren für 1.5fachen Nennstrom, also 24A. Bei 2fachem Nennstrom sind es lässige 4min. Wobei die Kennlinien je nach Quelle auch bißchen unterschiedlich ausfallen. Guckst Du Google Bildersuche: Auslösekennlinie. Die angegebenen 3A mehr bei 600W müsste ein LS Typ B16 gar nicht begrenzen, der darf bis zum 1,45fachem Nennstrom zeitlich unbegrenzt durchlassen, also immerhin 23A dürfen dauerhaft fließen. Dumm nur, wenn man schon am oberen Limit ist, also 23A entnimmt und dann noch die 3A des Moduls dazukommen. Auf dem ersten Blick dürfte das ziemlich selten sein, aber: Zum Weihnachtsmarkt 3 Glühweinkocher an der 3fach-Verteilung und dann wird einer abgestellt, der den Automat immer wieder reindrückt. Ich hab bei mir alle 1.5er Leitungen mit B10 abgesichert, reicht für Wohnräume völlig aus, und die 16A Wama- und Geschirrspüler haben 2,5er Leitungen bekommen. Und ja, ich würde für so ein Modul eine eigene abgesicherte Dose setzen. Bzw. ich würde es an der mit C16 separat abgesicherten Drehstromdose einspeisen.
Michel schrieb: > Da scheint besonders viel Sonne. Das war zwar hier überhaupt nicht der Punkt, aber... Der Energieertrag von PV im Winter wird oft unterschätzt. Die Effizient wird durch Kälte gefördert und wenn das Modul senkrecht zur Sonneneinstrahlung ausgerichtet wird, reduziert nur der längere Weg durch die Atmosphäre die Leistung. Andererseits ist an klaren kalten Wintertagen die Atmosphäre weniger stark mit Wasserdampf angereichert. Und - im Winter ist die Erde näher an der Sonne... ;-)
:
Bearbeitet durch User
Karl K. schrieb: > Michel schrieb: > Da scheint beson Auf dem ersten Blick dürfte das > ziemlich selten sein, aber: Zum Weihnachtsmarkt 3 Glühweinkocher an der > 3fach-Verteilung und dann wird einer abgestellt, der den Automat immer > wieder reindrückt. Michel schrieb: > Da scheint besonders viel Sonne. Ok, anderers formuliert: Auf dem ersten Blick dürfte das ziemlich selten sein, aber: Zum Sommerfest der Elektrogrill, das Waffeleisen und der Sandwichmaker an der 3fach-Verteilung und dann wird einer abgestellt, der den Automat immer wieder reindrückt.
Martin H. schrieb: > Ok, anderers formuliert: Auf dem ersten Blick dürfte das ziemlich selten > sein, aber: Zum Sommerfest der Elektrogrill, das Waffeleisen und > der Sandwichmaker an der 3fach-Verteilung und dann wird einer > abgestellt, der den Automat immer wieder reindrückt. Du kannst auch ne zweite Dreifachdose dazustöpseln und dort eine 600W Plug&Play-Solaranlage anschließen, dann bleibt die Sicherung drin. Außerdem ist dann noch eine Dose frei um auch noch den Kühlschrank fürs Bier mit anzuschließen ;-)
Eine Variante der steuerlichen Betrachtung von Kleinanlagen gibt es noch, die aber ehr unüblich ist. Ich habe z.B. meine 4.8kWp Anlage ordentlich EEG konform angemeldet und erziehle auch Erträge. Knapp 300€ im Jahr. Langfristig will ich noch viel mehr davon selbst verbrauchen, im Moment sind mir die Akkus und Autos aber noch zu teuer. Klar, damit bin ich Unternehmer. Aber ich habe die gesamte Anlage auf meinem Dach im Privatbesitz belassen. Da ich sehr viel selbst gemacht habe waren die Anschaffungskosten vertretbar. Ich bin auch bei der Kleinunternehmerregelung geblieben, damit ist keine Mehrwertsteuerrechnerei mehr nötig. Die Investitionen habe ich natürlich auch nicht steuerlich geltend gemacht, da Privatbesitz. Ich versteuere jetzt die 300€ EEG Vergütung komplett mit einer einzigen Zeile in der Steuererklärung. Klar werden jetzt welche sagen damit verschenkst du Geld. Aber mit dieser Variante interessiert niemanden der Eigenverbrauch. Für die, die die Anlage als Eigentum des Unternehmens betrachten hört die Besteuerung des Eigenverbrauchs nie auf. Auch dann nicht, wenn die Anlage schon lange abgeschrieben ist. Ich mache mir auch nicht die Mühe das auf den Cent auszurechnen und zu vergleichen. Letztendlich bin ich den Trödel mit dem Finanzamt dadurch los. Denen habe ich das einmal formlos mitgeteilt, danach gab es nie wieder Nachfragen.
