Forum: Offtopic Gilt ein zusammen gestelltes Komponentenset als Elektrogerät im Sinne ElektroGesetz?


von Maciair (Gast)


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Guten Tag

Ein Händler verkauft ein Komponentenset, bestehend aus zwei Boxen und 
Anschlussmaterial um daraus ein Radio zu bauen.

Der Käufer könnte daraus ein Radio bauen, benötigt für den reibungslosen 
Betrieb aber noch zusätzlich eine Sicherung, sonst brennt das Radio 
durch. Nebenbei handelt es sich um offene Kabel, weitere 
Sicherheitsmaßnahmen wären nötig und ein zusätzliches Gehäuse. Das Radio 
ist dafür gedacht, in bestehende Möglichkeiten eingebaut zu werden.

Gilt dieses Set im Sinne ElektroG als Elektrogerät? (Es handelt sich 
dabei um ein Beispiel)

Grüße

Max

: Verschoben durch User
von Ausprobieren (Gast)


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Ein Techniker kann nicht vorhersagen, wie die Juristen entscheiden. Du 
musst so ein Gerät anbieten und nach der Abmahnung prozessieren.

von chris (Gast)


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Maciair schrieb:
> Guten Tag

> Ein Händler verkauft ein Komponentenset, bestehend aus zwei Boxen und
> Anschlussmaterial um daraus ein Radio zu bauen.

> Der Käufer könnte daraus ein Radio bauen, benötigt für den reibungslosen
> Betrieb aber noch zusätzlich eine Sicherung, sonst brennt das Radio
> durch. Nebenbei handelt es sich um offene Kabel, weitere
> Sicherheitsmaßnahmen wären nötig und ein zusätzliches Gehäuse. Das Radio
> ist dafür gedacht, in bestehende Möglichkeiten eingebaut zu werden.

> Gilt dieses Set im Sinne ElektroG als Elektrogerät? (Es handelt sich
> dabei um ein Beispiel)

> Grüße

> Max

Dann guck ins ElektroG!

von sonnabend (Gast)


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Was ist das Elektrogesetz?

von Timo N. (tnn85)


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Siehe Frage 55 hier:

https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/Dokumente/learn/learnElektroG2018Modul1FAQ.PDF


Wenn die Einzelkomponenten von Herstellern stammen, die ihrerseits schon 
ihre Produkte registriert haben (also Hersteller im Sinne des ElektroG 
sind), mag es anders aussehen. Bei dem von dir beschrieben Fall scheint 
dies aber vermutlich nicht zuzutreffen, oder?

Die EAR (zuständige Stiftung, die das ElektroG umsetzt) ist da leider in 
einer Monopolstellung und der Gesetzgeber und Gerichte übernehmen 
praktisch komplett die Ansichten der EAR, wenn es mal zu 
Gerichtsverhandlungen kommt, weil ein Hersteller verklagt wurde.

Wie es bei Bausätzen aussieht, bei denen ALLE Einzelbauteile 
(Widerstände, Transistoren, Stecker) erst noch auf eine Platine gelötet 
werden müssen, damit man ein funktionsfähiges Gerät erhält, kann ich dir 
nicht sagen. Es gibt hier aber auf Mikrocontroller.net einen Artikel 
dazu, der beschreibt, dass es sich dann nicht um ein "Gerät" im Sinne 
des ElektroG handelt, das registrierungspflichtig ist. Ob das (noch) 
stimmt?

https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung

von Max M. (mayo_m)


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Timo N. schrieb:
> Siehe Frage 55 hier:
>
> 
https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/Dokumente/learn/learnElektroG2018Modul1FAQ.PDF
>
> Wenn die Einzelkomponenten von Herstellern stammen, die ihrerseits schon
> ihre Produkte registriert haben (also Hersteller im Sinne des ElektroG
> sind), mag es anders aussehen. Bei dem von dir beschrieben Fall scheint
> dies aber vermutlich nicht zuzutreffen, oder?
>
> Die EAR (zuständige Stiftung, die das ElektroG umsetzt) ist da leider in
> einer Monopolstellung und der Gesetzgeber und Gerichte übernehmen
> praktisch komplett die Ansichten der EAR, wenn es mal zu
> Gerichtsverhandlungen kommt, weil ein Hersteller verklagt wurde.
>
> Wie es bei Bausätzen aussieht, bei denen ALLE Einzelbauteile
> (Widerstände, Transistoren, Stecker) erst noch auf eine Platine gelötet
> werden müssen, damit man ein funktionsfähiges Gerät erhält, kann ich dir
> nicht sagen. Es gibt hier aber auf Mikrocontroller.net einen Artikel
> dazu, der beschreibt, dass es sich dann nicht um ein "Gerät" im Sinne
> des ElektroG handelt, das registrierungspflichtig ist. Ob das (noch)
> stimmt?
> https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung

Also die EAR schreibt selbst:

""Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also 
„fertige“ Produkte; diese erfüllen eine eigenständige Funktion,sind für 
eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und ihr Einbau 
kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von 
technisch dazu befähigten Personen, erfolgen. Im Gegensatz dazu fallen 
bloße Bauteile nicht unter das Gesetz."""

Wenn wie oben beschrieben Komponenten fehlen, die den einwandfreien 
Betrieb der Anlage durch technisch versierte Personen verhindern, dürfte 
es sich um kein Elektrogerät im Sinne ElektroG handeln. Schwierig.. ist 
natürlich auch die Frage, wenn der Hersteller Sicherungen vorschreibt, 
ob es sich dann ohne Sicherungen um ein Fertiges Produkt handelt,nur 
weil man Strom anschalten könnte und das Produkt für 1 Sekunde 
funktioniert (eigenständige Funktion).

: Bearbeitet durch User
von Timo N. (tnn85)


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Widerspricht ja komplett dem Fragen/Antwortkatalog, den ich da von der 
EAR selbst verlinkt habe. Seltsam.

Die wollen halt Ungewissheit streuen, damit sich bei den Strafen bis 100 
000€ von den Behörden +  Abmahnunsummen von Wettbewerbern jeder in die 
Hose scheißt und sich dort registriert.

Wenn man sicher gehen will, muss man laut der Gebührenverordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/ElektroGGebV.pdf

Nr 3: Bescheinigung über die Registrierungspflicht nach den §§ 6 und 37 
Absatz 1 ElektroG je Hersteller und Gerät oder je Bevollmächtigten, 
vertretenen Hersteller und Gerät

130,40€ bis 6 520,50€ für die Überprüfung hinblättern. Wenn man das 
macht, ist man natürlich bei der EAR bekannt. Außerdem kann die EAR hier 
natürlich auch recht willkürlich entscheiden, dass man 
registrierungspflichtig ist. Ich nehme mal an, die zuständige Behörde 
(Umweltbundesamt) lässt gewähren. Es fehlt vermutlich an Kompetenz.

Rechtssicherheit kostet Geld.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Maciair schrieb:
> Das Radio ist dafür gedacht, in bestehende Möglichkeiten eingebaut zu werden.
>
> Gilt dieses Set im Sinne ElektroG als Elektrogerät?

Nein.

Wenn etwas (ob Bausatz oder Fertigplatine) "zum Einbau" verkauft wird 
und nicht eigenständig funktioniert, ist es kein Gerät, und fällt damit 
nicht unter CE und WEEE, wenn es nincht 'laieninstallierbar' ist also 
bloss Steckkontakte hat für vorgesehenen Erweiterungssteckplatz. Es wird 
nach Einbau Teil der Maschine/des Gerätes in das es eingebaut wurde.

Es muss aber geeignet sein, nach dem Einbau laut Bedienungsanleitung 
dann ein CE fähiges Gerät zu ergeben, das Gesamtgerät muss also EMV (und 
ggf. Niederspannungsverordnung) erfüllen. Es ist also nötig, ein 
konkretes Einbaugerät zu nennen an dem die Prüfungen gemacht wurden.

Wenn es aber ein RADIO ist muss es RED erfüllen und als Funkgerät 
geprüft sein.

von Max M. (mayo_m)


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Gute Ausführung.

Was ist denn, wenn der Händler die Teile einzeln anbietet in 
verschiednen Angeboten und sich der Kunde daraus ein Radio baut? Das 
kann der Händler ja eigentlich nicht beeinflussen. Wäre es nicht 
sinnvoller die Komponenten einzeln in einzelnen Angeboten als zum 
Beispiel Ersatzteil ohne eigene Funktion zu verkaufen anstatt als Set? 
Wenn der Kunde sich dann aus den einzelnen Teilen ein Radio baut oder 
von mir aus eine Anlage oder ein Elektrisches Gerät nach seinen 
Vorstellungen, dürfte dies nicht zu Lasten des Händler Fallen, oder sehe 
ich dass Falsch?

