Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsplatzbeschreibung unterschreiben?


von Klaus P. (Gast)


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Guten Tag,

ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt bekommen. Mir wurde 
freigestellt diese zu unterschreiben!
Soll ich jetzt oder nicht? Was steckt dahinter soetwas freiwillig zu 
unterschreiben?

Gruß
Klaus

von Der Name Gottes is 0x2A (Gast)


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Klaus P. schrieb:
> ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt bekommen. Mir wurde
> freigestellt diese zu unterschreiben!
> Soll ich jetzt oder nicht? Was steckt dahinter soetwas freiwillig zu
> unterschreiben?


Frag einen Anwalt welche Rechtsfolge diese Unterschrift nach sich zieht. 
Juristische Ratschläge sind in diesem Forum unerwünscht, werden als 
idiotische Amateurrechtsbelehrung diffamiert und langerhand gelöscht.

Schliess ne Rechtschutzversicherung ab, welche Dir das Forum empfiehlt 
kannst Du dort nachlesen:
Beitrag "Rechtsschutzversicherung (Wohnung, Beruf,.) [Endet: 15.7.]"

von Sebastian S. (amateur)


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Ich gehe jede Wette ein, dass Mutter Natur Dir einen Mund beschert hat.

Warum fragst Du nicht denjenigen, der Dir das Papier unter die Nase 
gehalten hat, was es damit auf sich hat?

Oder gehst Du automatisch davon aus, das man Dich irgendwie reinlegen 
will?

In letztem Falle würde ich Dir dringendst raten nicht zu unterschreiben 
und schnellstens den Arbeitgeber zu wechseln.

Beitrag #5898994 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5899000 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Max (Gast)


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Ich bin kein Jurist, aber vielleicht hilft dir dieser Link, oder andere, 
die man auf die Schnelle mit Google (Begriffe: Stellenbeschreibung 
unterschreiben) findet:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-eine-Stellenbeschreibung-ohne-Unterschrift-verbindlich--f228084.html

Ja, diese Seite kannst du vergessen, bei technischen wie bei 
nicht-technischen Fragen. 95% der Aktiven wollen sich nur profilieren 
und kaschieren ihre totale Unfähigkeit, indem sie in jeder Fragestellung 
die Punkte herauspicken, die nicht hundertprozentig einwandfrei 
formuliert sind und dann darauf herumreiten. Das macht sie glücklich. 
Ich dagegen freue mich, wenn ich bei klar gestellten Fragen wie deiner 
schnell helfen kann.
Viel Erfolg im Job!

von Ingenieur (Gast)


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Max schrieb:
> Ich bin kein Jurist, aber vielleicht hilft dir dieser Link, oder andere,
> die man auf die Schnelle mit Google (Begriffe: Stellenbeschreibung
> unterschreiben) findet:

Meinst du nicht, der Threadersteller hätte nicht auch einfach wie du 
schnell googlen können, anstatt hier einen relativ sinnfreien Thread zu 
eröffnen?

von Dumbo der Elefant (Gast)


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Klaus P. schrieb:
> ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt bekommen. Mir wurde
> freigestellt diese zu unterschreiben!

Was ist das denn für eine neue Mode? Was ist der Sinn? Ich hatte bisher 
immer Arbeitsverträge unterschrieben

Beitrag #5899033 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5899035 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Der Name Gottes is 0x2A (Gast)


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Dumbo der Elefant schrieb:
>> ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt bekommen. Mir wurde
>> freigestellt diese zu unterschreiben!
>
> Was ist das denn für eine neue Mode? Was ist der Sinn? Ich hatte bisher
> immer Arbeitsverträge unterschrieben

Das ist keine Mode, das ist halt nur ne Fehleinschätzung des TO darüber 
was zu unterschreiben ist und was nicht und der Unterschied zwischen 
Arbeitsvertrag und Tätigkeitsbeschreibung ist dem TO wohl auch nicht 
klar.