Weitere Ergänzungen zur Rechtslage https://www.youtube.com/watch?v=RSW7ungmHuI Wird der Elektrikerlobby und den Berufsbedenkenträgern in diesem Forum freilich nicht schmecken. Klar ist das die Sicht eines Verkäufers, aber er hat Erfolg damit und man sollte immer beide Seiten der Medaille betrachten.
Otto schrieb: > Weitere Ergänzungen zur Rechtslage > Youtube-Video "Balkonkraftwerk #5 - rechtliche Fragen - Fragen und > Antworten #2" > Wird der Elektrikerlobby und den Berufsbedenkenträgern in diesem Forum > freilich nicht schmecken. Jaja die böse Lobby... Du kannst in Deinem Haus machen, was Du willst, aber wenn etwas am öffentlichem Netz hängt, dann ist es nicht nur Dein Problem. Der Netzbetreiber will niemanden schikanieren, jeder kann sich auf sein Dach eine PV-Anlage installieren, ist gar kein Problem, das versucht niemand zu verhindern. Ich würde mich mit solchen Rechtsempfehlungen nicht so aus dem Fenster lehnen. Jeder der eine "normale" PV-Anlage hat, muss die auch anmelden, ist überhaupt kein Problem. > Klar ist das die Sicht eines Verkäufers, aber er hat Erfolg damit und > man sollte immer beide Seiten der Medaille betrachten. Das ist nur die Sicht eines Verkäufters, der will seinen Kram verkaufen...
@Sven L. traust du dich, das unter seine Videos zu schreiben, oder hast du nur hier eine große Klappe? Oder mache ein Gegenvideo und lasse sachliche Diskussionen zu. Von dir sind hier wie üblich in diesem Forum außer Behauptungen keine Erklärungen, Begründungen und auch keine Rechtsgrundlagen gekommen. Natürlich argumentiert der Verkäufer zu seinen Gunsten und ich behaupte auch nicht, dass alles richtig ist was er sagt. Das habe ich ja auch geschrieben. Aber seine Argumentationen, haben im Gegensatz zu deinen, einen begründeten rechtlichen Hintergrund. Deshalb sollte man sich auch das mal anhören und selber darüber nachdenken.
Du anonymer Otto forderst also von mir, das ich mich auf Youtube in die Diskussion einschalte? Du selbst bist hier inkoknito unterwegs und erzählst anderen, was über die Art und Weise meiner Beiträge. Könnte man jetzt frech nennen. Nein, ich nehme nicht an der Youtubediskussion teil, weil ich grundsätzlich keine Videos bei Youtube komentiere. Das das Volk immer dem die Stange hält, die ihm nach dem Maul schwätzt ist ja allgemein bekannt. Dort steht der Prophet und verkündet, was die Leute hören wollen und ist deshalb der King. Dort wird ja offen darüber diskutiert, was die Folgen einer Nichtanmeldung sind, daruaf wird gesagt, es kontrolliert eh keiner - so was geht garnicht. Am Ende, wenn es doch mal Ärger geben sollte, war er dann nur der Verkäufer und weist alle Schuld von sich! Den begründeten rechtlichen Hindergrund zeigst du mir mal, Energiewirtschaftsgesetz, NAV? TAB nur bis zum Zähler, die TAB als solche gibt es gar nicht mehr, nennt man nun TAR und ist in VDE-AR-N 4100 zusammengefasst. Die VDE-AR-N 4105 beschreibt den Anschuss von Anlagen am Niederspannungsnetz, und der Netzbetreiber wird sehr wohl mitsprechen, wenn an sein Netz Erzeugungsanlagen angeschlossen werden, da hat er auch grundsätzlich kein Problem mit, solange alles den geregelten Weg geht und in seiner Form zulässig ist. Kunden die den Zähler nicht haben wechseln lassen und wo der Zähler nun munter rückwärts läuft, fallen irgendwann beim Zählerwechsel auf, ob und was das für Folgen haben wird müssen dann andere entscheiden. Warum verweist man auf einen dritten MSB am Anfang des Videos einen Zweirichtungszähler kann jeder VNB verbauen. Oder bekommt man da etwa von Discovergy Geld für Werbung, die man ja offitiell nicht machen will ob Video ein entsprechender Hinweis kurz eingeblendet wurde?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.