: Bearbeitet durch User
von Timo N. (tnn85)


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Michael B. schrieb:
> Wenn etwas (ob Bausatz oder Fertigplatine) "zum Einbau" verkauft wird
> und nicht eigenständig funktioniert, ist es kein Gerät, und fällt damit
> nicht unter CE und WEEE, wenn es nincht 'laieninstallierbar' ist also
> bloss Steckkontakte hat für vorgesehenen Erweiterungssteckplatz. Es wird
> nach Einbau Teil der Maschine/des Gerätes in das es eingebaut wurde.

Auch dieser Fall wurde in Frage 20 in dem oben verlinkten Fragenkatalog 
von der EAR anhand der Grafikkarte beantwortet. Klar kann man jetzt 
sagen Grafikkarte = laiensintallierbar. Das würde ich aber nicht 
behaupten, da ca. 90% der Bevölkerung so etwas nicht hinbekommen.

Ob jetzt nur weil die EAR das so sieht, das auch Rechtsgültigkeit hat, 
ist eine andere Frage. Kannst du darauf eingehen, Michael? Ich mein der 
Fragenkatalog kommt halt von der EAR. Ich weiß nicht, ob die sich wagen 
einfach so irgendwelche Behauptungen aufzustellen. Kann schon sein, aber 
wäre von einer von der Regierung betreuten Stiftung schon ein starkes 
Stück.

CE ist übrigens eine andere Geschichte. Da kommt dann 
EMC(Elektromatetische Verträglichkeit), LVD(Niederspannungsrichtlinie), 
RED und RoHS hinzu. Gegebenenfalls noch die Maschinenverordnung. WEEE is 
kein Bestandteil von CE.

Max M. schrieb:
> Was ist denn, wenn der Händler die Teile einzeln anbietet in
> verschiednen Angeboten und sich der Kunde daraus ein Radio baut?

Wenn er es nicht als Set verkauft, sondern wirklich nur einzelne 
elektronische Bauteile, was unterscheidet den Händler dann von einem 
Distributor wie Mouser, TME, etc. Bauteile fallen nicht unter das 
ElektroG.
Die Frage ist, ob jemand so etwas wirklich wirtschaftlich verkauft 
bekommt.
ACHTUNG: Seit diesem Jahr fallen aber z.b. vorkonfektionierte Kabel etc. 
darunter. D.h. auch Kabel, die von Herstellern außerhalb der EU 
importiert wurden und vom Chinesen nie registriert wurden. Dann wird aus 
Importeuer schneller Hersteller und der Importeur ist in der Pflicht 
sich zu registrieren.

von Michael K. (Gast)


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Timo N. schrieb:
> Wie es bei Bausätzen aussieht, bei denen ALLE Einzelbauteile

So ist aber ein Bausatz m.E. nicht definiert.
Soweit mir bekannt definiert sich ein Bausatz dadurch, das er nur durch 
fachlich versierte Kunden zur Funktion zu bringen ist.
Ob das einlöten einer Stiftleiste dafür reicht, da streiten sich wohl 
die Gelehrten.

Timo N. schrieb:
> Strafen bis 100
> 000€ von den Behörden +  Abmahnunsummen von Wettbewerbern
Hört sich erstmal kernig an, im Realfall wird allerdings bewertet 
welchen Umsatz man mit dem Dingens macht.
100K sind Portokasse wenn man im gleichen Zeitraum 1Mio durch 
Rechtsbruch gespart hat.
Der kleine Fisch mit 10 Geräten wird auch mit kleinen Strafen belegt.

Ex tun viele so als würde der Staat alles mögliche tun um maximalen 
Schaden bei den Gewerbetreibenden auszulösen.
Das Gegenteil ist der Fall.
Man kann mit den Leuten reden, muss sich aber an ein paar Regeln halten.
Wer meint die gelten nicht für ihn schädigt die Allgemeinheit und soll 
auch dafür bluten.

EAR + WEEE nicht zu bezahlen, bedeutet, das andere für die Entsorgung 
meines Mülls zur Kasse gebeten werden.
Blöd das es keine Kleinmengenregelung gibt, aber an sich ist das Gesetz 
zwar unnötig kompliziert aber im Kern eine gute Sache.