Wahrscheinlich hat der TO gefragt, wo er die Beschreibung unterschreiben 
soll und die Gegenseite war so perplex von diesem unsinnigen Ansinnen, 
das sie ganz diplomatisch dem TO die  Entscheidung überliess. Im 
Klartext soll es wohl heissen "Das ist Scheissegal, ob du das 
unterschreibst oder nicht."
Aber das ist wohl beim TO nicht angekommen.
Also soll er mal einen Experten für Unterschriften bei der Arbaeit aka 
Anwalt besuchen und sich die Unterschriftenspielchen in der 
Erwachsenenwelt mal erklären lassen.

von Dumbo der Elefant (Gast)


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Der Name Gottes is 0x2A schrieb:
> Wahrscheinlich hat der TO gefragt, wo er die Beschreibung unterschreiben
> soll und die Gegenseite war so perplex von diesem unsinnigen Ansinnen,
> das sie ganz diplomatisch dem TO die  Entscheidung überliess. Im
> Klartext soll es wohl heissen "Das ist Scheissegal, ob du das
> unterschreibst oder nicht."
> Aber das ist wohl beim TO nicht angekommen.
> Also soll er mal einen Experten für Unterschriften bei der Arbaeit aka
> Anwalt besuchen und sich die Unterschriftenspielchen in der
> Erwachsenenwelt mal erklären lassen.

Danke! Habe schon länger den Job nicht gewechselt, von daher hätte es ja 
sein können, das sei wieder eine neue Sau im HR Dorf, die ich nicht 
kenne. In diesem Falle hoffe ich natürlich der TO bestellt nicht aus 
Versehen noch 3 Waschmaschinen durch seine Unterschrift auf Werbetexten.

von Ich mal wieder (Gast)


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Klaus P. schrieb:
> ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt bekommen. Mir wurde
> freigestellt diese zu unterschreiben!
> Soll ich jetzt oder nicht? Was steckt dahinter soetwas freiwillig zu
> unterschreiben?

Was steht in dieser Beschreibung?
Wie unterscheidet sch diese Beschreibung von deiner jetzigen 
Tätigkeits-Arbeitsplatzbeschreibung?

Hast Du einen Vorteil, wenn Du diese Beschreibung unterschreibst?
Mehr Gehalt, ...

Hast Du einen Nachteil, wenn Du diese Beschreibung unterschreibst?

Was passiert, wenn Du das NICHT unterschreibst?


Wenn ich keinen Vorteil habe - nicht unterschreiben!

Beitrag #5899064 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Axel schweiß (Gast)


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Pass auf, dass du nicht gegen deinen Willen befördert wirst! ?

von Dumbo der Elefant (Gast)


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Ingenieur schrieb im Beitrag #5899064:
> Was ist das
> überhaupt für ein Umgangston?

Musst du den Max fragen, ich habe ihn nur ohne Quellenangabe zitiert. 
Glaube das ist heute bei den Kids so üblich.

von Als Gast hier (Gast)


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Hallo,
eine Stellenbeschreibung kannst du unterschreiben, wenn du mit den 
Inhalten konform gehst und wenn diese mit der Realität übereinstimmen. 
Achten solltest du darauf, daß diese im Grunde auch mit dem Inhalt 
deines Arbeitsvertrages passt. Dein Arbeitsvertrag gibt den Rahmen dazu 
vor.
Passt das nicht mehr, solltest du dir überlegen, was geschickter 
anzupassen ist. Der Inhalt der Stellenbeschreibung ist meist 
detailierter und hilft dir so bei der Betrachtung einer angemessenen 
Entlohnung. Auch zeigt sie dir deine zugewiesenen Kompetenzen und 
Verantwortungem auf.
Also, wie gesagt wenn die Inhalte stimmen, dann kannst du sie einfach 
unterschreiben und solltest es dann auch tun!
Etwas, was rechtlich nicht ok ist, wird gg. vor Gericht sowieso nicht in 
Betracht gezogen.

von Dumbo der Elefant (Gast)


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Wie hat der Arbeitgeber eigentlich vor seinen Versprechungen aus der 
Stellenanzeige nachzukommen?

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