Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Hardware-Entwicklung freiberufliche Tätigkeit?


von Mampf F. (mampf) Benutzerseite


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Guten Nachmittag,

ist die Hardware-Entwicklung mit Kleinserien-/Prototypen-Bau eine 
freiberufliche Tätigkeit?

Beispiel:

Jemand möchte, dass ich ihm etwas entwickle. Die groben Rahmenparameter 
in Form eines Blockschaltbildes sind gegeben. Ich kann mir das einteilen 
und machen wie ich möchte. Arbeitszeit und Preise lege ich selbst fest 
usw ... Eindeutig freiberuflich, würde ich meinen.

Aber was ist, wenn man nach der Entwicklung auch eine kleine Serie an 
Modulen liefern soll? Hat das dann Gewerbe-Charakter?

Viele Grüße,
Mampf

: Bearbeitet durch User
von Erfolgreicher (Gast)


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Das eine dürfte eine Dienstleistung sein, das andere Gewerbemäßig, ja.

Aber denk dran: gerade in der Hardwareentwicklung kann es teuer werden, 
wenn du Fehler machst. Als Angestellter bist du deutlich weniger 
Gefahren ausgesetzt.
Zusätzlich niemals Werkverträge, nur Dienstleistungverträge abschließen. 
Z.B. 100 Stunden Arbeitsleistung verkaufen - andernfalls wird man dich 
für jeden kleinsten Bug oder Unzufriedenheit in Regress nehmen (können).

von Wühlhase (Gast)


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Aus Wikipedia:
> § 18 EStG definiert Freiberuflichkeit allgemein als selbständig
> ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
> unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Zusätzlich enthält die
> Vorschrift eine Aufzählung von Berufen (Katalogberufe, s. Einleitung),
> deren selbständige und eigenverantwortliche Ausübung stets freiberuflich
> ist.

Hardwareentwickler ist kein Katalogberuf, es gibt aber die Möglichkeit, 
einen vergleichbaren Beruf frei auszuüben. Dies setzt wiederum eine 
vergleichbare Qualifikaion z.B. eines Ingenieurs voraus und anscheinend 
auch eine Einzelfallentscheidung.

Das jedenfalls ist mein Kenntnisstand - nach 5min. Recherche.

Beitrag #5938082 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bastler (Gast)


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Wenn du Module lieferst dann bist du der Inverkehrbringer!
Alle EMV, Umweldtests gemacht?
WEEE registriert?
...

von Erfolgreicher (Gast)


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Bastler schrieb:
> Wenn du Module lieferst dann bist du der Inverkehrbringer!
> Alle EMV, Umweldtests gemacht?
> WEEE registriert?

Das kommt alles noch hinzu! Ich würde mir eine andere form der 
Selbstständigkeit suchen.

von Mampf F. (mampf) Benutzerseite


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Bastler schrieb:
> Wenn du Module lieferst dann bist du der Inverkehrbringer!
> Alle EMV, Umweldtests gemacht?
> WEEE registriert?
> ...

Hmm, bei B2B auch schon? Ich meine mich daran erinnern zu können, dass 
man dann noch nicht Inverkehrbringer ist ... Aber mit Blut würde ich das 
jetzt nicht unterschreiben wollen.

Und CE, EMV, ... braucht man wohl nicht, wenn die Module ausschließlich 
für die Forschung bestimmt sind.

Es gab da mal einen Thread:

Beitrag "Re: Tindie als Reseller"

Watterot beispielsweise macht das so ...
1
"Bei den angebotenen Produkten handelt es sich um Module und Bausätze ohne 
2
eigenständige Funktion, die ausschließlich als Hilfsmittel zur Entwicklung unter 
3
Laborbedingungen bestimmt sind. Zur Benutzung bzw. Inbetriebnahme werden 
4
Fachkenntnisse vorausgesetzt. "

: Bearbeitet durch User
von Jörgi (Gast)


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Also mit der Entwicklung von Hardware kannst Du freiberuflich 
selbstständig sein. Die Fertigung von Hardware KANN auch freiberuflich 
sein, kommt aber auf den Einzelfall an.

Wenn Du es zum Beispiel so drehst, dass Du die Fertigung mit Deinem 
Ingeneurwissen planst, steuerst und überwachst (z.B. indem Du 
Leiterkarten herstellen LÄSST und die Bestückung machen LÄSST), dann 
wäre das immernoch freiberuflich. Zumindest laut meinem Finanzamt... und 
so mache ich es seit ca. 12 Jahren ohne dass sich jemand beschwert hat.