Der Endverbraucher soll sichere Geräte bekommen die nicht andere stören 
(CE). Die Entsorgung von Gerät und Verpackung wird vom Hersteller 
bezahlt, damit der Kunde das ohne Kosten entsorgen kann statt es einfach 
in den Wald zu werfen. (EAR + WEEE)
Um sich nicht mit einer Insolvens alle paar Jahre aus der Verantwortung 
zu stehlen, müssen die Rücklagen insolvenzsicher sein.

Alles für den braven Bürger gedacht, also was passt den jetzt schon 
wieder daran nicht?

Ausserdem gibt es Dienstleiter die einem den ganzen Containerlotterie 
Irrsin abnehmen, die Rücklagen verwalten etc. pp.
Ausser einer regelmässigen Meldung der verkauften Einheiten hat man da 
nicht mehr viel zu tun.

von Timo N. (tnn85)


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Michael K. schrieb:
> Timo N. schrieb:
>> Wie es bei Bausätzen aussieht, bei denen ALLE Einzelbauteile
>
> So ist aber ein Bausatz m.E. nicht definiert.
> Soweit mir bekannt definiert sich ein Bausatz dadurch, das er nur durch
> fachlich versierte Kunden zur Funktion zu bringen ist.
> Ob das einlöten einer Stiftleiste dafür reicht, da streiten sich wohl
> die Gelehrten.

Keine Ahnung wie ein Bausatz definiert ist. Die Frage ist ja ob so ein 
Bausatz dann nicht registrierungspflichtig ist. Ich weiß die Antwort 
darauf nicht.

> Timo N. schrieb:
>> Strafen bis 100
>> 000€ von den Behörden +  Abmahnunsummen von Wettbewerbern
> Hört sich erstmal kernig an, im Realfall wird allerdings bewertet
> welchen Umsatz man mit dem Dingens macht.
> 100K sind Portokasse wenn man im gleichen Zeitraum 1Mio durch
> Rechtsbruch gespart hat.
> Der kleine Fisch mit 10 Geräten wird auch mit kleinen Strafen belegt.

Nehme ich auch an. Aber da man ja in der schönen Liste von der EAR 
geführt wird kann dich jeder Konkurrent abmahnen, wenn du da nicht 
mitmachst. Das ist natürlich alles legitim. Da kommen dann eben Kosten 
von >1000€ zusammen (wohlgemerkt schon ab möglicherweise dem ersten 
lediglich angebotenen elektrischen Gerät). In der Praxis kann es dich 
also wenn du Pech hast als ganz kleinen Fisch relativ gesehen ganz Hart 
treffen. Sogar wenn du z.b. nur bestückte Platinen verschenkst. Freuen 
darüber können sich die Anwälte.

> Ex tun viele so als würde der Staat alles mögliche tun um maximalen
> Schaden bei den Gewerbetreibenden auszulösen.
> Das Gegenteil ist der Fall.

Nein, Gewerbetreibend ist auch die Großindustrie, die von einer 
Startup-unfreundlichen Regelung wie dieser profitiert. Die Registrierung 
an sich kostet halt schon ein paar hundert Euro. Das ist schon 
lächerlich. Was meinst du mit Gegenteil?

> Man kann mit den Leuten reden, muss sich aber an ein paar Regeln halten.
> Wer meint die gelten nicht für ihn schädigt die Allgemeinheit und soll
> auch dafür bluten.
Da bin ich ja bei dir. Es geht mir nur darum, dass dieser Verein falsch 
aufgestellt wurde.


> EAR + WEEE nicht zu bezahlen, bedeutet, das andere für die Entsorgung
> meines Mülls zur Kasse gebeten werden.
> Blöd das es keine Kleinmengenregelung gibt, aber an sich ist das Gesetz
> zwar unnötig kompliziert aber im Kern eine gute Sache.
Es gibt Härtefallregelungen für Kleinmengen/Unternehmen mit kleinen 
Umsätzen, bei der man um ein paar Gebühren herumkommen soll (nicht alle 
und schon gar nicht um die Containerlotterie). Da scheint aber in der 
Praxis irgendwie keiner wirklich dazuzuzählen (hab ich gelesen, weiß 
nicht ob das zutrifft). Es wird von der EAR scheinbar selten akzeptiert.
Im Kern ist ein solches Gesetz (ElektroG) richtig und wichtig. Es geht 
nur um die Umsetzung. Die hohen Registrierungsgebühren z.b. oder dieses 
komische Glücksprinzip (oder Pechprinzip) mit der Containerlotterie. Man 
könnte annehmen, dass sich die EAR sich bei den hohen Gebühren auch 
selbst um die Entsorgung kümmern könnte und nicht jeder Hersteller 
irgendwo in DE innnerhalb von 1-2 Tagen einen Container abholen muss. 
Die Gebühren für die Entsorgung können dann fair verteilt werden. Das 
wäre eigentlich die naheliegendste Lösung. Lohnt sich aber für die 
Großindustrie eher weniger.