ABER: Wenn Du Dich aus welchen Gründen auch immer dazu entscheidest, 
diesen Teil Deines Leistungsportfolios "gewerblich" zu machen, dann 
musst Du aufpassen. Ich hatte mal den Fall, dass sich die Gesamtleistung 
eines Auftrags für einen Kunden aus freiberuflichen und gewerblichen 
Anteilen zusammengesetzt hat.
Die habe ich dann auch separat abgerechnet (getrennte Konten, etc.) , 
womit das Finanzamt dann jedoch nicht einverstanden war.

Hier musste dann alles als gewerbliche Tätigkeit abgerechnet werden.

von fchk (Gast)


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Mampf F. schrieb:

> ist die Hardware-Entwicklung mit Kleinserien-/Prototypen-Bau eine
> freiberufliche Tätigkeit?

Erstmal nein.

> Jemand möchte, dass ich ihm etwas entwickle. Die groben Rahmenparameter
> in Form eines Blockschaltbildes sind gegeben. Ich kann mir das einteilen
> und machen wie ich möchte. Arbeitszeit und Preise lege ich selbst fest
> usw ... Eindeutig freiberuflich, würde ich meinen.

Wenn Du einen anerkannten ingenieurstechnischen Abschluss in einem 
passenden Studiengang (Elektrotechnik ja, technische Informatik: auch 
ja, allgemeine Informatik ohne expliziten Hardwarebezug nein, 
Mathematik: auch nein) hast, und wenn die wissenschaftliche Arbeit (das 
ist eine der Indikatoren für eine freiberufliche Arbeit) überwiegt, dann 
und nur dann ja.

> Aber was ist, wenn man nach der Entwicklung auch eine kleine Serie an
> Modulen liefern soll? Hat das dann Gewerbe-Charakter?

Das ist eindeutig gewerblich und schließt die Arbeit als Freiberufler 
aus.

Die einzige Möglichkeit bestünde darin, gewerbliche und freiberufliche 
Tätigkeiten strikt zu trennen. Das hieße dann: zwei Firmen mit 
getrennter Buchführung.

Mit dieser Fragestellung gehst Du aber besser zu einem Steuerberater, 
der Dich in diesen Fragen beraten kann. Das gemeine an der ganzen 
Geschichte ist nämlich, dass die finale Einstufung als Freiberufler erst 
bei der ersten Buchprüfung erfolgt. Das kann im Ernstfall unangenehm 
teuer werden. Du solltest deswegen für diesen Fall unbedingt Rücklagen 
bilden.

fchk

von Mampf F. (mampf) Benutzerseite


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fchk schrieb:
>> Jemand möchte, dass ich ihm etwas entwickle. Die groben Rahmenparameter
>> in Form eines Blockschaltbildes sind gegeben. Ich kann mir das einteilen
>> und machen wie ich möchte. Arbeitszeit und Preise lege ich selbst fest
>> usw ... Eindeutig freiberuflich, würde ich meinen.
>
> Wenn Du einen anerkannten ingenieurstechnischen Abschluss in einem
> passenden Studiengang (Elektrotechnik ja, technische Informatik: auch
> ja, allgemeine Informatik ohne expliziten Hardwarebezug nein,
> Mathematik: auch nein) hast, und wenn die wissenschaftliche Arbeit (das
> ist eine der Indikatoren für eine freiberufliche Arbeit) überwiegt, dann
> und nur dann ja.

Ja, das ist gegeben ... Informatik mit NF E-Technik. Die Module würden 
dann in die Forschung wandern. Wobei es ziemlich wahrscheinlich ist, 
dass Dritte dann ebenfalls mit den Modulen forschen.

Der Auftraggeber wäre eine gemeinnützige Stiftung, die Forschung in 
Distributed Ledger Technologie betreibt und auch die Etablierung in der 
Industrie vorantreibt, wodurch es sehr gut sein kann, dass manche der 
Module auch bei Firmen landen würden, die ihrerseits damit forschen 
möchten. Beispielsweise neue Produkte auf Basis der DLT zu entwickeln 
usw ... Die Stiftung würde natürlich nichts daran verdienen.

Es ist nicht auszuschließen, dass diese Firmen dann die Module 
kommerziell in eigene Produkte einsetzen wollen, aber sie müssten sich 
dann wohl selbst um alles kümmern, damit hätte ich dann nichts zu tun 
(CE, EMV, WEE, ...).

Aber ihr denkt im Großen und Ganzen, dass ich mich auf die Entwicklung 
beschränken sollte und die Fertigung dann aber der Auftraggeber 
übernehmen sollte, wobei ich mit Rat noch unterstützen könnte?

: Bearbeitet durch User
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