> Der Endverbraucher soll sichere Geräte bekommen die nicht andere stören
> (CE). Die Entsorgung von Gerät und Verpackung wird vom Hersteller
> bezahlt, damit der Kunde das ohne Kosten entsorgen kann statt es einfach
> in den Wald zu werfen. (EAR + WEEE)
> Um sich nicht mit einer Insolvens alle paar Jahre aus der Verantwortung
> zu stehlen, müssen die Rücklagen insolvenzsicher sein.

> Alles für den braven Bürger gedacht, also was passt den jetzt schon
> wieder daran nicht?

Das die meisten chinesischen Händler sich ins Fäustchen lachen und ihre 
Chinaware über Amazon, Ebay und AliExpress ins Land fliegen ohne ein 
Cent an die EAR gezahlt zu haben.

Insgesamt lohnt es sich einfach für die Kleinen im Nebenerwerb nicht 
sich dort zu registrieren und dann mindestens 400-500€/Jahr an 
Dienstleister für die Entsorgung für vielleicht 500-1000 verkaufte 
bestückte Platinen zu zahlen.

Ich finde das innovationshemmend.

Hinzu kommt, dass das ElektroG eine deutsche Umsetzung einer 
europäischen Richtlinie ist. D.h. es gibt in jedem Land seine eigene 
Umsetzung und deshalb muss man in jedem Land, in dem man Elektrogeräte 
verkauft sich separat registrieren. Tolle Sache die EU (und ich bin 
sicher kein EU-Hater).

Ich weiß nicht wie genau es bei LUCID (VerpackungsG) ist, aber da gibt 
es glaube ich keine so hohen Gebühren.

Man hätte das ElektroG sicher auch mit einer Elektrogerätesteuer oder 
sowas umsetzen können, die als Prozentsatz mit Gewichtsfaktor auf den 
Gerätepreis drauf kommt. Da wüsste der Verbraucher wenigstens auch, was 
er dafür zahlt. So wissen es nur die Händler und gehen hohe Risken ein, 
wenn sie sich nicht an Dienstleister wenden.

Das System ist einfach grottenschlecht.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Timo N. schrieb:
> Auch dieser Fall wurde in Frage 20 in dem oben verlinkten Fragenkatalog
> von der EAR anhand der Grafikkarte beantwortet. Klar kann man jetzt
> sagen Grafikkarte = laiensintallierbar.

Genau das sagt die Stiftung EAR.

Und es ist völlig egal, ob das für normal denkende Menschen 
nachvollziehbar ist.

von Max M. (masterpeace)


Angehängte Dateien:

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Ich habe mich nun mal mehr eingelesen.

Oft taucht die Frage auf, ob man bereits registrierte Elektro Produkte 
in beispielsweise in ein Gehäuse einbauen und verkaufen kann ohne 
Registrierung.
Jein, dass darf man (nicht).

Denn man muss zum Beispiel bei einem Gehäuse das Gesamtgewicht 
berücksichtigen. Das Gesamtgewicht (inkl. Gehäuse) minus bereits 
registrierter Elektronik muss den Wert NULL ergeben. Leider wird dass 
Gehäuse mitgerechnet, daher muss man sich registrieren.

Nur registrierte Produkte in einem Set anzubieten, ist scheinbar 
erlaubt.

Bei Bausätzen ist das Problem, dass es seit Mai auch passive Produkte 
gibt. Das können bereits Kabel oder ähnliches sein, ein Kabel mit 
Eurostecker und offenen Enden ist nicht passiv, ein Kabel mit 
Eurostecker und weiterem Eurostecker (Verlängerungskabel) jedoch schon.

Hier mal was zum Raten (Bild)

passiv ja oder nein?

: Bearbeitet durch User
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